Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Nach 46 Berufsjahren (Debeka in unterschiedlichsten Positionen und vielen Vertriebserfolgen (Übernahme der Beamtenkrankenkasse mit 12.000 Versicherten (1993), Abschlüsse grösserer bAV-Verträge, Zusatzverträge)
und vieler zusätzlichen Aus-, Fortbildungen und Studien)
leiste ich mir jetzt neben meiner sehr guten Rente und bAV den Luxus,
dann noch etwas beruflich zu tun, an dem ich Spaß habe und zwar
nicht als Vertriebler gegen Provision,
sondern ausschließlich gegen Honorar
als Unabhängiger Rentenberater (RDG) für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner und weitere Versicherte der Deutschen Rentenversicherung DRV, Versorgungswerke
Gutachter in der #bAV
Dozent,
und rund um die Inhalte meines Notfallordners in 90 Spezial-Versionen für viele unterschiedliche Berufsgruppen.
Ich kann es mir heute eben leisten, das zu tun, was mir Spaß macht und was mich interessiert.
(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Debeka machte auch viele Jahre Spaß, wobei es auch dort schattige Zeitabschnitte gab, die ich heute gedanklich in den „Keller“ weggeschlossen habe.
Politisch äußere ich mich auch heute.
Ich gehöre zu keiner Partei, bin aber überzeugter demokratischer Europäer.
Und das beinhaltet auch, dass ich als Demokrat
nicht für Monokontrolle der fossilen Energielobby oder Energiekonzerne bin,
sondern auch für erneuerbare Energie einstehe,
die durch Verbraucher und Kommunale Unternehmen selbst gewonnen wird.
Denn bei erneuerbarer Energie fängt die Demokratie erst richtig an.
Es ist völlig nachvollziehbar, dass
Gas- und Ölkonzerne
Tankstellenlobby
Energiekonzerne
Verbrennerhersteller
Kfz-Verbrenner-Werkstätten
Verbrennerzulieferer
ihren Absatzweg möglichst ausschließlich für sich behalten wollen.
Aber die Zeit AlteDeutscheMännerSyndrom (#ADMS) muss vorbei sein.
Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.
Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.
Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können
Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.
Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
Geplant ist:
Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.
Wichtige Klarstellung
Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.
Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.
Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.
603 Euro ab 1. Januar 2026
Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.
In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.
Warum das relevant ist
Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.
Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.
Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.
Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.
Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.
Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist. Doch rechtlich ist das nicht so.
Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.
Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.
*
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.
Zum Beispiel:
Gespräche mit Ärzten führen,
medizinische Entscheidungen begleiten,
mit Behörden kommunizieren,
Verträge kündigen oder abschließen,
organisatorische Dinge im Alltag regeln.
Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.
**
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht geht noch weiter.
Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.
In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.
Wichtig ist dabei vor allem eines:
Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.
***
Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll
Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat. In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.
Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.
Der Vorteil: Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.
Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.
Notfallordner von www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann
Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de
Ein ruhiger Blick nach vorne
Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.
Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:
ihre Erwerbsminderungsrente,
mögliche Pflegeleistungen,
Unterstützung durch ihre Familie,
und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.
Später sagte sie einmal:
„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen. Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“
Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.
Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.
Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.
Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.
Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.
Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.
Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:
1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.
2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten
Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.
Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.
Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:
dem persönlichen Gesundheitszustand,
der statistischen Lebenserwartung,
der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
möglichen steuerlichen Auswirkungen,
und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.
Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.
Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:
Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.
Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann
Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.
Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.
Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.
Alter vs. neue Witwenrente
Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.
Einkommensanrechnung
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.
Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.
Änderungen ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.
Mein Rat
Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,
ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.
Was ändert sich 2026?
1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.
2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.
3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.
Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,
unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.
Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.
Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.
Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.
Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.
Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.
Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.
Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.
Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von
bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.
Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf: www.renten-experte.de
Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.))
Werner Hoffmann.
Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht mehr für den Alltag. Ursache ist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.
Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.
Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Die 40 Prozent, die am Ende angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.
Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Schon kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben.
Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Oft werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.
Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.
Viele Erfahrungen zeigen, dass erst durch fachkundige Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.
Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden.
bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und Angehörige.
Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf: www.renten-experte.de
Vorsorge und Selbsthilfe in verschiedenen Krisensituationen
Nicht nur ein Unfall oder eine Krankheit mit anschließender Geschäftsunfähigkeit können einen Notfall verursachen.
Ein Notfallordner mit
Generalvollmacht inklusive Vorsorgevollmacht,
Notariell beurkundeten Testament,
Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind,
Kopie oder Original wichtiger Unterlagen (Kreditkarten, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, verschlüsselte Kennwortübersicht aller Konten
ist eine wichtige Grundlage. Im Laptop eingescannte oder sonst digital gespeicherte Dokumente bringen nichts, da viele Unterlagen im Original irgendwann einmal benötigt werden.
——-
Aber auch andere Situationen machen eine persönliche Notfallvorsorge unumgänglich.
———
Krisen können jederzeit auftreten – sei es durch Naturkatastrophen wie Unwetter und Hochwasser oder durch technische Zwischenfälle wie Stromausfälle.
Ein umfassender Notfallplan und präventive Maßnahmen können helfen, sich selbst und anderen in Notsituationen beizustehen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Selbsthilfe.
Grundwissen für die Krisenbewältigung
1. Das eigene Wohnumfeld kennen
Ein fundiertes Wissen über die Umgebung kann entscheidend sein, um im Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. Dazu gehören folgende Überlegungen:
Naturgefahren: Gibt es in der Nähe fließende Gewässer, die ein Hochwasserrisiko bergen?
Industrie & Gefahrenstoffe: Befinden sich Betriebe in der Nähe, die in Krisensituationen besondere Gefahren darstellen könnten?
Überschwemmungsgefahr: Gab es in der Vergangenheit Überschwemmungen durch Starkregen?
Brandschutz: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden? Sind Rettungswege und Fluchttüren frei zugänglich?
Zudem sollte man sich mit Fluchtwegen und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen. Dazu gehört die Kenntnis von höhergelegenen Orten und sicheren Wegen dorthin.
2. Gemeinschaftliche Hilfe in Notfällen
Krisensituationen lassen sich besser bewältigen, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn oder Freunden besteht. Überlegen Sie, wer im Notfall helfen kann und tauschen Sie wichtige Kontaktdaten aus.
3. Frühzeitige Krisenwarnungen nutzen
Je früher man von einer Krise erfährt, desto besser kann man reagieren. Es gibt verschiedene Warnsysteme, die genutzt werden sollten:
Warn-App NINA: Kostenlose App mit aktuellen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Durchsagen von Feuerwehr und Polizei: Offizielle Informationen über Lautsprecherdurchsagen.
Sirenen: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bereits ein Sirenennetz im Aufbau, das zwei Signalarten nutzt:
Warnung: Ein- und abschwellender Heulton (1 Minute) → Sofort Schutz suchen, Fenster und Türen schließen, Medien verfolgen, Nachbarn informieren.
Entwarnung: Dauerton (1 Minute) → Gefahr vorüber.
Weitere Informationen sind beispielsweise auch auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg abrufbar.
4. Notrufnummern speichern
Legen Sie die wichtigsten Notrufnummern als Merkzettel in der Nähe Ihres Telefons oder speichern Sie sie im Handy:
Polizei: 110
Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Giftnotruf Freiburg: 0761 19240
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Bei einem Notruf ist es wichtig, klare Informationen bereitzustellen:
WO ist der Unfallort?
WAS ist passiert?
WER ruft an?
WARTEN auf Rückfragen der Einsatzkräfte.
Private Notfallvorsorge
Jeder sollte für den Ernstfall gerüstet sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Vorrat für mindestens 10 Tage.
1. Lebensmittel- und Wasservorräte
Ein Notvorrat sollte aus haltbaren Lebensmitteln bestehen, die ohne Kühlung lagerfähig sind. Dazu gehören:
Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag (empfohlen: 20 Liter für 10 Tage)
Grundnahrungsmittel: Nudeln, Reis, Kartoffeln (3,5 kg pro Person)
Gemüse & Hülsenfrüchte: Dosen oder getrocknete Produkte (4 kg pro Person)
Obst & Nüsse: Lang haltbare Produkte wie Trockenobst oder Dosenfrüchte (2,5 kg pro Person)
Milchprodukte: H-Milch, Milchpulver (2,6 kg pro Person)
Fleisch, Fisch & Eier: Dosenfleisch, getrocknete Eier (1,5 kg pro Person)
Fette & Öle: Pflanzliche Öle, Butter (0,357 kg pro Person)
Campingausrüstung: Spirituskocher mit Brennmaterial (nur im Freien benutzen!), Batteriebetriebene Rundfunkgeräte.
3. Notfallrucksack für Evakuierung
Falls Sie das Haus kurzfristig verlassen müssen (z. B. wegen Hochwasser oder Feuer), sollte ein Notfallrucksack bereitstehen mit:
Persönlichen Medikamenten
Behelfsmäßiger Schutzkleidung
Unterwäsche, warme Kleidung
Gummistiefeln und festem Schuhwerk
Essen & Trinken für einige Stunden
Arbeits- und Schutzhandschuhe
Wichtige Dokumente (z. B. Ausweis, Versicherungspapiere)
Fotokopien wichtiger Unterlagen
Fazit: Gut vorbereitet ist halb gerettet
Die richtige Vorbereitung kann in einer Krise überlebenswichtig sein. Wissen über das eigene Wohnumfeld, Vorräte für den Notfall und eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn helfen, schwierige Situationen sicherer zu bewältigen. Nutzen Sie moderne Warnsysteme und speichern Sie Notfallkontakte, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Wer vorbereitet ist, kann nicht nur sich selbst, sondern auch anderen helfen
Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 2
Nachdem wir bereits wichtige Grundlagen der Krisenvorsorge sowie private Notfallmaßnahmen behandelt haben, gehen wir nun gezielt auf das richtige Verhalten bei akuten Gefahrenlagen wie Bränden, Unwettern und Hochwasser ein.
1. Was tun bei einem Brand?
Ein Brand kann sich innerhalb weniger Minuten ausbreiten. Betroffenen bleiben oft nur etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Daher ist es entscheidend, sich auf solche Situationen vorzubereiten und im Ernstfall richtig zu handeln.
Sofortmaßnahmen bei einem Brand
Den Brandherd „im Keim ersticken“: Falls gefahrlos möglich, sollte das Feuer sofort gelöscht werden.
Achtung bei Fettbränden! Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Es besteht Explosionsgefahr durch Stichflammen. Stattdessen:
Elektrischen Strom ausschalten: Falls gefahrlos möglich, den Strom abschalten, um elektrische Brände zu verhindern.
Nie gegen den Wind löschen: Feuer immer von unten nach oben und von der Seite bekämpfen, um Rauch- und Stichflammen zu vermeiden.
Rauchgasvergiftung vermeiden: Verqualmte Räume sollten nur kriechend verlassen werden, da sich giftige Gase am Boden sammeln.
Falls Löschen nicht möglich ist:
Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.
Sofort den Raum verlassen.
Notruf 112 wählen und folgende Infos übermitteln:
Wo ist der Brand?
Was ist passiert?
Wer ruft an?
Warten auf Rückfragen.
Beim Verlassen des Gebäudes
Notfallgepäck (falls vorbereitet) mitnehmen.
Niemals sich oder andere in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten!
Alle Türen schließen (nicht abschließen!), um die Brandausbreitung zu verlangsamen.
Bei Feuerwehreintreffen den Einsatzkräften sofort Informationen über gefährdete Personen oder mögliche Explosionsgefahren geben.
2. Verhalten bei Unwettern
Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf und können erhebliche Schäden verursachen. Durch rechtzeitige Wetterwarnungen lassen sich viele Gefahren verringern. Warnsysteme wie die Warn-App NINA oder Wettervorhersagen des DWD sollten regelmäßig überprüft werden.
Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden
Dachdeckung überprüfen und Sturmhaken befestigen.
Schneefanggitter anbringen, falls das Dach eine hohe Neigung hat.
Windrispen an Dächern sichern, um Sturmschäden zu verhindern.
Bäume auf Standfestigkeit überprüfen und umsturzgefährdete Äste entfernen.
Markisen und Überdachungen befestigen.
Gartenmöbel und Fahrräder rechtzeitig sichern.
Während eines Sturms
Im Haus
Fenster und Rollläden schließen.
Stabile Innenräume aufsuchen, Keller meiden (Gefahr durch Wassereinbruch).
Elektrische Geräte bei drohendem Blitzschlag vom Netz nehmen.
Im Freien
Offene Flächen meiden.
Schutz in Gebäuden oder unter stabilen Brücken suchen.
Bäume, Masten und Zäune meiden.
Bei Hagel Kopf und Nacken mit einer Tasche oder den Händen schützen.
Im Auto
Auto nicht unter Bäumen parken.
Falls ein Unwetter aufzieht, anhalten und im Fahrzeug bleiben, ohne metallische Teile zu berühren.
3. Hochwasser – Vorbeugung und Verhalten
Durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse immer häufiger auf und können außerhalb von Flussgebieten zu Überschwemmungen führen. Präventive Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen.
Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser
Rückstauklappen in Abwasserleitungen installieren und regelmäßig warten.
Leistungsstarke Tauchpumpen für das Abpumpen von Wasser bereithalten.
Fliesenböden und wasserfeste Dämmmaterialien in gefährdeten Räumen nutzen.
Hausanschlusskästen sichern und Überflutungsschächte anlegen.
Tanks und Öltanks befestigen, um Umweltschäden zu vermeiden.
Notstromaggregate und Pumpen für den Betrieb im Notfall bereithalten.
Was tun, wenn Hochwasser droht?
Gefährdete Personen frühzeitig in Sicherheit bringen.
Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
Kellerräume und tiefliegende Bereiche meiden.
Auto auf höhergelegene Parkplätze bringen.
Notfallrucksack griffbereit halten.
Hilfe nach der Überschwemmung
Nur mit Schutzausrüstung in das Gebäude zurückkehren.
Elektrische Anlagen erst nach Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
Trinkwasserqualität prüfen lassen.
Putz und Dämmstoffe austauschen, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden.
Fazit: Vorbereitung rettet Leben
Brände, Unwetter und Hochwasser stellen ernsthafte Gefahren dar. Wer vorbereitet ist, kann Schäden minimieren und sich selbst sowie andere schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Risikobewusstsein: Die eigene Umgebung auf Gefahren hin überprüfen.
Bauliche Maßnahmen: Haus und Garten auf Extremwetter vorbereiten.
Frühzeitige Warnungen nutzen: Apps wie NINA oder DWD-Wetterwarnungen beachten.
Richtiges Verhalten im Ernstfall: Ruhe bewahren, Feuer & Wasser meiden, auf Sicherheit achten.
——
Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 3
In diesem Abschnitt geht es um konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Hochwasser und Stromausfälle sowie das Verhalten im Ernstfall.
1. Hochwasser – Prävention und Verhalten
Hochwasser kann durch starke Regenfälle, schmelzenden Schnee oder übertretende Flüsse entstehen. Besonders durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse häufiger auf und sorgen auch abseits großer Gewässer für Überschwemmungen.
Präventive Maßnahmen bei Hochwassergefahr
Sandsäcke, Schalbretter und wasserfeste Sperrholzplatten besorgen, um Eingänge und Fenster zu sichern.
Gefährliche Stoffe und Chemikalien außer Reichweite von Wasser lagern.
Wertvolle Gegenstände in höher gelegene Räume bringen.
Heizöltank gegen Auftrieb sichern, indem er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert wird.
Notvorräte und Rückstauklappen überprüfen, um unkontrolliertes Wasser aus der Kanalisation zu verhindern.
Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
Insektenschutzmittel bereithalten, da Hochwasser oft Mücken und andere Schädlinge ins Haus bringt.
Kinder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Auto auf höher gelegene Parkplätze fahren, um Wasserschäden zu vermeiden.
Wenn Hochwasser eintritt
Fenster und Türen schließen, um das Eindringen von Wasser zu minimieren.
Strom abschalten, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern.
Häuser nicht verlassen, da schnell fließendes Wasser sehr gefährlich sein kann.
Hochwassergebiete mit dem Auto meiden, da Fahrzeuge bereits bei 30 cm Wassertiefe weggeschwemmt werden können.
Hilfe für Nachbarn und Bedürftige organisieren, aber sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Vorsicht bei einsturzgefährdeten Gebäuden und Straßen.
Nach dem Hochwasser
Abwarten, bis der Grundwasserspiegel gesunken ist, bevor man mit dem Abpumpen beginnt.
Wasserreste und Schlamm so schnell wie möglich entfernen, um Schimmelbildung zu verhindern.
Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten überprüfen lassen.
Kontaminierte Lebensmittel und kaputte Möbel fachgerecht entsorgen.
Gemüse und Obst aus überfluteten Gärten nicht verzehren, da es mit Schadstoffen belastet sein kann.
2. Stromausfall – Was tun, wenn der Strom weg ist?
Stromausfälle können durch Unwetter, Sabotage oder technische Defekte verursacht werden. Besonders großflächige, langanhaltende Stromausfälle stellen eine ernste Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dar.
Vorbereitung auf einen Stromausfall
Taschenlampen und Kerzen bereithalten, um sich in der Dunkelheit orientieren zu können.
Bargeld im Haus haben, da EC-Karten und Geldautomaten ohne Strom nicht mehr funktionieren.
Notstromversorgung für Heizungen in Betracht ziehen, um Wärmeausfälle zu vermeiden.
Informationen über Notstromversorgungen und Katastrophenschutzmaßnahmen einholen.
Während eines Stromausfalls
Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Heizungsausfall beachten:
Fenster und Türen geschlossen halten.
Räume mit Decken und Vorhängen isolieren.
Kerzen sicher nutzen (Stoßlüften nicht vergessen!).
Warme Kleidung anziehen.
Falls ein Kamin vorhanden ist, für ausreichend Brennmaterial sorgen.
Notfallmaßnahmen bei Hunger
Elektroherde funktionieren nicht – stattdessen Campingkocher oder Grill nutzen.
Kein offenes Feuer in der Wohnung verwenden! Erstickungs- und Brandgefahr!
Lebensmittel aus dem Gefrierschrank möglichst schnell verwerten, bevor sie verderben.
Kommunikation bei Stromausfall
Notrufe bevorzugt über das Festnetz oder Feuerwehrhäuser absetzen, da Handynetze schnell überlastet sein können.
Feuerwehrhäuser als Notfall-Anlaufstellen nutzen, um Hilfe zu bekommen.
Leuchttürme des Katastrophenschutzes aufsuchen, falls Telefon- und Internetnetze ausfallen.
Wenn Angehörige Pflege benötigen
Rettungsdienst frühzeitig informieren, falls lebenswichtige Geräte ohne Strom ausfallen.
Erreichbarkeit sicherstellen, um Notfälle melden zu können.
Wichtige Medikamente und medizinische Geräte griffbereit halten.
3. Katastrophenschutz-Leuchttürme
In großen Krisensituationen kann es vorkommen, dass Telefon- und Internetnetze ausfallen. Dann ist es schwierig, Hilfe zu rufen. Der Landkreis Ludwigsburg hat dafür spezielle Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen.
Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?
Feuerwehrhäuser oder andere Gebäude mit Notstromversorgung.
Anlaufstelle für Bürger, um Notrufe abzusetzen.
Verbindung zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Erkennbar an einem offiziellen Schild mit Katastrophenschutz-Logo.
Fazit: Vorbereitung ist entscheidend!
Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen sind unvorhersehbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Schäden minimieren. Die wichtigsten Punkte:
Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen, um sich und das Haus zu sichern.
Bei Stromausfällen alternative Licht- und Heizquellen bereithalten.
Lebensmittel- und Wasservorräte anlegen, um Versorgungsengpässe zu überbrücken.
Notfallkontaktstellen wie Feuerwehrhäuser oder Leuchttürme kennen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten.
Mit diesen Maßnahmen ist man bestens gewappnet, um Krisensituationen sicher zu überstehen