#ZukunftDeutschland

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und in ca. 15 Jahren in Deutschland sein wird.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.

#bAV #Betriebliche #Altersversorgung – Der #bAV-#Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.

Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.

Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.

Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.

Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung

Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe

http://www.bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

Bürgerversicherung – Unsere Stellungnahme zum Artikel aus der Süddeutschen Zeitung -Raus aus der Zwei-Klassen-Medizin

Bürgerversicherung – Unsere Stellungnahmen

zum Artikel aus der Süddeutschen Zeitung -Raus aus der Zwei-Klassen-Medizin mit einer Bürgerversicherung?

Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leserdiskussion-raus-aus-der-zwei-klassen-medizin-mit-einer-buergerversicherung-1.3807348

und dem Artikel der Süddeutschen vom 3. Januar 2018, 18:59 Uhr
Diskussion um Krankenkassen
Hoffentlich nicht privat versichert!

Link: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/buergerversicherung-hoffentlich-nicht-privat-versichert-1.3812302

Die Bürgerversicherung wäre für gesetzlich Versicherte weder auf der Beitragsseite, noch auf der Leistungsseite zielführend.

Anmerkung zu der Leistungsseite:

Ärzte verdienen zwar an Privatversicherten pro Behandlung mehr, allerdings wird hierbei folgendes übersehen.

1. Eine Arztpraxis, die weniger als 10 % Privatversicherte hat, kann in der Regel nicht überleben. Viele nehmen an, dass Ärzte sich alle einen Porsche leisten können. So ist es nun wirklich nicht.

2. Wenn alle Bürger in einer Bürgerversicherung wären, dann müsste ein entstehendes Defizit bei den Ärzten über eine Gebührenanpassung bei den gesetzlichen Krankenkassen abgefangen werden. Dies würde zu enormen Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen.

3. Wenn hier davon gesprochen wird, dass Ärzte die Privatversicherten mehr behandeln, dann ist dies wohl nicht nur bei Privatversicherten der Fall. In der gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich. So manche gesetzliche Krankenkasse hat schon bei Ärzten angerufen und darauf hingewiesen, dass der bei einem Patienten durchgeführte Behandlungsaufwand nur bei einer schlimmeren Diagnose bezahlbar sei. Und so mancher Arzt oder auch Krankenhaus hat deshalb Patienten kränker gemacht, als sie waren; wohl bemerkt nicht bei einer privaten, sondern einer gesetzlichen Krankenkasse.

4. Schaut man sich die Länder an, die in den letzten Jahren eine Bürgerversicherung eingeführt haben, so ist festzustellen, dass der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt wurde.

Der Trabbi und die Bürgerversicherung
Bürgerversicherung – Ein Mensch ist kein Trabbi – Und wohin es führt, wenn eine Einheitsleistung gezahlt wird, konnte man am Trabbi schon sehen. Der Trabbi und die Bürgerversicherung – Grundversorgung Bürgerversicherung und Zusatzleistungen müssen selbst gezahlt oder durch eine Zusatzversicherung versichert werden. Die Zusatzversicherung muss der Arbeitnehmer oder Rentner jedoch alleine bezahlen.

Schweden: Wer wann in ein Krankenhaus kommt, wird dort von der Stadtverwaltung festgelegt (Erst der Bürgermeister, Selbstständige, Rentner, Behinderte oder die Hausfrau?)

Schweiz: Die Wartezeit auf Behandlungen hat sich extrem verlängert. Neben einer Grundversicherung muss der einzelne Bürger eine Zusatzversicherung abschließen, die er im Übrigen alleine bezahlt.

Österreich: Wer in Österreich zum Arzt will, darf nur Ärzte in seinem Bezirk auswählen und hat enorme Wartezeiten (außer man zahlt privat). England: Bestimmte Behandlungen werden dort abhängig vom Alter übernommen.
Wer 65 Jahre ist und eine Herztransplantation benötigt, hat über die staatliche Versicherung keine Chance. Wartezeiten sind dort extrem lang auf Behandlungen. Das Problem der gesetzlichen Krankenkassen steckt im Finanzierungssystem!

Die Umlagefinanzierung wird durch den demografischen Wandel nicht mehr funktionieren. Dies trifft im Übrigen die gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung gleich.

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nach lebensalter
Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nach Lebensalter

Ein 80 Jähriger benötigt im Durchschnitt das 5-8 fache An Leistungen eines 50 Jährigen. Die Leistungen und Beiträge werden aus einem Topf des Durchschnitts bezahlt. Übersehen wird, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung und der gesetzlich Versicherten erheblich angestiegen ist und in den kommenden 30 Jahren weiter extrem ansteigen wird.

Die privaten Krankenversicherungen haben hier vorgesorgt und eine sogenannte Altersrückstellung gebildet (derzeit über 230 Mrd. Euro).

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssten – um hier gleich zu ziehen – bereits 1.900 Mrd. Euro (=1,9 Bio. Euro) angespart haben.

Nur wenn die gesetzlichen Sozialsysteme umgehend eine Altersrückstellung ansparen würden, wäre die Existenz der gesetzlichen Krankenkassen gesichert. Es ist sinnvoll, dass wir ein duales Gesundheitssystem erhalten und nicht den Fehler anderer Länder machen.

Die Bürgerversicherung würde den Wettbewerb ausschalten und dazu führen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen schneller absenken könnten.

Aus unserer Sicht gibt es nur einen Grund, warum die gesetzlichen Krankenkassen und einige Politiker eine Bürgerversicherung wollen:

Wenn es keinen Wettbewerb mehr gibt, können die Leistungen schneller abgesenkt werden. Dies ist letztendlich das Ziel und dieses Ziel muss verhindert werden!

Denn auch im alter muss eine gute Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Es muss jedem Bürger klar sein, dass die Gesunderhaltung eines der höchsten Güter in unserem Leben ist. Und dies kostet eben nun einmal viel Geld.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Deutschland2018 – Aussicht Demografischer Wandel und Sozialversicherung: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/01/01/aussicht-auf-entwicklungen-fuer-deutschland-demografie-und-auswirkung/

Unsere Anmerkungen zur Beitragsgestaltung der Bürgerversicherung finden Sie hier:

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/buergerversicherung-gefaehrlich-fuer-arbeitnehmer-mieter-rentner-gering-verdienende-alleinerziehende-und-familien/

 

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die demografische Auswirkung in

#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).

Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).

Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:

– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern

– die eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) sinnvoll erachten.

Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.

Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.

Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:

-#Riesterrente

-#Rüruprente

-#Privatrente

– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV

sondern auch:

-#Pflegezusatzversicherung

– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der

#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.

Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Aussicht auf #Entwicklungen für #Deutschland – Demografie und Auswirkung

Aussichten für Deutschland in 15 Jahren.

#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).

Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).

Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:

– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern

– eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) als sinnvoll erachten.

Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.

Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.

Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:

-#Riesterrente

-#Rüruprente

-#Privatrente

– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV

sondern auch:

-#Pflegezusatzversicherung

– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der

#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.

Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder

26.12.2017-H.K.

Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung mitteilen.

Bisher wurde eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet.

Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung.

Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017)(65 J., allein lebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €)

Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 750,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 231,50 €

Beispiel mit privater Rente/Riester-Rente/Betriebsrente mtl. 100 €)
(s. oben, zusätzlich 100 € aus Riester-Rente)

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2017)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 131,50 €

Grundsicherung wird verbessert Grundsicherung wird verbessert

Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente.

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2018)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Abzüglich Private Rente/Riester-Rente, Betriebsrente: 100,00 €
Anrechenbare Einkünfte gem. § 82 Abs.4 SGB XII 750,00 €
Regelbedarf 416,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 988,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 238,50 €

In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 €

Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen:

Rentenhöhe
100 € Keine Anrechnung
Übersteigender Betrag von 100 € 30 %
Max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Anlage § 28) SGB XII, 2018: 416 €

Somit können Rentner neben der Grundsicherung bis zu 208 € an Zusatzrenten erhalten.

Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.:

  • betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes
  • Riester-Renten
  • Rente aus Rürup-Verträgen

Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen.

Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch.

Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG).

Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt.

Ergänzung zum o. g. Beispiel:

Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleiterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt.

Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt:

  • Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 €
  • Durch die Erhöhung zum 1.1.2018:     7 €
  • Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 €
    Gesamt:                                                                                             307 €

höhere Grundsicherung erhalten.

In bestimmten Extremfällen kann die Grundsicherung und die weiteren Einkünfte bei einer Person um bis zu 408 € höher sein.

Wo beantragen Sie die Grundsicherung:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Resümee:

Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit:

  • zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Vereinen
  • und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist.

Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit.

Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig!

Besonders wer heute noch bis zu 2.200 Euro mtl. verdient oder zeitweise in Teilzeit z. B. wegen Kindererziehung arbeitet(e), sollte sich frühzeitig über eine zusätzliche Altersversorgung Gedanken machen.

Besonders gilt dies für Frauen.
Wenn der Ehepartner verstirbt, besteht ein Anspruch auf Witwenrente von Max. 55/60 % der Altersrente/Anwartschaftsrente des Ehemanns.

Wenn der Ehemann bspw. eine Altersrente von 1.200 Euro bezieht, bekommt die Witwe 660 Euro (wenn Beide nach 1962 geboren sind) bzw. 720 Euro.

Hat die Ehefrau durch Teilzeit oder Hausfrauentätigkeit nur 100 Euro eigene Rente, wird sie in die Grundsicherung hineinfallen.

Hier machte es bisher wenig Sinn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Geschiedene sind sehr oft im Alter ein Fall für die Grundsicherung.

Zukünftig ist dies anders. Wer zusätzlich spart, hat mehr als eine Grundsicherung.

Sinnvoll ist in diesem Bereich auf jeden Fall eine Beratung, denn die heutige staatlichen Förderungen sollten hierbei genutzt werden.

Auch von der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu dem Thema Grundsicherung eine interessante Information auf der Internetseite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei

Forum-55plus.de e.V.   (gemeinnütziger Verein)
Tel.: 07156 34354
oder Presse@forum-55plus.de

Weihnachtswünsche

Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender des Vorstandes

Internet: www.forum-55plus.de

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Über soziale Netzwerke mit über 90.000 Menschen vernetzt, darunter ca.

– 1.900 Journalisten

– 500 Politiker

Ergebnis der letzten Woche dank Ihrer Unterstützung

Ein halbes Dutzend der gesetzlichen Krankenkassen vor dem Aus

Barmer-Chef befürchtet Aus für halbes Dutzend Krankenkassen

Müssen sich Millionen Versicherte bald zwangsläufig eine andere Krankenkasse suchen?

Es klingt paradox, denn die Kassen haben ein Milliardenpolster. Doch Barmer-Chef Straub prophezeit einem Dutzend Kassen das Aus.

Dies wurde im Handelsblatt gestern publiziert.

Als Grund wurde der Risikostrukturausgleich genannt.

Durch den Risikostrukturausgleich erhalten gesetzliche Krankenkassen Geld, wenn Sie kranke und teure Versicherte bei sich versichert haben.

Stein des Anstoßes sind hierbei mehrere Punkte:

1. wie schon öfters in der Presse zu lesen war, gibt es gesetzliche Kassen, die die Ärzte dazu ermuntern die Patienten kränker zu machen, als sie sind, denn dann gibts mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Wenn dies nicht passiert, hat der Arzt und der Patient Nachteile.

Sollte der Arzt sich darauf einlassen, hat der Patient jedoch auch Nachteile.

Möchte der Patient beispielsweise eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen, dann kann dies zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.

2. Das Vermögen der Krankenkassen ist je Mitglied sehr unterschiedlich.

Während 2016 die Barmer noch 135 Euro pro Mitglied hatte, ist das Vermögen bei den AOK bei etwa 1.200 Euro und bei einzelnen Kassen bei nur 60 Euro.

AOK erhalten bei dem Risikostrukturausgleich fast immer die höchsten Zahlungen.

3. Wird die Konjunktur schwächer oder steigen die Kosten durch modernere Medizin oder durch ein höheres Durchschnittsalter, wird die Kassenlage für viele gesetzliche Kassen das Aus folgen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es eine tickende Zeitbombe, wenn die gesetzlichen Krankenkassen keine Altersrückstellungen bilden.

Altersrückstellungen sind angespartes Vermögen für jede einzelne Altersgruppe, so dass die Leistungen hierdurch im Alter finanziert werden können oder Beitragsanpassungen hierüber abgefedert werden können.

Gerade der Anstieg des Durchschnittsalters wird die Leistungsausgaben in den kommenden 30 Jahren bei den gesetzlichen Kassen dramatisch erhöhen.

Die privaten Krankenversicherungen haben heute bereits Altersrückstellungen über 234 Mrd. Euro gebildet und hierdurch vorgesorgt.

Da circa 90 % aller Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssten die gesetzlichen Krankenkassen heute bereits 1.900 Milliarden (1,9 Billionen €) an Altersrückstellungen haben.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen krankt erheblich. Und dies wird dazu führen, dass die Schätzung des Vorstandes der Barmer Ersatzkasse noch weit untertrieben ist.

Die Einführung einer Bürgerversicherung würde den gesetzlichen Kassen insoweit helfen, dass es keinen Wettbewerb mehr zu privaten Krankenversicherungen geben würde und dann die Leistungen schneller Kraft Gesetz gekürzt werden könnten.

Aber mal ehrlich:

Das System der gesetzlichen Krankenkassen krankt. Warum soll ein krankes System bleiben und das gesunde Finanzierungssystem der privaten Krankenversicherung deshalb abgeschafft werden?

Das duale Krankenversorgungssystem sorgt für Wettbewerb und das sichert die Leistungen aller Versicherten.

Das höchste Gut der Menschen ist die Gesundheit auch im Alter.

Und das kostet Geld, das man im Übrigen ja eh nicht nach dem Leben mitnehmen kann.

Bürgerversicherung vs. Beihilfe – Für die Versicherten entstehen durch die Bürgerversicherung etwa 1.000 Mrd. Extrakosten

#Bürgerversicherung – Ein Schuss, der nach hinten losgeht.

Die Bürgerversicherung wäre nicht nur bei der Übernahme der Beamten teuer, sondern auch insgesamt ein belastendes Projekt, das etwa 1.000 Mrd. Euro kostet und keinen Ertrag für die Menschen bringt.

1. Beispiel: Beamte sollen in die Bürgerversicherung:

Viele Bürger beneiden immer wieder die Beamten um einige Vorteile, die ein Beamter haben soll:

Hohe Arbeitsplatzgarantie, Pension und Beihilfe sind die Schlagworte, die man oft hört.

Allerdings muss man auch sehen, dass nicht jeder Beamte im höheren und gehobenen Dienst ist und Beamte eine gewisse Demokratiesicherheit bieten. Er hat kein Streikrecht und das ist gut so.

Schaut man sich allerdings die Vorteile im Alter an und betrachtet die Nachteile, die ein junger Beamter hat, dann ist das Bild nicht besser, als in der freien Wirtschaft.

Ein Beamter bezahlt zwar keine Sozialversicherungsbeiträge, dafür erhält er ein erheblich niedrigeres Bruttogehalt, als in der Wirtschaft in einer vergleichbaren Position.

Trotzdem gibt es bei vielen Bürgern immer einen gewissen Neid auf die vermeintlichen Vorteile.

Und gewisse Parteien und Politiker nutzen dies schamlos auch beim Thema Bürgerversicherung.

Notfallordner für Richter und JustizbeamteAllerdings ist inzwischen nachgewiesen, dass eine Bürgerversicherung den Staat – und somit uns Steuerzahler erheblich teurer kommt.

#Bürgerversicherung – Wenn nur 1/3 der Beamten in einer Bürgerversicherung versichert wären, müsste entstehen in den kommenden 10 Jahren 230 Mrd. Euro Mehrkosten.

Wenn die Beamten in einer Bürgerversicherung versichert wären (was nur auf freiwilliger Basis machbar wäre), dann würde dies den Staat erheblich teurer kommen.

Dies wird am Beispiel Hamburg deutlich:

Hamburg müsste künftig für jeden neuen Beamten, der in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, den Arbeitgeberanteil an die Kasse zahlen.

Laut Auskunft des Senats sind das mindestens 2438 Euro im Jahr. Das aber wären 1369 Euro mehr, als die Gesundheit eines 25 bis 30 Jahre alten Beamten das Land kostet.

Junge Beamte verursachen im Durchschnitt in dieser Altersgruppe  jährliche Gesundheitskosten von 2138 Euro. Die zahlt zur Hälfte die staatliche Beihilfe (1.069 Euro), den Rest die private Versicherung.

Die Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe sind jene 1.369 Euro im Jahr.

Bei 30 bis 35 jährigen Beamten sind das im Jahr 3.028 Euro. Davon zahlt die Beihilfe die Hälfte (1.514 Euro). Das sind gut 900 Euro im Jahr weniger, als der Senat aus Steuermitteln an die Krankenkassen als Arbeitgeberbeitrag abführen müsste.

Unter dem Strich beliefen sich die Extrakosten nach Einführung auf mindestens 6,6 Millionen Euro, im Jahr danach auf 9 Millionen Euro. Binnen zehn Jahren fielen Mehrkosten in Höhe eines zwei- bis dreistelligen Millionenbetrags an.

Würde sich ein Drittel der jährlich rund 60.000 neuen Beamten in Bund und Ländern für den Weg in die gesetzliche Kasse entscheiden – und damit auch alle heute freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamte den Arbeitgeberzuschuss bekommen –, kostete das den Steuerzahler 228 Millionen Euro.

„Innerhalb von zehn Jahren entstünden in der Summe Mehrkosten in der Größenordnung von 3,2 Milliarden Euro“.

Wenn man die Bürgerversicherung für Beamte einführen würde, wäre dies für den Staat erheblich teurer. Die 3,2 Mrd. EURO müsste der Staat über Steuererhöhungen auf alle Bürger umlegen.

2. Kosten der Bürgerversicherung für Umsetzung der SPD-Pläne

Ergänzung 15.12.2017:

Raffelhüschen: Bürgerversicherung kostet 610 Mrd. Euro

14.12.2017 –

Die Neuauflage große Koalition ist noch gar nicht in trockenen Tüchern, schon hagelt es Kritik. Dabei steht natürlich nicht nur die Bürgerversicherung unter Beschuss, sondern auch die möglichen Rentenpläne der Parteien: “Es ist das größte Ausgabenpaket zu erwarten, das jemals von einer großen Koalition beschlossen wurde”, fasst der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen zusammen.

So würden die versteckten Staatsschulden – auch die sogenannte implizite Staatsverschuldung genannt – mit den neuen Leistungen spürbar in die Höhe getrieben.

Und dies zu Lasten der jungen Generation, kritisiert der Professor für Finanzwissenschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gegenüber der Tageszeitung Die Welt.

Demnach würde allein die Einführung einer Bürgerversicherung den Staatshaushalt mit rund 610 Mrd. Euro (plus 20,1 Prozent des BIP) zusätzlich belasten, rechnet der der Finanzwissenschaftler vor.

Und auch die Rentenversprechen der Parteien würden den Steuerzahler Unsummen kosten, kritisiert Raffelhüschen. So würden allein die Haltelinien der SPD mit 1.521 Mrd. Euro (plus 51,2 Prozent des BIP) zusätzlich ins Gewicht schlagen.

Quelle:

http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/raffelhuschen-burgerversicherung-kostet-610-mrd-euro/

Bürgerversicherung – Die Vorlage für mehr Protestwähler bei der nächsten Bundestagswahl

Wenn die. Bürger über die Bürgerversicherung direkt abstimmen könnten, wäre es wie mit dem #Brexit.

Laut aktueller Handelsblatt-Umfrage (Meinungsforschungsinstituts YouGov):

– 36% dafür

– 27 % eher dafür

– 14% eher dagegen

– 10 % eher dagegen

Interessant ist dieses Ergebnis, wenn man den Kenntnisstand hierzu abfragt:

– Nur 10 Prozent der Befragten wissen ziemlich genau, worum es dabei geht,

– 32 Prozent habe eine ungefähre Vorstellung.

– 31 Prozent haben zwar schon davon gehört, wissen aber nicht genau, was die Bürgerversicherung ist.

– 23 Prozent ist sie komplett unbekannt.“

Dies zeigt, wie wichtig die Aufklärung zu diesem Thema ist.

Zu wenig bekannt sind die gesundheitlichen Folgewirkungen und die finanziellen Belastungen, die durch die Bürgerversicherung entstehen.

Und noch weniger bekannt sind die Auswirkungen bei der nächsten Bundestagswahl, wenn beim Bürger die Mehrbelastungen und Leistungskürzungen ankommen.

Die Zahl der Protestwähler würde dramatisch anwachsen.

Der Vergleich mit dem #Brexit oder der politischen Entwicklung in einigen Ländern (Österreich, Schweiz) ist nicht von der Hand zu weisen.

Neben dem Flüchtlingsproblem ist in der Schweiz und Österreich die Bürgerversicherung eingeführt worden.

Die Leistungseinschränkungen kamen zeitverzögert an. Leistungskürzungen und Mehrbelastung führen gerade im Gesundheitsbereich zu einem Unwohlsein, das sich emotional auch bei Wahlen niederschlägt.

Nachfolgend einige Informationen über die bisherigen Details zur Bürgerversicherung:

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/14/buergerversicherung-lauterbach-schiebt-neuerungen-hinterher/

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/buergerversicherung-gefaehrlich-fuer-arbeitnehmer-mieter-rentner-gering-verdienende-alleinerziehende-und-familien/

Wer sich eingehend – insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter – mit dem Thema Bürgerversicherung befasst, wird sie ablehnen.

bAV-Förderbeitrag -Aktuell 6.12.2017 – des BMF-Schreibens

#bAV-#Förderbeitrag für #Geringverdiener- §100 EStG –

Unser Vorschlag bezüglich der Anwendung eines gezillmerten Tarifs wurde teilweise im aktuellen BMF-Schreiben v.6.12.2017 berücksichtigt.

Hier kurz die Beschreibung des Sachverhalts:

Nach §100 EStG kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmer unterstützen und erhält hierfür im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung 30% der Arbeitgeberförderung zurück.

Voraussetzung ist unter anderem, dass:

– der Arbeitnehmer nicht mehr als mtl. 2.200 Euro verdient (bei mtl. Gehaltszahlung)

– es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt.

Ungezillmerter Tarif bedeutet, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden.

Diese Regelung wäre für alle bestehenden Direktversicherungen ein Nachteil.

Beispiel:

Es besteht bereits eine Direktversicherung. Bei dieser Direktversicherung handelt es sich um einen gezillmerten Tarif, bei dem die Abschluss – und Vertriebskosten auf fünf Jahre verteilt werden.

Nachdem der Vertrag schon einige Jahre gelaufen ist und die Abschluss –und Vertriebskosten bereits getilgt sind, könnte nach der jetzigen gesetzlichen Regelung in Paragraph 100 EStG dieser Tarif nicht für die BAV Förderung genutzt werden.

Für die Verbraucher wäre dies nachteilig, denn um die bAV-Förderung zu erhalten, muss es sich um einen ungezillmerten Tarif handeln.

Nachteilig wäre es deshalb, weil in diesem Fall der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer einen neuen Vertrag abschließen müsste und somit neue Abschluss –und Verwaltungskosten entstehen. Diese werden zwar dann auf die Laufzeit verteilt, aber entstehen dann zusätzlich.

Diese wären insgesamt höher, als wenn man den alten Tarif weiter nutzen könnte.

Durch die Berücksichtigung unseres Vorschlages wird die bAV-Förderung nun trotzdem bei gezillmerten Tarifen gewährt, wenn der Vertrag bereits vor dem 1.1.2018 bestand und für die Restlaufzeit die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Restlaufzeit verteilt werden.

Das BMF-Schreibens v. 6.12.2017 sieht hierzu folgende Verbesserung in Rz 137 vor:

“ cc) Keine „Zillmerung“ (§ 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Nach § 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG kommt die steuerliche Förderung nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Abschluss- und Vertriebskosten des Vertrages über die betriebliche Altersversorgung nur als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten werden; die Finanzierung der Abschluss- und Vertriebskosten zulasten der ersten Beiträge („Zillmerung“) ist förderschädlich. Bei am 1. Januar 2018 bereits bestehenden Verträgen kann die steuerliche Förderung ausnahmsweise in Anspruch genommen werden, sobald für die Restlaufzeit des Vertrages sichergestellt ist, dass

– die verbliebenen Abschluss- und Vertriebskosten und

– die ggf. neu anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten

jeweils als fester Anteil der ausstehenden laufenden Beiträge einbehalten werden.

Eine Problematik, die von der Versicherungsbranche zu lösen ist, bleibt noch bestehen:

1. die Förderung nach Paragraph 100 EStG wird an den Arbeitgeber nur dann gezahlt, wenn eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten wird (siehe oben).

Parallel sind in dem Betrieb auch andere Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die bAV-Förderung erhält.

Wenn nun der eine Arbeitnehmer einen gezillmerten Tarif und der andere Arbeitnehmer einen ungezillmerten Tarif hat, dann verstößt dies gegen das AGG.

Damit dies für den Arbeitgeber keine Konsequenzen hat, muss die Versicherungswirtschaft eine entsprechende Produktlösung entwickeln.

Es gibt eine ganze Reihe an Änderungen, die von Arbeitgebern berücksichtigt werden müssen.

Empfehlenswert ist hier der „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber“, der voraussichtlich Mitte Januar 2018 veröffentlicht wird(nach Veröffentlichungdes High-End-Version des BMF-Schreibens).

Das BMF-Schreiben aktualisiert das BMF-Schreiben vom 24.7.2013

Auch der GKVSpitzenverband wird noch eine Aktualisierungvornehmen (Beispiel: Übertragung des Versorgungskapitals einer Direktversicherung nach §3 Nr.63 EStG auf Riester-Renteusw.). Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber wird durch Aktualisierungs-Service hier laufend ergänzt.

www.bav-Leitfaden.de