Wir wünschen allen Freunden vom Forum-55plus
Ein schönes Osterfest
Hier ein paar Impressionen zu Ostern,
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Ein schönes Osterfest
Hier ein paar Impressionen zu Ostern,
Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).
Wenn es nach dem Wahlprogramm von:
geht, dann soll die Bürgerversicherung kommen.
Weitere Informationen rund um die Fakten zur Bürgerversicherung:
Bürgerversicherung Nr. 1:
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/
Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.
In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.
Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.
Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….
…..ODER….
man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.
Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)
Darüber hinaus muss der Versicherte bei:
schon selbst bezahlen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.
Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.
Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.
Warum dies so ist, ist leicht erklärt:
Beim derzeitigen Beitrag beteiligen sich mit knapp 50 % die Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze würde wegfallen und jeder Bürger müsste aus allen Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (so wie dies SPD, Grüne, Linke und AFD fordern), dann wären aus z. B. auch aus Zinsen und Mieten in der Krankenversicherung beitragspflichtig.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte zwar um ca. 15-25 % gesenkt werden, allerdings würde dann der Beitrag aus allen Einkünften berechnet, also auch aus Mieten und Zinseinkünften, Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherung usw.
Pro 100 Euro Beitrag könnte der Beitrag dann also vo
Wenn nun der Vermieter aus seinen Mieteinkünften einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsste, dann würde er diese Mehrbelastung natürlich durch Mieterhöhungen auf den Mieter abwälzen. Und auf diese Mehrbelastung erhält der Mieter natürlich keinen Arbeitgeberzuschuss.
Hier ein Beispiel (2017):
(Steuerklasse III):
Bruttoeinkommen: 3.000,00 Euro
Steuern: 211,00 Euro
Sozialversicherung
AN-Anteil:
Rentenvers.: 280,50 Euro
Arbeitslosenver.: 45,00 Euro
Krankenversicherung: 252,00 Euro
Pflegeversicherung: 45,75 Euro
Netto: 2.165,75 Euro
Auch der Arbeitgeber bezahlt Sozialversicherungsbeiträge (588,09 Euro).
Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 560,34 Euro.
Wenn sich der Beitragssatz hierdurch um 20 % reduziert (weil der Krankenversicherung aus allen Einkünften erhoben würde), würde der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer von ca. 297,75 Euro auf 223,31 Euro sinken.
Allerdings müsste dann z. B. der Mieter auf seine Miete über den Vermieter (bei 700 Euro Miete, angenommener Beitragssatz um 25 % gesenkt auf 12,9 %) 90,30 Euro Mietsteigerung hinnehmen.
Beitragsberechnung:
Vor der Bürgerversicherung: 297,75 Euro
Nach der Bürgerversicherung:
AN-Anteil: 223,31Euro
+ aus Miete: 90,30 Euro; 313,61 Euro
= Mehrbelastung durch Mieter: 15,68 Euro * 12 Monate = 190,32 Euro
Wenn der Mieter dann noch:
hat, dann entsteht eine enorme Mehrbelastung.
Die von SPD, Grüne, Linke und AFD gepriesene #Bürgerversicherung ist beim genaueren Hinsehen für den „kleinen Mann“ eine Milchmädchenrechnung, die letztendlich als Populismus anzusehen ist.
Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem ist, das für Alle das Beste wäre.
So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.
Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:
genau diese Meinung.
Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.
Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.
Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.
Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:
betroffen sind.
Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.
#Bezugsberechtigung –
Wer bekommt das Geld, wenn Sie sterben? –> Regelmäßig die Verträge prüfen !!!!
Tipps zu bestehenden:
– #Lebensversicherung
– #Rentenversicherung
– #Risikolebensversicherung
– #betrieblicher #Altersversorgung
– #Unfallversicherung
Ist im #Todesfall als Bezugsberechtigter der „Ehegatte“ eingetragen, dann erhält der Ehegatte die Versicherungsleistung, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der versicherten Person verheiratet war.
Bei #Scheidung und oder anschließender „Neuverheiratung“ schaut der neue Partner in die Röhre.
ÜBERPRÜFE Deine bestehenden Verträge!
Sinnvoll ist etwa folgende Benennung beim #Bezugsrecht:
„Der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten in gültiger Ehe lebender Ehegatte“.
Sofern man nach einer Scheidung nicht mehr heiratet, sollte in der Bezugsberechtigung ein namentliches Bezugsrecht vermerkt werden und dies immer wieder überprüft werden.
Bei der #BAV (betrieblichen Altersversorgung) sollte (wenn man nicht verheiratet ist, sondern nur einen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft hat, auf jeden Fall im Todesfall ein Blatt vorhanden sein, aus dem folgendes ersichtlich ist:
„Ich lebte bis zu meinem Tode mit Musterine Muster (geb. am: ………) in einer häuslichen Gemeinschaft (eheähnliches Verhältnis).“
Am sinnvollsten ist, das Bezugsrecht regelmäßig zu überprüfen und im Notfallordner eine Kopie oder noch besser – eine Zweitschrift aufzubewahren.
WICHTIG in der #BAV #betrieblichen #Altersversorgung:
Gibt es keinen Ehegatten, keinen eingetragenen Lebenspartner, keine versorgungsberechtigten Kinder und keinen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, dann wird nur ein Sterbegeld (bis 8.000,– Euro) von der Versicherung geleistet.
Wer also erwachsene Kinder hat und geschieden ist, sollte darauf achten dass er mit dem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch schriftlich dokumentiert ist.
www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner für #Beamte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner_beamte/index.php
Dieser #Notfallordner / #Vorsorgeordner ist nicht nur ein ZielgruooenHandwerDokumentenordner, in dem die Dokumente und persönlichen Angaben notiert werden, sondern auch Ratgeber für verschiedene Lebenssituationen,
Das Grundwerk umfasst über 140 Seiten und kostet 27 Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).
Zusatzpaket für Beamte:
Seit kurzer Zeit gibt es jetzt auch ein Zusatzpaket für Beamte. In diesem Zusatzpaket werden Tipps zu den Lebensereignissen:
gegeben. Gerade Beamte mit Beihilfeanspruch müssen bei diesen Lebensereignissen einige Punkte beachten, z.B.:
Das Zusatzpaket ist mit dem Notaffordner – Vorsorgeordner bestellbar (nur als Zusatz) und kostet:
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner_beamte/index.php
Die #rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner ist nicht nur für #Patienten, sondern auch für #Ärzte wichtig.
Der Filmvortrag macht deutlich, warum diese Vorsorge für jeden Menschen ab 18 wichtig ist. Der Vortrag wurde bei einem Ärztekongress gehalten.
Der erste Teil des Vortrages ist für jeden Bundesbürger interessant. Im zweiten Teil werden speziell für Ärzte wichtige Punkte behandelt.
Darauf hat auch die Fachpresse schon sehr oft hingewiesen (z.B.: Deutsches Ärzteblatt #aerzteblatt, #Ärztezeitung #aerztezeitung)
Neben der persönlichen Vorsorge muss ein Arzt auch Bereiche für die eigene Arztpraxis regeln, z.B.:
– Vertretungsmöglichkeiten: Welche Zusatzqualifikationen muss der Vertretungsarzt haben, damit es bei der Abrechnung mit der Kassenäztlichen Vereinigung keine Probleme gibt.
– Wo gibt es eine Übersicht der bestehenden Zusatzqualifikationen des Arztes, damit die richtige Vertretung auch in der Arztpraxis tätig ist?
– Wann laufen die einzelnen Zertifizierungen aus?
Eine Einführung zu diesem Thema bietet der Vortrag:
Notfallordner für Ärzte
Den #Notfallordner für #Ärzte kann man direkt über die Internetseite bestellen:
Ebenso gibt es den #Notfallordner auch für Privatpersonen, bzw. für über 50 weitere Selbstständigengruppen.
Internetseite: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/index.php
Forum-55 Plus.de e. V. (gemeinnützig)
Gottfr.-Keller-Str. 73
71254 Ditzingen
Tel: (07156) 343 54
Fax: (07156) 318 81
E-Mail: service@forum-55Plus.de
Für die größten 260 Städte in Deutschland hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. bei den sozialen Netzwerken eigenständige Internetseiten eingerichtet.
Hier werden:
aus den einzelnen regionalen Gebieten und auch bundesweit interessante Artikel veröffentlicht. Neben Facebook (260 Regionalseiten) bestehen auch soziale Netzwerkseiten bei twitter (260 Regionalseiten) und auch bei anderen sozialen Netzwerken (z.B.: google.plus, tublr, flickr, pinterest usw.).
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