Was DieZeit-Online gerade aufgedeckt hat, ist für die FDP Das Aus für die nächsten Jahre
Ein Beitrag von
Rene Engel
Wahnsinn:
Mit dieser Recherche ist klar, dass die FDP den Bruch der Ampel-Koalition Wochen im Voraus minutiös geplant und herbeigeführt hat.
O-Ton Zeit: “Aus alledem ergibt sich das Bild einer Parteiführung, die akribisch den Bruch der Regierung vorbereitet, während sie öffentlich beteuert, für deren Erfolg zu arbeiten.”
3 Take Aways:
1. Die FDP hat ein schwerwiegendes Problem, wenn aus ihrem engsten Führungszirkel derartig detaillierte Informationen von min. 6 (!) Personen an die Presse durchgestochen werden.
2. Christian Lindner und die gesamte FDP-Spitze sind der Lüge entlarvt (und viele Leute werden sich bei Volker Wissing entschuldigen müssen).
3. Wer das Schicksal seiner Partei bei den nächsten Wahlen DERART vehement über das Wohl des Landes stellt, sollte keine Regierungsverantwortung mehr übertragen bekommen.
Die 4 Highlights dieses Artikels:
1. “Marco Buschmann [über Lindner]: Der beste Schauspieler [sic!] kann seine Rolle nur authentisch spielen, wenn er sich in ihr wohlfühlt (..). Schauspieler, nicht Politiker – diese Formulierung brennt sich bei Teilnehmern der Runde ein.”
2. “[Lindner] sehe sich außerstande, die FDP in eine Bundestagswahl zu führen, wenn seine Partei zugleich noch Teil der Regierung sei (..) Die Ampel müsse enden. Er könne diese Fressen einfach nicht mehr sehen”.
3. Drei Dinge vereinbart die FDP-Spitze: “(..) ein wirtschaftspolitisches Konzept (..), das so formuliert sein soll, dass es innerhalb der Regierung nicht einigungsfähig ist. Die Ablehnung des Papiers soll der FDP dann als inhaltliche Begründung für den Ausstieg aus der Regierung dienen. (..) [Ein zweites Papier über die Grünen] soll als vertrauliches Dokument aus der FDP-Zentrale gekennzeichnet werden und später seinen Weg in die Presse finden. (..) Der dritte Auftrag besteht darin, das Ausstiegsszenario weiter vorzubereiten. Mit welchen Narrativen geht man an die Öffentlichkeit? (..) Wie ist der genaue Zeitplan?“
4. „Man müsse nun jede Gesetzesinitiative der anderen blockieren, um den Frust der Ampelpartner weiter zu verstärken. Dazu müsse das zentrale Narrativ immer wieder in den Medien platziert werden: Eine echte Wirtschaftswende sei mit den Koalitionspartnern nicht zu machen.”
Bemerkenswert, wie genau dieser Plan verfolgt und anscheinend nur durch 2 Dinge durchkreuzt wurde:
Das besagte Papier wurde zu früh durchgestochen und Olaf Scholz hat Lindner strategisch ausgebootet.
Linder selbst sagte einen Tag vor seinem Koalitionsbruch Folgendes:
(Auf die Frage, ob er es darauf anlege, aus der Regierung geworfen zu werden) „Ich stehe für solche spielerischen Sachen ungerne zur Verfügung, weil ich auch selber keine Freude daran habe. Wir sind in einer ernsten Situation für unser Land.“
Am Tag des Bruches echauffierte er sich noch über Olaf Scholz’ “genau vorbereitetes Statement”, das belege, Scholz sei es nie um eine Einigung gegangen, sondern um einen „kalkulierten Bruch der Koalition“.
So viel Chuzpe muss man wirklich erst einmal haben.
Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik Bauingenieur und Nachhaltigkeit
Hier ein paar Fakten zu Windkraftanlagen (WKA), die Sie aus dieser Perspektive vielleicht noch nicht kennen:
Eine Umdrehung einer großen modernen WKA kann den Tagesstrombedarf eines Einfamilienhauses decken – insbesondere schaffen das natürlich Offshore-Anlagen; Onshore-Anlagen brauchen je nach Auslastung vielleicht 2 oder 3 Umdrehungen
Eine Offshore-WKA mit einer Nennleistung von 14 MW versorgt bei durchschnittlicher Auslastung eine Kleinstadt mit 13.000 Einwohnern komplett mit Strom.
Die für den Bau und die Installation einer WKA benötigte „graue Energie“ (Energien für Herstellung, Rückbau usw.) wird meist in weniger als einem Jahr durch die Stromerzeugung der Anlage kompensiert. Danach produziert sie jahrzehntelang nahezu emissionsfreien Strom.
Eine moderne WKA hat eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren und generiert über diesen Zeitraum bis zu 50-mal mehr Energie, als für ihre Herstellung und den Rückbau notwendig ist.
Fast 90 % der Bestandteile einer WKA können heute recycelt werden und auch für Rotorblätter aus Verbundwerkstoffen werden Lösungen entwickelt (und das wird schneller wirtschaftlich und technisch umsetzbar sein, als Nuklearverkläria LOBBYISMUS buchstabieren kann). Einige Hersteller entwickeln mittlerweile sogar vollständig recycelbare Rotorblätter.
Windparks auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke erzeugen etwa das 20- bis 30-fache an Energie pro Quadratmeter – das aber ohne die ökologischen und gesundheitlichen Folgen fossiler Brennstoffe.
Eine einzige 1-MW-WKA verhindert jährlich den Ausstoß von ca. 1.500 Tonnen CO2 im Vergleich zur Stromproduktion mit Kohle (bei Gas ähnliche Größenordnung).
In strukturschwachen Regionen schaffen WKA Arbeitsplätze und fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Viele Anlagen werden von lokalen Bürgergenossenschaften betrieben, sodass Gewinne in der Region bleiben.
Mehr WKA bedeuten auch weniger Abhängigkeit von Putin und Co.
Mit ca. 4 bis 8 Cent pro Kilowattstunde sind Onshore-WKA die zweitgünstigste Energiequelle, gleich nach Freiflächen-Photovoltaik. Platz 3 geht an Offshore-WKA. Weit abgeschlagen folgen die Fossilen – über Kernenergie lohnt es sich bei der Einbeziehung der „Ewigkeitskosten“ (Endlagerung – bis mindestens im Jahr 2074 übrigens noch weiter ungeklärt) überhaupt nicht nachzudenken. Kernfusion, wovon Herr Merz ja zu schwärmen scheint, unterliegt auf immer und ewig der sogenannten 50-Jahre-Konstante (es dauert immer genau 50 Jahre, bis die Kernfusion auf der Erde und somit abseits der Sonne gelingt).
Für das Installieren der im EEG geforderten 157 GW Windenergieleistung müssten nur 0,04 % der Landesfläche dauerhaft versiegelt werden.
Während Merz also noch auf die Kernfusion in 50 Jahren warten möchte, liefert die „hässliche“ Windkraft schon heute Umdrehung für Umdrehung sauberen Strom.
Nach seinem Militärdienst arbeitete Hegseth kurzzeitig beim konservativen Think TankManhattan Institute for Policy Research.[9] Von 2007 bis 2012 übernahm er bei Vets For Freedom – eine Organisation, die 2006 von Veteranen des Irak- und Afghanistankriegs gegründet wurde und Verbindungen zu führenden Vertretern der Republikanischen Partei unterhielt – die Stelle als Executive Director(Geschäftsführer). Die Organisation setzte sich für eine stärkere Truppenpräsenz im Irak und in Afghanistan ein.[9]
Im Jahr 2012 gründete Hegseth die Organisation MN PAC, ein Political Action Committee (PAC) für die republikanische Partei mit Sitz im US-Bundesstaat Minnesota. Medienberichten zufolge nahm Hegseth 5.000 US-Dollar aus dem Wahlkampfdepot für private Weihnachtsfeiern, was jedoch nicht gegen geltendes Recht in Minnesota verstieß. Weniger als die Hälfte der gesamten Wahlkampfmittel (insgesamt standen 15.000 US-Dollar zur Verfügung) wurde für die Unterstützung republikanischer Kandidaten eingesetzt. 2018 wurde das Konto der Organisation aufgelöst.[9]
Hegseth war Geschäftsführer von Concerned Veterans for America, einer von den Koch-Brüdern (Charles G. Koch und David Koch) finanzierten Interessenvertretung. Die Gruppe befürwortete eine stärkere Privatisierung des Kriegsveteranenministeriums.[10]Während Hegseth Geschäftsführer war, stellte Concerned Veterans for America seinen Bruder Philip ein und zahlte ihm laut Steuerunterlagen aus den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 108.000 US-Dollar.[9]Seiner LinkedIn-Seite zufolge verließ er die Gruppe im Jahr 2015.[10]
The Daily Beast und CNNberichteten im Jahr 2019, dass Hegseth versucht habe, US-Präsident Trump davon zu überzeugen, mehrere US-amerikanische Kriegsverbrecher zu begnadigen. Gleichzeitig diskutierte Hegseth diese Fälle auf Fox News, ohne zu verraten, dass er Trump geraten hatte, sie zu begnadigen.[17][18] Noch im selben Jahr begnadigte Trump drei wegen Kriegsverbrechen angeklagte oder verurteilte Militärangehörige. Kurz bevor Trump seine Entscheidung bekannt gab, deutete Hegseth an, dass Trump im Begriff sei, in den Fällen „unmittelbare Maßnahmen“ zu ergreifen.[19][20]
Im Januar 2020 äußerte sich Hegseth zustimmend zur Entscheidung von US-Präsident Trump, den iranischen General Qasem Soleimani zu töten.[21] Er forderte Trump auf, den Iran zu bombardieren, darunter auch iranische Kulturstätten, wenn dort Waffen gelagert seien.[22]
Im Juni 2022 erklärte er in einer Live-Fernsehsendung, sein Diplom „zurück an den Absender“ zu schicken, weil er der Meinung sei, Universitäten wie Harvard vergifteten die Köpfe der Kinder mit Kritischer Theorie.[5]
Aus meiner Sicht ist Peter Hegseth – Pete Hegseth, so nennt er sich bei X – eher als Kriegsgefahr einzuschätzen.
Ich habe mich entschieden, zur COP29 zu gehen, weil es die größte Zusammenkunft von Menschen ist, die sich in sinnvollem Klimaaktivismus engagieren.
Gleichzeitig tut die Öl- und Gasindustrie alles, um die Bemühungen zu manipulieren und sie auf der politischen Ebene so bedeutungslos wie möglich zu halten.
Wie mächtig sie sind, zeigt sich an der Auswahl der letzten COP-Länder, Ägypten, Dubai und jetzt Aserbaidschan.
Und es kommt noch schlimmer.
Der derzeitige CEO von COP ist Elnur Soltanov und er ist sehr aktiv im Öl- und Gassektor tätig.
Neben seiner Rolle als CEO der COP29 ist er seit 2018 stellvertretender Energieminister Aserbaidschans.
In dieser Funktion beaufsichtigt er die Energiepolitik des Landes, in der die Öl- und Gasproduktion und der Export im Vordergrund stehen.
Aserbaidschans Wirtschaft ist in hohem Maße von diesen Ressourcen abhängig, wobei Öl und Gas über 90 % seiner Exporte und etwa ein Drittel seines BIP ausmachen.
Daher sollte das Video unten keine große Überraschung sein, aber es ist immer noch schockierend.
Elnur glaubt, mit einem Öl- und Gasinvestor zu sprechen, aber in Wirklichkeit spricht er mit einem verdeckten Ermittler von Global Witness und er versucht, auf dem Gipfel über ein Ölgeschäft zu sprechen.
Bitte verbreiten Sie dies, denn nur wenn wir diese Aktivitäten anprangern, können wir versuchen, den Druck auf die Öl- und Gasindustrie zu erhöhen, damit sie aufhört, jede sinnvolle Arbeit zum Klimaschutz zu manipulieren.
Vielen Dank an Alice Harrison für Ihre wichtige Arbeit und dafür, dass Sie mir das Video gezeigt haben.
Aserbaidschan – irgendwie erinnert mich das an einen Skandal mit CDU UND CSU
Ja, es gab einen bedeutenden Skandal, der als “Aserbaidschan-Affäre” bekannt wurde.
In diesem Zusammenhang wurden mehrere Politiker der deutschen Parteien CDU und CSU beschuldigt, von der aserbaidschanischen Regierung Bestechungsgelder erhalten zu haben, um politische Entscheidungen im Europarat zugunsten Aserbaidschans zu beeinflussen.
Im Januar 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Axel Fischer (CDU).
Lintner soll über ausländische Briefkastenfirmen mehrere Millionen Euro erhalten und Teile davon an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, um Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans zu fördern.
Fischer wird vorgeworfen, sich im Europarat für aserbaidschanische Interessen eingesetzt zu haben.
Diese Affäre, oft als “Kaviar-Diplomatie” bezeichnet, verdeutlicht die Versuche Aserbaidschans, durch Geschenke und finanzielle Anreize Einfluss auf europäische Politiker auszuüben.
In der sogenannten Aserbaidschan-Affäre wurden mehrere deutsche Politiker der CDU und CSU beschuldigt, Bestechungsgelder aus Aserbaidschan angenommen zu haben, um politische Entscheidungen im Europarat zugunsten des Landes zu beeinflussen.
Im Januar 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Axel Fischer (CDU) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Die Ermittlungen richteten sich auch gegen die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz, die zwischen 2014 und 2017 Bestechungsgelder in Höhe von 149.900 Euro erhalten haben soll. Strenz verstarb jedoch im März 2021, bevor es zu einer gerichtlichen Verhandlung kam.
Bis November 2024 sind die Verfahren gegen Lintner und Fischer noch nicht abgeschlossen, sodass keine endgültigen Urteile oder Strafen bekannt sind. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren dauern an, und es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten folgen werden.
In English:
I decided to go to COP29, because it is the largest gathering of people, who are engaged in meaningful climate activism.
At the same time the oil and gas industry is doing whatever it can to manipulate the efforts and to keep them on the political level as meaningless as possible.
How powerful they are, can be seen in the selection of the last COP countries, Egypt, Dubai and now Azerbaijan.
And it gets worse.
The current CEO of COP is Elnur Soltanov and he is very actively involved in the oil and gas sector.
In addition to his role as CEO of COP29, he serves as Azerbaijan’s Deputy Minister of Energy, a position he has held since 2018.
In this capacity, he oversees the country’s energy policies, which prominently feature oil and gas production and exportation.
Azerbaijan’s economy is significantly reliant on these resources, with oil and gas comprising over 90% of its exports and approximately one-third of its GDP.
As such the video below, should not be such a surprise, but it is still shocking.
Elnur thinks he’s talking to an oil and gas investor, but he’s actually talking to an undercover Global Witness investigator and he is trying to discuss an oil deal at the summit.
Please spread this, because only by calling these activities out we can try to increase the pressure on the oil and gas industry to stop manipulating any meaningful work on climate action.
Thanks to Alice Harrison for your important work and for showing me the video.
#fossilen #Machenschaften von #Elnur #Soltanov, dem Vorsitzenden der diesjährigen #COP29 in #Baku #Aserbaidschan
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.
Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.
Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.
Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben
CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz
Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.
Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.
Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:
Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.
Das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.
Stellungnahmen der Parteien
• Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.
• SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.
• Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.
• FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.
• CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.
• AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.
Abstimmungen im Bundestag
Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.
• Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.
• FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.
• AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:
Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.
• CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.
• SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.
• Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.
• FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.
• AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.
Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.
Hier jedoch eine kleine Ergänzung:
Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.
Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.
Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.
Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare
In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.
1. Transparenzregister-Webinare
Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.
Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:
• Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters
Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.
• Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte
Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen
Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.
• Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine
Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.
• Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent
Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.
• Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur
Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.
2. Die E-Bilanz
Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:
• eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln
Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.
• eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop
Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.
• eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung
Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.
3. Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:
• Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal
Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
• Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z
Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.
• Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst
Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.
• Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP
Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.
• Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.
Teilnahme und Anmeldung
Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.
Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.
Unglaublich, wie hetzerisch #Friedrich Merz jetzt gegen Windkrafträder ist.
Sendung illner – Merz findet Windkrafträder hässlich
Woran liegt dies? Ganz einfach, an Windkraftanlagen verdient #Blackrock nichts. Es lohnt sich nicht für BlackRock Es erinnert stark an die Hetze gegen den Entwurf des #GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dem Treiben der Wähler zur Öl- und Gasheizung!
Dies endete erst 2023 nachdem #BlackRock bei Enpal einen 3-Stelligen Millionenbetrag investiert hatte. Und das Perfide von Merz war dann, das Merz „nicht verstehen konnte, warum in Deutschland so wenige Wärmepumpen einbauen…“ Merz ist und bleibt ein #BlackRock-Anhänger!
Und dann auch noch die Spende von Stefan #Quandt (#BMW) an die #CDU und die Aussage am nächsten Tag getroffene Aussage, dass die EU-Verbrennerregelung unbedingt zurückgenommen werden
Ich möchte ungern Wasser in den Wein kippen, zu siegestrunken sind ja nach dem Scheitern der Ampel derzeit alle Merz-/CDU-Fans. Aber denken wir doch mal ein, zwei Schritte weiter: Die CDU steht am Abgrund:
Der #Wahlkampf wird brutal, unter der Gürtellinie und mit Fake-News; gerade von AD und BSW wird die CDU/CSU unter Beschuss genommen. Und die Union bietet ja umgekehrt auch genug Wahlwerbung für die AD, die die CDU zerstören will.
Der Vorsprung der CDU wird schmilzen; dann wird sie mit SPD und Grünen eine Regierung eingehen müssen (laut aktuellen Umfragewerten); das wären dann (inkl. CSU) vier Parteien in der #Regierung – stabile Verhältnisse sind anders.
Würde es die CDU mit den Grünen machen? Die CSU wäre verärgert – und die CSU-Wähler würden sagen: „Verrat!“ – Streit wäre vorprogrammiert, der den Rechtsextremen hilft.
In so einer #Koalition kann dann auch eine CDU nicht mehr die „Alternative für Deutschland, aber mit Substanz“ sein. Sprich: Sie wird noch mehr Angriffsfläche für A*D und BSW bieten. Denn rechts blinken, um nach Mitte-links abzubiegen, wird die Rechtsextremen stärken.
Merz als leicht reizbare Persönlichkeit bleibt für sich sein größtes Risiko. Er tut oft sehr unbedachte Dinge. Zudem ist sein Mindset in den 1990er Jahren stecken geblieben. Söder sägt ja auch massiv an einem Stuhl, wie man aus #Berlin hört. Merz sitzt also nicht fest im Sattel.
Jemanden ohne jede #Regierungserfahrung ans Steuer zu lassen, ist glatter Selbstmord in diesen Zeiten. Dass Merz viele No-Performer aus der letzten CDU-Regierung mitbringen würde, macht es noch schlimmer.
Die CDU/CSU weckt mit ihrer rechtspopulistischen Art Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann. An den Rahmenbedingungen (#Klimakrise, Demographie, marode Infrastruktur, marodes Bildungssystem, marodes Gesundheitssystem etc.) kann auch sie wenig ändern; sie hat das ja sogar in vielen Bereichen verursacht. Da sie auch an der #Schuldenbremse festhalten will, wird sie an den Sozialausgaben kürzen, was die Rechtsextremen stärkt.
Die Frage, wie die CDU in Sachsen und Thüringen eine Koalition schließen soll, ist völlig offen. Koaliert sie mit dem BSW, ist das der Kniefall vor #Moskau. Tut sie es nicht, bekommt sie keine Mehrheit. In beiden Fällen werden Wählende von der CDU enttäuscht sein.
Schon heute grenzt sich die CDU/CSU nicht wirklich von der A*D ab; zu viele rufen sogar nach einer Zusammenarbeit. Diese Rufe werden angesichts des #Chaos von Sachsen und Thüringen lauter und gefährlicher.
Das A*D-Verbotsverfahren wird unter einer CDU-geführten Regierung sicherlich nicht weiter verfolgt.
Am Ende – so paradox das klingen mag – ist eine CDU/CSU in der #Opposition der beste Dienst an der Demokratie. In der Opposition kann sie all jene Rechten absorbieren, die von der Regierung enttäuscht sind, aber noch nicht zur A*D wandern wollen. Ist die CDU/CSU in der Regierung, fehlt diese Möglichkeit. Und 1933 kommt einen gewaltigen Schritt näher.