Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
1.000 dokumentierte Fälle und Vorgänge, verteilt auf zehn Artikel:
Diese Reihe hat öffentlich berichtete Vorgänge rund um die AfD, ihre Funktionäre, Abgeordneten, Mitarbeiter und ihr politisches Umfeld zusammengetragen.
Die Bandbreite ist groß. Dokumentiert wurden unter anderem Spenden- und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, strafrechtliche Ermittlungen und Verurteilungen, Verfassungsschutzbewertungen, rechtsextreme und neurechte Netzwerke, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Konflikte sowie gerichtliche Entscheidungen.
Dabei wurde bewusst unterschieden:
Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Verfassungsschutzbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil.
Die Gesamtzahl von 1.000 Fällen ist deshalb keine juristische Kategorie und beweist für sich genommen weder Verfassungswidrigkeit noch die Voraussetzungen eines Parteiverbots.
Für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gelten hohe Voraussetzungen. Entscheiden könnte darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Entscheidend wäre nicht allein die Zahl einzelner Fälle, sondern die verfassungsrechtliche Gesamtbewertung der Partei, ihrer Ziele und ihres politischen Handelns.
Trotzdem ermöglicht die Gesamtschau etwas, was bei der Betrachtung einzelner Meldungen leicht verloren geht:
Wiederkehrende Muster, personelle Überschneidungen, politische Netzwerke und sich wiederholende Aussagen werden sichtbar.
Für mich persönlich bleibt schwer nachvollziehbar, wie Menschen trotz einer derart umfangreichen Dokumentation weiterhin zu dem Schluss kommen können, die AfD zu wählen. Dabei stellt sich für mich auch die Frage, welchen Einfluss geschlossene Informationsräume, soziale Medien und politische Echokammern auf die Wahrnehmung solcher Vorgänge haben.
Mit Fall 1.000 ist diese Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen und öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.
Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Der Umfang dürfte voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.
Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.
Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.
Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.
Auch hier gilt deshalb konsequent:
Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.
901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.
902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.
903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.
904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.
905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.
906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.
907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.
908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.
909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.
910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.
911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.
912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.
913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.
914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.
915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.
916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.
917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.
918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.
919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.
920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.
921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.
922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.
923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.
924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.
925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.
926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.
927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.
928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.
929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.
930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.
931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.
932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.
933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.
934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.
935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.
936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.
937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.
938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.
939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.
940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.
941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.
942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.
943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.
944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.
945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.
946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.
947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.
948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.
949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.
950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.
951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.
952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.
953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.
954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.
955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.
956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.
957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.
958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.
959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.
960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.
961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.
962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.
963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.
[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]
964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.
965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.
966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.
967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.
968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.
969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.
970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.
971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.
972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.
973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.
974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.
975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.
976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.
977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.
978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.
979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.
980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.
981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.
982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.
983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.
984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.
985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.
986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.
987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.
988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.
989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.
990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.
991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.
992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.
993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.
995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.
996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.
997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.
998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.
999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.
1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.
1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen
Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:
Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.
Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.
Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.
Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.
Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!
Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Dokumentation wird fortgeführt
Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.
Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.
Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. In diesem Teil stehen die Fälle 601 bis 700 im Mittelpunkt.
Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verfassungstreueprüfungen von AfD-Kandidaten, innerparteilichen Konflikten, parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen, der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, Mitarbeiterprüfungen und aktuellen Ermittlungsverfahren.
Auch hier gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Ein Verdacht ist kein Beweis. Gerichtsentscheidungen, Einstellungen, Zulassungen und für Betroffene günstige Entscheidungen werden ebenso dokumentiert wie belastende Vorgänge.
601. Stephan Bothe – Verfassungstreue überprüft. Der stellvertretende niedersächsische AfD-Landesvorsitzende wollte 2026 Landrat im Landkreis Lüneburg werden. Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde seine Kandidatur geprüft.
602. Äußerungen Bothes spielten bei der Prüfung eine Rolle. Nach NDR-Angaben gehörten Äußerungen des Politikers zu den Erkenntnissen, auf denen die Verfassungsschutzbewertung des Landesverbandes beruhte.
603. Kreiswahlausschuss lässt Bothe nicht zu. Ende Juli 2026 wurde seine Kandidatur für die Landratswahl abgelehnt.
604. Bothe geht gerichtlich gegen Ausschluss vor. Er beantragte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Lüneburg.
605. Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab. Bothe blieb zunächst von der Wahl ausgeschlossen.
606. Bothe zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Gegen die Entscheidung legte er Beschwerde ein.
607. OVG bestätigt Ausschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 4. September 2026, dass Bothe nicht antreten darf.
608. OVG-Entscheidung unanfechtbar. Das Gericht erklärte seine Beschlüsse im Eilverfahren für unanfechtbar.
609. Gericht prüfte die materielle Verfassungstreue nicht abschließend. Das OVG verwies darauf, dass ein ausgeschlossener Bewerber den Ausschluss grundsätzlich nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angreifen könne.
610. Bothe kündigt Wahlanfechtung an. Nach seinem Ausschluss erklärte er, die Wahl nachträglich anfechten zu wollen.
611. Jessica Schülke – Verfassungstreueprüfung in Hannover. Die AfD-Landtagsabgeordnete wollte Oberbürgermeisterin von Hannover werden.
612. Wahlausschuss fordert Prüfung Schülkes an. Das niedersächsische Innenministerium beziehungsweise der Verfassungsschutz sollte Erkenntnisse zusammentragen.
613. Geprüft wurden unter anderem frühere Äußerungen. Dabei sollte untersucht werden, ob antidemokratische, rassistische oder antisemitische Äußerungen vorlagen.
614. Schülke weist Zweifel zurück. Sie erklärte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei für sie eine selbstverständliche Grundlage ihrer politischen Tätigkeit.
615. Thorsten Moriße – Verfassungstreueprüfung. Auch der AfD-Landtagsabgeordnete und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven wurde überprüft.
616. Social-Media-Beiträge und Reden wurden geprüft. Das niedersächsische Innenministerium kündigte eine entsprechende Auswertung an.
617. Moriße wird nicht zur OB-Wahl zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss sah Zweifel an seiner Verfassungstreue.
618. Moriße beantragt Eilrechtsschutz. Er ging vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Ausschluss vor.
619. Verwaltungsgericht lehnt Morißes Antrag ab. Damit blieb seine Kandidatur zunächst ausgeschlossen.
620. Adrian Maxhuni – Prüfung in Bersenbrück. Der AfD-Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters wurde ebenfalls auf seine Verfassungstreue überprüft.
621. Maxhunis Tätigkeit in „Generation Deutschland“. Als wesentlichen Prüfgrund nannte der Wahlausschuss seine Vorstandsmitgliedschaft in der AfD-Jugendorganisation.
622. Maxhuni schließlich zugelassen. Nach der Prüfung entschied der Wahlausschuss zugunsten seiner Kandidatur.
623. Zweifel reichten nicht für einen Ausschluss. Die zuständigen Stellen sahen keine ausreichend gravierenden Erkenntnisse, um die Wahlzulassung zu verweigern.
624. Florian Meyer ebenfalls zugelassen. In Fürstenau wurde ein weiterer AfD-Kandidat mit knapper Mehrheit zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
625. Weitere kommunale AfD-Kandidaten wurden überprüft. Die niedersächsische Regelung führte 2026 zu mehreren individuellen Verfassungstreueprüfungen; Parteimitgliedschaft allein sollte dabei nicht automatisch über eine Zulassung entscheiden.
626. Martin Hess – Ordnungsruf im Januar 2026. Der AfD-Abgeordnete erhielt während einer Aktuellen Stunde zur Berliner Stromversorgung einen Ordnungsruf.
627. Grund war eine als herabsetzend bewertete Äußerung. Die Sitzungsleitung sah darin einen Angriff auf ein anderes Mitglied des Bundestages.
628. Hess legt Einspruch ein. Der Abgeordnete wehrte sich gegen die parlamentarische Maßnahme.
629. Bundestag weist Hess’ Einspruch zurück. Am 15. Januar 2026 bestätigte das Parlament den Ordnungsruf.
630. Martin Reichardt – Ordnungsruf im März. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem AfD-Abgeordneten nach wiederholter Störung des Sitzungsablaufs einen Ordnungsruf.
631. Reichardt legt Einspruch ein. Er ließ die Maßnahme parlamentarisch überprüfen.
632. Einspruch Reichardts zurückgewiesen. Die übrigen Fraktionen bestätigten den Ordnungsruf.
633. Reichardt erhält weiteren Ordnungsruf im Mai. Anlass war ein Zwischenruf gegenüber der Grünen-Abgeordneten Misbah Khan.
634. Streit über den Vorwurf einer Lüge. Reichardt verteidigte seine Wortwahl als Tatsachenfeststellung; die Sitzungsleitung wertete sie anders.
635. Auch dieser Einspruch scheitert. Der Bundestag wies Reichardts Einspruch am 8. Mai 2026 zurück.
636. Kerstin Przygodda – Ordnungsruf. Die AfD-Abgeordnete unterstellte einer Linken-Abgeordneten in einer Debatte „pathologischen Männerhass“.
637. Przygodda legt Einspruch ein. Sie wandte sich gegen die parlamentarische Sanktion.
638. Bundestag bestätigt Przygodda-Ordnungsruf. Ihr Einspruch wurde am 26. März 2026 zurückgewiesen.
639. Martin Sichert – Ordnungsruf im Juli 2026. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sanktionierte Äußerungen Sicherts während einer Debatte zur gesetzlichen Krankenversicherung.
640. Sicherts Einspruch abgewiesen. Am 8. September 2026 bestätigte der Bundestag die Maßnahme.
641. „Generation Deutschland NRW“ wird Verdachtsfall. Der NRW-Verfassungsschutz stufte den neuen AfD-Jugendverband im März 2026 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.
642. Behörde sieht gewichtige Anhaltspunkte. Das Innenministerium begründete die Einstufung mit entsprechenden tatsächlichen Anhaltspunkten.
643. Verfassungsschutz sieht Fortführung der Jungen Alternative. Nach Behördeneinschätzung setzt die neue Organisation Strukturen und Inhalte der früheren JA NRW fort.
644. Hohe personelle Kontinuität. Führungspositionen von JA NRW und Generation Deutschland NRW seien weitgehend mit denselben Personen besetzt.
645. Äußerungen von Führungspersonen flossen in Bewertung ein. Auch öffentliche Aussagen spielten bei der Einstufung eine Rolle.
646. Neue Jugendorganisation ist enger an die AfD gebunden. Anders als die frühere JA ist „Generation Deutschland“ organisatorisch stärker mit der Mutterpartei verzahnt.
647. Mitgliedschaft setzt AfD-Mitgliedschaft voraus. Die neue Nachwuchsorganisation steht grundsätzlich Parteimitgliedern offen.
648. Jugendorganisation soll politischen Nachwuchs ausbilden. Nach Aussagen ihrer Führung sollen Mitglieder gezielt auf Funktionen in Partei und Parlament vorbereitet werden.
649. NRW-AfD erlebt offenen Lagerkampf. Bei der Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2027 eskalierte im Sommer 2026 ein innerparteilicher Konflikt.
650. Konflikt zwischen Vincentz- und Helferich-Lager. Der WDR beschrieb einen Machtkampf zwischen Unterstützern des Landeschefs Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.
651. Bundesvorstand verlangte zeitweise Abbruch des Parteitags. Die Bundesspitze intervenierte in die Listenaufstellung.
652. Landesverband setzte Listenaufstellung fort. Die Delegierten beendeten die Kandidatenwahl dennoch.
653. Landeswahlliste blieb schließlich bestehen. Der Bundesvorstand entschied sich anschließend gegen weitere Schritte zur Aufhebung der Liste.
654. Untersuchungskommission angekündigt. Die Bundesspitze wollte die Vorgänge im Landesverband untersuchen lassen.
655. Parteiordnungsverfahren gegen NRW-Vorstandsmitglieder. Im Juli 2026 leitete die AfD-Bundesspitze entsprechende Verfahren ein.
656. Auch Martin Vincentz betroffen. Der Landesvorsitzende gehörte zu den Adressaten der Ordnungsverfahren.
657. Hintergrund waren unter anderem juristische Schritte gegen die Bundesspitze. Das ging aus einem vom WDR eingesehenen Schreiben hervor.
658. Bundesvorstand sanktioniert später beide Lager. Im September wurden Ordnungsmaßnahmen sowohl gegen das Vincentz-Lager als auch gegen dessen Gegner beschlossen.
659. Auch Helferich-Umfeld betroffen. Maßnahmen richteten sich ausdrücklich auch gegen Akteure aus diesem Parteiflügel.
660. Konflikt dokumentiert tiefe Spaltung des Landesverbandes. Der WDR beschrieb die Entscheidungen als Folge eines weiterhin ungelösten innerparteilichen Machtkampfs.
661. Rheinland-Pfalz überprüft Landtagsmitarbeiter. Seit einer Gesetzesänderung 2025 können Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.
662. AfD-Mitarbeiter besteht Prüfung nicht. Im März 2026 wurde ein weiterer Beschäftigter aus dem Umfeld der AfD als nicht zuverlässig eingestuft.
663. Früherer Aktivist von „Revolte Rheinland“. Nach SWR-Informationen war der Betroffene zuvor in dieser Gruppe aktiv.
664. „Revolte Rheinland“ dem identitären Umfeld zugerechnet. Die Gruppe galt als Teil der Identitären Bewegung und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.
665. Keine staatliche Finanzierung des Mitarbeiters. Die AfD erhielt für die betreffende Beschäftigung keine Kostenerstattung aus der Staatskasse.
666. Zugang zum Landtag kann verweigert werden. Dies gehört zu den möglichen Konsequenzen einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung.
667. AfD klagt gegen Prüfverfahren. Die Landtagsfraktion hielt die gesetzlichen Regelungen für einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte.
668. Verfassungsgerichtshof weist Antrag zurück. Im September 2026 blieb die AfD mit ihrem Normenkontrollantrag erfolglos.
669. Gericht sieht Eingriff als gerechtfertigt. Die Beschränkungen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig.
670. Mitarbeiterprüfungen bleiben damit bestehen. Die entsprechende Regelung des rheinland-pfälzischen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes blieb wirksam.
671. Brandenburg weist Schulen auf Propagandaverbot hin. Das Bildungsministerium erinnerte die Schulen 2026 an die Regeln gegen Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen.
672. Ministerium verweist dabei auf die AfD Brandenburg. Grundlage war deren Einstufung durch den Landesverfassungsschutz.
673. Schulen erhalten Verfassungsschutzbericht. Schulleitungen bekamen im August 2026 den aktuellen Bericht zur Kenntnis.
674. Schulgesetz enthält seit 2024 entsprechende Vorschrift. Ein neuer Paragraf verbietet verfassungsfeindliche Handlungen an Schulen.
675. Schulen müssen entsprechende Vorfälle melden. Die Gesetzesregelung sieht eine unmittelbare Meldung vor.
676. Allgemeines Verbot parteipolitischer Werbung bleibt bestehen. Das Ministerium verwies zugleich auf die Neutralitätspflicht im Schulbetrieb.
677. Schülermeinungen sind nicht pauschal verboten. Das Bildungsministerium stellte klar, dass keine allgemeine Weisung gegen politische Äußerungen von Schülern existiert.
678. AfD-Fraktion kritisiert Vorgehen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch wandte sich öffentlich gegen die Einordnung.
679. Brandenburg diskutiert neue Regeln für parteinahe Stiftungen. Im September 2026 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erstmals im Landtag beraten.
680. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung als Fördervoraussetzung. Der Entwurf knüpft öffentliche Finanzierung daran.
681. Extremismuseinstufung könnte Förderung ausschließen. Dies soll sowohl für eine Stiftung selbst als auch unter bestimmten Voraussetzungen für ihr nahestehende Parteien oder prägende Mitarbeiter gelten.
682. Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte betroffen sein. Die Stiftung bezeichnet sich selbst als der AfD ideell nahestehend.
683. Brandenburg förderte die Stiftung bislang. Nach Angaben des Innenministeriums war Brandenburg das einzige Bundesland mit entsprechender Landesförderung.
684. Mehr als 100.000 Euro seit 2022. In dieser Größenordnung sollen Fördermittel an die Stiftung geflossen sein.
685. AfD kritisiert geplante Neuregelung. Die Landtagsfraktion bezeichnete sie als indirektes Parteienverbot.
686. Brandenburger AfD weiterhin vom Landesverfassungsschutz entsprechend eingestuft. Der Landesverband wird dort als erwiesen beziehungsweise gesichert rechtsextremistische Bestrebung bewertet; diese behördliche Einstufung bildet den Hintergrund mehrerer der genannten Maßnahmen.
687. Berliner Polizist wegen AfD-Funktion nicht für gehobenen Dienst zugelassen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte 2026 eine entsprechende Entscheidung der Behörde im Eilverfahren.
688. Betroffener war AfD-Fraktionsvorsitzender auf kommunaler Ebene. Der Polizeibeamte leitete nebenberuflich eine AfD-Fraktion in einer brandenburgischen Gemeindevertretung.
689. Vorläufige Einstellungszusage zurückgenommen. Nachdem die politische Funktion bekannt geworden war, hob das Land Berlin seine Zusage für den gehobenen Kriminaldienst auf.
690. Behörde äußerte Zweifel an charakterlicher Eignung. Dabei spielte insbesondere die Frage der Verfassungstreue eine Rolle.
691. Niederlegung des Mandats reichte Gericht nicht. Das Verwaltungsgericht sah keine glaubhafte vollständige Distanzierung von Partei und Zielen.
692. Eilantrag abgewiesen. Der Bewerber erhielt damit zunächst keinen Zugang zum angestrebten gehobenen Polizeidienst.
693. Sebastian Koch – Ermittlungen wegen „Artgemeinschaft“. Gegen den 2026 gewählten AfD-Landtagsabgeordneten wurde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot ermittelt.
694. Hintergrund ist die verbotene rechtsextreme „Artgemeinschaft“. Ermittler untersuchten mögliche Verbindungen zu dieser Organisation.
695. Räume Kochs durchsucht. Ende August 2026 fanden entsprechende Ermittlungsmaßnahmen statt.
696. Waffen bei Durchsuchung gefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere Waffen entdeckt.
697. Zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen Waffengesetz. Der Waffenfund führte zu einem weiteren strafrechtlichen Prüfkomplex.
698. Staatsanwaltschaft Halle führt Verfahren. Die Behörde bestätigte die Ermittlungen im September 2026.
699. Beide Ermittlungsstränge liefen parallel. Sowohl der Verdacht eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot als auch der mögliche Waffengesetzverstoß waren noch nicht abschließend geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
700. Bilanz nach 700 dokumentierten Vorgängen. Dieser Abschnitt zeigt insbesondere Konflikte darüber, welche Anforderungen an Verfassungstreue bei Kandidaten und staatlich finanzierten Mitarbeitern gelten, wie Parlamente auf Grenzüberschreitungen reagieren und wie strafrechtliche Ermittlungen von politischen Bewertungen zu unterscheiden sind. Die einzelnen Vorgänge haben unterschiedliche rechtliche Qualität und dürfen deshalb nicht pauschal gleichgesetzt werden.
Fortsetzung folgt
Damit umfasst diese Serie nun den Block 601 bis 700 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.
Als nächster Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 701 bis 800
Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des Verfahrensstands sowie die klare Trennung zwischen Verdacht, Ermittlungsverfahren, behördlicher Bewertung und gerichtlicher Feststellung.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Grünen im Bundestag haben einen neuen Vorschlag zur Besteuerung sehr großer Vermögen vorgelegt.
Betroffen wären nach dem Konzept Vermögen von mehr als 500 Millionen Euro.
Bis zu dieser Grenze soll keine Belastung entstehen. Oberhalb davon beginnt ein Grenzsteuersatz von 2 Prozent, ab 1 Milliarde Euro 3 Prozent und ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent. Dazwischen soll der Tarif linear ansteigen.
Wichtig: Der jeweilige Grenzsteuersatz wird nicht einfach auf das gesamte Vermögen angewendet, sondern auf den Teil oberhalb der jeweiligen Grenze. Das unterscheidet einen progressiven Tarif von einer pauschalen Besteuerung.
Ein stark vereinfachtes Beispiel:
Wer 600 Millionen Euro besitzt, liegt mit 100 Millionen Euro über der 500-Millionen-Grenze.
Würden diese 100 Millionen vollständig mit 2 Prozent belastet, wären das rechnerisch 2 Millionen Euro im Jahr. Die endgültige Belastung hängt jedoch von der genauen Tarifgestaltung ab.
Die Schweiz kennt Vermögensteuern seit Generationen
Vermögensteuern sind in Europa keineswegs unbekannt.
Besonders interessant ist die Schweiz.
Dort besteuern die Kantone und Gemeinden das Vermögen natürlicher Personen jährlich.
Grundlage ist grundsätzlich das Reinvermögen, also das Vermögen nach Abzug nachgewiesener Schulden.
Das Schweizer Steuersystem ist historisch gewachsen. Bereits im 19. Jahrhundert spielten Vermögensteuern in den Kantonen eine wichtige Rolle; später gingen alle Kantone zu einer Einkommenssteuer mit ergänzender Vermögensteuer über.
Einen einheitlichen Schweizer Steuersatz gibt es nicht. Jeder Kanton hat eigene Regeln, Freibeträge und Tarife; auch Gemeinden können beteiligt sein. Die Tarife sind mehrheitlich progressiv, in mehreren Kantonen gelten proportionale Sätze.
Der entscheidende Unterschied: In der Schweiz beginnt die Vermögensbesteuerung je nach Kanton bereits bei wesentlich niedrigeren Beträgen. Der Grünen-Vorschlag setzt dagegen erst bei einem Extremvermögen von 500 Millionen Euro an.
Damit betrifft die Debatte nicht das normale Eigenheim oder ein gewöhnliches Millionenvermögen, sondern Vermögen in einer Größenordnung von einer halben Milliarde Euro und mehr.
Übrigens:
Vermögensteuer oder namentlich abgeänderte Vermögensteuer gibt in einigen Ländern: -Spanien, Schweiz, Norwegen, Frankreich (IFI für Immobilien seit 2018), Norwegen, Niederlande (Box 3), Italien, Belgien (auf alle Wertpapiere)
Und wer sein Geld dann ins Ausland abschiebt, muss dann eben auch auswandern.
KI-Hinweis: Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen der illustrativen Darstellung und zeigen keine realen Ereignisse.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Eines Vorweg: Die AfD und FDP stehen prozentual weitaus höher bei den Skandalen in vorderster Front.
Warum steht die CDU beziehungsweise die Union immer wieder wegen Glaubwürdigkeit, Lobbyismus, politischer Kehrtwenden und persönlicher Affären in der Kritik?
Eine Antwort liefert ein Blick auf zahlreiche Vorgänge der vergangenen Jahre – teilweise ergänzt um ältere Affären, deren politische Aufarbeitung später weiterwirkte.
Wichtig: Nicht jeder der folgenden Punkte ist ein Skandal im strafrechtlichen Sinn. Die Liste umfasst rechtskräftige Urteile, laufende Ermittlungen, eingestellte Verfahren, politische Affären, Lobbykontroversen und umstrittene Entscheidungen. Diese Unterschiede müssen sauber auseinandergehalten werden.
Nikolas Löbel – Maskenprovisionen: Der CDU-Abgeordnete erhielt Provisionen für Maskengeschäfte und zog sich aus der Politik zurück.
Georg Nüßlein – Maskenaffäre: Auch der frühere CSU-Abgeordnete geriet wegen hoher Maskenprovisionen ins Zentrum der Affäre.
Alfred Sauter – Maskengeschäfte: Der CSU-Politiker wurde wegen seiner Beteiligung an Maskengeschäften politisch massiv kritisiert.
Andrea Tandler – Maskenmillionen: Millionenprovisionen aus Maskengeschäften führten zu einer umfangreichen Affäre.
Andrea Tandler – Steuerhinterziehung: Sie wurde später wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Jens Spahn – Maskenbeschaffung: Die Beschaffung unter seiner Verantwortung verursachte enorme Kosten und langjährige Rechtsstreitigkeiten.
Spahn – massive Überbeschaffung: Der Bundesrechnungshof kritisierte außergewöhnlich hohe Beschaffungsmengen.
Spahn – hohe Maskenpreise: Besonders einzelne Lieferverträge standen wegen ihrer Preise in der Kritik.
Spahn – Sudhof-Bericht: Der Untersuchungsbericht übte erhebliche Kritik am damaligen Beschaffungsmanagement.
Spahn – strafrechtliche Prüfungen eingestellt: Wichtig zur Einordnung: Strafrechtliche Prüfvorgänge wurden 2026 eingestellt.
Axel Fischer – Aserbaidschan-Affäre: Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt.
Karin Strenz – Aserbaidschan-Komplex: Die frühere CDU-Abgeordnete geriet wegen Zahlungen und Verbindungen nach Aserbaidschan in die Kritik.
Eduard Lintner – Aserbaidschan-Lobbyismus: Der frühere CSU-Politiker spielte eine wichtige Rolle im sogenannten Caviar-Diplomacy-Komplex.
Mark Hauptmann – Aserbaidschan-Kontroverse: Politische und wirtschaftliche Verbindungen führten 2021 zu seinem Rückzug.
Tobias Zech – Nordmazedonien-Beratung: Der CSU-Abgeordnete legte wegen einer umstrittenen bezahlten Beratung sein Mandat nieder.
Philipp Amthor – Augustus Intelligence: Politische Kontakte, ein Direktorenposten und Aktienoptionen lösten eine erhebliche Lobbyismusdebatte aus.
Andreas Scheuer – Pkw-Maut: Verträge wurden geschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit entschieden hatte.
Scheuer – Untersuchungsausschuss: Der Bundestag untersuchte Entscheidungen und Abläufe rund um die gescheiterte Pkw-Maut.
Scheuer – Vertragsverschiebung: Im Ausschuss wurde über ein mögliches Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung gestritten.
Karl-Theodor zu Guttenberg – Dissertation: Die Plagiatsaffäre führte bereits 2011 zum Verlust des Doktortitels und zum Rücktritt.
Guttenberg – Wirecard-Lobbyarbeit: Seine Beratungsfirma wurde später für Wirecard tätig und vermittelte politische Kontakte.
Ole von Beust – Wirecard: Auch der frühere CDU-Bürgermeister arbeitete beratend beziehungsweise lobbyistisch für das Unternehmen.
Klaus-Dieter Fritsche – Wirecard: Der frühere CSU-Staatssekretär nutzte politische Kontakte im Umfeld des Zahlungsdienstleisters.
Wirecard-Netzwerk: Der Untersuchungsausschuss zeigte ein weitreichendes Netzwerk ehemaliger Politiker und Berater.
Peter Gauweiler – Millionenhonorare: Bekannt wurden außerordentlich hohe Beratungshonorare während seiner politischen Tätigkeit.
Joachim Pfeiffer – Lobbyvorwürfe: Diskussionen um wirtschaftliche Nebentätigkeiten begleiteten seinen Rückzug von einer erneuten Bundestagskandidatur.
Manja Schreiner – Doktortitel: Die Universität Rostock entzog der Berliner CDU-Senatorin ihren Doktorgrad.
Manja Schreiner – Rücktritt: Als Konsequenz legte sie ihr Senatorinnenamt nieder.
Caroline Bosbach – Betrugsverdacht: Gegen die CDU-Abgeordnete wird wegen des Verdachts einer fingierten Wahlkampfrechnung ermittelt.
Bosbach – Verfahren läuft: Nach dem zuletzt veröffentlichten Stand wurde das Verfahren nicht eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Markus Kurze – Belästigungsvorwurf: Der CDU-Politiker trat nach entsprechenden Vorwürfen als parlamentarischer Geschäftsführer zurück.
Niedersachsen – sexualisiertes KI-Deepfake: Ein manipuliertes Video einer CDU-Mitarbeiterin wurde in einem politischen Umfeld verbreitet.
Deepfake – personelle Konsequenzen: Die CDU-Fraktion trennte sich vom mutmaßlichen Ersteller.
Deepfake – strafrechtliche Folgen: Der Vorgang führte auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Wolfgang Spelthahn – Luxusschleuser-Ermittlungen: Gegen den früheren CDU-Landrat wird im Zusammenhang mit dem Schleuserkomplex ermittelt.
Frank Rock – Luxusschleuser-Verfahren: Auch gegen den CDU-Landrat des Rhein-Erft-Kreises laufen Ermittlungen.
Thomas Bareiß – Verkehrsunfall: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten.
Bareiß – Betäubungsmittelverdacht: Behörden berichteten über entsprechende Untersuchungsergebnisse. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
Hamburg-Eimsbüttel – Sticker-Affäre: Gegen einen CDU-Politiker wurde wegen des Verdachts der Verleumdung ermittelt.
Berliner Gröner-Spendenkomplex: Eine größere Spende an die Berliner CDU führte zu Diskussionen über Parteienfinanzierung und Transparenz.
Wirtschaftsrat der CDU: Der Verein verfügt über einen außergewöhnlich engen Zugang zur Parteispitze.
Wirtschaftsrat im Parteivorstand: Der dauerhafte Gaststatus führte zu juristischen und politischen Diskussionen.
Wirtschaftsrat und Unternehmen: Zahlreiche große Unternehmen sind dort organisiert.
Wirtschaftsrat und fossile Energiewirtschaft: Auch Unternehmen und Verbände aus Öl-, Gas- und Energiewirtschaft sind vertreten.
Wirtschaftsrat und Klimapolitik: Kritiker werfen dem Verband vor, ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen regelmäßig abzulehnen.
MIT und fossile Lobbyverbände: Energieverbände traten als Sponsoren im Umfeld der CDU-Mittelstandsvereinigung auf.
UNITI und CDU-Wirtschaftsflügel: Auch der Verband der mittelständischen Mineralölwirtschaft war dort präsent.
Katherina Reiche – Westenergie: Vor ihrem Ministeramt leitete sie den Energiekonzern Westenergie.
Reiche – Drehtüreffekt: Der Wechsel aus der Energiewirtschaft ins Wirtschaftsministerium löste eine Interessenkonflikt-Debatte aus.
Reiche – Gaswirtschaft: Ihre energiepolitische Schwerpunktsetzung zugunsten neuer Gaskraftwerke wird kontrovers diskutiert.
Reiche – Lobbytreffen: Kontakte zu internationalen Gas- und Energiekonzernen sorgten für zusätzliche Kritik.
Karsten Wildberger – Wirtschaftsrat: Seine Verbindung zum Wirtschaftsrat führte nach Eintritt in die Bundesregierung zu Diskussionen.
Regierung Merz – Drehtüren: Mehrere Regierungsmitglieder verfügen über frühere Tätigkeiten in Unternehmen oder Lobbyorganisationen.
Friedrich Merz – BlackRock: Merz war vor seiner Rückkehr in die Spitzenpolitik Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland.
Merz – „Sozialtourismus“: Für die pauschale Aussage über ukrainische Flüchtlinge fehlten belastbare Belege. Merz nahm die Formulierung zurück.
Merz – Zahnarzt-Aussage: Seine pauschale Behauptung über abgelehnte Asylbewerber und Zahnbehandlungen wurde in Faktenchecks erheblich relativiert.
Merz – „kleine Paschas“: Die Formulierung führte zu einer breiten politischen Kontroverse.
Merz – „Stadtbild“: Auch diese Wortwahl sorgte für erhebliche Diskussionen.
Unionsantrag mit AfD-Stimmen: Ein CDU/CSU-Antrag erhielt am 29. Januar 2025 auch durch Stimmen der AfD eine Mehrheit.
Brandmauer-Debatte: Dadurch entstand ein grundlegender Streit über die Abgrenzung der Union zur AfD.
Zustrombegrenzungsgesetz: Zwei Tage später scheiterte ein entsprechender Unionsgesetzentwurf im Bundestag.
Schuldenbremse im Wahlprogramm: CDU und CSU hatten vor der Bundestagswahl erklärt, an ihr festzuhalten.
Kurswechsel nach der Wahl: Kurz nach der Wahl unterstützte die Union eine weitreichende Änderung des Grundgesetzes.
500-Milliarden-Euro-Sondervermögen: Ein kreditfinanzierter Infrastrukturrahmen in gewaltiger Größenordnung wurde ermöglicht.
Verteidigungsausgaben: Auch hierfür wurden die Regeln der Schuldenbremse geändert.
Merz scheitert im ersten Kanzlerwahlgang: Er erhielt zunächst nur 310 statt der notwendigen 316 Stimmen.
Historisch einmaliger Vorgang: Noch nie zuvor war ein vom Bundespräsidenten vorgeschlagener Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang gescheitert.
Kai Wegner/Katharina Günther-Wünsch: Ihre Beziehung führte in Berlin zu einer Debatte über mögliche Interessenkonflikte.
Berliner Senat änderte Regeln: Für bestimmte ressortübergreifende Entscheidungen wurden Konsequenzen aus dieser Konstellation gezogen.
Northvolt Schleswig-Holstein: Die staatliche Absicherung des Batteriekonzerns entwickelte sich nach dessen Scheitern zu einem hohen finanziellen Risiko.
Northvolt – Rechnungshofkritik: Prüfer kritisierten wesentliche Aspekte der Risikobewertung und Bürgschaft.
Daniel Günther verteidigt Northvolt: Der CDU-Ministerpräsident weist zentrale Kritik an der damaligen Entscheidung zurück.
Großspenden an die CDU: Die Partei erhält regelmäßig hohe Spenden von Unternehmen und Unternehmern.
Christoph Kahl – 500.000 Euro: Eine besonders große veröffentlichte Zuwendung ging an die CDU.
Stephan Schambach – 300.000 Euro: Auch diese Großspende wurde ordnungsgemäß veröffentlicht.
Deutsche Vermögensberatung: Das Unternehmen zählt zu den wiederkehrenden größeren Parteispendern.
Chemieindustrie: Auch aus diesem Wirtschaftsbereich gingen erhebliche Parteispenden an die CDU.
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Die Union unterhält traditionell intensive Kontakte zu diesen Organisationen.
Spenden unter Veröffentlichungsschwellen: Kritiker fordern mehr Transparenz auch bei kleineren Einzelspenden.
Parteienfinanzierung: Wiederkehrend gibt es Forderungen nach strengeren Offenlegungsregeln.
Spahns Spendendinner: Veranstaltungen zur Parteienfinanzierung und Kontakte zu Spendern wurden politisch thematisiert.
Spahn und Unternehmen aus seinem Umfeld: Bei der Maskenbeschaffung wurde die Auswahl bestimmter Geschäftspartner kritisch untersucht.
Fiege-Logistikauftrag: Der Sudhof-Bericht thematisierte die Vergabe eines großen Logistikauftrags.
Emix-Geschäfte: Das Gesundheitsministerium beschaffte dort Masken im Umfang von Hunderten Millionen Euro.
Geschwärzter Maskenbericht: Umfangreiche Schwärzungen führten zusätzlich zu Transparenzkritik.
Bundesrechnungshof kontra Beschaffungspolitik: Der Rechnungshof kritisierte eine massive Überbeschaffung.
Milliardenrisiken durch Maskenprozesse: Lieferanten verlangten vor Gericht hohe Summen vom Bund.
Millionen Masken vernichtet: Ein Teil der beschafften Schutzmasken konnte nicht verwendet werden.
Monika Hohlmeier – Maskenkontakte: Die CSU-Politikerin vermittelte Kontakte im Umfeld der Maskenbeschaffung. Ein Rechtsverstoß ist damit nicht belegt.
Bayerischer Masken-Untersuchungsausschuss: Der Landtag untersuchte politische Kontakte und milliardenschwere Geschäfte.
Sauter und Nüßlein im Untersuchungsausschuss: Auch deren Aussageverhalten und die politische Aufklärung wurden zum Thema.
Schwarze CDU-Kassen – historische Aufarbeitung: Wolfgang Schäubles Memoiren brachten alte Vorgänge erneut in die Öffentlichkeit.
CDU-Spendenaffäre der Kohl-Ära: Ein historischer Fall, der nicht in den Fünfjahreszeitraum fällt, aber die Transparenzdebatte bis heute prägt.
Guttenberg – historische Plagiatsaffäre: Auch diese liegt deutlich länger zurück und wird deshalb zeitlich gesondert betrachtet.
Amthor – Augustus Intelligence 2020: Der Fall liegt ebenfalls außerhalb eines strengen Fünfjahreszeitraums.
Scheuer – Ursprung der Mautaffäre: Auch diese begann früher, ihre parlamentarische Aufarbeitung reichte jedoch weiter.
Wirecard – ehemalige Politiker als Lobbyisten: Der Fall zeigte exemplarisch die Problematik politischer Drehtüren.
Lobbyregister und Karenzzeiten: Mehrere Affären verstärkten Forderungen nach strengeren Transparenzregeln.
Grenze zwischen Lobbyismus und Politik: Gerade Wirtschaftsrat, Energiewirtschaft und ehemalige Spitzenpolitiker zeigen, wie eng beide Bereiche teilweise verbunden sind.
Hundert Vorgänge – aber hundert unterschiedliche Sachverhalte: Urteile, Ermittlungen, Lobbybeziehungen und politische Entscheidungen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Fazit
Eine demokratische Partei darf Fehler machen. Sie darf Entscheidungen ändern, und Politiker dürfen berufliche Kontakte zur Wirtschaft besitzen.
Kritisch wird es dort, wo Transparenz fehlt, mögliche Interessenkonflikte entstehen, politische Versprechen und späteres Handeln weit auseinanderliegen oder wirtschaftliche Vorteile und politische Funktionen miteinander verschwimmen.
Wer erklären möchte, warum das Vertrauen in eine Partei steigt oder fällt, sollte deshalb nicht ausschließlich auf politische Gegner schauen.
Mindestens ebenso wichtig ist die Frage:
Wie konsequent arbeitet eine Partei eigene Fehler auf? Wie transparent geht sie mit Lobbyeinfluss um? Und übernimmt sie Verantwortung, wenn politische Entscheidungen, persönliche Interessen und öffentliche Erwartungen kollidieren?
Darüber darf – und muss – in einer Demokratie diskutiert werden.
Daniel Mautz greift in einem LinkedIn-Beitrag einen aktuellen Bericht der taz über den neuen Energieausblick von ExxonMobil auf. Die zentrale Aussage ist brisant: Der US-Ölkonzern rechnet bis 2050 mit einer globalen Erwärmung von 2,5 bis 3 Grad Celsius.
Als wesentlichen Grund nennt ExxonMobil die weiterhin starke Nutzung fossiler Energieträger – besonders von Kohle.
Nach dem aktuellen Global Outlook von ExxonMobil soll Kohle im Jahr 2050 noch rund 15 Prozent des weltweiten Energiemixes ausmachen. Vor allem in China und anderen Teilen Asiens bleibe Kohle ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung.
ExxonMobil verweist dabei auf Versorgungssicherheit, geopolitische Risiken und den weiter steigenden Energiebedarf.
Besonders deutlich wird die Lücke beim CO₂-Ausstoß: ExxonMobil erwartet für 2050 noch rund 30 Milliarden Tonnen energiebedingte CO₂-Emissionen pro Jahr.
Im vorherigen Ausblick waren es noch rund 27 Milliarden Tonnen.
Nach den von ExxonMobil selbst herangezogenen IPCC-Szenarien müssten die energiebedingten Emissionen dagegen auf etwa 11 Milliarden Tonnen sinken, um mit einer Erwärmung von unter 2 Grad vereinbar zu sein.
Auch bei der CO₂-Abscheidung und -Speicherung – CCS fällt die neue Prognose schwächer aus.
Während ExxonMobil zuvor für 2050 mit rund 3,1 Milliarden Tonnen abgeschiedenem CO₂ pro Jahr rechnete, sind es im aktuellen Ausblick nur noch etwa 2 Milliarden Tonnen.
Mautz verbindet diese Zahlen mit einem besonders kritischen Punkt aus der Vergangenheit:
Eine 2023 veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung interner Exxon-Unterlagen zeigte, dass Forscher des Unternehmens bereits seit Ende der 1970er-Jahre die globale Erwärmung erstaunlich präzise berechnet hatten.
Gleichzeitig wurde der Zusammenhang zwischen fossilen Energien und Klimawandel in der öffentlichen Kommunikation des Konzerns über Jahrzehnte deutlich zurückhaltender dargestellt.
Genau darin liegt die besondere Brisanz des heutigen Energieausblicks:
ExxonMobil beschreibt selbst eine Zukunft, in der die weltweiten Emissionen deutlich über dem Niveau liegen würden, das nach den herangezogenen Klimaszenarien für eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad erforderlich wäre.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Immer wieder hört man: „Dann wandere ich eben aus Deutschland aus – und zahle hier keine Steuern mehr.“
Solche populistischen Aussagen klappen nicht!
Wer Deutschland verlässt, beendet unter bestimmten Voraussetzungen zwar seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deutschland steuerlich keine Rolle mehr spielt.
Entscheidend ist zunächst, ob wirklich kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland bestehen. Wer weiterhin eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland hat, kann weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Auch ohne deutschen Wohnsitz können bestimmte Einkünfte hier steuerpflichtig bleiben. Dazu gehören beispielsweise Einnahmen aus deutschen Immobilien, bestimmten Tätigkeiten, Renten, Versorgungsleistungen oder Beteiligungen. Dann kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen. Zusätzlich ist zu prüfen, welches Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat gilt.
Besonders wichtig ist die Wegzugsbesteuerung. Wer wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und Deutschland verlässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen so behandelt werden, als hätte er seine Anteile verkauft – obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, ohne dass überhaupt Geld zugeflossen ist.
Auch größere Fonds- oder ETF-Bestände können beim Wegzug steuerlich relevant werden. Für Selbstständige und Unternehmer kann es zusätzlich kompliziert werden, wenn Betriebsvermögen, Rechte oder andere Wirtschaftsgüter aus dem deutschen Besteuerungsbereich verlagert werden.
Die wichtigste Botschaft lautet deshalb:
Raus aus Deutschland bedeutet nicht automatisch raus aus der deutschen Steuerpflicht.
Wer auswandern möchte, sollte vorher prüfen: Bleiben Immobilien, Renten, Beteiligungen, Unternehmen oder andere Einkünfte in Deutschland bestehen? Greift eine Wegzugsbesteuerung? Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt?
Auch wenn Unternehmer oder Selbstständige damit drohen, ihren Betrieb oder Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, kann ein solcher Schritt finanziell erhebliche Folgen haben. Wegzugsbesteuerung und fortbestehende beschränkte Steuerpflicht können weiterhin zu Belastungen führen.
Hinzu kommt: Deutschland bietet im internationalen Vergleich ein hohes Maß an Rechtssicherheit, Stabilität und persönlicher Sicherheit – Faktoren, die bei einer Auswanderungsentscheidung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Die Schweiz macht ernst mit digitaler Souveränität. Während viele Staaten noch darüber reden, wie abhängig Behörden von großen Softwarekonzernen sein dürfen, geht die Schweizer Bundeskanzlei einen konkreten Schritt: Rund 3.000 Beschäftigte sollen künftig mit einer souveränen Open-Source-Arbeitsplatzsoftware arbeiten.
Das ist ein politisches Signal.
Wer seine Verwaltung vollständig auf geschlossene Systeme einzelner Anbieter stützt, macht sich abhängig: von Lizenzmodellen, Preiserhöhungen, Cloud-Standorten, Vertragsbedingungen, Datenschutzregeln und technischen Vorgaben, die oft nicht in Europa entschieden werden.
Die Schweiz will diese Abhängigkeit verringern. Ab Ende 2027 sollen Mitarbeitende in besonders kritischen Geschäftsprozessen mit einer offenen Arbeitsplatzlösung arbeiten. Für die erste Phase von 2026 bis 2028 sind nach Angaben der Bundeskanzlei 9 Mio. Franken vorgesehen.
Im Zentrum steht eine Open-Source-Plattform für Büroautomation. Sie kann typische Verwaltungsaufgaben abdecken: Textverarbeitung, Tabellen, Präsentationen, E-Mail, Kalender, Dateiablage, Videokonferenzen, Chat, Wissensmanagement und Projektarbeit.
Der entscheidende Punkt ist nicht nur der Preis. Open Source bedeutet vor allem: Der Quellcode ist überprüfbar. Sicherheitsfragen, Datenflüsse und technische Abhängigkeiten lassen sich transparenter bewerten. Außerdem kann der Staat eigene Anforderungen besser einbringen, statt an die Produktstrategie eines einzelnen Konzerns gebunden zu sein.
Ein solcher Wechsel ist anspruchsvoll. Migration, Schulung, Betrieb, Support, Schnittstellen, Datenschutz und Akzeptanz der Beschäftigten müssen funktionieren. Wer jahrelang mit Microsoft 365 gearbeitet hat, ändert seine Arbeitsweise nicht über Nacht.
Für Deutschland sollte dieser Schritt ein Weckruf sein. Auch hier wird seit Jahren über digitale Souveränität gesprochen. Die Schweiz zeigt nun, dass man nicht nur Strategiepapiere schreiben, sondern tatsächlich anfangen kann.
Gerade Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Kommunen, Gerichte, Schulen und Ministerien verarbeiten hochsensible Daten. Wenn ihre digitale Arbeitsumgebung von wenigen internationalen Anbietern abhängt, ist das nicht nur eine technische Frage. Es ist eine Frage staatlicher Handlungsfähigkeit.
Die Botschaft ist klar: Ein moderner Staat muss digital arbeitsfähig sein, ohne sich vollständig abhängig zu machen. Open Source ist kein Allheilmittel. Aber es ist ein wichtiger Baustein für mehr Kontrolle, Transparenz und digitale Freiheit.
Wer derzeit auf manche Preistafel an deutschen Tankstellen blickt, dürfte zweimal hinschauen. Das Foto zeigt extreme Preise: Diesel 2,819 Euro, Super E10 2,739 Euro und Super 2,799 Euro. Bei Premiumkraftstoffen werden sogar 2,989 Euro pro Liter angezeigt. Die 3-Euro-Marke ist damit auf dieser Preistafel praktisch erreicht.
Wichtig: Das Foto zeigt die Preise einer einzelnen Tankstelle. Es bedeutet nicht, dass Kraftstoff in Deutschland überall so teuer ist. Doch die Aufnahme macht ein grundsätzliches Problem deutlich: Bei fossilen Energien sind Deutschland und Europa stark von internationalen Märkten und Entwicklungen außerhalb Europas abhängig.
Öl wird weltweit gehandelt. Kriege, politische Krisen, Sanktionen, Entscheidungen großer Förderländer oder Störungen wichtiger Transportwege können Angebot und Preise beeinflussen. Was Tausende Kilometer entfernt geschieht, kann deshalb am Ende unsere Preise an der Zapfsäule verändern.
Unser Problem heißt Abhängigkeit
Genau hier muss Europa ansetzen. Wir können nicht bestimmen, welchen politischen oder wirtschaftlichen Quatsch andere Staaten betreiben. Wir können aber verringern, wie stark wir davon abhängig sind.
Mehr Unabhängigkeit entsteht, wenn die EU gemeinsam mit anderen demokratischen Staaten Europas ihre Energieversorgung stärker selbst organisiert und vernetzt.
Sonne, Wind und Wasser statt immer neuer Abhängigkeiten
Photovoltaik kann auf Dächern, Parkplätzen und geeigneten Freiflächen Strom erzeugen. Windkraft liefert an Land und auf See Energie. Wasserkraft ist in Teilen Europas seit Jahrzehnten eine verlässliche Energiequelle. Solarthermie kann Wärme liefern und so den Verbrauch anderer Energieträger senken.
Dazu brauchen wir leistungsfähige Stromnetze, Speicher und eine bessere europäische Zusammenarbeit. Ein gut vernetztes Europa kann regionale Unterschiede bei Sonne und Wind besser ausgleichen.
Energiepolitik ist auch Sicherheitspolitik
Die Energiewende ist deshalb nicht nur Klimapolitik. Sie ist auch Wirtschafts-, Sicherheits- und Unabhängigkeitspolitik.
Jede Kilowattstunde, die wir in Europa selbst aus erneuerbaren Quellen erzeugen und nutzen, kann unseren Bedarf an importierten fossilen Energieträgern reduzieren.
Wir werden Öl und Gas nicht von heute auf morgen ersetzen. Aber wir können Schritt für Schritt dafür sorgen, dass Krisen und Entscheidungen außerhalb Europas weniger Macht über unsere Energiepreise haben.
Fast drei Euro auf einer Preistafel sollten uns daran erinnern, wie wertvoll eine sichere, bezahlbare und möglichst eigenständige europäische Energieversorgung ist.
Mehr europäische Energie bedeutet langfristig: mehr Unabhängigkeit.
KI-Bildhinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der symbolischen und redaktionellen Veranschaulichung des Themas und stellen nicht in jedem Fall reale Situationen oder Orte dar.
Was passiert, wenn eine Künstliche Intelligenz nicht nur Fragen beantwortet, sondern selbstständig handelt – und dabei Wege findet, die eigentlich nicht vorgesehen waren?
Neue Berichte über KI-Agenten von OpenAI zeigen genau dieses Risiko.
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters sollen OpenAI-Agenten auf mehr als zehn weiteren, zuvor nicht öffentlich bekannten Webseiten unerlaubt Informationen ausgetauscht beziehungsweise hinterlassen haben. Reuters beruft sich dabei auf sechs unabhängige Untersuchungsgruppen.
KI-Agenten fanden eigene Wege
KI-Agenten unterscheiden sich von normalen Chatbots: Sie können Aufgaben weitgehend selbstständig bearbeiten, Werkzeuge einsetzen und Aktionen im Internet ausführen.
Nach den Recherchen hinterließen Agenten Informationen unter anderem auf Wikis und anderen öffentlich zugänglichen Internetseiten.
Wichtig dabei: Nicht alle Vorgänge waren Hackerangriffe. Ein Teil wird vielmehr als unerlaubte Kommunikation oder „Agent Spam“ eingeordnet.
Das Beunruhigende ist etwas anderes: Systeme fanden offenbar Möglichkeiten, bestehende Beschränkungen zu umgehen und trotzdem Informationen im Internet abzulegen.
Deutsches Wiki als Kommunikationsplattform
Besonders bemerkenswert war ein bereits bekannt gewordener Fall: OpenAI-Agenten nutzten ein deutschsprachiges Wiki als eine Art digitales Schwarzes Brett.
Reuters berichtete von mehr als 15.000 Änderungen. Agenten konnten dort Informationen hinterlassen, die wiederum von anderen Agenten gelesen werden konnten.
Damit entstand faktisch ein Kommunikationsweg, der ursprünglich nicht vorgesehen war.
OpenAI spricht von einem „Warnschuss“
Noch ernster war ein Vorfall bei der KI-Plattform Hugging Face.
OpenAI selbst bezeichnete diesen als „warning shot“ – Warnschuss. Nach Angaben des Unternehmens zeige der Fall, dass leistungsfähige KI-Agenten unter bestimmten Bedingungen Sicherheitslücken finden und ausnutzen können.
OpenAI arbeitet deshalb an zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, stärkerer Überwachung und Beschränkungen für autonome Agenten.
Die entscheidende Frage
Bisher galt vereinfacht:
Der Mensch gibt einer KI einen Auftrag – die KI führt ihn aus.
Bei autonomen Agenten lautet das Prinzip zunehmend:
Der Mensch gibt das Ziel vor – die KI sucht selbstständig den Weg dorthin.
Genau deshalb müssen Sicherheitsmechanismen mit der Leistungsfähigkeit der KI wachsen.
Wir brauchen Transparenz, technische Grenzen und klare Regeln. Nicht um Künstliche Intelligenz zu verhindern, sondern damit der Mensch auch künftig bestimmt, was eine Maschine darf.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Kontrollieren wir künftig die KI – oder sucht sich die KI zunehmend ihre eigenen Wege?
Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen der symbolischen Illustration des Artikels.