Swiss policy Research – Vorsicht – angeblich in der Schweiz, tatsächlich aber in Deutschland wohl geschrieben, um gegen die Demokratie zu hetzen
Vor kurzem sind wir auf die Internetseite swprs . org gestoßen. Empfohlen als absolut seriös, so wie RKI usw. Die Seite wird in der demokratischen Schweiz betrieben.
Nachdem wir einen Teil der Artikel gelesen hatten, haben wir zunächst das Impressum gesucht. Ein Impressum gibt es nicht
Auffällig war, dass sehr viel über Deutschland gehetzt wird.
Auffällig ist auch, dass SarsCov2 verharmlost wird.
Auffällig ist, dass hier der Leser in die Richtung gelenkt werden soll, dass Covid anscheinend dafür genutzt wird, Menschen zukünftig alle zu überwachen.
Auch bei anderen Themen – zum Beispiel Syrienkrieg werden Verschwörungstheorien so entwickelt, dass der Leser nachher annehmen soll, alles ist Verschwörung und die Bundesregierung sei involviert.
Was sagen freie Journalisten über diese Seite?
Der Journalist Kurt Pelda schätzte im Mai 2020 im Tages-Anzeiger ein, dass durch die Coronakrise auch Swiss Propaganda Research deutlich mehr Zulauf erhalten hat. Demonstranten misstrauen der Regierung und der Presse, Inspiration holen sie bei den «alternativen Medien» im Internet, wozu SPR gehöre. Entsprechendes Material wurde auf einer Demonstration in Zürich verteilt. Pelda wirft der Website vor, „besonders üble Propaganda über den Krieg in Syrien“ zu verbreiten. So behaupte SPR, dass die dortigen Chemiewaffenangriffe inszeniert worden seien, obwohl UNO-Untersuchungen das Gegenteil bewiesen hätten.
Der Bayerische Rundfunk stellte im Juni 2020 fest, die Plattform gebe sich als Forschergruppe aus, doch arbeite sie unwissenschaftlich und bilde Verschwörungsmythen ab: „Sie betreiben selektive Quellenarbeit und verkürzen Studienergebnisse. Stattdessen sammeln der oder die Urheber Links aus verschiedenen, teils nicht vertrauenswürdigen Quellen und ändern ihre Aussagen, ohne die Gründe dafür transparent zu machen. Das entspricht nicht den Qualitätsstandards von Wissenschaft oder Journalismus – ebenso wenig wie die als ‚Studien‘ bezeichneten Dokumente zur Medienkritik.“
Patrick Gensing stellte im April 2020 im ARD-Faktenfinder richtig, dass die Behauptung der Einführung einer Coronaviruszensur per Gesetz in Dänemark durch Swiss Propaganda Research nicht der Wahrheit entspricht, sondern sich das „Gesetz zur Änderung von Straf-, Rechtspflege- und Ausländergesetz“ hauptsächlich gegen Kriminalität in Zusammenhang mit der Coronaviruskrise richtete und keinerlei Umsetzung von Zensur darin erkennbar war.
Die deutsche Tagesschau kritisierte 2017 unter dem Titel „Desinformation statt seriöser Forschung“, dass die Seite seriös wirke, Medienforscher jedoch Mängel an der Herangehensweise sehen würden. Es sei unklar, wer hinter den Studien stehe. 77 Prozent der Abrufe würden aus Deutschland erfolgen.
Ist die Internetseite wirklich aus der Schweiz?
Eine Besonderheit hat diese Internetseite, die darauf hinweist, dass sie in Deutschland geschrieben wurde:
„Die Tatsache, dass der hierzulande nicht gebräuchliche Buchstabe ß ganze 529 mal auftauche, spräche eher dafür, dass deutsche Kreise am Werk seien.“ (Zitat: Wikipedia).
Ziel dieser Internetseite ist es wohl gegen die deutsche Demokratie zu hetzen und SarsCov2 zu verharmlosen.
So werden Quellen zitiert, die auf keinen Fall wissenschaftlich sind.
Auch ein Bericht in der Tagesschau ist hier interessant:
Eine Schweizer „Forschungsgruppe“ wirft in Untersuchungen großen Medien Propaganda und Zensur vor. Medienwissenschaftler meinen, die Ergebnisse seien wenig substanziell. Dennoch finden die Vorwürfe Verbreitung – vor allem in Deutschland……“
Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, wie man zweifelhafte Medien hinterfragt.
Ja, Recherche ist oft aufwendig.
Bei einer Kurzrecherche ist hilfreich zunächst das Impressum zu suchen und – wenn es vorhanden ist – die Namen dort einmal bei Wikipedia zu suchen.
Wikipedia ist seit 20 Jahren ein umfangreiches Kompendium.
Geschrieben wird dort alles von Ehrenamtlichen. Wenn ein Artikel geschrieben wurde, wird er von anderen Personen ebenfalls gelesen und ggf. auch abgeändert oder von weiteren Redakteuren nochmals gelesen.
Verschwörungstheorien haben dort keine Chance. Falsche Inhalte sind innerhalb von 2 Minuten bis maximal 24 Stunden wieder geändert.
In Bezug auf die Internetseite von Swiss Policy Research (SPR) – Swiss Propaganda Research –
Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.
Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.
Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?
Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).
Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.
Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.
Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.
Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.
Das Urteil:
Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.
Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.
Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.
Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:
1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung
2. Notariell beurkundetes Testament
Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten
In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.
In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.
Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.
Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.
In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.
Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.
Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:
Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.
Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).
Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!
Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!
Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:
Grundstücke
Häzser
Eigentumswohnung
Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)
Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.
Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.
Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.
Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.
Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.
Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.
Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.
Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.
Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.
Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.
Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
B.1.351 Mutation des Coronavirus in Stuttgart angekommen
„Corona Südafrikanischer Virus in Stuttgart angekommen“. Dies berichtete heute die Stuttgarter Zeitung in der Onlineausgabe.
Erstmals ist auch in Stuttgart die als besonders ansteckend geltende Südafrika-Variante B.1.351 des Coronavirus nachgewiesen worden. Ein Ehepaar wurde nach der Rückkehr aus Südafrika positiv getestet.
#Eva #Hermann – Das Geschäftsmodell – „Mache Deutschland mies, sein etwas #rechtsextrem und verkaufe teuer #Grundstücke in #Canada und mach gemeinsame Sache mit #Andreas #Popp
uns verkaufe dort Seminare über Verschwörungstheorien.“ Oh je die #Rechtspopulistin, die auch #Verschwörungstheorien verteilt um damit #Grundstücke in #Kanada #überteuert #verkauft.
Inwieweit durch Eva Hermann und Andreas Popp auch Urlaubsangebote im Verschwörungstheorie – Seminaren verkauft werden, ist sicherlich auch vorstellbar!
Geschäfte mit dem Weltuntergang: Der tiefe Fall der Eva Herman
Wir brauchen nicht mehr Öl als Energie, sondern eine andere Form.
Windkraft und Solarenergie sind nachhaltig und belasten nicht die Umwelt.
Erdöl aus Canada oder Alaska zu fördern ist auf Dauer nicht nur teuer, sondern belastet den CO2 Gehalt.
Inzwischen gibt es auch bei der Speicherung von Windenergie interessante Möglichkeiten.
Bei der Windenergie und Sonnenenergie mussten bisher in Spitzenzeiten die Energiegewinnung abgeschaltet werden, da eine Zwischenspeicherung nur teilweise über Pumpspeicherwerke möglich war.
Wenn also zu viel Wind gewesen ist und man weniger Strom benötigte, wurden die Windräder einfach ausgeschalten.
In windstillen Zeiten war keine Windenergie vorhanden, obwohl Energie benötigt wurde.
Dieses Problem wurde durch zwei Erfindungen gelöst.
Hier zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Dieses Beispiel ist aus Deutschland.
Hier wird Windenergie in Wasser-Wärmeenergie umgewandelt.
Man kann mit diesem Konzept Häuser beheizen und Wasser erwärmen oder auch
Alleine die in Deutschland nicht genetzte Energie der Windkraftwerke der Spitzenwindzeiten, die momentan noch nicht genutzt werden konnte, wäre somit für 6 Millionen PKW ausreichend zusätzlicher Strom vorhanden.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass wir nicht mehr Öl benötigen, sondern immer weniger.
Für Ölkonzerne, die in einigen Ländern das Öl durch Fracking sogar das Grundwasser langfristig verseuchen, gehen die Gewinnmargen extrem zurück.
Man versucht durch Lobbyeinrichtungen den Umweltschaden zu verharmlosen bzw. auf andere Gegebenheiten zu verschieben.
Schuld sei demnach:
⁃ Vulkanausbrüche
⁃ die Sonnenbestrahlung
⁃ und so weiter….
Interessanterweise ist die Erderwärmung tatsächlich erst nachhaltig wieder seit der Industrialisierung.
Oft wird auch behauptet, es gibt diese Klimaschwankungen schon immer auf der Welt.
Ja, das stimmt, allerdings nur regional.
Beispiel: Kleine Eiszeit. In dieser Zeit war die Temperatur auf der Nordhalbkugel zwar niedriger, allerdings auf der Südhalbkugel höher.
Im Januar 2021 wurde behauptet, dass in Spanien die niedrigste Temperatur herrscht und dies ein Beweis für die Klimaänderung sei.
Auch dies ist Blödsinn, da es sich nicht um einen weltweiten Klimaeffekt, sondern um einen regionalen Wettereffekt handelt.
Wie sich die einzelnen Effekte (Sonneneinstrahlung, Vulkanausbrüche, Industrialisierung) auf das Klima auswirken, wurde aufgrund der Wetteraufzeichnungen untersucht.
Diese weltweiten Wetteraufzeichnungen nach standardisierten Messmethoden gibt es erst seit 1844.
Wie sich diese Effekte ausgewirkt haben, wird wissenschaftlich fundiert im nachfolgenden Film deutlich.
Interessant ist die politische Unterstützung dieser Einrichtungen. So haben sich ausnahmslos die rechtspopulistischen Organisationen darauf eingelassen.
So sind Funktionsträger
⁃ in den USA bei den Republikanern auch bei Cfact engagiert und so zahlte Exxon auch schon Spenden an die Republikaner und CFact
⁃ In Deutschland bei der AfD klare Verknüpfungen zu EIKE nachgewiesen.
Wahrscheinlich versucht die AfD auch durch ihr Engagement bei EIKE über diese Hintertüre Geld locker zu machen oder ihre Funktionsträger zumindest zu finanzieren.
So abwegig ist dieser Gedanke auch nicht, denn die AfD hat hier die Republikaner als Vorbild und auch 1929/1945 entsprechende Beispiele.
So hat die NSDAP vor dem 2. Weltkrieg mit der Großindustrie Thyssen, Krupp, Quant stark zusammengearbeitet und hierüber extrem hohe Spenden erhalten, ohne diese die NSDAP niemals so stark gewachsen wäre. Historische Aufarbeitungen gibt es hierüber mehr als genug.
Für die Spendengeber war durch die Förderung der NSDAP auch eine große Hoffnung mehr Stahl und Fahrteige zu produzieren, denn Kriegsvorbereitungen sorgen für Umsatz und Profit bei bestimmten Unternehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für Parteispenden erschweren heute die Verschleierung von Parteispenden an Parteien.
Insofern wurde auch die Parteispende an die AfD aufgedeckt und mit einem hohen 6-stelligen Betrag bestraft (500.000 Euro).
Allerdings könnten trotzdem einzelne Personen durch sogenannte Nebentätigkeiten in der oder für EIKE zusätzlich finanziert werden.
Wahrscheinlich ist dies auch die Hoffnung der AfD.
Die Offenlegung von Einnahmen aller Abgeordneten aller Parteien – zumindest in einem Ausschuss – wäre durchaus wünschenswert.
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner
Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.
Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.
Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.
Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.
In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.
Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.
So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).
Der Fall
Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.
Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.
Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.
Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.
Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil
Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.
Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.
Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.
Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für:
impfung #impfen #Impfstoff #Behauptungen und #Antworten
Parma #Pharmaindustrie:
Behauptung: An den Impfungen verdient sich die Pharmaindustrie „dumm und dämlich!“
Gegenantwort:
„Diese Aussage gilt nur für ein Pharmaunternehmen, das auch nur Impfstoffe herstellt.
Die Masse der Pharmaunternehmen verdient durch eine Impfung weniger!
Oft stellen Pharmaunternehmen auch andere Medikamente her.
Wird geimpft, dann ist die Bevölkerung gesünder. Beispiele aus der Vergangenheit gibt es genug.
Wird nicht geimpft, dann können andere Medikamente, die im Übrigen viel teurer sind besser verkauft werden.
2. Die Pharmaunternehmen, die Medikamente und keine Impfstoffe herstellen, machen durch die Impfung weniger Umsatz.
Impfen führt also für die meisten Pharmaunternehmen zu geringeren Verkaufszahlen.
Wenn nun Impfen wirklich nichts bringen würde, warum sollen dann die Pharmaunternehmen, die weniger Profit haben, nicht öffentlich gegen das Impfen sein?
Vor allem hätten Pharmaunternehmen auch das Knowhow gegen Impfen, wenn es tatsächlich der Fall wäre, dass Impfen nicht sinnvoll wäre.
Zu unterscheiden sind hier Pharmaunternehmen von Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller. Diese Branche, die keine zugelassenen Medikamente, sondern irgendwelche anderen nicht zulassungspflichtigen Produkte verkaufen, argumentieren sehr wohl gegen das Impfen, denn dort wird alles Mögliche oft angepriesen.
Nach Ansicht des Kammervize Andreas Botzlar (Bayerische Landesärztekammer) ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker umfangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.
In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker
Und nicht nur das.
Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.
Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.
Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.
Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.
Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.
Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.
Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.
Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen169 als Impfschäden anerkannt.
In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.
Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).
Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %. Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.
Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger: Milzbrand (1876) Aktinomykose (1878) Gonorrhoe (1879) Typhus (1880) Erysipel (Wundrose, 1881) Tuberkulose (1882) Cholera (1883) Diphterie (1883 / 1884) Tetanus (1885 / 1889) Gasbrand (1892) Pest (1894) Maul- und Klauenseuche (1898) Gelbfieber (1900) Syphilis (1905) Keuchhusten (1906) Leukämie (2008) Kinderlähmung (1908) Rous-Sarkom (1911)
erfolgreich bekämpft werden.
Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.
Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.
Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.
Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.
Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in Dresden: 2.232 € Buchung: 2.637€ München: 3.254 € Stuttgart: 3.285 € Frankfurt/M: 3.303 €
im Monatsdurchschnitt.
Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.
Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Wer darf impfen?
Grundsätzlich sind ImpfstoffeArzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.
Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.
Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.
Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.
Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.
Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.
Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.
Stimmen diese Aussagen?
Wir haben recherchiert.
Was verdient der Arzt am Impfen?
Fakt:
Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.
GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)
Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.
GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).
Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden.
Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig.
Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.
Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.
Auch dieses Argument ist absolut falsch.
Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.
Preise der Impfstoffe von
– Moderna: 37 USD
– BioNTech: 20 USD
Grippeimpfstoffpreise 2020:
-Vaxigripp® tetra: 12,66 €
– Flucelvax® tetra: 13,18 €
– Influvac tetra: 13,69 €
– Fluenz tetra NSP: 24,47 €
Spätestens hier wird sichtbar, dass eineinzelnes Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.
Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.
Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren. Oder?
Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht.
Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.
Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?
Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.
Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.
Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.
Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.
Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.
Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz
Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?
Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?
In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.
Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.
Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibtesnicht.
Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre alt sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht.
Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.
Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.
Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften. Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.
Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.
Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich: