Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

Pflegekosten explodieren – jeder 3. Pflegefall ist mit Sozialhilfe mitfinanziert

Die #Pflege im #Pflegeheim gehört zu den teuersten #Lebensabschnitt. Nahezu jede 3. Person ist auf #Sozialhilfe angewiesen.

Oft müssen dann auch die Kinder, oder im Extremfall auch die #Schwiegerkinder mitgezählten. Dies passiert dann, wenn das Schwiegerkinder sehr gut verdient und der #Ehepartner des Schwiegerkinds – also das Kind des zu #Pflegenden – einen hohen #Unterhaltsanspruch hat.

Das kann aber auch bei der Pflege zu Hause passieren, denn zu Hause entstehen neben den Pflegekosten auch die bisherigen Lebenshaltungskosten.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine #Pflegezusatzversicherung.

Beim Abschluss einer #Pflegezusatzversicherung sollte man darauf achten, dass diese

1. ab dem #Pflegegrad 1 leistet

2. bei einer #Pflege zu Hause und im Pflegeheim leistet

3. beim Vergleich der Angebote auch darauf schaut, wie hoch die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten des Unternehmens sind.

Der Grund ist ganz einfach: Die Kalkulation der Beiträge kann viele Variablen enthalten, die dann dazu führen, dass der Beitrag zunächst günstig aussieht, aber im Laufe der Jahre der Beitrag angehoben werden muss (weil die Tarife zunächst günstigst kalkuliert wurden; Beispiel dafür: Annahme weniger #Pflegefälle, da die Versicherten dieses Tarifs frühzeitiger sterben).

Bei der Auswahl eines entsprechenden Angebots gibt es noch verschiedene Zahlungsvarianten:

1. mtl. Zahlungsweise:

Der Beitrag muss lebenslang entrichtet werden.

2. Einmalbeitrag:

Hierbei wird der Beitrag zu Vertragsbeginn gezahlt. Stirbt der Versicherte frühzeitig, wird entweder das Restkapital oder aus dem Restkapital für einen fest vereinbarten Zeitraum die weitere Auszahlung an die Person weitergezahlt, die bei Vertragsabschluss vereinbart war (z.B. Kinder, Enkelkinder). Bei dieser letzten Varianten ist der Vorteil, dass die steuerliche Bewertung geringer ist und somit #Erbschaftsteuer gespart wird (Bewertungsgesetz).

Lässt man das Vermögen bei der Bank und finanziert die #Pflegerestkosten durch #Bankguthaben, dann ist nicht sichergestellt, dass das vorhandene Vermögen ausreicht.

Sollte man frühzeitig versterben, freut sich der Fiskus über die Erbschaftsteuer.

Gerade wenn Mann Kinder und Schwiegerkinder hat, entsteht auch öfters Streit in Familien, weil man für die Pflege der Eltern bzw. Schwiegerkinder bezahlen muss.

Es macht In jedem Fall das #Pflegerisiko durch eine #Pflegezusatzversicherung abzusichern.

Zu den wichtigen Regelungen, die spätestens ab 55 zu regeln sind gehören im Übrigen:

  • Absicherung der Pflegekosten
  • Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
  • Testament

Sinnvoll sind hierbei auch eine umfangreiche Dokumentation.

Der Notfallordner- Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

ist hier besonders hilfreich.

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen. Grund: Je nach Beruf und Branche sowie bei Selbstständigen, Unternehmern, Ärzten, Apothekern und Handwerkern sind völlig unterschiedliche Bereiche zu beachten.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Anzahl der Pflegefälle überproportional ansteigen und dies die Gesetzlichen Pflegekassen enorm belasten.

Die Eigenvorsorge ist – wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung unausweichlich.

Dies macht auch der nachfolgende Artikel deutlich

–> https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/jeder-dritte-pflegeheimbewohner-auf-sozialhilfe-angewiesen-kassen-fordern-steuerzuschuss-13207/

Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente oder Witwenrente

Rentenerhöhung bei Witwen und geschiedenen Alleinerziehenden, die noch Arbeitnehmer sind durch Minimierung der Einkommensanrechnung

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen

Wenn sich ein Ehepaar geschieden oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst wird und der frühere Ehepartner oder Lebenspartner verstirbt, dann hat der überlebende Ehegatte / Lebenspartner einen Anspruch auf eine Erziehungsrente. Einzelheiten ergeben sich aus § 47 SGB VI (z. B. es wird ein Kind erzogen, das nicht einmal vom verstorbenen Expartner sein muss).

Viele überlebende Expartner stellen dann aber auch die Frage: Wird das Einkommen angerechnet? Wie hoch darf ich neben der Erziehungsrente dazuverdienen?

Bei der Berechnung der Einkommensanrechnung spielen viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle.

Zunächst kommt es auf die Einkommensart an. Von dieser Einkommensart wird dann zunächst ein Pauschalbetrag abgezogen. Einzelheiten sind in § 18 ff SGB IV geregelt.

Witwenrente Erziehungsrente Einkommensanrechnung
Witwenrente Erziehungsrente Einkommensanrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht dies.
Gerda M. (wohnhaft in Hamburg, 40 Jahre, geschieden und alleinerziehend von einem Kind (8 Jahre) hat ein Bruttoeinkommen als Angestellte von mtl. 3.000 Euro im letzten Jahr verdient (keine Sonderzahlungen). In diesem Jahr hat sie das gleiche Bruttoeinkommen.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Bruttoeinkommen mtl.                                  3.000 €

Abzgl. Pauschal                                              1.200 €

= fiktives Nettoeinkommen                                                               1.800 €

Von diesem fiktiven Nettoeinkommen wird nun ein Freibetrag abgezogen. Der Freibetrag beträgt (2019):

Für Gerda M.:

26,4 x 32,03 (aktueller Rentenfaktor 2019 West)     845,59 €

Für das Kind:

5,6 x 32,03 € (aktueller Rentenfaktor 2019 West)    179,37 €

Freibetrag (§ 97 SGB VI) gesamt:                                                      1.024,96 €

Aus der Differenz des fiktiven Nettoeinkommens und dem Freibetrag:     775,04 €

Davon 40 % auf die Rente anrechenbar:                                                      310,02 €

Die Erziehungsrente würde in diesem Fall um 310,02 € gekürzt.

Die Kürzung kann jedoch auch geringer anfallen, wenn Gerda M. durch bestimmte Möglichkeiten ihr Bruttoeinkommen reduziert.

Das Bruttoeinkommen kann beispielsweise durch eine Entgeltumwandlung reduziert werden. So könnte Gerda M. durch eine Entgeltumwandlung Beiträge in eine Unterstützungskasse über den Arbeitgeber einbezahlen. Hierdurch würde dann das Bruttoeinkommen um den Umwandlungsbetrag reduziert.

Noch besser wäre, wenn sie eine Entgeltumwandlung als Direktversicherung mit dem Arbeitgeber vereinbart.

So könnte sie beispielsweise auf 200 Euro Gehalt verzichten und somit ihr Bruttoeinkommen absenken. Durch den Verzicht spart sie direkt mtl. Steuern und auch Sozialversicherungsabgaben.

Bisheriges Bruttoeinkommen:                     3.000 €           

Entgeltumwandlung:                                        200 €

Neues Bruttoeinkommen:                             2.800 €

Hierdurch sinkt die Steuer (inkl. Ki.st.) – 46,38 € – und die Sozialabgaben um
39,60 €, also gesamt um 85,98€.

Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet einen 15 %igen Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) auf den umgewandelten Beitrag von 200 € zu bezahlen. Viele Arbeitgeber gewähren inzwischen jedoch auch Arbeitgeberzuschüsse zwischen 20-50 %.

Berücksichtigt man in diesem Beispiel nur den Mindestzuschuss des Arbeitgebers, dann ergibt sich folgende Berechnung:

Arbeitnehmer-Bruttoaufwand:                                              200,00 €

Abzüglich Steuer-/Sozialversicherungsersparnis:                85,98 €

Nettoaufwand:                                                                      114,02 €

Tatsächlich werden jedoch angespart:

Arbeitnehmer-Bruttoaufwand:                      200,00 €

+ AG-Zuschuss:                                                 30,00 €

Gesamtsparbeitrag:                                       230,00 €

Gertrud M. erhält somit auf Ihren Nettoaufwand (114,02 €) einen Zuschuss durch Steuern, Sozialabgaben und Arbeitgeberbeitrag von 115,98 € (etwas mehr als 100 % Zuschuss).

Interessant ist nun, wie sich diese Direktversicherung auf die Berechnung der Einkommensanrechnung auswirkt:

Bruttoeinkommen mtl.                                  2.800 €

Abzgl. Pauschal                                              1.120 €

= fiktives Nettoeinkommen                                                                1.680 €

Von diesem fiktiven Nettoeinkommen wird nun ein Freibetrag abgezogen. Der Freibetrag beträgt (2019):

Für Gerda M.:

26,4 x 32,03 (aktueller Rentenfaktor 2019-West)   845,59 €

Für das Kind:

5,6 x 32,03 € (aktueller Rentenfaktor)                      179,37 €

Freibetrag (§ 97 SGB VI) gesamt:                                                      1.024,96 €

Aus der Differenz des fiktiven Nettoeinkommens und dem Freibetrag:     655,04 €

Davon 40 % auf die Rente anrechenbar:                                                       262,02 €

Die Erziehungsrente würde in diesem Fall um 262,02 € gekürzt.

Durch den Nettoaufwand von 114,02 € für eine Direktversicherung wird bei der Erziehungsrente 48 € mehr ausgezahlt.

Somit ist der tatsächliche Mehraufwand für die Direktversicherung 66,02 €. Durch diesen Nettoaufwand erhält Gerda M. eine Direktversicherung, bei der mtl. ein Gesamtbetrag von 230,00 € angespart wird; auf 66,02 € sind dies 248,38 % Zuschuss.

Für Gerda M. bedeutet dies eine zusätzliche Altersversorgung. Diese muss natürlich in der Auszahlungsphase versteuert und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt werden. Allerdings kann auch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag entfallen, wenn eine bestimmte Freigrenze nicht überschritten ist. (§ 229 SGB V i. V. mit § 226 SGB V)

Eine ähnliche Situation ergibt sich auch bei Witwenrenten / Witwerrenten. Durch eine betriebliche Altersversorgung – insbesondere eine Direktversicherung – kann eine höhere Hinterbliebenenrente oder auch Erziehungsrente ausgezahlt werden, wenn die Rente durch eigenes Einkommen beim Arbeitnehmer gekürzt wird.

Aufgrund unterschiedlicher Einkommensarten, Einkommenshöhen und dem unterschiedlichen Lebensalter sollte jeder Fall individuell von einem Fachmann / Fachfrau geprüft werden.

bav-Experte Rentenexperte Rentenexperte
bav-Experte Rentenexperte Rentenexperte

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Ein weiterer Tipp:

Wer alleinstehend ist, sollte sich auch über die rechtliche Vorsorge machen. In einem Notfallordner können alle notwendigen Dokumente gesammelt werden.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der Notfallordner-Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de bietet darüber hinaus viele Tipps, die bei Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder im Todesfall beachtet werden muss.

Besonders wichtig ist bei Alleinerziehenden die Sorgerechtsverfügung, in der nicht nur geregelt ist, wer für das minderjährige Kind zuständig ist, sondern auch noch spezielle Anforderungen.

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen. Grund: Je nach Beruf oder Branche sind viele individuelle Bereiche zu beachten.

Freiwillige Beiträge an gesetzliche Rentenversicherung zahlen – Lohnt sich das?

#Altersvorsorge – Freiwillige #Beiträge in die #Rentenkasse einzahlen kann sich lohnen, allerdings darf das keine Pauschalaussage sein.

So gibt es viele Einflüsse, die beachtet werden müssen.

So spielt beispielsweise

– die voraussichtliche #Lebenserwartung (Gesundheit),

– der Familienstand (wegen einer evtl. #Hinterbliebenenversorgung),

– das Einkommen des Versicherten und des Ehe-Lebenspartners

– das Heiratsdatum

– die Höhe der einzelnen Einzahlungen

entscheidende Rollen.

Pauschalaussagen – wie sie in der Süddeutschen stehen – treiben die Menschen zu Einzahlungen in die #Rentenversicherung, allerdings in einigen Fällen oft nicht sinnvoll.

Man muss auch berücksichtigen, dass Einzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung nach dem Tode nicht vererbbar sind.

Wenn

– kein Hinterbliebener (Witwe(r) vorhanden ist

– oder der Hinterbliebene selbst hohe Einkünfte hat,

dann wird regelmäßig keine Hinterbliebenenrente von der #Deutschen #Rentenversicherung gezahlt (außer das #Sterbevierteljahr für Ehe/Lebenspartner). So lange man lebt, bekommt man zwar eine höhere Rente, allerdings danach ist das Vermögen weg.

Bei einer privaten Geldanlage bleibt das #Vermögen vererbbar (außer #Rürup).

Bei der #privaten #Rentenversicherung ist das Vermögen ebenso vererbbar. Wurde eine #Rentengaratiezeit vereinbart, wird die Rente an die #Erben weiter gezahlt.

Hierbei können sich erhebliche Vorteile bei der #Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung ergeben (#Bewertungsgesetz)

Gleichfalls ist bei Einzahlungen

– die Höhe

– und der Einzahlungszeitpunkt unter der steuerlichen Betrachtung zu prüfen.

Insoweit ist der Artikel der Süddeutschen etwas mit Vorsicht zu betrachten.

Tipp für Gesetzlich Rentenversicherte vor der Vollendung des 45. Lebensjahres

Wer das 45.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auch für das „erste Rentenschuljahr – Vollendung 16.-17. Lebensjahr Beiträge einzahlen. Dies führt zur Berücksichtigung dieses Jahres.

Wichtig dabei ist, dass man sich gut die Einzahlungshöhe überlegt. Zahlt man den Mindestbeitrag (2019: 18,6% aus 450 Euro= 83,70 Euro pro Monat- 1004.40 Euro für dieses Jahr), dann wird dieses Jahr angerechnet.

Ist jedoch die Erwerbsminderung absehbar, dann sollte man ggf. den Höchstbeitrag schnell noch einzahlen. Grund: Für jedes Jahr gibt es Entgeltpunkte, die im Monatsdurchschnitt einen Wert ergeben.

Ab dem Leistungsfall gibt es zusätzlich die Zurechnungszeit. Für die Zurechnungszeit gibt es ebenso Entgeltpunkte, die – vereinfacht dargestellt – aus dem Durchschnitt der vorangegangenen Arbeitsleben errechnet werden.

Je höher der Durchschnitt war, desto mehr Punkte gibt es für die Zurechnungszeit und desto höher wäre die Erwerbsminderungsrente.

Hier muss also genau geprüft werden, wie und wann welche Höhe eingezahlt wird.

Freiwillige Beiträge ab 45

Derzeit kann man für die Planung einer vorgezogenen Altersrente freiwillige Beiträge einzahlen und somit den Abschlag finanzieren. Wer dies plant, kann den Einzahlungsbetrag steuerlich geltend machen, so wie dies auch bei der Rüruprente möglich ist.

Der eingezahlte Betrag verbleibt bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Rüruprente verbleibt der eingezahlte Betrag bei der Versicherungdgesellschaft.

Der Unterschied beider Systeme ist, dass der Beitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Umlagesystem und bei der Rüruprente in ein Kapitalansparsystem fließt.

Bei dem Umlagesystem ist die Entwicklung von der Demografie abhängig (Verhältnis Arbeitnehmer zu Rentner).

Beim Kapitalansparsystem ist die Rente von der Zinsentwicklung bzw. von der Überschussentwicklung abhängig.

Was für rentennahe Jahrgänge vielleicht interessant sein kann, ist für unter 50jährige oft nicht die beste Wahl.

Interessanter könnte für diese Jahrgänge durchaus die betriebliche Altersversorgung sein, insbesondere als versicherungsförmiger Durchführungsweg (z.B. als Direktversicherung).

Hier ist neben der Steuerersparnis noch die

– Sozialversicherungersparnis

– und die Pflicht des Arbeitgeberzuschusses von mind. 15% (gem. §1a Abs. 1a BetrAVG).

Zwar muss später im Leistungsfall der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden (bei einer gesetzlichen Rente nur die Hälfte), allerdings:

– hat der Arbeitnehmer für den Sparbeitrag die Sozialversicherungsersparnis

– hat der AN vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss erhalten (und zusätzlich daraus auch einen Zinseszins bei den Überschüssen daraus)

– kann bei der Auszahlung nicht nur die Rente wählen, sondern auch die Einmalauszahlung, was bei der gesetzlichen Rente nicht machbar ist.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass der Bundeshaushalt jedes Jahr aus Steuermitteln Finanzierungszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, diese aber zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen (z.B. Mütterrente) genutzt werden.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 100% Beitrag nur etwa 80% für Altersrenten zur Verfügung stehen und die Übrigen Beitragseinnahmen für Witwen-, Waisenrenten sowie Rehaleistungen und auch ein Teil für die Verwaltung verbraucht wird.

Die Entscheidung ist für den Versicherten oft nicht einfach. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich durch einen Fachmann notwendig.

Diese(r) Fachmann/-Frau sollte sich mit der

– gesetzlichen Rente

– betrieblichen Altersversorgung

– privaten Altersversorgung

– Einkommenssteuer

– und auch dem Erbrecht/Erbschaftsteuer auskennen.

Halbwissen kann dem Verbraucher hier nicht weiterhelfen.

Natürlich kann man sich auch bei allen beratenden Berufsgruppen einzeln kundig machen (Dies wären dann individuelle Beratungen beim Rentenberater, Steuerberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Versicherungsfachmann/-Frau.)

Zitat in der Süddeutschen:

„Zehntausende wollen hohe Summen an die staatliche Rentenkasse überweisen, um früher in Rente zu gehen. Das ist auch ein Misstrauensvotum gegen Banken, Versicherungen und Anlagegesellschaften.“

https://sz.de/1.4382168

Pflege zu Hause durch Angehörige

Die #Pflege von #Angehörigen, die an #Demenz erkrankt sind, ist oft nicht immer ganz einfach, aber durchaus zu schaffen.

Spätestens bei den ersten Symptomen sollte eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht erstellt werden.

Lehnt dies der #Notar bereits ab, dann besteht immer noch die Möglichkeit, eine #Betreuungsverfügung zu erstellen.

Im

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

gibt es hierzu auch umfangreiche Informationen.

Eine Generalvollmacht/ Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend beim Notar beurkundet werden. In bestimmten Fällen kann sie auch selbst erstellt werden, wobei hier einige Punkte beachtet werden müssen.

Ankreuzformulare aus dem Internet herunterzuladen ist im Übrigen der falsche Weg.

Ebenso erleichtert eine umfangreiche Dokumentation die Randbedingung in der Pflege.

Hierbei können (frühere) berufliche Eigenheiten eine wichtige Rolle spielen (z.B. bei Beamten, Selbstständigen, Unternehmern.

Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Pflege-zu-Hause-Wir-schaffen-das-380769.html

Rente Vorsorge Immobilienkauf – Veränderungen in der Zukunft

#Rente und #Vorsorge durch #Kauf einer eigengenutzte #Immobilie – #Immobilienpreise (immer noch) im Aufschwung. Wohnraum auf dem Land wird auch teurer.

Der #Immobilienerwerb zur #Eigennutzung ist und bleibt eine Empfehlung zur #Altersvorsorge.

Allerdings sollten die Zinsen – auch wenn sie langfristig nicht markant ansteigen werden – LANGFRISTIG – festgeschrieben werden.

Eine #Zinsfestschreibung bis zum Ende der #Darlehenslaufzeit bieten allerdings wenige Institute an.

(Sofortfinanzierung mit einer #Zinsfestschreibung über die #gesamte #Laufzeit gibt es seit vielen Jahren bei der #Debeka

https://www.debeka.de/produkte/bausparen_finanzieren/finanzieren/index.html )

Inwieweit der #Erwerb einer Immobilie zum vermieten als Altersversorgung sinnvoll ist, muss kritisch betrachtet werden.

Gründe:

1.

Die Anzahl der Wohnimmobilien beträgt heute etwa 40 Mio.

In Deutschland leben derzeit etwa 82,8 Mio. Menschen.

Aufgrund des demografischen Wandels werden bei einer Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau zu wenig Kinder geboren); es wären 40% mehr Kinder notwendig (2,1), damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Die Bevölkerung wird kleiner und in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64-73 Mio. zurückgehen.

Die Nachfrage nach Immobilien wird hierdurch kleiner.

2.

Wer eine Immobilie kauft, um diese zu vermieten, muss auch berücksichtigen, dass diese Immobilie altert und Investitionen später notwendig sind.

3.

Eine vermietete Immobilie macht auch Arbeit.

Neben

– der Abrechnung,

– der evtl. Teilnahme an Eigentümerversammlungen

– der Neuvermietung

besteht auch das Risiko des Mietausfalls, wenn der Mieter nicht mehr seine Miete bezahlt bzw. bezahlen kann (Arbeitslos, zu geringe Rente, Erwerbsunfähigkeit, Tod des Partners usw.)

Je älter der Eigentümer (Vermieter) ist, desto schwieriger wird diese Arbeit.

Meist muss dann diese Tätigkeit auf andere Personen übertragen werden (Angehörige oder Hilfsdienste: www.privatbuero.de

Insofern ist zwar der Kauf für die eigene Immobilie zu empfehlen, allerdings der Kauf einer Immobilie zum vermieten gut zu überlegen.

Wer nun meint, dass Ballungszentren immer eine hohe Nachfrage haben werden, sollte die Veränderungen, die es in den kommenden 30 Jahren geben wird, nicht übersehen.

Digitalisierung und autonomes Fahren verändert die Welt und auch Deutschland

Durch:

– autonomes Fahren

– digitale Transformation (Veränderungen in der Arbeitswelt)

wird sich nicht nur der Arbeitsort (z.B. mehr Homeoffice, Studium zum größten Teil von zu Hause aus) verändern, sondern auch unsere Kultur verändern.

Gerade auch das autonome Fahren wird dazu beitragen, dass man nicht mehr im Ballungszentrum wohnen muss.

Zwei Tipps:

1.

Wer die Altersversorgung im Blickfeld hat, sollte auch die rechtliche Vorsorge spätestens dann berücksichtigen.

Neben der Dokumentation aller Unterlagen (z.B. auch Originalscheidungsurteil oder wichtige Ergänzungsvereinbarungen bei der betrieblichen Altersversorgung sollten auch

– Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, ggf. Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Testament, Bestattungsverfügung usw.

nicht vergessen werden.

Ideal ist hier der „Notfallordner-Vorsorgeordner“ von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Diese Notfallvorsorge gibt es in 90 verschiedenen Versionen, abhängig vom beruflichen Status, der hierbei dringend zu berücksichtigen ist.

(Preis ab 27 Euro inkl.MWSt.zuzügl. Verpackung und Versand)

2. Einen Trend über die derzeitige Immobilienpreise hat die Postbank gerade veröffentlicht.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wohnraum-auf-dem-Land-wird-auch-teurer-article20898060.html

Warum die bAV noch nicht den richtigen Schwung hat

Das Fehlen von Abschlüssen beim #Sozialpartnermodell und auch die Weiterentwicklung in der bisherigen bAV-Welt 1 haben zwei Gründe.

Keine Frage, die #betriebliche #Altersversorgung ist heute schon interessanter, als die Geldanlage für die Altersversorgung bei einer Bank oder Fonds. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche #Förderung sowie der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung sind hervorragend. Allerdings sehen Arbeitnehmer und #Gewerkschaften noch Ergänzungsbedarf. Dies nicht nur bei der Abschaffung der #Vollverbeitragung in der #Rentenauszahlung, sondern auch bei der #Anlageform (#Asset-Management).

Der Hauptgrund beim Sozialpartnermodell ist, dass jegliche Garantie in der Leistungsphase fehlt. Auch wenn die Leistung als Zielrente vereinbart wird und die Ausfinanzierung durch die PfAV (Pensionsfondsaufsichtsverordnung) klar geregelt ist.

Im Gegensatz zum #Sozialpartnermodell (sogenannte bAV-Welt 2) hat die bisherige bAV (#bAV-Welt 1) eine 100%ige Leistungsgarantie.

Diese Sicherheit kostet allerdings #Renditechancen.

Bessere Chancen würden in der Mitte liegen. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, entweder für die „bAV-Welt 1“ und „bAV-Welt 2“ 75 bzw. 80% als #Garantieleistung festzulegen oder

  • – in der „bAV-Welt 1“ 75%
  • – und in der „bAV-Welt 2“ (#Sozialpartnermodell) 50%

festzulegen.

Gerade die #Niedrigzinsphase – die durch den #demografischen #Wandel noch Jahrzehnte andauern wird – wäre es sinnvoll, bessere #Renditemöglichkeiten in der bAV zuzulassen.

Europa Zuschuss aus ESF
Die Niedrigzinsphase hat kein Ende bei diesem demografischen Wandel

Würde bei einem Mischmodell (Garantieleistung in Höhe des eigenen Nettoaufwandes) im Extremfall nur die Garantieleistung fällig, würde der Arbeitnehmer trotzdem seine eingezahlten Netto-Beiträge wieder erhalten.

Grund: Die Steuer-, Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeberzuschuss decken weit mehr als den Risikoanteil von 25-50%.

Ein kleines Rechenbeispiel hierzu in vereinfachter Form

75 % Garantie mit Kapitalanlage von 6%

Eine Kapitalanlage mit 100 % Leistungsgarantie müsste in wertpapiergebundenen Kapitalanlagen erfolgen. Je nach Mischung wird hier gerade einmal eine Verzinsung von max.ca. 1-1,5 % erreicht.

Erfolgt eine Kapitalanlage mit 25 % Risikoausfall, kann durchaus unter bodenständiger Betrachtung jährliche eine Verzinsung von 6 % erreicht werden. Hierbei bestehen erheblich mehr flexible Möglichkeiten.

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sphttp://www.bAV-Experte.dearen

Wie hoch wäre das Kapital nach 30 Jahren

Werden mtl. 100 Euro* mit 1 % Zins auf 30 Jahre angelegt, so entsteht ein Kapital von 41.932,84 €*.

Wird das Kapital flexibel angelegt und aufgrund der 75 %igen Auszahlungsgarantie mit 6 % Durchschnittsverzinsung angelegt, ergibt sich ein Kapital von 97.451,30 €*.

Eingezahlt wurden in beiden Berechnungen insgesamt 36.000 €, wovon ca. 50 % aus dem Nettoeinkommen stammt. 
Die übrigen 50 % sind Ersparnisse aus Steuern, Ki.Steuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, bzw. beim Sozialpartnermodell Arbeitgeberzuschuss nach § 23 Abs. 2 und ggf. zusätzlich § 23 Abs. 1 BetrAVG). 

Beim Sozialpartnermodell könnte beispielsweise zwischen den Tarifparteien ein Arbeitgeber-Sicherungsbeitrag (§ 23 Abs. 1 BetrAVG) auch für bestimmte Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer unter einem Jahres-Bruttogehalt oder wenn 50 %ige Garantieleistung nicht erreicht werden würde) festgelegt werden.

Wie hoch wäre das Risiko und die Chance dann bei der betrieblichen Altersversorgung?

Bei einer 75 % Auszahlungsgarantie wäre in der bAV-Welt 1 das Risiko vor Steuern und vor Sozialabgaben bei 9.000 €*. 
Berücksichtigt man die Steuern und Sozialabgaben, dann ist das Risiko bei „0“*, denn die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist bei ca. 50 % und die Versteuerung sowie der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag in der Auszahlungsphase wird sich bei ca. 25 % bewegen. Insbesondere, wenn der volle Beitrag für die kranken- und Pflegeversicherung halbiert wird, dürfte es für den Arbeitnehmer kein Risiko mehr sein.

Würde eine 6 %ige jährliche Verzinsung erreicht, wäre der Gewinn (vor Steuern und vor Sozialabgaben bei 61.451,30 €*.
Nach Steuern und Sozialabgaben (inkl. Arbeitgeberzuschuss) wäre der Bruttogewinn bei rund 43.451,30 €*, wovon denn die Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag noch abzuziehen sind.

Vergleicht man die bisherige „bAV-Welt 1“ – 100 Garantie mit einer „bAV-Welt 1“ mit 75 % Garantie, dann würde wohl jeder Arbeitnehmer das Risiko von „0“ eingehen.

Eine ähnliche Berechnung würde sich auch in der „bAV-Welt 2“ (Sozialpartnermodell) ergeben, wenn eine Garantieleistung von 50 % (ohne Sicherungsbeitrag) bzw. 75 % (mit Sicherungsbeitrag) im Sozialpartnermodell vereinbart würde.

Die Anpassung der Garantieleistung würde sicherlich aufgrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes von allen Parteien (politische, gewerkschaftliche und Arbeitgeberverbände) mitgetragen werden.

Letztendlich würde dies zu einer verbesserten Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere auch im Sozialpartnermodell beitragen. Für die mittelbaren Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung) in der bisherigen bAV-Welt 1 und bAV-Welt 2 würde die Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (z. B.: §1 Abs.1 S.3 betrAV und § 21 ff. BetrAVG) ein erheblicher Entwicklungsschub.

Ebenso wäre es förderlich, endlich die #Doppelverbeitragung in der Leistungsphase abzuschaffen.

Die volle Beitragslast in der Kranken- und Pflegeversicherung ist weder wirtschaftlich, noch moralisch hinnehmbar, denn letztendlich hat der Arbeitnehmer auch nur maximal 50 %* dieser Beiträge in der Sparphase eingespart.

Der Gesetzgeber ist gefragt hier baldmöglichst zu handeln

Letztendlich ist die Doppelte Haltelinie nur noch bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Die geburtenstarken Jahrgänge werden ab 2024 die Rentenkassen erheblich belasten, so dass es höchste Zeit wird, dass die ergänzende Altersversorgung in einer betrieblichen Altersversorgung eigentlich zur Pflicht – wenigstens Opting-Out – werden sollte.
Denn auch 48 % (doppelte Haltelinie) führt ohne die betriebliche Altersversorgung zu einer Halbierung des Einkommens in der Rente.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

Festnetz: 07156 967 – 1900

Smartphone: 0177 27 166 97

bAV-Experte Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
bAV-Experte Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177 27 166 97


bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

www.bAV-Leitfaden.de

bAV-toolbox.de
Betriebliche Altersversorgung bAV-tools
betriebswirtschaftliche Anwendungen
bAV-toolbox.de
 *Für die Erläuterung erfolgte eine vereinfachte Darstellung bezogen auf den Sparanteil, damit dieses Modell leicht verständlich bleibt. 

Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung- sinnvoll?

#Freiwillige #Beiträge in #gesetzliche #Rentenversicherung – Wann lohnt sich dies und was muss genau beachtet werden? Was ist vor dem vollendeten 45 Lebensjahr zu beachten?

Was ist in den letzten beiden Jahren vor der Rente zu beachten?

1. Freiwillige Beiträge inden letzten 2 Jahren bzw. Für die letzten beiden Jahren vor der Rente werden bei der 45jährigen Wartezeit für eine Rente ohne Abschlag (Rente für besonders langjährig Versicherte) bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt auch für ALG 1 -Bezug.

Wer einen versicherungspflichtigen Minijob ausübt, bekommt die Anrechnung!

Eine Freiwillige Einzahlung kann – muss aber nicht – sinnvoll sein. Dies hängt auch sehr vom individuellen Einzelfall ab.

www.renten-Experte.de

2. Es ist ebenso sinnvoll, alle wichtigen Unterlagen in dem Notfallordner-vorsorgeordner.de

aufzubewahren.

Dazu zählen z.B.:

– Versicherungsverlauf inkl. Zeugnisse

– Zeugnisse

– ggf. Vertriebenenausweis

– ggf. Original-Scheidungsurteil

und alle Zeiten im Versicherungsverlauf frühzeitig abzuklären.

Bei unbefristetem Schwebehindertenausweis (mind. 50%) ist es auch sinnvoll diesen der deutschen Rentenversicherung vorzulegen und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.

Für Rentenvericherte, die nich nicht 45 Jahre alt sind, sollte auch überlegt werden, Beiträge für eine Schulzeit (16-17) nachzuzahlen.

Wer dies vor 45 verpasst, hat Pech gehabt.

Wer selbstständig ist oder ein Unternehmen besitzt, muss zusätzlich noch weitere Punkte beachten.

www.renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.notfallordner-Unternehmer.de

Top-Verdiener aufgepasst – Rente kann auch hier zu Altersarmut führen – Anrechnungszeit

Seit Anfang der 1990er Jahre hat in Deutschland ein allmählicher Abbau der Anrechnungszeiten für Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung (im Folgenden kurz Ausbildungszeitengenannt) bei der Berechnung der Rentenhöhe stattgefunden.

Bei einem Rentenbeginn bis Ende 1991 konnten Ausbildungszeiten ab dem 16. Geburtstag bis zum erfolgreichen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule angerechnet werden, bis insgesamt maximal 13 Jahre, sofern mindestens während der Hälfte der gesamten Versicherungsdauer Beiträge entrichtet wurden.

Bei einem Rentenbeginn bis 1996 konnten Ausbildungszeiten bis maximal sieben Jahre rentensteigernd angerechnet werden.

Bei einem Rentenbeginn ab 2002 war die rentensteigernde Anrechnung von Ausbildungszeiten auf maximal drei Jahre nach dem 17. Lebensjahr begrenzt, und sie wurden noch mit bis zu 75 % des Durchschnittseinkommens angerechnet.

Bei einem Rentenbeginn ab 2009 gelten Ausbildungszeiten nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit.

Ausbildungszeiten ab dem 17. Geburtstag werden für maximal 8 Jahre nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt.

Der Besuch einer Fachschule und eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wirken sich rentensteigernd aus.

Gründe und Auswirkungen

Die Einschnitte, die vor allem Hochschulabsolventen gegenüber früher schlechter stellten, wurden mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit begründet. Im Eckpunktepapier zur Rentenreform von 2003 hieß es, vor dem Hintergrund steigender demografischer Belastungen der Alterssicherungssysteme könne es nicht länger Aufgabe der Versichertengemeinschaft sein, Ausbildungszeiten ohne Beitragszahlungen rentenrechtlich auszugleichen.[1]

Die Reduzierung der Anrechnung von Schul- und Hochschulzeiten für die Rentenhöhe, in Kombination mit anderen Faktoren wie der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisseund der durch das Alterseinkünftegesetz schrittweise zunehmenden Steuerlast, wird als Risiko für eine zunehmende Altersarmut auch unter Hochschulabsolventen angesehen.

Frühzeitige Vorsorge macht deshalb Sinn

Wer lange Studienzeiten hat, muss deshalb davon ausgehen, dass die 45jährige Wartezeit oft nicht mehr erfüllt wird.

Eine frühzeitige Prüfung ist deshalb sinnvoll. Deshalb sollte der Versicherungsverlauf frühzeitig geprüft werden. Ggf. gibt es Möglichkeiten, dies noch zu heilen.

Sinnvoll ist deshalb ein Beratungsgespräch mit einem Rentenberater. Bei der Planung der eigenen Altersversorgung kann auch ein Spezialist in der betrieblichen Altersversorgung weiterhelfen.

Insbesondere ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kann hier der richtige Ansprechpartner sein.

Welche Form der Altersversorgung bei langzeit Studierenden – z. B. auch bei Akademikern – richtig ist, muss in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden.

Die Wege sind hier sehr vielfältig. Neben der Einzahlung mit freiwilligen Beiträgen stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung, z. B.:

  • betriebliche Altersversorgung
  • Riesterrente
  • Rüruprente
  • private Rentenversicherung

Hierbei sind auch die familiären Verhältnisse und der zukünftige evtl. Vermögensstand (mögliche Erbschaft) und auch wie der Akademiker krankenversichert ist.
Einen Königsweg gibt es hier nicht.

YouTube player
www.bAV-Experte.de
bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte.de –bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

Festnetz: (07156) 967 – 1900

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr entfallen

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr abgeschafft werden und wie vor 2004 abgeändert werden.
von:  www.bAV-Experte.de

Jens Spahn plädiert jetzt für eine Regelung, „die die Rechtslage vor 2004 wiederherstellt“, also eine „Halbierung des Beitragssatzes“.

Für die Rentner mit Betriebsrente bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Während bisher rund 19% von der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentnern (KVdR) abgezogen wurde, soll zukünftig nur der halbe Beitragssatz abgezogen werden.

Gerecht ist dies allemal.

Hintergrund:

Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben (Beiträge sind innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 4%, sowie Steuern bis zu 8%).

Auch der Arbeitgeber spart diese Sozialabgaben.

Ab der Leistungsphase müssen dann Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken – und Pflegeversicherung gezahlt werden (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).

Hierbei wurden ab 2004 bis heute der volle Beitragsatz abgezogen.

Laut Focus-Bericht (https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/reform-bei-den-kassenabgaben-millionen-arbeitnehmer-koennen-auf-mehr-geld-hoffen_id_10210668.html )

hat jetzt Jens Spahn der Halbierung des Beitragssatzes zugestimmt.

Bei 500 € Betriebsrente wurden bei dem Arbeitnehmer bisher ca. 95 € für die Kranken – und Rentenversicherung abgezogen.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung würde die Rente dadurch nur noch zur Hälfte mit den Beiträgen belastet werden und somit etwa 47 € mehr Rente ausgezahlt werden.


Beispiel:   

Bisher:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 88,25 €

Netto:                            411,65 €

Nach Halbierung des Beitrages:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 44,13 €

Netto:                               455,87 €

Dies entspricht einer Netto-Rentenerhöhung der Betriebsrente von  10,75 %. (Die Besteuerung der Betriebsrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da die Versteuerung der Betriebsrente auch von anderen Einkünften abhängig ist.)


Bei einer ganz kleinen Personengruppe (freiwillig Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse) ändert sich jedoch nichts.

Fast alle Rentner sind jedoch in der „Krankenversicherung der Rentner“ versichert.

In die Krankenversicherung der Rentner kommen in der Regel alle gesetzlich Versicherten Rentner dann, wenn sie im letzten halben Arbeitsleben gesetzlich zu 90% krankenversichert waren.

Auch für privat krankenversichert the ändert sich hierdurch nichts, da der Beitrag bei privat Krankenversicherten unabhängig von der Rentenhöhe ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn durch die Niedrigzinsphase die betriebliche Altersversorgung nicht so attraktiv erscheinen lässt, so muss man auch berücksichtigen, dass:

– die Ansparung nicht aus versteuertem Geld, sondern aus dem Bruttogehalt erfolgt. Die Ansparrate ist somit etwa doppelt so hoch, wie aus dem Nettogehalt. Daraus entstehen dann die doppelten Zinsen. Die Ablaufleistung muss zwar versteuert werden, jedoch bei Rentenzahlung i.d.R. mit einem niedrigeren Steuersatz.

– nur die Betriebsrente bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Angespartes Kapital, das ja aus dem Nettoeinkommen erheblich niedriger ist, kann schneller verbraucht sein und reicht somit nicht bis zum Lebensende.

www.bAV-Experte.de

Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die betriebliche Altersversorgung

für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater und bAV-Spezialisten

www.bAV-Leitfaden.de

Die Entgeltumwandlung (in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist somit für Arbeitnehmer hoch interessant, denn die Vorteile sind gegenüber anderen Sparformen unschlagbar.

Vorteile:

  1. Arbeitgeberzuschuss 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
    Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds aufwendet, müssen durch den Arbeitgeber mind. mit 15 % bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs, 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind sogar bereit 20-50 % als Arbeitgeberzuschuss zu gewähren (Grund: Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beträgt zwischen 20 und 28 %, je nach Branche und Betriebsgröße; zusätzlich spart der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Kosten, die individuell zu berechnen sind). Durch einen höheren Ag-Zuschuss bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb (Fachkräftemangel).
  2. Regelmäßig doppelte Ansparrate, als beim privaten Sparvorgang      Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung werden vom Bruttoeinkommen direkt abgezogen. Sie werden sozialversicherungs- und steuerfrei gezahlt (Sozialversicherung: § 1 Abs. 1 Nr. 9 bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Steuern § 3 Nr. 63 EStG). Wenn ein Arbeitnehmer privat Geld für die Altersversorgung anspart, dann kann er bei einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig den doppelten Betrag für das Alter ansparen.
  3. Auch wenn die Niedrigzinsphase heute bei einem Sparvorgang geringere Zinsen verursacht, so hat der Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersversorgung die doppelt so hohe Zins-Chance gegenüber anderen Sparprodukten, da er den doppelten Beitrag in der betrieblichen Altersversorgung anspart.
  4. Die Auszahlung ist zwar voll steuerpflichtig, jedoch bei einer Rentenzahlung oft auch steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Freibeträge liegt und das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
  5. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Würde ein Arbeitnehmer Geld privat ansparen, dann könnte er aufgrund der Tatsache, dass er nur die hälfte anspart und keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, weniger Geld zur Verfügung. Dieses angesparte Geld müsste dann der Arbeitnehmer sich selbst in raten einteilen und hoffen, dass dies bis zu Lebensende reicht. Die lebenslange Rentenzahlung ist ein unschlagbares Argument für die betriebliche Altersversorgung (insbesondere bei der Direktversicherung oder Pensionskassen).

www.bAV-Experte.de

Festnetz: (07156) 967 1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

YouTube player
bAV-Experte.de
bAV-Experte.de
error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen