Ohne Energieausweis kann Strafe bis 15.000 Euro drohen

Energieausweis – Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine #Immobilie #verkaufen oder neu #vermieten wollen. Wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier:

Kurzfassung:

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Schon in der #Wohnungsanzeige müssen bestimmte #Kenndaten genannt werden.

Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen #Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden.

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.

Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer oder Architekt einen erforderlichen Ausweis erhalten.

Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Wohnungseigentümer in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten.
Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung.

Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welcher #Ausweis für welches #Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes
———
Bedarfsausweis bei

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

—-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt ——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

——

Außerdem kann ein #Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die #Heizkosten- und #Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über #Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für #Neubauten wird grundsätzlich ein #Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „#Energieausweis für #Nichtwohngebäude“.

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für #Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

——
Wann müssen Sie den #Energieausweis vorlegen?

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die #Energieeffizienz der #Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.

Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die #Pflicht, Ihnen den #Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden, – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressent dies fordern.

Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

Wer eine #Immobilie #vermieten oder #verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen.

Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.

Dies sind:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie

Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.

Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen.

Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind.

Die Ausweis-Ausstellerin ist dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie muss prüfen ob die angegebenen Daten plausibel sind.

Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn eine Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt.

In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und Ihr:e Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden (Ausnahmen: s. Oben).

Für Makler:

Die EnEV verpflichtet Makler, bestimmte Angaben zu den energetischen Kennwerten einer Immobilie vorzuweisen. Werden Informationen weggelassen oder falsch angegeben, droht eine Abmahnung und Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Zu den in der EnEV 2014 geregelten Pflichten, die neben den Verkäufern auch Maklern, Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern beim Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien auferlegt werden, zählen gemäß § 16a der Energieeinsparverordnung 2014 unter anderem die folgenden für Immobilienanzeigen verpflichtenden Angaben:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Als kommerzielle Medien gelten insbesondere:
  • Webseiten von Immobilienmaklern,
  • Immobilienportale wie Immonet, Immowelt und Immobilienscout bzw. ImmoScout,
  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Schaufenster des Maklers
    III. Wen treffen die Pflichten?
    Pflichten zur Angabe der vorbezeichneten Informationen treffen auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
    Käufern oder potentielle Mietern einer Immobilie bietet der Energieausweis Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie. Der Ausweis gibt Auskunft zu einem möglichen Energiebedarf und Energieverbrauch.
    Gemäß § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorhanden sein und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgezeigt werden.
    IV. Wann muss der Energieausweis vorliegen?
    Energieausweise müssen spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Dabei muss der Makler dem Interessenten nicht zwangsweise einen Ausweis in Kopie übergeben. Es reicht aus, wenn der Ausweis ausliegt oder sichtbar ausgehängt wird, damit der Interessent sich ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen kann. Dies ergibt sich als Pflicht direkt aus der EnEV.
    V. Wer mahnt ab?
    Bereits seit einiger Zeit mahnt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Allerdings sind auch von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen denkbar. Werden in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis unvollständig oder gar falsch dargestellt bzw. werden die werden Informationen ganz weggelassen, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen. Makler halten in Immobilienangeboten für Immobiliensuchende wesentliche Informationen bereit. Mittlerweile ist es höchstrichterlich entschieden: Makler müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis weitergeben. Der BGH geht davon aus, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis eine Irreführung der Immobilieninteressenten durch Makler begründen kann. Daher darf keinesfalls auf die verpflichtenden Informationen verzichtet werden.
    VI. Wie ist die Rechtslage?
    Mittlerweile hat der BGH diverse Fälle verhandelt, in denen jeweils die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Klägerin aufgetreten ist. Der BGH begründete in seinen Urteilen unter anderem, dass dem Verein zwar kein Unterlassungsanspruch aufgrund der EnEV zustehe, da sich die EnEV grade nicht an Makler richte. Allerdings sei den Maklern vorzuwerfen, dass wesentliche verpflichtende Informationen vorenthalten würden.
    Daher nahm der BGH einen Verstoß gegen § 5a Absatz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Unlauter handelt nach § 5a Absatz 2 UWG, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Empfehlenswerte Energieberater aus dem Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg

Heinrich Frommelt, 71254 Ditzingen, TEL.: +49 174 2431912

Sterbehilfe – Neue gesetzliche Regelung geplant

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl

Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet In die Diskussion über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Nachdem zunächst drei Vorschläge vorgelegen hatten, sind es nun noch zwei. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag führen ihre Initiativen zu einem gemeinsamen Entwurf zusammen. Zu einer Abstimmung im Bundestag könnte es noch im Juli kommen.

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl. Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Wer Rente frühzeitig plant hat oft mehr Rente

Rententipps – Was Du frühzeitig beachten solltest, wenn Du in Rente gehen möchtest.

Wer nur zur #Rentenantragstelle 3 Monate vor der Rente die #Rente beantragt, macht etwas falsch.
Zum einen sind die Rentenantragstellen bei den Gemeinden überlastet und zum zweiten nur unzureichend umfangreich geschult.
Es ist besser bereits 5 Jahre vor der Rente sich von einem #Rentenberater beraten zu lassen.
Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung vorhanden ist, sollte der Rentenberater auch hierfür qualifiziert sein (Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Wird frühzeitig diese Beratung genutzt, dann kann die Altersversorgung durchaus höher sein.

Für die #Erstberatung verlangen die Rentenberater etwa 180 Euro (zuzüglich MwSt).

Was man selbst im Voraus machen sollte:

  1. Zeiten überprüfen, um Lücken zu schließen
    Sie können online oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren #Versicherungsverlauf beantragen, um zu überprüfen, ob Ihre Schul- und Versicherungszeiten korrekt eingespeichert wurden. Wenn alle Lücken geschlossen sind, schenken Sie kein Geld her.
  2. Kindererziehungszeiten beantragen Die Zeit der Kindererziehung verbessert die Rente: Nicht nur die Mutter, auch der Vater kann #Kindererziehungszeit erhalten, wenn er eine Zeit lang das Kind überwiegend erzogen hat. Für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden, sind 30 Monate Kindererziehungszeit festgelegt, danach 36 Monate pro Kind.
  3. Frühzeitige #Rentenhochrechnungen auch mit der Möglichkeit von #Sonderzahlungen
    In bestimmten Fällen ist es möglich und sinnvoll zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen.
    Ob und wie viel zusätzlich eingezahlt werden kann und sinnvoll ist, kann der Rentenberater mit Ihnen gemeinsam eruieren.
  4. Frühzeitige #Rentenantragstellung
    Sie sollten frühzeitig den #Rentenbeginn planen: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, haben Sie höchstens drei Monate Zeit, rückwirkend Ihren Antrag zu stellen. Also gut aufpassen, damit Sie pünktlich zum Renteneintritt die Zahlung erhalten.
  5. Freibetrag sichern Welcher Anteil der Rente der #Besteuerung unterliegt, ist vom Jahr der Antragstellung abhängig. Der steuerliche Freibetrag verringert sich mit jedem weiteren Jahr der Antragstellung um ein Prozent.
  6. Unbegrenzter #Hinzuverdienst Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr. Seit dem 1.1.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Heißt: Rentner müssen keine Angst haben, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie was dazuverdienen. Sie können zwei Einkünfte nebeneinander beziehen: Rente und Arbeitsentgelt.
    Beispiel: Sie arbeiten neben Ihrer Rente ab dem 1. Januar 2023 weiter mit einem Brutto-Monatsgehalt von 1000 Euro. Damit zahlen Sie weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Im Januar 2026 erreichen Sie die Regelaltersrente. Ab da erhöht sich Ihre Rente um etwa 30,06 Euro brutto monatlich. Macht im Jahr 360 Euro mehr brutto an Rente.
  7. #Altersteilzeit
    Hier unterscheidet man zwei Formen: Das #Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit auf die Hälfte gekürzt und auf die gesamte Dauer der #Altersteilzeit verteilt wird. Einige #RENTENEXPERTEN bevorzugen das Blockmodell, um früher aus dem Berufsleben auszusteigen.

Im Blockmodell kann die maximale Dauer drei Jahre betragen.

Bedeutet, dass man 1,5 Jahre arbeitet und 1,5 Jahre freigestellt wird.

Allerdings kann eine längere Frist durch einen Tarifvertrag oder andere Regelungen vorgesehen werden.

Dabei verzichtet man auf 50 Prozent des Gehalts, bekommt aber über die Aufstockungen Geld dazu.

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und abgabenfrei.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient in Vollzeit 2000 Euro brutto im Monat. Wenn er in Teilzeit arbeitet und nur die Hälfte des Vollzeitgehalts verdient (1000 Euro brutto im Monat), beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 18,6 Prozent von 1000 Euro, also 186 Euro.

Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent von 80 Prozent der 1000 Euro zahlen, was 148,80 Euro ausmacht.

Insgesamt beträgt der Rentenversicherungsbeitrag damit 334,80 Euro. So unterscheiden sich der Rentenversicherungsbeitrag in Altersteilzeit (334,80 Euro) zu dem Vollzeit-Beitrag (372 Euro) kaum.

  1. Einmaliger Freibetrag für die Sozialversicherung
    Seit dem 1.1.2023 beträgt der einmalige Krankenversicherungs-Freibetrag 169,75 Euro. Sprich: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig.

Beispiel: Eine Frau im Rentenalter bezieht eine Betriebsrente in Höhe von jeweils 75 Euro und 125 Euro. Diese werden zusammengerechnet, macht 200 Euro.

Die Berechnungsgrundlage für die KV-Beiträge sind 200 Euro abzüglich des Freibetrages. Dies gilt allerdings nicht beim Pflegeversicherungsbeitrag. Somit muss die Rentnerin lediglich 30,25 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, anstatt der früher berechneten 32,40 Euro. Macht im Jahr ein Plus von knapp 44 Euro.

www.Renten-Experte.de

Autonomes Fahren wird selbstverständlich und bietet neue Chancen

Autonomes #Fahren muss in den kommenden 5 bis 7 Jahren umgesetzt werden.

Ansonsten droht ein Versorgungschaos.

Autonome #Fahrzeuge werden immer wichtiger.

Ohne #autonome #PKW droht in den kommenden 20 Jahren der #Versorgungskollaps.

Zitat statistica…:
„Die Bevölkerungsentwicklung zeigt diese Alterung sehr deutlich: Während die gesamte Bevölkerung zwischen 1991 und 2021 um etwa 3 Millionen Personen
gewachsen ist, ist die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich schneller gestiegen, Da jüngere Geburtsjahrgänge zugleich sinkende Personenzahlen aufweisen, stellen die ab 65-Jährige im Zeitverlauf auch einen immer größeren Anteil an der Gesamt-bevölkerung. Er stieg von 15 % im Jahr 1991 auf 22 % im lahr 2021.““….“
„…Zu den Hochbetagten ab 85 Jahren zählten 1991 knapp 1,2 Millionen Menschen. Ihre Zahl stieg bis 2021 insgesamt auf 2,6 Millionen. Sie hat sich damit verdoppelt und wuchs relativ betrachtet deutlich stärker als die der älteren Menschen
ab 65 Jahren insgesamt (+ 53 %)….“

  • Zu wenige jüngere Menschen, die auch pflegen können…
  • Zu wenig Dienstleistungspersonal
  • Ärztemangel
  • und die Fahreignung von Hochbetagten wird zum
    Sicherheitsrisiko

Es wird dringend das #autonome #Fahren – Stufe Highend – in den kommenden 5-7 Jahren
notwendig

Selbst erlebter und durch dashcam aufgenommener Vorfall (Film wird allerdings nicht veröffentlicht)

Im Oktober musste in Ditzingen seinen Führerschein abgeben, weil er auf einer Fahrt von 3 km ..

… nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km …

  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • …. nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km ..
  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • 2 mal beim Abbiegen die Fußgängerwege überfuhr (über Bordstein gefahren)..
  • 1 parkendes Fahrzeug streifte

Durch viel Glück kam kein Mensch zu schaden….

Zu Hause angekommen parkte er sein Fahrzeug vor der Garage.

Eine Minute später ist die Polizei eingetroffen und hatte ihn dann befragt….

Ihm wäre nichts besonderes aufgefallen, außer dass es geregnet hatte….

Da das Fahrzeug durch ungwöhnliche und gefährliche Fahrmanöver mir aufgefallen war und ich annehmen musste, dass der Fahrer

  • betrunken ist oder
  • ein Kind
    vielleicht ist, hatte ich das Fahrzeug mit Abstand verfolgt und dirgend Polizei informiert.

Durch #autonome #Fahrzeuge kann dies verhindert werden.

Zusätzlich ergeben sich durch autonome Fahrzeuge auch viele #Zukunftschancen:

  1. Man braucht kein eigenes Fahrzeug mehr, denn ich bestelle das heute gewünschte Fahrzeug per App.
  • Zum Shoppen den Kleinwagen.
  • Erwas Sperriges zu transportieren den Transporter
  • Für den Theaterbesuch die Limousine.
  1. Fahrzeuge stehen nicht zu 95 % (=durchschnittliche Nutzung 1,2 Stunden) herum und altern vor sich hin. Die 24 stündige Auslastung steigt auf ca das 6-fache an.
  2. Keine #Strafzettel wegen falsch #Parken oder #Geschwindigkeitsüberschreitung
  3. Anzahl der Parkhäuser sinkt.
  4. Immobilienpreise im städt. Bereich sinken, da man auch als Senior etwas außerhalb wohnen könnte. Die Fahrtwege werden vom autonomen Fahrzeugbewältigt. Immobilien etwas außerhalb werden somit attraktiver.
  5. Der #Luxus heißt dann nicht „MEIN tolles Auto“, sondern „Ich kann mir heute diesen Wagen bestellen und morgen ein anderes.
    Luxus ist dann nicht Eigentum, sondern die Auswahl.

Ich fahre heute bereits ein teilsutonomes Fahrzeug,

  • das bremst, wenn das vordere Fahrzeug bremst,
  • Gas gibt, wenn das vordere Fahrzeug beschleunigt,
  • die Spur hält
  • die km-Begrenzung vom Verkehrsschiöd scannt
    usw.
    Es ist somit #teilautonom (Stufe 2 bzw. 3 von 5), braucht aber noch einen Fahrer.

Natürlich muss die Fahrsicherheit auch beim autonomen Fahren gewährleistet sein.
Aber man darf auch nicht verschweigen, dass der Mensch im Straßenverkehr Unfälle verursacht.
In 2022 gab es im Straßenverkehr:

  • 2,4 Mio. erfasste Unfälle
  • 358.685 Verletzte
  • 2.776 Verkehrstote

Makaber:
Stirbt ein Mensch in den USA an den Folgen eines Unfalls durch ein autonomes Fahrzeug, dann wird dies weltweit publiziert.
Stirbt die gleiche Person durch menschliches Versagen, wird die seltenst ein Schlagzeile in den Medien.

Notfallordner Handwerker

Ein Notfallordner mit allen wichtigen Dokumenten und Übersichten ist nicht nur für Privatpersonen wichtig.

Auch Selbstständige und Unternehmer müssen hier eine Vorsorge treffen.

Gerade bei Handwerkern sind spezielle Bereiche beim Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in 84 verschiedenen Versionen.

Zu unterscheiden ist in:

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Selbstständige

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Unternehmer (GmbH UG et.)

sowie 6 zulassungsfreie Handwerksbereiche.

Insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufengibt es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer
Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-handwerker/index.html

Notfallordner Handwerker

Gerade bei Handwerkern sind spezielle Bereiche beim Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in verschiedenen Versionen.

Insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufengibt es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-handwerker/index.html

Neuregelungen bei Vollmachten – Notfallordner

Vollmachten – News seit 1.1.2023

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung. Ohne eine #schriftliche #Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Dieses #Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende #Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein #Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer #Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem #Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nicht?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

News – Ab 2023 Neuregelungen Vollmachten und Generalvollmachten

Neuregelungen bei Vollmachten aber nur für Ehepartner und Lebenspartner

Vollmachten – News seit 1.1.2023

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung. Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

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Werner Hoffmann

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⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

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⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

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⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Urlaubsplanung 2023 – Sichere Länder –

Urlaubsplanung 2023 – in welche Länder sollte man reisen? Was sollte man noch berücksichtigen?
Wer dieses Jahr in den Urlaub geht, sollte auf jeden Fall die #RISKMAP 2023 berücksichtigen und

  1. eine Auslandsreise Krankenversicherung
  2. eine Reiseversicherung
    abschließen. Sinnvoll ist dies bei der Debeka
    tel:+491772716697

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Die #RiskMsp 2023 zeigt die gefährlichsten und die sichersten Reiseländer an

Beispiel: Die Türkei ist gelb gekennzeichnet, also immer noch nicht grün.
Und dies auch, weil dort Anschläge stattfinden und gewisse politische Unruhen bestehen.

Besonders zu beachten:
Wer in den Urlaub geht, sollte auch das Thema Generalvollmacht/Teilvollmacht Vorsorgevollmacht geklärt werden, so dass bevollmächtigte Personen auch in der Abwesenheit gewisse Dinge regeln können.
Auch bei einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall im Urlaub macht es Sinn alles davor zu regeln.
Hilfreich ist hier auch der #Notfallordner von

www.Not-Fallordner.de

Die Risk Map zeigt, wohin man gerade bedenkenlos reisen kann und wo man besser in der nächsten Zeit keine Ferien planen sollte. Wenn Sie also noch nicht wissen, wo sie den kommenden Urlaub verbringen, könnte diese Karte für Sie interessant sein.
Noch vor gar nicht langer Zeit galten die Ukraine und der Iran unter Reisenden, die ein besonderes Ziel suchten, als Geheimtipp. Aktuell sollte man Urlaub in beiden Ländern tunlichst vermeiden: Die Ukraine wird seit fast einem Jahr von Russland mit einem blutigen Krieg überzogen. Und im Iran setzen sich Menschen gegen das autoritäre Regime zur Wehr – die Herrscher lassen die Proteste wiederum gnadenlos niederschlagen und Menschen nach Schnellverfahren hinrichten.

Wo kann man bedenkenlos hinfahren und wo wird es möglicherweise gefährlich? Das deutsche Unternehmen A3M will diese Frage mit seiner Risk Map beantworten.

Auf der Karte gibt es fünf farbliche Abstufungen, sie reichen vom dunkelrot eingefärbten „very high risk“ (sehr hohes Risiko) bis zum dunkelgrünen „very low risk“ (sehr geringes Risiko). An ihnen lässt sich ablesen, wie ein Land derzeit eingeschätzt wird. Deutschland zählt neben einigen anderen europäische Staaten und Kanada zu den vergleichsweise wenigen dunkelgrünen Ländern. Die USA werden ebenso wie Argentinien, Australien, Neuseeland, Namibia, Marokko (ohne Westsahara), Japan, Spanien, Frankreich und einigen weiteren Ländern hellgrün eingefärbt.

Risk Map bietet Überblick über Risiken in allen Gebieten der Welt

Andere beliebte Reiseländer wie etwa die Türkei oder Südafrika sind gelb. Gelb bedeutet: Eine Reise ist mit erhöhten Risiken verbunden, aber ohne spezielle Vorkehrungen möglich. Gefahren können zum Beispiel durch erhöhte Gewaltkriminalität oder eine besondere Gesundheitslage oder Naturereignisse drohen.

Rote oder dunkelrote Länder können laut Einschätzung der Experten dagegen nur mit größeren beziehungsweise erheblichen Einschränkungen bereist werden – wenn es überhaupt möglich ist. In jedem Fall sind für eine Reise in ein solches Gebiet gründliche Vorkehrungen zu treffen, etwa ein Sicherheitskonzept.

Die Risk Map ist für User frei zugänglich, das eigentliche Angebot von A3 ist aber viel umfangreicher: Die Analysten scannen täglich relevante Daten und Informationen und geben aktuelle Risikobewertungen zu allen Weltregionen ab. Zu den A3M-Kunden zählen etwa Unternehmen aus der Reisebranche, die über aktuelle Entwicklungen auf dem neuesten Stand sein müssen. Denn: „Es passiert das ganz Jahr über etwas“, sagt ein A3M-Mitarbeiter am Telefon. Und es seien nicht nur Kriege, die Reiseländer unsicher machen: „Das können auch Demonstrationen und politische Unruhen sein. Die letzten Jahre waren zudem natürlich sehr von der Pandemie beeinflusst“. Hinzu kommen Naturereignisse wie etwa Hurrikans, Tsunamis, Erdbeben oder schwere Überschwemmungen, Gewaltkriminalität, Terrorismus und etliche andere Faktoren.

Quellen: A3M

Weihnachtsbaum – Vorsicht Feuergefahr beim Vernichten

#Weihnachtsbaum – Vorsicht #Feuergefahr beim #Vernichten

Der #Weihnachtsbaum darf nicht (gleich und ganz) verbrannt werden

Optimalerweise sollte ein Weihnachtsbaum 12 bis

24 Monate lang trocknen, damit er eine Rest-feuchtigkeit von unter 20 Prozent besitzt

So, raus damit: Die Feste sind vorbei, der Weihnachtsbaum wird aus dem Fenster geworfen.

Wer ihn nicht der Entsorgung überlassen und lieber im Ofen verfeuern will, muss aber ein bis zwei Jahre warten.

Der Weihnachtsbaum darf nicht direkt nach den Feiertagen im Ofen entsorgt werden.

Gut ein bis zwei Jahren #Trocknungszeit ist für erntefrisches Holz wie von den #Weihnachtsbäumen nötig, bevor es laut gesetzlichen Bestimmungen verbrannt werden kann.

Darauf weist der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz-und Küchentechnik) hin.

Denn in der Regel werden #Tannenbäume erst kurz vor dem Verkauf geschlagen und während der Feiertage von uns auch noch gut mit Wasser versorgt.

Daher ist das Holz noch viel zu feucht.

Hohe Emissionen und wenig Brennwert

Es hat daher einen zu geringen Brennwert. Und es bildet sich viel Rauch, Kohlenmonoxid und Feinstaub, wenn Holz noch feucht verbrannt wird – zu viel laut Gesetz.

Vorgeschrieben ist für #Brennholz ein Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent, das entspricht einem Wassergehalt von rund 20 Prozent.

Aber man kann das künftige Brennholz lagern und gegebenenfalls schon nächsten Winter verbrennen.

Ob der nötige Feuchtegehalt dann erreicht ist, lässt sich mit einem Messgerät aus dem Baumarkt bestimmen.

Wichtig: Der Baum muss zum Verbrennen komplett von seinem Schmuck befreit sein, also auch von kleinsten Lametta-Teilchen.

Und am besten ist es, auch die #Nadeln zumindest für manche Ofenformen zu #entfernen.

Nadeln nicht verbrennen

Denn sie haben viel Harz, welches laut HKI in der Hitze der Flammen kocht und umherspritzt – etwa auf die Sichtscheiben, dort kleben bleibt oder gar einbrennt. Von dort lässt es sich nur noch mühsam entfernen.

Außerdem warnen die Ofenexperten davor, trockene Zweige mit Nadeln auf eine vorhandene Glut oder direkt in die Flammen zu geben.

Die Nadeln können sich schlagartig entzünden – eine Stichflamme kann entstehen.

Bei Verfeuern der benadelten Äste werden auch sonst extrem hohe Temperaturen erreicht, was Schäden am Ofen verursachen kann, etwa einen Bruch der Glaskeramik.

Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

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Werner Hoffmann

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⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

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