Eine sehr gute Recherche von LobbyControl zur Frage, wie stark #KKR Einfluss auf die deutsche Energiepolitik hat. Es spricht erwartungsgemäß sehr viel dafür, dass die US-Amerikanische Finanzheuschrecke durch Desinformations-Medien #BILD und #WELT sowie Spenden an die #FDP und Gespräche im #Kanzleramt Einfluss genommen hat.
Das Gebäudenergiegesetzt (#GEG) war ein richtiger Ansatz: Im Fall von Neuinstallationen hätten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die min. 65% der thermischen Energie regenerativ erzeugen. Hier stellt sich zwar die Frage, warum es nicht 100% sind (so wie es zB. Dänemark 10 Jahre vorher beschlossen hat), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dann kamen die bekannten Bullshit-Parolen: – Heizungs-#Hammer
– Heizungs-Stasi – #Wärmepumpenpflicht – Enteignung All diese Dinge gab es nie und waren auch nie geplant.
Dazu kamen weitere Lügen: – #Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau – Wärmepumpen funktionieren nicht mehr bei Minusgraden – #Wasserstoff in #Gasheizungen sind eine Option – Das #Heizungsgesetz ist eine #Brechstange – #Habeck macht die Wirtschaft kaputt
Das alles ist gequirlter Unsinn und dieser Unsinn wurde maßgeblich von den #Springer-Brigaden verbreitet.
Dazu haben einige Akteure mit gestörtem Verhältnis zu Wissenschaft und Wirtschaft den ganzen Unsinn aufgegriffen und massiv weiterverbreitet: – Politiker:innen von CDU Deutschlands – Politiker:innen von Christlich-Soziale Union – Politiker:innen von FDP Freie Demokraten – Lobbyist:innen von Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – Lobbyist:innen von Wirtschaftsrat der CDU e.V. Neben “Journalisten” von Springer haben auch Medienleute von #FOCUS und #NZZ die gleichen Falschaussagen und Desinformationen verbreitet.
Die Folgen: – Der Markt für regenerative Heizsysteme in Deutschland ist eingebrochen. – Hersteller von Wärmepumpen mussten Leute entlassen. – Menschen, die auf die Lügen reingefallen sind, landen in der #Kostenfalle. – Wichtige Branchen, die zukunftsfähig sind, haben massiv verloren. – Bis 2023 wurden 800.000 neue Gas- und 100.000 neue Ölheizungen verbaut. “H2-Ready”-Gasheizungen sind eine Lügenpackung, da keine Gasheizung jemals Wasserstoff sehen wird (zu teuer).
Gerade beim #GEG sieht man eindrücklich, wer tatsächlich die #Wirtschaft zerstört und Menschen durch Täuschung in die Kostenfalle jagt: – Parteien, die im #Gestern hängen. Das sind in Deutschland primär #CDU, #CSU sowie #FDP und einige #FreieWähler. – Lobbyisten, denen kurzfristige #Profitgier wichtiger ist als eine intakte Wirtschaft und Verantwortung – Medienleute, die journalistische Sorgfalt nicht kennen und im Auftrag von dene handeln, die es mit dem Wirtschaftsstandort und der Gesellschaft nicht gut meinen.
Die Leute, die am lautesten rumbrüllen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere Robert Habeck verantwortlich machen, sind genau die, die die wesentlichen Probleme verursachen.
Link zur Recherche von #LobbyControl in den Kommentaren.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-
Um dies aufzuklären, hier ein paar Fragen und Antworten:
Wie viel CO2 atmet ein Mensch pro Jahr aus?
Wie viel CO2 atmen 8 Milliarden Menschen im Jahr aus?
Wie viel CO2 wird von einem durchschnittlichen Baum eingefangen?
1. CO2-Ausstoß pro Mensch durch Atmung pro Jahr:
Ein Mensch atmet etwa 20 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf der Verbrennung von Glukose in den Zellen und der CO₂-Freisetzung über die Atmung. Es ist wichtig zu betonen, dass dies Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs ist und nicht zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ beiträgt, da es ursprünglich aus der Atmosphäre stammt (durch die Photosynthese der Pflanzen).
2. CO2-Ausstoß von 8 Milliarden Menschen durch Atmung:
• Berechnung:
oder 160 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr.
Auch hier gilt: Dieses CO₂ gehört zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf und hat keinen zusätzlichen Effekt auf den Klimawandel.
3. CO2-Bindung durch einen Baum pro Jahr:
Ein durchschnittlicher Baum bindet je nach Größe, Alter und Art etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.
• Junge Bäume nehmen weniger auf, ältere, wachsende Bäume können mehr CO₂ binden.
Vergleich: Menschliche Atmung vs. Baum:
• Ein Mensch stößt pro Jahr etwa 20 kg CO₂ aus.
• Ein durchschnittlicher Baum kann also die Atmung von einem bis zwei Menschen ausgleichen.
Falls du eine detailliertere Analyse wünschst oder spezifische Baumarten und deren CO₂-Bindung diskutieren möchtest, lass es mich wissen!
Wie viel Bäume gibt es auf der Welt?
Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Das entspricht ungefähr 422 Bäumen pro Person. Allerdings hat die menschliche Aktivität seit Beginn der Zivilisation die Anzahl der Bäume um fast die Hälfte reduziert. Jährlich gehen durch Abholzung und Landnutzungsänderungen etwa 15 Milliarden Bäume verloren.
Die höchste Baumdichte findet sich in den borealen Nadelwäldern der subarktischen Regionen Russlands, Skandinaviens und Nordamerikas. Die größte Artenvielfalt hingegen weisen die Tropenwälder Südamerikas auf, die etwa 43 Prozent aller Baumarten beherbergen.
In Deutschland gibt es rund 11,1 Millionen Hektar Wald, was etwa 32 Prozent der Landesfläche entspricht. Das sind ungefähr 0,13 Hektar Wald pro Einwohner.
Wie viel CO2 stößt ein Verbrenner im jahr bei 15000 km im Durchschnitt aus?
Ein durchschnittlicher Verbrenner stößt pro Kilometer etwa 120 bis 150 g CO₂ aus. Der genaue Wert hängt vom Fahrzeugtyp, der Motorgröße und dem Kraftstoffverbrauch ab.
Berechnung für 15.000 km:
1. Niedriger Verbrauch (120 g CO₂/km):
2. Höherer Verbrauch (150 g CO₂/km):
Durchschnittlicher CO₂-Ausstoß:
Ein typischer Verbrenner stößt bei 15.000 km etwa 1,8 bis 2,25 Tonnen CO₂ pro Jahr aus.
Falls du den Wert für ein spezifisches Fahrzeug (z. B. Diesel oder Benziner) benötigst, kann ich genauer rechnen.
Wie viel Verbrenner Autos gibt es weltweit etwa?
Der weltweite Fahrzeugbestand wird auf etwa 1,49 Milliarden Fahrzeuge geschätzt. Davon sind mehr als 1,25 Milliarden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Dies bedeutet, dass der Großteil der weltweit genutzten Fahrzeuge nach wie vor von Verbrennungsmotoren angetrieben wird.
Allerdings ist ein Trend erkennbar: Die Anzahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, insbesondere Elektrofahrzeuge, nimmt stetig zu. Trotzdem dominieren Verbrenner derzeit noch den globalen Fahrzeugbestand.
Wie viel CO2 atmen alle Kühe weltweit pro Jahr aus?
Kühe stoßen durch ihre Atmung und Verdauung (insbesondere durch Methanemissionen beim Wiederkäuen) relevante Mengen an Treibhausgasen aus. Der CO₂-Ausstoß allein durch die Atmung ist jedoch Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs und wird oft getrennt von den Methanemissionen betrachtet.
CO₂-Ausstoß einer Kuh durch Atmung:
Eine Kuh atmet etwa 600 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf ihrem Sauerstoffverbrauch und der CO₂-Produktion durch den Stoffwechsel.
Weltweiter Bestand an Kühen:
Es gibt weltweit etwa 1 Milliarde Kühe.
Berechnung des jährlichen CO₂-Ausstoßes durch Atmung:
Wichtige Hinweise:
• Dieses CO₂ stammt aus der Nahrung der Kühe, die Pflanzen über Photosynthese zuvor aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Es trägt daher nicht direkt zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ bei.
• Viel bedeutender ist der Methanausstoß der Kühe (rund 100 kg Methan pro Kuh und Jahr), da Methan etwa 25-mal klimaschädlicher als CO₂ ist. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Emissionen, die nicht zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf gehören.
Wie viel Bäume haben wir weltweit? Wie viel CO2 speichert ein Baum pro Jahr etwa im Durchschnitt ab?
1. Anzahl der Bäume weltweit:
Laut einer Studie von 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Diese Zahl ergibt sich aus Satellitendaten und Bodenproben.
2. CO₂-Speicherung eines Baums pro Jahr:
Ein Baum speichert je nach Art, Größe, Alter und Wachstumsbedingungen etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.
• Junge Bäume: Nehmen weniger CO₂ auf, da sie noch klein sind.
• Wachsende Bäume: Speichern am meisten CO₂, da sie aktiv Biomasse aufbauen.
• Alte Bäume: Speichern CO₂ langsamer, tragen aber durch bereits gespeichertes CO₂ in ihrer Biomasse weiterhin zur Bindung bei.
3. Gesamte CO₂-Bindung aller Bäume weltweit:
Wenn man den Mittelwert von 25 kg CO₂ pro Baum und Jahr annimmt:
Vergleich: Menschliche Emissionen vs. Bäume
Die menschlichen CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen liegen derzeit bei etwa 36 Milliarden Tonnen CO₂ pro Jahr. Die weltweiten Bäume könnten theoretisch also mehr CO₂ binden, als die Menschheit jährlich ausstößt. In der Realität bleibt jedoch viel davon langfristig im Kreislauf und kann die Emissionen nicht vollständig ausgleichen.
Falls du tiefergehende Informationen zu bestimmten Regionen oder Baumarten möchtest, lass es mich wissen!
Stichwort Vulkane
Wieviel CO2 hat der größte Vulkan in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?
Der Ätna auf Sizilien gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt und ist bekannt für seine kontinuierlichen CO₂-Emissionen. Schätzungen zufolge stößt der Ätna jährlich zwischen 7,8 und 25 Millionen Tonnen CO₂ aus. Diese Werte variieren je nach Messmethoden und Untersuchungszeitraum. Im Vergleich dazu betragen die gesamten vulkanischen CO₂-Emissionen weltweit etwa 200 bis 300 Millionen Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die vom Menschen verursachten CO₂-Emissionen liegen bei über 41 Milliarden Tonnen jährlich.
Wieviel co2 haben die Menschen und der menschengemachte Klimawandel in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?
In den letzten 10 Jahren haben die Menschen durch Aktivitäten wie die Verbrennung fossiler Brennstoffe, Abholzung und industrielle Prozesse jährlich im Durchschnitt etwa 40 bis 42 Milliarden Tonnen CO₂ ausgestoßen. Hier sind die Details:
1. Gesamte CO₂-Emissionen:
• Laut dem Global Carbon Budget stiegen die jährlichen Emissionen in den letzten Jahren von etwa 38 Milliarden Tonnen CO₂ (2013) auf knapp 42 Milliarden Tonnen CO₂ (2023).
• Die kumulierten Emissionen der letzten 10 Jahre betragen mehr als 400 Milliarden Tonnen CO₂.
2. Hauptquellen:
• Energieproduktion (Strom und Wärme): Etwa 73 % der jährlichen Emissionen.
• Industrie: 19 %.
• Landwirtschaft und Abholzung: 6-8 %.
3. Anstieg der Emissionen:
• Im Vergleich zur vorindustriellen Zeit hat der Mensch den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre um etwa 50 % erhöht (von ~280 ppm auf über 420 ppm im Jahr 2024).
4. Vergleich mit Vulkanen:
• Menschengemachte Emissionen übersteigen vulkanische Emissionen um den Faktor 150 bis 200.
Diese Werte unterstreichen die entscheidende Rolle des menschlichen Handelns beim Anstieg der globalen Temperaturen und der Verschärfung des Klimawandels.
Marc Raschke IK Manager des Jahres 2022 – Forschungssprecher d. Jahres 2021
Ein Meinungsbeitrag ist der vielleicht authentischste Blick in den Maschinenraum einer Redaktion. Verrät er doch – an den Techniken und Methoden des professionellen #Journalismus vorbei – viel über die Intellektualität der Schreibenden. Umso erschrockener war ich erleben zu müssen, dass die FAZ (einst Leitmedium in konservativen Kreisen) inzwischen beim platten Grünen-Bashing auf BILD-Niveau angekommen ist.
Bezeichnend war auch, dass der Herausgeber Carsten Knop diesen Beitrag als offenbar besonders gelungen hier auf LinkedIn postete und in den Kommentaren darunter gegen Kritik verteidigte. – Wenn’s gegen die Grünen geht, siegt offenbar getriggertes Gefühl über sachlichen Verstand.
Es geht in dem Meinungs-Beitrag der FAZ-Wirtschaftskorrespondentin Julia Löhr um den Parteitag der Grünen. Sie würden die Ursachen der #Wirtschaftskrise ausblenden, so der Kern-Vorwurf. Wäre mir neu, denn Habeck erwähnt doch in nahezu jedem Interview den Protektionismus der USA, die teils strauchelnden, teils sich emanzipierenden Märkte in China und den Ausfall Russlands als Energielieferant. – Das alles trifft eine Exportnation.
Im gleichen Text widerspricht sich die Autorin dann. Schreibt sie zunächst, dass „die schlechte Lage der deutschen Wirtschaft im Wiesbadener Kongresszentrum kein Thema“ gewesen sei, kommt sie ein paar Sätze später darauf, dass die neue Vorsitzende Franziska Brantner ihrer Partei zurief: „Wir brauchen Investitionen, #Investitionen und nochmals mehr Investitionen.“ – Ich dachte, Wirtschaftskrise war kein Thema?
Nächster Vorwurf: „Die Grünen denken dabei in erster Linie an staatliche und noch dazu schuldenfinanzierte Investitionen“ – Ja, klar, haben nicht auch die #USA genauso agiert? Massive staatliche Investitionen, die vitale Impulse für den Boom gesetzt haben?
Bzgl. Wettbewerbsfähigkeit mit China am Beispiel Automarkt folgt ein weiterer dünner Vorwurf: „Wie soll das gelingen in einem Land, das Unternehmen so hoch besteuert wie kaum ein anderes und in dem viele Beschäftigte eine Viertagewoche wollen?“ Mal abgesehen davon, dass die Autorin offenbar weder kundig in Studien zur Vier-Tage-Woche ist noch die Auswirkungen der #Demografie überblickt: Richtiger ist es zu sagen, dass Deutschland Arbeit mit am höchsten und gleichzeitig Vermögen mit am niedrigsten besteuert. Daran lässt sich dann ansetzen.
Völlig abwegig wird es, als die Autorin behauptet, dass ausländische Fachkräfte keineswegs nur die deutsche Sprache abschrecke, sondern dass sie hierzulande etwa die Hälfte ihres Einkommens an den Staat abführen müssen. – Ich weiß nicht, woher sie dies hat, aber namhafte Umfragen/Studien (siehe InterNations) kommen zu einem ganz anderen Ergebnis, nämlich dass die Fachkräfte vor allem nicht hier bleiben, weil Deutschland keine #Willkommenskultur hat und die Behörden viele Steine in den Weg legen.
Früher dachte ich, die FAZ wäre was für Leute, die denken. Kluge Köpfe halt. Heute weiß ich: Die FAZ schaltet den Verstand aus, wenn es um Grüne geht.
Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –
Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.
1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor
Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.
Drei Gesetze waren dabei entscheidend:
• Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.
• Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.
• Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.
Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.
2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.
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Zentrale Inhalte des GEG 2020:
1. Primärenergiebedarf von Neubauten:
Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.
2. Erneuerbare Energien im Neubau:
Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.
3. Bestandsgebäude:
Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.
4. Ölheizungen:
Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.
Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!
Wärmepumpe Innengerät
5. Innovationsklausel:
Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.
Wärmepumpe Außengerät
3. Kritik am GEG 2020
Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:
• Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.
• Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.
• Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.
Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.
4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition
Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.
Kerninhalte des GEG 2023:
1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
2. Technologieneutralität:
Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.
3. Bestandschutz:
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.
4. Kommunale Wärmeplanung:
Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.
5. Soziale Abfederung:
Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.
5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz
Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.
Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.
——
Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?
Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.
Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.
Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.
Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.
Fassung von § 72 2021:
Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.
Fassung zum 1.1.2024
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie
3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-
Es weihnachtet ja bald. Und zu Weihnachten gehören auch besinnliche Geschichten. Und deshalb hier eine kleine Geschichte, die Ihr gerne kopieren und teilen dürft. Und zwar auch die Bilder dazu.
Und hier die Geschichte auch als YouTube-Video
Lea und der Opa
Es war ein grauer Herbstnachmittag, als Lea ihren Großvater in seinem kleinen Wohnzimmer besuchte.
Der Kamin knisterte leise, und das alte Sofa, auf dem sie saß, roch nach Erinnerungen.
Sie schaute ihren Opa an, seine runzligen Hände, die immer so warm und sicher waren, und seine müden Augen, die so viel gesehen hatten.
Heute aber wollte sie etwas wissen, das ihr Herz schwer machte.
„Opa,“ begann Lea zögernd, „warum hast du damals die CDU gewählt?“
Ihr Großvater hob den Blick von der Tasse Tee, die er in den Händen hielt.
Seine Stirn legte sich in Falten, nicht aus Ärger, sondern aus Nachdenken.
Bevor er etwas sagen konnte, redete Lea weiter, ihre Stimme bebend vor Emotion.
„Die Brücken sind kaputt, Opa. Ich hab Asthma, weil die Luft so schlecht ist.
Mein Freund leidet an schlimmen Allergien, weil überall Gifte in der Erde und in der Luft sind.
Meine Freundin kann keine Kinder bekommen, weil Mikroplastik in ihrem Körper so viel zerstört hat.
Und Sonja, meine kleine Schwester, kann nicht mehr auf den Spielplatz, weil er kontaminiert ist. Opa, das ist doch alles falsch!“
Ihr Großvater hörte still zu, seine Augen wurden glasig. Aber Lea war noch nicht fertig.
„Du hast doch Jahrzehnte mit Öl geheizt, und dein Bruder mit Gas.
Ihr habt immer gelacht über eure großen Autos, die so laut waren, dass ich mir die Ohren zuhalten musste.
Ihr habt euch gerühmt, wie schnell und stark sie waren, wie fahrbare Heizungen.
Aber Opa, warum habt ihr nichts getan?
Warum habt ihr nicht wenigstens die Schulen, Straßen, Brücken und Bahnen renoviert?
Warum habt ihr einfach zugesehen?“
Leas Stimme brach, und ihre großen, jungen Augen suchten in den alten Augen ihres Großvaters nach Antworten.
Er legte die Tasse langsam auf den Tisch und seufzte tief. Es war kein Seufzen des Ärgers, sondern eines, das von einer Last sprach, die er lange mit sich herumgetragen hatte.
„Lea,“ begann er leise, „wir wussten es nicht. Nicht so.
Nicht, wie schlimm es wirklich war.
Wir haben vertraut. Ich habe auf die CDU und CSU vertraut.
Deine Oma glaubte an die FDP, und mein Bruder… er folgte der AfD.
Seine Frau schwärmte vom BSW.
Wir dachten, die wissen, was sie tun. Wir dachten, es wird schon alles gutgehen.
Und wenn ich ehrlich bin… wir waren auch bequem. Wir haben uns nie gefragt, was unser Handeln bedeutet. Nicht wirklich.“
Er sah Lea an, Tränen glitzerten in seinen Augen. „Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen.
Ich wünschte, ich hätte mehr gefragt, mehr gemacht, weniger vertraut.
Aber Lea, ich kann es nicht mehr ändern. Was ich tun kann, ist dir zuhören. Und dich unterstützen. Ihr seid die, die die Welt jetzt retten müssen. Es tut mir leid.“
Lea schluckte hart.
Sie wusste, dass die Entschuldigung ihres Opas nichts an den Schäden ändern konnte.
Aber sie spürte seine Reue, seine Liebe. Sie legte ihre kleinen Hände auf seine und sagte leise: „Opa, es ist nicht deine Schuld allein. Aber wir brauchen eure Hilfe. Wir Kinder können das nicht allein schaffen.“
Er nickte und drückte ihre Hände. „Ich verspreche dir, Lea. Ich werde helfen, so gut ich kann. Für euch. Für die Zukunft.“
Und so saßen sie da, ein junges Mädchen voller Hoffnung und ein alter Mann voller Reue, vereint in ihrer Liebe und ihrem Willen, die Welt ein kleines Stück besser zu machen.“
——
P.S. Nein, ich bin kein Kinderbuchautor, aber jeder Mensch sollte sich einmal klar machen, was gerade passiert!
Werner Hoffmann.
Lasst uns alle mit den Schritten anfangen, die wir auch selbst machen können.
Lasst uns alle mit den Schritten anfangen, die wir auch selbst machen können.
Der Eine kann es sich leisten auf Elektromobilität umzustellen, der Andere kann vielleicht nur die Heizung ein bisschen kleiner drehen und wieder jemand anderes kann vielleicht auf Butter verzichten.
Wieso auf Butter verzichten?
Schaue Dir den nachfolgenden Film an und Du verstehst was ich meine.
Warum für 1 kg Butter 18.000 Liter Wasser verbraucht werden.
Herr Söder, Friedrich Merz – Butter auf dem Brötchen oder duschen Sie jeden Tag?
Kürzlich machte eine eindrucksvolle Grafik der Internationalen Energieagentur IEA die Runde, in der der Transportbedarf fossiler Energieträger mit dem von Solarenergie verglichen wurde. Ergebnis: die Menge an Solarmodulen, die ein einziges Containerschiff transportieren kann, erzeugt während ihres Betriebes so viel Energie, wie in der Ladung von über 100 Kohlefrachtern enthalten ist.
Das Verhältnis von über 1:100 wäre eigentlich eindrucksvoll genug. Es vergleicht aber Äpfel mit Birnen. Denn Solarmodule erzeugen Strom – Kohle hingegen ist nur Primärenergie. In Kraftwerken geht knapp 60% dieser Energie verloren. Die Grafik der IEA zeigt also nicht die vielen „Geisterschiffe“, die lediglich denjenigen Teil der Kohle transportieren, die dann in unseren Kraftwerken als Abwärme durch den Schornstein geht.
Also habe ich das korrigiert und bei der Gelegenheit den Solarertrag auf deutsche Verhältnisse angepasst. Fragestellung: wie viele Schiffe überqueren die Weltmeere zur Produktion von 50 TWh Strom bei uns?
Antwort: 77 Massengutfrachter a 80.000 Tonnen Ladung würden den Anteil der Kohle transportieren, der tatsächlich als Strom aus den Kraftwerken kommt. Weitere 98 „Geisterschiffe“ transportieren sozusagen die Kohle für die Abwärme.
Für dieselbe Strommenge reicht ein nur halb beladenes Container-Schiff mit Solarmodulen (4.700 Container). Das entspricht etwas 2 GW Leistung, die 25 Jahre lang Strom produzieren.
Natürlich hat der Vergleich eine zweite „Äpfel/Birnen“-Dimension: Solarenergie ist nur tagsüber und vor allem im Sommer verfügbar. Kohlekraftwerke werden nach Bedarf geregelt. Man könnte jetzt den Rest des Containerschiffes z.B. mit Batteriespeichern, Windrädern oder Elektrolyseuren beladen. Obwohl wir all das besser in Europa fertigen sollten.
Bei dem Bild der benötigten Transportmengen geht es mir aber nicht um den Vergleich von Systemverfügbarkeiten. Sondern um die Verdeutlichung, welch absurde Massenströme die Menschheit weltweit bewegt, um ihre Energieversorgung zu bewerkstelligen – und wie ineffizient das ist. Auch bei LNG oder Erdöl wird immer noch gut die Hälfte der Schiffe benötigt.
Mal ehrlich: das Verbrennen von Sachen soll die beste High Tech sein, die die Menschheit zuwege bringt?
Oder könnte es sein, dass es im Rückblick in 20 oder 30 Jahren den allermeisten Menschen doch absurd erscheint, den weltweiten Transport gigantischer Mengen Öl, Kohle und Gas für die Krönung menschlichen Erfindergeistes und ökonomischer Klugheit zu halten?
P.S.: fossile Energieträger machen 40% des Transportvolumens im globalen Schiffsverkehr aus – aber nur 10% des transportierten Warenwertes. Auch das sind Zahlen der IEA. Schiffsverkehr ist schwer zu dekarbonisieren – umso schöner, wenn er überflüssig wird.
P.P.S: Wind und Solaranlagen, die einmal installiert sind, produzieren jahrzehntelang Strom. Bleiben fossile Lieferungen aufgrund geopolitischer Verwerfung aus, wird uns ein Stecker gezogen. Siehe Erdgas aus Russland.
Photovoltaik ist womöglich auch nur eine „Übergangstechnologie“ und zudem „hässlich“?
Besser schnell einen Fakten-Check machen, bevor irgendein Populist wieder FakeNews raushaut:
Bereits 1 kWp installierte PV-Leistung kann jährlich genug Energie erzeugen, um mit einem Elektroauto einmal 5.000 km quer durch Europa zu fahren. Und das nur mit einer Fläche von 5 bis 10 m2 bzw. 500 bis 1.000 Bierdeckeln.
PV-Anlagen auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke (einschl. der erforderlichen Flächen für den Rohstoffabbau, die Lagerung und den Transport der fossilen Brennstoffe) erzeugen das 10- bis 20-Fache an Energie.
Ein PV-Feld, das nur so groß ist wie ein Fußballplatz, könnte den Jahresstrombedarf von rund 300 Haushalten decken.
Eine PV-Anlage auf einer Fläche von 3,4 km2 (in etwa so groß wie das Tempelhofer Feld in Berlin) könnte jährlich rund 500 GWh sauberen Strom erzeugen – genug, um ca. 125.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen.
Die fiktive PV-Anlage auf dem Tempelhofer Feld würde zudem im Vergleich zu einem fossilen Kraftwerk jährlich ca. 250.000 to CO2 einsparen. Mit der so eingesparten Menge könnte man also rund 1,1 Mrd. Kilometer mit einem Porsche 911 zurücklegen – das entspricht etwa 2.800 Fahrten von der Erde bis zum Mond! Anmerkung: Beim diversen Populisten würde mir bereits eine einfache Fahrt genügen.
Agri-PV macht eine Doppelnutzung von Flächen möglich: Auf derselben Fläche werden gleichzeitig Strom erzeugt und Nahrungsmittel angebaut. So bleibt die Fläche landwirtschaftlich produktiv und unterstützt gleichzeitig die Energiewende.
Allein die Dachflächen Deutschlands könnten durch PV-Anlagen Strom für rund 40 Millionen Haushalte liefern
Die Energie, die für Bau, Installation, Rückbau und die End-of-life-Prozesse einer PV-Anlage aufgewendet wird – die sogenannte „graue Energie“ – wird bereits innerhalb von 1-2 Jahren durch die Stromproduktion kompensiert. Danach erzeugt sie über 25 bis 30 Jahre hinweg emissionsfreien Strom.
Heute sind über 95 % der Bestandteile einer PV-Anlage, wie Aluminiumrahmen, Glas und Verbindungsmetalle, recycelbar. Neue Technologien sorgen dafür, dass bald auch die Siliziumzellen und Kunststoffe nahezu vollständig wiederverwertet werden können.
Die Kapazität von Batteriespeichern hat sich in den letzten fünf Jahren weltweit mehr als vervierfacht und die Kosten für Lithium-Ionen-Batterien sind seit 2010 um rund 85 % gesunken. So wird es immer erschwinglicher, überschüssigen Strom vom Tag für die Nacht zu speichern. Prognosen zeigen, dass sich die installierte Speicherkapazität bis 2030 noch einmal mindestens (!) verdreifachen wird. Aus überschüssigem Strom kann zukünftig zudem „grüner“ Wasserstoff kostengünstig und lokal hergestellt werden (auch ohne neue „Afrika-Strategie“).
Mit durchschnittlichen Stromgestehungskosten von nur 3 bis 6 Cent pro kWh ist Freiflächen-PV die derzeit günstigste Energiequelle. Onshore-WKA folgen auf Platz zwei, Offshore-WKA auf Platz drei.
„Ich liege mit meinem ENYAQ bei 19kWh pro 100km nach 46.512 gefahrenen Kilometern. Der günstigste Anbieter (ALDI AC) bei dem ich „tanke“ liegt bei 29ct, der teuerste (ENBW DC oder ADAC Aral Pulse) bei 49ct pro kWh. Im Büro26ct. Alles Bruttopreise. Unterwegs zahle ich im Durchschnitt pro 100km zwischen 5,51 Euro und 9,31 Euro. An der eigenen Wallbox 4,94 Euro. Würde ich einen Autostromtarif nehmen (bis zu 5ct günstiger) wären es 3,99 Euro. Mach ich aber nicht weil der von aussen abschaltbar ist wenn es eine Netzüberlastung gibt. Die kleineren E-Autos (Bsp. E-Twingo) in der Firma liegen bei 15kWh Verbrauch. D.h. 3,15€ / 3,90€ / 3,43€ / 7,35€ pro 100km. IONITY 35ct/kWh nutzen wir nicht mehr, da es zu wenige Ladesäulen von diesem Anbieter gibt. Übrigens hatte keiner unserer Mitarbeiter bisher ein Problem und wäre wegen zu wenig Saft im Tank liegengeblieben. Unser Vetriebler genießt es eher im warmen Auto zusitzen und seine Büroarbeit tagsüber an der Ladesäule und nicht am Abend zu Hause zu erledigen 😉 Da unsere nächsten E-Fahrzeuge ein 800V System haben werden, wird er jedoch schneller tippen müssen damit das Auto nicht fertig geladen ist bevor er seine E-Mail geschrieben hat.“
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.
Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.
Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.
Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben
CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz
Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.
Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.
Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:
Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.
Das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.
Stellungnahmen der Parteien
• Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.
• SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.
• Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.
• FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.
• CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.
• AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.
Abstimmungen im Bundestag
Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.
• Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.
• FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.
• AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:
Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.
• CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.
• SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.
• Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.
• FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.
• AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.
Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.
Hier jedoch eine kleine Ergänzung:
Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.
Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.
Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.
Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!