Tipp für Witwen und Witwer, die noch als Arbeitnehmer berufstätig sind.
Der 804 Euro-Tipp – Wie Witwen, Witwer als Arbeitnehmer bis zu 804 Euro mehr verdienen können, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Wer als Witwer oder Witwe eine Hinterbliebenenrente erhält, darf nur in einem begrenzten Rahmen etwas dazuverdienen.
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Gleiches gilt auch bei der Erziehungsrente, die oft überhaupt nicht bekannt ist. Einen Anspruch auf Erziehungsrente haben Frauen, die
– nach dem 30.6.1977 geschieden wurden
– ein Kind erziehen
– nicht wieder geheiratet haben
– und sie als Überlebender die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Der Anspruch besteht bis zur Regelaltersgrenze, wenn das Kind so lange erzogen wird (Behinderte Kinder im Haushalt).
Dieser Anspruch gilt nicht nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex ist, sondern auch, wenn es sich um ein Kind des überlebenden Versicherten handelt.
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Viele anspruchsberechtigte Witwen bzw. Witwer arbeiten nur in Teilzeit, weil ein Bruttoeinkommen über einem gewissen Betrag zu einer Rentenkürzung führt.
Weniger bekannt ist, dass die Grenze des Hinzuverdienstes um bis zu 804 Euro erhöht werden kann, ohne dass hierdurch eine Rentenkürzung erfolgt.
Der Vorteil für den Hinterbliebenen ist, dass seine eigene Altersversorgung höher ist.
Auch für den Arbeitgeber entstehen Vorteile:
1. Der Arbeitgeber kann zeitlich umfangreicher beschäftigen. Gerade bei Arbeitnehmern, die verwitwet sind, ist die Fluktuation geringer.
2. Für die zusätzlich gezahlten 804 Euro (2019) entstehen für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge oder Umlagen (Umlage 1,2 oder Insolvenzgeldumlage).
Möglich macht dies das SGB VI in Kombination mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Wie dies funktioniert und was zu beachten ist, steht teilweise im Artikel
Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.
Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.
So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.
Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).
Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.
Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.
So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.
Gleiches gilt auch für
Selbstständige (Personengesellschaft),
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Freiberufler
Ärzte
Zahnärzte
Heilpraktiker
Apotheker
Architekten
zulassungsfreie Handwerker
sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.
Über 90 verschiedene Notfallordner
Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.
In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.
Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).
Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:
Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
Generationenberater (IHK)
Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
Beamtenversorgung
Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).
Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).
Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Eine #Weiterbildung hält nicht nur fit und sichert die Qualifikation, sondern hilft auch bei dem „Alleinstellungsmerkmal“.
Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden einfache oder auch häufig vorkommende Geschäftsprozesse durch Workflow-Prozesse ersetzt.
Der Mitarbeiter mit einer normalen Ausbildung wird somit ersetzbar.
Allgemeine Fachkenntnisse sind durch Programmierungen fehlerfrei abzubilden.
Dies gilt auch in Beratungsprozessen. Sprachcomputer liefern heute bereits in vielen Bereichen die richtigen Antworten.
Je komplexer die Materie ist, bzw. Je weniger Nachfrage bei einem speziellen Bedarf vorhanden ist, desto eher wird die digitale Nachbildung von Geschäftsprozessen uninteressant sein.
Zu hoch wären die Fixkosten für die Workflows.
Mitarbeiter, die ein hohes Spezialwissen haben, machen sich hiermit weniger ersetzbar.
Know-how aus unterschiedlichen Fachbereichen, das dann noch in Teilbereichen verknüpft ist, schaffen sich hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal.
Beispiel Altersversorgung
Während viele Vermittler in ihrem Produktbereich zwar fit sind, kennen Sie sich nur oberflächlich in der
– betrieblichen Altersversorgung
– gesetzlichen Rentenversicherung, ganz zu schweigen mit dem
– Erbrecht, Erbschaftsteuer
– oder der Pflegepflichtversicherung
aus.
Komplexe Workflow-Software, die hier alle Bereiche für alle einzelnen Zielgruppen zusammenfasst, wird es nicht geben; lediglich für größere Zielgruppen vielleicht einmal.
Wer die Weiterbildung in diesen Bereichen nutzen möchte, sollte auch die Zuschussmöglichkeiten kennen, die vom Bund oder der einzelnen Bundesländern gewährt werden. Selbst die EU beteiligt sich bei der Weiterbildung.
Wer sich in der Finanzbranche weiterbilden möchte, findet auf der Internetseite
#Pflege von #Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung
Für die Pflege von Angehörigen gibt es grundsätzlich nicht nur ein Pflegegeld, sondern für den „Pfleger“ auch Beiträge, die direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Dies gilt grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn es sich nicht um die berufsmäßige Pflege handelt.
Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden.
Pflegt beispielsweise die Frau ihren Mann oder ein behindertes Kind, dann wird hierfür ein Beitrag von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Ist die Pflegekraft jedoch selbst bereits in Rente, entfällt die Zahlung durch die Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung.
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die wenige kennen:
Entstanden ist die Ausnahme durch das Flexirentengesetz.
Wer auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet, z.B. 1%, ist in der Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig und kann als Pflegeperson Rentenanwartschaften erwerben.
Von Vorteil ist zudem, dass die Anwartschaften aus der Pflegearbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5% höher bewertet werden.
Damit können pflegende Angehörige ihren Rentenanspruch weiter aufstocken.
Der Rentenverzicht von 1% ist formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Ebenso sollte die Pflegepflichtversicherung gleichzeitig informiert werden.
Was zu beachten ist, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.
Allerdings sollte bei einer zusätzlichen Rentenzahlung von einer Pensionskasse abgeklärt werden, inwieweit dann auch die Pensionskasse reduziert wird.
§232 Abs. 1 Nr. 2 VAG gilt im Übrigen nur für Pensionskassen.
Zitat: „…Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen,….“
Dies könnte von Pensionskassen auch so ausgelegt werden, dass aufgrund der Pflegetätigkeit das Einkommen nur teilweise wegfällt und dadurch die Rente einer Pensionskasse ebenfalls reduziert wird.
Insoweit ist es ratsam, vor der Beantragung einer Teilrente von 99% dies bei Bestehen einer Pensionskasse vorher abzuklären.
Ähnliche Regelungen könnten in der betrieblichen Altersversorgung auch bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ggf. bestehen. Auch hier macht es Sinn, dies zuvor zu prüfen.
Weiterer Tipp:
Wer Angehörige pflegt, sollte bereits heute an Morgen denken.
1. Solange der zu Pflegende noch geschäftsfähig ist, sollte auch über eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht und das Testament nachgedacht werden.
Ebenso können wichtige Regelungen und Informationen noch dokumentiert werden.
2. Pflegen Berufstätige z.B. ihre Eltern, Tanten oder Onkels oder Großeltern, dann darf die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden betragen, damit die Pflegepflichtversicherung auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt.
3. Wer durch die Pflegeversicherung in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf Riesterförderung. Diese ist aufgrund des wahrscheinlich geringen Einkommens sehr interessant.
Der Notfallordner ist für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner –
Ab 27 € mit 140 Seiten Know-How in 90 verschiedenen Versionen, da nicht immer ein Standard passt.
MIT EINEM GRIFF haben die Angehörigen alle Unterlagen parat.
#Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht, #Patientenverfügung, #Testament, #Betreuungsverfügung sowie die #Checklisten und #Formulare
Über 90 Spezialversionen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen Der #Notfallordner ist in der „Privatversion“ für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.
Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.
Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.deDer
Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm – PP-Kunststoffordner – 2-Ringmechanik mit Niederhalter – Einstecktaschen an Innenseiten
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise #Beamte und #Pensionäre beamtenrechtliche #Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen. Bei #Selbstständigen, #Freiberuflern, #Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der #Handwerker sind bei einem #Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der #Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig. Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen #Handwerkergruppen (Anlage A) …
Der MDR hatte vor kurzem einen umstrittenen Ratschlag gegeben. Verbraucher sollten zweigleisig fahren . Erst eine günstige Risikolebensversicherung abschließen und zugleich über 10, 15 Jahre in Aktien oder Aktienindex-Fonds investieren, denn die werfen bis zu 7 Prozent Rendite ab.
Einfache Ratschläge sind oft bei genauem Hinsehen meist zweifelhaft!
Wer die Charts der Vergangenheit in die Zukunft interpoliert, hat die Rechnung ohne den demografischenFaktor gemacht.
Die Bevölkerung in den Industrieländern schrumpft.
Dies wirkt sich nicht nur auf die sehr lange anhaltende Niedrigzinsphase aus, sondern ebenso auf
den Immobilienmarkt. Derzeit sind in Deutschland rund 40 Mio. Wohnimmobilien vorhanden. In 25 Jahren werden noch ca. 32 Mio. Wohnimmobilien notwendig sein. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Gewerbeobjekte, da wir von 45,5 Mio. Erwerbstätige auf etwa 32 Mio. absinken.
die Sachwerte. Die Erbengeneration erbt heute pro Kopf mehr Sachwerte. Das Vermögen und die Sachwerte werden somit pro Person gesehen steigen.
und auch auf die Aktienwerte. Der Schrumfungsprozeß der Bevölkerung wird in allen Industrieländern stattfinden, wodurch auch die Unternehmen weniger umsetzen oder weniger produzieren werden. Zwar wächst die Weltbevölkerung immer noch weiter, allerdings ist höchst zweifelhaft, ob die Entwicklungsländer in den kommenden 20 Jahren so weit entwickelt sind, dass sie Aktien und Fonds kaufen können.
Hierunter werden auch alle Unternehmen leiden.
Wer fürs Alter vorsorgen möchte, sollte versuchen Produkte zu wählen, die später eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.
Wer heute kurz vor der Rente steht (also ab 55) sollte auf keinen Fall seine Altersversorgung über Aktien und Aktienindizies aufbauen. Kursrückgänge können nicht mehr ausgesessen werden!
Vorhandenes Kapital wird schneller verbraucht, als einem lieb ist.
Arbeitskräfteabsicherung darf nicht fehlen. Hierzu gehören eine ausreichende Absicherung bei längerem Krankenstand (Krankentagegeld) und besonders die finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Neben der Absicherung der Arbeitskraft ist auch die Hinterbliebenenversorgung wichtig. Wer eine eigenständige Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte:
den Alterssparanteil mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. Denn wer spart sonst die Altersversorgung an? Der Sparbeitrag bei der Altersversorgung sollte – im Vergleich zu Aktien und Fonds – mit 67 ein so hohes Kapital abwerfen, dass daraus eine mtl. Rente bis 90 bzw. 100 Jahren (je nach heutigem Lebensalter) garantiert gezahlt werden kann. Wer die o. g. Versorgung (Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung) über die betriebliche Altersversorgung nutzt, kann in der Regel den doppelten Betrag ansparen, da
– der Arbeitgeber mind. 15% des Gesamtbruttobetrages dazu bezahlen muss (§1a Abs. 1 BetrAVG),
– Steuervorteile und
– Ersparnisse in der Sozialversicherung entstehen. Zwar werden später Krankenkassenbeiträge fällig (bei GKV-Versicherten), allerdings haben die Ersparnisse in der Sozialversicherung auch in der Sparphase Überschüsse steuerfrei gebildet. Wenn man dann den Nettoaufwand und die Nettorente (nach Steuern und nach SV) vergleicht, müsste der Fonds bzw. die Aktien eine weit höhere Verzinsung erwirtschaften, als 7 %. Denn bei Aktien und Fonds entstehen ebenso über die Jahre erhebliche Gebühren (Depot, Fondsgebühren, Verwaltungskosten). – Wie heißt es beim Roulett-Spiel: „Wie Bank gewinnt immer!“
Im Übrigen gibt es Produkte, die Aktienwerte sowie Indizes widerspiegeln und mit dem notwendigen Versicherungsschutz in der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit verbinden und nicht für mehrfache Verwaltungskosten sorgen. Diese speziellen ETF-Rentenversicherungen bieten eine kostengünstige Verwaltung und den notwendigen Versicherungsschutz.
Hierbei wird auch frühzeitig das Geld im sogenannten Ablaufmanagement frühzeitig in sichere Papiere 5 Jahre vor Ablauf umgeschichtet. Der Kunde kann hier auch einen eigenen Risiko- und Chancenanteil eigenständig festlegen.
Da hier keine Werbung für bestimmte Unternehmen gemacht werden soll, ist empfehlenswert sich an den Anbietern zu orientieren, die z. B. im map-Report mit exzellent abgeschnitten haben.
Wer Geld für das Alter anspart, sollte also nicht nur das Sparziel und das Kapital am Ende sehen, sondern ob und wie sicher später eine mtl. Rente daraus ist.
Dabei ist auch der Versicherungsschutz in der Sparphase besonders wichtig. Denn wer spart für Sie und Ihre Familie weiter, wenn Sie berufsunfähig werden?
Ein wichtiger Punkt ist auch der Hinterbliebenenschutz nicht nur für unverheiratete Paare, sondern auch für Ehepaare, die nach 2001 geheiratet. Die „neue Hinterbliebenenversorgung“ führt oft dazu, dass keine Witwenrente gezahlt wird.
So wird bei der kleinenHinterbliebenenrente nur eine Übergangsleistung von 24 Monaten erbracht. Bei der großenWitwenrente ist die Einkommensanrechnung seit der neuen Hinterbliebenenrente (Neuregelung ab 2002) erheblich umfangreicher.
In Zusammenhang mit dem Todesfall sollte auch beachtet werden, dass die Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung bei einer Rentenversicherung erheblich niedriger ist, als bei Kapitalanlagen in Form von Aktien oder Fonds.
Bei richtiger Gestaltung kann das Bewertungsgesetz erhebliche Vorteile bieten.
Viele Selbstständige machen sich gerade über ihre eigene Altersversorgung Gedanken.
Nicht ganz grundlos.
Während die große Koalition derzeit noch wegen der Grundrente und der Gestaltung diskutiert, wird es demnächst auch um die Pflichtversicherung der Selbstständigen gehen.
Die Situation der Selbstständigkeit
Wer sich Selbstständig macht, ist oft zunächst voller Euphorie und muss natürlich zunächst seine Idee an die Kunden bringen und kostendeckend arbeiten und auch seine eigenen Lebenshaltungskosten (Steuern, Miete usw) im Blick behalten.
Bestenfalls denkt der Junge Selbstständige an die AbsicherungderBerufsunfähigkeit.
Bei derAltersversorgung haben viele Selbstständige eine unterdurchschnittliche Vorsorge.
Die DIW hatte vor kurzem dafür plädiert, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichenRentenversicherung nicht nötig sei, da der überwiegende Teil der Selbstständigen für das Alter vorsorgen und hatte auch in einer Untersuchung festgestellt, dass viele Selbstständige ein Vermögen von über 100.000 Euro für das Alter angespart haben.
Allerdings:
Selbst wenn der Selbstständige 250.000 Euro angespart hätte, reicht dieses Vermögen als Altersversorgung nicht aus.
Dies zeigt das nachfolgende Beispiel:
Wer
– 250.000 Euro mit 65 angespart hat,
– 2 % Zinsen erhält,
– und mtl. 1.500 Euro entnimmt,
hat nach rund 16 Jahren kein Geld mehr auf der hohen Kante.
Film–>
Wer also 82 wird, ist spätestens dann ein Sozialhilfefall.
Dabei darf man zwischendurch kein Pflegefall werden, denn dann sind mindestens 2.000 Euro zusätzlich fällig.
Ebenso sollte der Partner nach dem eigenen Tod nicht auf die Altersversorgung des Selbstständigen angewiesen sein.
Die Lebenserwartungwächst von Jahr zu Jahr
Weniger bekannt ist, dass die Lebenserwartung pro Jahr seit 1910 um jeweils 3 Monate ansteigt. Wer in 10 Jahren 65 ist, kann davon ausgehen, dass dann die Lebenserwartung um rund 2,5 Jahre länger ist.
Wer heute 65 Jahre ist (männlich) hatte 2017 noch eine Lebenserwartung von 17,8 Jahren. 1988 war bei einem 65 jährigen Mann die Lebenserwartung 13,7 Jahre. Zwar sind dies in knapp 29 Jahren nur eine rund 50 Monate längere Lebenserwartung, allerdings ist der Trend eines längeren Lebens ungebrochen und durch die Medizin (DNA-Forschung etc.) eher steigend.
Insoweit ist es sinnvoll, dass die vernünftige Altersversorgung durch eine lebenslange Rente von mind. Mtl. 1.500 – 2.000 Euro sicherstellt wird.
Dies kann nicht alleine durch Kapital ansparen gesichert sein, sondern nur durch eine lebenslange garantierte Rentenzahlung.
Nicht ohne Grund soll eine Pflichtversicherung beim Selbstständigen
– durch die gesetzlichen Rentenversicherung,
– ein Versorgungswerk
– oder durch eine private Rüruprente erfolgen.
Hierbei ist besonders der Insolvenzschutz für den Selbstständigen ein großer Vorteil.
Warum das DIW die Altersversorgung der Selbstständigen verharmlost.
Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ist eher ein Wirtschaftsinstitut, das die größeren Unternehmen vertritt, zumindest entsteht dieser Eindruck.
Wenn Selbstständige eher eine geringe Altersversorgung ansparen, dann sind die Endpreise für die Industrie oder andere größeren Unternehmen natürlich günstiger.
Bei einer Pflichtversicherung aller Selbstständigen würden die Preise natürlich merkbar anziehen.
Insoweit würde der Selbstständige (besonders Subunternehmer) mit Pflichtversicherung, der für die großen Unternehmen arbeitet, teurer.
Dies gilt natürlich auch für Selbstständige, die als Kleinunternehmer für den Endverbraucher tätig ist.
Trotzdem ist es sinnvoll, dass jeder Selbstständige und auch Unternehmer (z.B. UG, GmbH) eine Pflicht-Altersversorgung mit insolvenzgeschützter lebenslangen Rente hat.
Eine Altersrente in Form von vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen) wäre übrigens falsch kalkuliert.
Grund: Derzeit gibt es in Deutschland etwa 40 Mio. Wohnimmobilien. In 25 Jahren werden aufgrund des demografischen Wandels nur noch ca. 32 Mio. notwendig sein.
Auch bei anderen Sachwerten wird der Wert – wenn überhaupt – nur marginal steigen, denn während heute das Vermögen auf rund 82,5 Mio. verteilt ist, sind es in 35 Jahren nur noch 64-73 Mio. Einwohner (je nach Zuwanderung).
Dies ist auch einer der langfristigen Hauptgründe, warum der Niedrigzins noch sehr lange anhalten wird.
Die Pflicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslang insolvenzgeschützen Rente ist völlig richtig, denn so gab es in der Vergangenheit auch schon viele erfolgreiche Unternehmer, die plötzlich Konkurs gemacht hatten.
Ob eine private Altersversorgung durch Rürup oder durch die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoller ist, muss individuell ermittelt werden.
Pauschal zu sagen, dass die gesetzliche oder private Rentenversicherung besser ist, wäre zu einfach.
Dafür sind die Lebensumstände (Älter, Familienstand, zukünftige Erbschaften, Vermögenssituation) zu unterschiedlich.
Ein Berater sollte hier zumindest umfangreiche Kenntnisse über
– private Altersversorgung
– betriebliche Altersversorgung
– gesetzliche Rentenversicherung
– Erbrecht
vorweisen. Denn bei der individuellen Gestaltung sind diese Fachbereiche ineinander verzahnt.
Ein Notfallordner ist für jeden Menschen sinnvoll.
Wer eine #Patientenverfügung erstellt, sollte – wenn er eine #Vorsorgevollmacht erstellt – darauf achten, dass hierdurch kein Widerspruch entsteht.
Gleiches gilt auch, wenn eine #Generalvollmacht und eine #Vorsorgevollmacht verfasst wird.
In bestimmten Fällen muss auch die Generalvollmacht beim Notar beurkundet werden (Beispiele: #Grundeigentum, Eigentum, #Eigentümer einer Kapitalgesellschaft).
Die Notargebühren errechnen sich aus dem Aktivwert (Vermögen ohne Abzug der Schulden bei Haus). Also möglichst vor #Hauserwerb Generalvollmacht erstellen.
Beim #Testament berechnen sich die Gebühren aus dem Vermögen (abzüglich Schulden).
Bei Grundeigentum lohnt es sich, das Testament beim Notar beurkunden zu lassen, dann ist im Todesfall kein Erbschein notwendig, sondern nur die Testamentseröffnung notwendig.
Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro. Der Erbschein kostet etwa soviel, wie die Beurkundung eines Testaments. Wenn das Vermögen bis zum Tode noch wächst, dann spart dies Gebühren.
Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten, die im
Der Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
– PP-Kunststoffordner – 2-Ringmechanik mit Niederhalter – Einstecktaschen an Innenseiten
Spezialversionen in über 90 Arten
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise Beamte und Pensionäre beamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.
Notfallordner für Handwerker
In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der Handwerksordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.
So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.
Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.
Unternehmer sind meist für eine GmbH oder UG mit Stammkapital verantwortlich.
Zum einen sind sie angestellt und zum anderen Eigentümer. Gerade aufgrund dieser Sonderstellung ergeben sich Besonderheiten, die ein normaler Notfallordner, Dokumentenordner oder Vorsorgeordner nicht abdecken kann.
Neben der Unternehmensform ist jedoch auch entscheidend, in welcher Branche der Unternehmer tätig ist.
So gibt es hierbei vielfältige Unterschiede in der Vorsorge.
Inhaltliche Fragen:
– In welcher Branche sind Sie tätig?
– Sind Sie Alleineigentümer oder Mitinhaber?
– Welche Vollmachten bestehen in welcher Form?
– Sind bei einem GGF minderjährige Kinder vorhanden?
– Welche Form der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht?
Welche Besonderheiten sind bei einem Notfallordner als Unternehmer noch zu beachten?
Besonders auch durch die Branche ist ein allgemeiner Notfallordner weder für Selbstständige, noch für Unternehmer ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie in dem Beispielfilm.
Bestell-Link für die Auswahl des passenden Notfallordner
Extrarente – Vorschlag der Verbraucherzentrale ist nicht praxistauglich!
Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).
Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, dass unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.
Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.
Gründe:
Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.
2. Die Gelder sollen in Fonds gelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später. Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.
In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.
3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.
4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.
Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.
Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.
In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.
5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.
6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.
7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.
Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.
Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.
Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.
Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.
Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.
Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.
Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.
Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.
Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.
Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens
– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater
– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung
– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)
Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.
Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.
Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.
Absicherung #Berufsunfähigkeit #Erwerbsunfähigkeit Warum 25% BU-Tarife besser sind, als 50# BU-Leistungstarife –
Intelligente Vorsorge ist gefragt, denn die #Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht nicht aus.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird seit diesem Jahr eine Zurechnungszeit bis zu 65 Jahren und acht Monaten berücksichtigt.
Somit sind mehr Versicherungszeiten berücksichtigt und die Renten bei Erwerbsminderung höher, wenn sie genehmigt werden.
Allerdings ist die Erwerbsminderungsrente nicht für jeden immer gleich schnell zu erreichen. Damit eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen zu viele Dinge geprüft werden. Dies führt zu schleppenden Bearbeitung und leider auch zu vielen Ablehnungen.
Tipp—> Zu unterscheiden ist zwischen #Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.
Neben der #Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine #Berufsunfähigkeitsrentenversicherung dringend erforderlich.
Vor dem Abschluss einer #Berufsunfähigkeitsrente sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass der Beruf versichert ist und die #Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 25 % #Berufsunfähigkeit anteilig leistet.
Versichert man die Berufsunfähigkeit erst ab einer Leistungsminderung ab 50%, dann ergeben sich bei beispielsweise 60 % #Berufsunfähigkeit sehr oft Auseinandersetzungen mit der Versicherung.
Grund: die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann entweder 100 % leisten oder versucht die Berufs und Fähigkeit unter 50 % zu drücken. Für die Versicherungsgesellschaft geht es um alles oder nichts an Leistung.
Deshalb sind die Prozessquoten der Versicherungsgesellschaft bei Tarif mit 50 % Leistung höher als bei Tarifen, die bereits ab 25 % anteilmäßig leisten.
BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann dies auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel direkt Versicherung) umsetzen.
Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung umgesetzt, dann kann der Versicherungsschutz für den gleichen Nettoaufwand doppelt so hoch versichert werden.
Grund: Der Bruttobeitrag wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei gezahlt, so dass der tatsächliche Nettoaufwand etwa die Hälfte ausmacht.
Wer dann zB 40 % berufsunfähig ist erhält bei den „Tarifen mit ab 25% Berufsunfähigkeit“
80 % Leistung, während bei den normalen 50%-Tarifen keine Leistung erfolgt.
Wird eine 50% BU-Schutz-Police angeboten, dann gleich nach einer BU-Police fragen, die bereits ab 25% leistet und keine Verweisbarkeit beinhaltet.
Wenn dies nicht geboten wird, ruhig bei einem Anbieter nachfragen.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung Muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem vorliegenden Steueranteil versteuert werden. Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. In den meisten fällen ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weit unter dem bisherigen Bruttoverdienst und wird somit geringer versteuert (Steuerprogression).
Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch etwas genauer auf die vertraglichen Grundlagen – insbesondere der Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen – zu achten; letztendlich kann der Arbeitgeber die Personalbindung noch besser erzielen.