Hartz IV – Bürgergeld – Grundsicherung – ALGI – ALG II einfach erklärt.

Bürgergeld und Hartz IV – Was ist der Unterschied?

Was Sie zum neuen Bürgergeld wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 ist mit dem Gesetz zur zwölften Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und weiterer Gesetze, darunter das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das Bürgergeld eingeführt worden.

Dieses ersetzt das bisherige Hartz IV System. Welche Änderungen ergeben sich dadurch, was ist gleich geblieben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Wurde vor der Reform zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz_IV) unterschieden, ist nun zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld zu unterscheiden.

Das Bürgergeld ersetzt damit das Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wie viel Bürgergeld gibt es und ist das Bürgergeld höher als die bisherigen Hartz IV- Sätze?

Grundlage für die Höhe des Bürgergeldes ist §20 SGB II, der sich inhaltlich nicht geändert hat.

Wie auch zuvor, wird über

§ 20 Abs. 1a S.1 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII der Regelbedarf jährlich neu ermittelt.

Im Jahr 2022 galt der Regelbedarf je nach Bedarfsstufe von 285 € bei Bedarfsstufe 6 bis 449 €.

Nun reicht der Regelbedarf bei Bedarfsstufe 6 von 318 € bis 502 € bei Bedarfsstufe 1.

Für wen gilt welche Bedarfsstufe?

Dies ist § 20 SGB II, sowie der Anlage 01 zu § 28 SGB XII zu entnehmen, die sowohl die Regelsätze je Bedarfsstufe auflistet, als auch festlegt, wer welcher Bedarfsstufe erhält.

Für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen gilt Bedarfsstufe 1.

Gleiches gilt für minderjährige Partnerinnen oder Partner.

Das heißt für sie liegt der Regelsatz nun bei 502 €.

Lebt die Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem volljährigen Ehegatten oder Partner, so gehört sie zu Bedarfsstufe 2 und erhält 451 €.

Ist ein Leistungsempfänger in einer Einrichtung oder stationär untergebracht, so unterfällt sie Regelbedarfsstufe 3.

Dann erhält er lediglich 402 €.

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedarfsstufen 4 bis 6, deren Leistungen zwischen 318 € und 420 € liegen.

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Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Wie bei Hartz IV gilt nach § 42 Abs. 1 SGB II auch weiterhin, dass Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden sollen.

Wer vor oder ab dem 01.01.2023 leistungsberechtigt ist, sollte also bereits das Bürgergeld für Januar erhalten haben.

Muss man das Bürgergeld neu beantragen?

Nein. Wurde vom Jobcenter bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen, der bis ins neue Jahr hineinreicht, so muss das Jobcenter von sich aus einen Änderungsbescheid erlassen und die gewährten Leistungen der Regelsatzerhöhung anpassen.

Nur wenn man noch gar keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, muss man wie zuvor die Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Wann hat man Anspruch auf das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben nach § 19 Abs. 1 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die kein Arbeitslosengeld erhalten.

Gleiches gilt für nichterwerbsfähige Personen, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Das gilt aber nur, wenn kein Anspruch wegen Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII vorliegt.

Ist ein Hinzuverdienst beim Bürgergeld möglich?

Ein Hinzuverdienst ist beim Bürgergeld ebenso möglich, wie es bei Hartz IV war.

Allerdings ist dieser nach § 11 SGB II auf den Anspruch anzurechnen.

Dies gilt nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II aber nicht für einen Betrag von monatlich 100 €. Dieser kann vom Einkommen abgesetzt werden.

Werden die Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?

Nach § 19 Abs 1 S. 3 SGB II umfassen die Leistungen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Heizkosten nach § 22 SGB II grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden.

Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorigen Rechtslage bei Hartz IV.

Was als angemessen zu sehen ist, ist in der Praxis oft streitig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2017, dass die verschiedenen Sachverhalte von so unterschiedlichen Faktoren, wie Standort oder Größe der Wohnung bestimmt seien, dass immer eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Auch hinsichtlich der Miete gilt, dass diese als Bedarf für Unterkunft anerkannt werden, wenn sie angemessen sind.

Neu ist beim Bürgergeld aber, dass innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr ab dem Erhalt von Bürgergeld die aktuell zu zahlende Miete als angemessen anerkannt wird.

Erst nach Ablauf dieses Jahres gilt nach § 22 Abs. 1 SGB II, dass bei der Angemessenheit Faktoren wie die Größe der Wohnung zu berücksichtigen sind, soweit nicht eine Ausnahmeregelung greift.

Was gilt beim Bürgergeld hinsichtlich der Rente?

Im Alter besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach § 41 Abs. 1 SGB XII.

§ 19 Abs. 1 SGB II schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch besteht.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen wie bei Hartz IV?

Anders als von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, finden sich auch im neu gefassten zweiten Sozialgesetzbuch Sanktionen gegen Leistungsempfänger bei Pflichtverletzung.

Allerdings sind diese nach § 31a Abs. 4 S. 1 SGB II auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.

Die Leistungen zur Deckung der Kosten für Heizung und Unterkunft dürfen jedoch nicht verringert werden.

Während der Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch.

Verletzt der Empfänger von Bürgergeld vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, etwa indem er dem Jobcenter gegenüber erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht angibt, so kann er weiterhin unter Umständen sogar wegen Sozialleistungsbetruges angeklagt werden.

Neben der am Freiheits- oder am Einkommen bemessenen Geldstrafe, droht in diesem Fall auch weiterhin die Rückforderung des ausgezahlten Bürgergeldes durch das Jobcenter.

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Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Steuererklärung für Photovoltaik kann entfallen

#Steuer­befreiung

#Photovoltaik: Einnahmen aus kleinen Anlagen bleiben un­versteuert

Betreiber von kleinen #Photo­voltaik­anlagen müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern

Zum Jahres­wechsel wird es für Betreiber von kleinen Photo­voltaik­anlagen einfacher. Sie müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen nicht mehr versteuern – bis zu einer gewissen Größe.

Die Stromer­zeugung mit Photo­voltaik­anlagen auf dem eigenen Dach ist in Deutschland beliebt – in manchen Bundes­ländern ist sie für Neubauten sogar Pflicht. Allerdings mussten Betreiber solcher Anlagen bislang etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Ausnahme: Sie haben für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche #Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt. Diese Regelung wird nun deutlich vereinfacht.

Befreiung gilt unabhängig vom Alter der Anlage

Denn die# Einnahmen durch Photo­voltaik­anlagen auf oder an Einfamilien­häusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt, teilt der Bund der Steuer­zahler mit. Das gilt für installierte Anlagen mit einer Brutto­leistung von bis zu 30 kW. Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbe­einheit steuerfrei.

Die Steuer­befreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetrieb­nahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuer­zahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Damit wird der Betrieb von Photo­voltaik­anlagen nicht nur durch private Immobilien­besitzer, sondern auch durch Privat­vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungs­unternehmen begünstigt. „Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photo­voltaik­anlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit zum Beispiel auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Photovoltaik_Einnahmen_aus_kleinen_Anlagen_bleiben_unversteuert.d9993.html

Die Spritze gegen Herzinfarkt

Spritze gegen Herzinfarkt

„Spritze gegen Herzinfarkt“: Wie sieht Kardiologe neuen Cholesterinsenker?
Herz- und Lipidspezialist erläutert im Interview neuartige Cholesterin-Therapie nach dem RNA-Wirkprinzip. Wirkstoff Inclisiran bietet möglicherweise ganz neue Therapieperspektive
Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insbesondere hohe Werte des LDL (LDL=Low Density Lipoprotein)-Cholesterins (LDL-C) steigern dieses Risiko. Überschüssiges LDL-C im Blut lagert sich nachweislich in den Gefäßwänden ab und verursacht Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Gemeinsam mit anderen Risikofaktoren steigern diese Verkalkungen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. Allein in Deutschland werden pro Jahr fast 200.000 Herzinfarkt-Patienten stationär in Kliniken versorgt. Nun macht neuerdings eine „Spritze gegen Herzinfarkt“ in Fachkreisen und in den Medien von sich reden. Was hat es damit auf sich? Und wie ordnen Experten wie der Kardiologe Professor Dr. Ulrich Laufs vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kardiologie am Universitätsklinikum Leipzig diese medizinische Entwicklung zur Senkung von Cholesterin ein?Konkret handelt es sich bei dem derzeit viel diskutierten Medikament um den Cholesterinsenker Inclisiran, einen Vertreter der noch jungen Substanzklasse der sogenannten PCSK9-Hemmer. PCSK9-Hemmer sind Antikörper gegen das körpereigene Enzym PCSK9, das am Abbau von LDL-Rezeptoren auf den Leberzellen beteiligt ist. Wird PCSK9 am Rezeptorabbau gehindert, kann die Leber mehr LDL-C aus dem Blutkreislauf aufnehmen und abbauen. Das führt zu einem Absinken der LDL-C-Werte im Blut und soll so die Ablagerung von Blutfetten in den Gefäßen (Arteriosklerose) verhindern. Das vor rund zwei Jahren zur Lipidtherapie in besonderen Fällen zugelassene Inclisiran nimmt unter den bisher zugelassenen PCSK9-Hemmern eine Sonderstellung ein, denn es handelt sich hierbei um einen siRNA-Wirkstoff. Er wird dabei genauso wie die herkömmlichen PCSK9-Hemmer (Evolocumab, Alirocumab) unter die Haut gespritzt.
„Das Besondere an der neuen Substanz ist, dass sie direkt und hochspezifisch in den genetisch programmierten und über RNA vermittelten Produktionsprozess des Enzyms PCSK9 eingreift. Unsere Erbinformation selbst, die DNA, wird durch diesen Wirkstoff in keiner Weise berührt“, erklärt Prof. Laufs, der auch Leiter der Lipidambulanz am Leipziger Uniklinikum ist, im Herzstiftungs-Podcast unter www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt
Einsatz von Inclisiran noch stark begrenzt
Das Medikament mit dem RNA-Wirkstoff kann nach bisher bekannten Studienergebnissen den LDL-C-Wert um im Mittel 50 % senken. „Wir könnten rechnerisch mit so einer 50-Prozent-Senkung des LDL-Cholesterins die Arteriosklerose zu 60 bis 90 Prozent verhindern“, so Prof. Laufs im Herzstiftungs-Podcast, „wenn die Therapie in jungen Lebensjahren beginnt und dauerhaft durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Nebenwirkungen.“
Die Indikation für eine Verordnung von Inclisiran auf Kassenrezept ist allerdings bisher sehr eng gestellt. Es muss noch in einer klinischen Endpunktstudie auf Sicherheit und Wirksamkeit dahingehend geprüft werden, ob es neben der Cholesterinsenkung auch zu einer Verminderung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Daher kann Inclisiran von Fachärzten bisher nur in besonderen Fällen Patienten mit primärer heterozygoter familiärer oder nicht familiärer Hypercholesterinämie sowie mit gemischter Dyslipidämie verschrieben werden: wenn eine Unverträglichkeit für andere Cholesterinsenker (Statine) besteht oder wenn eine maximal cholesterinsenkende Therapie mit Medikamenten und Lebensstiländerung nach 12 Monaten nicht zum LDL-C-Zielwert führt. „Wir brauchen bei allem Optimismus natürlich auch sorgfältige klinische Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments, die bis zur breiten Anwendung von Inclisiran bei hohen LDL-C-Werten noch durchzuführen sind“, stellt Prof. Laufs klar. Entsprechende Ergebnisse soll die ORION-4-Studie mit 15.000 Patienten liefern. Die Auswertung der Daten bezüglich eines Schutzes vor Herzinfarkt und Schlaganfall wird 2024 erwartet.
Spritze nur alle sechs Monate: Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht leiden
Als Therapievorteil wertet Laufs, dass Inclisiran im Vergleich zu den anderen verfügbaren PCSK9-Hemmern (Evolocumab, Alirocumab) nicht alle zwei bzw. vier Wochen gespritzt werden muss, sondern nach der ersten Injektion, einmalig nach drei Monaten und dann nur noch alle sechs Monate. Diese lang anhaltende Wirkung über ein halbes Jahr sei eine Chance für die Therapie, so der Lipid-Spezialist: „Das größte Problem bei Dauertherapien – sei es gegen Bluthochdruck, Diabetes, aber insbesondere auch gegen zu hohes Cholesterin – das sind nämlich die vergessenen Tabletten. Und in dem Moment, wo eine Tablette vergessen ist, kann natürlich die Wirkung nicht da sein.“
Allerdings dürfe aufgrund der langen Wirkdauer des Medikaments der regelmäßige Austausch zwischen Arzt und Patient nicht ausbleiben. Bei aller Euphorie, die diese Therapie in Zukunft zum Schutz vor Arteriosklerose und damit Herzinfarkten bieten könnte, sei bei einer Cholesterin-Behandlung die Prävention stets in das Gesamtkonzept mit einzubinden, betont Laufs. Arzt und Patient sollten dies gemeinsam besprechen. „Und das umfasst an erster Stelle den Lebensstil und dann erst Medikamente. Das muss bleiben.“
Bei leicht erhöhtem LDL-C häufig zunächst Lebensstil-Anpassung
Häufig reicht zur Senkung des kardiovaskulären Risikos bei leicht erhöhten LDL-C-Werten eine Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Erst bei stark erhöhten Werten oder wenn Lebensstilmaßnahmen nicht ausreichen, um das Infarktrisiko zu verringern, kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. „Am besten wissenschaftlich gesichert ist hierfür der Einsatz von Statinen“, so Laufs. „Dabei gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterinwerte, desto niedriger das Risiko. Wie hoch die Cholesterinwerte sein dürfen, ist aber individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamtrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit von zusätzlich bestehenden Risikofaktoren ab.“ Lässt sich der Cholesterinspiegel mit Statinen nicht ausreichend senken, kann auch eine Kombinationstherapie sinnvoll sein. Dazu stehen z.B. Ezetimib, Bempedoinsäure und auch die PCSK9-Hemmer zur Verfügung. Infos: www.herzstiftung.de/cholesterinsenker
Jetzt reinhören! Podcast „Eine Spritze gegen Herzinfarkt – ist das realistisch?“
Der Podcast mit dem vollständigen Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Laufs ist zu hören unter: www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt
Alle Podcasts können auf der Herzstiftungs-Website unter www.herzstiftung.de/podcasts direkt gehört werden und sind ebenso bei den einschlägigen Podcast-Anbietern wie Spotify und Apple iTunes zu finden. Alle 14 Tage gibt es einen neuen „imPULS“-Podcast.
Informationen über Ursachen und Folgen hoher Cholesterinwerte sowie Möglichkeiten der Therapie finden Betroffene und Interessierte unter http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de und www.herzstiftung.de/cholesterinsenker

http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de

Haushaltsauflösung kann Unternehmereigenschaft bedeuten.

Haushaltsauflösung kann #Unternehmereigenschaft bedeuten.

Angenommen, Du erwirbst bei einer Haushaltssuflösung unterschiedliche Dinge und verkaufst sie bei eBay.

Dann ist das ggf. eine Unternehmertätigkeit.

Ob dies auch bei einer Haushaltsauflösung von Verwandten oder Bekannten gilt, die gestorben sind?

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Fest steht, dass der #Verkauf bei #eBay & Co bei 100 Artikel pro Jahr steuerpflichtig ist.

Unternehmer­eigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatz­steuer­rechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuer­gesetzes (UStG) ausübt.

Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €.
Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 – V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist.

Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen.

Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert und an den diese Gegenstände – wie hier im Rahmen von privaten Haushaltsauflösungen – geliefert wurden, ohne dass dafür Umsatzsteuer geschuldet wurde, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.

Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass dann zu schätzen sein kann.

Ist auf dieser Grundlage die Differenzbesteuerung anzuwenden, kommt es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.

Warum Maskenpflicht, Homeoffice und andere corona-hemmende Maßnahmen weiter eingehalten werden sollten

Etwa Dreiviertel der Klinik-Patienten leiden an Long Covid

Nur wenige Menschen, die wegen einer #Corona-#Infektion im #Krankenhaus behandelt werden müssen, erholen sich innerhalb eines Jahres vollständig.

Nur 26 Prozent der Patientinnen und Patienten gaben an, nach fünf Monaten vollständig genesen zu sein. Ein Jahr nach der Entlassung aus dem #Krankenhaus stieg der Anteil nur leicht auf 28,9 Prozent an. Die häufigsten beobachteten #Langzeit-#Covid-#Symptome waren #Müdigkeit, #Muskelschmerzen, #schlechter #Schlaf und #Kurzatmigkeit.

Die britische Studie bestätigt die bisherigen Studien in anderen Bereichen.

https://www.n-tv.de/panorama/08-43-Etwa-Dreiviertel-der-Klinik-Patienten-leiden-an-Long-Covid–article21626512.html

Nach neuen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge leiden 10 bis 20 Prozent der Infizierten unter Long Covid. Doch warum haben einige noch Wochen und teilweise sogar Monate mit den langanhaltenden Folgen zu kämpfen?

https://www.n-tv.de/wissen/Forscher-finden-moegliche-Ursache-fuer-Long-Covid-article23148845.html

Fasst man alle Studien zusammen, also unabhängig vom Alter und Behandlungsort und Schwere der Erkrankung (ambulant, stionär allgemein oder Intensivstation), dann ergibt sich eine #LongCovid-#Quote zwischen 7-15 %.

Quellen mit detaillierten Informationen—>

https://www.median-kliniken.de/long-covid/de/fuer-fachpublikum/krankheitsbild-long-covid/zahlen-aus-studien/

#Gesundheitswesen, #Volkswirtschaft und #Unternehmen müssen letztendlich diese Last tragen.

Besonders Unternehmen und der Staatshaushalt stecken hier in einem Dilemma.

Während durch einen #Lockdown die #Ansteckungsrate erheblich geringer wäre, wünschen sich natürlich alle Bürger das normale Leben zurück.

Allerdings rächt sich die jetzige neue normale Öffnung sicherlich.

Die von einigen Politikern durchzogene Öffnungsaktion (insbesondere von FDP) wird noch zu einem hohen Folgeschaden führen.

Zwar sind die #Omikron-#Varianten nicht so tödlich wie die Vorgänger, allerdings wird #Long-%Covid auch hier seine Spuren hinterlassen.

Die Abschaffung der #Maskenpflicht und #Homeoffice ist völlige Unvernunft und verharmlost die Folgen.

So ist gerade in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben die Unvorsichtigkeit angekommen.

Größere Betriebe bleiben teilweise eher vorsichtig und behalten noch die Homeoffice-Pflicht bei.

Wüstenrot hat festgelegt, dass die Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Betrieb arbeiten sollen.

Die Techniker Krankenkasse behält die Homeoffice-Regelung noch mindestens bis 1.6.2022.

Und auch bei den privaten Krankenversicherern wird die Regelung Homeoffice noch bis Ende Mai vorhanden bleiben.

Bezüglich der Abschaffung der Maskenpflicht an fast allen Orten besteht unterschiedliche Umsetzung.

Während der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Einkaufen die Maske angezogen hat, sieht man ansonsten die Maske zu selten.

Besonders in Klein- und Mittelbetrieben vertraut man ja seinen Kollegen und denkt sich, dass diese ja sicher gesund sind.

Betriebsinhaber von Klein- und Mittelbetrieben überlassen das Tragen der Maske ihren Mitarbeitern selbst.

Beim Anblick der #Long #Covid-#Fallzahlen ist dies gerade für Klein- und Mittelbetriebe ein gefährliches Spiel.

Neben einer erhöhten Erkrankungsrate werden auch Folgeauswirkungen nicht abzuwenden sein.

So steigt durch #LongCovid die Anzahl von #Reha-#Behandlungen.

Darüber hinaus werden Long-Covid-#Patienten nicht mehr so leistungsfähig sein.

Zwar erhalten Unternehmen bis zu 30 Arbeitnehmern durch die Umlage I wieder einen Teilersatz der gezahlten Gehaltsfortzahlung.

Der Gewinnausfall des Unternehmers und auch die Mehrarbeit durch andere Mitarbeiter inklusive der organisatorischen Probleme bleiben als Kosten beim Unternehmen.

Zusätzlich belastet die erhöhte #Krankheitszeit auch das #Betriebsklima und belastet auch die #Kundenbeziehung stark, wenn ein Unternehmen weniger produzieren kann.

Für jeden #Personaler und Entschiedet wäre es deshalb sinnvoll, bestimmte #coronahemmende #Maßnahmen einzuhalten.

Übrigens hier noch ein Tipp für Unternehmer, Entscheider und Personaler:

Die Wartezeit, bis ein Arbeitnehmer einen #Behandlungstermin beim #Facharzt bekommt, verlängert auch die #Krankheitszeit, weil die #Behandlung dann später beginnt.

Die Gesellschaft – „Wir für Gesundheit“ hilft im individuellen Fall, dass ein #Facharzttermin schneller stattfindet.

Für den Mitarbeiter bedeutet dies eine #schnellere #Gesundung und ggf. auch weniger Schmerzen.

Für den Betrieb bedeutet dies eine #geringere #Krankheitsquote, weniger #Personalausfall und auch #besseres #Betriebsklima.

Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.

Warum jetzt das #Impfen und die #allgemeine #Impfpflicht wichtig wird

Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird
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Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu.
Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus.
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Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie.
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Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann.
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Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren.
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Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann.
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Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen.
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Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten.
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Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000.
Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel.
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Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen.
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Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen.
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Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt.
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Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022.
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Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen.
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Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein.
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Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen.
Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!

Erheblich mehr Todesfälle durch Corona

Sterbefallzahlen 2021 und Übersterblichkeit

Der nachfolgende Artikel macht es deutlich und beweist es: Durch Corona sind auf der einen Seite mehr Menschen gestorben, als gedacht. Auf der anderen Seite gibt es Gruppen, bei denen weniger gestorben sind. Die Anzahl der Verkehrstoten hatte abgenommen.

Ansonsten sind fast in allen Gruppen mehr Menschen gestorben.

Deutlich mehr Todesfälle durch Corona

2021 sind in Deutschland mehr Menschen gestorben als in jedem anderen Jahr seit 1946. Natürlich wegen der Pandemie. Weshalb genau, liegt aber nicht immer auf der Hand.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 1.017.000 Menschen gestorben, so viele, wie seit dem Nachkriegsjahr 1946 nicht mehr innerhalb von 12 Monaten. Das ergibt eine vorläufige Auswertung des Statistischen Bundesamts. Die Sterblichkeit lag 2021 damit über dem statistisch erwartbaren Wert, stellt die Behörde fest: Es gab also eine Übersterblichkeit. Und die meisten der zusätzlichen Todesfälle lassen sich mit der Corona-Pandemie erklären.

Gegenüber dem Vorjahr 2020 hat die Zahl der Todesfälle damit um etwa drei Prozent zugenommen – nur hatte es auch damals schon eine Corona-bedingte Übersterblichkeit gegeben. Die Statistikerinnen und Statistiker ziehen zum Vergleich daher das vorpandemische Jahr 2019 heran: So ergibt sich dann ein Anstieg um acht Prozent.

Einen Teil der Zunahme hatten Forschende auch ganz ohne Pandemie erwartet. „Die Bevölkerung wird Jahr für Jahr älter und ältere Menschen haben ein höheres Risiko zu sterben. Daher erwarten wir einen Anstieg der Sterbefälle“, sagt Dmitri Jdanov, der am Max-Planck-Institut für Bevölkerungsforschung in Rostock das Labor für demografische Daten leitet. „Andererseits steigt die Lebenserwartung, etwa durch medizinischen Fortschritt. Das wirkt dem Effekt entgegen“, sagt Jdanov, „unterm Strich erwarten wir, dass die Zahl der Todesfälle pro Jahr um ein bis zwei Prozent ansteigt.“

Zwischen 2019 und 2021 wäre demnach ein Anstieg um zwei bis vier Prozent erwartbar. Die tatsächlich gemessenen acht Prozent Zunahme liegen also doppelt bis viermal so hoch. „Wir sehen eindeutig einen Anstieg, der außerhalb des üblichen Rahmens liegt“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Die nun veröffentlichten Daten sind eine reine Zählung der Gestorbenen, die den Statistikbehörden von den örtlichen Standesämtern gemeldet werden. Der Datensatz enthält keine Angaben zu den Todesursachen, deren Auswertung erscheint erst in einigen Monaten. Den Gründen für die gemessene Übersterblichkeit kann man sich daher vorerst nur vorsichtig annähern. Einige Hinweise findet, wer sich die Verteilung der Sterbefälle auf den Jahresverlauf, auf Altersgruppen und Bundesländer ansieht.

Im Januar und im Dezember starben die meisten Menschen

Eines fällt sofort auf: Die Kurve der Todesfälle im Jahresverlauf folgt jener der vom Robert Koch-Institut gemeldeten Todesfälle durch und mit Covid-19. Gleich in der ersten Januarwoche 2021 starben beinahe 25.000 Menschen, es war der Höhepunkt der zweiten Welle. Das sind 5.000 Tote mehr als im Mittel der Vorjahre, was ziemlich genau der Zahl der in dieser Woche offiziell gemeldeten Corona-Toten entspricht. Auch die dritte Welle im Frühjahr 2021 ist klar zu erkennen: Damals starben zwar deutlich weniger Menschen als zum Jahresanfang, aber wesentlich mehr als sonst zu dieser Jahreszeit. Zwischen zweiter und dritter Welle lag die Sterblichkeit dagegen zwischenzeitlich unter dem Mittelwert der Vorjahre – dieser wurde durch die schwere Grippewelle 2018 nach oben getrieben. Ende 2021 stieg die Kurve, dem Verlauf der vierten Welle folgend, nochmals auf knapp 24.000 Tote pro Woche.

Insgesamt sind im vergangenen Jahr rund 90.000 Menschen mehr gestorben als im Vor-Pandemiejahr 2019. Etwa die Hälfte dieser Zunahme lässt sich mit dem Altern der Bevölkerung erklären, somit bleiben etwa 40.000 bis 50.000 zusätzliche Tote. Das RKI hat für 2021 bislang knapp 70.000 Corona-Tote gemeldet. Die Übersterblichkeit des Jahres 2021 lässt sich also rein statistisch komplett mit den Corona-Toten erklären und liegt sogar etwas darunter. Das passt zusammen, wenn man bedenkt, dass vor allem sehr alte Menschen an Corona sterben, die häufig auch ohne das Virus nur noch eine geringe Lebenserwartung haben.

International liegt die Übersterblichkeit in vielen Ländern deutlich höher als die der offiziellen Todesopfer des Coronavirus – ein Hinweis darauf, dass viele Covid-Tote nicht als solche erkannt und registriert wurden. Weltweit sind an den Folgen der Pandemie bislang zwölf bis 22 Millionen Menschen gestorben, so eine Schätzung des Economist. Offiziell zählt die Weltgemeinschaft hingegen bislang noch 5,5 Millionen Covid-Tote. In Russland sei aber beispielsweise weniger als ein Drittel der Gestorbenen in der offiziellen Statistik erfasst.

Dennoch gibt es auch in Deutschland Phasen, in denen die Übersterblichkeit zumindest zeitweise über der amtlichen Zahl der Corona-Toten liegt, vor allem im Frühjahr und Sommer 2021. Dafür kommen verschiedene Erklärungen in Frage. Eine Hitzewelle im Juni hat eine sichtbare Beule in der Kurve hinterlassen. Wie bei den tödlich verlaufenden Covid-19-Infektionen waren insbesondere ältere Menschen betroffen.

(Link—> https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2021.778434/full )

Verschobene Behandlungen und Long Covid haben einen Anteil

Dazu kommen indirekte Folgen der Pandemie: „Eine Rolle spielt sicherlich die Belastung des Gesundheitssystems. Wenn Untersuchungen und nicht-dringende Behandlungen verschoben werden müssen, führt das zu zusätzlichen Todesfällen.“, sagt der Bevölkerungsforscher Jdanov. „Auch Long-Covid dürfte sicherlich einen Teil zur Erklärung beitragen.“ Was damit gemeint ist: Eine überstandene Corona-Infektion hinterlässt oft bleibende Spuren am Gesundheitszustand der Infizierten, insbesondere nach einem schweren Verlauf. Somit steigt das statistische Risiko, später an einem anderen Leiden zu sterben. Eine US-amerikanische Studie ergab, dass Menschen in den ersten zwölf Monaten nach einer schweren Covid-Erkrankung ein mehr als doppelt so hohes Sterberisiko hatten wie eine nach Alter und Gesundheitszustand vergleichbare Kontrollgruppe, die sich nicht infiziert hat

Eine weitere, mögliche Ursache der erhöhten Sterblichkeit im Frühjahr und Sommer 2021 führt der Statistiker zur Nieden auf: „Je geringer die Grippewelle am Jahresanfang ausfällt, desto mehr Menschen sterben tendenziell im weiteren Jahresverlauf“, sagt er. Denn an der Grippe würden überwiegend Menschen sterben, die aufgrund von Alter und Vorerkrankungen ohnehin ein hohes Sterberisiko haben. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Grippewelle wegen der Kontaktbeschränkungen jeweils weitgehend ausgefallen.

Psychische Folgen und Impfungen hatten keinen Effekt auf die Sterblichkeit

Welche Rolle die verschiedenen Erkläransätze bei der Zusammensetzung der Todesfallstatistik jeweils spielen, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ablesen. Etwas Licht wird die für den Herbst erwartete Statistik der Todesursachen bringen; ansonsten bleibt nur der Blick ins Ausland, wo häufig weit mehr Gesundheitsdaten für systematische Datenauswertungen zur Verfügung stehen.

Keine Hinweise gibt es bislang darauf, dass die psychischen Folgen der Pandemie zu einer erhöhten Sterblichkeit geführt haben. So lag der Anteil der Suizide an allen Todesfällen im Jahr 2020 unter dem der Vorjahre. Für 2021 liegt diese Statistik noch nicht vor.

Unplausibel sind Meldungen, wonach die Impfungen gegen das Coronavirus zu einem Anstieg der Todesfälle geführt haben. „Die regionalen Muster sprechen dagegen: In Bundesländern mit hohen Impfquoten gab es zuletzt kaum auffällige Befunde im Hinblick auf die Übersterblichkeit. In Bundesländern mit niedrigen Impfquoten war sie dagegen vergleichsweise hoch“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Hier ist der Verlauf in Sachsen besonders auffällig. Bereits in der ersten Woche des Jahres 2021 lagen die Zahlen dort 77 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020, gefolgt von Thüringen (plus 55 Prozent) und Brandenburg (plus 53 Prozent). Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit noch nicht für das gesamte abgelaufene Jahr abbilden. Im November 2021 jedoch lagen sie in allen Bundesländern über dem jeweiligen Mittelwert der vier Vorjahre. Am höchsten waren hier die Abweichungen wieder in Sachsen mit einem Zuwachs von 49 Prozent und Thüringen (plus 47 Prozent) sowie Bayern (plus 32 Prozent). Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg betrugen die Abweichungen 20 Prozent oder mehr. Damit zeigt sich eine Übersterblichkeit in den Bundesländern am deutlichsten, in denen nicht nur die Impfquoten am niedrigsten, sondern auch die Corona-Infektionszahlen zuvor am höchsten waren. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen waren die Abweichungen am geringsten – hier lagen die Zahlen um weniger als zehn Prozent über den Vorjahren.

https://www.zeit.de/wissen/2022-01/sterbefallzahlen-2021-statistik-uebersterblichkeit-corona

Selbst milder COVID-19-Verlauf hinterlässt Spuren an Organen

Hamburg City Health Study: Selbst milder COVID-19-Verlauf hinterlässt Spuren an Organen

Wissenschaftler:innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) konnten nachweisen, dass auch milde bis moderate Krankheitsverläufe mit COVID-19 die Funktionen von Herz, Lunge und Nieren mittelfristig beeinträchtigen und mit gehäuften Zeichen einer Beinvenenthrombose einhergehen. In der Hamburg City Health Study (HCHS) wurden 443 Personen nach einer SARS-CoV-2 Infektion mit nur leichteren Symptomen umfassend untersucht. Ihre Daten wurden mit denen von nicht an COVID-19 erkrankten Teilnehmenden der HCH-Studie verglichen. Die Studienergebnisse wurden heute als sogenannte Fast-Track-Publikation im renommierten European Heart Journal veröffentlicht.

Seit Mitte 2020 wurden im Rahmen der Hamburg City Health Studie 443 Teilnehmer:innen zwischen 45 und 74 Jahren nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion im Epidemiologischen Studienzentrum des UKE eingehend untersucht. „Die umfassenden Datensätze inklusive der Magnetresonanz-Tomographie des Herzens und des Gehirns sowohl bei SARS-CoV-2-Betroffenen wie auch in der Kontrollgruppe erlaubte eine organübergreifende Analyse. Die Erkenntnis, dass selbst ein milder Krankheitsverlauf mittelfristig zur Schädigung diverser Organe führen kann, hat höchste Bedeutsamkeit gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Omikron-Variante, die mehrheitlich mit milderen Symptomen einherzugehen scheint“, so Prof. Dr. Raphael Twerenbold, Wissenschaftlicher Studienzentrumsleiter und Kardiologe im Universitären Herz- und Gefäßzentrum des UKE, und Erstautorin Elina Petersen, Epidemiologin im Epidemiologischen Studienzentrum des UKE.

Die Studie wurde mit Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg unter Beteiligung von mehr als zehn Kliniken und Instituten des UKE durchgeführt.

„Mit der HCHS setzen Hamburgs Wissenschaftler:innen Standards. Dass nun die ersten Ergebnisse der weltweit größten Gesundheitsstudie zu den gesundheitlichen Folgen von COVID-19 da sind, ist ein großer Erfolg und wichtiges Signal in der Pandemie. Die HCH-Studie liefert mit ihren vielfältigen epidemiologischen und klinischen Daten wichtige Erkenntnisse über die aktuelle Pandemie und den Umgang mit zukünftigen größeren Infektionsgeschehen. Ich danke dem gesamten Forscherteam für den großen Einsatz sowie allen Mitarbeitenden für ihre herausragenden Verdienste für die Wissenschaft, die Gesundheit und die Pflege in unserer Stadt in diesen fordernden Zeiten“, sagt Senatorin Katharina Fegebank, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke.

„Wir haben uns im UKE früh entschieden, die verschiedenen Dimensionen der für die Pandemie relevanten Forschung koordiniert zu begleiten, und sind erfreut von der Möglichkeit, mit diesem breitangelegten und interdisziplinären Studienprojekt die Aktivitäten der Stadt Hamburg in der Erforschung der Pandemiefolgen sichtbar zu machen“, sagt Prof. Dr. Blanche Schwappach-Pignataro, Dekanin der Medizinischen Fakultät und Vorstandsmitglied des UKE.

„Die Ergebnisse ermöglichen es uns, frühzeitig mögliche organische Folgeerkrankungen zu erkennen und die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen einzuleiten“, sagt Prof. Dr. Stefan Blankenberg, HCH-Studienleiter und Ärztlicher Leiter des Universitären Herz- und Gefäßzentrums des UKE.

COVID-19: Gesundheitliche Folgen nach mildem bis mittelschwerem Verlauf

Die Studienteilnehmenden gaben keine, milde oder höchstens mäßiggradige Symptome zum Zeitpunkt der SARS-CoV-2-Infektion an. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (93 Prozent) wurde daher rein ambulant behandelt, keine:r von ihnen benötigte eine intensivmedizinische stationäre Behandlung.

In der Studie wurden das Herz-Kreislauf- und Gefäßsystem, die Lunge, die Nieren und das Gehirn auf Funktion, Struktur und mögliche Folgeschädigungen im Mittel zehn Monate nach der SARS-CoV-2-Infektion untersucht. Anhand von Fragebögen wurde die Lebensqualität erfasst. Zum Vergleich wurden 1328 Teilnehmer:innen ähnlichen Alters, Geschlechts und Bildungsstatus aus dem HCHS-Datensatz vor Ausbruch der Pandemie ausgewählt.

Im Direktvergleich zur Normalbevölkerung fanden sich bei den Proband:innen nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion Anzeichen von mittelfristigen Organschädigungen. In der Lungenfunktionstestung konnte bei den Teilnehmenden ein um etwa drei Prozent reduziertes Lungenvolumen sowie ein leicht erhöhter Atemwegswiderstand dokumentiert werden. Die Herzuntersuchungen ergaben eine durchschnittliche Abnahme der Pumpkraft um ein bis zwei Prozent sowie eine 41-prozentige Erhöhung eines Markerproteins im Blut, welches Auskunft über die Belastung des Herzens gibt. Ein zentrales Ergebnis der Analyse: Durch die Ultraschalluntersuchung der Beine konnten zwei- bis dreifach häufiger Zeichen einer zurückliegenden Beinvenenthrombose nachgewiesen werden. Ebenso wurde bei den Proband:innen nach SARS-CoV-2-Infektion eine Abnahme der Nierenfunktion um etwa zwei Prozent festgestellt. Die Untersuchung von Struktur und Leistungsfähigkeit des Gehirns nach einer SARS-CoV-2-Infektion ergab ebenso wie die erfragte Lebensqualität keine Verschlechterung im Vergleich mit der Kontrollgruppe. Zur frühzeitigen Erfassung und gezielten Behandlung dieser möglicherweise unbemerkt beeinträchtigten Organfunktionen empfehlen die Autor:innen routinemäßig einen simplen Abklärungspfad.

HCH-Studie liefert umfangreiche Datensätze der Hamburger Bevölkerung

Die Hamburg City Health Study (HCHS) ist die größte lokale Gesundheitsstudie der Welt. Insgesamt sollen 45.000 Hamburgerinnen und Hamburger zwischen 45 und 74 Jahren über einen langen Zeitraum hinweg untersucht werden, um die Risikofaktoren für häufige Erkrankungen wie Herzinfarkt, Vorhofflimmern, Schlaganfall, Demenz oder Herzinsuffizienz zu identifizieren. Ziel der 30 beteiligten Kliniken und Institute des UKE ist es, individualisierte Behandlungsmöglichkeiten und eine gezielte Prävention zu entwickeln. Inzwischen sind rund 16.000 Hamburgerinnen und Hamburger untersucht worden. Weitere Informationen: http://www.uke.de/hchs 

Literatur

Elina Petersen et al., Multi-organ assessment in mainly non-hospitalised individuals after SARS-CoV-2 infection: The Hamburg City Health Study COVID program. Eur. Heart J., 2022.

DOI: https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehab914 

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Die mRNA-Booster-Immunisierung ruft eine starke neutralisierende Serumaktivität gegen die SARS-CoV-2-Omicron-Variante hervor

Die mRNA-Booster-Immunisierung ruft eine starke neutralisierende Serumaktivität gegen die SARS-CoV-2-Omicron-Variante hervor

Für 3-fach Geimpfte ein sehr hoher Schutz vor Omicron

Zitat:
„Die Omicron-Variante von SARS-CoV-2 sorgt weltweit für einen rasanten Anstieg der Infektionen. Diese neue besorgniserregende Variante trägt eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Mutationen in Schlüsselepitopen neutralisierender Antikörper auf dem viralen Spike-Glykoprotein, was auf eine potenzielle Immunevasion hindeutet. Hier bewerteten wir die Serumneutralisationskapazität in Längsschnittkohorten von geimpften und rekonvaleszenten Personen sowie die monoklonale Antikörperaktivität gegen Omicron unter Verwendung von Pseudovirus-Neutralisationsassays. Wir berichten über einen nahezu vollständigen Mangel an neutralisierender Aktivität gegen Omicron in polyklonalen Seren von Personen, die mit zwei Dosen des BNT162b2 COVID-19-Impfstoffs geimpft wurden, und von rekonvaleszenten Personen sowie über eine Resistenz gegen verschiedene monoklonale Antikörper in klinischer Anwendung. Jedoch, mRNA-Booster-Immunisierungen bei geimpften und rekonvaleszenten Personen führten zu einer signifikanten Zunahme der Serum-neutralisierenden Aktivität gegen Omicron. Die vorgestellte Studie zeigt, dass Booster-Immunisierungen entscheidend sein können, um die humorale Immunantwort gegen die Omicron-Variante wesentlich zu verbessern.“
*Die Autoren Henning Gruell, Kanika Vanshylla, Florian Kurth, Leif E. Sander und Florian Klein haben zu gleichen Teilen zu dieser Arbeit beigetragen.

Den Originalartikel finden Sie bei –> https://www.researchsquare.com/article/rs-1168453/v1

Auch wenn es noch kein 100%iger Schutz immer geben wird: der Schutz durch Impfungen inklusive Boosterimpfung soll sehr effektiv sein.

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