bAV-Leitfaden – Praxishandbuch und Software Tools – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für
Arbeitgeber
Personalabteilung
Gehaltsbuchhaltung
Steuerberater
Payroll-Dienstleister
bAV-Spezialisten
Rentenberater
erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS Betriebsrentenstärkungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme
Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).
Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.
Teil 1: Allgemeines bAV
Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
Teil 7: Sozialpartnermodelle*
* Update-Service
Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
bAV-Toolbox.de
Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:
Linksammlungen
Downloadmöglichkeiten
Checklisten
Berechnungsprogramme
Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden
Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten
In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig
Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung
sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.
Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.
Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.
Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:
Altersversorgung
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
oder die Hinterbliebenenversorgung
geht.
Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.
Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat
Der nächste Sachkundelehrgang:
Inhalt:
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.
Gesetzliche Grundlagen
Die Sozialversicherung
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
Die Rentenberatung in der Praxis
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Der Rentenberater in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Stuttgart, München (Oberhaching)
1. Präsenzwoche, München (Oberhaching)
04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart
11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart
08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching)
14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching)
15.05.2019
Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.
Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:
Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe
Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.
Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.
Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.
Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.
Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.
Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.
Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.
Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.
Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.
Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.
Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.
Staatliche Förderungen
Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.
Bildungszeitgesetz
Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.
Baden-Württemberg – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern – keine Landesgesetzliche Regelung
Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Brandenburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hessen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
Sachsen – keine Landesgesetzliche Regelung
Sachsen-Anhalt – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Thüringen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)
Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.
Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.
Es gibt noch weitere Förderungen….
Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.
Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.
Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.
Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:
Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).
Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.
Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg
PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT
Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
Förderprogramm Fachkurse
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.
Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.
Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.