„Spritze gegen Herzinfarkt“: Wie sieht Kardiologe neuen Cholesterinsenker? Herz- und Lipidspezialist erläutert im Interview neuartige Cholesterin-Therapie nach dem RNA-Wirkprinzip. Wirkstoff Inclisiran bietet möglicherweise ganz neue Therapieperspektive Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insbesondere hohe Werte des LDL (LDL=Low Density Lipoprotein)-Cholesterins (LDL-C) steigern dieses Risiko. Überschüssiges LDL-C im Blut lagert sich nachweislich in den Gefäßwänden ab und verursacht Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Gemeinsam mit anderen Risikofaktoren steigern diese Verkalkungen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. Allein in Deutschland werden pro Jahr fast 200.000 Herzinfarkt-Patienten stationär in Kliniken versorgt. Nun macht neuerdings eine „Spritze gegen Herzinfarkt“ in Fachkreisen und in den Medien von sich reden. Was hat es damit auf sich? Und wie ordnen Experten wie der Kardiologe Professor Dr. Ulrich Laufs vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kardiologie am Universitätsklinikum Leipzig diese medizinische Entwicklung zur Senkung von Cholesterin ein?Konkret handelt es sich bei dem derzeit viel diskutierten Medikament um den Cholesterinsenker Inclisiran, einen Vertreter der noch jungen Substanzklasse der sogenannten PCSK9-Hemmer. PCSK9-Hemmer sind Antikörper gegen das körpereigene Enzym PCSK9, das am Abbau von LDL-Rezeptoren auf den Leberzellen beteiligt ist. Wird PCSK9 am Rezeptorabbau gehindert, kann die Leber mehr LDL-C aus dem Blutkreislauf aufnehmen und abbauen. Das führt zu einem Absinken der LDL-C-Werte im Blut und soll so die Ablagerung von Blutfetten in den Gefäßen (Arteriosklerose) verhindern. Das vor rund zwei Jahren zur Lipidtherapie in besonderen Fällen zugelassene Inclisiran nimmt unter den bisher zugelassenen PCSK9-Hemmern eine Sonderstellung ein, denn es handelt sich hierbei um einen siRNA-Wirkstoff. Er wird dabei genauso wie die herkömmlichen PCSK9-Hemmer (Evolocumab, Alirocumab) unter die Haut gespritzt. „Das Besondere an der neuen Substanz ist, dass sie direkt und hochspezifisch in den genetisch programmierten und über RNA vermittelten Produktionsprozess des Enzyms PCSK9 eingreift. Unsere Erbinformation selbst, die DNA, wird durch diesen Wirkstoff in keiner Weise berührt“, erklärt Prof. Laufs, der auch Leiter der Lipidambulanz am Leipziger Uniklinikum ist, im Herzstiftungs-Podcast unter www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Einsatz von Inclisiran noch stark begrenzt Das Medikament mit dem RNA-Wirkstoff kann nach bisher bekannten Studienergebnissen den LDL-C-Wert um im Mittel 50 % senken. „Wir könnten rechnerisch mit so einer 50-Prozent-Senkung des LDL-Cholesterins die Arteriosklerose zu 60 bis 90 Prozent verhindern“, so Prof. Laufs im Herzstiftungs-Podcast, „wenn die Therapie in jungen Lebensjahren beginnt und dauerhaft durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Nebenwirkungen.“ Die Indikation für eine Verordnung von Inclisiran auf Kassenrezept ist allerdings bisher sehr eng gestellt. Es muss noch in einer klinischen Endpunktstudie auf Sicherheit und Wirksamkeit dahingehend geprüft werden, ob es neben der Cholesterinsenkung auch zu einer Verminderung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Daher kann Inclisiran von Fachärzten bisher nur in besonderen Fällen Patienten mit primärer heterozygoter familiärer oder nicht familiärer Hypercholesterinämie sowie mit gemischter Dyslipidämie verschrieben werden: wenn eine Unverträglichkeit für andere Cholesterinsenker (Statine) besteht oder wenn eine maximal cholesterinsenkende Therapie mit Medikamenten und Lebensstiländerung nach 12 Monaten nicht zum LDL-C-Zielwert führt. „Wir brauchen bei allem Optimismus natürlich auch sorgfältige klinische Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments, die bis zur breiten Anwendung von Inclisiran bei hohen LDL-C-Werten noch durchzuführen sind“, stellt Prof. Laufs klar. Entsprechende Ergebnisse soll die ORION-4-Studie mit 15.000 Patienten liefern. Die Auswertung der Daten bezüglich eines Schutzes vor Herzinfarkt und Schlaganfall wird 2024 erwartet. Spritze nur alle sechs Monate: Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht leiden Als Therapievorteil wertet Laufs, dass Inclisiran im Vergleich zu den anderen verfügbaren PCSK9-Hemmern (Evolocumab, Alirocumab) nicht alle zwei bzw. vier Wochen gespritzt werden muss, sondern nach der ersten Injektion, einmalig nach drei Monaten und dann nur noch alle sechs Monate. Diese lang anhaltende Wirkung über ein halbes Jahr sei eine Chance für die Therapie, so der Lipid-Spezialist: „Das größte Problem bei Dauertherapien – sei es gegen Bluthochdruck, Diabetes, aber insbesondere auch gegen zu hohes Cholesterin – das sind nämlich die vergessenen Tabletten. Und in dem Moment, wo eine Tablette vergessen ist, kann natürlich die Wirkung nicht da sein.“ Allerdings dürfe aufgrund der langen Wirkdauer des Medikaments der regelmäßige Austausch zwischen Arzt und Patient nicht ausbleiben. Bei aller Euphorie, die diese Therapie in Zukunft zum Schutz vor Arteriosklerose und damit Herzinfarkten bieten könnte, sei bei einer Cholesterin-Behandlung die Prävention stets in das Gesamtkonzept mit einzubinden, betont Laufs. Arzt und Patient sollten dies gemeinsam besprechen. „Und das umfasst an erster Stelle den Lebensstil und dann erst Medikamente. Das muss bleiben.“ Bei leicht erhöhtem LDL-C häufig zunächst Lebensstil-Anpassung Häufig reicht zur Senkung des kardiovaskulären Risikos bei leicht erhöhten LDL-C-Werten eine Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Erst bei stark erhöhten Werten oder wenn Lebensstilmaßnahmen nicht ausreichen, um das Infarktrisiko zu verringern, kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. „Am besten wissenschaftlich gesichert ist hierfür der Einsatz von Statinen“, so Laufs. „Dabei gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterinwerte, desto niedriger das Risiko. Wie hoch die Cholesterinwerte sein dürfen, ist aber individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamtrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit von zusätzlich bestehenden Risikofaktoren ab.“ Lässt sich der Cholesterinspiegel mit Statinen nicht ausreichend senken, kann auch eine Kombinationstherapie sinnvoll sein. Dazu stehen z.B. Ezetimib, Bempedoinsäure und auch die PCSK9-Hemmer zur Verfügung. Infos: www.herzstiftung.de/cholesterinsenker Jetzt reinhören! Podcast „Eine Spritze gegen Herzinfarkt – ist das realistisch?“ Der Podcast mit dem vollständigen Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Laufs ist zu hören unter: www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Alle Podcasts können auf der Herzstiftungs-Website unter www.herzstiftung.de/podcasts direkt gehört werden und sind ebenso bei den einschlägigen Podcast-Anbietern wie Spotify und Apple iTunes zu finden. Alle 14 Tage gibt es einen neuen „imPULS“-Podcast. Informationen über Ursachen und Folgen hoher Cholesterinwerte sowie Möglichkeiten der Therapie finden Betroffene und Interessierte unter http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de und www.herzstiftung.de/cholesterinsenker
Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden.
Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen.
Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.
Wie lange erhält der Verstorbene Rente? Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.
Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner? Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.
Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.
Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.
WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente. Während bei der „alten Witwenrente“ nur:
Arbeitslohn
Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft …. angerechnet wird,
wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.
Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.
Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.
Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als
Betriebswirt (bAV)
mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater haben.
Drei Monatsrenten auf einmal Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss. Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.
Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten. —— Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung? Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss:
Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.
Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.
Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.
Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“
Besonderer Tipp—> Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.
Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.
In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.
Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.
Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?
Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen. Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.
Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa
Hilfsmittel,
die Verhinderungspflege,
den Entlastungsbetrag,
und Leistungen zur Wohnungsanpassung.
Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?
Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.
Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.
Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.
Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von
In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.
Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.
Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.
Altersrente Flexirente Vorruhestand
Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe
Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.
Was wurde gemacht?
Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:
• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet
• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.
• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.
Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik
(s. Grafik)
Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).
Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.
Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung
Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.
Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten
⁃ Allianz,
⁃ Alte Oldenburger,
⁃ Barmenia,
⁃ Concordia,
⁃ Debeka,
⁃ HanseMerkur,
⁃ LVM,
⁃ VGH Provinzial,
⁃ SDK,
⁃ Signal Iduna,
⁃ Württembergische).
⁃
Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab
⁃ Arag,
⁃ Axa,
⁃ Continentale,
⁃ DEVK,
⁃ DKV,
⁃ Generali,
⁃ Hallesche,
⁃ HUK-Coburg,
⁃ Inter,
⁃ LKH,
⁃ Münchener Verein,
⁃ Nürnberger,
⁃ VRK).
⁃
Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden
⁃ Bayerische Beamtenkranken
⁃ Gothaer,
⁃ Mecklenburgische,
⁃ UKV,
⁃ Universa).
MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:
„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.
Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230
Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.
Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.
Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.
Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis
Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“
Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden
Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):
• Universa (27,00 Punkte)
• Hallesche (24,20 Punkte)
• Mecklenburgische (24,14 Punkte)
• Münchener Verein (23,20 Punkte)
• Gothaer (22,70 Punkte)
• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)
• Inter (21,80 Punkte)
• Generali (21,30 Punkte)
• DKV (20,60 Punkte)
• Arag (20,20 Punkte)
• Continentale (20,10 Punkte)
• DEVK (19,79 Punkte)
• Axa (19,70 Punkte)
• UKV (18,70 Punkte)
• HUK-Coburg (18,65 Punkte)
• Nürnberger (16,04 Punkte)
• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)
• VRK (15,70 Punkte)
Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.
• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“
Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.
Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).
MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.
Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230
Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.
Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.
Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.
Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis
Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“
Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden
Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):
• Universa (27,00 Punkte)
• Hallesche (24,20 Punkte)
• Mecklenburgische (24,14 Punkte)
• Münchener Verein (23,20 Punkte)
• Gothaer (22,70 Punkte)
• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)
• Inter (21,80 Punkte)
• Generali (21,30 Punkte)
• DKV (20,60 Punkte)
• Arag (20,20 Punkte)
• Continentale (20,10 Punkte)
• DEVK (19,79 Punkte)
• Axa (19,70 Punkte)
• UKV (18,70 Punkte)
• HUK-Coburg (18,65 Punkte)
• Nürnberger (16,04 Punkte)
• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)
• VRK (15,70 Punkte)
Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.
Haushaltsauflösung kann #Unternehmereigenschaft bedeuten.
Angenommen, Du erwirbst bei einer Haushaltssuflösung unterschiedliche Dinge und verkaufst sie bei eBay.
Dann ist das ggf. eine Unternehmertätigkeit.
Ob dies auch bei einer Haushaltsauflösung von Verwandten oder Bekannten gilt, die gestorben sind?
www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Fest steht, dass der #Verkauf bei #eBay & Co bei 100 Artikel pro Jahr steuerpflichtig ist.
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“
Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.
Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €. Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig
Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 – V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist.
Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen.
Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert und an den diese Gegenstände – wie hier im Rahmen von privaten Haushaltsauflösungen – geliefert wurden, ohne dass dafür Umsatzsteuer geschuldet wurde, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.
Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass dann zu schätzen sein kann.
Ist auf dieser Grundlage die Differenzbesteuerung anzuwenden, kommt es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.
Keine höhere #Erwerbsminderungsrente für #Bestandsrentner
Vom Gesetzgeber angeführte Gründe für Differenzierung zwischen Bestands- und #Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich
#Rentner, deren #Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine #Neuberechnung ihrer #Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen
Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer #Rente #Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.
Die in den beiden #Revisionsverfahren klagenden Rentner erhalten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die einer weiteren #Erwerbstätigkeit entgegenstehen, bereits seit 2004 beziehungsweise 2014 eine Rente wegen voller #Erwerbsminderung. Sie gehören damit zur Gruppe der Bestandsrentner.
Nach den in den Jahren 2018 und 2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kommen die – teilweise erheblichen – Verbesserungen bei der Berechnung der #Erwerbsminderungsrenten nur den Neurentnern zugute.
Die Kläger forderten eine Gleichbehandlung und deshalb eine Berücksichtigung der verlängerten #Zurechnungszeiten auch bei ihren Renten.
Der #Rentenversicherungsträger und die #Vorinstanzen lehnten das ab.
#BSG verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes
Das BSG konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Begrenzung der zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eingeführten Leistungsverbesserungen auf die ab diesen Stichtagen neu hinzukommenden #Erwerbsminderungsrentner dem #Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widerspricht. Bei Anwendung des vom #Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstabs für solche #Stichtagsregelungen war ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht feststellbar.
Die vom Gesetzgeber angeführten Gründe für die Differenzierung zwischen Bestands- und Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich.
Es entspricht einem Strukturprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, dass Leistungsverbesserungen ebenso wie Leistungskürzungen grundsätzlich nur für neu bewilligte Renten gelten.
Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich
Der Gesetzgeber durfte auch auf den erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei sofortiger Einbeziehung der Bestandsrentner abstellen.
Zudem war zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mittlerweile für die Bestandsrentner einen Zuschlag zu ihrer und ebenso zu einer daran anschließenden Altersrente eingeführt hat, der ihnen ab dem 1. Juli 2024 zustehen wird.
Das BSG hat deshalb davon abgesehen, die Verfahren – wie von den Klägern gefordert – auszusetzen und eine Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts einzuholen, ob die gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.
In ihren Allgemeinen Bausparbedingungen hatte die #BHW #Bausparkasse AG sich ermächtigt, für laufende Bausparverträge ein Jahresentgelt von 12 Euro zu erheben.
Jahresentgelt während der Ansparphase eines Bausparvertrages unwirksam
Jahresentgelt stellt weder Gegenleistung für eine vertragliche Hauptleistung noch Entgelt für eine Sonderleistung dar
Der Bundesgerichtshof
hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen.
Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für u.a. die folgende Bestimmung:
„Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a.“
Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige.
Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, diese oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern in Bausparverträgen zu verwenden und sich bei der Abwicklung von Bausparverträgen auf die Klausel zu berufen.
Die Vorinstanzen haben der Unterlassungsklage stattgegeben.
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
Weder Gegenleistung für vertragliche Hauptleistung noch Entgelt für Sonderleistung
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die angefochtene Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt und dieser nicht standhält.
Er hat deshalb die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt:
Die Entgeltklausel ist Gegenstand der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, weil sie eine Preisnebenabrede darstellt.
Das in der Ansparphase eines Bausparvertrags erhobene Jahresentgelt ist weder Gegenleistung für eine vertragliche
Hauptleistung noch Entgelt für eine Sonderleistung der Beklagten und damit keine kontrollfreie Preishauptabrede.
Die von der Bausparkasse in der Ansparphase geschuldete Hauptleistung besteht einerseits in der Zahlung der Zinsen auf das Bausparguthaben sowie andererseits darin, dem Bausparer nach der Leistung der Bauspareinlagen einen Anspruch auf Gewährung eines niedrig verzinslichen Bauspardarlehens aus der Zuteilungsmasse zu verschaffen.
Mit dem Jahresentgelt werden demgegenüber Verwaltungstätigkeiten der Beklagten in der Ansparphase bepreist, die sich mit der bauspartechnischen Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse umschreiben lassen.
Hierbei handelt es sich lediglich um notwendige Vorleistungen, nicht aber um eine von der Beklagten in der Ansparphase geschuldete Hauptleistung.
Unvereinbar mit gesetzlicher Regelung
Der danach eröffneten Inhaltskontrolle hält die streitige Klausel nicht stand.
Sie ist vielmehr unwirksam, weil die Erhebung des Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Denn mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat.
Die Abweichung der Entgeltklausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ist auch bei der gebotenen pauschalisierenden Gesamtbetrachtung nicht durch bausparspezifische Individualvorteile der einzelnen Bausparer sachlich gerechtfertigt.
Bausparer müssen in der Ansparphase bereits hinnehmen, dass ihre Spareinlagen bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags nur vergleichsweise niedrig verzinst werden.
Außerdem können Bausparkassen bei Abschluss des Bausparvertrags von den Bausparern eine Abschlussgebühr verlangen.
Mit dem Jahresentgelt wird auch kein Beitrag zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bausparwesens geleistet, der geeignet wäre, die mit seiner Erhebung für den einzelnen Bausparer verbundenen Nachteile aufzuwiegen.
#China macht in #Deutschland Jagd auf #Dissidenten
Die #chinesischen #Behörden betreiben #illegale #Polizeistationen auf der ganzen Welt.
Vordergründig sollen Kriminelle zur Rückkehr in die Heimat bewegt werden.
Doch auch Regimekritiker werden von Sicherheitskräften massiv unter Druck gesetzt – auch in Deutschland, wo die Polizei bislang machtlos zuschaut.
Mit der #chinesischen #Polizei hat Yang Weidong in der Vergangenheit schon reichlich zu tun gehabt. Als Dokumentarfilmer wurde er durch eine Serie Hunderter Interviews bekannt, die Chinas politische und gesellschaftliche Entwicklung kritisch beleuchtete. Das Projekt rückte ihn zunehmend in den Fokus der Sicherheitsbehörden.
Das war nichts Neues für ihn.
Schon nachdem seine Mutter, die Ärztin Xue Yinxian, über die Dopingpraktiken im chinesischen Sport ausgepackt hatte, musste sich die Familie an regelmäßige Besuche durch die Polizei gewöhnen.
Zum Beispiel im Jahr 2007, ein Jahr vor Olympia in Peking.
Beamte warnten seine Mutter davor, über #Doping in #China zu sprechen. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der Vater auf den Kopf stürzte und drei Monate später verstarb.
„Sie wollen uns Angst machen“
Seit einigen Jahren leben Mutter, Sohn und dessen Frau in Deutschland. Im Oktober 2017 erhielten sie politisches Asyl.
Die #chinesischen #Sicherheitskräfte hat Yang Weidong dennoch weiterhin im Nacken.
Nicht unmittelbar, sondern durch Mitarbeiter von Botschaft oder Konsulaten oder auch durch chinesische Auslandsstudenten. Yang erinnert sich, dass seine Frau und er einmal dicht bedrängt wurden von jungen Chinesen, die ihnen ausrichteten, man wisse, wo er wohne.
„Hinter solchen Warnungen steckt die chinesische Polizei“, vermutet Yang im Gespräch mit ntv.de. „Sie wollen uns Angst machen und zermürben, damit wir einknicken.
Dafür benutzen sie Studenten als Werkzeuge“, sagt er. Dreimal hat Yang in den vergangenen zwölf Monaten die deutsche Polizei informiert. Seine Mutter, seine Frau und er fühlen sich bedroht.
Doch die hiesigen Behörden seien machtlos, solange keine Straftat begangen werde, lautete die Antwort.
Immerhin versprachen die Beamten, verstärkt Streife zu fahren in der Nähe des Wohnortes.
Offenbar wissen die chinesischen Behörden über jeden Schritt und Tritt des Regimekritikers in Deutschland Bescheid, auch über die Anzeigen bei der Polizei.
Im Juli rief Yang Weidongs Bruder aus der ostchinesischen Provinz Shandong an und riet ihm, die Mutter zurück in die Heimat zu bringen, statt mit den deutschen Behörden zu kooperieren. Yang vermutet, dass sein Bruder zu diesem Anruf gezwungen wurde.
Polizeistationen in mehr als 30 Staaten
Dass die Sicherheitskräfte in der #Volksrepublik informiert sind, ist laut einem Bericht der #Menschenrechtsorganisation #Safeguard #Defenders auch das Resultat illegaler chinesischer Polizeioperationen im Ausland.
Die Organisation hat bislang 54 sogenannter Übersee Polizeistationen (ÜPS) der Volksrepublik in 30 Staaten ausgemacht.
Allein in Spanien, wo die Organisation ihren Sitz hat, identifizierte sie neun solcher Standorte. In Deutschland sei eine illegale ÜPS in Frankfurt ansässig.
Am Mittwoch brachten niederländische Medien Details über zwei Stationen in Holland zu Tage. Das niederländische Außenministerium kündigte eine genaue Untersuchung an.
Die Safeguard Defenders berichten, dass die informellen Polizeistationen anfänglich dafür eingerichtet worden seien, um Auslandschinesen vor Betrügereien durch ihre Landsleute zu bewahren. In den chinesischen Auslandsgemeinden hätten vor allem Betrugsfälle per Telefon oder über das Internet massiv zugenommen.
Die Behörden wollten Verdächtige zur Rückkehr nach China bewegen.
So sei es allein im Zeitraum von April 2021 bis Juli 2022 gelungen, rund 230.000 #Chinesinnen und #Chinesen aus dem Ausland zurück in die Volksrepublik zu lotsen.
Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, dem die Polizeikräfte unterstellt sind, hatte im April dieses Jahres öffentlich verkündet, dass die Operation ein voller Erfolg sei.
Bloß keine Abweichler im Ausland
Das Ministerium bedient sich nicht nur der Unterstützung von Studenten oder Mitarbeitern der Botschaft, sondern auch von Organisationen der sogenannten Einheitsfront.
Diese ist fast so alt wie die Partei selbst und ist vornehmlich dafür verantwortlich, politischen Dissens im In-, aber zunehmend auch im Ausland zu marginalisieren.
Unzählige chinesische Auslandsvereinigungen sorgen in Deutschland und fast jedem anderen Land der Welt dafür, dass Auslandschinesen nicht ausscheren, sondern stets die Parteilinie vertreten.
Sie werden auch konkret instrumentalisiert, um bei ausländischen Partnern Informationen zu sammeln und ihrerseits zu streuen.
In #Peking scheint man sich im Recht zu fühlen. „Ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte, Kriminelle unter Druck zu setzen, damit sie sich der Justiz stellen“, sagte ein Mitarbeiter des chinesischen Außenministeriums der spanischen Tageszeitung „El Correo“.
#Europa sei sehr zögerlich, Kriminelle an China auszuliefern.
Trotz fehlender Vereinbarungen findet die #Volksrepublik #China offenbar Rechtfertigung genug, um internationales Recht zu brechen.
Nicht öffentlich kommuniziert wird von den Behörden dagegen die Tatsache, dass es keineswegs nur Betrüger sind, die im Ausland aufgespürt werden, sondern sondern auch politische #Dissidenten wie Yang Weidong.
Auch niederländische Medien berichten über Regimekritiker, die von den illegalen Polizeistationen unter Druck gesetzt worden seien. Laut Safeguard Defenders verstoßen die angewandten Methoden eindeutig gegen internationale Menschenrechtsgesetze und die territoriale Souveränität einzelner Länder.
Berlin pocht auf Regeln – na und?
Das Innenministerium in Berlin stellt klar, dass es kein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und China über den Betrieb der ÜPS gibt. „Die Bundesregierung toleriert nicht die Ausübung fremder Staatsgewalt und entsprechend verfügen chinesische Stellen über keinerlei Exekutivbefugnisse auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass sich die chinesischen diplomatischen Vertretungen bei ihren Aktivitäten in Deutschland im Rahmen des Wiener Übereinkommens für diplomatische Beziehungen und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen bewegen“, heißt es.
Wie genau das gelingen soll, bleibt fraglich. China nimmt sich mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung immer öfter das Recht heraus, internationale Vereinbarungen zu brechen.
Das Selbstverständnis machte kürzlich der #chinesische #Generalkonsul in Manchester deutlich.
Nachdem er gegen einen pro-demokratischen Demonstranten aus Hongkong handgreiflich geworden war, sagte der zu britischen Medien, es sei die Pflicht eines jeden Diplomaten, so zu handeln wie er, wenn dessen Land oder dessen Staatschef beleidigt würden.
Bosch sollte sich komplett von Russland verabschieden!
Das #Bosch weiterhin in #Russland aktiv ist und dort #Profit macht, ist nicht akzeptabel. Bosch sollte – wie dies auch andere Weltkonzerne getan haben – Russland komplett verlassen.
Als deutscher Verbraucher habe ich eine geringe Möglichkeit, auf Bisch einzuwirken. ABER —> Wenn ich zukünftig technische Geräte kaufe, werde ich prüfen, ob es dieses Gerät auch von einem anderen Anbieter gibt. Ähnlich mache ich es bei #Schokolade. Für #RitterSport gebe ich keinen Cent mehr aus, solange #RitterSport Schokolade in Rissland verkauft und damit den Krieg finanziert., frei nach dem Motto: „#RitterSport für glückliche russische Kinder, damit in der Ukraine Kinder sterben, Frauen vergewaltigt und danach ermordet werden.
Bosch sollte freiwillig #Russland verlassen und nicht weiter an den Greueltaten der Russen Geld verdienen.
Zitat „das #Vertrauen in #Bosch leidet trotzdem. Im März kritisiert der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba bei Anne Will in der ARD, dass den ukrainischen Truppen #Fahrzeuge der #russischen #Infanterie in die Hände gefallen sind. „Wir haben in eines dieser Fahrzeuge hineingeschaut“, erzählt er zur besten Sendezeit. „Und herausgefunden, dass #Teile der #Hauptkomponenten, die dieses Fahrzeug antreiben, #von #Bosch geliefert wurden. „
Bosch hat jahrelang für militärische Maschinerie notwendige Komponenten geliefert, damit russischen Truppen in die Ukraine einmarschieren, Zivilisten erschießen und unsere Städte zerstören können.“
Der deutsche Industriekonzern gibt sich nach der Sendung reumütig – teilweise jedenfalls. Ja, das Teil stamme aus der eigenen Produktion, teilt Bosch mit. Es sei aber nicht von Bosch selbst an den russischen Rüstungshersteller geliefert worden. Produktion und Lieferungen sinken Keine überraschende Aussage, denn alles andere wäre möglicherweise ein Verstoß gegen Sanktionen der EU gewesen, die schon 2014 nach der russischen Annexion der Krim gegen Russland verhängt wurden: Diese verbieten Lieferungen bestimmter Dual-Use-Güter nach Russland. Das sind Bauteile, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) leitet im März im Namen des Bundeswirtschaftsministeriums Ermittlungen gegen Bosch ein.
Der Konzern versucht, zu beschwichtigen. Ja, man habe den russischen Markt nicht verlassen. Das Geschäft wurde aber trotzdem zurückgefahren – und zwar massiv, hatte Bosch bereits nach der Kritik des ukrainischen Außenministers erklärt. Demnach werden vor allem für das Automobilgeschäft weniger Waren nach Russland geliefert, an den drei Standorten vor Ort aber auch weniger hergestellt. Der Handel mit Ersatzteilen und LKW-Komponenten sei bereits zum Erliegen gekommen. Tausende Beschwerden Möglicherweise deshalb ist nicht nur die Ukraine sauer auf Bosch, sondern auch Russland. Im Juli berichtet die russische Tageszeitung „Kommersant“, dass eine russische Verbraucherorganisation zwei Standorte des Konzerns verklagen will, um die Durchführung von Garantiereparaturen zu erzwingen, darunter die BSH Hausgeräte GmbH in St. Petersburg.
Demnach haben sich Tausende Kunden beschwert, dass ihre Geräte für Haushalt und Garten defekt sind, aber nicht repariert werden – obwohl sie darauf Anspruch haben und Bosch angekündigt habe, dass Garantien trotz des Krieges Bestand hätten.
Bei „Kommersant“ versichert das Unternehmen, dass man weiterhin alle Verpflichtungen erfülle. Auch ntv.de hat gefragt, ob und welche Reparaturen Bosch in Russland noch durchführt.
Bosch antwortet, nur leider nicht auf diese Frage. Repariert wird, wenn Ersatzteile vorhanden sind
Aber womöglich zeigt der Fall #Apple, wo das Problem liegen könnte, denn gegen den iPhone-Hersteller werden in Russland ähnliche Vorwürfe erhoben, obwohl ein autorisierter Apple-Service-Provider noch im Juni versucht, zu entwarnen: Reparaturen würden durchgeführt – wenn die nötigen Ersatzteile vorhanden sind.
Denn das scheint die eigentliche Krux zu sein, wie „Kommersant“ schon im Juni berichtet: Für das iPhone 13 gibt es keine Displays mehr in Russland.
Für das iPhone 10 fehlen Akkus. Erwartbar, denn Apple hat den russischen Markt anders als Bosch ganz verlassen.
Der Verkauf aller Geräte werde gestoppt, teilte der iPhone-Hersteller Anfang März mit. Man habe alle Lieferungen ausgesetzt – natürlich auch von Ersatzteilen.
Aber viele Russinnen und Russen hätten iPhone, Macbook und Co schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine gekauft, erklärt Politologe Alexander Libman von der Freien Universität Berlin im ntv-Podcast „Wieder was gelernt“. „Wenn das der Fall ist, haben die Unternehmen nach wie vor Verpflichtungen, denen sie nachkommen müssen.
Und wenn sie das nicht machen, haben sie ein rechtliches Problem – falls jemand klagt und dieses Urteil international durchsetzt.“
„Verpflichtet, Wartung wieder aufzunehmen“
Apple und die allermeisten anderen Unternehmen haben den russischen Markt freiwillig verlassen, Russland oder auch sich sozusagen selbst sanktioniert.
Schlüsseltechnologien und Dual-Use-Güter, die für das Militär genutzt werden können, stehen auf der Sanktionsliste, Haushaltsgeräte und Konsumelektronik nicht.
Aber das Bild ist schwammig: Bereits in frühen Kriegstagen das russische Militär offenbar #Kühlschränke und #Geschirrspüler ausgeschlachtet, um an #Bauteile für #Panzer und #Raketen zu kommen.
Grundsätzlich sei Bosch aber verpflichtet, die Wartung der Waren wiederaufzunehmen, ärgert sich die russische Verbraucherinitiative bei „Kommersant“.
Das sieht auch Alexander Libman so.
Mit dem Verkauf ihrer Geräte hätten Bosch und Apple Garantiezusagen gemacht, die sie auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine honorieren müssten.
Man könne nicht aus ethischen Gründen Verträgen brechen, sagt der Politologe. „Stellen Sie sich vor, die Wasserwerke teilen Ihnen mit, dass sie Ihre politischen Ansichten nicht mögen und Sie deswegen kein Wasser mehr bekommen. Das geht nicht.“
Bosch will der russischen Bevölkerung den Wasserhahn nicht abdrehen. „Relevante Aktivitäten“, wie die Versorgung mit Heizkesseln, wolle der Konzern aufrechterhalten, teilt er auf Nachfrage von ntv.de mit.
Gleichzeitig räumt Bosch ein, dass ein Großteil des Geschäfts aufgrund der „Sanktionen und aktuellen Rahmenbedingungen unterbrochen oder zum Stillstand gekommen“ ist.
Auch von „Lieferengpässen und einem deutlich erschwertem Marktzugang“ ist die Rede.
Bosch hat sich entschieden, Russland nicht zu verlassen.
Für russische Kunden ist das vermutlich kein Trost, denn tatsächlich scheint der Traditionskonzern nur noch symbolisch vertreten.
Aber selbst wenn er verklagt wird und den Prozess verliert: Ohne Ersatzteile können Reparaturen nicht durchgeführt werden – warum auch immer sie den russischen Markt nicht erreichen.
Lieber Geld verlieren als Vertrauen, hat Robert Bosch mal gesagt. Es sieht so aus, als hätte Bosch im Ukraine-Krieg auf beiden Seiten beides verloren.
Neben der staatlichen Förderung gibt es auch simple und günstige Energiesparsysteme.
Wenn man sich die derzeitige Energieproblematik ansieht,
1. Russland wird wahrscheinlich im Herbst/November das Gas komplett abdrehen
2. Links- und Rechtsradikale, Reichsbürger, Rechtspopulisten (z.B. AfD), Querdenker (sogenannte „Basisdemokratische Partei Deutschland“, die auch mit der AfD zusammen agiert)
3. Politische Probleme mit Rechtspopulisten in Frankreich und Italien (wobei die rechte Szene von der Mafia wohl unterstützt wird),
dann kann es für jeden sinnvoll sein, den Energieverbrauch zu minimieren. Nicht nur Gas muss eingespart werden, sondern auch beim Strom sollte wohl überlegt vorgegangen werden.
Beim Strom helfen schon simple Aktivitäten:
– Standby beim Fernsehen, Laptop etc. deaktivieren (zB durch Dect-Steckdose).
Hier werden zunächst 3 Möglichkeiten aufgezeigt, wobei kostengünstig die letzte Alternative auch die günstigste Möglichkeit ist.
1. Alternative: Mini-Turbine
Diese Mini-Turbine könnte 10.000 Haushalte mit Strom versorgen
Eine neue Turbinenart ist besonders klein, leicht und äußerst effektiv. Die Turbine, die in der Forschungsabteilung von General Electric entwickelt wurde, läuft mit erhitztem CO2 im geschlossenen Kreislauf. Anders als Wasserdampfturbinen ist sie in wenigen Minuten startklar.
Diese neue Turbine passt bequem auf einen Schreibtisch und hat neben ihrem kompakten Format noch weitere überzeugende Vorteile. Die hocheffiziente Turbine von GE Global Research wird nicht mit Wasserdampf sondern mit hocherhitztem Kohlenstoffdioxid, dem so genannten über- oder superkritischem CO2 betrieben. Sie könne genügend Strom für 10.000 Haushalte liefern, sagen die Entwickler der Turbine.
Superkritisches CO2 liegt zwischen gasförmigem und flüssigem Zustand
Noch hält Doug Hofer, der als Ingenieur das Turbinenprojekt von GE Global Research in Albany in New York leitet, einen Prototyp in den Händen. Der ist aus leichtem Kunststoff und kommt aus dem 3D-Drucker. Später würde die echte Turbine aus Metall hergestellt, wäre aber mit knapp 70 kg unter ihresgleichen immer noch ein Leichtgewicht.
Auch sonst ist die Turbinenneuheit ungewöhnlich. Nicht Wasserdampf, wie üblich, setzt die Turbine in Bewegung, sondern superkritisches Kohlenstoffdioxid. Das ist ein spezieller Aggregatzustand des CO2, der bei einem bestimmten Druck und einer bestimmten Temperatur entsteht. In diesem Zustand hat das CO2 Eigenschaften, die zwischen denen von Gas und Flüssigkeit liegen. Das CO2 ist genauso dicht wie eine Flüssigkeit, hat aber die Viskosität von Gas.
2. Alternative Wärmepumpe
Das Multitalent #Wärmepumpe: hohe Langlebigkeit, geringe #Heizkosten und das ganze umweltfreundlich.
Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Haus per #Wärmepumpe mit kostenloser #Umweltenergie zu heizen.
Wärmepumpe selber bauen
Wie funktioniert eine Wärmepumpe? Und kann man eine Wärmepumpe selbst installieren? Wir zeigen, wie man eine Wärmepumpe selber baut.
Eine Wärmepumpe funktioniert erstaunlicherweise ähnlich wie ein Kühlschrank
– nur mit umgekehrtem Ziel:
Statt #Kälte soll hier #Wärme gewonnen werden.
Mechanische Energie hebt dabei die aus der Umgebungsluft oder dem Boden gewonnene Temperatur auf ein für Heizzwecke nutzbares Niveau.
Abstrakt gesagt: Mithilfe mechanischer Energie macht die Wärmepumpe einen natürlichen Temperaturunterschied für die Beheizung von Wohnräumen energiesparend nutzbar.
Wärmepumpe: Funktion
Das Arbeitsprinzip: Ein unter Druck befindliches flüssiges Medium (zum Beispiel Propan) kann, durch dünne Metallröhren geleitet, aus der Umgebung Wärme aufnehmen und verdampft dabei.
Anschließend wird es in einem Kompressor verdichtet und gibt in einem Kondensator Wärme an das Heizungssystem des Wohnhauses ab.
Dabei verflüssigt sich das Medium wieder – der Kreislauf wird geschlossen, der Prozess beginnt von vorn.
Die benötigte Energie zum Antrieb des Kompressors ist dabei umso geringer, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen genutzter Umgebungstemperatur und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage ist.
Daher sind Flächenheizungen – etwa eine Fußbodenheizung – für die Abgabe der gewonnenen Wärme besonders geeignet.
Je nach genutzter Energie kann der Aufwand zur Wärmeerzeugung um rund 30 bis 50 Prozent verringert werden.
#Erdwärmeheizung
#Energiesparen mit günstiger #Umweltenergie
Lassen Sie die #Sonne für sich arbeiten. #Erdwärmeheizungen decken fast den gesamten #Wärmebedarf des #Hauses mit günstiger #Umweltenergie.
Welche #Energiequelle der Natur Sie mittels einer Wärmepumpe für Ihr Eigenheim anzapfen, hängt von vielen Faktoren ab: den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Bodenbeschaffenheit, Sonnenscheindauer, Grundwasserspiegel), dem Wärmebedarf Ihrer Familie, persönlichen Gewohnheiten und Komfortansprüchen. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem unabhängigen Heizungsplaner bezüglich einer Erdwärmeheizung individuell beraten!
#Erdwärmeheizung: Vor- und Nachteile
Jede natürliche #Energiequelle hat Vor- und Nachteile: #Luft ist überall vorhanden, ihre #Temperatur schwankt aber stark. Grundwasser ist konstant warm, aber nicht überall verfügbar.
Außerdem ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Am wirtschaftlichsten lassen sich Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenerdwärmesonden in über ca. 100 m tiefen, mit Spezialbeton verfüllten Bohrungen betreiben.
Hier liegt die Temperatur das ganze Jahr bei etwa 10 °C. Vorteil:
Die Bohrung braucht wenig Platz, das restliche Grundstück kann normal genutzt werden (anders als bei Erdschleifenkollektoren).
Erdtiefensonden erfordern zwar Spezialbohrer, sind aber platzsparender als Erdschleifen.
Denn Erdwärmekollektoren werden als Schleifen in 100 cm Tiefe im Erdreich vergraben.
Erwärmeheizung: So gelangt Wärme ins Haus
Erdschleifen oder Tiefensonden nehmen die Erdwärme über ein Kältemittel auf, welches in einer (meistens elektrisch angetriebenen) Wärmepumpe verdichtet wird: Mit steigendem Druck klettert auch die Temperatur des Kältemittels nach oben. Die so „aufgepumpte Wärme“ wird in einem Wärmetauscher an den Heizkreislauf (Heizung und Warmwasser) übertragen. Der Druck des Kältemittels wird über ein sogenanntes Entspannungsventil wieder gesenkt und fließt zurück in die Tiefensonden, um neue Erdwärme aufzunehmen. Bis zu 75% des Heizbedarfs können so aus kostenloser Umweltenergie gedeckt werden.
Wie effizient eine #Erdwärmeheizung arbeitet, erkennt man an der Jahresarbeitszahl. Sie sollte möglichst über 4 liegen:
Nur dann werden aus einem Teil zugeführter (elektrischer) Energie (Antriebsstrom der Wärmepumpe) vier Teile Nutzwärme. Ist das Verhältnis geringer, heizen Sie Ihr Haus mit teurem Strom aus der Steckdose.
3. Alternative Wärmetauscher
Energie sparen mit einem Wärmeübertrager
In der Brennwerttechnik und in Lüftungsanlagen sind Wärmetauscher wichtige Anlagenkompenenten, um die Heizungsanlage effizient betreiben zu können. Denn der Wärmeaustauscher übernimmt die dafür notwendige Wärmerückgewinnung aus den eigentlich zum Abtransport bestimmten aber noch sehr warmen Abluftströmen.
Energie sparen mit einem Wärmeübertrager
Mehr als frische Luft! Ein Wärmetauscher sorgt dafür, dass verbrauchte Raumluft einströmende Zuluft erwärmt. Bequem per Fernbedienung das Gerät an- und ausschalten oder die Lüftungsstufen steuern.
Im Wärmetauscher wird also die thermische Restwärme (der Verbrennungsabgase bei der Brennwerttherme oder der abgesaugten geheizten Raumluft) auf die kühlere Zuluft übertragen und so vorgeheizt. Der Wärmetauscher entzieht also den Verbrennungsabgasen der Heizungsanlage
wertvolle Energie, die ohne Wärmetauscher ungenutzt über den Schornstein als Abwärme verloren gehen würde. Gleiches gilt für zentrale Lüftungsanlagen: Ehe die verbrauchte, aber warme Abluft aus den Wohnräumen als Fortluft ins Freie geblasen wird, erwärmt sie noch die von Außen angesaugte, frische aber kalte Zuluft. Dieser Prozess erfolgt im Wärmetauscher.
Wärmetauscher finden sich auch in Kühlschränken, Klimaanlagen oder bei der Warmwasserbereitung, wenn z. B. das Heizwasser in einer Rohrspirale durch den Warmwassertank geleitet wird, um so das Brauchwasser zu erwärmen.
Wie funktioniert ein Wärmetauscher?
Es gibt viele Varianten von Wärmetauschern. Besonders verbreitet ist aber folgende Bauart: Wärmetauscher mit indirekter Wärmeübertragung im Gegenstrom. Die zwei Stoffströme sind hierbei durch eine wärmedurchlässige Wand getrennt: Auf der einen Seite strömt die kalte Außenluft INS Haus, auf der anderen Seite fließt die Warme Innenluft AUS dem Haus (in Gegenrichtung). Durch die getrennte Führung der zwei Luftströme ist eine Durchmischung unmöglich: Der Suaerstoffgehalt der Zuluft bleibt hoch, die Fortluft kann ihre Luftfeuchtigkeit oder Gerüche und Luftschadstoffe nicht an die Zuluft abgeben! Zudem ist die Wärmeübertragung im Gegenstrom besonders effizient.
Wärmetauscher: Dezentrale Raumlüftung mit Wäremerückgewinnung
Sie tun sich mit Lüften schwer und möchten möglichst keine Energie verschwenden? Hier ist eine einfache Lösung. Vor allem gut gedämmte und abgedichtete Haushüllen geizen im Inneren mit guter Raumluft. Automatische Lüftungsanlagen, die über aufwendig verlegte Rohre jeden Raum im Haus mit Frischluft versorgen, sind aber nicht mal eben nachgerüstet. Deutlich einfacher geht es mit einzelnen Frischluftwärmetauschern, die mit einer Kernbohrung durch die Wand eingesetzt werden können. Neben Frischluft sorgt auch dieses kleine Bauteil wie eine große Anlage mit Wärmetauscher für Energieeinspareffekte beim Lüften.
Was ist eigentlich ein Warmluftkollektor?
Das Prinzip ist einfach: Alle 70 Sekunden ändert der innen liegende Ventilator seine Drehrichtung. So wird eine zeitlang alte Raumluft nach außen befördert, wobei die Wärme in den Keramikwaben des Wärmetauschers „hängen bleibt“ und gespeichert wird. Dann saugt das Gerät frische Außenluft an, die sich beim Durchströmen der Keramikwaben erwärmt und so nach innen gelangt. Bis zu 85 Prozent der nach außen geleiteten Raumwärme werden so beim Lüften zurückgewonnen. Beim selbsttätigen, mechanischen Lüften geht das nicht! Infos: www.marley.de.
Im Jahr 2020 wurden in #Deutschland rund 500 Milliarden #Kilowattstunden #Strom erzeugt und in das #Stromnetz eingespeist. Der Anteil der #erneuerbaren #Energien an der im Inland erzeugten und eingespeisten #Strommenge erreichte dabei einen neuen Höchststand. Er stieg von 42 % im Jahr 2019 auf 47 % im Jahr 2020.
1 Mrd. #Kilowattstunden = 1 #Terawattstunde(TWh)
Die deutsche #Stromproduktion beträgt demnach 500 TWh —- Wie viel #Strom wurde 2021 aus #Erdgas gewonnen? 2021 wurden 89 TWh Strom aus Erdgas gewonnen. Somit wurden 89*100/500 = 17,8% des Stroms aus Erdgas gewonnen. —-
Wie viel Erdgas wurde 2021 in Deutschland verbraucht? 1.003 TWh in #Erdgas. Dies sin 90,5 Mrd Kubikmeter. ——
Wer verbraucht wie viel #Gas in Deutschland?
Industrie: 37%
Haushalte: 31 %
Gewerbe und #Handel: 13 %
Stromversorgung: 12 %
Fernwärme: 7 %
——
Insofern könnte. 12 % des #Gasverbrauch reduziert werden, wenn man für die #Stromerzeugung kein #Gas mehr nutzt. ——- Deutsche #Kernkraftwerke erzeugten im Jahr 2021 insgesamt 69,130 Milliarden kWh Strom (brutto). Allerdings waren damals noch 6 Atomkraftwerke beteiligt.
Inzwischen sind noch 3 #Atomkraftwerke am aktiv
KKE #Emsland (11 Mrd. kWh)
GKN-2 #Neckarwestheim 11,2 Mrd. KWh)
KKI-2 #Isar (11 Mrd. KWh)
—— Alle deutschen Kernkraftwerke produzieren somit zusammen 33,2 Mrd Kilowattstunden. —————- Die #Kernenergie könnte also nur 33 TWh von insgesamt benötigten 500 TWh weiter abdecken, wenn die Kernenergie am Netz bleibt. Dies sind also 6,6 % des Gesamtstroms. ———— Angenommen die Kernenergie bleibt am Netz. Wie viel Erdgas würde dann weniger für die Stromproduktion benötigt werden?
Gasverbrauch gesamt:
1.003 TWh
Für Stromproduktion 12% = 120 TWh,
Daraus ergeben sich 17,8 % des Stroms.
Aus Kernenergie kommen noch 6,6 % des Stroms. Es würden also ca 37 % des „Erdgasanteils für Strom“ weniger Erdgas benötigt werden, wenn Kernenergie am Netz bleibt. Bezogen auf die Gesamtgasmenge ist dies allerdings ein relativ kleiner Anteil. Wenn die Kernenergie weiter eingesetzt wird und der Gasanteil für die Stromproduktion reduziert würde (Um den Anteil der Kernenergie) könnten somit ca 7 % des Gesamtgasverbrauches eingespart werden); nur dadurch, dass die Kernenergie am Netz bleibt. Tatsächlich ist der Effekt sogar prozentual größer, denn wenn die Kernenergie wegfällt, dann bedeutet dies mehr Energieaufwand durch Kohle, Gas etc.
Leider muss es aufgrund dieser Situation die Laufzeit der Kernenergie und auch die Stromgewinnung durch Kohle zeitweise verlängert werden.
Für den Gasmarkt bedeutet dies trotzdem noch lange nicht, dass dadurch alles gerettet wäre. selbst wenn nicht nur 7 % des Gasmarktes durch Kernenergie ersetzt würde oder durch Kohle das Gas komplett aus der Energiegewinnung entfernt werden könnte, sind immer noch 88% des Gases in anderen Bereichen eingesetzt.
Energie (Gas und Strom) müssen auf jeden Fall extrem eingespart werden. 2-3 Grad kälter in den Wohnungen bringt keinen um. Eine Umwandlung von der Demokratie in eine Putin-Diktatur tötet dagegen schon eher und kostet 90% der Überlebenden in einer Diktatur die Freiheit.
Insofern kann ich auch mit 2-3 Grad kälterer Wohnung durchaus ganz gut leben. Und auch-wenn es notwendig ist- weniger essen zu gehen- den Schwimmbadbesuch etwas kühler zu genießen, weniger essen zu gehen, kann ich durchaus hinnehmen.
Mr. #Putin, auch wir Deutschen sind wehrhaft und lassen uns nicht durch Dich, Deine Schergen oder rechtspopulistischen, rechtsradikalen AFD’ler oder von Querdenkerparolen einschüchtern.#