Desinformation vor der Europawahl

Wie Du Desinformation erkennst

Ein Beitrag von Matthias Lose

Die Entscheidung, welcher Partei man bei einer Wahl die Stimme gibt, sollte auf einer gesicherten Information beruhen. Leider gibt es auch Interessengruppen, die gezielt falsche Informationen verbreiten, um die Wahl in ihre Richtung zu lenken.

Das gilt insbesondere für die Europawahl, bei der leider grenzübergreifend Gruppierungen mitwirken, die offen und verdeckt gegen die europäische Union antreten, nationale Interessen über die Gemeinschaft stellen und die Gemeinschaft von innen schwächen möchten.

Wie man Desinformation besser erkennt, darüber klärt das Bundesinnenministerium auf.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es ist sehr gut, dass heute auch die Möglichkeit besteht, Desinformationen relativ einfach zu prüfen.

Im Gegensatz zu früher musst Du nicht mehr alles wissen, sondern wissen wo was steht. Informationen müssen gefiltert werden. Das ist heute die Aufgabe.

Ebenso ist es wichtig, Desinformation und manipulierte Umdeutungen zu durchschauen und kritisch zu hinterfragen.

Dies gilt nicht nur für links- und rechtspopulistische „News“, sondern leider auch bei einigen Aussagen einiger Altparteien.

Hier wird emotionale manipulierte Aussage getätigt, die ich als Populismus sehe.

Beispiel: Wahlaussage der CDU

In keinem Zusammenhang möchte jemand oder speziell das Auto verbieten.

Das Einzige, was gewünscht wird, ist die CO2-Reduzierung, also Umstieg auf Stromfahrzeuge und auch einmal zu überlegen, ob öffentliche Verkehrsmittel oder auch mal ein Fahrrad genutzt werden könnte.

Und die Verpestung der Luft zu vermeiden – in Städten (hier: Stuttgart) – ist wohl für alle wichtig.

Wer sich durch „Stuttgart, lass Dir Dein Auto nicht verbieten“ aufhetzen lässt, ist ja eigentlich selbst schuld. Ähnliche Aussagen trifft hier auch die AfD. Originalton: „Die Grünen E-Bike-Bonzen wollen mir meine Straße durch Fahrradwege wegnehmen….“

Dumme populistische Aussagen sollen hetzen. Das solltest Du schon wissen.

Zu unterscheiden hiervon sind echte Falschmeldungen. Um diese zu überprüfen ist es wichtig eine Kurzrecherche durchzuführen.

Ansatzpunkte:

1. Impressum: Gibt es ein Impressum mit Sitz in Deutschland? Wer ist der Verantwortliche diese Internetseite oder des Artikels

2. Wer ist der Autor?

3. auch Wikipedia und Correctiv bieten oft Zusatzinformationen. Hilfreich kann dabei entweder die News oder der Name des Internetbetreibers oder des Autors sein.

Ja, es wäre einfacher, alles einfach zu glauben, was überall steht. NUR: Das hatten unsere Großeltern auch schon mal gemacht, weil sie weniger Möglichkeiten hatten das zu prüfen, was sie gehört hatten.

Zum Glück hast Du heute die Chance. Nutze Deine Chance!

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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen sowie insgesamt die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen hybriden Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.

Hybride Bedrohungen erkennen

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente wie beispielsweise Desinformation und Cyberangriffe ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte durchzusetzen.

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Desinformationskampagnen aufdecken

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Auch Cyberangriffe müssen einkalkuliert werden. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Hack-and-Leak-Operationen, bei denen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation.

Im Rahmen der Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressortübergreifender Austausch statt. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden.

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Maßnahmen zur Sicherung der Wahl umsetzen

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten.

Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen. Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen.

Häufige Fragen zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation

Warum muss die Europawahl geschützt werden?

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament.

 Durch die Stimmabgabe können sie mitbestimmen, durch welche Abgeordneten sie im Europäischen Parlament vertreten werden. Damit entscheiden sie maßgeblich über die Ausrichtung der Politik der EU in den kommenden Jahren. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. 

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Es handelt sich hierzulande um eine bundesweite Wahl.

Die sichere Durchführung und Gewährleistung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von überaus hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses sind die gesetzlich verpflichtende Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.

Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten, denn Angst zu schüren und Hass zu verbreiten kann zur Polarisierung der Gesellschaft beitragen und das Wahlverhalten beeinflussen. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden

Was sind hybride Bedrohungen?

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten.

Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte offen oder verdeckt durchzusetzen. Sie beabsichtigen hierbei, unsere Demokratie zu schwächen und zu destabilisieren. 

Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien und Sabotage von Kritischen Infrastrukturen.

Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren

Was ist Desinformation?

Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. 

Dies ist zu unterscheiden von falschen oder irreführenden Informationen, die irrtümlich beziehungsweise ohne Täuschungsabsicht entstehen und verbreitet werden.

Die Absender von Desinformation setzen darauf, die Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt.

Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuübenhandelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.

Die weltweite digitale Vernetzung erleichtert es fremden Staaten, Desinformation schnell und sehr gezielt zu verbreiten. Beispielsweise werden aus politischen Motiven Informationen manipuliert oder aus dem Kontext gerissen, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Gerade aufgrund der Funktionsweise Sozialer Medien, die auf dem einfachen Teilen und Verbreiten von Informationen aufbaut, können sich falsche und irreführende Informationen schnell weiterverbreiten und sehr viele Menschen erreichen.

Besonders problematisch sind ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Bei diesen staatlich orchestrierten Kampagnen im Internet platzieren und verbreiten mehrere Akteure koordiniert und auf unterschiedlichen Kanälen dieselben Falschinformationen. Mit technischen Hilfsmitteln wird bei diesen Kampagnen zusätzlich künstlich Reichweite erzeugt und Glaubwürdigkeit vorgetäuscht. So werden zum Beispiel Webseiten von Zeitungen unrechtmäßig kopiert, Fake Accounts in Sozialen Medien erstellt und sogenannte Bots für die automatisierte Verbreitung der Inhalte und die Manipulation von Empfehlungsalgorithmen genutzt.

Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz mittlerweile ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben. Auch auf diese Weise können fremde Staaten mit manipulierten Informationen auf unseren politischen Diskurs einwirken

Wie schätzt die Bundesregierung die hybride Bedrohungslage im Vorfeld der Europawahl 2024 ein?

Die Bundesregierung befasst sich mit verschiedenen Formen der illegitimen Einflussnahme fremder Staaten, die sich insbesondere gegen die Sicherheitsinteressen oder die souveräne Willensbildung Deutschlands richten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechende Einflussmaßnahmen im Kontext der diesjährigen Europawahl für manche Staaten als Handlungsoptionen grundsätzlich infrage kommen. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, beurteilen diese Staaten nach Opportunität sowie ihrer jeweiligen Kosten-Nutzen-Abwägung.

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung in Deutschland zu nehmen. Bereits seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien.

Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Europawahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen E-Mails und Dokumente gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht wurden. Hinzu kamen Angriffsversuche auf Webseiten und Server, die Wählerdaten enthielten oder Informationen zur Wahl zur Verfügung stellten. Politisch motivierter Hacktivismus hat seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Deutschland zugenommen und kann mit Überlastungsangriffen auf Webseiten oder Veranstaltungen von Parteien einhergehen.

Die vielen aktuellen Beispiele legen nahe, dass vor allem Russland versuchen könnte, vorrangig mittels Manipulationskampagnen im Informationsraum illegitim Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Vorfeld der Europawahl in Deutschland zu nehmen. Die Bundesregierung behält jedoch auch andere Staaten genau im Blick.

Welche Arten von illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten sind möglich?

Im Vorfeld der Europawahl sind insbesondere ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum zu erwarten. Fremde Staaten könnten beispielsweise die Verbreitung von Falschinformationen nutzen, um emotional aufgeladene Diskussionen anzuheizen und gesellschaftliche Gruppen gezielt gegeneinander auszuspielen. Instrumentalisiert werden könnten Themen wie Migration oder Klimawandel, also Themen, die oft auch mit sozioökonomischen Fragen verbunden sind. Über gezielte Fälschungen von Social Media Accounts und Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden könnten falsche und irreführende Informationen verbreitet werden. Außerdem könnten mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Bilder sowie Audio- und Video-Dateien (sogenannte Deepfakes) eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Auch mittels Cyberangriffen können fremde Staaten Desinformationsaktivitäten vorbereiten und unterstützen. So müssen sogenannte Hack-and-Leak-Operationen einkalkuliert werden, also Veröffentlichungen von gestohlenen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld. Solche Veröffentlichungen können auch gefälschte oder manipulierte Daten beinhalten, um insbesondere Personen oder Parteien zu diskreditieren. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass versucht werden könnte, Zugang zu Social Media Accounts beziehungsweise Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden zu erlangen, um diese zu kapern und hierüber Desinformation zu verbreiten.

Im Hinblick auf die Europawahl in Deutschland ist Desinformation zum Nachteil von Parteien sowie Politikerinnen und Politikern denkbar. Das Ziel der Angriffe besteht aber nicht nur darin, dass Wahlen zugunsten einer bestimmten Partei beeinflusst werden sollen. Vielmehr geht es oftmals darum, das Vertrauen in die Legitimität des Wahlprozesses und der Wahlergebnisse – und damit letztlich in die Demokratie an sich – zu untergraben. In Bezug auf die Europawahl könnte durch fremde Staaten die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen betrieben, beauftragt oder verstärkt werden, die darauf abzielen, die Integrität der Wahl und die Korrektheit der Wahlergebnisse in Frage zu stellen.

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Was tut die Bundesregierung, um die Europawahl vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten zu schützen?

Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten. Grundsätzlich sind hierbei alle Ressorts der Bundesregierung sowie deren Geschäftsbereiche beteiligt. Von hoher Bedeutung ist zudem die Vernetzung von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen und den Sicherheitsbehörden sowie der Austausch mit der Zivilgesellschaft. Die Kooperation mit Partnerstaaten und in internationalen Netzwerken ist ein weiterer wichtiger Baustein.

Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) den strategischen Umgang der Bundesregierung mit hybriden Bedrohungen. Als Arbeitsmuskel der AG Hybrid dient die ressort- und behördenübergreifende Task Force gegen Desinformation. Im Mittelpunkt der Arbeit der Task Force stehen vor allem Maßnahmen zur Identifizierung von Narrativen, zur Stärkung der proaktiven, faktenbasierten Kommunikation und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Bedrohungen aus dem Informationsraum.

Das BMI koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der vom BMI geleiteten Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI besonders intensiv mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland ab. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt unter anderem Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidierende und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit verschiedenen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Social Media Accounts, digitaler Identitäten und Webseiten, die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, eine erweiterte Lagebeobachtung und gegebenenfalls Warnung, Schadsoftwarescans und Vorfallsunterstützung.

Besonders wichtig sind der Bundesregierung Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik und eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Desinformation sind dabei essenziell. Nachrichten- und Medienkompetenz werden gezielt in allen Altersgruppen gefördert und ausgebaut. Bei der Bekämpfung von Desinformation kommt es auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an.

Der Schutz der Europawahl hat auch auf der Ebene der EU hohe Priorität. Die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen werden regelmäßig für den Austausch von Erfahrungsberichten der EU-Mitgliedstaaten, Best-Practice-Beispielen und Forschungsergebnissen unter anderem zum Umgang mit Desinformation im Kontext von Wahlen genutzt.

Auch der Austausch mit den Online-Plattformen ist zentraler Bestandteil des Umgangs mit Desinformation, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, denn die Betreiber Sozialer Medien nehmen eine wichtige Rolle bei Maßnahmen gegen die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen ein.

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Wie begegnet die Bundesregierung möglichen falschen oder irreführenden Informationen bezüglich des Ablaufs der Europawahl?

Aufklärung und der Grundsatz der Öffentlichkeit im Wahlverfahren sind die wichtigsten Maßnahmen gegen Desinformation. Um dieser entgegenzuwirken, informiert die Bundeswahlleiterin aktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen (unter anderem über die Webseite, Soziale Medien, Pressemitteilungen und Interviews) über die Wahlvorbereitung, den Wahlablauf und die den integren Ablauf der Wahl und der Stimmauszählung gewährleistenden Regelungen.

Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Europawahl in Deutschland verbreitet werden.

Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der BpBzusammen, die ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen bietet und verschiedene Informationsangebote zur Europawahl bereitstellt. Die BpBwird über ihre Social-Media-Kanäle die Europawahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Auf der Webseite der BpB wird es ein Dossier zu Desinformation im Kontext der Europawahl geben. Zudem wird ein Chatbot zur Europawahl verlässliche Informationen zur Verfügung stellen.

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Ist der Ablauf der Europawahl sicher und können Manipulationen bei der Stimmabgabe oder bei der Stimmauszählung ausgeschlossen werden?

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des BSI vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen.

Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt.

Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerregister vermerkt, so dass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.

Bei der Ergebnisermittlung erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) erarbeitet.

Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Wahllokalen, der Briefwahlvorstände und der Kreis- und Landes-Wahlausschüsse ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.

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Wie sichert die EU Freiheit und Fairness der Europawahl?

Der Schutz der Europawahl ist ein zentrales Thema für die Arbeit aller EU-Gremien und -Institutionen.

Nach der Europawahl 2019 hat die Europäische Kommission die Wahlen in einem Bericht analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. Um diese zu adressieren, legte die EU-Kommission 2020 einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, in dessen Umsetzung seither eine Vielzahl von Initiativen realisiert wurden, die zu einer resilienteren Demokratie und sichereren Wahlen beitragen sollen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Schutz europäischer Demokratien vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Informationsraum. Um dies umzusetzen, unterstützte die EU-Kommission insbesondere die Überarbeitung des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation. Auf dessen Grundlage arbeitet die EU-Kommission mit Online-Plattformen zusammen, um Desinformation gemeinsam etwas entgegenzusetzen.

Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission außerdem eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt, die auch den Schutz von Wahlen vor Cyberbedrohungen, Desinformation und hybriden Bedrohungen im Allgemeinen adressiert. Bereits im November 2023 organisierte die EU-Kommission eine gemeinsame Übung der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit zur Vorbereitung der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament.

Im Rat der EU setzt sich der belgische Vorsitz seit Januar 2024 dafür ein, die Demokratie zu schützen und freie und faire europäische Wahlen zu fördern.   Besondere Bedeutung kommt hierbei der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen zu. Die Arbeitsgruppe hat in der EU die zentrale koordinierende Rolle für eine gemeinsame Reaktion der EU auf hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation. Ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Reaktionsfähigkeit der EU auf hybride Bedrohungen und Desinformation war die Entwicklung zweier „Werkzeugkästen“: einer zur Reaktion auf hybride Bedrohungen (EU Hybrid Toolbox) und ein weiterer zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme im Informationsraum (Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) Toolbox).

Online-Plattformen und Suchmaschinen sind zu wichtigen Orten für den gesellschaftlichen Diskurs und die Gestaltung der öffentlichen Meinung und des Wahlverhaltens geworden. Das „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act; DSA), das am 25. August 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, alle systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption und dem Betrieb ihrer Dienste, einschließlich aller tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse, ergeben, sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Der DSA hat die Europäische Kommission mit weitreichenden Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen ausgestattet, einschließlich der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf von Leitlinien vorgeschlagen, die sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen dabei unterstützen sollen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Minderung von Systemrisiken bei Wahlprozessen nachkommen.

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Wie kann man falsche und irreführende Informationen erkennen und sich vor Desinformation schützen?

  • Kritisch hinterfragen statt weiterleiten
    Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet, sondern weil die Menschen sich Sorgen machen. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen.
  • Quellen und Absender der Nachricht prüfen
    Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Medienangebote der Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten der Institutionen sowie in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen. Prüfen Sie immer, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den sozialen Netzwerken an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
  • Faktenchecks nutzen
    Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.

Mit Hilfe von Russland hatte die AfD wohl schon 2022 eine Strategie zur Schwächung von Deutschland erarbeitet

Wie Russland auch die AfD einspannt, um die Demokratie von Deutschland zu vernichten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es hört sich an, wie ein Serien-Spionage-Krimi, ist aber durch viele Fakten nachweisbar.

Wenn Anhänger von der AfD meinen, das das alles nicht stimmt, sondern nur frei erfunden ist, dann werden bewusst die Tatsachen – auch aus den früheren Jahren – ausgeblendet. Selbst wenn jemand gutgläubig der Ansicht der AfD wäre, dann können die historischen Ereignisse seit spätestens 2021 nicht ausgeblendet werden.

Für mich begann die „Achtung-Stellung“ schon viel früher. Bereits

– 2014 mit dem Überfall auf die Krim,

– 2020 mit der Scheinwahl in Belarus —> https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Belarus_2020?wprov=sfti1#

– September / Oktober 2021 russisches Manöver an der Grenze zur Ukraine

– Oktober 2021, als die Füllstände der Gasspeicher historisch niedrig bei ca 70% lagen.

Der niedrige Füllstand und das russische Manöver im Oktober 2021 waren für mich ein Warnsignal statt einer geplanten Klimaanlage lieber eine Hybrid/Luft-Luft-Wärmepumpe einbauen zu lassen (Fertigstellung Anfang Januar 2022, also vor dem Russ. Angriffskrieg auf die Ukraine.

– ab 2022 die russlandtreuen Äußerungen von Linke, Wagenknecht und besonders der AfD

Dass die AfD sich zum Kreml hat einladen lassen war für mich ein weiterer Beweis, dass die AfD den Kurs gegen die EU und gegen Deutschland führt.

Was der Spiegel jetzt offengelegt hat, verwunderte mich eigentlich nicht, sondern bestätigte mir nur meine Vermutungen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-spionageaffaere-russland-und-china-im-fokus-neue-enthuellungen-belasten-die-partei-a-46042b96-2d61-4bb4-ac25-ead57d7d6285

Zitat aus Tagesspiegel

„Der Kreml unterstützt in Deutschland offenbar die Bildung einer Querfront aus der AfD und dem Lager um die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Das geht aus vertraulichen russischen Dokumenten vor, über die die „Washington Post“ am Freitag berichtete. Zudem versucht der Kreml demnach, Demonstrationen der deutschen Friedensbewegung gegen den Kurs der Bundesregierung im Ukraine-Krieg zu verstärken.

Die „Washington Post“ konnte Dokumente einsehen, die zwischen Juli und November entstanden und in deren Besitz ein europäischer Nachrichtendienst gekommen war.

Details seien von Vertretern westlicher Regierungen bestätigt worden. Zu den Autorinnen des Textes in der US-Zeitung gehört die Journalistin Catherine Belton, die als eine der besten Kennerinnen der Kreml-Elite gilt.

In den Dokumenten geht es dem Bericht zufolge um Treffen zwischen Kreml-Vertretern und russischen Politstrategen, die dann wiederum über ihre Versuche zur Umsetzung der Pläne berichteten. Allerdings enthalten die Dokumente keine Belege für direkte Kontakte zwischen Russland und der AfD oder dem Wagenknecht-Lager.

Am 13. Juli vergangenen Jahres versammelte demnach Sergej Kirijenko, erster stellvertretender Chef der Präsidialverwaltung, die Gruppe von Strategen und teilte ihnen mit, Deutschland solle der „Fokus“ von Bemühungen werden, die Unterstützung für die Ukraine innerhalb Europas zu unterminieren.

Ziel sei es, die EU, die USA, Großbritannien und die Nato zu diskreditieren und den Deutschen klarzumachen, dass die Sanktionen gegen Russland ihnen schadeten.

Konkrete Zielvorgaben aus dem Kreml 

Dass Kirijenko selbst das Gespräch leitete, zeigt, welche Bedeutung der Kreml dem Vorhaben beimisst. Er gab den Gästen eine klare Zielvorgabe mit auf den Weg: Der Anteil der Deutschen, die das Verhältnis zu Russland verbessern wollten, solle innerhalb von drei Monaten um zehn Prozent steigen. 

Dabei setzte der Kreml auf diejenigen, die in der deutschen Debatte bereits seit längerer Zeit durch prorussische Töne aufgefallen waren: die AfD und das Wagenknecht-Lager. In Moskau geht man davon aus, dass eine neue politische Kraft aus beiden Lagern Mehrheiten bei Wahlen erreichen könnte, und zwar „auf jeder Ebene“.

Wagenknecht sagte der „Washington Post“, es werde keine Kooperation mit der AfD geben und sie habe keine Kontakte mit Vertretern des russischen Staates gehabt. Die AfD-Führung äußerte sich gegenüber der Zeitung nicht. Dmitri Peskow, der Sprecher des russischen Präsidenten Wladimir Putin, dementierte Versuche der Einflussnahme auf die deutsche Politik. „Wir haben uns niemals eingemischt und haben jetzt wirklich keine Zeit dafür.“

Allerdings kamen aus der AfD später tatsächlich lobende Töne für Wagenknecht. Auch der Chef des ultrarechten „Compact“-Magazins, Jürgen Elsässer, trommelte für die Linken-Politikerin und erklärte sie auf dem Cover seiner Zeitschrift sogar zur potenziell „besten Kanzlerin“. Wagenknecht denkt seit Monaten öffentlich über die Gründung einer neuen Partei nach.

Die Politstrategen bereiteten den nun bekannt gewordenen Dokumenten zufolge Slogans für die sozialen Medien oder Protestkundgebungen vor.

Einmal im Monat mussten sie dem Kreml Bericht über ihre Fortschritte erstatten, beispielsweise über ihre Reichweite in den sozialen Medien. Außerdem stellten sie Informationen über geplante Demonstrationen in Deutschland zusammen.

Slogans aus Moskau bei Demos in Leipzig und Neustrelitz 

Bei Kundgebungen in Leipzig und Neustrelitz seien Slogans verwendet worden, die von den Strategen des Kremls entworfen wurden, berichtete die „Washington Post“. Darunter waren Forderungen nach einer Aufhebung der Sanktionen oder einer Inbetriebnahme von Nord Stream 2.

Eine von Wagenknecht und der Feministin Alice Schwarzer organisierte Demonstration im Februar war in die Kritik geraten, weil sich die Veranstalter im Vorfeld nicht deutlich von der AfD abgegrenzt hatten und weil die Verantwortung Russlands für den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu wenig betont wurde.

Eine Bestätigung, dass der Kreml ein Bündnis zwischen Wagenknecht und der AfD wolle, erhielt die „Washington Post“ von ungewöhnlicher Seite: Wagenknechts Ex-Mann Ralph Niemeyer, bei dem im Zuge von Ermittlungen gegen „Reichsbürger“ eine Hausdurchsuchung stattfand, reiste im vergangenen Jahr nach Russland, um dort als selbsterklärter „Exil-Kanzler“ zu verhandeln. 

Dort will Niemeyer auch mit Putin-Sprecher Peskow über dessen Interesse an einem Bündnis von Wagenknecht und der AfD gesprochen haben. Tatsächlich traf Niemeyer in Russland mit Peskow und anderen hochrangigen Gesprächspartnern zusammen, was angesichts der Tatsache, dass ihn in Deutschland niemand ernst nimmt, höchst ungewöhnlich ist. Die nun bekannt gewordenen Informationen lassen diese Treffen nun in anderem Licht erscheinen.

Quelle—> https://www.tagesspiegel.de/politik/russische-einflussnahme-in-deutschland-kreml-will-querfront-aus-afd-und-wagenknecht-lager-9696830.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Man kann nur hoffen, dass die Wahlanhänger langsam aufwachen und begreifen, was die AfD wirklich vor hat.

Am 9.6.2024 ist die Europawahl. Und man kann nur hoffen, dass möglichst viele Menschen nicht die extremen Flügelparteien – Linke – BSW – AfD wählt.

Dass ich persönlich auch NICHT die FDP oder CDU dieses Mal wählen werde, liegt an folgenden Punkten:

1. Forderung nach Atomkraftwerke wieder einführen

Die Forderung nach Atomstrom ist völlig überholt, denn Atomstrom ist nicht nur extrem teuer, sondern auch für die Umwelt bereits vor der Nutzung schädlich und ein extremes Sicherheitsrisiko.

Beispiel Urangewinnung:

Der Uranabbau wird durch extreme Umweltschäden durchgeführt. Alleine für Frankreich müssen etwa 41,6 Mrd. Tonnen Gestein durch Quecksilber, Schwefelsäure etc zersetzt werden, damit man 0,2% aus dem Gestein als Uran gewinnt.

Dies ist eine extreme Umweltbelastung bereits vor der Nutzung des Urans vor der Stromgewinnung.

S. —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/04/27/wind-weht-doch-nicht-immer/

2. Erneuerbare Energieförderung abbauen, aber fossile Energieförderung beibehalten.

Anmerkung: Die Rohstoffe Luft, Wind und Sonne stehen kostenfrei zur Verfügung und verursachen durch die Nutzung keine Umweltbelastungen.

Fossile Energie wird durch Abbau der Rohstoffe aus dem Boden gewonnen. Warum die fossile Lobby (EIKE, co2coalition und etwa 200 Lobby-Organisationen) die fossile Energie ist, ist mit einem einfachen Wort, maximal zwei Wörter schon erklärt. Es geht um Cash und Macht. Ohne fossile Energie hätte Russland 2021 etwa 50 Prozent weniger Exporteinnahmen gehabt. Das wäre eine Halbierung gewesen. Auch das hat Putin als Gefahr gesehen und auch deshalb den Russ. Angriffskrieg begonnen. Und die Entwicklung von erneuerbarer Energie hat auch dazu geführt, dass SaudiArabien einen Teil des Unternehmens Saudi Aramco an der Börse verkauft hatte und dieses Geld in Softwareentwicklung und erneuerbare Energie investiert (Solar und Wind).

3. Bashing auf alle Bürgergeldempfänger, obwohl nur 0,5% dieses System ausnutzen.

Erläuterung: Die CDU, CSU, FDP wollen das Bürgergeld abschaffen und in eine neue Grundsicherung abändern. Ebenso soll der Warenkorb so verändert werden, dass das Existenzminimum niedriger ist und somit die Sozialleistungen erheblich reduziert werden. Alle Sozialhilfeempfänger (also auch Rentner mit einer Grundsicherung) erhalten dann geringere Leistungen.

4. Mindestlohn bewusst niedrig halten, so dass auch in der Rente eine Unterstützung durch die Allgemeinheit notwendig ist. Ergänzung hierzu: Ein Mindestlohn von 12,41 € führt nach 45 Jahren zu einer Nettorente, die unter 900 Euro Netto liegt. Die Rente muss dann durch Grundsicherung oder Grundrente aufgestockt werden. Diese Aufstockung muss dann durch Steuergelder, also durch uns – die Allgemeinheit – finanziert werden. Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro gewesen (also im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst höher), dann wäre die Grundsicherung nicht mehr nötig.

5. Warum gerade Merz die CDU extrem verändert hat und auf Atomkraftwerke und Technologieoffenheit – also fossile Energie – setzt, ist einfach erklärt. Er war bis 2020 bei #BlackRock als Lobbyvertreter tätig.

Mit fossiler Energiegewinnung (Kohle, Gas, Öl, Uran) lässt sich viel Geld machen. Luft, Wind Sonne (und noch Wasser) sind kostenfrei zu entnehmen.

Und ich bin der Überzeugung, dass Merz (oder ein Familienangehöriger) zu #BlackRock in irgendeiner Form zurückkehrt.

Friedrich Merz

Einem Wirtschaftsanwalt Merz, der lt. eigenen in 2020 über eine Million Euro verdiente und Bundeskanzler mit Jahresvergütung von ca 280.000 Euro werden will, also auf 72 Prozent verzichten will, traue ich nicht über den Weg.

Und auch bei Lindner ist mein Vertrauen völlig zerstört. Sein Verhalten – übrigens auch von Wissing & Co. – erinnern mich bei allen Aktivitäten an ein trojanisches Pferd.

FDP Trojanisches Pferd in der Bundesregierung Fossile Lobby Lobby Atomkraft Ausbremsen von erneuerbarer Energie

Cicero konstruiert Bashing gegen Robert Habeck

Ein Beitrag von Nick Schader

Eine sehr gute Analyse des „Pseudo-Cicero-AKW-Files-Skandals“ – warum (ehemals) seriöse Zeitungen sowas nötig haben, ist mir ein Rätsel. Schon die „Corona-Files“ haben keinen einzigen Skandal aufgedeckt! Warum man über längst abgeschaltete KKW überhaupt diskutiert ist eigenartig. Es gab dort einen riesigen Sanierungsstau, ausgelaugte Brennelemente und schwerwiegende Sicherheitsbedenken. Deshalb waren die Betreiber (!) selbst gegen einen Weiterbetrieb. Übrigens: Der von Cicero damals (2022) angekündigte „Black Out“ ist nie passiert. Schon damals produzierte das Blatt viel heiße Luft um nichts!

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Auch bei Volksverpetzer wurde der Gesamtfall analysiert.

Zitat

HABECK HAT NICHTS FALSCH GEMACHT: DER RECHTE PSEUDO-SKANDAL „AKW-FILES“

von Thomas LaschykPhilip Kreißel | Apr 26, 2024 | Faktencheck

Wenn man sich die Dokumente ansieht, die das rechte Medium „Cicero“ veröffentlicht hat, sieht man: Nichts. Es gab viele Bedenken und Probleme für eine Verlängerung der Atomkraft, aber auch gute Argumente für eine kurzzeitge Verlängerung bis März 2023. Die, die Habeck am Ende auch umgesetzt hat. Der Rest ist typisch rechte Panikmache bis hin zu Lügen, um den Fall aufzubauschen.

WAS IST PASSIERT

Das rechte Magazin „Cicero“ hat Dokumente aus dem Umweltministerium herausgeklagt. Es sind interne Dokumente der Ministerien aus dem Frühjahr 2022, die das Für und Wider für die Verlängerung der Atomkraft aufzeigen. Die Vorwürfe sind hochtrabend: „Täuschung“ und „Fälschung“ soll es gar gegeben haben. Um zu diesem Zerrbild zu kommen, werden ganz normale Vorgänge skandalisiert – und offenbar auch Falschbehauptungen aufgestellt. Auch ein Sprecher der FDP sieht kein Fehlverhalten bei Habeck und nennt es „völlig logisch entschieden“.

Lies hier, was in den „AKW-Files“ wirklich drin steht – ohne künstliche, rechte Schnappatmung. Volksverpetzer hat sich die veröffentlichten Dokumente angesehen – und kann weder neue Informationen noch „Fälschungen“ finden.

ZUR ERINNERUNG: DAS WAR DER STAND DER DINGE

Vorab muss man eine Differenzierung klarmachen: Es gab auch gute Argumente für eine (kurzzeitige) Verlängerung der Atomkraft. Auch wir bei Volksverpetzer haben 2022 attestiert, dass diese etwas bringt – wenn auch so wenig, dass so eine große Diskussion darum unnötig war. Die Argumente waren ja auch so gut, dass auch die Anti-Atomkraft-Grünen sie letzten Endes umgesetzt haben! Das ist der Hauptgrund, warum es so bizarr ist, dass sich die rechten Ideologen jetzt so empören.

Mehr als das stand aber realistisch nie zur Debatte. Zumindest nicht mehr im Frühjahr 2022. Der öffentliche Diskurs zum Thema ist aber durch so massiv viel rechte Propaganda, Lobby-PR und Desinformation durchtrieben, dass es vielen nicht klar ist. Das war 2022 wie 2024 nicht anders:

AKW-BETREIBER WAREN GEGEN DIE VERLÄNGERUNG

Die Betreiber selbst waren schon gegen die erste Verlängerung und waren bei der endgültigen Abschaltung auch weiterhin dagegen. Der Atomausstieg wurde unter der Merkel-Regierung beschlossen (mitunter am lautesten von Söder gefordert) und größtenteils auch durchgeführt. Die meisten AKW hat die FDP abgeschaltet. Der Atomausstieg war schon größtenteils vollzogen, bevor die Ampel überhaupt an die Regierung kam. In allerletzter Sekunde entbrannte dann die Debatte um eine Verlängerung – als es sehr spät war. Und ja, Atomkraft ist sicherer, als es seine Gegner oft behaupten.

Die entscheidende Sache war natürlich die, dass Atomkraftwerke nicht einfach nur per Knopfdruck ausgemacht werden können oder „einfach“ so weiterbetrieben werden können. Oder man sie einfach später spontan wieder anmachen könnte. Es müssten neue Brennstäbe geliefert werden, und es braucht ja schließlich auch Wartung und eine Sicherheitsüberprüfung, die mit dem kommenden Ausstieg ja nicht durchgeführt wurden. Es war ja kein Geld, kein Personal und keine Pläne für den Weiterbetrieb vorgesehen, der Rückbau schon geplant oder begonnen. Darum waren und sind die Betreiber auch die ganze Zeit dagegen gewesen. Der Betreiber von Isar 2 erklärte auch letzten Herbst, dass die Anlage nicht mehr hochgefahren werden könne.

ATOM-VERLÄNGERUNG HAT WAS GEBRACHT – ABER NICHT VIEL

Es ging also entgegen vieler Forderung stets nur um eine kurzzeitige Verlängerung. Und auch zurzeit bei den „AKW-Files“. Daran denken, wenn rechte Politiker oder Medien hier so tun, als ginge es um etwas anderes. Kleiner Spoiler: Nichts anderes steht auch in den Dokumenten aus den „AKW-Files“. Und nochmal: Dies wurde auch von Habeck umgesetzt. Es ist ja nicht so, als seien Fakten nicht bekannt gewesen. Volksverpetzer schrieb das im Jahr 2022:

„Selbst eine Laufzeitverlängerung von einem Jahr hätte nur kleine Auswirkungen auf den Strom und Gasverbrauch (und wir reden hier über eine Verlängerung um ein Vierteljahr). Die Zahlen des BDEW (ein Verband von Energieunternehmen) sind ernüchternd. Im Endeffekt kommt die Rechnung des BDEW auf 3 TWh an Strom-Einsparungen durch längere AKW-Laufzeiten (Quelle). 

Zum Vergleich: Deutschland verbraucht pro Jahr etwa 500 TWh Strom (Quelle). 155 TWh schafft allein die Windkraft pro Jahr (Quelle). Eine Analyse von „Energy Brainpool“ einem Beratungsunternehmen kommt zu ähnlichen Schlüssen. Danach würde der Weiterbetrieb nur 8.7 TWh Gas einsparen (Quelle). Das wäre weniger als 1 % des deutschen Gasverbrauchs (Quelle).“

Und ebenfalls zur Erinnerung: Im Winter 2022/23 blieben die panisch beschrienen Blackouts ebenso in weiter Ferne wie im Winter 2023/24 der „Kohlewinter“. Im Januar meldete das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE), dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2023 einen Rekordanteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung hatten. 57,1 % der Stromerzeugung kam demnach aus erneuerbaren Quellen, allein 32 % wurde durch Windkraft gestellt.

Auch die Photovoltaik stellte einen neuen Rekord auf: Im Juni wurde mit 9 TWh so viel Solarstrom wie nie zuvor erzeugt. Gleichzeitig sank die Bruttostromerzeugung von Braunkohle um 27 % auf das Niveau von 1963, Steinkohle sogar um 35 % auf das Niveau von 1955. Die Atomkraftwerke, die Mitte April 2023 abgeschaltet wurden, hatten insgesamt noch einen Anteil von 1,5 % an der Stromerzeugung.

CICERO DOKUMENTE:

Habeck hat also die Laufzeitverlängerung durchgeführt und es ist ja auch nicht Schlimmes passiert, die Gruselszenarien sind ausgeblieben. Worüber regt sich die rechte Presse also auf? Dazu schauen wir uns endlich mal die veröffentlichten Dokumente genauer an.

Hier haben wir alle Dokumente verlinkt, auf die sich „Cicero“ in ihrem Artikel bezieht. Und die angeblich einen Skandal zeigen sollen. Die meisten sind einfach die Ergebnisse von Gruppen aus dem Ministerium. Sie sind ohne Abo verfügbar, sodass ihr euch selbst ein Bild machen könnt, und weder „Cicero“ noch uns blind vertrauen müsst. Die Dokumente zeigen klar, dass „Cicero“ hier einfach Dinge dazugedichtet hat, um einen Skandal zu erfinden. 

RWE WAR DEUTLICH GEGEN DEN WEITERBETRIEB

Erstmal ein Schreiben von RWE (!), das deutlich gegen einen Weiterbetrieb der AKWs argumentiert. Sie stellen fest, dass ein Weiterbetrieb “hohe Hürden” und “Risiken” mit sich bringt, ein Weiterbetrieb der AKW sei sogar “nicht mehr möglich”, habe “erhebliche” ökonomische Risiken und das nötige Personal sei “nicht  mehr vorhanden”.

In einem Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium vom 3. März 2022 wird für einen Streckbetrieb argumentiert, im Gegenzug soll die Leistung im Sommer 2022 reduziert werden, sodass noch genug Energie in den Brennstäben ist. In dem Schreiben steht NICHT, dass diese Entscheidung jetzt getroffen werden sollte, sondern weiter geprüft werden sollte.

Ein weiteres Dokument vom ersten März befasst sich dann ebenfalls mit der Frage eines monatelangen Weiterbetriebs, aber diskutiert auch einen jahrelangen Weiterbetrieb. Hier werden nur die verschiedenen Szenarien aufgezeigt und deren Vor- und Nachteile. Eine kurzzeitige Verlängerung, wie sie von Habeck letztlich durchgeführt wurde, wird dort so kommentiert: 

“Dies könnte grundsätzlich durch eine vollständige Ausnutzung des Streckbetriebs oder eine frühzeitige Leistungsreduktion erfolgen”. 

Eine langfristige Weiternutzung wird dort nicht beurteilt, weil man die Betreiber befragen müsste, aber es wird eine lange, lange Liste an Bedenken, Problemen und Risiken aufgezählt zu Sicherheit, Personal, fehlenden Brennelementen, die wir ja inzwischen kennen.

DIE „ÜBERARBEITETE VERSION“ DURCH DAS MINISTERIUM

Hier ist dann die überarbeitete Version 2 des Dokuments, die vom Abteilungsleiter überarbeitet und durch ein eigenes Fazit ergänzt wurde. Er hat zum Beispiel den Begriff “Kernkraft” durch “Atomkraft” ersetzt. Keine Ahnung, warum, aber okay. Und hier setzt dann der angebliche Vorwurf von “Täuschung” an. Laut dem rechten Medium und allen, die auf die Kampagne aufspringen, sei hier von einem Mitarbeiter des Ministeriums etwas „gestrichen“ oder „gefälscht“ worden. 

Nur: Die von „Cicero“ behaupteten Änderungen gab es dort nicht. „Cicero“ behauptet, es “fehlte die Aussage, dass eine echte Laufzeitverlängerung mit neuen Brennstäben für mehrere Jahre sicherheitstechnisch möglich wäre”. Erstens: Dass eine mehrere Jahre dauernde Laufzeitverlängerung sicherheitstechnisch möglich wäre, steht nirgends. In keinem der beiden Versionen. Das ist falsch. Zweitens, die Absätze zum langzeitigen Weiterbetrieb sind in beiden Dokumenten weiterhin drin. Hier ist er doch:

„Szenario B „Langzeitiger Weiterbetrieb der Atomkraftwerke (Jahre)“ Die Atomkraftwerke laufen mehrere Jahre länger. Investitionen der Betreiber der drei Atomkraftwerke in Nachrüstungen wären erforderlich. Zunächst dürfte es dabei zu Stillständen der Atomkraftwerke aufgrund mangelnder Versorgung mit Brennelemen- ten kommen, bis deren Betrieb im Laufe des Jahres 2023 wieder aufgenommen wer-
den könnte. Ob längerfristig ein unterbrechungsfreier Betrieb erfolgen kann, ist ohne Klärung unter Beteiligung der Betreiber, Hersteller und Aufsichtsbehörden und hinzugezogenen Sach- verständigenorganisationen nicht zu beantworten. Das gilt mit Blick auf nachzuholende Prüfungen, Instandhaltungen und Wartungen auch für den Weiterbetrieb mit der der-
zeitigen Kernbeladung.

DER GANZE SKANDAL WEGEN EINES DENKFEHLERS?!

Wir hoffen, dass „Cicero“ nicht die Überschrift des Dokuments, die abgeändert wurde, damit gemeint hat. Im ersten Dokument sollten die möglichen mit der „nuklearen Sicherheit verträglichen Szenarien“ skizziert werden und in der Überarbeitung wurde es mit „Bewertung der Sicherheit“ betitelt.

Es wäre extrem peinlich, wenn der ganze Pseudo-Skandal darauf fußt, dass Cicero die Überschrift des ersten Dokuments bereits als Wertung gelesen hätte und nicht als ergebnisoffene Überschrift. Bzw. als Ziel, dass man jene sicheren Szenarien erst noch finden will. Nicht, dass alle darin beschriebenen Szenarien sicher seien. Denn im Dokument wird dieses Fazit natürlich nicht gemacht, weil sie nicht alle Informationen dazu hatten, wie es darin auch deutlich steht. Wir haben dazu Cicero eine Anfrage geschickt, sie haben uns die Frage aber interessanterweise nicht beantwortet und nur auf die veröffentlichten Dokumente hingewiesen und, dass sich „Jeder Leser selbst ein Urteil bilden“ könne. Ob das ein Eingeständnis ist, darüber kann sich jeder Leser selbst ein Urteil bilden.

CICERO BEHAUPTET UNWAHRHEITEN

Im Gegenteil: Nur der Absatz zu “Endgültige Abschaltung” wurde gestrichen. Also das (ziemlich irrelevante) Szenario, dass die Abschaltung wie von der Merkel-Regierung geplant erfolgte.

Dieser wesentliche Absatz ist in beiden Dokumenten: “Ob langfristig ein unterbrechungsfreier Betrieb erfolgen kann, ist ohne Klärung unter Beteiligung der Betreiber, Hersteller und Landesaufsichtsbehörden sowie deren Gutachtern nicht zu beantworten.” Und zur Erinnerung: Die Betreiber waren die ganze Zeit dagegen. Es war weder realistisch noch ökonomisch.

Am Ende kommen in Version 2 mehrere Absätze hinzu, die verschiedene Argumente abwägen, übrigens auch Pro-Argumente für einen Weiterbetrieb: “Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass es in Deutschland im Hinblick auf das Ende der Laufzeit keine Abschwächung der Sicherheitsanforderungen gab.” Version 2 endet mit dem Fazit: “Eine Laufzeitverlängerung ist aus Gründen der nuklearen Sicherheit abzulehnen.” Version 1 wurde also ergänzt und mit einem Fazit versehen. Nicht unüblich, wenn ein Dokument von einer Fachebene in eine Entscheidungsebene wandert. Es wurden aber, anders, als „Cicero“ behauptet, keine Absätze gelöscht. 

SKANDAL: GRÜNES MINISTERIUM VON GRÜNEN GELEITET!!!

Der Rest der emotional geladenen Sprache von Cicero lässt einen fragend zurück, wenn man nicht auf die ideologischen Fallen hereinfällt.

Fortsetzung —> https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/habeck-rechte-pseudo-skandal-akw-files/?utm_source=app_share

Was Bild AfD und CDU für Panik wegen Energiekrise, BlackOut für 2023 verbreitetet hatten

SO GUT LIEF UNSER ENERGIE-JAHR 2023 – SO FALSCH LAGEN BILD & CO.

Beitrag von Werner Hoffmann

Nichts ist schlimmer, als die Panikverbreitung von Axel Springer-Verlag über BILD, WELT und anderer Medien.

Und wenn dann noch Abgeordnete aus der CDU, CSU, AfD , Freie Wähler (teilweise auch FDP)sich an der Panikmache beteiligen, dann ist dies nicht nur Oppositionsarbeit, sondern verantwortungslos!

Oppositionsarbeit geht anders! Eine gute Oppositionsarbeit ist konstruktiv und nicht Panik verbreiten. Alle diese o.g. Parteien warnten vor einem Blackout, der dann – oh Wunder – nicht kam.

Warum der Axel-Springer-Verlag für Atomkraft ist, ist schnell erklärt: Die Investmentgesellschaft KKR ist Teileigentümer des Axel-Springer-Verlags. KKR ist als Investmentgesellschaft in Kernenergie und fossiler Energie investiert.

Das gleiche gilt im Übrigen auch für #BlackRock. Bei BlackRock war übrigens Merz bis 2020 als Lobbyist beschäftigt und hatte nach eigenen Aussagen 2018 über eine Million Euro verdient.Wer weiß, ob Merz oder ein Familienmitglied nicht eines Tages bei BlackRock mal (wieder) arbeitet.

Ähnliches gab es ja schon mal im Gasmarkt —> Schröder!

Jedenfalls hat Backrock in einem t-online-Interview einmal offenbart, dass es nie aus dem Atomsektor aussteigen will.

Experten schätzen, dass BlackRock etwa 25% des Ertrages durch die Bereiche Atom, fossiler Energie und Ernährungsmittel macht.

BlackRock hat eine Vermögensverwaltung von über 9,2 Billionen (9.200.000.000.000 USD).

Es zeigt sich, dass Atomkraftwerke. Nicht mehr notwendig sind und der Kohlestrom sogar noch weniger notwendig war, weil 56% des Stroms durch erneuerbare Energie gewonnen wurde.

Je nach Ausbau der Stromtrassen, endlich dem Bau von Windrädern auch mal wieder in Bayern (Die Bayern schafften kein einziges Windrad in 2023) könnte der Stromanteil durch erneuerbare Energie im kommenden Jahr bei 65% liegen.

Interessant ist auch der nachfolgende Beitrag:

Beitrag von von Jan Hegenberg | Jan 4, 2024 | Faktencheck

Zitat:

„Was mussten wir viel Panikmache von BILD, Jens Spahn & Co. über die Energie-Aussichten für 2023 wegen des AKW-Ausstieges lesen. Kohle lag auf historisch niedrigem Niveau, die Kosten sanken und gar Blackouts waren weit entfernt.

Es scheint tatsächlich nicht wenige Deutsche zu geben, die ihr Weltbild und ihre Wahlentscheidungen davon abhängig machen, was das Ausland vermeintlich von uns denkt. Witzig – einerseits ist Deutschland ja sooo kein, dass es in Klimafragen ohnehin keinen Unterschied macht, aber gleichzeitig beschäftigt sich die ganze Welt mit dem deutschen Strommix? Unwahrscheinlich.
SO GUT LIEF DAS ENERGIE-JAHR 2023 IN DEUTSCHLAND
Würde sich aber tatsächlich die ganze Welt mit der deutschen Stromversorgung beschäftigen, dann wäre 2023 eher ein Grund für erstaunte Gesichter voller Hoffnung gewesen. Das lief nämlich unerwartet gut, selbst für mich alten Berufsoptimisten:
Unsere Kohleverstromung befindet sich auf einem historischen Rekordtief. Noch nie in der wiedervereinigten Bundesrepublik wurde so wenig Kohle verbrannt wie 2023, nicht mal im Corona-Jahr 2020
Die einfach zu ermittelnde Statistik reicht bis 1990 zurück, für weiter zurückreichende Werte müsste irgendwer mühselig die Daten aus alten DDR-Bilanzen nachtragen. Professor Burger vom Fraunhofer ISE hat das dankenswerterweise für die besonders klimaschädliche Braunkohle übernommen: Sie lag auf dem Niveau von 1959 (!):

1959, ihr erinnert euch? Platz 1 der Single-Charts war da „Die Gitarre und das Meer“ von Freddy Quinn und die leistungsstärksten Supercomputer dieser Zeit schafften an einem ganzen Tag so viel Gleitkommaoperationen wie mein Smartphone in einer Sekunde (ist lange her).
SO VIEL ERNEUERBARE WIE NIE!
Der Strom aus Erneuerbaren lag 2023 auf einem historischen Hoch, größter Treiber war hierbei die Windkraft an Land, die noch mal 12 Prozent gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2020 zugelegt hat und allein (also ohne Offshore-Anlagen) mit 116 Terawattstunden mehr Strom erzeugt hat als alle Kohlekraftwerke des Landes.
Die Börsenstrompreise sanken deutlich unter das Niveau von 2022, in der Day-Ahead-Auktion lagen die monatlichen Durchschnittpreise von 2023 konstant unter allen Werten von 2022. Wer einen neuen Stromvertrag sucht, kann wieder mit Preisen auf dem Niveau von August 2021 rechnen.
Die Erdgasverstromung stieg im Vergleich zum Vorjahr nur minimal an (+1,3 %). Für die Erdgasversorgung des Landes spielte das eine so untergeordnete Rolle, dass die Gasspeicher heute, am 02.01.2024, zu 91 Prozent gefüllt sind.

WAR DIE AKW-ABSCHALTUNG VIELLEICHT DOCH NICHT SO FATAL?
Die Frage, die sich viele Menschen nun stellen: Wie konnten wir 3 Atomkraftwerke abstellen und gleichzeitig die Kohleverstromung so stark senken? Ist das nicht nur eine Folge von wirtschaftlichem Rückgang?
Zunächst ist es ganz grundsätzlich selten zielführend, in derartig komplexen Systemen wie dem Strommarkt eines großen Landes nach monokausalen Ursachen für eine Jahresstatistik zu suchen. Der Rückgang der deutschen Kohleverstromung hat gleich mehrere Ursachen:
Der gesamte Stromverbrauch sank von 2022 auf 2023 um etwa 4 Prozent.
Anstatt netto 5 Prozent unserer Stromerzeugung zu exportieren, importierten wir 2023 netto 2 Prozent unseres Bedarfs.
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren stieg um 8 Prozent.
Zu Punkt 1: Ein Rückgang von 4 Prozent des Strombedarfs ist schon eher viel, allerdings ging der Strombedarf in den meisten der letzten 10 Jahre zurück, auch weil wir die Energie effizienter verwenden. Für eine Stadtbeleuchtung mit LEDs, Geräte mit Effizienzklasse A und optimierte Prozesse in der Industrie benötigen wir einfach weniger Strom als früher. Ein Teil des Rückgangs wird aber auch dem Kostendruck geschuldet sein.
Zu Punkt 2: Viele von uns gingen davon aus, dass unsere Stromexporte niedriger ausfallen als in den letzten Jahren. Dass wir am Ende auch aufs ganze Jahr bezogen zum Netto-Stromimporteur werden, war eine Überraschung. In den Debatten hatte auch ich selbst mehrfach die falsche Vermutung geäußert, dass sich das aufgrund der gleichen saisonalen Schwankung wieder ausgleicht, wie es in allen Jahren zuvor auch war.

Fortsetzung —> https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/energie-jahr-2023-falsch-lagen-bild-co/?utm_source=app_share

Urteile der Woche Julian Reichelt wieder einmal verurteilt

Urteile der Woche gegen Julian Reichelt, Frank Alfred P., DieBasis und Querdenker-Ärztin

Urteile der Woche haben es wieder in sich: Reichelt wieder wegen Lügen zu einer Gegendarstellung verurteilt, Querdenkerin Javid-Kistel verhaftet, Querdenker-Politiker muss 500 € pro Lachsmiley zahlen und der in der Pandemie radikalisierte Ratingen-Bomber bekommt lebenslänglich.

Kommentar von Volksverpetzer – Gordana Rammert —> Komplett zu finden auch bei —> https://www.volksverpetzer.de/serie/urteile-kw50-reichelt-erneut-verurteilt/?utm_source=app_share

„Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile, z.B. gegen Julian Reichelt. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verflossen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Letzte Woche berichteten wir u.a. darüber, dass Kriminalität unter (auch ehemaligen) AfD-Mitgliedern stärker vertreten ist, als die AfD von sich selbst zugeben will:

1. RATINGEN-BOMBER MUSS LEBENSLANG IN HAFT

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die extremistischen Pandemie-Leugner als das darzustellen, wie sie sind: orientierungslose Menschen, die sich zu Extremen hingezogen fühlen, um dort eine neue Identität und Zugehörigkeit zu finden und um Anerkennung zu erhalten. Aufzeigen, dass ebenso Reichsbürger wie Querdenker gefährlich sind und sich nicht an Gesetze halten (wollen). Und inzwischen regelmäßig die Konsequenzen ihres Handelns lernen.

Im Mai wurden mehrere Polizeibeamte und Rettungskräfte Opfer eines offenbar hasserfüllten Mannes aus Ratingen, als sie sich ernsthaft besorgt auf den Weg in seine Wohnung machten. Anlass war eine Meldung einer Hausverwaltung, die sich Sorgen machte, da sein Briefkasten überquoll. Gefahr war in Verzug und die Rettungskräfte wollten Menschenleben retten. 

Stattdessen kämpften sie nach einem Angriff und einer Explosion mit brennbarer Flüssigkeit selbst um das Überleben. In der Wohnung fand sich seine bereits verweste Mutter im Rollstuhl sitzend. Gegen den mutmaßlichen Täter erging ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes in neun Fällen. Fünf Menschen (zwei Polizisten, drei Feuerwehrleute) lagen seinerzeit mit schweren Verbrennungen im künstlichen Koma. Der Täter soll aus dem „Coronaleugner-Milieu“ kommen und der ideologisch verwandten Prepper-Szene angehören.

WÄHREND DER PANDEMIE RADIKALISIERT

Knapp ein halbes Jahr nach der schrecklichen Tat musste er sich vor Gericht verantworten. Reue zeigte er nicht, stattdessen soll er vereinzelt geschmunzelt haben, als die Tat und dessen Folgen erläutert wurden. Unmittelbar nach der Tat hatte er bereits Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt. Wohl auch, um seine Ablehnung gegen den Staat zu zeigen. Im Prozess bescheinigte ein Psychiater, dass Frank P. sich in der Pandemie zu Verschwörungsmythen hingezogen gefühlt und sich zusehends radikalisiert habe. Das Jobcenter sei zudem ein „Werkzeug des Teufels“ gewesen, ebenso wie Impfungen. 

Das Gericht verurteilte ihn schlussendlich zu lebenslanger Haft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Es ist fraglich, ob er jemals wieder zurück in die Freiheit kehren wird. Die Opfer zumindest haben lebenslänglich unter den Folgen der Verletzungen zu leiden, diesen Schaden wird niemand „ersetzen“ können. Die „Querdenker“-Urteile werden solche grausamen Taten nicht verhindern können. Wir können aber gemeinsam dafür kämpfen, dass stochastischer Terror effizient bekämpft wird, wenn wir Straftaten egal aus welcher Szene nicht mehr tolerieren, sondern konsequent zur Anzeige bringen. Dass die Anzeigen etwas bringen, zeigen wir euch jede Woche erneut mit den Urteilen.

Quelle —> https://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsprozess-ratingen-anschlag-urteil-prozess-1.6318638

2. DREI LACHSMILEYS KOSTEN DIEBASIS-VORSITZENDEN 1.500 €

Die Querdenker-Partei „dieBasis“ hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, wie sie selbst berichten. René Quarda, Landesvorsitzender in NRW, solle nun 1.500 € Geldstrafe zahlen. Hintergrund sei, dass er auf Facebook ein „satirisch gemeintes“ Fahndungsplakat von Politikern mit drei Lachsmileys kommentierend weitergeleitet haben soll. Regierungspolitiker wurden darauf als Kriminelle dargestellt.

Nach Ansicht des Gerichts erfüllen die drei Smileys zusammen mit dem regierungskritischen Plakat den Tatbestand der Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB. Das macht dann pro Emoji umgerechnet 500 €. Ein teurer „Spaß“, der gar keiner war, sondern die demokratiefeindliche Ideologie ausdrückt. Quarda wurde bereits im August 2023 vom Amtsgericht Viersen verurteilt, ging jedoch in Berufung. Das Landgericht Mönchengladbach folgte aber der Auffassung der vorherigen Instanz und sah den Tatvorwurf ebenfalls als erwiesen an.

Die Viersener Richterin hatte die Auffassung vertreten, dass die öffentliche Darstellung von Regierungspolitikern als Kriminelle, in Verbindung mit Tatvorwürfen wie Genozid, Amtsmissbrauch und Volksverhetzung, die Lauterkeit und Glaubwürdigkeit von Politikern beeinträchtige und damit geeignet sei, ihr öffentliches Wirken zu erschweren.

Quelle—> https://web.archive.org/web/20231215155008/https://diebasis-nrw.de/2023/12/wegen-drei-smileys-landgericht-moenchengladbach-verurteilt-diebasis-landesvorsitzenden-zu-geldstrafe/

3. REICHELT LÜGT ÜBER SEENOTRETTER

Letzte Woche wurde Verschwörungsideologe Julian Reichelt (früher bei BILD, jetzt beim noch rechtsradikaleren NIUS) erneut verurteilt. Erst Mitte November wurde er wegen des Verbreitens von Fake News über die Bundesregierung verurteilt. Im Videobeitrag zum Thema „Was wirklich hinter ‚Seenotrettung‘ steckt“, verbreitete Reichelt dann falsche Behauptungen u.a. über die Einnahmen des Vereins Mission Lifeline. Der Verein hatte Angst, dass wegen Reichelts falscher Behauptung Spendende annehmen könnten, dass ihre Spenden gar nicht benötigt würden. Die langfristige Finanzierung der Seenotrettung sei dadurch gefährdet.

Das Landgericht Berlin gab dem Verein Recht und forderte Reichelt auf, die entsprechenden Stellen unkenntlich zu machen, sowie eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, die die Falschbehauptung richtigstellt. Diese Gegendarstellung soll nach Aussage des Gerichts in derselben „effekthascherischen“ Aufmachung daherkommen, wie seine sonstigen Beiträge. Dieser muss übrigens mindestens genauso lange veröffentlicht werden, wie das Video mit den Fake News verfügbar war. Der Serien-Lügner und Hetzer Reichelt wurde damit schon wieder enttarnt.

Quelle —> https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100297644/julian-reichelt-gericht-untersagt-aussagen-ueber-seenotretter-axel-steier.html

4. QUERDENKERIN CAROLA JAVID-KISTEL IN DER SCHWEIZ FESTGENOMMEN

Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl gegen Dr. Carola Javid-Kistel, Querdenkerin und Ärztin, beantragt, den es so auch gab. Javid-Kistel wurde in der Pandemie bekannt dadurch, dass sie unzählige Maskenatteste und Unimpfbarkeitsbescheinigungen ausgestellt hatte. Dies rief zu Recht die Ermittlungsbehörden auf den Plan und es gab mehrere Durchsuchungen in ihrer Praxis in Duderstadt. Neben der Tatsache, dass sich ihr eigener Sohn gegen Corona hat impfen lassen, wohl ihre größte Niederlage – bis zu dieser Woche.

Die Ärztin Dr. Carola Javid-Kistel sprach zudem im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung von einem „Genozid“ und rief zum Sturz der Regierung auf. Das wirft die Frage auf, warum sie überhaupt noch Patienten behandeln durfte. Im Februar 2022 wurde bekannt, dass gegen sie ermittelt wird. Im März 2022 erfuhr man, dass sie sich in Mexiko „im Urlaub“ befände, aber aufgrund einer „PTBS“ verursacht durch „die Pandemiepolitik des deutschen Staates“ (sinngemäß wiedergegeben) nicht nach Deutschland einreisen könne. Bei mehreren Maskenattest-Verfahren war sie als Zeugin geladen, erschien dort aber nicht. Sie sollte bereits vor 1,5 Jahren vor dem Amtsgericht Duderstadt zu einem Prozess erscheinen, befand sich aber in Mexiko. Ihr muss klar gewesen sein, dass sie sich damit in Gefahr begeben hätte, von den Behörden festgesetzt zu werden. Querdenker-Kanäle nannten den Aufenthalt in Mexiko hingegen „Zwangs-Exil“.

Was macht man dann also, wenn man ahnt, dass es einen Haftbefehl geben könnte und Reiner Fuellmich in Mexiko erst vor Kurzem abgeschoben wurde und nun in Göttingen in U-Haft sitzt, als er bei den Behörden einen neuen Pass beantragen wollte? Man reist rechtzeitig über die Schweiz ein, die ja nicht Teil der Europäischen Union sind. Doof nur, dass sie nicht berücksichtigt hatte, dass die Schweiz ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat und europäische Haftbefehle dort ebenfalls vollstreckt werden. Gegen eine Zahlung von 30.000 € Kaution und einer Meldepflicht wurde sie bereits wieder freigelassen. Sollte sie nicht flüchten, erwartet sie wahrscheinlich zeitnah ein Prozess gegen ihre Person. Einen ausführlichen Bericht findet ihr bei t-online.de vom Autor Lars Wienand: „Querdenker“-Ärztin in der Schweiz verhaftet.

Quelle —> https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100300994/carola-javid-kistel-coronaleugnerin-und-aerztin-aus-duderstadt-verhaftet.html

Missbrauch der Weltklimakonferenz durch Lobbyverbände der fossilen Energie und Atomkraftwerke

Dieser Missbrauch kommt einer Vergewaltigung der Menschheit gleich

Diese Klimakonferenz ist bewusst missbraucht worden von Ölkonzernen und den ölproduzierenden Ländern

Diese Klimakonferenz wurde bewusst mißbraucht.

Neben den OPEC-Staaten haben alle Ölkonzerne und auch die Atomlobby diese Konferenz für Ihre Ziele mißbraucht.

Es wurde mit viel Geld und Machtmissbrauch versucht, die Maßnahmen gegen den Klimawandel abzuschwächen oder gar abzuschaffen. 

Die notwendige Konsequenz aus der COP28 – Veranstaltung muss sein, dass

1. Klimakonferenzen ohne Lobbyvereinigungen stattfindet. Als Vorbild kann hier die Veranstaktingsreihe gegen das Rauchen dienen.

2. Einen Vorsitz von einer Person übernehmen zu lassen, der zeitgleich im Vorstand des mächtigsten Ölkonzernes ist, ist den Bock zum Gärtner zu machen.

Die Veranstaltung COP28 hat mehr geschadet, als sie geholfen hat. Dies war auch das Ziel der OPEC-Staaten, der Lobby von Öl, Gas, Atomkraft, Greenwashing und Investmentbanken – z.B. #BlackRock 

Für mich persönlich ergibt sich folgende Konsequenz

1. Die arabischen Emirate werde ich als Urlaubsland meiden. Und dies nicht nur wegen der Verstöße bei Menschenrechte, Frauenrechte. Dazu kommt noch die Missachtung von dem Leben auf der Erde zum Wohle ihres Cash. 

2. Besonders Dubai werde ich meiden. Dies bezieht auch die Fluggesellschaft mit ein.

Es ist einfach grauenhaft mit anzusehen, wie bestimmte Lobbyverbände die Menschheit nachhaltig schädigen!

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

Warum ich zu diesem Ergebnis komme, kann unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden.

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/04/greenwashing-in-reinform-erklaerung-von-oelkonzernen-sorgt-fuer-empoerung/

DAHME-SPREEWALD: SO GEFÄHRLICH IST DER AFD-LANDRATSKANDIDAT KOTRÉ

Wie rechtsradikal oder dumm müssen die Wähler sein, die den AfD Landratskandidat Kotre wählen?

LANDRATSKANDIDAT KOTRÉ hat mit Höcke und Kalbitz den rechtsextremen Flügel der AfD gegründet und blamiert sich in Talkshows mit Klimawandelleugnung.

Die lokalen Unternehmen und Firmen aus Dahme-Spreewald warnen öffentlich vor seiner Wahl.

Aber Steffen Kotré könnte trotzdem am Sonntag Brandenburgs erster AfD-Landrat werden.

Die AfD sucht verzweifelt nach dem Einfallstor.

Nach einer Reihe von Niederlagen bei Kommunalwahlen muss sie unbedingt mal wieder irgendwas gewinnen.

Das zeigt auch die Wahl am Sonntag in Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald.

Mit seiner Hetze gegen Ausländer bekam ihr Kandidat Steffen Kotré im ersten Wahlgang dort die meisten Stimmen.

Mit 35,3 Prozent lag er knapp vor dem parteilosen Bürgermeister Herzberger.

Der wird im zweiten Wahlgang zwar von allen anderen Parteien unterstützt. Aber auch Kotré kann mobilisieren.

Er ist gut vernetzt bis weit in die rechtsextreme Szene.

Zum Beispiel zum Verein „Zukunft Heimat“, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Ein Erfolg des AfD-Kandidaten wäre eine Chance für die AfD – und eine Gefahr für den ostdeutschen Landkreis.

Nicht nur das Image würde leiden.

Es geht auch um die Demokratie vor Ort und die Wirtschaft, die auf Zuwanderung angewiesen ist.

KLIMALEUGNER, STOLZ AUF WELTKRIEGS-SOLDATEN
Steffen Kotré ist vielleicht nicht zu offen extremistisch.

Sein Name steht bisher nicht in Berichten des Verfassungsschutzes. Er war nicht mit Neonazis in Sommerlagern.

Er chattete nicht darüber, die Regierung zu stürzen. Kotré hat Zivildienst gemacht. Er war in einer Studentenverbindung.

Er hat völkische Gedichte veröffentlicht und war früher bei der FDP.

Und gleichzeitig ist KOTRÉ das bizarre Komplettpaket eines AfD-Rechtsradikalen im Anzug.

Er leugnet, dass der Klimawandel menschengemacht ist und blamiert sich damit in Talkshows.

Er spricht von der Mitschuld des Westens am Ukraine-Krieg und gibt russischen Propaganda-Sendungen Interviews.

Und er findet es richtig, stolz auf die „Leistungen“ deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen zu sein.

Und er warnt vor den Spannungen, weil Menschen „aus orientalischen islamischen Ländern“ nach Deutschland geholt würden.

Will die AfD Dresden und Berlin bombardieren?! 

Okay nein. Die AfD will weder Dresden noch Berlin bombardieren. Aber: Sie hat kein Problem damit, dem russischen Propagandisten Solowjow Interviews zu geben, der genau das gefordert hat. Dessen Hetze geben sie damit vor seinen Zuschauer:innen Bestätigung durch ausländische Abgeordnete. Dass sich bei der AfD Putin-Freund:innen finden, ist nun wirklich nicht neu. Aber einen wie… Weiterlesen Will die AfD Dresden und Berlin bombardieren?!

WARUM DIE AFD AUCH ALS LANDRAT SCHADEN ANRICHTEN KANN

Eigentlich kann auch ein rechtsradikaler Landrat vor Ort ja gar nicht so viel ausrichten, denn er muss sich ja vor allem um Straßen, Schulen und Schwimmbädern kümmern. Das stimmt aus drei Gründen nicht.

Der erste Grund: Kotré könnte zwar als Landrat nicht „abschieben, abschieben, abschieben“, wie er das auf einer Wahlkampf-Rede angekündigt hat. Aber er kann die Integrationsmittel im Haushalt kürzen. Damit stünden zum Beispiel ein integratives Fußball-Turnier oder ein Unterstützerkreis für Geflüchtete auf der Kippe.

Der zweite und wichtigere Grund: Auch wenn Kotré auf den ersten Blick seriös erscheint, er verkörpert das Rechtsextremste, was die AfD zu bieten hat. Zusammen mit dem Thüringer AfD-Chef Höcke und dem Ex-Chef aus Brandenburg Kalbitz hat er den rechtsextremen „Flügel“ der Partei gegründet. Das Gedankengut des formal aufgelösten Flügels sei heute „offensichtlich die Parteilinie“ in Brandenburg, so der Verfassungsschutz. Der Faschist Höcke, spreche ihm „aus der Seele“.

Weitere Infos —> https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/bitte-nicht-der-kotre/

Urteile gegen die AfD in der Kalenderwochen 43

URTEILE DER WOCHE (KW 43): HAFTBEFEHL GEGEN FRISCH GEWÄHLTEN AFD-POLITIKER

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Prozesse, z.B. gegen AfD-Politiker.

Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verflossen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Vorletzte Woche berichteten wir darüber wie Attila Hildmann nun doch noch seine Strafe wegen Beleidigung zahlt – ohne, dass er es wollte:

DER III. WEG WOLLTE „DIE GRÜNEN HÄNGEN“ UND WURDE NUN VERURTEILT

Im September 2021 berichteten wir bereits darüber wie die rechtsextreme Kleinstpartei ‚Der III. Weg‘ zur Bundestagswahl mit widerlichen Plakaten Schlagzeilen machte. Sie warben mit „Hängt die Grünen“ und suggerierten damit, dass die Mitglieder der Partei Bündnis ’90/Die Grünen erhängt werden sollen. Die Polizei Sachsen, bei der im Laufe des Tages mehrere Beschwerden eingingen, handelte nicht: es sei keine Straftat zu erkennen. Besonders pikant war jedoch, dass ein Plakat unmittelbar vor dem Wahlkreisbüro der Grünen in Zwickau hing. In ihrer Version wollten sie nur damit aussagen, dass „grüne Plakate“ aufgegangen werden sollen. Ergibt im Kontext nicht wirklich Sinn, denn auf Wahlplakaten stehen für gewöhnlich ja eher Werbeslogans und politische Inhalte. Wir kamen bereits vor zwei Jahren zu dem Schluss, dass dies lediglich eine Schutzbehauptung gewesen sein dürfte:

DER „III. WEG“ UND DER POLICY CYCLE

Der Versuch, solche Sprüche auf Wahlplakaten nun gesellschaftsfähig zu machen, zeigt in Wahrheit nur die vollständige Entgrenzung dieser rechtsextremen Partei. Aktionen wie diese werden bewusst kalkuliert, sodass solche Provokationen eine hohe mediale Aufmerksamkeit erreichen. Denn die Aussagen bleiben im Jahr 2021 und mit all der digitalen Vernetzung nicht lange unbeachtet und demokratische Menschen werden sich dagegen auflehnen.

Das wissen rechtsextreme Parteien wie der „III. Weg“, denn sie kennen die „Triggerpunkte“, die es zu treffen gilt. So müssen sie nur wenig eigene Mittel rekrutieren, um ein maximales Ergebnis zu erzielen, betriebswirtschaftlich betrachtet clever. Laut Verfassungsschutzbericht 2017 lehnt die „rechtsextremistische Kleinstpartei“ das Wertesystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. Auffällig waren auch die personellen Überschneidungen in der ganzen Angelegenheit:

Die Strafverfahren wurden entsprechend eingeleitet. Ermittelt wurde wegen ‚Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zum Totschlag‘ – unter anderem auch gegen den mittlerweile ehemaligen Bundesvorsitzenden Klaus Armstroff. Armstroff war zuvor auch schon Mitglied der NPD. ENDSTATION RECHTS.Bayern berichtete nun vom Ausgang des Revisionsverfahrens, da Armstroff sein Urteil aus dem März 2023 nicht anerkennen wollte. Ergebnis: Revision verworfen, das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 60€ bleibt bestehen. Armstroff gilt damit nun als vorbestraft.

BODO SCHIFFMANN 2024 VOR GERICHT

Der Querdenker und Fake News-Verbreiter Bodo Schiffmann, der mittlerweile in Tansania lebt, wird sich 2024 wohl endlich vor Gericht verantworten müssen. Rechtsextreme störten ihn bei seinen Veranstaltungen auch nicht, im Gegenteil. Sie waren sogar Willkommen:

Nachdem im Oktober 2020 bereits Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts von falschen Attesten und Maskenbefreiungsbescheinigungen stattfanden, Der Tatvorwurf: er habe diese Patient:innen zu keinem Zeitpunkt untersucht. Im Gegensatz zu Michael Ballweg, den die Polizei wegen anderer Delikte aufsuchte, landete Schiffmann aber nicht in Untersuchungshaft. Dann gab es da noch 700.000€ Spendengelder, die monatelang festhingen, da Schiffmann die Gelder nicht zeitnah an die Opfer der Ahrtal-Flutkatastrophe weiterleitete. Auch dort gab es bereits Ermittlungen. Mitglieder der Querdenken-Bewegung werden seit April 2021 vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet. Die Behörde erklärte das damit, dass es sich bei Querdenkern um „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ handelt.

AUCH SCHIFFMANNS EHEFRAU ANGEKLAGT

Neben Bodo Schiffmann selbst ist auch seine Ehefrau angeklagt. Er wird verdächtigt, falsche Gesundheitszeugnisse in zehn Fällen ausgestellt zu haben, seine Frau in siebzehn Fällen. Bei ihm kommt noch Holocaust-Verharmlosung / Volksverhetzung in zwei Fällen als weiterer Anklagepunkt hinzu. Er habe Ärzte, die Coronaimpfstoffe verabreichten, mit Josef Mengele verglichen. Die Praxisräume, in denen er, seine Frau und 13 Mitarbeitende beschäftigt waren, wurden ihm 2020 bereits gekündigt, seine Klage dagegen war erfolglos. Ob er beim Prozess erscheinen wird, ist unklar. Schließlich hat er eine ziemlich weite Anreise von seinem „Mr. Bodo Hotel & Restaurant“ aus. Der Arzt hat umgeschult und ist nun Lodge-Besitzer und bietet Safaris für Touristen an.

MAL VERLIERT MAN, MAL GEWINNEN DIE ANDEREN

Dirk Sattelmaier tauchte bei uns bereits Ende 2022 in den Urteilen der Woche auf. Er war einer der Verteidiger von den sechs Angeklagten aus dem großen „dieBasis“-Prozess in Osnabrück.

Der Vorstand der „Querdenker“-Partei forderte die Mitglieder auf, ihre Coronapolitik zu überdenken. Die Tatsache, dass man auf kommunaler Ebene in erster Linie für die Umsetzung der Bundes- und Landesgesetze zuständig ist – und das auch noch durch die Verwaltung nicht Politik erfolgt, kann man dabei dezent verpeilen. Man hätte das Schreiben also direkt löschen bzw. entsorgen können, wenn dort nicht auch folgender markanter Absatz gestanden hätte:

(…) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit der Zustellung dieser Informationen in einer Liste erfasst werden, die dokumentiert, dass Sie diese Informationen erhalten haben. Möglicherweise werden Ihre Namen auch auf der Website des MWGFD veröffentlicht. 

Kein Empfänger soll bei einer juristischen Aufarbeitung durch die Aussage „Ich habe das nicht gewusst“ vor möglichen Konsequenzen geschützt werden. Schreiben die Basis vom 21./22.2.2022

Der Ratsherr Andre Klekamp (SPD) erhielt das Schreiben ebenfalls und machte dieses Schreiben damals umgehend öffentlich. Er brachte diese Nachrichten zur Anzeige.

HAFTBEFEHL GEGEN AFD-POLITIKER

Gegen den erst 22 Jahre alten Daniel Halemba ist ein Haftbefehl offen. Halemba ist AfD-Mitglied und wurde dieses Jahr in den bayrischen Landtag gewählt. Ab dem Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung genießt er als Landtagsmitglied politische Immunität. Die hilft jedoch nicht immer. Während die politische Immunität auf Antrag auch aufgehoben werden kann (bei Björn Höcke bereits sieben Mal), greift sie auch nicht bei Delikten, die bereits vor dem Beginn des Mandats verübt worden sind. Dies ist bei Halemba der Fall. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte einen Haftbefehl gegen ihn erwirkt, der Hintergrund:

Es laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und wegen möglicher Volksverhetzung. Bereits Anfang Oktober soll es bei ihm eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Nach Informationen des BR ist er auch Mitglied der umstrittenen pflichtschlagenden Burschenschaft Teutonia Prag. Bei „Feiern“ dieser Burschenschaft sollen nach Angaben der Nachbarschaft immer wieder S**g H**l-Rufe zu hören gewesen sein.

FÜR DIE AFD SIEHT DAS MAL WIEDER ALLES GANZ ANDERS AUS

Die AfD-Fraktionsvorsitzende des Bayrischen Landtags, Katrin Ebner-Steiner, gab am Freitag bereits eine Presseerklärung ab. Und wie wir das schon kennen, sieht man sich dort eher in der Opferrolle und betreibt die altbekannte und bei Rechtsextremen beliebte Täter-Opfer-Umkehr. Die Tatvorwürfe seien „fadenscheinige Begründungen“. Man kenne so etwas „sonst nur von totalitären Diktaturen“. Die „Fraktion lasse sich von dieser Repression nicht einschüchtern“ und an der Arbeit hindern. Fakt ist aber: so oder so wird die Fraktion ohne Halemba auskommen müssen.

Die konstituierende Sitzung zur Wahl des Präsidiums wird nämlich immer vom ältesten und jüngsten Mitglied des Landtags geleitet. Halemba ist mit 22 Jahren das jüngste Mitglied. Möchte er also Mitglied im Landtag sein, ist seine Anwesenheit unabdingbar – allerdings wartet dort auch die Polizei auf ihn. Taucht er nicht auf, ist er zunächst auch nicht Mitglied des Landtags – der Haftbefehl bleibt dennoch offen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärter der „Süddeutschen Zeitung“ jedoch, dass der AfD-Mann „noch nicht aufgegriffen wurde“. Der Haftbefehl konnte noch nicht vollstreckt werden. Erst nach seiner Verhaftung gibt die Staatsanwaltschaft Details an die Öffentlichkeit. Früher oder später wird Halemba aufgegriffen und festgenommen werden.

2018 hatte noch fast jeder 10. AfD-Politiker Ärger mit dem Gesetz, wir hatten das damals recherchiert. Eventuell sollten wir den Artikel einmal überarbeiten und danach an den Verfassungsschutz schicken.

Weitere interessante Informationen über die AfD, Rechtsextremisten gibt es hier —>

https://www.volksverpetzer.de/serie/kw-43-afd-politiker-haftbefehl/?utm_source=app_share

Wir haben übrigens das Engagement von Volksverpetzer mit einer Spende unterstützt.

—> https://www.volksverpetzer.de/unterstutzen/

Wer ist Volksverpetzer ?

https://www.volksverpetzer.de/ueber-uns/

Was steht bei Wikipedia über volksverpetzer?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Volksverpetzer

RECHTSEXTREMES NETZWERK DES AFD ABGEORDNETEN PETR BYSTRON

Unglaublich wie die AfD-Politiker rechtsextreme Netzwerke unterhalten

Der nachfolgende Artikel wurde von Volksverpetzer verfasst. Ebenso von dort kommt der nachfolgende Inhalt:

„In diesem deep dive schauen wir uns genau die auch internationalen Kontakte und Tätigkeiten des AfD-Abgeordneten Petr Bystron an, zu rechtsextremen Politikern und Medien in Russland, Tschechien, England, Südafrika, zu Steve Bannon und mehr.

In all den Jahren haben wir verschiedene Personen der AfD und deren Netzwerke recherchiert. Ein Großteil wurde schon veröffentlicht. Heute möchten wir euch Petr Bystron und seine Netzwerke vorstellen. Diese Recherche ist mit dem antifaschistischen internationalen Recherchenetzwerk Foiaresearch entstanden

AFD-RECHTSAUSSEN BYSTRO

Bystron kommt ursprünglich aus Olmütz, Mähren. 1988 erhielt er wegen politischer Verfolgung in der ČSSR Asyl in Deutschland und gehört zu den rechten Strömungen der AfD. Der Verfassungsschutz hatte Bystron im Blick, nicht zuletzt weil er von einer „systematischen Umvolkung“ spricht, wie 2019 von der Süddeutschen Zeitung berichtet wurde. 2021 wurde er in einem Bericht für das American Jewish Committee genannt, da er antisemitische Klischees nutzt und unter anderem Anetta Kahane, die langjährige Leiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung, kritisiert hat.

2023 wurde eine frühere Kollegin von Bystron vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro verurteilt, da sie eine Uzi, die für rechte Waffenhändler bestimmt war, bei sich zu Hause aufbewahrt hatte.

Im Laufe der Jahre hat Bystron enge Verbindungen zu verschiedenen rechtsextremen und populistischen Bewegungen in Deutschland, Europa, aber auch USA und Brasilien aufgebaut. Seine Aktivitäten und Aussagen haben Kontroversen ausgelöst, und er wurde wegen seiner politischen Verbindungen und Ansichten kritisiert.

Bystron hat internationale Verbindungen zu anderen rechtsextremen Parteien und politischen Bewegungen geknüpft und an Veranstaltungen teilgenommen, bei denen er fragwürdige Ideologien und Ziele unterstützt hat. Dazu gehören Treffen mit bekannten Akteuren aus der rechtsextremen Szene und Reisen nach Südafrika, bei denen er extremistische Gruppen unterstützte.

Er hat in verschiedenen Medien in Deutschland und im Ausland Artikel veröffentlicht und ist als Interviewpartner aufgetreten. Einige dieser Medien sind bekannt für ihre rechtsextremen oder populistischen Ansichten. 

VON DER FDP IN DIE AFD 

Petr Bystron ist ein tschechisch-deutscher Rechtsaußen-Politiker, der seit September 2017 für die Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sitzt. Er ist seit der Gründung der AfD im Jahr 2013 Mitglied und wird beschuldigt, den bayerischen Landesverband der AfD, dessen Vorsitzender er von Oktober 2015 bis November 2017 war, deutlich nach rechts gerückt zu haben. Aufgrund seiner Nähe zur Identitären Bewegung, die er als „Tarnorganisation“ der AfD bezeichnete, wurde er 2017 kurzzeitig von deutschen Behörden auf die Überwachungsliste gesetzt und verlor daraufhin seinen Posten als Vorsitzender der bayerischen AfD.

Seit 2017 war Bystron Vorsitzender der AfD-Fraktion im außenpolitischen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Im Juli 2023 wurde er auf einem AfD-Parteitag auf Platz zwei der Kandidatenliste für die kommende Europawahl gewählt und wird somit voraussichtlich 2024 ins Europäische Parlament einziehen.

https://www.volksverpetzer.de/analyse/gruseligsten-highlights-afd-europawahl-liste/

In den vergangenen Jahren ist er zu einem veritablen Powerplayer in der Partei geworden und hat sich mit hochrangigen Politikern an der Spitze des rechtsextremen Aufschwungs in Europa getroffen, darunter der Präsident der Tschechischen Republik, Miloš Zeman, der ehemalige tschechische Präsident Václav Klaus, der ungarische Präsident Viktor Orbán sowie internationale rechtsextreme Galionsfiguren wie Steve Bannon.

NEONAZI-GRUPPIERUNGEN UND PARAMILITÄRS

Bystron scheint sich nicht um die Optik zu kümmern, wenn er offen mit Neonazi-Gruppen wie Pegida, Fortress Europe oder den südafrikanischen paramilitärischen Suidlanders auftritt.

Bystron verbindet die AfD mit der Identitären Bewegung, prominenten Elementen der amerikanischen Rechten sowie mit Relikten der antikommunistischen Internationale der Nachkriegszeit. Seine Mischung aus rechtsextremen Ideologemen enthält entschieden wirtschaftsradikale, islamfeindliche, einwanderungsfeindliche, pro-amerikanische, pro-israelische und antikommunistische Elemente. 

RECHTSEXTREME MEDIEN UND PUBLIKATIONEN

Bystron hat für einschlägige rechtsradikale Zeitschriften wie die Junge Freiheit und „Eigentümlich frei“ geschrieben. Bis 2018 trat er bei RT und Sputnik etwa 30 Mal als „Experte“ und Interviewpartner auf. Nach Angaben von Sputnik Deutschland spricht Bystron neben Deutsch und Englisch auch Slowakisch, Tschechisch, Polnisch und Russisch.

FRÜHES LEBEN

Bystron wurde 1972 in Olomouc geboren und wuchs in Český Těšín in der ehemaligen Tschechoslowakei auf. Im Alter von 14 Jahren gründete er einen verbotenen Pfadfinderklub, und mit 15 wurde er von der tschechoslowakischen Staatssicherheit wegen der Verbreitung verbotener Lieder verhaftet. 

ANTIKOMMUNISTISCHE EINSTELLUNG

Seine Familie reiste 1988 nach Deutschland aus, wo ihnen politisches Asyl gewährt wurde. Es ist wahrscheinlich, dass sich seine begeisterten antikommunistischen Ansichten vor diesem Hintergrund entwickelt haben.

Seine Eltern ließen sich in München nieder, dem Zentrum der antikommunistischen Verschwörungen deutscher und amerikanischer Geheimdienste in der Nachkriegszeit und einem wichtigen Treffpunkt für politische Flüchtlinge aus der Sowjetunion.

Bystron studierte Volkswirtschaft und internationale Beziehungen an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und an der Hochschule für Politik München (HfP). Nach Abschluss seines Studiums und der Verleihung des Diploms (DE: „Dipl. sc. pol. Univ.“) wurde er zur Promotion in Neuerer Geschichte an der LMU zugelassen. Nach seinem Abschluss war er Vorsitzender des Freundeskreises der bayerischen Hochschule für Politik. Nach Protesten wegen seines AfD-Engagements trat Bystron von diesem Amt zurück.

1994

Noch während seines Studiums gründete er 1994 eine internationale Kommunikationsagentur, die er später an eine Aktiengesellschaft verkaufte. Danach war er nach eigenen Angaben als Berater für Unternehmen und Parteien tätig und arbeitete an Konzepten für deren Kommunikation und „strategische Markenführung“.

In seinem Bundestagslebenslauf führt er für diese Zeit folgende Leistungen auf: „1995 Gewinner des Essay-Wettbewerbs der EU-Kommission; 1998 Munich Airport Award für BMW; 1999 Gewinner des Munich Airport Award für IKEA. 

1999

Laut Handelsregister München wurde die Werbeagentur Bystron GmbH 1999 von Bystron gegründet und 2004 in Lendvay GmbH umbenannt, die sich auf die „Herstellung, Reparatur und den Vertrieb von Lederschuhen“ spezialisiert hat und deren alleiniger Gesellschafter er ist. (Quelle: Handelsregisterblatt HRB 125426, Amtsgericht München.)

Fortsetzung —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/rechtsextreme-netzwerk-afd-bystron/?utm_source=app_share

AfD verbot – JETZT

Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.

DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG

GASTBEITRAG GERTRUDE LÜBBE-WOLFF, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39). 

Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).

DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR

Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).

Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.

MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG

Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)

NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?

Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).

IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER

Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen. 

(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)

DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.

Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).

SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG

Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist. 

Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).

NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO

Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).

Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD

Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.

Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.

DILEMMA-DIAGNOSE

Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen. 

Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.

MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN

Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).

Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?

Zitatende

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Einen weiteren Artikel finden Sie hier

Wehrhafte Demokratie

Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

https://verfassungsblog.de/author/gertrude-luebbe-wolff/