Wenn die ostdeutschen Bürger die AfD weiter wollen, müssen sie mit den Konsequenzen leben.
Liebe ostdeutsche Wähler: Rettet Euer Land vor dem Absturz. Ihr habt die Wahl!!
Die Wirtschaft zieht sich wegen der #AfD zurück, wenn diese Partei in Regierungsverantwortung kommt.
Wer Sachsen, Thüringen und Brandenburg ruinieren will, wählt #AfD.
Mein Kommentar
Immer mehr Unternehmer spielen mit dem Gedanken, in Deutschland, besonders in den ostdeutschen Bundesländern keine Investitionen mehr zu tätigen. ——— Besonders dann, wenn die AfD dort diese hohen Zustimmungswerte erreicht oder gar noch zulegt. Und die Lust in solche Landstriche zu reisen, habe ich auch schon verloren. ———- Es macht keinen Spaß, abends am Nachbarschaftstisch laufend das Gehetze über Ausländer zu hören.
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Es gibt anderweitig auch schöne Orte, an denen nichts rechtsradikales oder Korruptes ist!
Übrigens habe ich diese Einstellung schon seit 1987. Damals erlebte ich in Jugoslawien die Korruption direkt an der Grenze. Wer etwas einführen wollte, musste den Artikel dreimal dabei haben: Einmal für den Zoll, ein zweites Mal für die Grenzpolizei und das dritte Mal für einen selbst.
Danach bin ich nicht mehr nach Jugoslawien.
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Und so wähle ich schon seit Jahrzehnten meine Urlaubsorte nach dem Grad der Demokratie, Korruption und Radikalisierungsgrad.
Keine Urlaubsländer für mich:
Türkei: seit Erdogan
USA: während Trumpzeit
Ungarn: seit Orban
Russland: seit 2008 (Überfall Georgien)
China: niemals
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Eher interessant:
– Canada
– USA: derzeit noch
– seychellen
– Italien: noch
– Spanien
– Norwegen
– Niederlande
– Schweden
….,
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Und ähnlich halte ich es auch bei Einkäufen.
Eine persönliche Sanktionsliste habe ich hier —>
Persönliches Sanktionsliste – Update
Die Firma #Knauf kommt aufgrund dieser Aktivitäten in Russland auf meine persönliche Sanktionsliste!
Was wird aus Thüringen, wenn die AfD an der Macht wäre und Höcke Ministerpräsident wird?
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Landtagswahl 2024: Start der Sonderseite „Mach doch!“
12. März 2024
Im September stehen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an. In allen drei Ländern wollen die Menschen mehr mitbestimmen und sich wirksam beteiligen. Mehr Demokratie bietet deshalb mit der Sonderseite www.mach-doch.de einen gebündelten Überblick über Mitspracherechte.
Im September dieses Jahres stehen drei Landtagswahlen an. Aktuelle Umfragen und Studien legen dar, dass sich viele Menschen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen abgehängt fühlen und sich gleichzeitig mehr politische Mitsprache wünschen. Nach aktuellen Umfragen sind 60 Prozent der Ostdeutschen mit der demokratischen Lage unzufrieden. Immerhin sagen aber 90 Prozent, dass die Demokratie die beste aller Staatsformen sei.
Heute stellen uns unter anderem der Klimawandel, globale Flichtbewegungen, neue Kriege oder auch wachsende soziale Ungleichheit vor viele Fragen. Um Antworten zu finden, sollten alle mitreden, sich einbringen können. Viele Menschen suchen gerade jetzt, ob aus Verdruss oder nach den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, nach Möglichkeiten, sich zu engagieren. Das geht: Allen Bürgerinnen und Bürger und, leider noch mit wenigen Möglichkeiten, allen Menschen in Deutschland können sich in politische Geschehen einmischen, mit gesetzlich verankerten und effektiven Bürgerrechten.
Vor allem geht es mit der direkten Demokratie. Sie ist keine Neuheit auf blauen Plakaten, sondern ein Bürgerrecht, das vor mehr als 30 Jahren in den Landesverfassungen der ostdeutschen Bundesländern verankert wurde. Thüringen hat die bundesweit besten Regeln für Bürgerbegehren. Brandenburg ist das Land mit den meisten Volksinitiativen. Und in Sachsen werden die Hürden für Volksbegehren womöglich bald gesenkt.
Nach dem Motto „Mach doch! Denn Demokratie ist kein Sofa“ stellt Mehr Demokratie die Instrumente auf der Sonderseite www.mach-doch.de vor: Informationsrechte, Petitionen, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und -entscheide, Volksbegehren und Volksentscheide. Neben dem dauerhaften Informationsangebot sind positive Mitmach-Beispiele und Neuigkeiten aus den drei Landesverbänden zu finden. Am 25. April und 20. August wird es zudem passende Online-Seminare geben.
Die Entscheidung, welcher Partei man bei einer Wahl die Stimme gibt, sollte auf einer gesicherten Information beruhen. Leider gibt es auch Interessengruppen, die gezielt falsche Informationen verbreiten, um die Wahl in ihre Richtung zu lenken.
Das gilt insbesondere für die Europawahl, bei der leider grenzübergreifend Gruppierungen mitwirken, die offen und verdeckt gegen die europäische Union antreten, nationale Interessen über die Gemeinschaft stellen und die Gemeinschaft von innen schwächen möchten.
Wie man Desinformation besser erkennt, darüber klärt das Bundesinnenministerium auf.
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Kommentar von Werner Hoffmann
Es ist sehr gut, dass heute auch die Möglichkeit besteht, Desinformationen relativ einfach zu prüfen.
Im Gegensatz zu früher musst Du nicht mehr alles wissen, sondern wissen wo was steht. Informationen müssen gefiltert werden. Das ist heute die Aufgabe.
Ebenso ist es wichtig, Desinformation und manipulierte Umdeutungen zu durchschauen und kritisch zu hinterfragen.
Dies gilt nicht nur für links- und rechtspopulistische „News“, sondern leider auch bei einigen Aussagen einiger Altparteien.
Hier wird emotionale manipulierte Aussage getätigt, die ich als Populismus sehe.
Beispiel: Wahlaussage der CDU
In keinem Zusammenhang möchte jemand oder speziell das Auto verbieten.
Das Einzige, was gewünscht wird, ist die CO2-Reduzierung, also Umstieg auf Stromfahrzeuge und auch einmal zu überlegen, ob öffentliche Verkehrsmittel oder auch mal ein Fahrrad genutzt werden könnte.
Und die Verpestung der Luft zu vermeiden – in Städten (hier: Stuttgart) – ist wohl für alle wichtig.
Wer sich durch „Stuttgart, lass Dir Dein Auto nicht verbieten“ aufhetzen lässt, ist ja eigentlich selbst schuld. Ähnliche Aussagen trifft hier auch die AfD. Originalton: „Die Grünen E-Bike-Bonzen wollen mir meine Straße durch Fahrradwege wegnehmen….“
Dumme populistische Aussagen sollen hetzen. Das solltest Du schon wissen.
Zu unterscheiden hiervon sind echte Falschmeldungen. Um diese zu überprüfen ist es wichtig eine Kurzrecherche durchzuführen.
Ansatzpunkte:
1. Impressum: Gibt es ein Impressum mit Sitz in Deutschland? Wer ist der Verantwortliche diese Internetseite oder des Artikels
2. Wer ist der Autor?
3. auch Wikipedia und Correctiv bieten oft Zusatzinformationen. Hilfreich kann dabei entweder die News oder der Name des Internetbetreibers oder des Autors sein.
Ja, es wäre einfacher, alles einfach zu glauben, was überall steht. NUR: Das hatten unsere Großeltern auch schon mal gemacht, weil sie weniger Möglichkeiten hatten das zu prüfen, was sie gehört hatten.
Zum Glück hast Du heute die Chance. Nutze Deine Chance!
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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen sowie insgesamt die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen hybriden Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.
Hybride Bedrohungen erkennen
Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente wie beispielsweise Desinformation und Cyberangriffe ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte durchzusetzen.
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Desinformationskampagnen aufdecken
Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Auch Cyberangriffe müssen einkalkuliert werden. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Hack-and-Leak-Operationen, bei denen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht werden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation.
Im Rahmen der Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressortübergreifender Austausch statt. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden.
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Maßnahmen zur Sicherung der Wahl umsetzen
Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten.
Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen. Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen.
Häufige Fragen zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Warum muss die Europawahl geschützt werden?
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Durch die Stimmabgabe können sie mitbestimmen, durch welche Abgeordneten sie im Europäischen Parlament vertreten werden. Damit entscheiden sie maßgeblich über die Ausrichtung der Politik der EU in den kommenden Jahren. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Es handelt sich hierzulande um eine bundesweite Wahl.
Die sichere Durchführung und Gewährleistung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von überaus hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses sind die gesetzlich verpflichtende Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.
Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten, denn Angst zu schüren und Hass zu verbreiten kann zur Polarisierung der Gesellschaft beitragen und das Wahlverhalten beeinflussen. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden
Was sind hybride Bedrohungen?
Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten.
Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte offen oder verdeckt durchzusetzen. Sie beabsichtigen hierbei, unsere Demokratie zu schwächen und zu destabilisieren.
Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien und Sabotage von Kritischen Infrastrukturen.
Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren
Was ist Desinformation?
Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird.
Dies ist zu unterscheiden von falschen oder irreführenden Informationen, die irrtümlich beziehungsweise ohne Täuschungsabsicht entstehen und verbreitet werden.
Die Absender von Desinformation setzen darauf, die Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt.
Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.
Die weltweite digitale Vernetzung erleichtert es fremden Staaten, Desinformation schnell und sehr gezielt zu verbreiten. Beispielsweise werden aus politischen Motiven Informationen manipuliert oder aus dem Kontext gerissen, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Gerade aufgrund der Funktionsweise Sozialer Medien, die auf dem einfachen Teilen und Verbreiten von Informationen aufbaut, können sich falsche und irreführende Informationen schnell weiterverbreiten und sehr viele Menschen erreichen.
Besonders problematisch sind ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Bei diesen staatlich orchestrierten Kampagnen im Internet platzieren und verbreiten mehrere Akteure koordiniert und auf unterschiedlichen Kanälen dieselben Falschinformationen. Mit technischen Hilfsmitteln wird bei diesen Kampagnen zusätzlich künstlich Reichweite erzeugt und Glaubwürdigkeit vorgetäuscht. So werden zum Beispiel Webseiten von Zeitungen unrechtmäßig kopiert, Fake Accounts in Sozialen Medien erstellt und sogenannte Bots für die automatisierte Verbreitung der Inhalte und die Manipulation von Empfehlungsalgorithmen genutzt.
Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz mittlerweile ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben. Auch auf diese Weise können fremde Staaten mit manipulierten Informationen auf unseren politischen Diskurs einwirken
Wie schätzt die Bundesregierung die hybride Bedrohungslage im Vorfeld der Europawahl 2024 ein?
Die Bundesregierung befasst sich mit verschiedenen Formen der illegitimen Einflussnahme fremder Staaten, die sich insbesondere gegen die Sicherheitsinteressen oder die souveräne Willensbildung Deutschlands richten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechende Einflussmaßnahmen im Kontext der diesjährigen Europawahl für manche Staaten als Handlungsoptionen grundsätzlich infrage kommen. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, beurteilen diese Staaten nach Opportunität sowie ihrer jeweiligen Kosten-Nutzen-Abwägung.
Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung in Deutschland zu nehmen. Bereits seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien.
Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Europawahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen E-Mails und Dokumente gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht wurden. Hinzu kamen Angriffsversuche auf Webseiten und Server, die Wählerdaten enthielten oder Informationen zur Wahl zur Verfügung stellten. Politisch motivierter Hacktivismus hat seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Deutschland zugenommen und kann mit Überlastungsangriffen auf Webseiten oder Veranstaltungen von Parteien einhergehen.
Die vielen aktuellen Beispiele legen nahe, dass vor allem Russland versuchen könnte, vorrangig mittels Manipulationskampagnen im Informationsraum illegitim Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Vorfeld der Europawahl in Deutschland zu nehmen. Die Bundesregierung behält jedoch auch andere Staaten genau im Blick.
Welche Arten von illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten sind möglich?
Im Vorfeld der Europawahl sind insbesondere ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum zu erwarten. Fremde Staaten könnten beispielsweise die Verbreitung von Falschinformationen nutzen, um emotional aufgeladene Diskussionen anzuheizen und gesellschaftliche Gruppen gezielt gegeneinander auszuspielen. Instrumentalisiert werden könnten Themen wie Migration oder Klimawandel, also Themen, die oft auch mit sozioökonomischen Fragen verbunden sind. Über gezielte Fälschungen von Social Media Accounts und Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden könnten falsche und irreführende Informationen verbreitet werden. Außerdem könnten mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Bilder sowie Audio- und Video-Dateien (sogenannte Deepfakes) eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Auch mittels Cyberangriffen können fremde Staaten Desinformationsaktivitäten vorbereiten und unterstützen. So müssen sogenannte Hack-and-Leak-Operationen einkalkuliert werden, also Veröffentlichungen von gestohlenen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld. Solche Veröffentlichungen können auch gefälschte oder manipulierte Daten beinhalten, um insbesondere Personen oder Parteien zu diskreditieren. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass versucht werden könnte, Zugang zu Social Media Accounts beziehungsweise Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden zu erlangen, um diese zu kapern und hierüber Desinformation zu verbreiten.
Im Hinblick auf die Europawahl in Deutschland ist Desinformation zum Nachteil von Parteien sowie Politikerinnen und Politikern denkbar. Das Ziel der Angriffe besteht aber nicht nur darin, dass Wahlen zugunsten einer bestimmten Partei beeinflusst werden sollen. Vielmehr geht es oftmals darum, das Vertrauen in die Legitimität des Wahlprozesses und der Wahlergebnisse – und damit letztlich in die Demokratie an sich – zu untergraben. In Bezug auf die Europawahl könnte durch fremde Staaten die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen betrieben, beauftragt oder verstärkt werden, die darauf abzielen, die Integrität der Wahl und die Korrektheit der Wahlergebnisse in Frage zu stellen.
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Was tut die Bundesregierung, um die Europawahl vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten zu schützen?
Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten. Grundsätzlich sind hierbei alle Ressorts der Bundesregierung sowie deren Geschäftsbereiche beteiligt. Von hoher Bedeutung ist zudem die Vernetzung von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen und den Sicherheitsbehörden sowie der Austausch mit der Zivilgesellschaft. Die Kooperation mit Partnerstaaten und in internationalen Netzwerken ist ein weiterer wichtiger Baustein.
Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) den strategischen Umgang der Bundesregierung mit hybriden Bedrohungen. Als Arbeitsmuskel der AG Hybrid dient die ressort- und behördenübergreifende Task Force gegen Desinformation. Im Mittelpunkt der Arbeit der Task Force stehen vor allem Maßnahmen zur Identifizierung von Narrativen, zur Stärkung der proaktiven, faktenbasierten Kommunikation und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Bedrohungen aus dem Informationsraum.
Das BMI koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der vom BMI geleiteten Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI besonders intensiv mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland ab. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise könnenpotenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt unter anderem Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidierende und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit verschiedenen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Social Media Accounts, digitaler Identitäten und Webseiten, die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, eine erweiterte Lagebeobachtung und gegebenenfalls Warnung, Schadsoftwarescans und Vorfallsunterstützung.
Besonders wichtig sind der Bundesregierung Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik und eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Desinformation sind dabei essenziell. Nachrichten- und Medienkompetenz werden gezielt in allen Altersgruppen gefördert und ausgebaut. Bei der Bekämpfung von Desinformation kommt es auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an.
Der Schutz der Europawahl hat auch auf der Ebene der EU hohe Priorität. Die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen werden regelmäßig für den Austausch von Erfahrungsberichten der EU-Mitgliedstaaten, Best-Practice-Beispielen und Forschungsergebnissen unter anderem zum Umgang mit Desinformation im Kontext von Wahlen genutzt.
Auch der Austausch mit den Online-Plattformen ist zentraler Bestandteil des Umgangs mit Desinformation, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, denn die Betreiber Sozialer Medien nehmen eine wichtige Rolle bei Maßnahmen gegen die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen ein.
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Wie begegnet die Bundesregierung möglichen falschen oder irreführenden Informationen bezüglich des Ablaufs der Europawahl?
Aufklärung und der Grundsatz der Öffentlichkeit im Wahlverfahren sind die wichtigsten Maßnahmen gegen Desinformation. Um dieser entgegenzuwirken, informiert die Bundeswahlleiterin aktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen (unter anderem über die Webseite, Soziale Medien, Pressemitteilungen und Interviews) über die Wahlvorbereitung, den Wahlablauf und die den integren Ablauf der Wahl und der Stimmauszählung gewährleistenden Regelungen.
Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Europawahl in Deutschland verbreitet werden.
Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der BpBzusammen, die ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen bietet und verschiedene Informationsangebote zur Europawahl bereitstellt. Die BpBwird über ihre Social-Media-Kanäle die Europawahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Auf der Webseite der BpB wird es ein Dossier zu Desinformation im Kontext der Europawahl geben. Zudem wird ein Chatbot zur Europawahl verlässliche Informationen zur Verfügung stellen.
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Ist der Ablauf der Europawahl sicher und können Manipulationen bei der Stimmabgabe oder bei der Stimmauszählung ausgeschlossen werden?
Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des BSI vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen.
Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt.
Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerregister vermerkt, so dass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.
Bei der Ergebnisermittlung erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form.Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) erarbeitet.
Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Wahllokalen, der Briefwahlvorstände und der Kreis- und Landes-Wahlausschüsse ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.
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Wie sichert die EU Freiheit und Fairness der Europawahl?
Der Schutz der Europawahl ist ein zentrales Thema für die Arbeit aller EU-Gremien und -Institutionen.
Nach der Europawahl 2019 hat die Europäische Kommission die Wahlen in einem Bericht analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. Um diese zu adressieren, legte die EU-Kommission 2020 einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, in dessen Umsetzung seither eine Vielzahl von Initiativen realisiert wurden, die zu einer resilienteren Demokratie und sichereren Wahlen beitragen sollen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Schutz europäischer Demokratien vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Informationsraum. Um dies umzusetzen, unterstützte die EU-Kommission insbesondere die Überarbeitung des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation. Auf dessen Grundlage arbeitet die EU-Kommission mit Online-Plattformen zusammen, um Desinformation gemeinsam etwas entgegenzusetzen.
Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission außerdem eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt, die auch den Schutz von Wahlen vor Cyberbedrohungen, Desinformation und hybriden Bedrohungen im Allgemeinen adressiert. Bereits im November 2023 organisierte die EU-Kommission eine gemeinsame Übung der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit zur Vorbereitung der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament.
Im Rat der EU setzt sich der belgische Vorsitz seit Januar 2024 dafür ein, die Demokratie zu schützen und freie und faire europäische Wahlen zu fördern. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen zu. Die Arbeitsgruppe hat in der EU die zentrale koordinierende Rolle für eine gemeinsame Reaktion der EU auf hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation. Ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Reaktionsfähigkeit der EU auf hybride Bedrohungen und Desinformation war die Entwicklung zweier „Werkzeugkästen“: einer zur Reaktion auf hybride Bedrohungen (EU Hybrid Toolbox) und ein weiterer zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme im Informationsraum (Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) Toolbox).
Online-Plattformen und Suchmaschinen sind zu wichtigen Orten für den gesellschaftlichen Diskurs und die Gestaltung der öffentlichen Meinung und des Wahlverhaltens geworden. Das „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act; DSA), das am 25. August 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, alle systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption und dem Betrieb ihrer Dienste, einschließlich aller tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse, ergeben, sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Der DSA hat die Europäische Kommission mit weitreichenden Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen ausgestattet, einschließlich der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf von Leitlinien vorgeschlagen, die sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen dabei unterstützen sollen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Minderung von Systemrisiken bei Wahlprozessen nachkommen.
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Wie kann man falsche und irreführende Informationen erkennen und sich vor Desinformation schützen?
Kritisch hinterfragen statt weiterleiten Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet, sondern weil die Menschen sich Sorgen machen. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen.
Quellen und Absender der Nachricht prüfen Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Medienangebote der Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten der Institutionen sowie in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen. Prüfen Sie immer, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den sozialen Netzwerken an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
Faktenchecks nutzen Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.
Die Perversität bei den Agrarsubventionen, die uns allen schadet
Ein Beitrag von Christoph Bautz
Eine neue Studie zeigt: Über 80 % der europäischen Agrarsubventionen fließen in die klimaschädliche Produktion tierischer Lebensmittel. Eine katastrophale Bilanz angesichts der weiter zunehmenden Klimakrise. Gleichzeitig steht fest: Die derzeitige Agrarpolitik setzt den Landwirt*innen weiter zu. Doch anstatt die Agrarwende einzuleiten, knickt Brüssel derzeit vor den Protesten der Agrarindustrie und rechten Netzwerken ein. Das alles ist fatal. Eine Einordnung wieso.
—> Wohin die Gelder genau fließen & was das für die Bäuer*innen bedeutet 82 % der Agrarsubventionen fließen in die Produktion tierischer Lebensmittel. Dabei sind das diejenigen Produkte, die am meisten CO2-Emissionen verursachen. Zwei Bereiche stechen besonders hervor: Die Futtermittelproduktion mit 44 % und fast 40 % für die direkte Tierhaltung. Übersetzt bedeutet das: Wir schütten Geld in den Futtertrog der Massentierhaltung.
Denn die Subventionen fließen in erster Linie in Großbetriebe. Wer viel hat, bekommt auch viel Geld. Als Folge wird dadurch das „Wachse oder Weiche“-Prinzip verstärkt und lässt viele kleinere Höfe sterben. Das zeigt sich wie folgt: Agrarunternehmen mit über 100 Hektar Fläche machen nur 3 % aller EU-Betriebe aus, aber ihre Zahl ist in 10 Jahren um 16 % gestiegen. Mittlerweile nutzen sie 52 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
—> Wie Brüssel darauf reagiert Angesichts dieser Datenlage wäre ein Umschwenken dringend notwendig, doch in Brüssel werden derzeit etliche Klima- und Umweltauflagen gestrichen, neue kommen erst gar nicht mehr auf den Tisch. Ein Beispiel: Das Gesetz zum Wiederaufbau der Natur (Nature Restoration Law) steckt mal wieder in der Warteschleife. Die finale Abstimmung ist jetzt auf Juni verschoben – Ausgang ungewiss.
Generell herrscht in Brüssel Angst, die Bauernproteste radikalisieren sich derweil weiter – angeheizt aus rechten Kreisen und einer Agrarlobby, die ihre Gunst der Stunde sieht, lästige Klima- und Umweltanforderungen loszuwerden.
—> Wieso das fatal ist Die katalanische Region Spaniens hat schon vor einem Monat den Wassernotstand ausgerufen. Forscher*innen warnen in Großbritannien, dass dort im Sommer Wasserknappheit droht. Eine kürzlich erschienene Studie des PIK – Potsdam Institute for Climate Impact Research zeigt auf: Die Klimakrise heizt die Inflation hierzulande an – und zwar teils bedenklich stark.
Die Kosten tragen wir alle. Gleichzeitig ist ein Abbau von Klima- und Umweltvorgaben in der Landwirtschaft Öl ins Klimakrisen-Feuer. Hitzewellen oder Sturzfluten werden zunehmen. Hinzu kommt das fatale Zeichen an die Agrarlobby und rechte Netzwerke: Ihr kommt mit allem durch.
Und zu guter Letzt wird gerade die Chance verpasst, eine Agrarwende einzuleiten. Besonders letzteres wäre die adäquate Antwort auf die Proteste gewesen. Die Landwirt*innen den Respekt zukommen zu lassen, den sie verdient haben – allen voran bei der Bekämpfung der Arten- und Klimakrise, die unsere gesamte Lebensgrundlage zu vernichten droht.
Die „Zersplitterung der Parteienlandschaft in Weimar“ wird im Geschichtsunterricht oft recht pauschal dargestellt. Das Verhältniswahlrecht der Weimarer Verfassung brachte zu Beginn der Republik sechs politische Familien hervor : Kommunisten (anfangs mit Linkssozialisten), Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Christlich-Soziale (verbunden mit den Bayerischen Regionalisten) und die Monarchisten.
Sechs Blöcke mit jeweils reichsweit in den ersten drei Wahlen zwischen knapp 10% und bis ca. 20-25% der Stimmen. Keine wirkliche Zersplitterung.
Erst im Laufe der weiteren Reichstagswahlen kommen „Splitterparteien“ auf. Von 1920 an nahm der Stimmenanteil dieser Parteien von 1,5% bis auf 14% im Jahr 1930 kontinuierlich zu.
Doch weniger als zwei Jahre später bei den letzten beiden Wahlen 1932 – verschwinden die Parteien mit ca. 3% plötzlich in die Bedeutungslosigkeit. Gleichzeitig verdoppelt die NS-Bewegung ihren Stimmenanteil von 18 auf 37 bzw. 33%.
Drei Protestparteien von Landwirten, Protestparteien von Grundbesitzern, Protestpartei gegen den „Kulturbolschewismus“, Protestpartei gegen die „Rechtswende“ der Konservativen und Protestpartei gegen die „Inflationsgewinnler“ – auf einmal alle im Reichstag – 1930 mit zusammen insgesamt 72 Abgeordneten vertreten.
Die Splitterparteien entstanden schon lange vor der „großen“ Krise Ende 1929 vor allem, weil die bürgerlichen Parteien 1924 – 1928 unfähig gewesen waren, bei der Bewältigung der Agrarkrise und den Folgen der Hyperinflation einen innerparteilichen Konsens zwischen den Interessen der Großspender, dem ideologischen Mediendruck des mächtigen Pressemoguls Hugenberg und den praktischen Nöten der Wähler zu finden.
Viele rückblickende Wahlforscher sehen in den Splitterparteien eine fatale Entwicklung, die massgeblich zum Aufkommen der Diktatur beigetragen hat.
Heinrich August Winkler : „Der NS-Bewegung war es (1932) gelungen, die (…) Splittergruppen zu beerben.“
Die These des Soziologen Seymour Martin Lipset, wonach die „noch verfassungstreuen“ Protestparteien 1928 -1932 als eine Art Zwischenstopp der Entfremdung von der Demokratie auf den Weg in den Rechtsextremismus gewirkt haben, wird bis heute kontrovers diskutiert.
Wegen der Weimarer Splitterparteien wurde in der BRD nach 1949 die 5% Klausel eingeführt. Hätte es diese schon vor 1933 gegeben, so rechnet es der Wahlforscher Jürgen Falter in seinem Buch „Hitlers Wähler“ vor, wäre mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die „destruktive Mehrheit“ von Links- und Rechtsextremisten nach 1930 zeitlich verzögert, vielleicht sogar verhindert worden.
Wer heute „Weimarer Zustände“- die in die Diktatur führten – anstrebt, fördert Splitter- und Protestparteien und kritisiert die 5% Klausel als „undemokratisch“.
Wer davon ausgegangen ist, dass die Demonstrationen gegen den Rechtsextremismus abgenommen haben, der irrt.
Vom Montag 19.2. bis Sonntag, 25.2.2024 finden weitere 110 Demonstrationen statt. Wir haben die Liste Sortiert nach Bundesland und innerhalb des Bundeslandes nach Stadt.
Demonstrationen gegen Rechtsextremismus ab 19.2.2024 sortiert nach Bundesland und Stadt
Bisher 6 % weniger AfD-Sympathisanten (von 23 % auf 17 %)Insgesamt kehren jetzt 2,8 Mio. mehr der AfD den Rücken
Ich gehe sicher wählen und sicher nicht extreme Parteien. Die #AfD hat laut Umfragen von 23% auf 18 % abgenommen.
Das sind 5% -Punkte weniger.
Umgerechnet ergibt sich ein Wählerverlust wie folgt:
5 % х 100 : 23 % = 21,74 %
Verlust bis jetzt 21,74 % der bisherigen AfD Wähler sind abgesprungen.
Von ca. 76 Mio. Gesamtwählern haben bereits 2,343 Mio. ihre mögliche Stimme nicht mehr der AfD entzogen. Das ist ein guter Anfang. Und es muss noch mehr AfD-Sympsthisanten deutlich werden, dass die AfD Deutschland schadet und als Ziel die Demokratie abschaffen will.
Und deshalb ist es wichtig, dass die Demonstrationen gegen Rechtsextremismus – auch besonders gegen AfD – weiter gehen.
Es droht wieder neuer Ungemach in den USA, der EU und auch in Deutschland.
Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Der Ex-Journalist – Trump-Freund – Carlson ist bei Putin.
Durch ein Interview, das extrem viele Falschaussagen enthalten soll, soll über X-vormals Twitter – dieses Interview in Szene gesetzt werden.
Erstes Ziel ist die Amerikaner verunsichern und damit den Republikanern die Wähler zuzutreiben.
Das Hauptziel ist dabei, eine weitere amerikanische Unterstützung der Ukraine zu verhindern.
Das zweite Ziel ist Trump im Wahlkampf zu unterstützen.
Das dritte Ziel ist es die rechtsradikalen und Linksradikalen im Wahlkampf der EU zu unterstützen.
Die AfD wird sicherlich Teile dieses Interview genauso verwerten, wie auch Wagenknecht von der BSW.
Die Propagandamaschine Putin wird sicherlich das Interview so aufziehen, dass Trump, die AfD und BSW davon profitieren wird.
Was bisher bekannt ist, kann bei n-tv nachgelesen werden.
Zitat:
Trump-Unterstützer Tucker Carlson macht mit der Ankündigung eines Interviews mit Wladimir Putin Furore. Die Bekanntgabe lässt tief blicken: Alle westlichen Medien seien zensiert und korrupt, behauptet Carlson. Er und Russlands Präsident verfolgen gemeinsame Ziele – und wissen Elon Musk mit an Bord…..“
Das Interview soll anscheinend über x veröffentlicht werden.
Es ist davon auszugehen, dass eine Richtigstellung zwar erfolgt, diese jedoch dann noch detaillierter sein muss. Bis die FAKES von Putin dann durch Richtigstellungen erfolgen kann, haben sich die FAKES über X viral umfangreich verteilt.
Elon Musk lässt dies über Twitter wohl „einfach laufen.“
Dass Elon Musk wohl ein freundschaftliches Verhältnis zu vielen rechts tickenden Republikanern hat, muss hier nicht mehr besonders betont werden.
Nachfolgend einige Kommentare (teilweise von englisch auf Deutsch übersetzt):
Bereiten Sie sich auf #Propaganda vor Russland und seine kleineren Günstlinge erkennen, dass die Situation für Moskau so gefährlich ist, dass alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden müssen. Sie können sich keine subtilen Schachzüge leisten, um Putins Interessen zu fördern. Sie müssen aufs Ganze gehen.
Wenn das Votum für #Ukraine (und Israel) im US-Kongress auf dem Boden landet und erfolgreich angenommen wird, dann ist das Spiel für Moskau vorbei.
—> Putin, seine Kollaborateure in der #USA und in anderen Teilen des Westens sind sich dessen bewusst, und sie werden alle ihre Kräfte mobilisieren müssen, um dies zu verhindern.
Alle müssen einbezogen werden, auch die Verlierer, die bereits bei den US-Wahlen 2018, 2020 und 2022 gescheitert sind. Der Unterschied besteht nun jedoch darin, dass für sie nicht mehr auf dem Spiel steht.
—> Sie sind – genau wie Putin – in ihren eigenen existenziellen Kampf verwickelt. Wenn sie erneut scheitern, dann wird das ganze Haus von Putins Karte zusammenbrechen und Wladimir und all seine Kollaborateure unter den Trümmern begraben.
Mit anderen Worten: Bereiten Sie sich auf eine Menge unsinniger Propaganda in den kommenden Tagen vor. Alles, um von der Sache abzulenken.
—> Und denken Sie daran: Dies ist der ideale Zeitpunkt, um nach vorne zu gehen, um das Kartenhaus ein für alle Mal zu stürzen.
Eines ist jetzt schon sicher: Putin wird in diesem und im kommenden Jahr versuchen, auf die Wahlkämpfe in den USA, Indien, EU, Deutschland, sowie den Wahlkampf in deutschen Bundesländern Einfluss zu nehmen.
Putin hat sich selbst durch seinen russischen Angriffskrieg in eine rote Ecke gestellt und findet jetzt keinen Ausweg.
Fortsetzung – Update 9.2.2024
Wie bereits prophezeit beginnt jetzt bei Putin über ein Puzzleteil eine Desinformationswelle —> „Tucker-Carlson-Interview: Putins große Propaganda-Show“
Der rechte US-Moderator Tucker Carlson interviewt Wladimir Putin. Der schließt einen Angriff auf Polen oder Lettland aus – und einen Niederlage gegen die Ukraine.
Update vom 9. Februar 2024, 4.00 Uhr: Tucker Carlson, stramm rechter US-Journalist, hat den russischen Präsidenten Wladimir Putin am Dienstag (6. Februar) in Moskau als erster westlicher Medienschaffender seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor knapp zwei Jahren interviewt. Das Gespräch wurde am Donnerstagabend (8. Februar, Ortszeit) auf Carlsons Website ausgestrahlt.
Was passiert, wenn die #AfD in #Thüringen bei den Landtagswahlen im nächsten Jahr stärkste Kraft wird?
In den Umfragen liegt sie im Moment bei 34%, mit 13 Punkten Abstand auf die zweitstärkste Partei, die CDU. Dass sie den Ministerpräsidenten stellen wird, halten in dieser Konstellation viele im Moment noch für unwahrscheinlich (wobei auch hier niemand überrascht tun sollte, wenn es am Ende doch so kommt, dazu gleich mehr).
Alles andere als unwahrscheinlich ist aber, dass ihr ein anderes Präsident*innenamt zufallen wird, über das viel weniger gesprochen wird: das der Landtagspräsident*in.
Der Schaden, den eine autoritär-populistische Partei mithilfe dieses Amtes für die Demokratie in Thüringen und in Deutschland insgesamt anrichten könnte, ist immens.
Und wenn sich die anderen Parteien nicht rechtzeitig auf einen Weg einigen, ihn abzuwenden, wird dieser Schaden sehr bald sehr real werden. Und zwar ohne dass man dann noch viel dagegen tun kann.
DAS AMT DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN
Das Amt der Parlamentspräsident*in ist in Deutschland bisher politisch nicht sehr profiliert. Die Präsident*in repräsentiert die Interessen des Parlaments, nicht die ihrer Partei und ihrer Wähler. Sie hat dafür zu sorgen, dass die parlamentarische Arbeit funktioniert. Sich darauf auch über wechselnde Mehrheitsverhältnisse hinweg stabil verlassen zu können, daran haben im Prinzip alle Parteien das gleiche Interesse. Außer es handelt sich um eine Partei, die von der Erzählung lebt, dass die Eliten ausgetauscht gehören und die Demokratie nicht funktioniert, und die ihren Machtanspruch nicht aus den in der Verfassung geregelten demokratischen Verfahren ableitet – sondern daraus, dass sie sich selbst mit dem Volk gleichsetzt. Eine solche Partei teilt das gemeinsame Interesse an einem funktionierenden Parlament nicht. Das ist die Situation, in der sich im Moment Thüringen – nicht allein, aber jedenfalls – befindet.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Amt des Landtagspräsidenten in autoritär-populistische Hände fallen wird? Die Wahl einer neuen Präsident*in ist das erste, was der neue Landtag nach seinem Zusammentritt macht. Das Recht, jemanden für dieses Amt zu nominieren, gebührt nach guter parlamentarischer Tradition und nach der Geschäftsordnung des Landtags der stärksten Fraktion. Vorgeschlagen heißt noch nicht gewählt; die Landtagspräsident*in braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und niemand kann die Abgeordneten zwingen, zu wählen, wer ihnen vorgesetzt wird. Andererseits: der Druck ist hoch, dass diese Wahl gelingt. Erst wenn er eine Präsident*in hat, ist der Landtag konstituiert und kann mit seiner Arbeit beginnen, kann die Regierungschef*in gewählt werden. Einen Wahlgang nach dem anderen scheitern zu lassen, und einstweilen herrscht parlamentarischer Stillstand und Lähmung – wie die AfD diese Situation für sich ausschlachten könnte, ist leicht vorstellbar. Die Wahl ist geheim und findet ohne Aussprache statt.
WAS KÖNNTE DIE AFD ANRICHTEN?
Angenommen, die AfD-Kandidat*in wird gewählt: Was kann sie dann alles machen? Zunächst: was sie nicht machen kann, ist: was sie will. Sie kann nicht einfach die Tagesordnung nach ihrem Willen gestalten, AfD-Anträge bevorzugen, andere benachteiligen, bestimmte Abgeordnete uferlos lang reden lassen, andere gar nicht. Was wann behandelt wird und wie die Redezeit verteilt wird, bestimmt in der Praxis ein Gremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, der Ältestenrat.
Die Landtagspräsident*in leitet die Sitzungen und stellt fest, was das Plenum beschlossen hat, soweit sie dabei nicht von den Vizepräsident*innen vertreten wird. Eine Sitzung, die sie ganz bestimmt selbst leiten wird, ist die, in der die Wahl zum Ministerpräsidenten stattfindet. Diese Wahl läuft in Thüringen auch bisher schon selten reibungslos, schon gar unter Bedingungen einer Minderheitsregierung, wie sie wohl auch nach der nächsten Landtagswahl gebildet werden muss. In den ersten zwei Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit notwendig.
Aber im dritten Wahlgang, so steht es in der Verfassung, ist gewählt, wer „die meisten Stimmen“ hat. Was das genau bedeutet, ist unklar, und der Versuch des aktuellen Landtags, diese Unklarheit durch eine Verfassungsänderung zu beheben, hat sich im Kleinklein des politischen Streits zwischen der Koalition und der CDU festgefahren. Wenn also im dritten Wahlgang nur ein Kandidat antritt, was heißt dann „die meisten Stimmen“? Mehr als die – nicht vorhandenen – Gegenkandidaten? Oder mehr als Gegenstimmen? Für beides gibt es gute Gründe. Die Person, die das am Ende feststellt, ob der Kandidat im dritten Wahlgang gewählt oder durchgefallen ist – das ist die Landtagspräsident*in.
DANN IST EIN NAZI MINISTERPRÄSIDENT
In der thüringischen Hauptstadt Erfurt kursiert in diesen Tagen ein Papier der ehemaligen SPD-Landesgeschäftsführerin Anja Zachow mit dem Titel „Was dann wieder keiner gewollt haben wird“. Das Papier spielt u.a. durch, wie die Ministerpräsident*innenwahl unter Leitung einer Landtagspräsident*in von der AfD ablaufen könnte. Wenn im dritten Wahlgang der AfD-Vorsitzende Björn Höcke kandidiert und sich Linke und CDU nicht geeinigt haben, einen gemeinsamen Gegenkandidaten aufzustellen – dann könnte die Landtagspräsident*in feststellen, dass Höcke allein mit den Stimmen der AfD gewählt ist. Dann ist ein Nazi Ministerpräsident und steht an der Spitze der Exekutivgewalt des Freistaats Thüringen. Auf Sitzungsunterbrechungen, um darüber verhandeln, wie man diesen Ausgang noch abwenden könnte, braucht dann niemand mehr zu hoffen. Denn auch darüber entscheidet die Landtagspräsident*in.
Die Landtagspräsident*in ist es auch, die in Thüringen die Gesetze ausfertigt und verkündet – bisher eine reine Formalität. Das hatte man in Polen auch gedacht, bis die autoritär-populistische PiS-Regierung plötzlich beschloss, Urteile des Verfassungsgerichts nicht im Amtsblatt zu verkünden, die ihr nicht passten. Eine Formalität, aber eine, ohne die das, was da verkündet werden muss, nicht zu geltendem Recht wird.
DIE AFD KANN SOFORT DIE LANDTAGSVERWALTUNG ÜBERNEHMEN
Was die Landtagspräsident*in ferner tun kann: den Landtagsdirektor ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand schicken und durch jemanden ersetzen, der ihr für ihre Zwecke geeigneter erscheint. Der Landtagsdirektor steht an der Spitze der Verwaltung des Landtags. Die Landtagsverwaltung ist kaum öffentlich sichtbar. Aber dass sie die Abgeordneten unterstützt, und zwar unterschiedslos, ist unverzichtbar: Damit der parlamentarische Betrieb gut und reibungslos funktioniert, braucht der Landtag eine funktionierende, parteipolitisch neutrale Verwaltung.
Die Verwaltung verteilt die Vorlagen, über die die Abgeordneten beraten und beschließen, etwa Gesetzentwürfe. Sie stellt die ganze IT bereit. Bisher muss sich kein Abgeordneter fragen, wer da in der Verwaltung alles seine dienstlichen Emails mitlesen kann. Bisher konnten die Parlamentarier darauf vertrauen, dass der Wissenschaftliche Dienst ihnen unabhängig und unverfälscht zuarbeitet. In normalen Zeiten wird das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung dadurch garantiert, dass am Ende niemand etwas davon hat, wenn dieses Vertrauen durch Misstrauen ersetzt wird. Dies sind keine normalen Zeiten.
Ein Teil des Landtagsgebäudes in Erfurt ist ein Nazi-Bau aus dem Jahr 1939, in dem auch die Gestapo untergebracht war. Sie hat von dort aus ab 1942 die Deportation der Thüringer Juden organisierte. Was aus dem Erinnerungsort, den der Landtag dort eingerichtet hat, wird, das obliegt der Entscheidung der Landtagspräsident*in.
RECHTSEXTREME DELEGATIONEN AUS DEUTSCHLAND UND ALLER WELT ALS GÄSTE EMPFANGEN
Die Landtagspräsident*in vertritt den Landtag nach außen. Sie repräsentiert die Repräsentanz des Volkes. Rechtsextreme Delegationen aus Deutschland und aller Welt als Gäste empfangen, Foyer und Flure mit volksdeutscher Heimatkunst und Propaganda vollhängen – alles Dinge, die sie machen kann im Namen und unter dem Siegel des ganzen Parlaments. Sie kann zum Beispiel mit Viktor Orbáns Danube Institute, dem wohl einflussreichsten und bestausgestatteten Think Tank des globalen autoritären Populismus, Veranstaltungen machen in den Fluren des Landtags, große Empfänge, die heißesten und wildesten Köpfe der globalen Neuen Rechten kommen nach Erfurt und halten ihre völkischen Reden vom „Großen Austausch“ der autochthonen Bevölkerung durch willfährige Migrant*innen und von der Verschwörung der wurzellosen kosmopolitischen Eliten.
Die Landtagspräsident*in kann selbst auf Reisen gehen. Zu Donald Trump nach Mar-a-Lago, nach Moskau zu Vladimir Putin. Sie kann eine Art informelle Thüringische Nebendiplomatie starten. Und das ohne jede politische Verantwortung. Sie muss nicht regieren. Nur repräsentieren. Alles ganz informell, alles abseits von allen Verfahren und Institutionen. Sie kann das „eigentliche Volk“ vertreten, in scharfem Kontrast zu der Landesregierung, die erstens gar keine außenpolitischen Kompetenzen hat und zweitens mangels Mehrheit sowieso die ganze Zeit die größten Mühen hat, irgendetwas zustande zu bringen.
UND DIE DEMOKRATEN WÄREN MACHTLOS
Kann der Landtag diese Präsident*in nicht einfach wieder abberufen? Das kann er. Aber er braucht dafür, laut Geschäftsordnung, eine Zweidrittelmehrheit. Und wenn die AfD bei 34 Prozent landet, wie es im Augenblick die Umfragen prophezeien, dann gibt es keine Zweidrittelmehrheit gegen die AfD.
Was kann man tun? Das Problem muss politisch gelöst werden: Die Fraktionen des demokratischen Spektrums, insbesondere die CDU und die Linke, müssen sich rechtzeitig und verlässlich auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Wahl der Landtagspräsident*in verständigen. Beide Fraktionen müssen sich auf eine*n Abgeordnete*n einigen, den sie beide zum Landtagspräsidenten wählen können, und zwar bevor das Wahlverfahren in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags beginnt. Nicht erst danach. Danach ist es zu spät. Natürlich könnte sich die AfD damit einmal mehr als ausgegrenztes Opfer der Machenschaften des Establishments inszenieren. Aber diese Debatte ist ohnehin unentrinnbar. Ihr auszuweichen ist ohnehin keine Option. Sie muss geführt werden, und zwar jetzt.
Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.de, CC BY-SA 4.0. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite. Vor kurzem wurde das Thüringen-Projekt gestartet.
Maximilian Steinbeis ist Gründer und Chefredakteur des Verfassungsblogs. Prof. Jelena von Achenbach, LL.M. (NYU) ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Erfurt. Artikelbild: Britta Pedersen/dpa
Wer die AfD unterstützt, entscheidet sich bewusst rechtsextremistisch zu sein
Das „habe ich nicht gewusst,“ gilt später nicht
Der nachfolgende Beitrag ist von Prof. Dr. Franz-Alois Fischer
Diese Woche habe ich eine Reihe begonnen zu möglichen Gefahren und Konsequenzen eines AfD-Erfolgs bei den kommenden Wahlen. Im ersten Teil, der auf sehr große Resonanz stieß, zeichnete ich drei Szenarien einer stabilen Regierung für #Thüringen im Jahr 2024: Eine Koalition CDU/Linke gegen die AfD, eine Koaliton unter AfD-Führung und eine absolute Mehrheit der AfD. Alle drei, Stand jetzt, eher unrealistische Szenarien.
Heute daher Teil 2 der Reihe: Die zwei (realistischeren) Szenarien der Instabilität.
Szenario 1: Die Minderheitsregierung Die AfD verpasst die absolute Mehrheit (knapp), findet keinen Koalitionspartner und regiert mit einer Minderheitsregierung.
Dann müsste sie sich für jedes einzelne Gesetzesvorhaben Mehrheiten suchen, andere Parteien müssten mit ihr also keine Koalition schließen, sondern nur ab und an mitstimmen. Auch das werden die anderen Parteien sicher zunächst strikt von sich weisen.
Aber was geschieht bei wichtigen, sinnvollen, notwendigen Gesetzesvorhaben? Stimmt man dann immer dagegen, nur weil es von der AfD kommt? Das ließe sich hervorragend populistisch ausschlachten.
Die Voraussetzung für eine solche Regierung wäre, dass der Landtag Höcke zum Ministerpräsidenten wählt. Das ist aufgrund der Wahlbestimmungen der Thüringer Verfassung nicht komplett unrealistisch, dazu sogleich bei Szenario 2.
Szenario 2: Chaos Dieses Szenario knüpft an einer eklatanten Unklarheit der Thüringer Verfassung an.
Diese sieht nämlich in Art. 70 Abs. 3 S. 3 vor, dass in einem möglichen dritten Wahlgang derjenige zum Ministerpräsidenten gewählt ist, der „die meisten Stimmen erhält“.
Könnte also – fiktives Beispiel – jemand Ministerpräsident werden, der bei 90 Stimmen 30 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen bekommt? Er hätte mit einem „Ja“ nur ein Drittel der Abgeordneten hinter sich, hätte aber die „meisten Stimmen“ erhalten.
Diese Frage ist sehr umstritten und nicht eindeutig geklärt. Darauf hat z.B. der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kürzlich hingewiesen (https://lnkd.in/eqbGNXPt).
Diese Regelung hat bei den derzeitig erwartbaren Mehrheitsverhältnissen das Potential zur veritablen Staatskrise. Die AfD könnte, wenn sie nicht an die Regierung kommt, diesen Umstand ausnutzen, um die Dysfunktionalität der parlamentarischen Demokratie vorzuführen, den Finger immer auf die „Altparteien“ zeigend, die keine stabile Regierung zusammenbekommen.
Einen Vorgeschmack darauf haben wir im Februar 2020 bekommen (siehe Foto). Damals stimmte die AfD im dritten Wahlgang geschlossen für den FDP-Kandidaten Kemmerich, obwohl sie einen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte. Kemmerich wurde (kurz) MP, die bürgerlichen Parteien waren vorgeführt, eine Regierungskrise folgte.