Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Auch wenn ich mir persönlich selbst jetzt schaden sollte, aber es wäre steuergerechter und würde viele Probleme – insbesondere im Wohnungsbau lösen.

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Warum die Abgeltungsteuer und auch der Freibetrag erhöht werden. https://youtu.be/I9aVEyxFmXQ?si=sdZTwNP47q5tueR9

Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Die Abgeltungsteuer in Deutschland liegt aktuell bei 25 %. Das bedeutet: Wer Kapitaleinkünfte hat, zahlt nur 25 % Steuern – unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist. Das ist unfair.

Wer arbeitet oder Mieteinnahmen hat, zahlt seinen individuellen Steuersatz. Oft liegt dieser weit über 25 %. Doch Kapitalerträge werden begünstigt. Das führt zu Ungleichheit und verzerrt den Markt. Eine Lösung wäre, die Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % zu erhöhen. Gleichzeitig sollte es einen Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro geben.

Was bedeutet das für normale Sparer?

Viele Menschen befürchten bei Steuererhöhungen, dass auch kleine Sparer belastet werden. Das ist hier nicht der Fall. Wer bis zu 333.000 bis 500.000 Euro angespart hat und eine Verzinsung von 3 % erhält, müsste keine Steuern zahlen. Der Freibetrag deckt das ab.

Die Steuererhöhung würde nur Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften treffen, die über dem Freibetrag liegen. Wer viel Geld aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen verdient, müsste mehr abgeben – genauso wie jeder andere Steuerzahler auch.

Warum hilft das dem Wohnungsmarkt?

Die aktuelle Steuerstruktur trägt dazu bei, dass weniger in den Wohnungsbau investiert wird. Kapital bleibt lieber in Anleihen, Aktien oder verzinsten Geldanlagen, weil diese steuerlich begünstigt sind. Mit einer gerechteren Besteuerung könnte sich das ändern:

1. Geld fließt in den Wohnungsbau. Wer Geld anlegen will, könnte durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile eher in Immobilien investieren.

2. Investoren überdenken ihre Strategie. Wer sein Kapital bislang nur in Finanzprodukte steckt, wird durch die höhere Steuer auf Zinserträge belastet. Wohnimmobilien könnten wieder interessanter werden.

3. Der Markt gewinnt doppelt. Mehr Investitionen in Wohnungen bedeuten mehr Angebot. Das kann Mietpreise stabilisieren und den Wohnungsmarkt entlasten.

Drei Beispiele, die zeigen, warum das gerecht ist

Ein lediger Rentner mit 300.000 Euro auf der Bank und einer monatlichen Rente von 2.500 Euro erhält bei einer Verzinsung von 3 % im Jahr 9.000 Euro Zinsertrag. Da der Freibetrag bei 10.000 bis 15.000 Euro liegt, zahlt er keine Steuern auf seine Kapitalerträge. Seine Altersvorsorge bleibt unangetastet.

Ein verheiratetes Rentnerpaar mit 300.000 Euro auf der Bank und einer gemeinsamen monatlichen Rente von 4.000 Euro hat ebenfalls Zinserträge von 9.000 Euro im Jahr. Da Freibeträge pro Person gelten, bleiben ihre Kapitalerträge steuerfrei. Auch hier ändert sich nichts.

Anders sieht es beim Multimillionär aus: Ein lediger Anleger, der nicht arbeitet und 10 Millionen Euro auf der Bank hat, erzielt bei einer Verzinsung von 4 % jährlich 400.000 Euro Zinserträge. Aktuell zahlt er nur 100.000 Euro Steuern, weil er mit 25 % besteuert wird. Mit einer Erhöhung auf 40 % und einem Freibetrag von 15.000 Euro würde er 153.000 Euro Steuern zahlen.

Das ist fair, denn selbst dann zahlt er noch weniger als ein normaler Arbeitnehmer mit einem Spitzensteuersatz von 42 %.

Fazit

Eine faire Besteuerung von Kapitaleinkünften schafft Gerechtigkeit, ohne dass kleine Sparer belastet werden. Gleichzeitig kann der Wohnungsmarkt profitieren. Die Reform wäre einfach umsetzbar – und längst überfällig.

Finanzen Invest BlackRock

Wer gegen eine faire Steuerreform sein wird

Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % mit einem Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro würde vor allem große Kapitalbesitzer stärker belasten. Während normale Sparer und Rentner mit überschaubaren Ersparnissen kaum oder gar nicht betroffen wären, müssten Multimillionäre mit hohen Kapitaleinkünften künftig einen faireren Beitrag leisten.

Doch genau das gefällt bestimmten Interessengruppen nicht. Besonders Investment- und Vermögensverwalter wie BlackRock & Co. haben ein starkes Interesse daran, dass Kapitalerträge weiterhin niedrig besteuert werden. Eine höhere Abgeltungsteuer würde ihre Geschäftsmodelle weniger attraktiv machen, da viele ihrer Kunden von den bisherigen Steuerprivilegien profitieren.

Auch Unternehmensvereine und Arbeitgeberverbände würden sich mit aller Kraft gegen eine solche Reform stemmen. Dazu gehören etwa:

   •   Die Familienunternehmer – ein Verband, der sich eng mit der FDP verbunden fühlt und Steuersenkungen für Unternehmer propagiert.

   •   Die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) – eine wirtschaftsliberale Lobbyorganisation, die sich gerne als unabhängig darstellt, aber neoliberale Interessen verfolgt und eng mit CDU/CSU verknüpft ist.

   •   Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) – die Wirtschaftsflügel der Unionsparteien, die stets Steuersenkungen für Vermögende fordern.

Nicht zu vergessen ist die AfD, die sich zwar als Partei „des kleinen Mannes“ inszeniert, aber wirtschaftspolitisch vor allem die Interessen der Multimillionäre und Großkapitalbesitzer vertritt. Ihre steuerpolitischen Vorschläge entlasten in der Regel die Reichen, während Sozialausgaben und öffentliche Investitionen gekürzt werden sollen.

Weitere Organisationen, die sich gegen eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen stellen dürften, sind:

   •   Der Verband Deutscher Banken (BdB) – als Interessensvertretung der Finanzbranche wird er sich vehement gegen höhere Steuern auf Kapitalerträge wehren.

   •   Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – setzt sich für eine möglichst unternehmensfreundliche Steuerpolitik ein, die hohe Vermögen schützt.

   •   Die Stiftung Marktwirtschaft – eine neoliberale Denkfabrik, die regelmäßig gegen höhere Steuern für Vermögende argumentiert.

   •   Die Ludwig-Erhard-Stiftung – ebenfalls wirtschaftsliberal geprägt und für eine möglichst geringe Steuerlast auf Kapital.

Diese Akteure werden versuchen, jede Steuererhöhung als „Standortnachteil“ oder „Angriff auf den Mittelstand“ zu brandmarken. Dabei geht es in Wahrheit um den Schutz der wohlhabendsten 1 %, die weiterhin von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten. Eine gerechtere Steuerpolitik würde den Wohlstand breiter verteilen – und genau das ist es, was diese Lobbygruppen verhindern wollen.

Steuer-Desaster zerstört den Wohnungsmarkt: Warum Mieten zum Verlustgeschäft werden – und Zinsen die Gewinner sind!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Link https://vimeo.com/1047519768/6ec182c878

In den vergangenen zehn Jahren wurden in Deutschland jährlich zwischen etwa 250.000 und 300.000 Wohnungen fertiggestellt. Im Jahr 2023 lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen bei rund 294.000.

Von diesen Neubauten waren weniger als ein Drittel klassische Mietwohnungen, was etwa 98.000 Einheiten entspricht. Der Anteil der durch Privatpersonen vermieteten Wohnungen betrug im Jahr 2022 rund 43 % des gesamten Mietwohnungsbestands.

Warum ist der private Wohnungs-Vermietungsmarkt so eingebrochen?

Nun könnte man natürlich sagen, dass dies an dem Mietrecht oder den Baukosten liegt.

Das ist viel zu weit hergeholt.

Der Hintergrund ist viel einfacher.

Zum einen liegt dies derzeit an den gestiegenen Bauzinsen.

Noch stärker liegt dies an der ungleichen Besteuerung von Mieteinkünften und Kapitaleinkünften.

Mieteinkünfte werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Bei Kapitaleinkünften gilt ein Abgeltungsteuersatz von 25 %!

20.000 Euro Mieteinkünfte können somit bis zu 9.000 Euro Einkommensteuer auslösen.

20.000 Euro Zinseinkünfte lösen nur maximal 5.000 Euro Steuern aus.

Insofern ist der Kampf der Giganten Zinseinkünfte zu Mieteinkünfte sehr ungleich und schädigt den Wohnungsmarkt.

Noch dazu kommt, dass die gebrauchten Immobilien im Kaufpreis in den kommenden 5 bis 10 Jahren sehr stark fallen werden.

Gründe:

  • Mieter werden immer öfter auf Nutzung einer Garage mit Stromanschluss mit mindestens 11 KW Wert legen. Der EEG des Elektroautos ist positiv vorprogrammiert.
  • Umstellung auf Wärmepumpen oder Nahheizung, Fernheizung sind ebenso unausweichlich.

Ebenso wird der Wohnungsmarkt unter Umständen abnehmen; zumindest könnte diese Gefahr im Landbereich vielleicht bestehen.

Zumindest bestehen auch Unsicherheiten in der weiteren Entwicklung.

Gründe:

  1. Derzeit leben in Deutschland etwa 1 Mio. Ukrainer und 1 Million Syrer. Würden theoretisch diese Menschen wieder in die Heimatländer zurückwandern, wären zu viele Mietwohnungen vorhanden und auch ein extremer Arbeitskräftemangel vorhanden.
  2. Die Anzahl an älteren Menschen, die im Pflegeheim leben müssen, wird extrem zunehmen, wodurch dann auch der Wohnungsmarkt weniger Nachfrage erlebt.
  3. Autonomes Fahren wird zu einer völligen Verschiebung des Wohnungsmarktes und der Infrastruktur beitragen. Während derzeit noch rentennahe Jahrgänge und Rentner lieber in Kreisstädte umziehen (Erreichbarkeit von Ärzten, Krankenhaus, Einkaufen, Kulturellem Angebot), wird das autonome Fahren dazu beitragen, dass auch der Landbereich wieder an Attraktivität zurückgewinnt. Beim Autonomen Fahren (Stufe 5 v. 5, mindestens 4 von Stufe 5) sehe ich einen Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren als maximale Entwicklungszeit.

Mercedes hat bereits eine Zulassung jetzt bis 92 km/h mit autonomer Stufe 3 von 5.

Und für die deutsche Autoindustrie wäre dies auch eine Chance international wieder an Fahrt zu gewinnen.

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Wieder zurück zum derzeitigen Hauptproblem:

Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge muss aus meiner Sicht dringend auf 35 bzw. 40 % angepasst werden.

Wer ein niedriges zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt dann durch die Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung eine zu hoch gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet

Steuerfrei und 100 % sicher: So schützen Superreiche ihre Millionen vor dem Fiskus!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

An der (Nicht)Versteuerung bestimmter Steuersparmodelle wollen FDP, CDU, CSU und AfD nichts ändern. Jedenfalls zeigen die Abstimmungen im Bundestag hier nichts gegenteiliges.

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Wer sein Geld bei der Bank anlegt, und dies in Form von Tagesgeld, Festgeld, ETF oder Aktien macht, bezahlt in der Regel derzeit einen Abgeltungssteuersatz von 25 %.

Ist das Einkommen sehr niedrig, dann besteht die Möglichkeit, dass man den Abgeltungssteuersatz nochmals reduziert, indem man in der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durchführen lässt (Paragraph 20 EStG).

Wer beispielsweise als Ehepaar ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro hat, und zusätzlich nochmals 14.000 € an Zinseinkünften hätte, muss für die Zinseinkünfte keine Steuern bezahlen. Man bekommt also in diesem Fall dann die gezahlte Abgeltungssteuer wieder zurück.

Wären die Einkünfte bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000, würde bei der Steuererklärung mit der Günstigerprüfung geprüft, ob der Abgeltungssteuer von 25 % reduziert werden kann.

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Bei Mieteinkünfte werden allerdings individuelle Steuersätze festgelegt. Eine günstige Prüfung gibt es hier nicht. Ebenso gibt es dir keine Abgeltungssteuer.

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Millionär mit einem Vermögen von zum Beispiel 10 Millionen oder gar Milliardär ist, kann seine Steuern nahezu auf 0 % drücken.

Wie dies funktionieren kann, zeigt der folgende Artikel.

Der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung ist. Es soll lediglich deutlich machen, wie Millionäre und Milliardäre an der Steuer vorbei Einkünfte erhalten können.

Und je nach Gestaltung kann damit sogar noch ein Teil der Erbschaftssteuer entfallen.

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Wie Multimillionäre und Milliardäre ihre Steuerlast auf null drücken können: Ein Blick auf legale Steuerstrategien

Das Thema Steueroptimierung bewegt viele Menschen, insbesondere wenn es um Vermögen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe geht. Während Angestellte oft kaum Möglichkeiten haben, ihre Steuerlast zu senken, stehen vermögenden Familien ganz andere Wege offen. Ein Modell, das häufig in Steuerkreisen diskutiert wird, ist die Nutzung von Kapitalgesellschaften im Ausland, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Im Folgenden wird ein solches Beispiel detailliert dargestellt.

Das Prinzip der Steuervermeidung – Schritt für Schritt erklärt

1. Die Ausgangssituation: Ein vermögender Vater und sein volljähriges Kind

Wir stellen uns vor, dass ein Multimillionär sein Vermögen in Deutschland in klassischen Anlageformen wie festverzinslichen Wertpapieren, Festgeld oder Tagesgeld anlegt. Diese Anlageformen generieren Zinserträge, die normalerweise in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen.

Der Multimillionär hat ein volljähriges Kind, das über Zeit und Interesse verfügt, eine Rolle in diesem Prozess zu übernehmen.

2. Gründung einer Firma im Ausland

Das volljährige Kind gründet eine Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die VAE sind bekannt für ihre steuerlichen Vorteile: In vielen Fällen fallen dort keine Unternehmenssteuern an. Das Unternehmen des Kindes gibt an, eine Software entwickelt zu haben, mit der beispielsweise Zinsen und Zinseszinsen professionell berechnet werden können – im Grunde eine einfache mathematische Anwendung, die jedoch als Dienstleistung verkauft wird.

3. Der Verwaltungsvertrag zwischen Vater und Sohn

Nun schließt der Vater einen Vertrag mit der Firma seines Sohnes ab. Der Vertrag regelt, dass das Unternehmen des Sohnes künftig die Verwaltung des Vermögens des Vaters übernimmt. Dafür zahlt der Vater der Firma des Sohnes ein jährliches Honorar. Da der Sohn über seine Firma selbst festlegt, wie hoch diese Verwaltungsgebühr ausfällt, lässt sich der Gewinn gezielt steuern.

Ein entscheidendes Detail: Diese Verwaltungsgebühr entspricht nahezu exakt den jährlichen Zinserträgen des Vaters – abzüglich eines kleinen Restbetrags, z. B. 15.000 €.

4. Steuerliche Auswirkungen in Deutschland

In Deutschland muss der Vater nur noch für den übrig gebliebenen Betrag (hier: 15.000 €) Steuern zahlen. Allerdings profitieren Ehepaare in Deutschland von einem Steuerfreibetrag von 2.000 € auf Kapitaleinnahmen. Der steuerpflichtige Betrag sinkt dadurch weiter.

Die große Mehrheit der Zinserträge fließt jedoch über den Verwaltungsvertrag in Form von “Kosten” an die Firma des Sohnes in den VAE – und bleibt somit von deutschen Steuern verschont.

Warum funktioniert dieses Modell?

Das Modell beruht auf der Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Verrechnung von Kosten zulässt. Entscheidend ist, dass:

1. Der Verwaltungsvertrag formal korrekt ist und tatsächlich eine Leistung erbracht wird (auch wenn diese minimal sein kann).

2. Die Gesellschaft in den VAE steuerlich begünstigt ist, sodass die Gewinne dort nahezu steuerfrei verbleiben.

3. Der Vater offiziell nicht auf das Geld zugreift, sondern dieses formal über das Unternehmen des Kindes verwaltet wird.

5. Der langfristige Effekt: Übergabe des Vermögens ohne Erbschaftssteuer

Ein weiterer Vorteil dieses Modells zeigt sich beim Erbfall. Stirbt der Vater, wurde ein großer Teil seines Zinsvermögens bereits “verrechnet” und befindet sich faktisch im Besitz der Firma des Kindes. Da es sich nicht mehr um Privatvermögen handelt, sondern um Firmenguthaben im Ausland, kann eine Belastung durch Erbschaftssteuer deutlich reduziert oder sogar vollständig vermieden werden.

Kritik und Risiken des Modells

Obwohl dieses Modell auf legale Weise funktioniert, gibt es Kritikpunkte:

   •   Moralische Bedenken: Kritiker werfen solchen Steuerstrategien vor, dass sie zwar legal, aber nicht gerecht seien. Während Normalverdiener jeden Cent versteuern müssen, nutzen Superreiche komplexe Konstrukte, um ihre Steuerlast drastisch zu senken.

Moral sollte nicht erst 10 Minuten vor dem Tod beginnen!

   •   Steuerliche Nachprüfung: Finanzämter könnten bei derart konstruierten Verträgen genau hinsehen. Es besteht das Risiko, dass solche Konstruktionen als steuerliche Gestaltungsmissbräuche eingestuft werden, wenn sie nur dazu dienen, Steuern zu sparen, ohne eine echte Geschäftsbeziehung darzustellen.

   •   Änderungen in der Gesetzgebung: Staaten wie Deutschland verschärfen zunehmend ihre Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht und setzen auf den Informationsaustausch zwischen Ländern.

Fazit: Steuervermeidung als strategisches Spiel

Das Beispiel verdeutlicht, dass es für vermögende Familien mit dem nötigen Wissen und den richtigen Kontakten möglich ist, ihre Steuerlast nahezu auf null zu senken. Dieses Modell zeigt eindrücklich, wie internationale Firmennetzwerke genutzt werden können, um Vermögen von der Steuerpflicht in Deutschland abzuschirmen. Es bleibt jedoch eine politische Frage, ob und wie solche Konstrukte künftig reguliert werden, um Steuerschlupflöcher zu schließen und ein gerechteres Steuersystem zu schaffen.

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Möglichkeit 2:

Hier noch eine 2. Gestsltungsmöglichkeit, wenn Dein Vetmögen jetzt beispielsweise 10 Millionen € beträgt.

Modell: “Stiftung und internationale Holdingstruktur”

1. Gründung einer Stiftung im Ausland

Eine Stiftung ist eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Sie kann steuerlich begünstigt werden, wenn sie in Ländern gegründet wird, die keine oder nur geringe Steuern auf Kapitalerträge erheben. Länder wie Liechtenstein, Malta oder Panama bieten solche Rahmenbedingungen.

Warum eine Stiftung?

   •   Dein Privatvermögen wird rechtlich von dir “getrennt”.

   •   Die Stiftung wird Eigentümerin deines Vermögens (z. B. der 10 Millionen €).

   •   Kapitalerträge gehören dann nicht mehr dir persönlich, sondern der Stiftung.

   •   Als Gründer kannst du durch Satzung regeln, dass du oder deine Nachkommen dauerhaft Begünstigte seid.

2. Holdinggesellschaft für Investments

Neben der Stiftung kannst du eine Holdinggesellschaft gründen, z. B. in den Niederlanden oder Luxemburg. Diese Holding kann genutzt werden, um in verschiedene Anlageklassen zu investieren:

   •   Aktien

   •   Immobilien

   •   Unternehmensbeteiligungen

Warum eine Holding?

   •   Gewinne aus Aktienverkäufen oder Immobilienverkäufen können innerhalb der Holding häufig steuerfrei oder zu einem reduzierten Steuersatz reinvestiert werden.

   •   In vielen Ländern fallen keine Dividenden- oder Abgeltungssteuern an, wenn Gelder innerhalb der Holding verbleiben.

3. Investition über Fonds oder Offshore-Vermögensverwalter

Zusätzlich könntest du einen Teil deines Vermögens über Fondsstrukturen investieren:

   •   Private Equity Fonds: Diese Fonds sammeln Kapital und investieren es steuerlich optimiert in Unternehmen.

   •   Immobilienfonds in Steuerparadiesen: Diese Fonds erzielen Mieteinnahmen und verkaufen Immobilien oft steuerfrei.

Da diese Fonds in Ländern mit niedrigen Steuersätzen sitzen, bleibt mehr Gewinn erhalten.

4. “Family Office” für laufende Verwaltung

Wenn du die laufende Verwaltung und Auszahlung der Gewinne brauchst, könntest du ein eigenes „Family Office“ oder ein Unternehmen gründen:

   •   Das Unternehmen übernimmt die Verwaltung deines Stiftungsvermögens.

   •   Ein Teil der Gewinne kann als Aufwand für das Family Office gelten und so versteuert werden, dass es möglichst steuerfrei bleibt.

   •   Auszahlungen an dich könnten über ein Gehalt, Dividenden oder Darlehen erfolgen – oft zu weitaus günstigeren Steuersätzen.

Beispiel: Schritt-für-Schritt-Plan

1. Du gründest eine gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein oder Malta.

2. Die Stiftung hält 10 Millionen € in einer Holding.

3. Die Holding investiert in Aktien, Immobilien oder Anleihen.

4. Gewinne verbleiben steueroptimiert innerhalb der Holding und werden reinvestiert.

5. Du selbst kannst laufend Entnahmen vornehmen, indem die Stiftung dir z. B. ein zinsloses Darlehen gewährt oder dir regelmäßige Leistungen auszahlt.

Steuerliche Vorteile

   •   In vielen Ländern fallen auf Stiftungserträge keine oder nur sehr geringe Steuern an.

   •   Kapitalerträge können im Holdingkonstrukt steuerfrei bleiben.

   •   In Deutschland müsstest du auf Entnahmen unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen.

Wichtige Punkte zur Umsetzung

   •   Sorgfältige Planung: Die Verträge und Satzungen der Stiftung müssen wasserdicht sein.

   •   Rechts- und Steuerberatung: Ohne juristische Beratung können Fehler entstehen, die teuer werden.

   •   Rechtskonformität: Achte darauf, dass alle Finanzflüsse gemeldet werden, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

   •   Gemeinnütziger Anteil: Wenn ein Teil der Stiftungsgelder für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt wird, verbessert das die steuerliche Bewertung.

Fazit

Eine Kombination aus einer Stiftung, einer Holdinggesellschaft und steuerbegünstigten Fondsinvestments könnte dir ermöglichen, deine Steuerlast erheblich zu senken. Je nach Konstruktion kannst du durch kluge Verrechnung und den Einsatz internationaler Möglichkeiten nahezu steuerfrei agieren. Aber Achtung: Dieser Ansatz erfordert eine langfristige Planung und Disziplin sowie umfassende Kenntnis der steuerlichen Regelungen.

Hast du bereits eine konkrete Vorstellung, in welche Anlageklassen du investieren möchtest, oder möchtest du dich noch inspirieren lassen?

Schon längst werden solche Steuersparmodelle genutzt.

Bekannt sind solche Gestaltungsmöglichkeiten ja auch allen Wirtschaftsanwälten.

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Ups, da fällt mir gleich Friedrich Merz wieder ein.

Ist der nicht Wirtschaftsanwalt und verfügt über 12 Mio. Euro Vermögen?

Friedrich Merz
Ein Herz für Kinder?

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Übrigens könnte der Gesetzgeber hier Schranken einbauen.

Allerdings sind die Parteien CDU, CSU, FDP und auch die AfD gegen steuerliche Hürden, denn selbstverständlich will man nicht den Multimillionären und Milliardären nicht in die Taschen greifen.

Steuern Sparen Ja, aber bitte nicht auf „0“ drücken.

Auch die Gemeinschaft (Staat) braucht Steuereinnahmen für die vielfältigen Aufgaben.

Deshalb: Steuern sparen auf steuerlich, rechtlich und moralisch vertretbaren Weg, ist in Ordnung.

Perfide zum Nachteil der Allgemeinheit

Millionenfalle Mietwohnung: Warum Vermieter Millionen an den Staat abgeben, während Aktionäre und Kapitalanleger gewinnen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Der deutsche Wohnungsbau im Rückgang – Ursachen und Entwicklungen der letzten 15 Jahre

In den vergangenen 15 Jahren hat der Wohnungsbau in Deutschland erhebliche Schwankungen erlebt, doch die aktuelle Situation zeigt einen deutlichen Rückgang, der sich vor allem in den vergangenen zwei bis drei Jahren verschärft hat.

Entwicklung der Baufertigstellungen

   •   2009: Tiefpunkt mit rund 159.000 fertiggestellten Wohnungen aufgrund der globalen Finanzkrise.

   •   2010-2020: Ein stetiger Anstieg der Fertigstellungen, der 2020 seinen Höhepunkt mit ca. 306.400 neuen Wohnungen erreichte.

   •   2021: Rückgang auf rund 293.400 Wohnungen.

   •   2022: Ein leichter Anstieg auf 295.300 Wohnungen.

   •   2023: Etwa 294.000 fertiggestellte Wohnungen – trotz großer Nachfrage stagniert der Wohnungsbau.

Rückgang der Baugenehmigungen

Ein besorgniserregender Trend zeigt sich insbesondere bei den Baugenehmigungen:

   •   2023: Rückgang um 26,6 % auf 260.100 Genehmigungen – der niedrigste Stand seit 2012.

   •   2024: Ein weiterer Rückgang wird prognostiziert.

Ursachen für den Rückgang

1. Steigende Zinsen und veränderte Kapitalanlagen

Die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre erschweren nicht nur Baufinanzierungen, sondern beeinflussen auch das Anlageverhalten vieler Menschen. Statt in Mietimmobilien zu investieren, entscheiden sich viele Anleger für Alternativen wie:

   •   Aktien und Fonds

   •   Festverzinsliche Wertpapiere

   •   Tagesgeldkonten

Diese Anlageformen bieten einen entscheidenden Vorteil: Es entfällt das sogenannte Vermieterrisiko, welches mit Leerstand, Reparaturkosten und Mietausfällen verbunden ist.

2. Steuerliche Belastung

Ein weiterer Nachteil bei Immobilienanlagen sind die hohen steuerlichen Belastungen.

   •   Die Mieteinnahmen müssen voll versteuert werden und wirken sich zusätzlich progressiv auf den Steuersatz aus.

   •   Bei einem Steuersatz von 35 % oder 40 % ist ein erheblicher Teil der Einnahmen zu versteuern.

Demgegenüber steht die Besteuerung von Kapitaleinkünften:

   •   Dividenden, Zinsen aus Tagesgeld oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträge aus Aktienverkäufen unterliegen lediglich dem Abgeltungssteuersatz von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

3. Steigende Baukosten

Die Baukosten sind aufgrund höherer Materialpreise und Energiekosten enorm gestiegen, was viele Projekte unrentabel macht.

4. Bürokratische Hürden

Aufwendige und langwierige Genehmigungsverfahren verzögern Bauprojekte und erhöhen die Kosten zusätzlich.

Auswirkungen des Wohnungsbau-Rückgangs

   •   Wohnraummangel: Besonders in Ballungsräumen verschärft sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

   •   Steigende Mieten: Aufgrund des knappen Angebots steigen die Mietpreise weiter an.

Fazit

Die Kombination aus gestiegenen Zinsen, steuerlichen Belastungen und alternativen Kapitalanlagen sorgt dafür, dass private Investoren zunehmend von Neubauprojekten und dem Erwerb von Mietimmobilien absehen. Dies könnte langfristig zu einer noch stärkeren Verknappung des Wohnraums und einer weiteren Steigerung der Mieten führen. Experten sehen dringend Handlungsbedarf, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder attraktiver zu gestalten.

Beispiel zur Steuerlast bei 1 Million € jährlichem Einkommen

1. Mieteinkünfte

   •   Mieteinnahmen: 1.000.000 €

   •   Persönlicher Steuersatz: 40 %

   •   Steuerlast: 400.000 €

2. Kapitaleinkünfte (Dividenden/Zinsen)

   •   Einnahmen aus Kapital: 1.000.000 €

Wie es genau funktioniert, werde ich in einem anderen Artikel demnächst erklären.

   •   Abgeltungssteuer: 25 %

   •   Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungssteuer): 13.750 €

   •   Gesamte Steuerlast: 263.750 €

Ergebnis

   •   Bei Mieteinnahmen zahlt der Investor 400.000 € Steuern.

   •   Bei Kapitaleinkünften zahlt der gleiche Investor lediglich 263.750 €.

Die Differenz beträgt 136.250 €.

Dies unterstreicht, dass Kapitaleinkünfte bei hohen Beträgen steuerlich noch attraktiver sind als Mieteinnahmen und zeigt, warum sich viele Investoren für renditestarke Alternativen entscheiden. 

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Genau deshalb müssen Kapitaleinkünfte dringend mit einem höheren Abgeltung Steuersatz besteuert werden.

Ein Abgeltungssteuersatz von 35 oder 40 % ist hier sinnvoll.

Hat der Sparer allerdings ein niedriges Einkommen, dann hat er natürlich zunächst zu viel Steuern bezahlt (Abgeltung Steuersatz), kann aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung dann die zu viel gezahlten Steuern für die Zinsen wieder zurück erhalten.

Besonders für Rentner ändert sich dadurch letztendlich eigentlich nichts.

“Steuergerechtigkeit im Fokus: Warum Kapitaleinkünfte höher besteuert werden sollten”

Die steuerliche Ungleichbehandlung von Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften führt zu deutlichen Vorteilen für Investoren, die ihr Vermögen in Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere anlegen. Dies sorgt zunehmend für gesellschaftliche Spannungen und eine ungleiche Verteilung der Steuerlast.

Warum ein höherer Abgeltungssteuersatz notwendig ist

Die aktuelle Abgeltungssteuer von 25 % führt dazu, dass hohe Kapitaleinkünfte steuerlich begünstigt werden, während Mieteinkünfte voll im Rahmen des persönlichen Steuersatzes versteuert werden müssen – teilweise mit einem Satz von 35 % bis 40 %.

Um die Steuerlast gerechter zu verteilen, wäre ein höherer Abgeltungssteuersatz von 35 % oder 40 % sinnvoll. Dadurch würden hohe Kapitaleinkünfte ähnlich wie reguläres Einkommen behandelt und stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Rückerstattung bei geringem Einkommen

Ein höherer Abgeltungssteuersatz würde dennoch nicht jeden Sparer belasten:

   •   Geringverdiener und Rentner können die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

   •   Wer beispielsweise neben seiner Rente nur geringe Zinseinnahmen hat, erhält eine Rückerstattung, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

   •   Somit bleibt das Ziel des Abgeltungssteuersystems, eine einfache und pauschale Versteuerung der Kapitaleinkünfte, bestehen – mit sozialem Ausgleich für Menschen mit niedrigen Einkünften.

Was sich für Rentner kaum ändert

Für Rentner mit ausschließlich geringen Zinseinnahmen würde sich trotz einer Erhöhung der Abgeltungssteuer wenig verändern.

Solange sie unter den geltenden Freibeträgen bleiben, könnten sie ihre Steuerlast vollständig oder teilweise erstattet bekommen. Dies zeigt, dass eine gerechtere Besteuerung Kapitaleinkünfte betreffen kann, ohne sozial schwache Gruppen übermäßig zu belasten.

Fazit

Eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes könnte dazu beitragen, die steuerliche Gerechtigkeit zu verbessern und die Vorteile für große Kapitalanleger zu verringern, ohne Rentner und Geringverdiener zu benachteiligen. Nur so kann das Vertrauen in das Steuersystem gestärkt und eine faire Lastenverteilung geschaffen werden.

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Was würde sich durch die Her Aussetzungen der Abgeltungssteuer Sätze auf 35 oder 40 % ändern?

Zum einen hätte der Staat hier durch mehr Einnahmen. Man darf nicht vergessen, dass der Staat wir alle sind. Die Gemeinschaft hätte dann also mehr Einnahmen.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass ein Millionär, der nicht arbeitet und keine Firma hat, sondern nur von den Zinseinkünften lebt, eine Höchst-Steuersatz von 25 % hat.

Ändern würde sich vielleicht auch dann die Kapitalanlage und würde wieder dem Wohnungsbau mehr Geld zur Verfügung stehen.

Dann sind die Einkünfte aus Kapitalertrag im gleichen Maße zu versteuern Mieteinkünfte, dann wird sich der eine oder andere durchaus wieder mehr um den Erwerb von Wohnwohnungen oder Häusern bemühen.

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Der Grafikvergleich von Einkünften aus Kapitalertrag (Zinsen, Dividenden und Aktiengewinn) macht die deutlich.

Es geht aber noch krasser

Das nachfolgende Grafikbeispiel macht dies deutlich

Multimillionäre und Milliardäre haben jedoch noch ganz andere Möglichkeiten die Steuern auf 0 % zu senken.

Wie es sein kann, dass Multimillionäre und Millionäre überhaupt keine Steuern bezahlen müssen und sogar noch die Erbschaftssteuer damit drücken können, erkläre ich in einem anderen Artikel

Der Schulden-Betrug: Wie die CDU Deutschland in 52 Jahren mit Bilanztricks ruiniert hat – Ein Vergleich mit Europa und der Welt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Deutschland, einst als Finanzvorbild in Europa gefeiert, steht vor einer bitteren Wahrheit:

Jahrzehntelang wurden durch kreative Bilanzierung zukünftige Lasten verschleiert.

Würde der Staat nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (§ 249 HGB) bilanziert, wäre das wahre Ausmaß der Schulden offensichtlich.

Doch während die CDU in ihrer 52-jährigen Regierungszeit auf Kosten der Zukunft glänzte, setzen SPD und Grüne nun auf einen Kurswechsel:

Ein Investitionstopf soll sicherstellen, dass notwendige Projekte nicht länger vernachlässigt werden.

Bilanztricks nach § 249 HGB: Die Verschleierung der wahren Schulden in den 52 Jahren CDU-Regierung

Laut § 249 HGB sind Unternehmen verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für:

1. Instandhaltungen, die im kommenden Geschäftsjahr nachgeholt werden müssen, z. B. für Brücken oder Straßen.

2. Garantien, die freiwillig erbracht werden, aber dennoch Verbindlichkeiten darstellen.

Der deutsche Staat muss solche Rückstellungen nicht bilden – was bedeutet, dass die Kosten für unterlassene Investitionen buchhalterisch verschwinden.

Der Sanierungsstau bei Brücken, Straßen und Bildungseinrichtungen hätte längst als “Schulden” aufgelistet werden müssen.

Doch stattdessen wurde dieser Investitionsbedarf unsichtbar gemacht und in die Zukunft verschoben.

Deutschland im EU- und G20-Vergleich: Eine Illusion der Sparsamkeit

Ein Blick auf die Verschuldungsquote in Europa und weltweit zeigt zunächst ein positives Bild:

Staatsverschuldung in % des BIP (2024)

   •   Griechenland: ca. 171 %

   •   Italien: ca. 144 %

   •   Frankreich: ca. 113 %

   •   USA: ca. 122 %

   •   Deutschland: ca. 66 %

Auf den ersten Blick wirkt Deutschland solide.

Doch diese Zahlen verschleiern den tatsächlichen Zustand: Rückstellungen für Sanierungen, Rentenversprechen und Klimafolgekosten fehlen komplett.

Würde Deutschland korrekt bilanzieren, wäre der Schuldenstand erheblich höher.

Der Investitionstopf als Schlüssel zur Zukunft

SPD und Grüne fordern einen Paradigmenwechsel:

Statt Schulden blind zu verteufeln, sollen sie als Werkzeug für nachhaltige Investitionen genutzt werden.

Der “Investitionstopf” soll gezielt Mittel bereitstellen, ohne den Kernhaushalt zu belasten.

So können dringend benötigte Maßnahmen finanziert werden:

1. Infrastruktur: Sanierung maroder Brücken, Autobahnen und Schienen.

2. Bildung: Investitionen in digitale Schulen und Lehrmittel.

3. Klimaschutz: Ausbau erneuerbarer Energien, Ladeinfrastruktur und Netze.

Unterschiedliche Schuldenarten: Konsum vs. Investition

SPD und Grüne wollen Schulden differenzieren:

   •   Konsumschulden entstehen durch laufende Ausgaben (z. B. Sozialtransfers).

   •   Investitionsschulden fließen in Projekte, die langfristig Erträge und Wachstum sichern.

Dieser Ansatz orientiert sich an Ländern wie Kanada und den USA, die nachhaltige Staatsanleihen (Green Bonds) zur Finanzierung ihrer Zukunftsprojekte nutzen.

Kritik an der CDU-Politik: 52 Jahre Illusion statt Investition

In ihrer 52-jährigen Regierungszeit hat die CDU es versäumt, Deutschlands Wohlstand langfristig zu sichern.

Stattdessen wurden notwendige Investitionen aufgeschoben, um kurzfristig Haushaltsdisziplin vorzugaukeln.

Die Folge:

Ein Investitionsstau, den künftige Generationen mit Steuern und Arbeitskraft teuer bezahlen müssen.

Besonders im Bereich Klimaschutz wurden Schlüsselprojekte aus Kostengründen gestoppt oder zu spät umgesetzt.

Die Brücken- und Straßensperrungen in den letzten Jahren sind nur ein Symptom dieser verfehlten Politik.

So soll der Investitionstopf funktionieren: Ein Fahrplan zur Reform

SPD und Grüne schlagen konkrete Maßnahmen zur Finanzierung vor:

1. Reinvestition von Steuerüberschüssen: Überschüsse aus guten Jahren fließen direkt in den Investitionstopf.

2. Green Bonds: Ausgabe nachhaltiger Staatsanleihen für Klimaprojekte.

3. Effizienz durch Entbürokratisierung: Schnellerer Mittelabruf und kürzere Planungszeiten.

Fazit: Zeit für einen ehrlichen Kurswechsel

Nach 52 Jahren CDU-Politik steht Deutschland an einem Wendepunkt.

Die Schuldenillusion der “schwarzen Null” hat die öffentliche Infrastruktur geschwächt und die Zukunftsfähigkeit gefährdet.

Der Investitionstopf von SPD und Grünen könnte Deutschlands Finanzpolitik auf eine nachhaltige Basis stellen und zeigen, dass kluge Investitionen Wohlstand sichern – statt ihn zu gefährden.

Es braucht jetzt eine ehrliche Schuldenpolitik, die in Köpfe, Klima und Infrastruktur investiert, statt sie zu verschleiern.

Übrigens: Auch die CDU will investieren, allerdings wieder mit einem – aus meiner Sicht – perfiden Bilanztrick.

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Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen

Das Merz-Spiel „Linke-Tasche — Rechte Tasche

Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trickspiel letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

Beim nachfolgenden Filminterview genau hinhören

Merz will die Schulden von Deutschland privatisieren

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Was bedeutet dies?

Ein Finanzinvestor – zum Beispiel BlackRock – erhält von Sparern Kapitaleinzahlungen.

Der Staat garantiert dafür einen Mindestzinssatz. 

Der Staat haftet für das Kapital.

BlackRock legt das Geld an, indem es beispielsweise die Abfallwirtschaft, Brücken, Gefängnisgebäude finanziert.

Dafür erhält BlackRock dann Gewinne.

Ein Teil der Gewinne behalt BlackRock dann für sich.

Sollte die Investition scheitern, macht das Sja nichts, denn der Staat haftet ja mit dem Mindestzins.

STOP!

Grund:

Der Staat sind wir! Wir erhalten zwar den Mindestzins, aber auf der anderen Seite haften wir als Steuerzahler!!!

Von der linken Tasche geht’s also in die rechte Tasche

Wenn nun beispielsweise die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. auch eine Renditesteigerung.

Wie geht Renditesteigerung?

Beispiele:

Abwasserleitungen weniger erneuern

Weniger Kläranlagen

Auflagen durch Politik reduzieren, denn wenn nicht, dann muss ja der Staat für die Mindestverzinsung haften.

In Großbritannien wurde die Privatisierung von Abfallwirtschaft schon versucht.

Folge:

Am Strand schwimmt Klopapier und Fäkalien.

Deutsches Beispiel aus der Historie:

Deutsche Bahn

  1. Wie pünktlich ist die Bahn?
  2. Wie viele km Bahnsteecke wurden seit der Privatisierung 1994 in der „Bahnreform“ stillgelegt? 
https://www.diepresse.com/5553009/seit-1994-mehr-als-5400-strecken-kilometer-von-deutscher-bahn-stillgelegt?utm_source=chatgpt.com

Privatisierung von Krankenhäusern:

Wie viele Kliniken sind kurz vor dem Aus?

Privatisierungen sind kein Mittel um die Schuldenbremse einzuhalten!

Wer das nicht blickt, muss wohl für Merz sein.

Wer also genau hinhört, erkennt wieder ein Indiz für die Verbundenheit von Merz zu BlackRock & Co.

Die AfD will Geldwäschern das Leben erleichtern:

Ein Beitrag von

Simon Rock

Die AfD will Geldwäschern das Leben erleichtern:

Sie wollen nicht nur den 500-Euro-Schein zurückbringen, sondern sogar einen 1000-Euro-Schein einführen!

Für wen soll das gut sein?

Schon der 500er war der absolute Favorit von Geldwäschern und Kriminellen. Genau deshalb wurde er abgeschafft. Kein normaler Mensch braucht solche Riesenscheine – oder hat irgendjemand den 500er beim Supermarkteinkauf vermisst?

Das riecht doch nach einem Geschenk an die, die ihr Geld illegal am Staat vorbeischleusen wollen. Und die AfD will genau das erleichtern und macht damit Politik, von der vor allem Kriminelle profitieren.

——

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Jedes Jahr wird unser Staat um 160 Milliarden € an Steuern hinterzogen.

Das sind etwa 1900 € pro Bürger.

Bei einem vier Personenhaushalt macht das aus 7570 €.

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Beim Bürgergeld wird maximal pro Jahr etwa 150 Millionen bummelt. Auch das ist kriminell.

Umgerechnet pro Bürger sind das aber gerade einmal 1,79 Euro pro Jahr.

——

Die CDU, CSU, freien Wähler und FDP sowie die AfD wurden natürlich die Bürgergeld im Finger jagen.

Im Bereich der Steuerhinterziehung hat man die Betriebsprüfer nicht weiter ausgebaut.

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Ist das nicht eine verkehrte Welt?

Tolle Geldanlage von Merz? Vorsicht vor den Plänen von Friedrich Merz, BlackRock & Co.

Ein Beitrag von

„Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen“

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

– Demokratie der Mitte. Weil Extremflügel das Land zerstören! –

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„Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen“

Ein Beitrag von Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte. Weil Extremflügel das Land zerstören!

Das Merz-Spiel:

Linke-Tasche – Rechte-Tasche!

Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt, vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trick-Spiel von Merz letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

Merz will die notwendigen Investitionen  von Deutschland über den Sparer finanzieren, so dass diese Schulden nicht im Schuldenberg von Deutschland eine Rolle spielen.

Was bedeutet das?

Merz möchte die Sparer ermuntern, ihre Sparbuchgelder für Investitionen anzulegen.

In der Fernsehsendung von Caren Miosga hatte Merz behauptet, dass das Sparbuchvermögen 2,8 Billionen Euro beträgt.

Weiter meinte Merz: wenn nur 10 % für Investitionen genutzt werden könnten, dann wäre dies ein sehr hoher Betrag.

Nach der Sendung hatte ich diese Zahl einmal überprüft.

Das Bundesamt für Statistik hatte im Oktober 2023 ein gesamtes Vermögen von Spareinlagen und Sparbriefe von 531,9 Milliarden Euro ermittelt.

Wenn 10 % davon genutzt werden könnten, dann wären die gerade einmal ein Betrag von 53 Milliarden Euro.

Und dieser Betrag ist nicht gerade besonders hoch für eine ordentliche Investition, so dass auf die Anhebung der Schuldenbremse verzichtet werden kann.

Aber lassen wir zunächst einmal die Aussage von Friedrich Merz mit seinen 2,8 Billionen Euro gelten.

Wie sollen die privaten Spargelder interessant in einem Investitionszuschuss angelegt werden?

Dafür erhalten die Sparer eine Geldanlage mit Mindestverzinsung. Das eingezahlte Kapital soll laut Friedrich Merz immer garantiert sein.

Und so könnte dies organisiert sein:

Für die Einsammlung der Gelder werden mehrere Finanzinstitute tätig, die diese an einen Hauptdealer weiterleiten.

Dieser Hauptdealer bündelt die Gelder und tätigt Investitionen.

Der Vermögensverwalter – zum Beispiel BlackRock – erhält für diese Tätigkeit Depotgebühren, Transaktionsgebühren und zusätzliche Kosten für die Verwaltung der Investitionsprojekte.

BlackRock legt das Geld an, etwa in Abfallwirtschaft, Brücken oder Gefängnisgebäude. Dafür erhält BlackRock Zinsen oder Gewinne.

Ein Teil dieser Gewinne wird für Gebühren einbehalten.

Und sollte eine Investition scheitern?

Kein Problem – der Staat haftet mit Mindestzins und Kapitalsicherung.

Moment mal! STOP!

Der Staat – das sind doch wir!

Wir zahlen als Steuerzahler die Zinsen und haften für die Verluste.

Von der linken Tasche geht’s in die rechte Tasche.

Wenn etwa die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. Renditen erwirtschaften und steigern. Aber wie?

Nun, da gibt es ein paar sogenannte betriebswirtschaftliche Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

•   Abwasserleitungen werden seltener erneuert.

•   Kläranlagen werden weniger gebaut.

•   Politische Auflagen werden reduziert. Da der Staat ja für die für Verluste haftet, wenn BlackRock & Co. Verluste machen, werden vielleicht Umweltauflagen einfach mal abgeschwächt.

Ist das aus der Luft gegriffen und reine Fantasie?

Sicherlich nicht.

In Großbritannien führte die Privatisierung der Abfallwirtschaft zu Stränden voller Klopapier und Fäkalien, weil die noch intakten Kläranlagen die Menge des Abwassers nicht mehr reinigen konnten.

Auch in Deutschland gibt es Beispiele, die deutlich machen, was bei einer Auslagerung und Umwandlung in einer Teilprivatisierung passieren kann.

Seit der Bahnreform 1994 wurden über 5.400 Kilometer Schienenstrecken stillgelegt!

Tja. Und wie oft kommen Züge unpünktlich?

Und durch die Privatisierungswelle von Krankenhäusern stehen heute einige Kliniken vor dem Kollaps.

Privatisierungen sind kein Mittel, um die Schuldenbremse einzuhalten!

Wer das nicht erkennt, muss wohl für Merz sein.

Merz versucht, staatliche Institutionen zu privatisieren. Doch die Nachteile zahlen wir als Verbraucher und Steuerzahler.

Die CDU will mit Merz also ein Sparprodukt entwickeln, das eine Mindestverzinsung bietet und eine Kapitalauszahlung garantiert ist. Dafür sollen dann vielleicht auch zusätzlich wie früher bei Riester Zulagen gezahlt werden, was jedoch noch völlig offen ist.

Offen ist auch, wann die Rückzahlungen jeweils möglich sind. Ist das genauso schnell möglich, wie bei einem Sparbuch? Oder gibt es längere Wartezeiten?

All dies ist noch offen und wird nicht kommuniziert.

Schaut man sich das Sparvermögen an, das der sogenannte Mediansparer auf dem Sparbuch hat, dann ist dies ein Betrag von gerade einmal 6300 Euro.

Als Mediansparer bezeichnet man den Sparer, der genau in der Mitte liegt. 50 % haben mehr Sparvermögen und 50 % haben ein geringeres Sparvermögen.

Interessant ist die Aufteilung des Sparbuchvermögens. So haben 20 % der Bevölkerung gerade einmal bis zu 500 Euro auf dem Sparbuch. 20 Prozent bis 40 % der Bevölkerung haben nicht mehr als 2000 Euro auf dem Sparbuch.

40 bis 60 Prozent der Bevölkerung haben 6000 Euro auf einem Sparbuch und 60 bis 80 Prozent der Bevölkerung haben bis zu 20000 Euro dort geparkt.

Nur die oberen 80 bis 100 Prozent der Bevölkerung liegen darüber.

Ein Merz-Blackrock & Co.-Fonds macht also nur für die Bürger Sinn, die zu den oberen 80 Prozent der Bevölkerung gehören. Und hier liegt der nächste Knackpunkt!

Die oberen 80 Prozent legen dann Geld in dem Merz-Blackrock & Co.-Fonds an, erhalten eine Mindestverzinsung und eine Garantie auf ihr gezahltes Kapital.

Als Folge der Privatisierungsinvestitionen müssen jedoch alle Bürger unter dieser Konstruktion leiden.

Mit der Unpünktlichkeit der Bahn und dem Rückbau der Gleisstrecken müssen auch nur die Menschen leiden, die auf die Bahn angewiesen sind.

Sehr gut Verdienende und Vermögende nutzen auch seltener die Bahn.

Und wenn solche Investitionen nicht gut gehen, dann bezahlt der Staat die Garantie und diese Garantie müssen dann alle Steuerzahler mittragen.

Für Vermögende kann es eine gute Geldanlage sein, wenn die Investition gut geht.

War es eine Fehlinvestition, dann zahlt ja der Staat und somit jeder Steuerzahler.

Über 80 Prozent der Bevölkerung tragen dieses hohe Risiko mit.

Je nach Investition kann das Risiko auch sehr hoch sein.

Nehmen wir einmal an, Friedrich Merz fällt es ein, die Forschung der Kernfusion mit solch einem Merz-Spar-Produkt über Blackrock & Co. Zu finanzieren.

Wissenschaftler sehen den Erfolg, dass mehr Energie herauskommt, als man hineinsteckt, als sehr gering an.

Positiv denkende Forscher, die mit Kernfusion auch Ihren Lebensunterhalt verdienen, gehen davon aus, dass die Forschungsergebnisse frühestens in 25 bis 35 Jahren abgeschlossen sind.

Kommt dann die eierlegende Wollmilchsau heraus, dann daurt es nochmals rund 10 bis 15 Jahre, bis die ersten Kernfusionsreaktoren fertig sind.

Wie gesagt: Das ist eine positive Einschätzung.

Wird so ein Projekt eine Pleite, dann bekomme ich als Sparer zwar mein Geld mit einer Mindestverzinsung wieder, allerdings bezahle ich diesen Ausfall wieder über meine Steuern.

Und Sparer, die nur 20000 Euro auf der hohen Kante haben, weil man eine Reserve vielleicht für ein neues Auto mal benötigt, können es sich nicht leisten, in diesem Merzfonds einzuzahlen.

Zumal man bei so einer Produktart auch nicht jeden Tag einfach ein- und aussteigen kann.

Es gibt bei dieser Idee bei der Umsetzung nur ein paar Gewinner.

Für die meisten Bürger wird es als Steuerzahler und Verbraucher eher ein Drauflegegeschäft.

Gewinnen können hierbei die oberen 10 bis 20 Prozent der Sparer, aber auch nur dann wenn die Investitionen erfolgreich werden!

Wer auf jeden Fall gewinnt ist BlackRock & Co..

Ja.

Und natürlich setzt sich damit Friedrich Merz ein Denkmal.

Positiv oder negativ? Das wird sich erst später herausstellen!

Die ganze Idee ist für Deutschland falsch! 

Sinnvoller wäre, wenn die Bürger attraktive Konditionen für Sparbriefe und Finanzierungschätze erhält und der Staat selbst dann die Investitionen steuert und durchführt.

In meinen Augen würde Merz die Zukunft von Deutschland an Blackrock & Co. verkaufen!

Ehrlicher wäre es ohne Bilanztricks die Schuldenbremse auf 80 Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzupassen!

Damit würden wir uns im Durchschnitt der EU bewegen und haben ausreichend Spielraum für Investitionen.

Ich möchte hier jedoch noch zwei Punkte anmerken.

Erstens:

Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind als Produkt eigentlich nicht so schlecht gewesen. Schlecht waren bei den beiden Produkten die extrem hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten, die so mancher Anbieter verlangt hat.

Und bei der Riester-Rente waren auch die Fondsprodukte schlecht. Denn wenn beispielsweise die Börse eingeknickt war, mussten die Fonds die angesparten Gelder schnell in schlecht verzinste Kapitalanlagen umdecken. Dadurch war bei so mancher Riester-Rente dann nur so viel herausgekommen, wie man eingezahlt hatte.

Zweitens:

Den Merz-BlackRock-Euro wie ich ihn jetzt einfach mal nenne, hat nichts mit einer zusätzlichen Altersversorgung zu tun, wie beispielsweise einem Deutschlandfonds, einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente.

Merz will mit seinem Ideenprodukt die Sparbuchvermögen anlocken und mit diesem Geld Privatisierungen durchführen. Er frisiert damit die echte Schuldenhöhe. Denn diese Gelder kommen dann nicht vom Staat, sondern von den Sparbucheigentümern.

Nur wenn die Investition Schiffbruch erleidet, haftet der Staat und dann dadurch jeder Steuerzahler.

Und natürlich auch indirekt die Bürger, die soziale Leistungen erhalten.

Denn je weniger Geld der Staat zur Verfügung hat, desto mehr besteht die Gefahr, dass Kürzungen bei den Sozialleistungen stattfinden!

Wäre Deutschland ein Unternehmen, dann müsste bei dieser Art von Um-Die-Ecke-Finanzierung eine Rückstellung in der Bilanz gebildet werden. Dies steht zumindest in Paragraph 249 HGB. Dort heißt es in Absatz eins : „Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

Bitte teile dieses Video mit Deinen Freunden!

Noch ist dieses CDU-Szenario nicht Wirklichkeit – aber es könnte wahr werden.

Teile diesen Film bitte. Vielen Dank.

Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Merz-Spiel „Linke-Tasche — Rechte Tasche

Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trickspiel letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

Beim nachfolgenden Filminterview genau hinhören

Merz will die Schulden von Deutschland privatisieren

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Vorsicht -Plan von Merz

Was bedeutet dies?

Ein Finanzinvestor – zum Beispiel BlackRock – erhält von Sparern Kapitaleinzahlungen.

Der Staat garantiert dafür einen Mindestzinssatz.

Der Staat haftet für das Kapital.

BlackRock legt das Geld an, indem es beispielsweise die Abfallwirtschaft, Brücken, Gefängnisgebäude finanziert.

Dafür erhält BlackRock dann Gewinne.

Ein Teil der Gewinne behalt BlackRock dann für sich.

Sollte die Investition scheitern, macht das Sja nichts, denn der Staat haftet ja mit dem Mindestzins.

STOP!

Grund:

Der Staat sind wir! Wir erhalten zwar den Mindestzins, aber auf der anderen Seite haften wir als Steuerzahler!!!

Von der linken Tasche geht’s also in die rechte Tasche

Wenn nun beispielsweise die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. auch eine Renditesteigerung.

Wie geht Renditesteigerung?

Beispiele:

Abwasserleitungen weniger erneuern

Weniger Kläranlagen

Auflagen durch Politik reduzieren, denn wenn nicht, dann muss ja der Staat für die Mindestverzinsung haften.

In Großbritannien wurde die Privatisierung von Abfallwirtschaft schon versucht.

Folge:

Am Strand schwimmt Klopapier und Fäkalien.

Deutsches Beispiel aus der Historie:

Deutsche Bahn

  1. Wie pünktlich ist die Bahn?
  2. Wie viele km Bahnsteecke wurden seit der Privatisierung 1994 in der „Bahnreform“ stillgelegt?
https://www.diepresse.com/5553009/seit-1994-mehr-als-5400-strecken-kilometer-von-deutscher-bahn-stillgelegt?utm_source=chatgpt.com

Ergänzung:

Merz (CDU), Söder (CDU), FDP und auch die AfD wollen die Bahn entweder zweiteilen oder sofort privatisieren.

Im Endergebnis sollen die Anzahl an Fahrstrecken weiter abgebaut werden.

Am 14. Juli 2024 äußerte Friedrich Merz im ARD-Sommerinterview, dass die Deutsche Bahn ihr Angebot reduzieren solle, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit zu verbessern. Er betonte, dass die Bahn derzeit überfordert sei und schlug vor, das Angebot zu verringern, damit es wieder zuverlässig erbracht werden könne. 

Dieser Vorschlag stieß auf breite Kritik. Bundeskanzler Olaf Scholz wies die Idee entschieden zurück und bezeichnete sie als “Verhöhnung” derjenigen, die sich über die schlechte Qualität des Bahnangebots ärgern. Er argumentierte, dass CDU und CSU in den letzten Jahrzehnten zu wenig in die Schieneninfrastruktur investiert hätten, und eine Reduzierung des Angebots daher der falsche Ansatz sei. 

Auch die Grünen widersprachen Merz’ Forderung. Grünen-Co-Chef Omid Nouripour betonte, dass eine Reduzierung des Bahnangebots insbesondere den ländlichen Raum treffen würde und die Menschen dort dies nicht verdient hätten. Stattdessen plädierte er für eine bessere Finanzierung der Bahn, um deren Zuverlässigkeit zu steigern. 

Die Kritik an Merz’ Vorschlag basiert auf der Ansicht, dass eine Reduzierung des Angebots kontraproduktiv wäre.

In Zeiten des Klimawandels und der Notwendigkeit, den öffentlichen Verkehr zu stärken, würde ein eingeschränktes Bahnangebot die Attraktivität des Schienenverkehrs mindern und möglicherweise zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Straße führen.

Statt das Angebot zu reduzieren, sehen viele Experten die Lösung in Investitionen in die Infrastruktur, um Engpässe zu beseitigen und die Pünktlichkeit zu verbessern.

Zudem könnte eine Angebotskürzung insbesondere in ländlichen Regionen zu einer Verschlechterung der Mobilität führen und soziale Ungleichheiten verstärken.

Privatisierung von Krankenhäusern:

Wie viele Kliniken sind kurz vor dem Aus?

Privatisierungen sind kein Mittel um die Schuldenbremse einzuhalten!

Wer das nicht blickt, muss wohl für Merz sein.

Wer also genau hinhört, erkennt wieder ein Indiz für die Verbundenheit von Merz zu BlackRock & Co.

Commerzbank – Nachweispflicht der Auszahlung

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Commerzbank – Nachweispflicht bei Auszahlungen: Ein Erfahrungsbericht

Von Werner Hoffmann

Vor etwa zwei Monaten wurde bei der Commerzbank-Filiale in Leonberg ein altes Sparbuch eingereicht.

Dresdner Bank wurde von Commerzbank übernommen,

Das Dokument, das einen fünfstelligen Guthabenbetrag aus dem Jahr 2001 auswies, wurde von den Erben des ursprünglichen Kontoinhabers zusammen mit einem Erbschein und einer Generalvollmacht vorgelegt.

Was folgte, war eine Kette von Ereignissen, die die Kundenfreundlichkeit und die Nachweispflicht der Bank in Frage stellen.

Probleme bei der Abgabe und Prüfung des Sparbuchs

Schon bei der ersten Abgabe des Sparbuchs zeigten sich erhebliche Defizite in der Kundenbetreuung.

Da der Originalerbschein zunächst nicht vorgelegt wurde, war ein zweiter Besuch notwendig.

Bei diesem Termin trafen die Erben jedoch auf einen anderen Mitarbeiter, der deutlich freundlicher war und die Unterlagen entgegennahm.

Die überraschende Auskunft: Barauszahlung ohne Unterschrift

Nach einer weiteren Wartezeit erhielten die Erben telefonisch die Mitteilung, dass das Guthaben bereits ausgezahlt worden sei – in bar.

Auf die Nachfrage, wann genau und an wen die Auszahlung erfolgte, blieb die Bank vage.

Es wurde lediglich bestätigt, dass keine Unterschrift der empfangenden Person vorliegt.

Auf den Wunsch, einen Beleg oder detaillierte Nachweise zu erhalten, reagierte die Bank ablehnend und wies darauf hin, dass für weitere Recherchen Gebühren anfallen würden.

Ein ungewöhnlicher Vorgang, denn in der Regel liegt die Nachweispflicht über erfolgte Transaktionen bei der Bank, nicht beim Kunden.

Unfreundlicher Umgang und fehlende Transparenz

Die Kommunikation mit der Bank gestaltete sich zunehmend schwierig. Eine Mitarbeiterin, deren Namen kaum zu verstehen war, reagierte unwirsch und legte schließlich einfach auf, nachdem um eine detaillierte Buchstabierung ihres Namens gebeten wurde. Ein solches Verhalten verstärkt den Eindruck von mangelnder Professionalität und Transparenz.

Rechtslage: Keine Verjährung und Nachweispflicht der Bank

In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass eine Verjährung von Sparguthaben nicht automatisch eintritt. Die Verjährungsfrist beginnt erst drei Jahre nach Bekanntwerden des Anspruchs. Das bedeutet, dass die Erben rechtlich im Vorteil sind und die Bank verpflichtet ist, den Verbleib des Geldes eindeutig nachzuweisen.

Der nächste Schritt: Beschwerden bei BAFin und Ombudsmann

Da die Bank sich bisher nicht kooperativ zeigt, ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sowie beim Ombudsmann der privaten Banken der nächste sinnvolle Schritt. Beide Stellen prüfen solche Fälle und können die Bank zur Herausgabe der Nachweise verpflichten – ohne Kosten für den Kunden.

Kontaktdaten für Beschwerden:

   •   BAFin:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

   •   Ombudsmann der privaten Banken:

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

Die Kosten für die Bearbeitung solcher Beschwerden liegen oft bei rund 1.500 Euro – ein erheblicher Aufwand für die Bank, der bei einer kundenfreundlicheren Lösung hätte vermieden werden können.

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Wusstest Du, dass alte Sparbücher ein wahrer Schatz sein können?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Seniorenberater
(NWB-Akademie für Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht)
– Generationenberater (IHK) –
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) –
– Rentenberater-Sachkundeprüfung nach RDG –

Es kommt immer wieder vor, dass alte Sparbücher von Eltern, Großeltern, Verwandten oder von einem selbst wieder auftauchen – manchmal nach vielen Jahren.

Aber was viele nicht wissen: Diese Sparbücher können auch nach langer Zeit noch wertvoll sein.

Trotz Fusionen und Übernahmen im Bankensektor besteht die Möglichkeit, auf das Geld zuzugreifen.

Viele Banken, wie zum Beispiel die Dresdner Bank, die inzwischen in die Commerzbank übergegangen ist, oder die Landesgirokasse Stuttgart, die heute zur BW Bank gehört, existieren in irgendeiner Form noch.

Doch was tun, wenn die Bank nicht mehr besteht?

Und wie sind die Verjährungsfristen für alte Sparbücher?

Sollte die Bank nicht mehr bestehen, dann wurde die Bank von einem anderen Institut übernommen. und als Rechtsnachfolger haftet die übernehmende Bank.

Für alte Guthaben der Dresdner Bank muss somit die Commerzbank derzeit haften.

Und bei der Landesgirokasse Stuttgart ist heute die BW-Bank als Rechtsnachfolger vorhanden.

Nachfolgend kläre ich Dich hier über die Verjährung auf, denn hier herrschen viele Unklarheiten, die eigentlich gesetzlich und durch ein BGH-Urteil geklärt sind.

Heute geht’s um die Verjährung von Sparbüchern und darum, was sich nach einem wichtigen Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2017 geändert hat.

Viele von uns haben vielleicht noch alte Sparbücher herumliegen – aber wie lange kann man eigentlich noch Geld von diesen Sparbüchern einfordern?

Und wann verjähren solche Ansprüche?

Das klären wir jetzt, und wir schauen uns auch an, was das Bürgerliche Gesetzbuch, also das BGB, dazu sagt.

Verjährung von Sparbüchern vor dem BGH-Urteil aus dem Jahr 200/

Früher dachte man oft, dass Ansprüche auf Sparbücher nach den allgemeinen Verjährungsregeln des § 195 BGB verfallen.

Diese Regel besagt, dass die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre beträgt.

Diese Frist lief normalerweise ab dem Ende des Jahres, in dem die letzte Bewegung auf dem Konto stattfand. Wenn also seit 1950 nichts mehr passiert ist, wäre der Anspruch vermutlich nach drei Jahren verjährt.

Aber es gab auch Ausnahmen: Bei langfristigen Sparverträgen konnte die Verjährung auch 30 Jahre dauern, nach § 199 BGB. Das war oft verwirrend, vor allem bei Sparbüchern, auf denen lange nichts mehr passierte.

Änderung durch das BGH-Urteil von 2002 (2002 (XI ZR 361/01):

Dann kam 2002 das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs.

Der BGH hat klargestellt, dass die Verjährung von Sparbuch-Ansprüchen nicht mit der letzten Kontobewegung beginnt, sondern erst dann, wenn du oder deine Erben aktiv das Geld von der Bank zurückfordert.

Der Knackpunkt des Urteils:

Die Verjährung startet erst, wenn du die Auszahlung verlangst und die Bank sich weigert.

Ab diesem Zeitpunkt hast du dann noch drei Jahre, um deinen Anspruch geltend zu machen, nach § 195 BGB.

Das bedeutet: Selbst wenn dein Sparbuch seit Jahrzehnten unangetastet geblieben ist, kannst du das Geld immer noch verlangen, solange du die Auszahlung noch nicht beantragt hast. Erst wenn die Bank ablehnt, startet die dreijährige Verjährung.

Fazit:

Wenn du also irgendwo ein altes Sparbuch findest, lass dich nicht abschrecken.

Dank des BGH-Urteils von 2017 stehen die Chancen gut, dass deine Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Leg das Sparbuch bei der Bank vor, verlange die Auszahlung und merk dir das Datum.

Ab da läuft erst die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Tipp:

Ich empfehle dir, alle deine Sparverträge in einem Notfallordner festzuhalten.

So können deine Erben frühzeitig auf alle wichtigen Unterlagen zugreifen.

Einen Notfallordner findest du beispielsweise auf

www.not-fallordner.de

– ab 28,50 Euro,

mit vielen hilfreichen Tipps und Vordrucken, speziell auch für den Todesfall und Vollmachten.

Danke fürs Lesen!

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Noch einen Tipp:

Sollte die Bank sich wehren, das Guthaben auszuzahlen (inklusive Zinsen), so besteht die Möglichkeit, dass du dich beim Umuts Mann oder auch zusätzlich beim Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistung beschwerst.

Bei Beschwerden, die bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder beim Ombudsmann eingereicht werden, entstehen für Verbraucher in der Regel keine Kosten. Die BaFin erhebt keine Gebühren für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden, und auch das Ombudsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Die Kosten für die Bearbeitung der Beschwerde werden in der Regel von der betroffenen Bank oder Versicherung getragen. Im Falle des Ombudsmanns sind die Unternehmen, die sich dem jeweiligen Ombudssystem angeschlossen haben, verpflichtet, die Kosten für das Schlichtungsverfahren zu tragen. Dies ist Teil der Vereinbarungen, die sie mit dem Ombudssystem getroffen haben.

Die genauen Kosten, die eine Bank oder Versicherung in einem Beschwerdefall trägt, können je nach Schlichtungsstelle und Art der Beschwerde variieren, aber sie müssen in der Regel einen Pauschalbetrag oder eine Gebührentragung übernehmen. Diese Gebühren richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Ombudssystems oder nach dem Aufwand der BaFin in dem spezifischen Fall.

——

Insofern haben Banken zumindest bei Kleinbeträgen Interesse an der Begleichung der Forderung.

——

Nachfolgend die Anschriften:

Hier sind die Anschriften für den Ombudsmann und die BaFin im Bereich Banken:

1. Ombudsmann für Banken

Der Ombudsmann für Banken ist Teil des Beschwerdesystems des Bundesverbands deutscher Banken. Die Anschrift lautet:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V.

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

Deutschland

Weitere Informationen findest du auch auf der Website: www.bankenverband.de.

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Bereich Banken

Die BaFin überwacht den Bankensektor in Deutschland. Die Anschrift für den Bereich Banken ist:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Deutschland

Oder alternativ:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Deutschland

Du kannst dich je nach Art der Beschwerde an eine der beiden Adressen wenden.

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Weitere Interessante Urteile zu Sparbüchern

  1. Verjährung von Sparguthaben
    Selbst wenn auf einem Sparbuch mehr als 30 Jahre keine Kontobewegung mehr stattgefunden hat, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Sparkonto aufgelöst ist oder kein Guthaben mehr aufweist, wenn der Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr vornehmen lässt.
    Die Verjährung des Auszahlungsanspruchs beginnt erst mit Kündigung des zugrunde liegenden Darlehensvertrags zu laufen. Die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs durch den Kunden ist als eine solche Kündigung aufzufassen. BGH, Urteil vom 21.07.2005 – XI ZR 88/ Quelle: —> https://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/136-verjaehrung-sparguthaben.php
  2. Anspruch auf Auszahlung eines Sparguthabens: Vorlage der Kraftloserklärung des Sparbuchs durch den Anspruchsteller als Indiz für eine infolge der Auszahlung des Sparguthabens erfolgte Entwertung oder Vernichtung des Sparbuchs
    Leitsätze
    Legt der Anspruchsteller das Sparbuch nicht im Original, sondern nur einen Ausschließungsbeschluss vor, mit dem das Sparbuch für kraftlos erklärt worden ist, ist dies ein starkes Indiz für eine infolge der Auszahlung des Sparguthabens erfolgte Entwertung oder Vernichtung des Sparbuchs, unabhängig davon, ob das Kreditinstitut sich an dem Aufgebotsverfahren beteiligt hat oder nicht (Ergänzung zu Senat, Urteil vom 4. Juni 2002 – XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 50). https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2022-1-18&nr=78552&anz=21&pos=10&Blank=1
  3. Urteil zur Verjährung und mangelnde Nachweispflicht, dass das Guthaben durch die Bank ausgezahlt wurde. —> https://openjur.de/u/2149653.html
  4. Urteil
    BGH bereits am 04.06.2002, XI ZR 361/01

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