Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

Die Rente reicht nicht! Und wer ist schuld?

Die gesetzliche Rente alleine deckt maximal 48 %!

Die #Rente reicht nicht. Und wer ist schuld? Man kann natürlich die #SPD oder #CDU dafür verantwortlich machen. Das ist jedoch falsch! Wir alle sind selbst schuld. Das macht der Artikel von focus durchaus deutlich.

Dass wir zu wenig Kinder haben und immer älter werden, war mir schon 1979 bewusst.

Da ich selbst damals in der Versicherungsbranche 1979 die Ausbildung absolvierte, hatte ich die Geburtenrate und Lebenserwartung beobachtet.

Und als Blüm sieben Jahre später sagte „Die Rente ist sicher“ fragte ich mich: „Ja, aber in welcher Höhe?“

Jeder hätte es sehen können, keine wollte es wahr haben.

Insoweit ist der Focus-Artikel richtig.

Allerdings wird und wurde ein wichtiges unliebsames Thema ausgelassen.

Wenn wir zu wenig Kinder gezeugt haben, dann brauchen wir jetzt dringend mehr Zuwanderung.

Die Sprüche und Forderungen von so manchem AfD-Politiker „Jede Frau muss mehr Kinder gebären“ ist Blödsinn.

Grund: Kinder die in einem Jahr geboren werden, sind erst in 20-25 Jahren im Erwerbsleben. Und dies hilft nicht in den kommenden 20 Jahren.

Noch dazu kommt, dass wir mindestens 2,1 Kinder im Durchschnitt benötigen. Dafür müssten alle 20-40 jährigen Frauen sofort jeweils 4 Kinder gebären.

Insofern sind die Sprüche von Tino Chrupalla von der AfD nichts als Stammtischgerede, wenn man meint „Ausländer raus“ und „jede Frau muss mehr Kinder gebären“.

Nicht nur Zuwanderung, sondern auch Flüchtlinge sind ein Kapital für die Erwerbstätigengruppe. Zwar brauchen ausländische Mitbürger eine gewisse Zeit, bis sie beispielsweise Deutsch können.

Eines darf man auch nicht übersehen: Die Zeit der Zuwanderung von osteuropäischen Arbeitskräften aus Polen, Rumänien& Co neigt sich auch dem Ende .

So unangenehm die Zuwanderung von Flüchtlingen von dem einen oder anderen Bürger (durch die Hetze der #AfD) gesehen wird.

Wir brauchen in den kommenden Jahren pro Jahr 1,5 Mio. Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen.

Und natürlich ist die Integration aufwendig. Neu ankommende Menschen müssen vor der Beschäftigung unsere Sprache so weit beherrschen, dass sie im Beruf und Leben bestehen können.

Mindestsprachkenntnisse A1, A2 und B1 dauern eben etwa zwei Jahre.

Dass Zuwanderung und Zuzug von Flüchtlingen notwendig sind, damit wir mittelfristig mehr Beitragszahler haben ist eine unangenehme Wahrheit.

Zwischen 2011 und 2020 haben wir immerhin Netto rund 4 Mio. Neue Erwerbstätige bekommen. Und dies nicht durch spätere Rente oder sehr viele Schulabgänger.

Der Link zum Artikel von focus —>

https://m.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/kommentar-wir-reden-zu-viel-ueber-die-rente_id_206260492.html

Wenn wir die Beitragszahler nicht steigern können, wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch problematischer!

1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt. Lange Zeit mussten Rentner keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Ich erinnere mich noch daran, als Rentner erstmals einen eigenen Krankenkassenbeitrag in die KVdR bezahlen mussten. Das war 1983: 5% Rentnerbeitrag für die KVdR.

Inzwischen wurde der Beitragssatz für Rentner angehoben und die Voraussetzungen Färbern Eintritt in die KVdR erschwert.

Auch die Beitragspflicht wurde ausgedehnt. Heute sind auch Beiträge auf die Betriebsrente beitragspflichtig.

Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, hat gegenüber freiwillig versicherten Rentnern (noch) erhebliche Vorteile. So sind Zinsen, Mieterträge beim KVdR-Versicherten nicht beitragspflichtig.

Wie lange die „Heilige Kuh KVdR“ noch erhalten bleibt, ist fraglich.

Auch die Pflegeversicherung wird im Leistungsumfang explodieren. Und dies obwohl due Selbstbeteiligung bei allen Pflegegraden heute – ja nach Region zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich beträgt.

Eigenvorsorge Rente, Krankenversicherung und Pflege dringend notwendig

Jeder müsste es heute eigentlich wissen. Die Eigenvorsorge ist heute dringend notwendig. Dass die Vorsorge im ausreichenden Maß vom Himmel fällt, gilt nur für wenige Erben. Und dies nur dann, wenn die Eltern nicht lange Pflegefall sind. Bei 6 Jahren Pflege entsteht schon eine Selbstbeteiligung von ca. 6.500 € x 12 Monate x 6 Jahre = 468,000 Euro.

Und so manche Ehefrau lebt 10-14 Jahre länger als der Ehemann. Dies liegt zum einen daran, dass die Ehefrauen jünger sind und eine um 5-7 Jahre längere Lebenserwartung haben.

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Der Klimawandel erhöht Experten zufolge Extremwetterereignisse.

Das Fortschreiten des Klimawandel muss durch Reduzierung von Co2 und fossiler Energie aufgehalten werden

Im Wdr5 Morgenecho spricht Dr. Matthias Land, Vorstand der DAV und Vorsitzender des Ausschusses #Schadenversicherung über das Sturmtief „#Bernd“ im #Ahrtal 2021, die Zunahme von Sommerstürmen, #Versicherbarkeit von Naturkatastrophen, eine mögliche #Elementarschadenpflichtversicherung, wie sich #Selbstbehalte auf die Prämien auswirken und welche Stellschrauben Steuern bieten.

——
Was man nicht übersehen sollte. Die Prämien für Elementarschäden werden durch die #extremen #Stürme und #Starkregen ansteigen.
Sollte das #Klima sich weiter verändern, muss auch darüber nachgedacht werden, nicht nur die Prämie anzupassen, sondern auch Selbstbeteiligungen vorzusehen.

In bestimmten Regionen könnte es auch durchaus in den kommenden Jahren dazu führen, dass dort die Risiken über eine Pflichtversicherung gedeckt werden.

Die Elementarschäden haben innerhalb eines Jahres über 12 Mrd. Euro gekostet

——/

Das sieben Minuten lange Interview hören Sie in der Mediathek des WDR: https://lnkd.in/erGEwM-B

Die Demokratie haben wir uns erkämpft und muss geschützt werden.

Ich selbst bezeichne mich als #Demokrat der #Mitte und habe bis auf die Extremstparteien -Links und Rechts – schon bei diversen Parteien mein Kreuz gemacht.

Und es gibt bei jeder Partei Bereiche, die ich persönlich gut oder schlecht finde.

#Ehegattensplitting

So finde ich die Diskussion um die Abschaffung des Ehegattensplitting überflüssig. Das #Ehegattensplitting sollte bleiben.

Die Abschaffung bringt auch bei reichen Ehepaaren keine Veränderung, denn wenn ein der Mann sehr viel verdient und die Frau zu Hause ist, dann können durch sehr viele Steuermöglichkeiten Wege gefunden werden, das Splitting wieder künstlich herzustellen.

Andere Themen

#Atomkraft

⁃ #Wärmepumpen

Was momentan jedoch von den #AfD, #Wagenknecht und Co populistisch herausgebrüllt wird, ist dumm und katastrophal.

Es wird gehetzt und nicht sachlich argumentiert.

Je populistischen die Aussagen, desto dümmer.

Und tatsächlich gibt es Menschen, die das dann sogar glauben.

Hauptsache gemotzt und die #Verrohung der Sprache“, desto mehr ein Hype.

Und dann werden Dinge behauptet, die nachweislich nicht stimmen.

Beispiele von Falschaussagen:

#Falschaussage 1:

Der #Strom wird teurer, weil wir aus der #Atomenergie ausgestiegen sind und Deutschland muss Strom aus Frankreich zukaufen

Das ist völliger Schwachsinn und eine Lüge

Richtig ist:

Der #Stromaustauschsaldo Deutschlands betrug im Jahr 2022 rund -27,5 Terawattstunden.

Dies bedeutet, dass Deutschland im Jahr 2022 rund 27,5 Terawattstunden mehr #exportierte, als es importierte.

Nur in den Jahren 1992 bis 1997 wurde mehr Strom *importiert* danach wurde immer mehr Strom von Deutschland in andere Europäische Länder *exportiert*

Nachweis Quellen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/180862/umfrage/stromaustauschsaldo-deutschlands-nach-partnerlaendern/

Und was ist mit #Atomstrom beispielsweise aus #Frankreich?

Die #französischen #Kernkraftwerke sind zum großen Teil marode.

So titelte das Handelsblatt am 23.9.2022 (—> https://app.handelsblatt.com/unternehmen/energie/atomenergie-frankreichs-marode-atomkraftwerke-werden-fuer-deutschland-zum-problem/28700692.html )

Neben dem Bauzustand gibt es jedoch noch ein völlig neues Klimaproblem, das viel schlimmer ist.

Der Grundwasserspiegel sinkt und die Flüsse führen zu wenig Wasser mit sich.

Für Kernkraftwerke ist die Kühlung von elementarer Bedeutung.

So konnten im letzten Sommer und selbst auch im Winter (#Winterdürre) die Atomkraftwerke nur eine begrenzte Leistung von unter 1/3 teilweise genutzt werden.

Und auch in diesem Sommer sieht es nicht besser aus.

Der Spiegel hatte am 23.3.2023 dies in dem Artikel „Der französische Totalausfall“

wie folgt beschrieben:

„Neue technische Pannen und die Dürre setzen Frankreichs Stromversorgung zu. Von der Atomkraft will trotzdem keiner weg. Wie lange kann das gut gehen?“

(s.Link —> https://www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-in-frankreich-der-franzoesische-totalausfall-a-15d103e6-8d9d-4dca-8f9d-07bddced8a60 )

Allein daran wird deutlich, dass Atomkraft eine veraltete Technik beinhaltet und Atomkraft auch im Betrieb keine Lösung ist.

Oben drein ist Atomstrom erheblich teurer, als die erneuerbare Energie aus Wind und Sonne.

⁃ #Nuklearstrom kostete 2022 etwa 34 Cent

Steinkohle 27 Cent

Braunkohle 27 Cent

Erdgas 17 Cent

Wind auf See 11 Cent

Solarstrom 9 Cent

Wind auf Land 6 Cent

pro kWH

Quelle: https://m.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/atom-kohle-gas-wind-solar-welche-stromart-uns-am-wenigsten-kostet_id_11658454.html

Bei den Folgekosten der Atomkraft stehen die Endlagerkosten noch nicht fest. Hierzu müsste zunächst ein Endlager gefunden werden. Erst dann könnten in etwa die Kosten auf rund 100.000 Jahre geschätzt werden.

Und inwieweit jemals ein Endlager gefunden werden kann, muss gezweifelt werden. Grund sind auch die Geothermie und Plattenverschiebungen.

#Falschaussage 2:

Durch die Absenkung des #Grundwasserspiegels können #Wärmepumpen nicht mehr arbeiten.

Auch diese Aussage ist falsch.

Es gibt folgende Arten von Wärmepumpen.

• Luft/Wasser-Wärmepumpe

• Sole/Wasser-Wärmepumpe

• Wasser/Wasser-Wärmepumpe

• Luft/Luft-Wärmepumpe

#Wärmepumpen, bei denen die #Erdwärme (Erdwärmepumpen) oder #Luftwärmepumpen stehen nicht unter dem Problem, dass ein fallender #Grundwasserspiegel für Wärmepumpen ein Problem werden kann!

Und auch Wärmepumpen, die mit Grundwasser funktionieren, können durch eine entsprechende Tiefenbohrung weiter funktionieren.

Nachfolgend einige Links

—> https://www.dein-heizungsbauer.de/ratgeber/bauen-sanieren/waermepumpe-arten/

—> https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/heizung/waermepumpe/erdwaermepumpe-alles-zu-voraussetzungen-funktion-und-kosten.php

#Falschaussage 3: #Wärmepumpen funktionieren nicht bei Minus 20 Grad

Richtig ist, dass nur die Luft-/Luft-Wärmepumpe in einer Kältezeit von Minus 20 Grad Celsius zusätzlich durch einen Heizstab zusätzlich Energie für das VorHeizen benötigen.

Ansonsten ist die Wärmepumpe im Vergleich zu Gas in der Energieeffizienz besser.

Betrachtet man eine ganze Heizperiode, dann ist der Zeitraum von Minus 20 Grad in Deutschland ein Seltenheitswert.

Wenig bekannt ist, dass man beispielsweise für die #Warmwasser-#Speicherversorgung das sogenannte #Außengerät auch im Keller installieren kann.

Die Luft-/Luft-#Wärmepumpe kann dann das #Warmwasser bis auf 63 Grad erwärmen.

Man sollte nie vergessen, dass es eine Reihe von Finanzinvestoren, Wirtschftsverbände, Unternehmen, politische Gruppierungen und politischen Parteien daran Interesse haben,

⁃ Atomstrom wieder in Deutschland einzuführen

⁃ den Gasbetrieb weiter zu fördern

⁃ das Wärmepumpengesetz abzuschwächen, denn je mehr Haushalte eine Wärmepumpe haben, desto teurer würde die Fernwärme pro Anschluss werden

Und so schön die #Fernwärme auch wäre. Ich kann bei Fernwärme den Anbieter nicht wechseln! Den Preis bekomme ich bei Fernwärme diktiert.

Und auch beim Gas müssen #Leitungsnetze neben dem #Stromnetz laufend gewartet und erneuert werden.

Viele Gasleitungen wurden mit Ende des 2.Weltkrieges gebaut bzw. neu renoviert.

Die Leitungen sind in die Jahre gekommen.

Und nicht nur das: Wenn grüner Wasserstoff in die Gasleitungen fließen, kann dies für alte Gasleitungen extrem gefährlich sein (Verätzung der alten Leitungen).

Insoweit müssten alte Gasleitungen saniert werden.

Nun kommt dieses Argument auch bei Stromleitungen…

Ja, teilweise müssen alte Stromleitungen aufgrund der neuen Kapazität vielleicht teilweise auch erweitert werden. Dies wäre auch bei e-Autos früher oder später dann der Fall.

Beide Leitungssysteme (Gas und Strom) zu erneuern würde mindestens etwa das 3 bis 5-fache im Vergleich zur Stromerneuerung kosten.

Dass hier erhebliches Interesse der Industrie, kommunalen Versorgern besteht, nicht nur Stromleitungen zu nutzen ist verständlich, allerdings wirtschaftlich betrachtet völliger Blödsinn.

Werner Hoffmann

Die Grundrente 2023 – Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente?

Die #Grundrente sollen alle #Rentner erhalten, die in ihrem #Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben.

Die Auszahlung der Grundrente findet seit Mitte 2021 rückwirkend statt.

Zunächst wurde bei allen Neurentnern geprüft, ob Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.

Wegen der fälligen Einkommensprüfungen musste zunächst eine Abgleichung der Daten zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden vorgenommen werden.

Die Rentenversicherung hatte hierbei den Finanzämtern mitgeteilt, wer lange genug für Grundrente gearbeitet hat. Anschließend wurde das jeweilige Einkommen geprüft. Dass hierbei Fehler entstehen können, wird am Endes des Textes erläutert.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente 2023?
Jeder Versicherte, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht eine Altersvorsorge zu (allgemeine Wartezeit).

Doch nur etwas mehr als die Hälfte kommt mit der Höhe ihrer Bezüge aus, berichtet das Renteninformationsportal ihre-vorsorge.de. Um das zu ändern, wurde die Einführung einer Grundrente beschlossen.

Rentner mit einem unterdurchschnittlichem Einkommen erhalten diesen Aufschlag auf die Grundrente (§76g SGB VI).

Damit soll Niedrigverdienern eine stabilere Altersvorsorge gewährleistet werden.

Die Grundrente kann bis zu 418 Euro betragen, wird aber für jeden individuell berechnet.

Laut Wirtschaftswoche erhielten Rentner im März 2022 im Durchschnitt 86 Euro Grundrente pro Monat.

Der Wert hängt aber auch vom aktuellen Rentenwert ab.
Für 2023 liegt dieser im Westen bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro. Ab 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60. und ab 1.7.2024 wird der aktuelle Rentenwert wohl nochmals kräftig steigen. Aufgrund der hohen Tarifabschlüsse und dem Fachkräftemangel gehe ich von einem aktuellen Rentenwert ab 1.7.2024 von 39,84 bis 40,04 aus.

Wer erhält die Rentenaufstockung? 

Die Grundrente ist für alle Rentner vorgesehen, die während ihres Arbeitslebens unterdurchschnittlich verdient haben.

Stand 2023 erhalten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland Grundrente, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Insgesamt wurde bei rund 26 Millionen Renten geprüft, ob der Zuschlag gezahlt wird.

Um die Grundrente ausgezahlt zu bekommen, sind mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit notwendig.

Wer nur 33 Jahre gearbeitet hat, bekommt ebenfalls Grundrente, allerdings nicht in voller Höhe.

Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen neben der Arbeitszeit folgende Zeiten zu den #Grundrentenzeiten:

  • Zeit zur Erziehung der Kinder
  • Pflegezeiten
  • Krankheits- und Rehabilitationszeiten
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)

Nicht zur #Grundrentenzeit gehören hingegen:

  • Arbeitslosenzeit
  • Minijob-Zeiten
  • Schulische Ausbildungen
  • Zeiten der Erwerbsminderungsrente
  • Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden

Zudem ist ein im Mittel unterdurchschnittlicher Verdienst nötig. 

Maßgeblich sind die #Entgeltpunkte, die ein Versicherter während seiner #Beitragszeit bei der #Rentenversicherung sammelt:

Für jedes Jahr, in dem der Verdienst im deutschen Durchschnitt liegt, erhält der Versicherte einen ganzen Entgeltpunkt.
Liegt der Wert unter dem Durchschnitt, bekommt man weniger als einen Entgeltpunkt.
Für Anspruch auf die Grundrente muss der Durchschnitt für alle Beitragsjahre zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegen.

Nicht alle Geringverdienenden haben Anspruch

Arbeitnehmer, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts bekommen haben, erhalten gar keinen Grundrentenzuschlag. Das gilt somit auch für Minijob-Zeiten.
Es ist durchaus möglich, dass Rentner eine sehr geringe monatliche Rente besitzen und trotzdem keine Grundrente bekommen.

Die Rentenversicherung zahlt nur dann die Grundrente voll aus, wenn das zu versteuernde Einkommen des Rentners, der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Dies ist auch gerechtfertigt, denn es gibt durchaus Gründe, warum die Entgeltpunkte und die Rente so niedrig waren.
So könnte beispielsweise bei nicht versicherungspflichtigen Versicherten nur ein Mindesbeitrag eingezahlt sein und die Altersversorgung privat geregelt sein oder ein Ehepartner nur auf Minijob gearbeitet haben, während der andere Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hatte.

Die Grenze liegt bei 1250 Euro für Alleinstehende und bei 1950 Euro für Paare.

Liegen die Einkünfte darüber, sinkt die Grundrente dementsprechend.

Liegen die Einkünfte bis 1600 Euro bei Alleinstehenden und 2300 Euro bei Paaren, werden 60 % des über dem Freibetrag liegenden Einkommens angerechnet.

Grundrente berechnen: Es gelten Einkommensgrenzen – Beispielrechnungen
Liegt das Einkommen über den Grenzwerten von 1600 beziehungsweise 2300 Euro, wird der Betrag, der den Grenzwert übersteigt, vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. 

Beispielrechnungen: Ein alleinstehender, 67-jähriger Rentner, der zuletzt ungefähr 2000 Euro verdiente und der 35 Jahre Grundrentenzeit aufweisen kann, hat Anspruch auf die Grundrente.

Das Einkommen des Rentners lag in allen Jahren bei 60 % des Durchschnittsverdienstes.

Geht man von einer Rente von 738,50 Euro West/753,25 Euro Ost aus, wäre diese Grundrente bei 209,41 Euro West/205,00 Euro Ost.
Die Gesamtrente würde sich dann auf 947,92 Euro West und 958,25 Euro Ost addieren. 
Hat dieser Rentner eine Ehefrau, die zuletzt 3000 Euro verdiente und ebenfalls 35 Grundrentenjahre gearbeitet hat, liegt der Fall für sie jedoch ganz anders.

Sie bekäme 1107,76 Euro West/1.129,87 Euro Ost Rente.

Damit liegt ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt über 80 % des Durchschnittsentgelts.

Sie hätte also keinen Anspruch auf Grundrente.

Die Rente ihres Mannes wäre davon jedoch unberührt.

Ihr Ehemann bekäme weiter die volle Grundrente, denn beide werden gemeinsam veranschlagt und haben zusammen weniger als 1950 Euro.

Ein Minijob-Rechenbeispiel: Eine Frau hat 17 Jahre in einem Minijob ohne Rentenbeiträge gearbeitet.

Darüber hinaus hat sie 18 Jahre lang fest gearbeitet und dabei 60 % des Durchschnittsverdienstes, also wieder 2000 Euro monatlich verdient.

Insgesamt besteht für sie somit ein Rentenanspruch von 476,95 Euro West/520,81 Euro Ost.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Grundrente.

Die notwendige Zahl an Grundrentenjahren wurde nicht erreicht, da die Arbeitsjahre des Minijobs nicht mitzählen. Der Minijob liegt unter 0,3 Entgeltpunkte.

Grundrente beantragen: Geld landet automatisch auf dem Konto
Die Grundrente wird seit Juli 2021 rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden.

Der Anspruch wird automatisch festgelegt. Natürlich können auch im Versicherungsverlauf oder auch beim Finanzamt in der Einkommensteuer Fehler vorhanden sein.
Es ist deshalb wichtig, den Versicherungsverlauf durch einen Rentenberater prüfen zu lassen und ggf. die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen zu lassen.

Beispiele für Fehler bei der Steuererklärung.
Ein Steuerpflichtiger hatte eine Einnahme als Übungsleiter im Jahr 2022 als selbstständige Tätigkeit angegeben und nicht in Zeile 27 der Anlage N (Zeilenangabe für Anlage N 2022).
Daraus entfällt dann die Berücksichtigung des Freibetrages und die Rentenversicherung erhält dann die unrichtige Angabe.

www.Renten-Experte.de

Tipp zur Vorsorge –

Wer darf Dich vertreten, wenn Du durch Unfall oder Krankheit selbst nicht in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen?

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit

Mit diesem Artikel wird der Link zum Artikel „Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit“ ganz unten mitgeteilt.
Zuvor soll jedoch auf eine Neuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen werden, die bereits seit Corona gilt:

Wer frühzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen.
Der Hinzuverdienst kann als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger erfolgen.
Beispiele:

  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für langjährige Versicherte“ („Rente mit 62“) und erhält eine lebenslange Rentenkürzung von 14,4% und arbeitet wie bisher weiter
  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“ mit 45 Versicherungsjahren Wartezeit) und arbeitet weiter. Es erfolgt kein Abschlag.

In beiden Fällen steht der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In fast allen Fällen kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz Zahlung der Altersrente nicht beenden.

Zwar gibt es Tarifverträge, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Altersrente vorsehen, allerdings wurden diese Regelungen noch in den Tarifverträgen vereinbart, als es nur eine Form der Altersrente gab und ein Hinzuverdienst beschränkt war (früher 6.300 Euro pro Jahr).

Inzwischen hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung vieles verändert.
So kann heute:

  • unbegrenzt hinzuverdient werden (Nichtselbstständige oder auch als Selbstständiger)
  • auf einen Anteil der Rente verzichtet werden (z.B. 1% Rentenverzicht)

Der Rentenverzicht von 1 % hat Hintergründe in der Flexirente.

Genutzt wird dieser Verzicht auch bei der Vollrente in Zusammenhang mit der Beitragszahlung von der Pflegeversicherung.

Pflegt ein Angehöriger (z.B. der Ehegatte) eine zu pflegende Person, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Beitragszahlung entfällt, wenn beispielsweise der pflegende Angehörige eine Regelaltersrente zu 100 % erhält.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen

Wird nur eine Rente von 99% gezahlt (durch Rentenverzicht), dann bezahlt die Pflegeversicherung weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Zum nächsten 1.7. wird dann die Regelaltersrente angehoben.
So besteht die Möglichkeit, dass der 1 %ige Rentenverzicht sich lohnt.

Grund ist, dass der 1%ige Rentenverzicht keine Vollrente, sondern juristisch eine Teilrente (99%) genannt wird.

Unter diesem Aspekt wäre es auch zu betrachten, wenn eine „Tarifvertrags-Altregelung“ vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis wegen eine Altersrente beendet werden müsste.

Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht.

Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:

„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI). Link –> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.

Insofern ist die Diskussion über das Thema, dass Altersrentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht mehr richtig, denn die Arbeitnehmer können inzwischen neben der Altersrente weiter tätig sein.

Hier der Link zum o.g. Artikel
—>
https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/rente-63-altersteilzeit-co-fuenf-fragen-antworten-debatte-ue-id293756.html

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Ergänzung:

Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
Quelle: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0042.html )

Hinweis:

In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).

Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten

Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:

  • sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
  • die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.

Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.

Übrigens

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Tipp für alle Bürger ab 18:

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

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⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Neuer Mindestlohn ab 1.1.2024 – Tipps für mehr Lohn

Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.

Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird von:

– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern

– drei #Gewerkschaftsvertreter,

– zwei #Wissenschaftler

– und einem Vorsitzende(n)

alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.

Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.

Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).

Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.

Warum gibt es Kritik?

#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.

Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“

Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.

Hochrechnung auf Monatslohn

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.

Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.

Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?

Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.

Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €

Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.

Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von

45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.

Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.

——-

Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?

Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023

Individueller Jahresverdienst : allgemeine Jahresverfiendt = Entgeltpunkt

also beispielsweise

24.960 € : 43.142 = 0,5786 Entgeltpunkte ergeben.

Daraus würden sich bei 45 Jahren theoretisch

45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.

ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.

Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.

Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.

Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten

——

Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.

Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.

Weitere Infos über

www.bAV-Experte.de

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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.

Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?

Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.

In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.

Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.

Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.

In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.

Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.

Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.

Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.

Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.

www.Renten-Experte.de

Durchschnittsrente und TOP-10 Rente

#Rente in Deutschland: Erhalten Sie mehr als der Durchschnitt?

Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) teilt mit, dass an mehr als 21 Millionen #Rentnerinnen und #Rentner (Stand 01.07.2022) #Rente ausgezahlt wird.

Durchschnittlich waren dies 1.152 Euro.

Männer

1.244 Euro

Frauen

853 Eur

Bei den Werten sind die Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bereits abgezogen.

Etwa die Hälfte der Befragten aus Deutschland haben Angst vor Altersarmut.

49 Prozent der befragten Männer und 56 Prozent der befragten Frauen haben die Befürchtung.

Was muss man tun, um die gesetzliche Höchstrente zu erlangen?

Wer 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der #Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat, kann den #Rentenhöchstsatz erhalten.

Hat ein Arbeitnehmer im Westen zwischen 1977 und 2022 in allen 45 Arbeitsjahren ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, betrüge die Höchstrente 3.141,82 Euro brutto oder 2.791,51 Euro netto (Werte ab 1. Januar 2023).

Könnte die Rente theoretisch noch höher sein?

Ja, durchaus. Hätte dieser Versicherte ab seinem 50.Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, wären weitere Entgeltpunkte möglich.

Steuerlich optimiert Kassen sich dann auch die Beiträge von der Steuer absetzen.

Im Idealfall wären nochmals etwa 8 Entgeltpunkte darüber möglich.

Hat ein Versicherter also immer über der Beitragsbemessungsgrenze West verdient, wäre die Berechnung etwa wie folgt:

45 Jahre x 2 Entgeltpunkte= 90 Entgeltpunkte

zuzüglich 8 Entgeltpunkte

= 98 Entgeltpunkte

Zum 1.1.2023 wäre dann die Höchstrente (West)

98 x 36,02 € = 3.529,96 €

abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung

Zum 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60 €

Damit steigt die Brutto-Monatsrente auf 3.684,80 €.

Zu beachten ist, dass von dieser Rente dann noch folgende Beträge abzuziehen sind:

⁃ Krankenversicherung

⁃ Pflegeversicherung

⁃ Einkommensteuer

⁃ Kirchensteuer

www.Renten-Experte.de

Die digitale Rentenauskunft

#DRV – #Deutsche #Rentenversicherung jetzt Online – Neue Online-Plattform für Millionen: Was die digitale Rentenübersicht bietet —> Wie hoch wird meine #Rente sein? —> Die neue #digitale #Rentenübersicht sorgt für Durchblick bei der #Altersvorsorge. Sie zeigt aber nicht alle wichtigen Informationen.

Wie auch immer die Pläne für die Zeit nach dem Arbeitsleben sind:

Vieles steht und fällt mit der Höhe der Rente. Reicht meine Rente, die sich ab Juli 2023 deutlich erhöht, für ein Leben, wie ich es mir vorstelle?

Wie viel Geld bekomme ich monatlich überhaupt?

Einmal im Jahr bekommen Arbeitnehmer Post von der Deutschen Rentenversicherung und anderen Altersvorsorge-Anbietern, in der die Summe steht.

Schon bald soll die Übersicht über die Einnahmen im Alter komfortabler und umfassender werden.

#Digitale #Rentenübersicht kommt: Die Vorteile der neuen Online-Plattform

Nach einer Pilotphase wird die Deutsche Rentenversicherung (#DRV) ab Sommer 2023 eine digitale Rentenübersicht anbieten.

Ein Online-Portal bündelt „erstmals“, wie die DRV schreibt, alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.

Über ein Login auf der DRV-Seite soll es dann möglich sein, persönliche Daten einzusehen, zu ändern, Anträge zu stellen oder Rückfragen zu stellen – ähnlich wie beim Online-Banking.

Die Digitale Rentenübersicht umfasst #Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:

– Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen

– Rentenversicherung,

die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),

– Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,

– geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),

– private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendenten 60. Lebensjahr,

– Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Ab Mitte 2023 geht das „neutrale“ und „werbefreie“ Angebot an den Start – ein genauer Starttermin wurde noch nicht mitgeteilt.

Laut der Zentralen Stelle für die digitale Renten­über­sicht (ZfDR) werden zunächst noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen teilnehmen und nicht alle Formen der Alters­vorsorge ange­zeigt werden.

Das betrifft etwa die Alters­versorgung der Beamtinnen und Beamten und Ansprüche bei den berufs­stän­dischen Versorgungs­werken.

Das soll sich mit dem für Ende 2023 geplanten Beginn des Regelbetriebs für alle Bürger dann geändert haben.

Digitale Rentenübersicht bündelt Informationen zur Altersvorsorge

Wer mit der Online-Welt auf Kriegsfuß steht oder sich nicht noch ein Passwort merken möchte, darf aufatmen: Die jährliche schriftliche Renteninformation der DRV per Post wird es weiterhin geben.

Die digitale Übersicht ist ein zusätzliches Angebot. Allerdings eines, mit dem man sich beschäftigen sollte.

Der Vorteil:

Mit einem Login lässt sich die Frage beantworten, wie es um die eigene #Altersvorsorge bestellt ist. Wer beim Papier bleibt, muss sich die – hoffentlich abgehefteten – Mitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger sowie der betrieblichen und privaten Anbieter aus dem Leitz-Ordner selbst zusammensuchen, um zu wissen, wie hoch die Einnahmen sind.

Das Online-Portal bündelt all das. Wer die Übersicht abheften möchte, bitteschön: Man kann sie per Mail an sich selbst schicken und ausdrucken.

Eine drohende #Rentenlücke lässt sich durch die digitale Rentenübersicht allerdings nicht erkennen.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Um eine solche „auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein.

Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil“, heißt es dazu.

Digitale Rentenübersicht: Steuern und Sozialabgaben nicht berücksichtigt

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden laut #DRV #Steuern und #Sozialabgaben.

Die hingen zu stark von der persönlichen Situation und den persönlichen Umständen ab. „In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können“, heißt es.

Das Login soll über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein.

Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen Nutzer außerdem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung werden noch geprüft.

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