Habecks Prognose von 2019: War sie ihrer Zeit voraus?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Im Jahr 2019 sagte der damalige Grünen-Vorsitzende Robert Habeck in einem Gespräch mit dem damaligen VW-Chef Herbert Diess einen Satz, der heute wieder intensiv diskutiert wird:

„Wenn Sie 2025 kein E-Mobil für unter 20.000 Euro anbieten, dann werden Sie – so fürchte ich – im Markt scheitern.“

Dieses Zitat stammt aus einem Interview mit der WELT vom Mai 2019.

Sechs Jahre später zeigt sich: Die Aussage war bemerkenswert und vorausschauend. Volkswagen geriet 2024 und 2025 wirtschaftlich unter erheblichen Druck. Hohe Produktionskosten, starke Konkurrenz – insbesondere aus China – sowie das Fehlen eines günstigen Elektro-Kleinwagens erschwerten die Marktposition erheblich.

Natürlich lässt sich die Krise von Volkswagen nicht allein darauf zurückführen. Auch hohe Produktionskosten, die schwächere Nachfrage in Europa, der zunehmende Wettbewerb aus China sowie strategische Entscheidungen des Konzerns spielten eine wichtige Rolle.

Dennoch bleibt die Kernaussage bemerkenswert: Der Massenmarkt entscheidet über den langfristigen Erfolg. Elektroautos müssen für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sein. Während chinesische Hersteller früh günstige Modelle auf den Markt brachten, konzentrierten sich viele europäische Hersteller zunächst auf höherpreisige Fahrzeuge.

Persönlich habe ich das bereits 2019 ähnlich gesehen wie Robert Habeck. Wer vor allem hochpreisige Elektroautos in geringen Stückzahlen produziert, erzielt zwar höhere Gewinnmargen pro Fahrzeug. Langfristig wäre es jedoch sinnvoller gewesen, bezahlbare Elektroautos für den Massenmarkt anzubieten.

Höhere Stückzahlen hätten die Verbreitung der Elektromobilität beschleunigt, den Ausbau der Ladeinfrastruktur wirtschaftlich attraktiver gemacht und den Markt insgesamt schneller wachsen lassen.

Ein weiterer strategischer Fehler war aus meiner Sicht, dass Europa den Aufbau einer eigenen leistungsfähigen Batteriezellproduktion zu lange vernachlässigt hat. Statt die Wertschöpfung im eigenen Land aufzubauen, wurde ein großer Teil ins Ausland verlagert.

Dadurch entstand eine starke Abhängigkeit von asiatischen Herstellern, die bis heute nachwirkt.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, wie wichtig es ist, technologische Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entschlossen zu handeln.

#Elektromobilität #Volkswagen #Habeck #EAuto #Automobilindustrie

42,5 °C im Garten – warum eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe an Hitzetagen zum echten Gamechanger wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.
Werner Hoffmann.
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Heute ist Schwitzen angesagt. Während das Thermometer offiziell bereits 41 °C anzeigt, wurden in unserem Garten sogar schon 42,5 °C gemessen – Tendenz steigend. Solche Temperaturen sind längst keine Ausnahme mehr, sondern treten in Deutschland immer häufiger auf.

Zum Glück können wir uns ins Haus zurückziehen. Dort sorgt eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe für ein angenehmes Raumklima. Gerade an extrem heißen Tagen zeigt sich, welchen Unterschied diese Technik machen kann.

Viele Hausbesitzer setzen inzwischen auf eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe. Was viele jedoch nicht wissen: Diese kann über eine geeignete Fußbodenheizung zwar auch zur Kühlung genutzt werden, allerdings nur sehr eingeschränkt. In der Praxis liegt die Absenkung der Raumtemperatur häufig bei etwa 2 bis 3 Grad, da die Vorlauftemperatur nicht zu niedrig werden darf. Andernfalls könnte sich Kondenswasser auf dem Boden bilden.

Hinzu kommt ein weiterer Nachteil: Die Luftfeuchtigkeit bleibt nahezu unverändert. Gerade an schwülen Sommertagen empfinden viele Menschen die Räume deshalb trotz etwas niedrigerer Temperatur weiterhin als belastend.

Hier spielt die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe ihre größten Vorteile aus. Sie kühlt die Raumluft direkt und entzieht ihr gleichzeitig Feuchtigkeit. Dadurch sinkt nicht nur die Temperatur, sondern auch die Luftfeuchtigkeit – und genau das sorgt für ein deutlich angenehmeres Wohngefühl. Viele Menschen empfinden 25 °C bei trockener Luft wesentlich angenehmer als 22 °C bei hoher Luftfeuchtigkeit.

Wer heute über eine neue Heizungsanlage oder eine Modernisierung nachdenkt, sollte deshalb nicht nur den Winter im Blick haben. Angesichts immer häufiger auftretender Hitzewellen gewinnt auch der sommerliche Wärmeschutz zunehmend an Bedeutung.

Mein Fazit: Eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe ist eine hervorragende Lösung zum Heizen und kann Gebäude leicht temperieren. Wer jedoch im Sommer eine spürbare Kühlung und gleichzeitig eine Entfeuchtung der Raumluft möchte, für den ist eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe oft der entscheidende Vorteil – gerade an Tagen mit über 40 °C.

#Klimawandel #Hitzewelle #Wärmepumpe #Energie #Kühlen

1.500 Seiten gegen die AfD: Warum dieses Gutachten niemand ignorieren sollte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten vorgestellt. Nach Angaben der Autoren handelt es sich um die bislang umfangreichste wissenschaftlich-juristische Untersuchung zur Frage, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt.

Für das Gutachten wurden nach Angaben der Verfasser mehr als 30.000 öffentliche Belege ausgewertet. Dazu gehören Parteiprogramme, Wahlprogramme, Bundestags- und Landtagsinitiativen, Reden führender Funktionäre, Pressemitteilungen sowie Beiträge in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung wurde von einem interdisziplinären Team aus Juristen, Politikwissenschaftlern und Rechtsextremismusforschern erstellt und zusätzlich von Staatsrechtlern überprüft.
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Nach Auffassung der Gutachter verfolgt die AfD Ziele, die sich gegen wesentliche Grundprinzipien unserer Verfassung richten. Genannt werden insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, den Rechtsstaat sowie den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz.

Die Autoren sehen zudem Anhaltspunkte dafür, dass die Partei aktiv auf eine Veränderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeite. Außerdem kommen sie zu dem Schluss, dass innerhalb der Partei keine wirksame Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen mehr erkennbar sei.
Ebenso wichtig ist aber: Dieses Gutachten ist kein Gerichtsurteil. Ob eine Partei tatsächlich verboten wird, entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das Gutachten liefert daher keine Verbotsentscheidung, sondern eine umfangreiche juristische Grundlage für die politische und rechtliche Bewertung.

Meine Meinung:
Unabhängig davon, wie man politisch zur AfD steht, sollte niemand dieses Gutachten vorschnell beiseiteschieben. Wenn Fachleute nach der Auswertung von über 30.000 Belegen und auf 1.500 Seiten zu einem derart klaren Ergebnis gelangen, verdient das eine ernsthafte Auseinandersetzung.
Eine wehrhafte Demokratie lebt davon, dass sie ihre Werte schützt – nicht durch Parolen, sondern durch rechtsstaatliche Verfahren. Am Ende entscheidet allein das Recht.

Demokratie schützt sich nicht von allein. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die wachsam bleiben.

#Demokratie #Grundgesetz #AfD #Rechtsstaat #Verfassung

Achtung Abmahnfalle: Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026 oft Pflicht!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen weiter, die einen Online-Shop betreiben oder über ihre Internetseite Verträge abschließen, Veranstaltungen verkaufen, kostenpflichtige Termine buchen lassen oder sonstige Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern durchführen.

Wichtig: Es betrifft nicht nur klassische Online-Shops!

Seit dem 19. Juni 2026 gilt für viele Internetseiten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Wer mit Verbrauchern online Verträge abschließt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Widerrufsfunktion, also einen Widerrufsbutton, bereitstellen.

Der Widerrufsbutton ist überall dort erforderlich, wo Verbraucher online Verträge abschließen können und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das kann auch Terminbuchungen, Veranstaltungsbuchungen, Seminaranmeldungen, Mitgliedschaften oder andere Online-Verträge betreffen.

Die wichtigsten Vorgaben:

Pflicht seit: 19. Juni 2026
Beschriftung: klar und eindeutig, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“
Platzierung: hervorgehoben, deutlich sichtbar und leicht zugänglich
Ablauf: maximal zwei Schritte: „Vertrag widerrufen“ und danach „Widerruf bestätigen“
Bestätigung: unverzüglich elektronisch, zum Beispiel per E-Mail

Rechtsgrundlage ist § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen.

Mein dringender Hinweis:

Lassen Sie Ihre Internetseite schnellstmöglich prüfen und den Widerrufsbutton einpflegen, wenn Ihre Seite betroffen ist.

Denn Abmahnungen können teuer werden. Schon theoretisch können bei mehrfachen Abmahnungen erhebliche Kosten entstehen. Deshalb sollte niemand warten, bis die erste Abmahnung kommt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Personen weiter, die eine geschäftliche Internetseite, Buchungsseite oder Verkaufsseite betreiben.

Wer heute handelt, vermeidet morgen möglicherweise teure Probleme.

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

#Widerrufsbutton #Abmahnung #Onlineshop #Internetrecht #Verbraucherschutz

Luft-zu-Luft-Wärmepumpe: Mehr als nur Heizen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wer derzeit unter hohen Temperaturen, schwüler Luft und starkem Pollenflug leidet, merkt schnell: Ein angenehmes Raumklima ist längst kein Luxus mehr.

Besonders deutlich wird das bei einer Luft-zu-Luft-Wärmepumpe. Sie kann nicht nur im Winter heizen, sondern im Sommer auch kühlen, entfeuchten und die Raumluft verbessern.

Gerade jetzt zeigt sich der Vorteil: Draußen können 34 Grad und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit herrschen. Innen bleibt es trotzdem angenehm – zum Beispiel bei 24 Grad und deutlich niedrigerer Luftfeuchtigkeit.

Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe arbeitet dabei ohne klassische Heizkörper. Die Wärme oder Kälte wird direkt über die Inneneinheit an die Raumluft abgegeben. Das macht das System flexibel und schnell spürbar.

Besonders praktisch sind die verschiedenen Betriebsarten:

Kühlen an heißen Sommertagen.
Heizen in der kalten Jahreszeit.
Trocknen bei hoher Luftfeuchtigkeit.
Ventilatorbetrieb zur gleichmäßigen Luftverteilung.

Viele Geräte verfügen außerdem über Filter, die Pollen, Staub und Gerüche reduzieren können. Für Menschen mit Heuschnupfen ist das ein echter Vorteil, besonders bei hohem Gräserpollenflug.

Interessant ist auch der Blick nach Norwegen. Dort sind nach Angaben des norwegischen Wärmepumpenverbands NOVAP rund 75 Prozent der Wärmepumpen Luft-zu-Luft-Wärmepumpen. Das zeigt: Diese Technik ist nicht exotisch, sondern in anderen Ländern längst Alltag.

Der Unterschied ist deutlich: Ohne Wärmepumpe wird es schnell heiß, schwül und unangenehm. Mit Luft-zu-Luft-Wärmepumpe bleibt die Wohnung kühl, trockener und besser belüftet.

Fazit:
Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe ist mehr als eine Heizung. Sie ist ein System für ganzjährigen Wohnkomfort – gerade bei Hitze, hoher Luftfeuchtigkeit und Pollenflug.

Übrigens: Zusatz-Stromverbrauch im Sommer für Kühlen und Luft trocknen pro Monat ca. 19 € (58kWh), dafür günstiger Heizen in der Übergangs- und Winterphase.

#Wärmepumpe #LuftZuLuftWärmepumpe #Energiewende #Klimaschutz #Heuschnupfen

Luft-zu-Luft-Wärmepumpe: Mehr als nur Heizen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wer derzeit unter hohen Temperaturen, schwüler Luft und starkem Pollenflug leidet, merkt schnell: Ein angenehmes Raumklima ist längst kein Luxus mehr.

Besonders deutlich wird das bei einer Luft-zu-Luft-Wärmepumpe. Sie kann nicht nur im Winter heizen, sondern im Sommer auch kühlen, entfeuchten und die Raumluft verbessern.

Gerade jetzt zeigt sich der Vorteil: Draußen können 34 Grad und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit herrschen. Innen bleibt es trotzdem angenehm – zum Beispiel bei 24 Grad und deutlich niedrigerer Luftfeuchtigkeit.

Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe arbeitet dabei ohne klassische Heizkörper. Die Wärme oder Kälte wird direkt über die Inneneinheit an die Raumluft abgegeben. Das macht das System flexibel und schnell spürbar.

Besonders praktisch sind die verschiedenen Betriebsarten:

Kühlen an heißen Sommertagen.
Heizen in der kalten Jahreszeit.
Trocknen bei hoher Luftfeuchtigkeit.
Ventilatorbetrieb zur gleichmäßigen Luftverteilung.

Viele Geräte verfügen außerdem über Filter, die Pollen, Staub und Gerüche reduzieren können. Für Menschen mit Heuschnupfen ist das ein echter Vorteil, besonders bei hohem Gräserpollenflug.

Interessant ist auch der Blick nach Norwegen. Dort sind nach Angaben des norwegischen Wärmepumpenverbands NOVAP rund 75 Prozent der Wärmepumpen Luft-zu-Luft-Wärmepumpen. Das zeigt: Diese Technik ist nicht exotisch, sondern in anderen Ländern längst Alltag.

Der Unterschied ist deutlich: Ohne Wärmepumpe wird es schnell heiß, schwül und unangenehm. Mit Luft-zu-Luft-Wärmepumpe bleibt die Wohnung kühl, trockener und besser belüftet.

Fazit:
Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe ist mehr als eine Heizung. Sie ist ein System für ganzjährigen Wohnkomfort – gerade bei Hitze, hoher Luftfeuchtigkeit und Pollenflug.

Übrigens: Zusatz-Stromverbrauch im Sommer für Kühlen und Luft trocknen pro Monat ca. 19 € (58kWh)

#Wärmepumpe #LuftZuLuftWärmepumpe #Energiewende #Klimaschutz #Heuschnupfen

Notfall kann jeden treffen: Warum eine Vorsorgevollmacht und ein Notfallordner unverzichtbar sind

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung können das Leben innerhalb weniger Minuten verändern. Viele Menschen glauben, Ehepartner oder Kinder dürften dann automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich selbst und entlastet seine Familie. Bei Informationsveranstaltungen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg und Böblingen wird deshalb verstärkt auf die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallordner hingewiesen.

Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Person im Ernstfall rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Entscheidungen treffen darf. Ohne Vollmacht kann ein Gericht einen Betreuer bestellen.

Ebenso wichtig ist ein Notfallordner. Darin sollten wichtige Unterlagen übersichtlich abgelegt sein:

  • Personalausweis und Urkunden
  • Krankenversicherungsdaten
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Renten- und Versicherungsunterlagen
  • Bankverbindungen
  • Verträge und Mitgliedschaften
  • Notfallkontakte
  • Hinweise auf Testament und Bestattungswünsche

Oft vergessen wird der digitale Nachlass. Viele Menschen nutzen E-Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher oder Streaming-Dienste. Fehlen Angehörigen die notwendigen Informationen, entstehen häufig erhebliche Probleme. Deshalb sollten auch digitale Konten rechtzeitig dokumentiert werden.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ermöglicht zwar bestimmte medizinische Entscheidungen, ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht. Wer sicherstellen möchte, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden, sollte entsprechende Dokumente frühzeitig erstellen.

Meine Erfahrung als Rentenberater zeigt: Viele Menschen kümmern sich um ihre Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch die persönliche Vorsorge für den Notfall. Ein vollständiger Notfallordner kann Angehörigen in einer belastenden Situation viel Zeit, Stress und Unsicherheit ersparen.

Interessant für Verbraucher ist der Update-Service „Rentner“. Dabei werden Rentenunterlagen, Vorsorgedokumente und der Notfallordner in festen Zeitabständen überprüft und aktualisiert. Persönliche Verhältnisse, Versicherungen, Bankverbindungen, digitale Zugänge und gesetzliche Regelungen ändern sich im Laufe der Zeit. Regelmäßige Aktualisierungen sichern die Einsatzfähigkeit des Notfallordners.

Wichtig ist, alle Unterlagen zentral aufzubewahren und Vertrauenspersonen darüber zu informieren. Nur dann können sie im Ernstfall schnell handeln.

Wer vorsorgt, behält auch dann die Kontrolle über wichtige Entscheidungen, wenn er sie selbst nicht mehr treffen kann.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (NWB-Akademie)
Autor und Herausgeber von

www.not-fallordner.de

Blog: www.notfallordner.blog

Blog: Rentenberater.blog

und www.Renten-Experte.de

#Vorsorgevollmacht #Notfallordner #Patientenverfügung

#Rentenberater

#DigitalerNachlass #WernerHoffmann

Ditzingen: Warum die Wärmepumpe das Gasnetz vor große Herausforderungen stellt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.

Die Energiewende findet direkt vor unserer Haustür statt – in Ditzingen.

Immer mehr Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ersetzen ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe.

Viele Menschen erkennen, dass Erdgas langfristig immer teurer wird. Neben den eigentlichen Brennstoffkosten steigen auch CO₂-Abgaben und Netzentgelte.

Besonders einfach ist der Umstieg bei Ein- und Zweifamilienhäusern, da keine anderen Eigentümer gefragt werden müssen.

Attraktive Förderprogramme erleichtern den Wechsel zusätzlich.

Welche Wärmepumpen werden besonders häufig eingebaut?

Erstens: Luft-zu-Wasser-Wärmepumpen

Diese nutzen die Außenluft, um Heizungswasser und Warmwasser zu erwärmen. Die vorhandenen Heizkörper können meist weiter genutzt werden.

Zweitens: Luft-zu-Luft-Wärmepumpen

Auch hier wird die Energie aus der Außenluft genutzt. Hier wird die Raumluft erwärmt.

Gleichzeitig können diese Systeme im Sommer kühlen und die Luft entfeuchten.

Gerade bei zunehmenden Hitzewellen wird dieser Vorteil immer wichtiger.

Für das Duschwasser wird meist eine kleine Brauchwasser-Wärmepumpe oder ein elektrischer Durchlauferhitzer eingesetzt.

In kleineren Haushalten fallen die Mehrkosten meist kaum ins Gewicht. Bei größeren Haushalten mit hohem Warmwasserverbrauch sollte die Lösung individuell geplant werden.

Die stille Veränderung im Gasnetz

In Ditzingen ist dieser Wandel bereits sichtbar. In manchen Straßenzügen sind nach Schätzungen bereits 5 bis 10 Prozent der ursprünglich gasbeheizten Gebäude auf Wärmepumpen umgestiegen. Und dies dürfte erst der Anfang sein.

Doch genau hier entsteht ein Problem, über das bislang kaum gesprochen wird.

Die Gasleitungen in den Straßen bleiben bestehen, auch wenn einzelne Häuser ihren Anschluss stilllegen. Die Hauptleitungen müssen weiterhin kontrolliert, gewartet und teilweise erneuert werden. Diese Kosten des Gasnetzes werden immer weniger Kunden verteilt.

Wenn früher 100 Haushalte die Netzkosten getragen haben und künftig nur noch 80, 60 oder 40 Haushalte übrig bleiben, muss jeder verbleibende Kunde einen größeren Anteil übernehmen.

Die Kosten-Spirale

Es entsteht eine Kosten-Spirale:

  • Höhere Netzkosten machen Gas unattraktiver.
  • Weitere Haushalte wechseln zur Wärmepumpe.
  • Die Zahl der Gaskunden sinkt weiter.
  • Die Kosten pro verbleibendem Kunden steigen erneut.

Dieser Effekt könnte sich in den kommenden Jahren immer stärker bemerkbar machen.

Die entscheidende Zukunftsfrage

Wie lange lässt sich ein großes Gasnetz wirtschaftlich betreiben, wenn immer mehr Kunden aussteigen?

Entfernung der Gasleitung, ein Hausanschluss auf Wärmepumpe umgestellt hat.

Die Energiewende verändert nicht nur die Heizungen in unseren Häusern. Sie verändert Schritt für Schritt die gesamte Energie-Infrastruktur unserer Städte.

Die Entwicklung in Ditzingen könnte deshalb beispielhaft für viele andere Städte in Deutschland sein.

#Ditzingen #Wärmepumpe #Gasnetz #Energiewende #ErneuerbareEnergien

Bußgeld-Schock für Autofahrer: Ab Juli 2026 haben Behörden doppelt so lange Zeit!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird oder gegen Verkehrsregeln verstößt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine neue Verjährungsfrist. Statt bisher drei Monaten haben Behörden künftig sechs Monate Zeit, Verstöße zu verfolgen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Parkverstöße

Bisher konnten Autofahrer hoffen, dass nach längerer Zeit ohne Post eine Verjährung eingetreten war. Diese Möglichkeit wird künftig deutlich seltener. Die Verfolgungsverjährung wird von drei auf sechs Monate verlängert.

Grund für die Änderung ist die hohe Belastung vieler Bußgeldstellen. Die Zahl der Verfahren steigt, gleichzeitig werden Bearbeitung und Dokumentation aufwendiger.

Wichtig: Bereits heute kann die Verjährungsfrist durch behördliche Maßnahmen unterbrochen werden. Schon ein Anhörungsbogen kann dazu führen, dass die Frist neu beginnt. Das bleibt unverändert. Neu ist die Verlängerung auf sechs Monate.

Für Autofahrer bedeutet das: Wer nach einem Verkehrsverstoß längere Zeit nichts von der Behörde hört, sollte nicht davon ausgehen, dass die Angelegenheit erledigt ist. Verfahren können künftig deutlich länger verfolgt werden.

Die Änderung ist Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und tritt bundesweit zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Fazit

Die neue Regelung stärkt die Möglichkeiten der Behörden, Verkehrsverstöße zu verfolgen. Für Autofahrer sinken die Chancen auf eine Verjährung deutlich.

Ich wünsche allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere den WhatsApp-Blitzergruppen in

  • Stuttgart
  • Ditzingen
  • Leonberg
  • Ludwigsburg

weiterhin eine blitzerfreie, vor allem aber unfallfreie Fahrt. Denn nicht das Bußgeld ist das größte Problem, sondern jeder vermeidbare Unfall.

WhatsApp-Gruppe:

https://chat.whatsapp.com/E96trAUBi2k8nPDUCpJmYm

#Bußgeld #Verkehrsrecht #Blitzer #Straßenverkehr #Deutschland

Elektroautos auf Erfolgskurs: Verbrenner verlieren immer stärker an Bedeutung

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

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Die aktuellen Neuzulassungszahlen für Mai 2026 zeigen deutlich, wohin sich der Automarkt in Deutschland und Europa entwickelt. Benziner und Diesel verlieren Marktanteile, Elektroautos gewinnen stärker an Bedeutung.

In Deutschland wurden im Mai 2026 insgesamt 239.448 Pkw neu zugelassen.

Davon entfielen:

  • 51.806 auf Benziner
  • 30.547 auf Diesel
  • 95.466 auf Hybridfahrzeuge
  • 59.969 auf reine Elektroautos (BEV)

Damit kamen Benziner/Diesel nur noch auf 82.353 Fahrzeuge. Allein die Hybridfahrzeuge lagen bereits deutlich darüber. Reine Elektroautos erreichten fast 60.000 Neuzulassungen und übertrafen.

In der EU reine Elektroautos inzwischen rund 20 Prozent Marktanteil. Hybridfahrzeuge kommen auf über 38 Prozent. Die klassischen Verbrenner verlieren kontinuierlich an Bedeutung.

Die Automobilindustrie setzt derzeit stark auf Hybridfahrzeuge. Bringen durch die Kombination von zwei Antriebssystemen mehr Einnahmen beim Ksuf und in der Wartung. Ölwechsel, Filterwechsel, Zündkerzen, Abgasanlage und zahlreiche weitere Bauteile sorgen weiterhin für regelmäßige Werkstattbesuche.

Für Verbraucher ist dies nicht die günstigste Lösung.

Ein reines Elektrofahrzeug benötigt kein Motoröl, keine Zündkerzen, keine Kupplung, keinen Auspuff und keine aufwendige Abgasreinigung. Dadurch sinken Wartungs- und Reparaturkosten oft erheblich.

Hinzu kommt der hohe Wirkungsgrad. Während Verbrennungsmotoren einen großen Teil der Energie als Wärme verlieren, nutzt ein Elektromotor den eingesetzten Strom deutlich effizienter. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage besitzt oder günstigen Ladestrom nutzt, kann die Betriebskosten nochmals erheblich senken.

Auch ökologisch bietet das Elektroauto Vorteile. Es verursacht lokal keine Abgase und wird mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien im Strommix immer klimafreundlicher.

Fazit

Die Zahlen des Mai 2026 zeigen eindeutig: Die Zukunft gehört elektrischen Antrieben. Während Verbrenner weiter an Bedeutung verlieren, wächst der Anteil elektrifizierter Fahrzeuge kontinuierlich.

Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, den Zwischenschritt über Hybridfahrzeuge zu überspringen. Das reine Elektroauto bietet die einfachere Technik, geringere Wartungskosten, eine höhere Energieeffizienz und langfristig die besseren Umweltwerte. Der Wandel zur Elektromobilität ist längst in vollem Gange.

#Elektromobilität #EAuto #Verkehrswende #Elektroauto #Automarkt

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