Bürgerversicherung – Die Abzocke von Geringverdiener und Durchschnittsverdiener, Rentner, Mieter und Vermieter

Warum die #SPD, #Linke und #Grünen durch eine #Bürgerversicherung Ihre eigenen #Wähler veräppelt…

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. – Zunächst! –

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle #gesetzlich # # #Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die Bürgerversicherung in Deutschland und ihre Folgen —>

Findest Du die Umsetzung einer Bürgerversicherung eine gute Idee?

Ein System, in das alle Bürger einzahlen und alle Bürger ihre Leistungen beziehen……

Hört sich ja nicht schlecht an…..
Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an.

Schaust Du aber einmal genau hin, dann ist die siehst Du sehr schnell, dass in einer Bürgerversicherung besonders auch die sozial Schwächeren extrem benachteiligt sind.

Warum dies der Fall ist, wird Dir hier sehr schnell deutlich.

Unterscheiden muss man hierbei jedoch zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit den beiden Bürgerversicherungen befasst, sollte auch erkennen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren kann.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde beim Beitrag bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen, wäre wieder ungerecht.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.
Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Bei den Rentnern

Würde die Beitragsberechnung in der Krankenversicherung bei Rentnern aus allen Einnahmen berechnet, dann würde hierdurch die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

Die Beiträge würden dann ja auch aus allen Einnahmen bzw. Einkünften berechnet. Hat ein Rentner noch Nebeneinkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit, Zinseinkünfte oder Mieteinkünfte, dann müsste auch daraus ein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.

Beispiel Zusatzverdienst:
Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Übrigens. Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Zweitjob ausübt, müsste ein voller Krankenversicherungsbeitrag daraus gezahlt werden. Bei 500 Euro Nebenverdienst wären dies 100 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beispiel Zinseinkünfte:
Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.
Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Beispiel Vermietung:
Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet seine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.
Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.
Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Beispiel Mieter:
Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet werden wird, dann hat der Mieter mit einer Mieterhöhung von 800 Euro auf 1.040 Euro allein durch die Einführung der Bürgerversicherung zu rechnen. Das ist eine Mieterhöhung von 30%!

Denn wenn der Vermieter damit belastet wird, dann wird er natürlich diese Mehrbelastung mittelfristig an den Mieter weitergeben!

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Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wären. Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.
Genau diese Aussage ist eben nicht richtig. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England oder Bürgerversicherungen in Schweden waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren diese staatlichen Systeme völlig überlastet?
Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge überproportional abgebaut.
Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort sieht. Beispiel: Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten je Land in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien: 8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund:

Die Leistungen der Gesundheitssysteme werden bei gesetzlich festgelegten Systemen der Bürgerversicherung nahezu zu 100 % gesetzlich vorgegeben.

Wenn in diesen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen.

Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.
Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Eine Herz-OP mit 75 Jahren wird regelmäßig nicht durch das staatliche Gesundheitssystem in England finanziert. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

Fachärzte gibt es fast ausschließlich in Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine staatliche Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.
Hätte man den Preis noch etwas drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduziert.

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.
Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz.

In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.
In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.
Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.
Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt und diese müssen dann privat versichert werden, dann ist der Beitrag für diesen Teil alleine zu bezahlen.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt weil man Leistungen aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz herausnimmt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro.

Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.
  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.
    Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.
    Die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren auch in der gesetzlichen Krankenversicherung angestiegen. Höheres Alter der Versicherten bedeutet auch durchschnittlich steigende Kosten.
    Entwicklung des Durchschnittsalters:
    1960: ca. 34 Jahre
    1990: ca 38 Jahre
    2019: ca. 43 Jahre

    Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht.

    In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
    Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).
Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherten beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Altersrückstellungen für Versicherte bei den Privaten Krankenversicherungen

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro – also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.


Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.

Wenn es keine private Krankenversicherung als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicherung wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicheurng gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.
Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.
Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut?

Beitragsentwicklung Leistungsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen

Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.
    In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?
  8. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  9. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  10. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  11. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  12. Absenkung der Gehaltsfortzahlung

#GKV #PKV #AOK #TK #Wahl #Bundestagswahl #Rentner #cdu #SPD #Linke #Grüne

ERGÄNZUNG—>

Das WDR-Politmagazin „#Monitor“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, der zufolge 69 Prozent der Befragten eine sogenannte #Bürgerversicherung befürworten würden.

Bei derartigen Umfragen empfiehlt es sich bekanntlich immer, sich die genaue Fragestellung anzusehen – denn wer die Frage bestimmt, beeinflusst damit meist auch schon die (gewünschte) Antwort.

—-

Die Frage von WDR-Monitor lautete: „Um Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu erhalten, sind die meisten Personen in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Selbstständige, Beamte und sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens 64.000 Euro können sich auch privat krankenversichern. Wie stehen Sie zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung:

Diese sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Teil ihres Einkommens in eine Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben?“

——-

Mit dem vorangestellten Satz zur Einkommensgrenze von 64.000 Euro und Beamte sowie Selbstständige wird die Frage mit dem suggestiven Hinweis auf vermeintlich Besserverdienende außerhalb der GKV eingeleitet, der die anschließende Forderung nach einer Gleichbehandlung aller natürlich umso „gerechter“ erscheinen lässt.

Durch die Fragestellung von WDR wird indirekt schon ein gewisser Neid bei den Menschen angeregt, die unter der Einkommensgrenze verdienen.

So erweckt die Fragestellung von WDR-Monitor (ebenso wie die verlockend formulierten Wahlprogramme der Verfechter einer Bürgerversicherung) den Eindruck, es könnte für die gesetzlich Versicherten günstiger werden, wenn man auch die vermeintlich Besserverdienenden einbezieht.

Doch dieser schöne Schein hat in Wahrheit viele Risiken und Nebenwirkungen.

Für Durchschnittsverdiener würde es über 200 Euro teurer

Was viele nicht wissen: In einer Bürgerversicherung müssten auch gesetzlich Versicherte deutlich mehr bezahlen als heute. Denn wären alle Privatversicherten in der GKV, würden jeder Arztpraxis mehr als 55.000 Euro pro Jahr verloren gehen – das medizinische Versorgungsniveau würde massiv leiden. Deshalb erklären selbst SPD und Grüne, dass diese Mittel der medizinischen Infrastruktur nicht entzogen werden dürfen. Eine Kompensation sei unabdingbar. Mehrere namhafte Gesundheitsökonomen haben berechnet, dass sich in diesem Fall der Beitragssatz in der GKV um rund 0,5 Prozentpunkte erhöhen würde. Für einen Durchschnittsverdiener entspräche das einer Zusatzbelastung von mehr als 200 Euro im Jahr.

Rentner müssten zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen

WDR-Monitor hat die Befragten auch nicht darüber informiert, dass die Bürgerversicherungs-Pläne zugleich eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlich Versicherten sowie eine Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten enthalten. Dadurch wären für viele Beschäftigte und Arbeitgeber im Ergebnis sehr viel höhere GKV-Beiträge fällig als bisher – und insbesondere die Rentner müssten plötzlich auch zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen.

Übrigens: Trotz der tendenziösen Fragestellung haben 31 Prozent der Befragten nicht für die Bürgerversicherung votiert. Das sind drei Mal mehr Menschen als es Privatversicherte gibt, denn der Anteil der PKV-Vollversicherten in Deutschland beträgt etwa 10 Prozent. Diese Menschen sehen offenbar die Vorteile des dualen Systems für alle, obwohl sie selbst gar nicht von der PKV profitieren.

Tatsache bleibt: Eine Bürgerversicherung führt zu höheren Kosten für gesetzlich Versicherte.

www.Renten-Experte.de

Bürgerversicherung ist gut für die Krankenversicherung oder Rentenversicherung?

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. Zunächst!

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle gesetzlich Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Die Bürgerversicherung in Deutschland

Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an. Schaust Du aber einmal genau hin, dann siehst Du sehr schnell, dass eine Bürgerversicherung besonders für gesetzlich Krankenversicherte extrem schlecht wäre.

Warum dies der Fall ist, werde ich Dir hier erklären.

Unterscheiden muss man zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit diesen beiden Bürgerversicherungen befasst, muss wissen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren wird.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen wäre ja auch ungerecht und würde einzelne Gruppen bevorteilen.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.

Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Rentner müssen mit höheren Abgaben rechnen!

Als erste Folge würde § 226 und auch § 237 SGB V abgeschafft. Was da drin steht? Nun, ganz einfach.

In § 237 SGB V wird geregelt, aus welchen Einkünften ein versicherungspflichtiger Rentner Krankenkassenbeiträge bezahlen muss. In § 226 wird das gleich festgelegt für versicherungspflichtige Beschäftigte. Für bestimmte Einkünfte müssen Rentner und versicherungspflichtige Beschäftigte bisher keinen Krankenkassenbeitrag entrichten.

Wenn nun alle Bürger aus allen Einkünften Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, dann gilt für alle gesetzlich Versicherten nur noch § 240 SGB V. Und dann ergibt sich auch ein Krankenkassenbeitrag aus Zinseinkünften, Mieteinkünften und anderen Nebeneinkünften.

Beispiel Zusatzverdienst:

Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Das gleiche gilt im Übrigen auch, wenn Anton Müller in seiner Haupttätigkeit Angestellter wäre.

Beispiel Zinseinkünfte:

Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.

Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Da bekommt man schon wenig Zinsen und muss dann noch einmal daraus Krankenkassenbeitrag bezahlen!

Beispiel Vermietung:

Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet eine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.

Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.

Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Auch ein versicherungspflichtiger Beschäftigte müsste die Zwangsabgabe für die Bürgerversicherung bezahlen. Die Zwangsabgabe würde bei jedem Bürger entstehen, denn in einer Bürgerversicherung soll ja jeder dann versichert werden!

Beispiel Mieter – Mieterhöhung von 30 % wäre die Konsequenz

Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet wird, dann steigt die Miete um ca. 30 % an (von 800 Euro auf 1.040 Euro).

Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wäre. „Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.…., so die Argumentation der Verfechter einer gesetzlichen Kasse.

Genau diese Aussage ist eben falsch. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England – oder Bürgerversicherungen in Schweden – waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren und sind diese staatlichen Systeme völlig überlastet?

Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben diese Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge extrem abgebaut.

Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort auffällt. Einsparung bei der Forschung & Entwicklung und bei der Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien:   8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund: In gesetzlichen Versorgungssystemen (auch gesetzlicher Krankenkasse, Bürgerversicherung) werden die Leistungen kraft Gesetz festgelegt. Bei privaten Krankenversicherungen werden die Leistungen durch den Versicherungsvertrag vereinbart.

Wenn es keine private Krankheitsvollversicherung geben würde, wäre der Wettbewerb im Leistungsumfang ausgeschalten.

Wenn in solchen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen. Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.

Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder auch einen Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Wenn in England eine Herz-OP mit 75 Jahren notwendig ist, dann dort die Operation vom staatlichen Gesundheitssystem nicht bezahlt. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

In einer Reihe von europäischen Ländern wurden auch schon Studien, in denen der Wert des Menschen nach seinem Alter berechnet wurde, durchgeführt (Beispiele: England, Niederlande)

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

#Fachärzte gibt es fast ausschließlich in #Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine #staatliche #Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der #DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada wählen-. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.

Hätte man die Kosten für den Trabbi weiter drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduzieren können. Der Bürger hätte ja eh keine Wahl gehabt.

Trabant Bürgerversicherung
Trabant in der DDR – Kommt die Bürgerversicherung demnächst als Trabi-Nachfolger?
Hoffentlich nicht!

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.

Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz. In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.

In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.

Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.

Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt, dann müssen diese Leistungen eben privat durch eine Zusatzversicherung abgesichert werden.

Und diesen Beitrag bezahlt dann der Arbeitnehmer alleine!. Er bekommt auf die private Zusatzversicherung keinen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro. Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.

  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.
    Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.
    Und die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren angestiegen.
    Entwicklung des Durchschnittsalters:

1960: ca. 34 Jahre

1990: ca. 38 Jahre

2019: ca. 43 Jahre

Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht.

In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).

Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherungen beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro –  also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.

Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.

Wenn es keine private Krankenversicherung als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicherung wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicherung gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.

Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.

Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut? Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.

In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?

  1. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  2. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  3. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  4. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  5. Absenkung der Gehaltsfortzahlung
1. Vorsitzender d. Vorstandes
Forum-55plus.de e.V.

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
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Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

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Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
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BAV

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Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

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Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

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Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

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„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

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Der BAV-FUX

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Einkaufen mit Höchstrabatt

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Jetzt gibt es so viel Staatsgeld, dass die Wintermode fast verschenkt werden kann

Endlich kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden ersetzt – auch Abschreibungen auf Winterjacken und -stiefel. Das könnte die Kunden in Outlets freuen.

Die modischen Winterjacken und -stiefel einlagern oder verramschen? Vor dieser Frage stehen viele Inhaber von Boutiquen und anderen kleineren Modehäusern. Denn es steht fest: Einen Großteil des Einkaufspreises der Winterware der Saison 2020/2021 übernimmt der Staat im Rahmen der Überbrückungshilfen III. Die Hilfen können jetzt nach einigen Wochen des Wartens beantragt werden.

Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Der Anreiz für einen Einzelhändler, hochmodische Ware selbst im Lager zu halten und nächsten Winter noch einmal anzubieten, ist gering. Kein Händler hat ein Interesse, mehr Zeit und Geld als notwendig für den Verkauf solcher Ware aufzubringen, wenn er über die Überbrückungshilfe III zumindest 90 Prozent des Einkaufswerts ersetzt bekommt.

„Es ist davon auszugehen, dass viele Händler die Saisonware so schnell wie möglich komplett an einen Postenaufkäufer abgeben“, heißt es beim Handelsverband Textil (BTE). Am Ende landen die Jacken, Pullover und Schuhe der Aufkäufer in Outlets oder direkt im Ausland.

Laut der nun veröffentlichten FAQs zu den Überbrückungshilfen III, deren Höhe sich an fortlaufenden Fixkosten orientiert, kann jeder Händler „aktuelle Wintersaisonware und verderbliche Waren zum Ansatz“ bringen, die er vor dem 1. Januar 2021 bestellt hat und die bis zum 28. Februar 2021 bei ihm ankommt.

Mit dem angesetzten Wert des Warenbestandes – also der, zu dem er die Ware noch loswird – darf der Händler bis auf zehn Prozent des Einkaufswerts hinuntergehen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Abschreibung sogar noch üppiger ausfallen: „Wird unverkäufliche Ware für wohltätige Zwecke gespendet, kann ein Abgabepreis von null angesetzt werden“, heißt es in den Hilfe-Details.

Dann kann der Händler seine Ausgaben für den Kauf der Saisonware vollständig als Fixkosten ansetzen – neben anderen Positionen wie Miete, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Der Umgang mit Saisonware ist jetzt anders

„Selbst zu versuchen, die Ware an die Kundin oder den Kunden zu bringen, macht nur Sinn, wenn der Händler ohne den bürokratischen Aufwand, den der Hilfsantrag mit sich bringt, Liquidität will oder davon ausgeht, dass er noch mehr als den Einkaufspreis erzielt“, heißt es beim Textilverband BTE.

Ansonsten werden viele die Posten jetzt maximal abschreiben, die Zuschüsse vom Staat nehmen und dann zum Restwert verramschen. Nur Modeketten, die wegen der Umsatzgrenze bei 750 Millionen Euro nicht in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen, dürften mehr Ware einlagern.

Zu welchen Preisen die Wintermode wiederum in Outlet-Centern angeboten wird, bleibt abzuwarten. Viel wird es nicht sein, wird in den kommenden Monaten doch kein Mangel an unverkaufter Winterware herrschen.

Der Umgang mit Saisonware ist eine der zentralen Neuerungen der Neuauflage der Überbrückungshilfe – und hat bereits in den vergangenen Wochen für viel Verwirrung in der Branche gesorgt. In den am 19. Januar vorgestellten Eckpunkten hieß es dazu: „Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzen bleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.“ Entsprechende Warenabschreibungen könnten zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Fixkosten würden dann je nach Umsatzausfall bis zu 90 Prozent vom Staat ersetzt.

Doch es gab zunächst eine wichtige Einschränkung: Das Unternehmen muss im Jahr 2019 Gewinn und im Jahr 2020 Verlust gemacht haben. So sollte Missbrauch verhindert werden. Diese Einschränkung führte bei all jenen Händlern für Bestürzung, die zwar das Lager voll mit Bekleidung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro haben, aber es 2020 trotz aller Widrigkeiten noch knapp in die Gewinnzone schafften. Diese Bedingung wurde gestrichen.

Nun soll Missbrauch durch mehr Bürokratie verhindert werden. Jeder Händler hat „umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib beziehungsweise die Wertentwicklung der Waren bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung“, heißt es. Er muss genau belegen, dass er die einmal abgeschriebene Ware nicht doch noch zu einem höheren Preis verkauft.

Überbrückungshilfe III gilt nicht nur für den Handel

Die Überbrückungshilfe III ist nicht nur für Einzelhändler gedacht. Wie viel der von Corona-Beschränkungen betroffene Unternehmer von seinen Fixkosten tatsächlich ersetzt bekommt, hängt vom Umsatzeinbruch im Fördermonat gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 ab. Bei einem Einbruch von mehr als 70 Prozent sind es bis zu 90 Prozent.

Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten ersetzt, bei einem Rückgang zwischen 30 und 50 Prozent kommt der Staat für bis zu 40 Prozent der Fixkosten auf.

Monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro werden von den zuständigen Stellen der Länder ausgezahlt – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Bislang waren maximal 500.000 Euro pro Monat möglich. Für alle vom Shutdown betroffene Unternehmen sind die Monate November 2020 bis Juni 2021 relevant.

Friseur – Brutto-Netto- TRINKGELD !!! – Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?

Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 400.000 Euro für die Monate November bis Februar sollen laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis spätestens zum 15. Februar starten. Die reguläre Auszahlung durch die Länder soll im März beginnen.

Beantragt werden können die Hilfen bis zum 31. August über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel ist das ein Steuerberater. So sollen eine möglichst „schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen“ werden, begründet das Wirtschaftsministerium diesen Weg.

Nur die Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige, die sogenannte Neustarthilfe, in Höhe von bis zu 7500 Euro kann jeder direkt beantragen. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Quelle: Welt News vom 11.2.21

https://www.welt.de/regionales/bayern/article187836988/Winterschlussverkauf-lockt-mit-hohen-Rabatten.html

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Mein Privatbuero.de

Mein Privatbüro bietet umfangreiche Informationen

Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.

Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen

  • Senioren und hilfebedürftigen Personen
  • und Dienstleistern eine Schnittstelle

zur Verfügung zu stellen.

Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de

Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)

Mein-privatbuero.de

SIE BENÖTIGEN HILFE IM PRIVATEN BEREICH?

Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.

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SIE HELFEN GERNE ANDEREN MENSCHEN?

Sie sind gerne anderen Menschen bei der Erledigung unterschiedlicher Aufgaben behilflich?

Sie möchten sich bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Selbstständig machen oder suchen als Berater nach Ergänzungen Ihres Dienstleistungsangebots?

Bei Mein-Privatbuero erhalten beide Gruppen Tipps zu unterschiedlichen Themen.

Corona – Covid – Nahrungsergänzungsmittel – Vitamin C – Keine Beweise für Hilfe

Keine Belege dafür, dass Vitamin C Viren abtötet

Merksatz:

Vor Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel erst Untersuchung vom Arzt mit großem Blutbild!

Immer wieder werden Nahrungsergänzungsmittel empfohlen und teuer verkauft. Ob Heiler, Heilpraktiker, Wunderheiler oder Direktverkäufer, Apotheken, Drogerien oder Aldi. Es ist ein Milliardengeschäft. Und das ist auch oft der Grund, warum Nahrungsmittel-Verkäufer, Heiler, Heilpraktiker etc. Gegen das Impfen sind oder dazu anraten, mindestens ihre Mittelchen einzunehmen.

Dies ist nicht immer ganz ungefährlich, denn es gibt Vitamine oder auch Mineralstoffe, die man nicht zu viel einnehmen sollte.

Aus diesem Grund sollte einmal pro Jahr ein Checkup beim Hausarzt stattfinden. Großes Blutbild sollte standardmäßig dabei sein. Auch den Blutdruck sollte man messen lassen.

Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Erstuntersuchung einzunehmen ist mehr als fahrlässig.

Es gibt leider im Netz – z.B. sozialen Medien Facebook, Twitter, linkedIN, Telegram usw. viele Verkäufer. Eine Reihe dieser Verkäufer erzählen dann sogar, dass sie Biochemie, Mikrobiologie, Chemie usw. studiert hätten. Teilweise stimmt dies, teilweise aber nicht mal mehr als 4 Semester.

Völlig obskure Verkaufsargumente werden dann nicht nur bei COVID-19, sondern auch bei Krebsvorsorge oder sogar bei Krebs angeführt.

Nahrungsergänzungsmittel werden verkauft um anscheinend die Immunisierung zu stärken.

Beispiel Vitamin C

In einem Facebook-Beitrag und auf Instagram wird behauptet, Vitamin C könne in hoher Dosierung Viren abtöten. Dafür gibt es keine Belege. Generell ist Vitamin C gut für das Immunsystem, die Einnahme extrem hoher Dosen ist dafür laut Experten jedoch nicht nötig.

In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, Vitamin C könne in hoher Dosierung Viren abtöten. Der Beitrag wurde am 10. März veröffentlicht und bisher mehr als 4.100 Mal (Stand: 24. März) auf Facebook geteilt. Er zeigt ein Foto eines älteren Mannes im Anzug, der sich als Dr. med. Michael Spitzbart bezeichnet. „Vitamin C tötet Viren höchst effektiv ab“, schreibt er in dem Text dazu. Allerdings benötige man dafür angeblich „viel höhere Dosen, als das gemeinhin empfohlen wird“, schreibt Spitzbart weiter. Ein weiterer Facebook-Beitrag, der seine Behauptungen und das Foto am 19. März aufgegriffen hat, wurde bisher mehr als 4.300 Mal geteilt. Auch auf Instagram hat Spitzbart den Beitrag veröffentlicht.

Für die Behauptungen gibt es nach Recherchen von CORRECTIV keine Belege. Dieter Hoffmann, Doktor am Institut für Virologie an der Technischen Universität München, schreibt uns auf Anfrage per E-Mail: „Bisher gibt es meines Wissens keine Hinweise, dass Vitamin C Viren direkt inaktiviert.“ Auch zu der Behauptung, dass Vitamin C direkt gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 wirkt, sind dem Experten „keine Daten bekannt“.

Es gibt jedoch laut Hoffmann „Hinweise, dass Vitamin C Immunfunktionen verbessert und dadurch Dauer und Schwere von Atemwegsinfektionen reduziert“. Hoffmann verweist dazu auf eine Art Leserbrief im Journal of Antimicrobial Chemotherapy von Dezember 2003. Darin werden Hinweise aus Studien zur positiven Wirkung von Vitamin C auf das Immunsystem und Auswirkungen bei Atemwegserkrankungen zusammengefasst. Es wird gefordert, dass man erforschen möge, ob Vitamin C auch bei SARS-Erkrankungen hilfreich sein könnte. Das SARS-Virus gehört ebenso wie das neuartige SARS-CoV-2 zu den Coronaviren (Robert-Koch-Institut: „Was sind Coronaviren?“).

Vitamin C ist gut für den menschlichen Körper

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wirkt Vitamin C antioxidativ, das heißt, dass es schädliche Verbindungen im menschlichen Körper abfängt und so die Zellen und Moleküle im Körper vor Schäden schützt. Das schreibt uns eine Sprecherin der DGE auf Anfrage per E-Mail: „Eine gute Versorgung mit Vitamin C ist wichtig für ein funktionierendes Immunsystem. Eine unzureichende Zufuhr kann sich unter anderem in einer erhöhten Infektanfälligkeit äußern.“

Ob Vitamin C – wie behauptet – in hoher Dosierung gegen das neuartige Coronavirus wirkt, kann auch die DGE-Sprecherin nicht beantworten: „Das Coronavirus ist bisher nicht ausreichend erforscht. Zu möglichen positiven Wirkungen des Vitamins auf das Coronavirus ist daher keine Aussage möglich.“

Experten: Vitamin-C-Zufuhr bei ausgewogener Ernährung ausreichend

Spitzbart empfiehlt in seinem Facebook-Beitrag „zur Prophylaxe die orale Aufnahme von drei Gramm pro Tag“, „im Erkrankungsfall“ gar bis zu 30 Gramm täglich.

Das geht weit über die offiziellen Empfehlungen der DGE hinaus: Demnach sind für Erwachsene zwischen 95 Milligramm (Frauen) und 110 Milligramm (Männer) Vitamin C täglich ausreichend, bei Kindern ist die empfohlene Tagesdosis geringer. Diese Dosis erreiche man schon mit einem Apfel am Tag, schreibt die Sprecherin der DGE: „Bereits ein Glas Orangensaft und eine Portion gegarter Brokkoli (150 Gramm) oder eine Portion gegarter Rosenkohl (150 Gramm), eine Kiwi und ein Apfel liefern 150 Milligramm des Vitamins.“

Dieter Hoffmann vom Institut für Virologie bestätigt per E-Mail: „Insgesamt sind wir bei ausgewogener Ernährung gut mit Vitamin C versorgt. Ob in dieser Situation zusätzliche Zufuhr einen nützlichen Effekt hat, ist zweifelhaft.“

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt in einem Beitrag auf ihrer Webseiteausdrücklich vor Anbietern, die Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung von Covid-19 bewerben: „Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es noch keine Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen ihn beweisen.“ Die Autoren raten deutlich davon ab, besonders große Mengen an Vitaminen zu sich zu nehmen.

China testet Vitamin-C-Infusionen zur Behandlung von Lungenentzündungen 

Am Zhongnan Krankenhaus im chinesischen Wuhan läuft zwar derzeit eine wissenschaftliche Studie zur Behandlung der durch das neuartige Coronavirus verursachten Lungenentzündungen mit Vitamin-C-Infusionen. Die Ergebnisse sollen jedoch erst Ende September dieses Jahres veröffentlicht werden.

Der österreichische Verein Mimikama hat zu dem Beitrag ebenfalls einen Faktencheckveröffentlicht und führt darin einen Beitrag in der Fachzeitschrift Expert Review of Anti-infective Therapy von Dezember 2019 an. Die Autoren thematisieren darin In-vitro-Studien, bei denen sehr hohe Dosen von Vitamin C tatsächlich eine „viruzide“ Wirkung aufwiesen, also Viren abtöteten. Die Autoren halten es aber für „höchst unwahrscheinlich“, dass Vitamin C außerhalb der Laborbedingungen Viren direkt abtöten könne.

Vitamin C in den Nahrungsmitteln

Beim Thema Lebensmittel mit hohem Vitamin C-Gehalt denken die meisten Menschen an Zitrone.

Den durchschnittlichen Tagesbedarf decken zum Beispiel jeweils diese Vitamin C-Lebensmittel-Portionen:

  • 2 Orangen.
  • 150 Gramm Rosenkohl.
  • 100 Gramm Brokkoli.
  • 200 Gramm frischer Spinat.

Impfen – Impfpflicht – Impfreihenfolge – Wer hat warum etwas dagegen?

#Impfen – #Impfpflicht – #Impfreihenfolge – #Alternative #Medizin – #Heilpraktiker
– #Corona – #Covid19

Nach Ansicht des Kammervize Andreas Botzlar (Bayerische Lan­des­ärz­te­kam­mer) ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.


In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker


Und nicht nur das.


Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.


Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.

Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt.

In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).

Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.
Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:
Milzbrand (1876)
Aktinomykose (1878)
Gonorrhoe (1879)
Typhus (1880)
Erysipel (Wundrose, 1881)
Tuberkulose (1882)
Cholera (1883)
Diphterie (1883 / 1884)
Tetanus (1885 / 1889)
Gasbrand (1892)
Pest (1894)
Maul- und Klauenseuche (1898)
Gelbfieber (1900)
Syphilis (1905)
Keuchhusten (1906)
Leukämie (2008)
Kinderlähmung (1908)
Rous-Sarkom (1911)


erfolgreich bekämpft werden.


Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.


Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.


Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in
Dresden: 2.232 €
Buchung: 2.637€
München: 3.254 €
Stuttgart: 3.285 €
Frankfurt/M: 3.303 €


im Monatsdurchschnitt.


Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.

Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.


Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.

Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.

Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.


Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.


Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.

Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?


Fakt:

Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)


GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.


GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden. 

Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig. 


Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.

Auch dieses Argument ist absolut falsch.

Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.

Preise der Impfstoffe von

– Moderna: 37 USD

– BioNTech: 20 USD

Grippeimpfstoffpreise 2020:

-Vaxigripp® tetra: 12,66 €

– Flucelvax® tetra: 13,18 €

– Influvac tetra: 13,69 €

– Fluenz tetra NSP: 24,47 €

Spätestens hier wird sichtbar, dass ein einzelnes Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.

Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.

Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren. Oder?

Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht. 

Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.

Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.

Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.

Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.

Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz


Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?


In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.

Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.


Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.


Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre alt sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht.

Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.


Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.


Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.


Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.
Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.


Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:


Film 1:
Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin
https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:
Heilpraktiker – Ein NoGo
https://youtu.be/I-QueN-LVv8

bAV-Experte –

www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Werner Hoffmann

Gottfr.-Keller-Str.73

71254 Ditzingen

bAV – Experte.de

und Rentenexperte

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Sachkundeprüfung Rentenberater (theor.) nach RDG

Generationberater (IHK)

Seniorenberater (NWB-Akademie)

1. Vorsitzender d.Vorstands Forum-55plus.de e.V.

bAV-Leitfaden.de

Fachautor:

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung

Notfallordner

Über 90 verschiedene Notfallordner für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner)
  • Beamte, Pensionäre
  • Selbstständige
  • Unternehmer
  • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker

#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html