Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!
Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
#Gewalt gegen #alte #Menschen nimmt zu. Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
Weil alte Menschen sich nicht wehren können, nutzen Helfer das manchmal aus – öfter als bislang gedacht. Experten schlagen Alarm. Die Misshandlungen nehmen zu.
Die Zahl der Betroffenen steigt rapide – womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050.
Sie werden angeschrien oder blamiert, verängstigt oder isoliert, manche werden finanziell ausgenommen oder geschlagen: Jeder sechste Mensch über 60 Jahren wird nach neuen Schätzungen missbraucht oder schlecht behandelt. Betroffen seien 141 Millionen Menschen weltweit, berichtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum „Welttag gegen die Misshandlung alter Menschen“.
Frauen und Männer waren gleichermaßen betroffen.
Bei den Studien, die mit Unterstützung der WHO zu dem Thema ausgewertet wurden, ging es vor allem um Menschen, die zu Hause betreut werden. „Die Misshandlung alter Menschen nimmt zu“, sagte Alana Officer von der WHO-Abteilung, die sich mit Fragen des Alterns beschäftigt. „Wir müssen mehr tun, um Misshandlungen zu verhindern, und wir müssen uns mit der wachsenden Häufigkeit verschiedener Misshandlungsformen auseinandersetzen.“
„Misshandlungen alter Menschen verstoßen gegen die Menschenrechte“, heißt es in dem Bericht, der im Fachmagazin „Lancet Gobal Health“ erschienen ist. Sie hätten schwerwiegende Folgen: Die Opfer würden öfter krank, müssten öfter in Krankenhäuser oder Heime eingewiesen werden und hätten ein höheres Sterberisiko.
Die Forscher haben 52 Studien aus 28 Ländern ausgewertet und glauben, dass das Problem bislang unterschätzt worden ist.
11,6 Prozent der Menschen würde psychisch unter Druck gesetzt, 6,8 Prozent finanziell betrogen, 4,2 vernachlässigt, 2,6 Prozent erlebten Gewalt und 0,9 Prozent würden sexuell missbraucht.
Studien aus einzelnen Ländern variierten erheblich, mit nur 2,2 Prozent Missbrauchsrate in Irland, aber 36 Prozent in China, 61 Prozent in Kroatien und sogar 80 Prozent in Peru. Die Autoren betonen aber, das es keine klare Definition von Missbrauch gebe, was einen Teil der Variationen erkläre.
„Obwohl eine von sechs älteren Personen betroffen ist, hat dieses Thema in Debatten um die öffentliche Gesundheit nicht dieselbe Priorität wie andere Formen der Gewalt“, so die Studienautoren.
Mit der Alterung der Bevölkerung werde die Zahl der Betroffenen aber rapide steigen, womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050. Sie rufen zu einem weltweiten Aktionsplan auf, um diese Gewalt zu stoppen und Opfer zu schützen.
Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.
Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.
Der Grund ist ganz einfach:
Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.
Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.
Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.
Welche Unterschiede gibt es zwischen:
#Bankvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Generalvollmacht
#Unternehmervollmacht ?
Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:
Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.
Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.
Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:
#Notfallordner für #Beamte
unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.
Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar
#Trump geht es nur um seine #Wirtschaft – und der Klimaschutz ist ihm völlig egal, solange die USA 🇺🇸 mit seiner Wirtschaft wächst.Vielleicht müssen erst Boykotts der amerikanischen Produkte erfolgen und die amerikanische Wirtschaft darunter leiden, damit Trump der Klimaschutz wichtig wird?
<Bitte teilen> – Es geht um die Zukunft unserer Kinder und unsere Zukunft!
Kein Bekenntnis zum Klimaschutz. Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Donald Trump: kam später als alle anderen – und blockierte.
Das Treffen der G7 verläuft angespannt – was an US-Präsident Trump liegt. Alle Teilnehmerstaaten reden auf den Gipfelneuling ein, aber der ist nicht zu bewegen. Mit den USA gibt es keine Einigung zu Flüchtlingen. Auch ein Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen fehlt.
Der G7-Gipfel wird als G6 plus USA enden – nicht zuletzt wegen Differenzen beim Klimaschutz. In der Abschlusserklärung des Treffens werde deutlich gemacht, dass sich die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu den sechs anderen Ländern nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen wollen, hieß es aus Diplomatenkreisen. Die Klimapolitik war neben Freihandel und Flüchtlingen eines der großen Themen auf Sizilien, bei dem keine Einigkeit mit US-Präsident Donald Trump erzielt werden konnte.
Die anderen Teilnehmerstaaten Deutschland, Japan, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Italien bekräftigten hingegen, die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgase schnell umsetzen zu wollen. Die Unterhändler saßen bis tief in die Nacht zusammen und setzten ihre Verhandlungen über die Abschlusserklärung am Vormittag fort.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:
die Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Hinterbliebenenversorgung
vorzusorgen.
Als Alternativen bieten sich:
freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
private Versicherungen
die betriebliche Altersversorgung
an.
Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.
Die Hauptunterschiede sind in:
der Steuer
der Sozialversicherung
Erbrecht / Erbschaftsteuer
und ggf. Arbeitsrecht
vorhanden.
Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:
In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.
WICHTIG:
Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!
Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ein Machtpoker auf Kosten der Arbeitnehmer
Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:
sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält
kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).
Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.
Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.
In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.
Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.
Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.
Das Problem der Langlebigkeit:
Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.
Beispiele:
Lebenserwartung: 65-jähriger Mann
10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)
Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.
Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.
Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.
Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!
Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.
In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.
Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):
Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
Monatsrente 537,63 €
Heubeck Richttafel RT 2005 G:
Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
Monatsrente: 465,54 €
Generationentafel DAV 2004 R:
Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
Monatsrente: 350,14 €
Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.
Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!
Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:
Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.
Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.
Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).
Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.
Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!
Seit kurzem bringt die #SPD wieder neue Argumente für die #Bürgerversicherung ins Spiel.
Die SPD ist für die Bürgerversicherung und argumentiert damit, dass der Beitrag in der Krankenversicherung zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden soll.
Zunächst hört sich dies plausibel an und würde sicherlich von jedem Arbeitnehmer befürwortet werden.
Tatsache ist jedoch, dass dies für die Arbeitnehmer nur die halbe Wahrheit ist. Fakt ist, dass die SPD die Bürgerversicherung möchte und geschickt das o. g. Argument mit der #Bürgerversicherung verbindet.
Allerdings würde die Bürgerversicherung für alle Arbeitnehmer und Rentner teurer werden.
Wenn es sich um Arbeitnehmer / Rentner handelt, die zur Miete wohnen, würde die Bürgerversicherung zu einer weiteren Mietsteigerung führen. Grund: Die Einführung der Bürgerversicherung soll dazu genutzt werden, dass alle Einnahmen bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt werden – und das ohne Obergrenze (keine Beitragsbemessungsgrenze).
Der Vermieter müsste also Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen bezahlen. Und in diesem Fall würde der Vermieter die Mehrbelastung auf die Mieten draufschlagen!
Ein Arbeitnehmer, der zur Miete wohnt müsste mit Mietsteigerungen von ca. 13% rechnen!
Wenn der Arbeitnehmer / Rentner selbst Eigentum und Zinseinnahmen oder Zusatzrente von einer privaten Rentenversicherung bezieht, müsste auch hierauf ein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden (ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze).
Letztendlich würde durch die Bürgerversicherung die „Krankenversicherung der Rentner“ wegfallen und der Beitrag in der Krankenversicherung – wie bei einem freiwillig Krankenversicherten – alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung -berücksichtigen.
Neben diesen Verschlechterungen würde durch eine Bürgerversicherung der Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen entfallen.
Da die Leistungen „kraft Gesetz“ festgelegt werden, wäre durch einen fehlenden Wettbewerb die Leistungskürzung sehr schnell umsetzbar.
Nun, auch eine Lösungsmöglichkeit des „Altenproblems“.
Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung würde wieder durch eine frühere Sterblichkeit der Rentner entlastet!
Wer dies nicht will, sollte gegen die Bürgerversicherung bei der kommenden Bundestag stimmen.
Für die Bürgerversicherung sind im Übrigen folgende Parteien:
#SPD
#Grüne
#Linke
#AFD
Gegen die Bürgerversicherung sind:
#CDU
#CSU
#FDP
Bürgerversicherung – Nein Danke
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.
Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!
Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.
In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.
Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.
Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….
…..ODER….
man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.
Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:
Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
Zahnersatz: 3,3 Mrd.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)
Darüber hinaus muss der Versicherte bei:
Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)
schon selbst bezahlen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.
Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.
Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.
Und die Gefahren für Rentner bei der Betrieblichen Altersversorgung, wenn das sogenannte Sozialpartnermodell kommt.
Was #Gewerkschaften und #Unternehmensverbände teilweise beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz fordern, ist nicht mehr nachvollziebar.
So wollen beide Gruppen, dass bei Betriebsrenten keine Rentengarantie vorhanden ist. Die Rente kann dann vom Ertrag des Anlagemanagement abhängig sein, nach dem Motto: „Einmal gibts viel Rente und einmal eben weniger.
Für die zukünftigen #Rentner nicht gerade sinnvoll, denn der Durchschnittsrentner muss schon jetzt von seiner #Rente:
bezahlen. Und der zu versteuernde Anteil wird weiter auf bis zu 100% der Rente ansteigen.
Aus diesen Gründen ist eine weitere unsichere Zusatzrente nach dem sogenannten Sozialpartnermodell für viele Rentner zu gefährlich. Es treibt die Rentner zu einer ungewisse Zukunft bei der Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung.
Wer Rentner ist, hat bei den Gewerkschaften eh keine Lobby.
Einzig die #Versicherungswirtschaft fordert für die Betriebsrente eine Rentengarantie zu behalten.
Ein Lob auf die Versicherungswirtschaft in diesem speziellen Fall!
Wir fordern die Beibehaltung von #Rentengaratieen zum Rentenschutz.
Als Ergänzung ein Artikel aus der Stuttgarter Nachrichten:“
Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten
Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer #Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.
Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.
Fristen für Beratung werden knapp
Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.
Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.