#Bürgerversicherung Nr. 6 – Kollaps der Bürgerversicherung in Großbritannien

Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!

Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

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#GewaltGegenAlt

#GewaltGegenAlt #Misshandlung #alter #MenschenJeder Sechste betrogen oder geschlagen

In Deutschland können ältere Menschen dies verhindern, indem eine Vorsorgevollmacht mit Kontrollbevollmächtigten verfasst wird.

Ein Beispiel gibt es im https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Gewalt gegen #alte #Menschen nimmt zu. Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Weil alte Menschen sich nicht wehren können, nutzen Helfer das manchmal aus – öfter als bislang gedacht. Experten schlagen Alarm. Die Misshandlungen nehmen zu. 

Die Zahl der Betroffenen steigt rapide – womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050. 

 Sie werden angeschrien oder blamiert, verängstigt oder isoliert, manche werden finanziell ausgenommen oder geschlagen: Jeder sechste Mensch über 60 Jahren wird nach neuen Schätzungen missbraucht oder schlecht behandelt. Betroffen seien 141 Millionen Menschen weltweit, berichtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum „Welttag gegen die Misshandlung alter Menschen“.

Frauen und Männer waren gleichermaßen betroffen. 

Bei den Studien, die mit Unterstützung der WHO zu dem Thema ausgewertet wurden, ging es vor allem um Menschen, die zu Hause betreut werden. „Die Misshandlung alter Menschen nimmt zu“, sagte Alana Officer von der WHO-Abteilung, die sich mit Fragen des Alterns beschäftigt. „Wir müssen mehr tun, um Misshandlungen zu verhindern, und wir müssen uns mit der wachsenden Häufigkeit verschiedener Misshandlungsformen auseinandersetzen.“

„Misshandlungen alter Menschen verstoßen gegen die Menschenrechte“, heißt es in dem Bericht, der im Fachmagazin „Lancet Gobal Health“ erschienen ist. Sie hätten schwerwiegende Folgen: Die Opfer würden öfter krank, müssten öfter in Krankenhäuser oder Heime eingewiesen werden und hätten ein höheres Sterberisiko. 


Die Forscher haben 52 Studien aus 28 Ländern ausgewertet und glauben, dass das Problem bislang unterschätzt worden ist.
11,6 Prozent der Menschen würde psychisch unter Druck gesetzt, 6,8 Prozent finanziell betrogen, 4,2 vernachlässigt, 2,6 Prozent erlebten Gewalt und 0,9 Prozent würden sexuell missbraucht. 

Studien aus einzelnen Ländern variierten erheblich, mit nur 2,2 Prozent Missbrauchsrate in Irland, aber 36 Prozent in China, 61 Prozent in Kroatien und sogar 80 Prozent in Peru. Die Autoren betonen aber, das es keine klare Definition von Missbrauch gebe, was einen Teil der Variationen erkläre.
„Obwohl eine von sechs älteren Personen betroffen ist, hat dieses Thema in Debatten um die öffentliche Gesundheit nicht dieselbe Priorität wie andere Formen der Gewalt“, so die Studienautoren. 
Mit der Alterung der Bevölkerung werde die Zahl der Betroffenen aber rapide steigen, womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050. Sie rufen zu einem weltweiten Aktionsplan auf, um diese Gewalt zu stoppen und Opfer zu schützen.

Ablauf von Lebensversicherung

Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden. 

Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten. 

Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren. 

Das könnte sich aber bald ändern. Denn: 

Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.

Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind. 

2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln.
Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.

Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil: 

Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.

Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden. 

Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.

Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten. 

Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.

Beispielrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.

Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten. 

#BRSG – 5 Versicherer wollen #DasRentenwerk.de gründen

#Barmenia – #Debeka – #Gotaher – #HUKCoburg – #DieStuttgarter stärken die Kräfte mit gemeinsamen Angebot bei der #Betriebsrente

Mit dem Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente fällt auch der Startschuss für die weitere Planung eines gemeinsamen Angebots von fünf Traditions-Versicherern in diesem Markt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ beabsichtigen die Lebensversicherer:

-Barmenia
-Debeka
-Gothaer
-HUK-COBURG
-Die Stuttgarter

eine flexible #Betriebsrente anzubieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können.

Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben noch zustimmen. Die erforderliche Fusionskontrollanmeldung haben die beteiligten Unternehmen am Dienstag, 30. Mai 2017 eingereicht.

Mit dem Zusammenschluss entsteht ein Schwergewicht im bAV-Markt, das mehr Bewegung in den von wenigen Unternehmen dominierten Markt bringen und die beteiligten Versicherer konkurrenzfähig machen soll.

„Durch die Reform entsteht mehr Bewegung – und das wird den Beschäftigen zugutekommen“, sieht Uwe Laue Vorteile für die Arbeitnehmer.

Bereits heute verwalten die beteiligten Versicherer über eine Million Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.

#BRSG – Neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung – Neue Vorteile bei #Riesterrente geplant

Positive Auswirkung für Geringverdiener, wenn die gestzliche Rente niedrig war.

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) enthält neben einer der Neuen-BAV-Welt auch angenehme Neuregelungen in der Altersvorsorge.

Wer bisher eine zusätzliche #Altersversorgung als Rentner erhalten hatte, musste seine eigene zusätzliche Altersvorsorge auf die Grundrente ggf. anrechnen lassen.

Dies war auch ein Grund, warum Geringverdiener mit geringen Rentenansprüchen oft keine Riester-Rente abgeschlossen hatten. Wer als Geringverdiener eine gesetzliche Mini-Rente hatte, musste die private #Riesterrente (oder auch andere Altersvorsorgeprodukte)  bei einer Grundrente anrechnen lassen.

Zum 1.1.2018 wird diese Regelung positiv verändert. Aus dem nachfolgenden Beispiel wird dies deutlich:

Grundrente erhöhen demnächst möglich
Grundrente erhöhen demnächst möglich

 

 

 

 

 

Zusatzrenten bis zu 100,00 € werden nicht mehr angerechnet. Darüber hinaus werden weitere 30 % nicht angerechnet. Es findet eine Deckelung bis zur Regelbedarfsstufe statt (2017: 204,50 €).

Was verändert sich noch bei Riester-Renten?

Die Grundzulage soll zum 1.1.2018 von 154 € auf 175 € angehoben werden. Für die Kinder wird die Zulage nicht erhöht.

Sofern die Steuerersparnis durch die Steuererklärung höher ist, wird die Steuerersparnis (nach Abzug der gut geschriebenen Zulagen) ausbezahlt.

Riester-Rente als Betriebliche Altersversorgung ab 1.1.2018 attraktiver

Auch in der Vergangenheit konnten Arbeitnehmer bereits die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung abschließen.

Allerdings wurde dann bei einer Riester-Betriebsrente der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass ein privater Riester-Vertrag günstiger war.

Die Höhe des Abzuges war abhängig von dem Status in der Krankenversicherung.

  • Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner und freiwillig in der GKV Versicherte:
    voller Beitragssatz
  • Privatversicherte: kein Krankenversicherungsbeitrag

Zum 1.1.2018 wird aufgrund der Änderungen (§ 229 E-SGB V) der betriebliche Riester-Vertrag mit dem privaten Riestervertrag gleichgestellt.

Inwieweit ein privater Riestervertrag trotzdem gegenüber dem „Riestervertrag der betrieblichen Altersversorgung“ trotzdem besser ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Zwar kann der Riestervertrag über den Betrieb kostengünstiger sein, allerdings können bei Arbeitsplatzwechsel diese Vorteile auch nachteilig sein.

Aufgrund der Gesamtbetrachtung ist die Riester-Rente ab 1.1.2018 wieder erheblich attraktiver – auch für Geringverdiener.

Weitere Informationen bietet Ihnen:

Forum-55plus.de e.V.
Tel.: 07156 / 343 54

#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG – Der aktuelle Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens 

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) soll zum 1.1.2018 umgesetzt werden.

Die 1. Lesung war am 10.3.2017
Eine öffentliche Anhörung fand am 27.3.2017 statt.

Inzwischen wurden verschiedene Streitpunkte zwischen den Interessenverbänden (#Gewerkschaften, #Arbeitgeberverbände) als Kompromisse in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Am 1.6. und 2.6.2017 wird die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden.

Am 7.7.2017 soll der Gesetzentwurf beim Bundesrat die Zustimmung erhalten, so dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 1.1.2018 in Kraft treten soll.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält neben einigen Verbesserungen in der Betrieblichen Altersversorgung (#BAV) auch einige Nachteile für die Arbeitnehmer, die auch von Gewerkschaften bewusst hingenommen – vielleicht sogar mit einigen Hintergedanken – unterstützt werden.

Einzelheiten werden hier und im Blog von Forum-55plus veröffentlicht.

https://blog.forum-55plus.de/?s=BRSG

#Pflegedienst #Betrug

#Russische #Pflegedienste #betrügen in großem StilRussische Pflegedienste betrügen die deutsche #Pflegekasse offenbar in großem Stil:

Wie die „Welt“ und der Bayerische Rundfunk berichten, hat eine Sonderermittlungsgruppe von #BKA und LKA Nordrhein-Westfalen in einem Abschlussbericht geschrieben, dass rund 230 ambulante Pflegedienste aus Russland, per Abrechnungsbetrug große Summen ergaunern.

So sollen die Dienste mit Patienten und Ärzten gemeinsame Sache machen und Leistungen abrechnen, die es es nicht gab.

Gesteuert werde das System von Netzwerken, die offenbar in #Berlin säßen.

#Bürgerversicherung – Nr. 6 – Abschaffung der Krankenversicherung der Rentner droht (#KVdR)

Neuerdings verbindet die #SPD das Thema #Bürgerversicherung mit dem Thema „gleicher Beitragsanteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Krankenversicherung“.

Gleicher Beitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung hat zunächst eigentlich nichts mit der Bürgerversicherung zu tun.

Fakt ist, dass die folgenden Parteien eine Bürgerversicherung einführen wollen:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

Was wäre schlecht an einer Bürgerversicherung?

Bei der Bürgerversicherung sollen alle Bürger in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Von allen Einnahmen einnahmen wird dann der Krankenversicherungsbeitrag (ohne Obergrenze!) berechnet.

Was wäre schlecht daran?

  1. Krankenversicherung der Rentner:
    Bei der Beitragsberechnung würden dann auch bei der KVdR alle Einnahmen zur Beitragsberechnung berücksichtigt. So würden dann auch aus Zinsen, privaten Rentenversicherung, Mieteinnahmen usw. die Einkünfte berücksichtigt.
    Derzeit werden bei der „Krankenversicherung der Rentner“ z.B. die Mieteinkünfte und Zinseinkünfte nicht berücksichtigt.
  2. Mieter müssten auch mehr #Krankenversicherung bezahlen.
    Auf Mieter würde eine saftige Mieterhöhung zukommen. Denn wenn der Vermieter plötzlich auf seine Mieteinnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste, würde der Vermieter diese Abgabe vom Mieter wieder holen.

Das schlimmste einer #Bürgerversicherung wäre allerdings….

  1. Wenn es keinen Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen gibt, könnten die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse „Kraft Gesetz“ schneller reduziert werden; der fehlende Wettbewerb würde zu erheblichen Leistungseinschränkungen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten einen Wettbewerb mit einem anderen Gesundheitssystem nicht mehr fürchten.
    Beispiele, wie die Auswirkungen sind, kann man in England oder auch in Schweden (sei 2013) sehen. In Schweden muss ein Patient vom Allgemein-Mediziner, dann zum Facharzt und wenn eine Operation notwendig ist, dann entscheidet dort die Stadtverwaltung, wann der Bürger in ein Krankenhaus kommt.
    Auch in anderen Ländern, in denen es eine sog. Bürgerversicherung gibt, sind erhebliche Leistungseinschränkungen. So werden in England bestimmte Operationen ab 65 Jahren nicht mehr durchgeführt. In einigen Ländern wird inzwischen das Lebensalter ab 65 als volkswirtschaftliche Belastung angesehen.
  2. Die o. g. Parteien vertreten die Auffassung, dass Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erbracht werden, ja durchaus privat zusätzlich weiterhin abgesichert werden können. Zum einen kann dies nur der betuchte Rentner, zum anderen muss dieser Beitrag vollständig vom Arbeitnehmer alleine getragen werden; einen Arbeitgeberzuschuss oder einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es hierzu nicht geben.

Warum wollen die #SPD, #Grüne, #Linke oder #AFD denn die #Bürgerversicherung unbedingt?

Zunächst könnte vielleicht der paritätische Gedanke ein Grund sein. Ob dies bei den „Genossen“ wirklich der wahre Grund ist, muss man schon anzweifeln.

Es könnte jedoch auch ein ganz anderer Grund vorhanden sein: 

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem festgelegt. Solange das Durchschnittsalter bei den gesetzlich Versicherten noch 30 Jahre war, konnten die gesetzlichen Krankenkassen´ohne Mühe alle Leistungen finanzieren. Da das Durchschnittsalter allerdings inzwischen bei 46 Jahren ist und bald ein Durchschnittsalter von 55-65 Jahren erreicht wird, gibt es zum einen geringere Beitragseinnahmen (Rentner haben geringere Einnahmen) und zum zweiten erheblich höhere Leistungsausgaben.

Da gesetzliche Krankenkassen keine Rücklagen bilden, ist mit erheblichen Beitragssteigerungen bzw. Leistungskürzungen zu rechnen.

Die Privaten Krankenversicherungen haben für diese Situationen in den letzten Jahrzehnten vorgesorgt. So haben die privaten Krankenversicherungen über 200 Mrd. Euro an Altersrückstellungen aufgebaut.

Würden die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen erheblich einschränken, würde die Lebenserwartung reduziert werden. Natürlich würde dies die Rentenkassen und die gesetzliche Pflegeversicherung entlasten.

Vielleicht ist dies ja der wahre Grund, warum die o.g. Parteien die Bürgerversicherung für Alle einführen wollen?

Allerdings: Wir leben alle nur einmal – und das Leben ist das kostbarste Gut. Die Gesundheit und Behandlungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben!

Forum-55plus.de e.V.

www.forum-55plus.de

Übrigens: Laut den Wahlprogrammen der Parteien gibt es nur drei Parteien, die KEINE Bürgerversicherung wollen. Die sind:

  • #CDU
  • #CSU
  • #FDP

Wer ein langes gesundes Leben mit einem funktionierenden Gesundheitssystem möchte, dem bleibt letztendlich nur bei der kommenden Bundestagswahl eine der Parteien: #CDU, #CSU oder #FDP.

Bürgerversicherung
Bürgerversicherung – Nein Danke
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.

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Weitere Informationen zur Bürgerversicherung:

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/02/25/buergerversicherung-nr-1-warum-die-buergerversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-gefaehrlich-waere-2/#comment-29


#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/04/buergerversicherung-nr-2-warum-die-buergerversicherung-fuer-mieter-teuer-wird/#comment-26


#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/05/buergerversicherung-nr-3-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/#comment-27


#Bürgerversicherung Nr. 5 – Wieder das alte System wie in der DDR?

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/05/15/buergerversicherung-nr-5-wieder-das-alte-system-wie-in-der-ddr-2/

Entschädigung bei #Verkehrsunfall auch für #Ältere

Das OLG #Koblenz hat mit Urteil vom 18.04.2016 – 12 U 996/15 entschieden, dass auch ältere Menschen, die nach einem unverschuldeten #Verkehrsunfall zu Hause Hilfe brauchen, vom #Unfallverursacher Geld für den „Haushaltsführungsschaden“ verlangen können.
Der Fall

Die Klägerin war bei einem #Verkehrsunfall durch einen Dritten verletzt worden. Sie begehrte u.a. Schadenersatz (Rentenzahlung) für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Fast nach jedem Personenschaden entsteht auch ein Haushaltsführungsschaden, wenn die verletzte Person zuvor den Haushalt mindestens teilweise durchgeführt hat. In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Kosten, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.

In der bisherigen Rechtsprechung galt überwiegend die Auffassung, dass ab etwa dem 75. Lebensjahr die Pflicht zur Haushaltsführung allgemein ende. Darauf berief sich auch der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

Die Entscheidung

Nach Meinung des OLG Koblenz ist es im Rahmen der Zuerkennung eines Haushaltsführungsschadens nicht gerechtfertigt, diesen auf das 75. Lebensjahr zu begrenzen. Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbstständigkeit im Alter fortgehend steigt, musste nach der Überzeugung des OLG von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass die Klägerin ohne das Schadenereignis ihren Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbstständig führen würde.

Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn ganz konkret in der Person der Klägerin Umstände erkennbar wären, die dazu führen würden, die überwiegende Wahrscheinlichkeit dieses Verlaufs in Zweifel zu ziehen. Solche Umstände waren aber weder von der Beklagtenseite vorgetragen worden, noch waren sie für das Gericht ersichtlich.

Der Klägerin war damit die Rente ohne eine Befristung zuzuerkennen.

Quelle:

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=359049&cHash=68c054a9cd99c699f0c1e8927fdf81b5

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehört neben einer #Verkehrsrechtsschutzversicherung (gerade die Durchsetzung von #Schadensersatzansprüchen ist eine langwierige und finanziell teure Angelegenheit) auch die rechtliche Vorsorge durch entsprechende #Vollmachten.

So bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom Fischer-Verlag (www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de ) eine umfangreiche Hilfe.

Unterschied #Betreuungsvollmacht und #Vorsorgevollmacht

Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.

Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.

Der Grund ist ganz einfach:

Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.

Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.

Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.

Welche Unterschiede gibt es zwischen:

  • #Bankvollmacht
  • #Vorsorgevollmacht
  • #Generalvollmacht
  • #Unternehmervollmacht ?

Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:

YouTube player

 

Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.

Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.

Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:

  • #Notfallordner für #Beamte
  • unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
  • 45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.

Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

*(inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).

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