Schweden ist hier mit Deutschland nicht vergleichbar. Ebenso auch Norwegen.
So hat Norwegen aufgrund der vorhandenen Rohstoffe (Öl) einen Staatsfonds der hierdurch gute Renditen abwirft.Gleiches gilt für Schweden.
In Deutschland haben wir diese Rohstoffe nicht in diesem Umfang.
Allerdings wird sich dies in den Ländern, die Rohstoffe wie Erdöl haben, in den kommenden 30 Jahren ändern und dann ins Negative verändern.
Nicht ohne Grund will Saudi-Arabien oder auch andere Länder mit hohem Rohölexport die Quellen privatisieren.
Das schwarze Gold wird durch andere Energiequellen im Preis zum einen fallen und gleichzeitig sind die Quellen mengenmäßig begrenzt.
Insofern ist Schweden, Norwegen auch in der Kapitalanlage als Rentenversicherung in keiner Weise mit Deutschland vergleichbar.
<Ergänzung zu Schweden, um Klarheit zu bringen. Schweden wurde nicht zuletzt wegen Eisenerz zu einem einem der reichsten Länder der Welt. Neben Kupfer und Eisen, die Schwedens wichtigste Rohstoffe sind, wurde auch Blei, Silber, Zink, Gold, Erdöl, Pyrit und Uran gefördert. In Schweden ist es also nicht hauptsächlich das Erdöl, sondern andere Rohstoffe.>
Eine Aufteilung der Altersvorsorge in „Umlagefinanziert“ und „Kapitalgedeckt“ ist sinnvoll. Denn der demografische Wandel ist nicht mehr aufzuhalten.
Und die Pflicht zur Altersvorsorge ist auch sinnvoll.
So sollte die Pflichtvorsorge auch bei Selbstständigen mind. 25% bis zur BBG ausmachen.
Davon sollten 12,5 % in Umlagefinanzierung und 12,5% in Kapitaldeckung angelegt werden müssen.
Der kapitalgedeckte Teil sollte weiterhin vom Bürger frei wählbar bleiben. Allerdings sollte dieser Teil eine Pflicht sein!
Hierdurch wären auch Selbstständige verpflichtet etwas für Sie Altersversorgung zu tun.
Übergangslösung für vorhandene Selbstständige: Sofern Selbstständige bereits eine Altersversorgung gemacht haben, sollte diese dann auf die 25% angerechnet werden.
Der frei anzulegende Teil sollte bei Arbeitnehmern in der privaten Altersversorgung oder auch der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden können.
Zu dem Bereich Altersvorsorge gehört nach meiner Auffassung auch der Themenkomplex Pflegeversicherung . Denn auch dies ist nach der letzten gesetzlichen Leistungsverbesserung noch nicht ausreichend.
Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.
Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.
Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.
Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.
Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.
Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.
Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.
Wie sich die Grundlage der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkassen bisher entwickelt hat und weiter entwickeln wird, kann nachfolgend einmal betrachtet werden.
Historie:
1983: Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 20.12.1982 wurde für gesetzlich krankenversicherte Rentner ein Beitrag festgelegt.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren gesetzlich krankenversicherte Rentner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zunächst wurde dies durch die Gewährung von Zuschüssen abgemildert. Sukzessive wurde dieser Zuschuss abgeschmolzen.
Durch Einführung der Pflegeversicherung entstand eine weitere Beitragsbelastung.
Heute wird zwischen KVdR-Versicherten und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner unterschieden.
Wer zu 90 % des letzten halben Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, bezahlt einen Beitrag, der aufgrund folgender Einkünfte errechnet wird (§ 229 SGB IV):
Gesetzliche Rentenzahlung (wobei die Beitragsberechnung durch einen Zuschuss abgemildert wird
Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes.
……
Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Rentnern werden gemäß § 240 SGB IV zusätzlich auch:
Zinseinkünfte
Kapitaleinkünfte
Mieteinkünfte
private Rentenversicherungszahlungen
berücksichtigt.
Durch die Einführung einer Bürgerversicherung wird auch die KVdR nicht mehr weiter bestehen, denn nach den Planungen, sollen alle Einkünfte berücksichtigt werden.
Zwar hat Prof. Lauterbach bestritten, dass Mieteinkünfte nicht berücksichtigt werden sollen. Dies ist jedoch rechtlich nicht haltbar, denn freiwillig Versicherte müssen sehrwohl heute über Mieteinkünfte und Kapitalerträge einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Kapitaleinkünfte.
Würden die Mieteinkünfte und Kapitalerträge wirklich nicht berücksichtigt, dann müsste dies auch für freiwillig Versicherte gelten. Dies hätte einen erheblichen Finanzierungsausfall zur Folge.
Mit dem Wegfall der Verbeitragung der Kapitalertäge will Prof. Lauterbach wohl eher die CDU zur Bürgerversicherung ködern.
Als weitere Folge würden im Übrigen Mieterhöhungen für alle Mieter entstehen. Wenn ein Vermieter plötzlich auf Mieteinkünfte Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss, dann würde der Vermieter dies auch auf die Miete umlegen.
Allein durch diese Mietumlage würden die Mieten um ca. 16 % steigen.
Da Mietzahlungen versteuert werden müssen und die Krankenversicherungsbeiträge lediglich im Jahr mit 1.900 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, müsste der Vermieter nicht nur den erhöhten Krankenversicherungsanteil, sondern auch die höhere Einkommensteuer einkalkulieren und auf den Mieter umlegen.
Konsequenzbeispiel: (Vermieter mit Steuersatz 40 %, 1.000 € Mieteinnahme)
Bisherige Mieteinkünfte: 1.000 €
– bisher Einkommensteuer: 400 €
= Nettomiete: 600 €
Berechnungsbeispiel wenn Bürgerversicherung kommt:
Neue Mieteinkünfte: 1.299 €
darauf zu zahlender Bürgerversicherungsbeitrag: 179,20 €
abzüglich Einkommensteuer: 519,80 €
Nettomieteinnahme: 600 €
Ergebnis:
Der Vermieter müsste – damit die Mieteinnahme Netto nicht niedriger ist – um rund 30 % erhöhen.
Viele Mieter müssten dann nicht nur mehr Miete bezahlen, sondern ggf. auch eine kleinere Wohnung suchen.
Wie dies die SPD ihren eigenen Wählern verkaufen will, bleibt für uns schleierhaft.
Gleiches gilt auch für die Abschaffung der KVdR-Regelung. Viele Rentner werden dann erheblich mehr belastet.
#Bürgerversicherung in #Österreich – wirklich gut und günstig?
In Deutschland und Österreich werden etwa 50% des Beitrages für die Krankenkasse bzw. Bürgerversicherung durch die Arbeitgeber gezahlt und Zusatzversicherungen muss jeder vollständig selbst bezahlen.
Und bei Rentnern ist es ebenso: Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt nur von „Grundkrankenversicherung in etwa die Hälfte des Beitrages. Zusatzversicherungen bezahlt der Rentner alleine!
Schaut man sich Österreich an, dann sieht man die Konsequenzen:
Der Beitragssatz scheint auf den ersten Blick niedriger als in Deutschland. Rechnet man allerdings die Beiträge für Zusatzversicherungen und die Eigenbeteiligung mit ein, dann zahlen Arbeitnehmer und Rentner heute mehr!
In Österreich haben circa ein Drittel aller Versicherten eine Zusatzversicherung, weil die Leistungen der Bürger Versicherung teilweise katastrophal sind. Ärmere Menschen können sich keine Zusatzversicherung leisten.
Die Zahl der Wahl Ärzte (die keine Berge Versicherten behandeln) hat in Österreich erheblich zugenommen. Dementsprechend gibt es weniger Ärztin, die mit der Bürger Versicherung direkt abrechnen.
Stichwort Eigenbeteiligung:
Die Wartezeiten bei Facharztbesuchen sind in Österreich teilweise bis zu zwölf Monate. Als Bürgerversicherter
Hat man Anspruch einen Arzt im Bezirk auszuwählen.
Darüber hinaus gibt es so genannte Wahlärzte, bei denen man relativ schnell einen Termin bekommt.
Wenn man zu einem Walarzt geht bekommt man durch die Bürgerversicherung 80 % der Grundkosten ersetzt.
Beispiel:
Gesamtrechnung: 1000 €
Rechnungsbetrag Grundkosten: 300 Euro
Erstattung durch Bürgerversicherung: 80% aus 300 Euro= 240 Euro
= Eigenbeteiligung: 760 Euro
Das höchste Gut des Menschen ist die Gesundheit (neben Frieden und Demokratie).
Und eine gute medizinische Versorgung kostet eben auch Geld.
Und – wie jeder wohl weiß – Das letzte Hemd hat keine Taschen!
„Die Netzfreiheit ist dahin“sagen die „Einen“ – „Endlich wird was gegen Hass im Internet unternommen“.
Leider hat der Hass und die Verleumdung so stark zugenommen, dass dies jetzt die Folge ist.
#Hasskriminalität | #Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das NetzDG (BMJV)
Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online gestellt. Bis Ende 2017 galten für die sozialen Netzwerke Übergangsfristen.
Hintergrund: Vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasste soziale Netzwerke sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) bereitzuhalten.
Nutzerinnen und Nutzer sollen dem sozialen Netzwerk rechtswidrige Inhalte schnell und einfach melden können. Das Netzwerk muss die eingegangene Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich rechtswidrige Beiträge müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden. In allen anderen Fällen gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen. Wird ein derartiges Beschwerdeverfahren nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorgehalten, prüft das BfJ, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.
Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u.a. weiter aus:
Alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer können dem BfJ mitteilen, dass trotz ihrer Beschwerde beim sozialen Netzwerk ein rechtswidriger Inhalt innerhalb der genannten Fristen weder gelöscht noch gesperrt wurde. Diesen Hinweis können alle Betroffenen über das vom Bundesamt auf seinen Internetseiten bereitgestellte Onlineformular übermitteln.
„Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit dem Formular ein einfacher und schneller Weg geboten, uns Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen das NetzDG zu melden“, erklärt der Präsident des Bundesamts, Heinz-Josef Friehe. „Allerdings müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer zunächst beim jeweiligen sozialen Netzwerk beschweren. Das Bundesamt selbst kann keine Löschungen oder Sperrungen vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen systemischer Mängel im Beschwerdemanagement“, betont Friehe.
BITTE BEACHTEN:
Das Bundesamt für Justiz kann rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) nicht selbst löschen oder sperren bzw. die Löschung oder Sperrung anordnen. Es hat die Aufgabe, Verstöße gegen Pflichten, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu beachten sind, im Wege eines Bußgeldverfahrens zu verfolgen, darunter den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. Bitte beschweren Sie sich daher in jedem Fall zunächst bei dem betreffenden sozialen Netzwerk über die unterlassene Löschung oder Sperrung von rechtswidrigen Inhalten.
Eine Anzeige beim Bundesamt für Justiz, dass ein soziales Netzwerk einen rechtswidrigen Inhalt nicht gelöscht oder gesperrt hat, setzt voraus, dass Sie sich zuvor erfolglos bei dem betreffenden Netzwerkbetreiber beschwert haben.
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anzeige, wenn Sie auch die übrigen Felder nutzen.
Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.
Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.
Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.
Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.
Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.
Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung
Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe
Die Bürgerversicherung wäre für gesetzlich Versicherte weder auf der Beitragsseite, noch auf der Leistungsseite zielführend.
Anmerkung zu der Leistungsseite:
Ärzte verdienen zwar an Privatversicherten pro Behandlung mehr, allerdings wird hierbei folgendes übersehen.
1. Eine Arztpraxis, die weniger als 10 % Privatversicherte hat, kann in der Regel nicht überleben. Viele nehmen an, dass Ärzte sich alle einen Porsche leisten können. So ist es nun wirklich nicht.
2. Wenn alle Bürger in einer Bürgerversicherung wären, dann müsste ein entstehendes Defizit bei den Ärzten über eine Gebührenanpassung bei den gesetzlichen Krankenkassen abgefangen werden. Dies würde zu enormen Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen.
3. Wenn hier davon gesprochen wird, dass Ärzte die Privatversicherten mehr behandeln, dann ist dies wohl nicht nur bei Privatversicherten der Fall. In der gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich. So manche gesetzliche Krankenkasse hat schon bei Ärzten angerufen und darauf hingewiesen, dass der bei einem Patienten durchgeführte Behandlungsaufwand nur bei einer schlimmeren Diagnose bezahlbar sei. Und so mancher Arzt oder auch Krankenhaus hat deshalb Patienten kränker gemacht, als sie waren; wohl bemerkt nicht bei einer privaten, sondern einer gesetzlichen Krankenkasse.
4. Schaut man sich die Länder an, die in den letzten Jahren eine Bürgerversicherung eingeführt haben, so ist festzustellen, dass der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt wurde.
Schweden: Wer wann in ein Krankenhaus kommt, wird dort von der Stadtverwaltung festgelegt (Erst der Bürgermeister, Selbstständige, Rentner, Behinderte oder die Hausfrau?)
Schweiz: Die Wartezeit auf Behandlungen hat sich extrem verlängert. Neben einer Grundversicherung muss der einzelne Bürger eine Zusatzversicherung abschließen, die er im Übrigen alleine bezahlt.
Österreich: Wer in Österreich zum Arzt will, darf nur Ärzte in seinem Bezirk auswählen und hat enorme Wartezeiten (außer man zahlt privat). England: Bestimmte Behandlungen werden dort abhängig vom Alter übernommen.
Wer 65 Jahre ist und eine Herztransplantation benötigt, hat über die staatliche Versicherung keine Chance. Wartezeiten sind dort extrem lang auf Behandlungen. Das Problem der gesetzlichen Krankenkassen steckt im Finanzierungssystem!
Die Umlagefinanzierung wird durch den demografischen Wandel nicht mehr funktionieren. Dies trifft im Übrigen die gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung gleich.
Ein 80 Jähriger benötigt im Durchschnitt das 5-8 fache An Leistungen eines 50 Jährigen. Die Leistungen und Beiträge werden aus einem Topf des Durchschnitts bezahlt. Übersehen wird, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung und der gesetzlich Versicherten erheblich angestiegen ist und in den kommenden 30 Jahren weiter extrem ansteigen wird.
Die privaten Krankenversicherungen haben hier vorgesorgt und eine sogenannte Altersrückstellung gebildet (derzeit über 230 Mrd. Euro).
Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssten – um hier gleich zu ziehen – bereits 1.900 Mrd. Euro (=1,9 Bio. Euro) angespart haben.
Nur wenn die gesetzlichen Sozialsysteme umgehend eine Altersrückstellung ansparen würden, wäre die Existenz der gesetzlichen Krankenkassen gesichert. Es ist sinnvoll, dass wir ein duales Gesundheitssystem erhalten und nicht den Fehler anderer Länder machen.
Die Bürgerversicherung würde den Wettbewerb ausschalten und dazu führen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen schneller absenken könnten.
Aus unserer Sicht gibt es nur einen Grund, warum die gesetzlichen Krankenkassen und einige Politiker eine Bürgerversicherung wollen:
Wenn es keinen Wettbewerb mehr gibt, können die Leistungen schneller abgesenkt werden. Dies ist letztendlich das Ziel und dieses Ziel muss verhindert werden!
Denn auch im alter muss eine gute Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Es muss jedem Bürger klar sein, dass die Gesunderhaltung eines der höchsten Güter in unserem Leben ist. Und dies kostet eben nun einmal viel Geld.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die demografische Auswirkung in
#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).
Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).
Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:
– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern
– die eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) sinnvoll erachten.
Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.
Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.
Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:
-#Riesterrente
-#Rüruprente
-#Privatrente
– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV
sondern auch:
-#Pflegezusatzversicherung
– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der
#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)
Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.
Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben