Vergleich Private Krankenversicherung 5 Mal Exzellent

#Vergleich #Private #Krankenversicherung

Wieder einmal ist die #Debeka Krankenversicherung a.G. als einzige Gesellschaft mit 5. Mal #Exzellent im Januar 2018 ausgezeichnet worden.

https://mobil.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/zehn-mal-neue-unternehmensratings-131303.php?auto=yes

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Prozesse und Handlungsfelder beim Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind viele neue #Prozesse und #Handlungsfelder zu beachten.

Für #Arbeitgeber bedeutet dies möglichst schnell zu handeln.

Der #bav-#Leitfaden für Arbeitgeber, #HR-Berater #Steuerberater betrachtet diese neuen Prozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater - Der betriebswirtschaftliche Leitfaden www.bav-Leitfaden.de
bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden

Für Arbeitgeber ist dies eine wertvolle Hilfe, wenn es um die betriebswirtschaftliche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in der bisherigen bAV-Welt geht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder
Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder

Leicht nachvollziehbar werden die einzelnen Prozesse für die Handlungsfelder (interne und externe Abteilungen und Stakeholder) dargestellt, so dass jeder Arbeitgeber die neuen Prozesse rechtzeitig planen und umsetzen kann.

Der bAV-Leitfaden wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht.

Vormerkung für weitere Informationen über Link:

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

www.bav-Leitfaden.de

Hart aber fair – Kommentar zu Sendung

Schweden ist hier mit Deutschland nicht vergleichbar. Ebenso auch Norwegen.

So hat Norwegen aufgrund der vorhandenen Rohstoffe (Öl) einen Staatsfonds der hierdurch gute Renditen abwirft.Gleiches gilt für Schweden.

In Deutschland haben wir diese Rohstoffe nicht in diesem Umfang.

Allerdings wird sich dies in den Ländern, die Rohstoffe wie Erdöl haben, in den kommenden 30 Jahren ändern und dann ins Negative verändern.

Nicht ohne Grund will Saudi-Arabien oder auch andere Länder mit hohem Rohölexport die Quellen privatisieren.

Das schwarze Gold wird durch andere Energiequellen im Preis zum einen fallen und gleichzeitig sind die Quellen mengenmäßig begrenzt.

Insofern ist Schweden, Norwegen auch in der Kapitalanlage als Rentenversicherung in keiner Weise mit Deutschland vergleichbar.

<Ergänzung zu Schweden, um Klarheit zu bringen. Schweden wurde nicht zuletzt wegen Eisenerz zu einem einem der reichsten Länder der Welt. Neben Kupfer und Eisen, die Schwedens wichtigste Rohstoffe sind, wurde auch Blei, Silber, Zink, Gold, Erdöl, Pyrit und Uran gefördert. In Schweden ist es also nicht hauptsächlich das Erdöl, sondern andere Rohstoffe.>

Eine Aufteilung der Altersvorsorge in „Umlagefinanziert“ und „Kapitalgedeckt“ ist sinnvoll. Denn der demografische Wandel ist nicht mehr aufzuhalten.

Und die Pflicht zur Altersvorsorge ist auch sinnvoll.

So sollte die Pflichtvorsorge auch bei Selbstständigen mind. 25% bis zur BBG ausmachen.

Davon sollten 12,5 % in Umlagefinanzierung und 12,5% in Kapitaldeckung angelegt werden müssen.

Der kapitalgedeckte Teil sollte weiterhin vom Bürger frei wählbar bleiben. Allerdings sollte dieser Teil eine Pflicht sein!

Hierdurch wären auch Selbstständige verpflichtet etwas für Sie Altersversorgung zu tun.

Übergangslösung für vorhandene Selbstständige: Sofern Selbstständige bereits eine Altersversorgung gemacht haben, sollte diese dann auf die 25% angerechnet werden.

Der frei anzulegende Teil sollte bei Arbeitnehmern in der privaten Altersversorgung oder auch der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden können.

Zu dem Bereich Altersvorsorge gehört nach meiner Auffassung auch der Themenkomplex Pflegeversicherung . Denn auch dies ist nach der letzten gesetzlichen Leistungsverbesserung noch nicht ausreichend.

Werner Hoffmann

Vorstandsvorsitzender Forum-55plus

#Notfallordner für #Unternehmer

Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.

Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.

Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.

Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.

Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.

Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.

Notfallordner Unternehmer
Notfallordner Unternehmer

Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.

YouTube player

Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.

Auf der Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer.

Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0

Bürgerversicherung – Beitragserhöhungen für Rentner

Wie sich die Grundlage der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkassen bisher entwickelt hat und weiter entwickeln wird, kann nachfolgend einmal betrachtet werden.

Historie:

1983: Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 20.12.1982 wurde für gesetzlich krankenversicherte Rentner ein Beitrag festgelegt.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren gesetzlich krankenversicherte Rentner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zunächst wurde dies durch die Gewährung von Zuschüssen abgemildert. Sukzessive wurde dieser Zuschuss abgeschmolzen.

Durch Einführung der Pflegeversicherung entstand eine weitere Beitragsbelastung.

Heute wird zwischen KVdR-Versicherten und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner unterschieden.

Wer zu 90 % des letzten halben Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, bezahlt einen Beitrag, der aufgrund folgender Einkünfte errechnet wird (§ 229 SGB IV):

  • Gesetzliche Rentenzahlung (wobei die Beitragsberechnung durch einen Zuschuss abgemildert wird
  • Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes.
  • ……

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Rentnern werden gemäß § 240 SGB IV zusätzlich auch:

  • Zinseinkünfte
  • Kapitaleinkünfte
  • Mieteinkünfte
  • private Rentenversicherungszahlungen

berücksichtigt.

Durch die Einführung einer Bürgerversicherung wird auch die KVdR nicht mehr weiter bestehen, denn nach den Planungen, sollen alle Einkünfte berücksichtigt werden.

Bürgerversicherung für Rentner ist die Katastrophe
Bürgerversicherung für Rentner ist die Katastrophe

Zwar hat Prof. Lauterbach bestritten, dass Mieteinkünfte nicht berücksichtigt werden sollen. Dies ist jedoch rechtlich nicht haltbar, denn freiwillig Versicherte müssen sehrwohl heute über Mieteinkünfte und Kapitalerträge einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Kapitaleinkünfte.

Würden die Mieteinkünfte und Kapitalerträge wirklich nicht berücksichtigt, dann müsste dies auch für freiwillig Versicherte gelten. Dies hätte einen erheblichen Finanzierungsausfall zur Folge.

Mit dem Wegfall der Verbeitragung der Kapitalertäge will Prof. Lauterbach wohl eher die CDU zur Bürgerversicherung ködern.

Als weitere Folge würden im Übrigen Mieterhöhungen für alle Mieter entstehen. Wenn ein Vermieter plötzlich auf Mieteinkünfte Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss, dann würde der Vermieter dies auch auf die Miete umlegen.

Allein durch diese Mietumlage würden die Mieten um ca. 16 % steigen.

Da Mietzahlungen versteuert werden müssen und die Krankenversicherungsbeiträge lediglich im Jahr mit 1.900 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, müsste der Vermieter nicht nur den erhöhten Krankenversicherungsanteil, sondern auch die höhere Einkommensteuer einkalkulieren und auf den Mieter umlegen.

Konsequenzbeispiel: (Vermieter mit Steuersatz 40 %, 1.000 € Mieteinnahme)

  • Bisherige Mieteinkünfte:   1.000 €
  • – bisher Einkommensteuer: 400 €
  • = Nettomiete:    600 €

Berechnungsbeispiel wenn Bürgerversicherung kommt:

  • Neue Mieteinkünfte:    1.299 €
  • darauf zu zahlender Bürgerversicherungsbeitrag: 179,20 €
  • abzüglich Einkommensteuer: 519,80 €
  • Nettomieteinnahme: 600 €

Ergebnis:

Der Vermieter müsste – damit die Mieteinnahme Netto nicht niedriger ist – um rund 30 % erhöhen.

Viele Mieter müssten dann nicht nur mehr Miete bezahlen, sondern ggf. auch eine kleinere Wohnung suchen.

Suche kleinere Wohnung, weil Miete durch Bürgerversicherung zu teuer wird
Suche kleinere Wohnung, weil Miete durch Bürgerversicherung zu teuer wird

Wie dies die SPD ihren eigenen Wählern verkaufen will, bleibt für uns schleierhaft.

Gleiches gilt auch für die Abschaffung der KVdR-Regelung. Viele Rentner werden dann erheblich mehr belastet.

Wehrt Euch gegen die Einführung einer Bürgerversicherung!
Wehrt Euch gegen die Einführung einer Bürgerversicherung!

 

 

 

 

#Bürgerversicherung in Österreich

#Bürgerversicherung in #Österreich – wirklich gut und günstig?

In Deutschland und Österreich werden etwa 50% des Beitrages für die Krankenkasse bzw. Bürgerversicherung durch die Arbeitgeber gezahlt und Zusatzversicherungen muss jeder vollständig selbst bezahlen.

Und bei Rentnern ist es ebenso: Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt nur von „Grundkrankenversicherung in etwa die Hälfte des Beitrages. Zusatzversicherungen bezahlt der Rentner alleine!

Schaut man sich Österreich an, dann sieht man die Konsequenzen:

Der Beitragssatz scheint auf den ersten Blick niedriger als in Deutschland. Rechnet man allerdings die Beiträge für Zusatzversicherungen und die Eigenbeteiligung mit ein, dann zahlen Arbeitnehmer und Rentner heute mehr!

In Österreich haben circa ein Drittel aller Versicherten eine Zusatzversicherung, weil die Leistungen der Bürger Versicherung teilweise katastrophal sind. Ärmere Menschen können sich keine Zusatzversicherung leisten.

Die Zahl der Wahl Ärzte (die keine Berge Versicherten behandeln) hat in Österreich erheblich zugenommen. Dementsprechend gibt es weniger Ärztin, die mit der Bürger Versicherung direkt abrechnen.

Stichwort Eigenbeteiligung:

Die Wartezeiten bei Facharztbesuchen sind in Österreich teilweise bis zu zwölf Monate. Als Bürgerversicherter

Hat man Anspruch einen Arzt im Bezirk auszuwählen.

Darüber hinaus gibt es so genannte Wahlärzte, bei denen man relativ schnell einen Termin bekommt.

Wenn man zu einem Walarzt geht bekommt man durch die Bürgerversicherung 80 % der Grundkosten ersetzt.

Beispiel:

Gesamtrechnung: 1000 €

Rechnungsbetrag Grundkosten: 300 Euro

Erstattung durch Bürgerversicherung: 80% aus 300 Euro= 240 Euro

= Eigenbeteiligung: 760 Euro

Das höchste Gut des Menschen ist die Gesundheit (neben Frieden und Demokratie).

Und eine gute medizinische Versorgung kostet eben auch Geld.

Und – wie jeder wohl weiß – Das letzte Hemd hat keine Taschen!

bAV-Leitfaden – #SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

#SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der GKV-Spitzenverband bereitet ein weiteres Rundschreiben vor das in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Wir rechnen mit dem Rundschreiben des GKV-Rundschreiben in ca 3-5 Wochen.

Inhalte sind zB: „Verbeitragung bei Porabilität von Direktversicherung in Förderung nach §10a /Abschnitt XI EStG (Riesterrente)

Auch dies wird im bAV-Leitfaden eingearbeitet.

Vormerkung: http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

#Hasskommentare #Verleumdungen ade

„Die Netzfreiheit ist dahin“sagen die „Einen“ – „Endlich wird was gegen Hass im Internet unternommen“.

Leider hat der Hass und die Verleumdung so stark zugenommen, dass dies jetzt die Folge ist.

#Hasskriminalität | #Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das NetzDG (BMJV)

Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online gestellt. Bis Ende 2017 galten für die sozialen Netzwerke Übergangsfristen.

Hintergrund: Vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasste soziale Netzwerke sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) bereitzuhalten.

Nutzerinnen und Nutzer sollen dem sozialen Netzwerk rechtswidrige Inhalte schnell und einfach melden können. Das Netzwerk muss die eingegangene Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich rechtswidrige Beiträge müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden. In allen anderen Fällen gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen. Wird ein derartiges Beschwerdeverfahren nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorgehalten, prüft das BfJ, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.

Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u.a. weiter aus:

Alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer können dem BfJ mitteilen, dass trotz ihrer Beschwerde beim sozialen Netzwerk ein rechtswidriger Inhalt innerhalb der genannten Fristen weder gelöscht noch gesperrt wurde. Diesen Hinweis können alle Betroffenen über das vom Bundesamt auf seinen Internetseiten bereitgestellte Onlineformular übermitteln.

„Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit dem Formular ein einfacher und schneller Weg geboten, uns Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen das NetzDG zu melden“, erklärt der Präsident des Bundesamts, Heinz-Josef Friehe. „Allerdings müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer zunächst beim jeweiligen sozialen Netzwerk beschweren. Das Bundesamt selbst kann keine Löschungen oder Sperrungen vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen systemischer Mängel im Beschwerdemanagement“, betont Friehe.

BITTE BEACHTEN:

Das Bundesamt für Justiz kann rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) nicht selbst löschen oder sperren bzw. die Löschung oder Sperrung anordnen. Es hat die Aufgabe, Verstöße gegen Pflichten, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu beachten sind, im Wege eines Bußgeldverfahrens zu verfolgen, darunter den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. Bitte beschweren Sie sich daher in jedem Fall zunächst bei dem betreffenden sozialen Netzwerk über die unterlassene Löschung oder Sperrung von rechtswidrigen Inhalten.

Eine Anzeige beim Bundesamt für Justiz, dass ein soziales Netzwerk einen rechtswidrigen Inhalt nicht gelöscht oder gesperrt hat, setzt voraus, dass Sie sich zuvor erfolglos bei dem betreffenden Netzwerkbetreiber beschwert haben.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anzeige, wenn Sie auch die übrigen Felder nutzen.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/NetzDG/Service/Formulare/Anzeige/Formular_node.html;jsessionid=D9D0626FC6480E04A446C967CA23A06F.1_cid377

#ZukunftDeutschland

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und in ca. 15 Jahren in Deutschland sein wird.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.

#bAV #Betriebliche #Altersversorgung – Der #bAV-#Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.

Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.

Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.

Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.

Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung

Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe

http://www.bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

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