Christian Schoger stellv.. Chefredakteur der Siebenbürgischen Zeitung
Kein Frieden mit Putin Treffender Kommentar von Barbara Oertel in der #TAZ https://lnkd.in/d3cyK4iJ
„Wer glaubt, Moskau gäbe sich mit den bisherigen Gebietsvorstößen zufrieden, hat nicht kapiert, wer der Chef im Kreml ist.
Und was Putin am Ende will. Seit über 1.000 Tagen tobt nun der Krieg in der Ukraine und rückt in der Öffentlichkeit mehr und mehr in Vergessenheit.
Bezeichnend ist, welche Themen in Deutschland die Debatte dominieren:
Es sind nicht die persönlichen Tragödien so vieler Ukrainerinnen, nicht die täglich steigende Zahl von Toten und Verletzten, flächendeckende Bombardements und die Aussicht darauf, angesichts einer fortschreitenden Zerstörung der kritischen Infrastruktur bei Minusgraden zu erfrieren.
Vielmehr geht es – wieder einmal – um Waffen.
Kriegsverbrecher Putin
Die [..] Freigabe von ATACMS-Raketen für Angriffe auf russisches Territorium durch den scheidenden US-Präsidenten Joe Biden, die Lieferung international geächteter Antipersonenminen sowie den Einsatz britischer Storm-Shadow-Raketen.
Werden diese Waffen jetzt zum ‚Gamechanger‘ und damit endgültig ‚rote Linien‘ überschritten?
Droht eine weitere Eskalation? Wird Kanzler Olaf Scholz, derzeit im Wahlkampf und erklärter Gegner von deutschen Alleingängen, jetzt doch noch sein kategorisches Nein zur Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern überdenken? [..]
Putins Truppe in den USA – Wladimir Putin Donald Trump W Lindsey Graham William Barr –
Und wir sollten in den vergangenen 1.000 Tagen dieses Grauens mitten in Europa gelernt haben, auch das Unvorstellbare zumindest zu denken.
Dem zum Trotz gibt es sie: die Schlaufüchse, die uns weismachen wollen, sie wüssten, wie dieser Krieg zu beenden sei.
Da geht allen voran Sahra Wagenknecht. Waffenlieferungen an Kyjiw einstellen und ab an den Verhandlungstisch, lautet ihre Forderung.[..]
Im Falle Wagenknechts zielt sie jedoch auf die eigene politische Dividende, ohne jede Empathie für die Ukrainierinnen. Hier lohnt sich ein Blick auf den Aggressor in Moskau.
An Wladimir Putins Position hat sich seit Kriegsbeginn nichts geändert. Nur seine anfänglichen Auslöschungs- und Entnazifizierungsfantasien mit Blick auf die Ukraine sind derzeit seltener zu vernehmen. Moskaus Vorbedingungen für Verhandlungen sind unverrückbar.
Der Mindesteinsatz für Kyjiw, um zu Kreuze kriechen zu dürfen, ist die Anerkennung der aktuellen ‚territorialen Realitäten‘, sprich: der Verzicht auf rund ein Fünftel des eigenen Landes.[..] Tatsächlich geht es längst nicht mehr nur um die Ukraine. So rüstet Moskau auch verbal weiter in Richtung ‚kollektiven Westen‘ auf. Bidens ATACMS-Entscheidung quittierte der Kreml mit Drohgebärden.
Die Anspielungen auf einen möglichen Einsatz von Atomwaffen waren unüberhörbar. [..] Georgien, die Republik Moldau, vielleicht Estland oder Lettland?
Wer steht als Nächstes auf Putins Liste? Zumindest eine Erkenntnis sollte sich in den gut 1.000 Tagen durchgesetzt haben: Naivität, Wunschdenken und Illusionen im Umgang mit Russland – diese Zeiten sind endgültig vorbei.“
Mit der Ukraine ist Putins Hunger längst nicht gestillt; KI-generiertes Bild
Bitte wer erlöst uns von dem Übel?! Sendet Taurus in den Kreml, Paris present poisoned perfume oder zu Weihnachten personalisierte Dronen wie Israel wohl im Libanon, Gaza und im Iran bereits eingesetzt hat zu jedem seiner Paläste?
Wenn Trump am 20. Januar 2025 in’s Weiße Haus einzieht, wird Putin, der mit internationalem Haftbefehl verfolgte Kriegsverbrecher und Kinderverschlepper sogar von einem verurteilten Betrúger und Vergewaltiger protegiert.
Darauf haben die im Berliner Sandkasten sich ewig zankenden großen Jungs #Scholz, #Söder/in, #Lindner und #Merz keine Antwort oder die erforderliche Courage dem Kreml-Monster einen letzten Denkzettel zu verpassen…
Über 1000 Tage und die Ukraine blutet weiter aus..Munition wird knapp und es wird eisig kalt in den Schützengräben während ROW sich auf Weihnachten vorbereitet Slava
Eine sehr gute Recherche von LobbyControl zur Frage, wie stark #KKR Einfluss auf die deutsche Energiepolitik hat. Es spricht erwartungsgemäß sehr viel dafür, dass die US-Amerikanische Finanzheuschrecke durch Desinformations-Medien #BILD und #WELT sowie Spenden an die #FDP und Gespräche im #Kanzleramt Einfluss genommen hat.
Das Gebäudenergiegesetzt (#GEG) war ein richtiger Ansatz: Im Fall von Neuinstallationen hätten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die min. 65% der thermischen Energie regenerativ erzeugen. Hier stellt sich zwar die Frage, warum es nicht 100% sind (so wie es zB. Dänemark 10 Jahre vorher beschlossen hat), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dann kamen die bekannten Bullshit-Parolen: – Heizungs-#Hammer
– Heizungs-Stasi – #Wärmepumpenpflicht – Enteignung All diese Dinge gab es nie und waren auch nie geplant.
Dazu kamen weitere Lügen: – #Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau – Wärmepumpen funktionieren nicht mehr bei Minusgraden – #Wasserstoff in #Gasheizungen sind eine Option – Das #Heizungsgesetz ist eine #Brechstange – #Habeck macht die Wirtschaft kaputt
Das alles ist gequirlter Unsinn und dieser Unsinn wurde maßgeblich von den #Springer-Brigaden verbreitet.
Dazu haben einige Akteure mit gestörtem Verhältnis zu Wissenschaft und Wirtschaft den ganzen Unsinn aufgegriffen und massiv weiterverbreitet: – Politiker:innen von CDU Deutschlands – Politiker:innen von Christlich-Soziale Union – Politiker:innen von FDP Freie Demokraten – Lobbyist:innen von Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – Lobbyist:innen von Wirtschaftsrat der CDU e.V. Neben “Journalisten” von Springer haben auch Medienleute von #FOCUS und #NZZ die gleichen Falschaussagen und Desinformationen verbreitet.
Die Folgen: – Der Markt für regenerative Heizsysteme in Deutschland ist eingebrochen. – Hersteller von Wärmepumpen mussten Leute entlassen. – Menschen, die auf die Lügen reingefallen sind, landen in der #Kostenfalle. – Wichtige Branchen, die zukunftsfähig sind, haben massiv verloren. – Bis 2023 wurden 800.000 neue Gas- und 100.000 neue Ölheizungen verbaut. “H2-Ready”-Gasheizungen sind eine Lügenpackung, da keine Gasheizung jemals Wasserstoff sehen wird (zu teuer).
Gerade beim #GEG sieht man eindrücklich, wer tatsächlich die #Wirtschaft zerstört und Menschen durch Täuschung in die Kostenfalle jagt: – Parteien, die im #Gestern hängen. Das sind in Deutschland primär #CDU, #CSU sowie #FDP und einige #FreieWähler. – Lobbyisten, denen kurzfristige #Profitgier wichtiger ist als eine intakte Wirtschaft und Verantwortung – Medienleute, die journalistische Sorgfalt nicht kennen und im Auftrag von dene handeln, die es mit dem Wirtschaftsstandort und der Gesellschaft nicht gut meinen.
Die Leute, die am lautesten rumbrüllen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere Robert Habeck verantwortlich machen, sind genau die, die die wesentlichen Probleme verursachen.
Link zur Recherche von #LobbyControl in den Kommentaren.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-
Um dies aufzuklären, hier ein paar Fragen und Antworten:
Wie viel CO2 atmet ein Mensch pro Jahr aus?
Wie viel CO2 atmen 8 Milliarden Menschen im Jahr aus?
Wie viel CO2 wird von einem durchschnittlichen Baum eingefangen?
1. CO2-Ausstoß pro Mensch durch Atmung pro Jahr:
Ein Mensch atmet etwa 20 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf der Verbrennung von Glukose in den Zellen und der CO₂-Freisetzung über die Atmung. Es ist wichtig zu betonen, dass dies Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs ist und nicht zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ beiträgt, da es ursprünglich aus der Atmosphäre stammt (durch die Photosynthese der Pflanzen).
2. CO2-Ausstoß von 8 Milliarden Menschen durch Atmung:
• Berechnung:
oder 160 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr.
Auch hier gilt: Dieses CO₂ gehört zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf und hat keinen zusätzlichen Effekt auf den Klimawandel.
3. CO2-Bindung durch einen Baum pro Jahr:
Ein durchschnittlicher Baum bindet je nach Größe, Alter und Art etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.
• Junge Bäume nehmen weniger auf, ältere, wachsende Bäume können mehr CO₂ binden.
Vergleich: Menschliche Atmung vs. Baum:
• Ein Mensch stößt pro Jahr etwa 20 kg CO₂ aus.
• Ein durchschnittlicher Baum kann also die Atmung von einem bis zwei Menschen ausgleichen.
Falls du eine detailliertere Analyse wünschst oder spezifische Baumarten und deren CO₂-Bindung diskutieren möchtest, lass es mich wissen!
Wie viel Bäume gibt es auf der Welt?
Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Das entspricht ungefähr 422 Bäumen pro Person. Allerdings hat die menschliche Aktivität seit Beginn der Zivilisation die Anzahl der Bäume um fast die Hälfte reduziert. Jährlich gehen durch Abholzung und Landnutzungsänderungen etwa 15 Milliarden Bäume verloren.
Die höchste Baumdichte findet sich in den borealen Nadelwäldern der subarktischen Regionen Russlands, Skandinaviens und Nordamerikas. Die größte Artenvielfalt hingegen weisen die Tropenwälder Südamerikas auf, die etwa 43 Prozent aller Baumarten beherbergen.
In Deutschland gibt es rund 11,1 Millionen Hektar Wald, was etwa 32 Prozent der Landesfläche entspricht. Das sind ungefähr 0,13 Hektar Wald pro Einwohner.
Wie viel CO2 stößt ein Verbrenner im jahr bei 15000 km im Durchschnitt aus?
Ein durchschnittlicher Verbrenner stößt pro Kilometer etwa 120 bis 150 g CO₂ aus. Der genaue Wert hängt vom Fahrzeugtyp, der Motorgröße und dem Kraftstoffverbrauch ab.
Berechnung für 15.000 km:
1. Niedriger Verbrauch (120 g CO₂/km):
2. Höherer Verbrauch (150 g CO₂/km):
Durchschnittlicher CO₂-Ausstoß:
Ein typischer Verbrenner stößt bei 15.000 km etwa 1,8 bis 2,25 Tonnen CO₂ pro Jahr aus.
Falls du den Wert für ein spezifisches Fahrzeug (z. B. Diesel oder Benziner) benötigst, kann ich genauer rechnen.
Wie viel Verbrenner Autos gibt es weltweit etwa?
Der weltweite Fahrzeugbestand wird auf etwa 1,49 Milliarden Fahrzeuge geschätzt. Davon sind mehr als 1,25 Milliarden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Dies bedeutet, dass der Großteil der weltweit genutzten Fahrzeuge nach wie vor von Verbrennungsmotoren angetrieben wird.
Allerdings ist ein Trend erkennbar: Die Anzahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, insbesondere Elektrofahrzeuge, nimmt stetig zu. Trotzdem dominieren Verbrenner derzeit noch den globalen Fahrzeugbestand.
Wie viel CO2 atmen alle Kühe weltweit pro Jahr aus?
Kühe stoßen durch ihre Atmung und Verdauung (insbesondere durch Methanemissionen beim Wiederkäuen) relevante Mengen an Treibhausgasen aus. Der CO₂-Ausstoß allein durch die Atmung ist jedoch Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs und wird oft getrennt von den Methanemissionen betrachtet.
CO₂-Ausstoß einer Kuh durch Atmung:
Eine Kuh atmet etwa 600 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf ihrem Sauerstoffverbrauch und der CO₂-Produktion durch den Stoffwechsel.
Weltweiter Bestand an Kühen:
Es gibt weltweit etwa 1 Milliarde Kühe.
Berechnung des jährlichen CO₂-Ausstoßes durch Atmung:
Wichtige Hinweise:
• Dieses CO₂ stammt aus der Nahrung der Kühe, die Pflanzen über Photosynthese zuvor aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Es trägt daher nicht direkt zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ bei.
• Viel bedeutender ist der Methanausstoß der Kühe (rund 100 kg Methan pro Kuh und Jahr), da Methan etwa 25-mal klimaschädlicher als CO₂ ist. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Emissionen, die nicht zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf gehören.
Wie viel Bäume haben wir weltweit? Wie viel CO2 speichert ein Baum pro Jahr etwa im Durchschnitt ab?
1. Anzahl der Bäume weltweit:
Laut einer Studie von 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Diese Zahl ergibt sich aus Satellitendaten und Bodenproben.
2. CO₂-Speicherung eines Baums pro Jahr:
Ein Baum speichert je nach Art, Größe, Alter und Wachstumsbedingungen etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.
• Junge Bäume: Nehmen weniger CO₂ auf, da sie noch klein sind.
• Wachsende Bäume: Speichern am meisten CO₂, da sie aktiv Biomasse aufbauen.
• Alte Bäume: Speichern CO₂ langsamer, tragen aber durch bereits gespeichertes CO₂ in ihrer Biomasse weiterhin zur Bindung bei.
3. Gesamte CO₂-Bindung aller Bäume weltweit:
Wenn man den Mittelwert von 25 kg CO₂ pro Baum und Jahr annimmt:
Vergleich: Menschliche Emissionen vs. Bäume
Die menschlichen CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen liegen derzeit bei etwa 36 Milliarden Tonnen CO₂ pro Jahr. Die weltweiten Bäume könnten theoretisch also mehr CO₂ binden, als die Menschheit jährlich ausstößt. In der Realität bleibt jedoch viel davon langfristig im Kreislauf und kann die Emissionen nicht vollständig ausgleichen.
Falls du tiefergehende Informationen zu bestimmten Regionen oder Baumarten möchtest, lass es mich wissen!
Stichwort Vulkane
Wieviel CO2 hat der größte Vulkan in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?
Der Ätna auf Sizilien gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt und ist bekannt für seine kontinuierlichen CO₂-Emissionen. Schätzungen zufolge stößt der Ätna jährlich zwischen 7,8 und 25 Millionen Tonnen CO₂ aus. Diese Werte variieren je nach Messmethoden und Untersuchungszeitraum. Im Vergleich dazu betragen die gesamten vulkanischen CO₂-Emissionen weltweit etwa 200 bis 300 Millionen Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die vom Menschen verursachten CO₂-Emissionen liegen bei über 41 Milliarden Tonnen jährlich.
Wieviel co2 haben die Menschen und der menschengemachte Klimawandel in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?
In den letzten 10 Jahren haben die Menschen durch Aktivitäten wie die Verbrennung fossiler Brennstoffe, Abholzung und industrielle Prozesse jährlich im Durchschnitt etwa 40 bis 42 Milliarden Tonnen CO₂ ausgestoßen. Hier sind die Details:
1. Gesamte CO₂-Emissionen:
• Laut dem Global Carbon Budget stiegen die jährlichen Emissionen in den letzten Jahren von etwa 38 Milliarden Tonnen CO₂ (2013) auf knapp 42 Milliarden Tonnen CO₂ (2023).
• Die kumulierten Emissionen der letzten 10 Jahre betragen mehr als 400 Milliarden Tonnen CO₂.
2. Hauptquellen:
• Energieproduktion (Strom und Wärme): Etwa 73 % der jährlichen Emissionen.
• Industrie: 19 %.
• Landwirtschaft und Abholzung: 6-8 %.
3. Anstieg der Emissionen:
• Im Vergleich zur vorindustriellen Zeit hat der Mensch den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre um etwa 50 % erhöht (von ~280 ppm auf über 420 ppm im Jahr 2024).
4. Vergleich mit Vulkanen:
• Menschengemachte Emissionen übersteigen vulkanische Emissionen um den Faktor 150 bis 200.
Diese Werte unterstreichen die entscheidende Rolle des menschlichen Handelns beim Anstieg der globalen Temperaturen und der Verschärfung des Klimawandels.
Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –
Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.
1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor
Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.
Drei Gesetze waren dabei entscheidend:
• Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.
• Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.
• Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.
Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.
2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.
Benzin Fossile Energie unsplash
Zentrale Inhalte des GEG 2020:
1. Primärenergiebedarf von Neubauten:
Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.
2. Erneuerbare Energien im Neubau:
Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.
3. Bestandsgebäude:
Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.
4. Ölheizungen:
Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.
Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!
Wärmepumpe Innengerät
5. Innovationsklausel:
Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.
Wärmepumpe Außengerät
3. Kritik am GEG 2020
Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:
• Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.
• Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.
• Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.
Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.
4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition
Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.
Kerninhalte des GEG 2023:
1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
2. Technologieneutralität:
Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.
3. Bestandschutz:
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.
4. Kommunale Wärmeplanung:
Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.
5. Soziale Abfederung:
Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.
5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz
Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.
Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.
——
Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?
Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.
Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.
Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.
Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.
Fassung von § 72 2021:
Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.
Fassung zum 1.1.2024
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie
3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Was DieZeit-Online gerade aufgedeckt hat, ist für die FDP Das Aus für die nächsten Jahre
Ein Beitrag von
Rene Engel
Wahnsinn:
Mit dieser Recherche ist klar, dass die FDP den Bruch der Ampel-Koalition Wochen im Voraus minutiös geplant und herbeigeführt hat.
O-Ton Zeit: “Aus alledem ergibt sich das Bild einer Parteiführung, die akribisch den Bruch der Regierung vorbereitet, während sie öffentlich beteuert, für deren Erfolg zu arbeiten.”
3 Take Aways:
1. Die FDP hat ein schwerwiegendes Problem, wenn aus ihrem engsten Führungszirkel derartig detaillierte Informationen von min. 6 (!) Personen an die Presse durchgestochen werden.
2. Christian Lindner und die gesamte FDP-Spitze sind der Lüge entlarvt (und viele Leute werden sich bei Volker Wissing entschuldigen müssen).
3. Wer das Schicksal seiner Partei bei den nächsten Wahlen DERART vehement über das Wohl des Landes stellt, sollte keine Regierungsverantwortung mehr übertragen bekommen.
Die 4 Highlights dieses Artikels:
1. “Marco Buschmann [über Lindner]: Der beste Schauspieler [sic!] kann seine Rolle nur authentisch spielen, wenn er sich in ihr wohlfühlt (..). Schauspieler, nicht Politiker – diese Formulierung brennt sich bei Teilnehmern der Runde ein.”
2. “[Lindner] sehe sich außerstande, die FDP in eine Bundestagswahl zu führen, wenn seine Partei zugleich noch Teil der Regierung sei (..) Die Ampel müsse enden. Er könne diese Fressen einfach nicht mehr sehen”.
3. Drei Dinge vereinbart die FDP-Spitze: “(..) ein wirtschaftspolitisches Konzept (..), das so formuliert sein soll, dass es innerhalb der Regierung nicht einigungsfähig ist. Die Ablehnung des Papiers soll der FDP dann als inhaltliche Begründung für den Ausstieg aus der Regierung dienen. (..) [Ein zweites Papier über die Grünen] soll als vertrauliches Dokument aus der FDP-Zentrale gekennzeichnet werden und später seinen Weg in die Presse finden. (..) Der dritte Auftrag besteht darin, das Ausstiegsszenario weiter vorzubereiten. Mit welchen Narrativen geht man an die Öffentlichkeit? (..) Wie ist der genaue Zeitplan?“
4. „Man müsse nun jede Gesetzesinitiative der anderen blockieren, um den Frust der Ampelpartner weiter zu verstärken. Dazu müsse das zentrale Narrativ immer wieder in den Medien platziert werden: Eine echte Wirtschaftswende sei mit den Koalitionspartnern nicht zu machen.”
Bemerkenswert, wie genau dieser Plan verfolgt und anscheinend nur durch 2 Dinge durchkreuzt wurde:
Das besagte Papier wurde zu früh durchgestochen und Olaf Scholz hat Lindner strategisch ausgebootet.
Linder selbst sagte einen Tag vor seinem Koalitionsbruch Folgendes:
(Auf die Frage, ob er es darauf anlege, aus der Regierung geworfen zu werden) „Ich stehe für solche spielerischen Sachen ungerne zur Verfügung, weil ich auch selber keine Freude daran habe. Wir sind in einer ernsten Situation für unser Land.“
Am Tag des Bruches echauffierte er sich noch über Olaf Scholz’ “genau vorbereitetes Statement”, das belege, Scholz sei es nie um eine Einigung gegangen, sondern um einen „kalkulierten Bruch der Koalition“.
So viel Chuzpe muss man wirklich erst einmal haben.
Dem Rest der Welt ist völlig egal, wovon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Friedrich Merz „wegwollen“. „Technologieoffen“ ist längst eine inhaltsleere Phrase. Die Welt der Zukunft ist erneuerbar und elektrisch angetrieben. Wer verbrennt, verliert.
——
Merz wollte am liebsten sofort wählen, denn die Werte der CDU fallen, denn Merz outet sich immer mehr, dass er als #BlackrockKanzlerKandidat nicht als #Bundeskanzler geeignet ist. Beispiel Umwelt und erneuerbare Energie
Die Fakten zu den Kommentaren.
Dazu kommt: Energiepolitik ist Geopolitik. Wer Iran, Hisbollah, der Hamas, den Houthi und Wladimir Putin die Geldquellen entziehen will, der muss sich für konsequente Elektrifizierung einsetzen – auch im Verkehr und beim Heizen. Bei der CDU Deutschlands ignoriert man dieses simple Faktum bislang völlig.
Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik Bauingenieur und Nachhaltigkeit
Hier ein paar Fakten zu Windkraftanlagen (WKA), die Sie aus dieser Perspektive vielleicht noch nicht kennen:
Eine Umdrehung einer großen modernen WKA kann den Tagesstrombedarf eines Einfamilienhauses decken – insbesondere schaffen das natürlich Offshore-Anlagen; Onshore-Anlagen brauchen je nach Auslastung vielleicht 2 oder 3 Umdrehungen
Eine Offshore-WKA mit einer Nennleistung von 14 MW versorgt bei durchschnittlicher Auslastung eine Kleinstadt mit 13.000 Einwohnern komplett mit Strom.
Die für den Bau und die Installation einer WKA benötigte „graue Energie“ (Energien für Herstellung, Rückbau usw.) wird meist in weniger als einem Jahr durch die Stromerzeugung der Anlage kompensiert. Danach produziert sie jahrzehntelang nahezu emissionsfreien Strom.
Eine moderne WKA hat eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren und generiert über diesen Zeitraum bis zu 50-mal mehr Energie, als für ihre Herstellung und den Rückbau notwendig ist.
Fast 90 % der Bestandteile einer WKA können heute recycelt werden und auch für Rotorblätter aus Verbundwerkstoffen werden Lösungen entwickelt (und das wird schneller wirtschaftlich und technisch umsetzbar sein, als Nuklearverkläria LOBBYISMUS buchstabieren kann). Einige Hersteller entwickeln mittlerweile sogar vollständig recycelbare Rotorblätter.
Windparks auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke erzeugen etwa das 20- bis 30-fache an Energie pro Quadratmeter – das aber ohne die ökologischen und gesundheitlichen Folgen fossiler Brennstoffe.
Eine einzige 1-MW-WKA verhindert jährlich den Ausstoß von ca. 1.500 Tonnen CO2 im Vergleich zur Stromproduktion mit Kohle (bei Gas ähnliche Größenordnung).
In strukturschwachen Regionen schaffen WKA Arbeitsplätze und fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Viele Anlagen werden von lokalen Bürgergenossenschaften betrieben, sodass Gewinne in der Region bleiben.
Mehr WKA bedeuten auch weniger Abhängigkeit von Putin und Co.
Mit ca. 4 bis 8 Cent pro Kilowattstunde sind Onshore-WKA die zweitgünstigste Energiequelle, gleich nach Freiflächen-Photovoltaik. Platz 3 geht an Offshore-WKA. Weit abgeschlagen folgen die Fossilen – über Kernenergie lohnt es sich bei der Einbeziehung der „Ewigkeitskosten“ (Endlagerung – bis mindestens im Jahr 2074 übrigens noch weiter ungeklärt) überhaupt nicht nachzudenken. Kernfusion, wovon Herr Merz ja zu schwärmen scheint, unterliegt auf immer und ewig der sogenannten 50-Jahre-Konstante (es dauert immer genau 50 Jahre, bis die Kernfusion auf der Erde und somit abseits der Sonne gelingt).
Für das Installieren der im EEG geforderten 157 GW Windenergieleistung müssten nur 0,04 % der Landesfläche dauerhaft versiegelt werden.
Während Merz also noch auf die Kernfusion in 50 Jahren warten möchte, liefert die „hässliche“ Windkraft schon heute Umdrehung für Umdrehung sauberen Strom.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.
Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.
Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.
Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben
CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz
Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.
Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.
Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:
Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.
Das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.
Stellungnahmen der Parteien
• Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.
• SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.
• Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.
• FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.
• CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.
• AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.
Abstimmungen im Bundestag
Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.
• Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.
• FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.
• AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:
Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.
• CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.
• SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.
• Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.
• FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.
• AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.
Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.
Hier jedoch eine kleine Ergänzung:
Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.
Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.
Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.
Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!