Corona-Impfung und die wildesten Gruselgeschichten von Impfgegnern & Co.

Man mag es kaum glauben, wie zum Teil Geschichten über Impfen erfunden werden. Anders lassen sich die Anzahl von wilden Geschichten kaum erklären.

Dass es Impfreaktionen gibt, ist die unmittelbar nach einer Impfung auftreten ist selten. Dies machen Auswertungen der bisherigen Impfungen deutlich.

In Deutschland wurden bis heute 113.000.000 (113 Mio.) Impfungen durchgeführt.

Bei Impfbeeinträchtigungen sind drei unterschiedlichen Arten zu unterscheiden:

  • NEBENWIRKUNGEN
  • IMPFSCHÄDEN
  • und LANGZEITFOLGEN

Was ist dran an den Bedenken – und welche Beschwerden können nach einer Impfung tatsächlich auftreten?

Nebenwirkungen

Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, lösen Schutzimpfungen bestimmte Reaktionen im menschlichen Körper aus: Der Impfstoff zeigt dem Immunsystem, wie es eine Infektion mit dem Coronavirus bekämpfen kann. Mitunter können dabei moderate Reaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, grippeähnliche Symptome oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten.

Diese Reaktionen treten bei den Corona-Impfungen häufiger und zum Teil auch stärker auf als beispielsweise nach einer Grippe-Impfung. Sie klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab und sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert und Antikörper bildet.

Immer mehr Menschen in Deutschland haben bereits zwei Corona-Impfungen erhalten. Die Reaktionen im Anschluss unterscheiden sich stark. Die einen berichten von Schüttelfrost, Fieber und Co., andere haben überhaupt keine Nebenwirkung. Hat die Impfung dann nicht gewirkt?

Fieber, Müdigkeit oder ein „dicker Arm“ treten häufig als Reaktion auf eine Impfung gegen das Coronavirus auf. Sie gelten als Zeichen für die gewünschte Immunantwort. Wer nun vermutet, dass die Impfung nicht wirkt, wenn diese Nebenwirkungen ausbleiben, liegt aber falsch.

Impfreaktionen sind keine Nebenwirkungen!

Die Ständige Impfkommission (Stiko) unterscheidet zwischen den üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen sind normal. Meist treten sie bereits kurz nach der Schutzimpfung auf und halten nur wenige Tage an.

Impfkomplikationen gehen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus. Impfkomplikationen sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen, die meldepflichtig sind und vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentiert werden.

Bislang sind in Deutschland mehrere Millionen Dosen der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna verabreicht worden. Die bisher an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten unerwünschten Reaktionen nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen waren vor allem vorübergehende Impfreaktionen.

Zu welchen Nebenwirkungen kann es nach einer Corona-Impfung kommen?

Allergische Sofortreaktionen wurden nach einer Impfung mit den beiden mRNA-Impfstoffen sehr selten berichtet. Auch Fälle von Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen sind sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nur sehr selten aufgetreten. Betroffen waren überwiegend männliche Jugendliche und junge Männer in den ersten 14 Tagen nach der zweiten Impfstoffdosis. In den meisten Fällen verliefen die Erkrankungen mild.

In den klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe bei 0,01% bis 0,1% Fälle von akuter Gesichtslähmung beobachtet. Die bildete sich jedoch in allen Fällen spätestens nach einigen Wochen zurück. Ebenso wurden im Vorfeld bei 0,01% bis 0,1% Fälle von Überempfindlichkeitsreaktionen beobachtet, die sich in Form einer vorübergehenden Nesselsucht oder Gesichtsschwellung zeigten.

„Langzeit-Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, sind bei Impfstoffen generell nicht bekannt“, gibt Susanne Stöcker, Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts in einem ZDF-Interview Entwarnung. 

Die meisten Nebenwirkungen von Impfungen würden innerhalb weniger Stunden oder Tage nach einer Impfung auftreten. In seltenen Fällen auch nach Wochen. Genau diese Nebenwirkungen sind es, die – in sehr seltenen Fällen – als Spätfolgen bezeichnete Komplikationen zur Folge haben können. Erkannt werden können sie meist erst, wenn ein Impfstoff in großem Maßstab verimpft worden ist. So wie aktuell die Corona-Impfstoffe.

Spät auftretende Schäden durch eine Impfung sind nahezu ausgeschlossen. Der Grund: In der Regel wird eine Impfung nur ein- bzw. zweimal verabreicht und der Impfstoff anschließend im Körper abgebaut. Anders sieht das bei Medikamenten aus, die über einen langen Zeitraum eingenommen werden. In diesen Fällen sind Langzeit-Nebenwirkungen durchaus möglich.

Sich aus Angst vor möglichen Langzeit-Nebenwirkungen nicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen, ist demnach unbegründet. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Corona-Schutzimpfung unter gravierenden Nebenwirkungen zu leiden, ist so gering, dass es deutlich wahrscheinlicher ist, schwer an dem Virus zu erkranken.

Horrorgeschichten reißen nicht ab

Zu keiner Zeit gab es so viele ausgedachte Horrorgeschichten, die anscheinend durch die Impfung entstanden sind. Wir wollen uns nicht an der Verbreitung dieser Geschichten beteiligen und klären lieber darüber auf.

Fakt ist, dass es in einem zeitlichen Zusammenhang Verstorbene gab, die jedoch nicht nachweislich durch eine Impfung entstanden sind.

„Wer erlebt, wie jemand morgens ein Laugenbrötchen isst und abends durch Herzinfarkt stirbt, glaubt doch auch nicht, dass der Herzinfarkt vom Laugenbrötchen kommt. Oder?“

Tatsache ist jedoch, dass beim Tod innerhalb einer Zeitspanne von einigen Tagen oder Wochen viele Menschen automatisch Zweifel haben, ob des am impfen lag. Wer prinzipiell gegen das Impfen ist, sieht hierin einen Beweis, dass er schon immer den richtigen Verdacht hatte.

Warum werden Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Todesfälle gemeldet?

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt.
Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI gemeldet wird.

Insofern ist davon auszugehen, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Institute eine Meldung durchführen. (s Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Impfreaktion/impfreaktion_node.html ).
Eine Meldung nicht durchzuführen wäre heute im Zeitalter der whistleblower eher töricht.

Untersuchung der Todesfälle nach Coronaimpfung

Das Paul-Ehrlich-Institut untersucht 1254 Fälle, bei denen Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben sind. 48 fallen aus der Reihe.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat mehr als 1000 Fälle untersucht, in denen Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben sind
Die Wissenschaftler entdeckten meist keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und den Todesfällen und betonen, die Impfung sei sicher
Meist sind die Betroffenen kurz nach der Impfung durch andere Ursachen gestorben
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) untersucht mittlerweile über 1000 Fälle, bei denen Menschen in verschiedenen Abständen nach einer Corona-Impfung verstorben sind. Wie aus dem aktuellen Sicherheitsbericht des Instituts hervorgeht, der Ende August veröffentlicht wurde, wurden 1254 „Verdachtsfallmeldungen“ registriert. Bei den meisten Fällen ist die genaue Todesursache nicht klar.

In 48 Fällen hält das PEI einen „ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID-19-Impfung für möglich oder wahrscheinlich“. Besonders häufig treten hier Thrombosen auf. Bei 31 der 48 Personen war das der Fall.

Geht man von 48 Todesfällen bei 113 Mio. Impfungen aus, dann sind dies

0,00004248 %

aller Impfungen.

Selbst wenn man von 1.000 Toten ausgehen würde,

wären es nur 0,00088496 % aller Impfungen.

Obwohl die Chance einen richtig hohen Lottogewinn zu erhalten höher ist, höre ich jeden Tag von Impftoten oder Impfgeschädigten. Die Stories von den „Berichterstattern“ werden von Tag zu Tag wilder und alle Erkrankungen und Todesfälle werden irgendwie jetzt von den Querdenkern und Impfgegnern mit der Coronaimpfung in Zusammenhand gebracht.

Nochmals: Bei 0,00004248 % aller Geimpften war der Tod in Zusammenhang mit einer Impfung nicht auszuschließen!

Corona-Seuche – Risiko und Chance bis Frühjahr 2022

Verfasst am 4.11.2021, ergänzt bis 11.11.2021

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die 4.Welle nur dann einigermaßen aufgehalten werden kann, wenn folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

1. Sofortiger Lockdown für insgesamt 4 Wochen

Ein sofortiger Lockdown würde frühestens nach 2-3 Wochen sich bei den Neuinfizierungen auswirken (ca 1 Woche Vorbereitung der Logistik. 2 Wochen bis die Nichtinfizierung messbar wird)

2. Sofortige allgemeine Impfpflicht für Alle

Eine Sofortige Impfung aller Bürger ist ein logistisches Problem. Es dauert einfach. Aber selbst wenn alle sofort geimpft werden könnten, dauert es bis der Schutz wirksam wird.

Beispiel: BionTech

  • Heute: 1. Impfung
  • in 6 Wochen: 2. Impfung
  • Nach weiteren 2 Wochen: 88% Impfschutz

Die momentane Situation ist brisant. Mit derzeit über 95.000 Corona-Verstorbenen, bei denen Covid als Todesursache nachgewiesen wurde, sind ein Zwischenstand.

Ein Zwischenstand, der aus meiner Sicht in der 4. Welle durchaus nochmals um 40.000 bis 80.000 Covid-Verstorbene ansteigen kann.

Warum wir in der 4.Welle nochmals 40.000 bis 80.000 Menschen verlieren können

Die Gründe sind vielschichtig.

1. Wer geimpft ist, hat in der Regel für etwa 6 Monate einen Coronaschutz zu 88%.

Dies bedeutet, dass 12 % der Geimpften trotzdem an Covid erkranken. Ein hoher Anteil hiervon wird Covid allerdings mit einem sehr milden Verlauf erleben.

Lediglich 5 % werden auf die Intensivstation kommen.

Lediglich 1 % aller derzeit Corona-Verstorbenen wurden in den letzten 6 Monaten geimpft.

99 % aller Corona-Verstorbenen wurden nicht in den letzten 6 Monaten geimpft. Sie wurden entweder noch nie gegen Corona geimpft oder die Impfung ist älter als etwa 6 Monate.

2. Wer die Boosterimpfung – also die 3. Impfung – bekommen hat, wird zu 95% gegen Corona geschützt sein.

Durch die 3. Impfung wird die Abwehr nochmals erheblich verbessert.

Bei vielen anderen Impfungen aus der Vergangenheit bekannt, dass Mehrfachimpfungen einen erheblich besseren Schutz geben. Bei fast allen anderen Impfungen (Mars, Diphtherie etc) sind mindestens zwei oder drei Impfungen die Regel.

NEWS: Achtung Die Stiko weißt darauf hin, dass unter 30-Jährige nur noch mit BionTech geimpft werden sollen (Quelle —> https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-Unter-30-Jaehrige-nur-mit-Biontech-impfen-article22920253.html

3. Die Anzahl der durch die Corona-verseuchten Menschen steigt weiter an. Warum? Durch welche Gruppen?

– Geimpfte, die keine 3. Impfung wollen, weil ihnen vielleicht der Arm etwas weh getan hatte oder sie nach der Impfung eine Impfreaktion durch schwitzen für ein paar Stunden hatten, versuchen bisher noch die 3. Impfung zu vermeiden. Wenn die Anzahl der Antikörper jedoch abnimmt, sinkt der Impfschutz. Insoweit sollten alle Erst- und Zweitgeimpften nach 6 Monaten die 3. Impfung durchführen.

– Weiter vorhandene Ungeimpfte stellen eine erhebliche Gefahr dar. Ungeimpfte sind potentiell die Menschen, die unser Gesundheitssystem an den Rand des Machbaren treiben. Deutlich sichtbar wird dies bei dem Anteil der Menschen, die auf den Intensivstationen mit Covid liegen. Auf den Intensivstationen liegen fast ausschließlich Ungeimpfte oder geimpfte Menschen, bei denen die Impfung nicht mehr wirksam ist; also die Impfung schon vor längerer Zeit war.

4. Der 7-Tages-R-Wert ist über 1,0

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,07 (7-Tage-RWert, Stand: 9. November 2021). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt.

Auch wenn es sich niedrig anhört, wenn 100 Menschen „nur 107“ in einer Woche anstecken. Nach 10 Wochen werden bei einenR-Wert von 1,07 bereits 196 Menschen.

Das RKI meldete heute 39.676 Neuinfizierte. Bei einem R-Wert von nur 1,07 würden in 10 Wochen pro Tag rund 80.000 Neuinfizierte dazukommen. Die extreme Zunahme auch der Inzidenz hat als Folge, dass der R-Wert auf 1,5 bis 2 ebenfalls zunimmt.

Bei einem R-Wert von 1,5 würde die Anzahl der Neuinfizierzen innerhalb einer Woche um 50 % zunehmen.Bereits heute gibt es Regionen in Deutschland mit Inzidenzwerten von 1.000 Infizierten pro 100.000.

Dies bedeutet, dass 1% der regionalen Bevölkerung zeitgleich infiziert ist!

Es ist nicht nur die Gefahr, dass dort

  • die Intensivbettenbelegung überschritten ist und andere Kliniken Patienten aufnehmen müssen,
  • andere Notfälle nicht behandelt werden können
  • andere Operationen nicht durchgeführt werden können
  • sondern der Virus durch die Fülle der Infizierten weiter mutiert!

Auch wenn keiner hofft, dass die schlimmsten Befürchtungen hoffentlich nicht eintreten, ausschließen kann man dies nicht.

Insofern ist es dringend notwendig, dass die 2-G-Regel sofort umgesetzt wird und in jedem Betrieb mindestens die 3-G-Regel komplett nachhaltig umgesetzt und auch überprüft wird.

Hier sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten in der Pflicht, sondern auch die Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften gefördert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben wird zu oberflächig die Corona-Pandemie betrachtet und der Seuchenschutz missachtet.

Aus derzeitiger Sicht ist mit mindestens 40.000 bis 80.000 weiteren Corona-Toten zu rechnen, wenn nicht sogar ein Potenzial von 100.000 bis zum Mai 2022 nicht auszuschließen ist.

Damit würden dann rund 200.000 Menschen durch Corona verstorben sein. Corona ist jetzt schon die 3. häufigste Todesursache. Und hierbei sind die Toten, die nicht ausschließlich durch Covid, sondern auch durch eine andere Krankheit in Verbindung mit Covid NICHT mitgezählt.

Corona-Leugner und Querdenker verbreiten oft die falsche Aussage, dass auch beispielsweise Unfalltote oder Krebstote bei Corona mitgezählt werden. Dies ist absoluter Humbug, denn bei der Anzahl von Toten ist eine Mehrfachzählung ja sonst die Folge. Laien lassen sich jedoch auch hier an der Nase herumführen.

Auch über die Anzahl der Grippetoten werden immer wieder falsche Aussagen verbreitet. So wird verbreitet, dass durch die Grippe in 2018 über 25.000 Menschen verstorben sind. Die Anzahl von 25.000 ist völlig überzogen. Woher diese Anzahl kam, wurde inzwischen festgestellt.

Im Januar 2018 hatte das RKI eine Schätzung veröffentlicht: „Wenn keine Grippeimpfungen in 2018 durchgeführt werden, werden in 2018 etwa 25.000 Menschen sterben…“ Diese Schätzung basierte auf einer Schätzungshochrechnung!

Tatsächlich gab es rund 3.029 Grippetote im Jahr 2018

Wäre eine Impfpflicht für alle Bürger ab 12 sinnvoll?

Sollten die Intensivstationen überlastet werden, bleibt kein anderer Weg, als eine Impfpflicht in Stufen festzulegen.

Als erste Gruppe müssten alle Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, geimpft werden.

Hierzu zählen nicht nur Ärzte und Krankenpfleger, Küchen- und Hygienepersonal, sondern auch die Heilpraktiker.

Für Heilpraktiker wäre dies nicht die erste Zwangsimpfung. Wer als Heilpraktiker tätig sein will , muss gegen Masern geimpft sein.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker befindet sich auch bei den Querdenkern. Insofern wird dies natürlich wieder zu Protesten führen.

Als zweite Gruppe müssten auch alle eine Impfpflicht erhalten, die im öffentlichen Leben mit Menschen berufsmäßig Kontakt haben. Dies ist eine sehr große Gruppe, denn hierzu zählen:

  • Verkäufer
  • Lehrer
  • Personal von Servicebüros
  • Gymnastiklehrer, Yogalehrer
  • etc.

Inwieweit eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen (mit Ausnahme von ganz speziellen Vorerkrankungen) sinnvoll ist, wird sicherlich bald abschließend endgültig entschieden sein.

Die Forderungen nach einer allgemeinen Impfpflicht werden mit der Zunahme der Inzidenzen und der Überlastung des Gesundheitssystems immer lauter.

Datenschutz wird auch noch von Corona außer Kraft gesetzt werden müssen

Auch wenn dies Datenschutzbeauftragte nicht gerne hören und sich als oberste Instanz oft betrachten.

Liebe DSGVO-Fans: Corona ist mächtiger als Ihr denkt. Eine Kontrolle in Betrieben, wer geimpft ist und wer nicht geimpft ist, wird nicht mehr lange dauern.

Und es gibt so manche Kantine, die inzwischen zweigeteilt ist. Einige Grosskantinen sind so aufgeteilt, dass Geimpfte unter sich sind.

Die Ignoranz und Egoismus der Ungeimpften

Es ist auch nicht dauerhaft einzusehen, dass die Ignoranz der Ungeimpften (wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen Dich nicht impfen dürfen) das Gesundheitssystem überlasten und dadurch das Menschenleben anderer Menschen gefährdet wird. Eine Reihe von anderen Operationen muss inzwischen schon verschoben werden.

1.Vorsitzender d.Vorstandes Forum-55plus.de e.V.

Ergänzung: Wie wir soeben erfahren haben, befürwortet auch die Leopoldina eine Impfpflicht für alle und 2G.

Quelle FAZ: „Aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen fordert die Leopoldina Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen – sowie eine Ausweitung der 2-G-Regeln.“

Link —>
https://m.faz.net/aktuell/politik/leopoldina-wissenschaftler-fordern-corona-impfpflicht-und-2g-17627101.html?premium=0x6c71ead137f8b4793ea3188b2afa5610&GEPC=s5

Einige Leopoldina-Wissenschaftler sind Noch etwas zurückhaltender. —> „Leopoldina fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe.
https://www.n-tv.de/panorama/Leopoldina-fordert-Impfpflicht-fuer-bestimmte-Berufe-article22920357.html

Aber was machen die Querdenker bzw. Verschwörungsideologen eigentlich, wenn das Thema Corona einmal erledigt ist?

Nun, sie üben sich schon einmal mit anderen Themen.

Zu Beginn der Pandemie wurde behauptet, dass 5G Funktechnik den Coronavirus entwickelt hat, bis sie eines besseren belehrt wurden. Grund: Südkorea hat die meisten 5G Funkmasten, aber die geringste Coronaverseuchung. Irgendwie seltsam und nicht passend, was die Verschwörungsideologen da erzählten.

Und davor? Da wurde die Mondlandung als Fake tituliert, der Anschlag 911 als reguläre Sprengung der Amerikaner abgetan.

Und im Moment versuchen diese Verschwörungsideologen die weltweiten Unwetter (inklusive Ahrtal) als Feldversuch und Probelauf der übermächtigen darzustellen.

Man übt quasi schon mal die nächste Verschwörungsideologen-Kuh durch das Dorf zu treiben. Denn letztendlich kann man mit Verschwörungsideologien kräftig Kasse machen.

Bricht das Apple-Geschäft in 2021 jetzt ein? Kabelwirrwarr wird bald nicht mehr notwendig!

EU will dem Kabelsalat ein Ende bereiten.

Die EU hat lange genug gewartet und die Hersteller von Handy, Tablet, Kopfhörer & Co. darauf hingewiesen, dass sich die Hersteller endlich auf einen gemeinsamen Standard bei dem Kabel einigen sollen.

Nachdem die Hersteller sich bis heute nicht einigen konnten, wird die EU jetzt einen Standard vorgeben. Der Standard wird das USB-C Kabel werden.

Zusätzlich sollen zukünftig auch Geräte ohne Kabel verkauft werden müssen. Die Verbraucher haben sehr oft zu viele Kabel bereits zu Hause in Kisten.

Kabelwirrwarr Zu viele Kabel zu viel Umweltbelastung
Pro Person in Deutschland gibt es ca. 15 Kabel, die überflüssig sind oder nicht mehr genutzt werden.
Bei 81 Mio. Einwohnern sind das ca 1,215 Mrd. Kabel – also 1.215.000.000 Kabel.

Pro Person gibt es in Deutschland ca. 15 Kabel, die nicht mehr genutzt werden oder überflüssig sind, weil man diese Kabel mehrfach hat.

Bei 83 Mio. Einwohnern sind das etwa 1,245 Mrd. Kabel.

1.245.000.000 Kabel, die nicht mehr genutzt werden und verrotten. Und dies nur deshalb, weil sich die Industrie nicht auf einen Standard einigen kann.

Unterstellt man eine Länge von durchschnittlich 1,5 m, dann gibt dies eine Länge von 1,8675 Mrd. Meter, also 1.867.500 km.

Fügt man alle Kabel zusammen, dann könnte man fast 5 Mal eine Strecke von der Erde bis zum Mond damit spannen.

Kabelwirrwarr
Kabelwirwarr in Kisten aufbewahrt, weil man das eine oder andere Kabel noch brauen könnte

Die Umwelt wird von einer Vereinheitlichung der Ladebuchsen profitieren, denn es wird deutlich weniger Elektroschrott entstehen. Verbraucher sollen durch den Vorschlag der EU-Kommission 250 Millionen Euro im Jahr sparen.

Mit ihrem Vorstoß setzt die Behörde der freiwilligen Kooperation mit der Industrie nach jahrelangem Zögern ein Ende. Schon 2009 einigten sich 14 Handy-Hersteller auf Druck der EU-Kommission in einer Selbstverpflichtung auf einen einheitlichen Standard für Netzteile. Bei den Buchsen in Smartphones und Tablets blieben von einst mehreren Dutzend Typen noch drei übrig: Das inzwischen veraltete Micro-USB, das neuere USB-C und die dünneren Lightning-Anschlüsse von Apple.

USB-C.jpg

TECHNIK28.02.19Da sollen Nutzer durchblicken?USB 3.2 macht die Verwirrung komplett

Die USB-C-Buchsen sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge in Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörern, tragbaren Lautsprechern und Hand-Konsolen Standard werden.
Außerdem schlägt die Behörde vor, dass Verbraucher neue Geräte in Zukunft ohne Ladegerät kaufen können müssen – schließlich liegen in den meisten Haushalten ohnehin Netzteile rum. Auch soll die Schnelllade-Technologie in allen Geräten vereinheitlicht werden.

Bis all dies Realität ist, dürfte es aber noch dauern. Zunächst müssen EU-Parlament und EU-Staaten darüber verhandeln. Anschließend müssen die neuen Regeln in nationales Recht umgewandelt werden, ehe den Herstellern eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt werden soll.

Für kluge Verbraucher bedeutet dies schon jetzt daran zu berücksichtigen, welches Kabel ein Smartphone beispielsweise hat.

Apple-Geräte haben keinen USB-C Zugang, sondern regelmäßig nur einen Apple Lightning Stecker.
Kluge iphone-Kunden werden nun sicherlich mit dem Kauf des Folgegerätes so lange warten, bis Apple von Apple Lightning Stecker zum UCB-C Anschluss wechselt.

Apple Lightning Stecker ist ein Kabel der Vergangenheit – Die Zukunft heißt USB-C-Stecker

Viele Hersteller haben sich auf diesen USB-C-Stecker-Typ geeinigt. Nur Apple hat selbst bei dem neuen iphone 13 noch den Lightnung Stecker Anschluss.

Wie der Apple-Website zu entnehmen ist, wird ein USB-C-auf-Lightning-Kabel im Lieferumfang des iPhone 13 enthalten sein. Ein entsprechendes Netzteil fehlt aber wie schon beim Vorgänger. Ein USB-C-auf-Lightning-Kabel ist jedoch nur ein Adapter. Apple hatte sich lange gegen den USB-C-Anschluss wohl gesperrt. Zu lange, denn nun wird die EU-Kommission aktiv.

Tipp: Verbraucher sollten darauf achten, dass sie nur Geräte erwerben, die auch USB-C-Anschlüsse haben.

Für Apple könnte es bedeuten, dass das Weihnachtsgeschäft in Europa kleiner ausfällt.

Wünschenswert: Auch ein Standard bei anderen Anschlüssen

Nach der Standardisierung über USB-C für

– Smartphones,

– Tablets,

– Kameras,

– Kopfhörern,

– tragbaren Lautsprechern

– und Hand-Konsolen

wäre es auch sinnvoll für

– PC‘s,

– Laptop‘s

– Drucker

ein vereinheitlichtes Netzteil durchzusetzen! Dies dürfte zwar schwieriger sein, weil die Watt-, Volt- / Ampere-Leistung unterschiedlich ist, allerdings liegt diese Diversifikation auch an den Herstellern.

Zu oft gehen die technischen Geräte kaputt und die Kabel wären noch funktionsfähig.

Auch in diesen Bereichen kommen erhebliche Mengen an Kabeln zusammen. Fachleute schätzen die Menge auf rund 25 Kabel. Diese Kabel sind etwa 2 Meter lang und haben zusätzlich noch einen Stromumwandler an Bord.

Überflüssige Netzteile, die man aufbewahrt, weil alle unterschiedliche Watt / Ampere / Voltangaben für das Gerät haben.
Druckerverbindungskabel, die man teilweise sogar entsorgen könnte, wenn der PC auch usb hat.
Kabelsammlung in einem normalen Haushalt nach 15 Jahren.

Warum Impfen und Niedrige Inzidenzen so wichtig sind

Impfen und niedrige Inzidenz ist besonders wichtig

Niedrige Inzidenzen sind bisher hauptsächlich als Vorbote von der Zunahme von Klinikbehandlungen betrachtet worden. Man konnte frühzeitig die möglichen Überlastungen erkennen.
Warum niedrige #Inzidenzen auch wichtig sind, wird oft übersehen!
Hohe Inzidenzen verstärken das #Risiko von neuen #Mutationen überproportional!

Wie schätze ich die Entwicklung persönlich ein?

Betrachtet man die derzeitige Inzidenz, dann stellt man folgendes fest:

1. Die Menschen haben sich an #Corona gewöhnt und werden unvorsichtiger.

2. Trotz der Mutationen gehen viele Menschen in den Urlaub und sind unbekümmerter.

3. Die Inzidenz ist im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt jetzt schon wesentlich höher.

Zwar sind inzwischen zwar ca. 54 % geimpft, allerdings:

A) ist die neue Delta-Variantenlinie B.1.617.2 besser an den Menschen angepasst und 60% ansteckender als die Alphavariante.

B) auch die Ansteckung im Freien ist – selbst bei kurzen Begegnungen – wesentlich effektiver.

C) Die Neubildung von weiteren Varianten werden in der 4. Welle noch extremere Varianten entstehen lassen.

So ist es durchaus denkbar, dass eine neue Variante (Nenn wir sie Omega-Variante) keinen Impfschutz für die bereits heute geimpften mehr bietet.

Nicht-Geimpfte sorgen somit zum Verlust des Impfschutzes aller Geimpften!

Nur das schnelle Durchimpfen aller Menschen führt zum Erfolg.

Ausblick für die kommenden Monate:

Natürlich spielt auch das Wetter eine noch erhebliche Rolle so lange die Ansteckung im Freien etwas weniger effektiv ist.

Ende August bis Ende Oktober werden die Anzahl der Neuinfizierungen „nur etwas ansteigen“. Allerdings stärker als 2020.

Im November und Dezember 2021 wird die 4. Welle erheblich an Fahrt aufnehmen.

Die Corona-Todesrate wird wahrscheinlich nicht auf gleichem Niveau sein, allerdings werden die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen sehr stark belegt sein. Fast ausschließlich Nicht-Geimpfte sind dann auf den Intensivstationen.

Von den Geimpften werden ca 5-10 % im Krankenhaus sein, allerdings eher nicht auf den Intensivstationen. Der Impfschutz sorgt bei einer „erfolgreichen Infizierung“ für einen erheblich geringeren Krankheitsausbruch.

Da die Delta-Variante jedoch erheblich schneller sich überträgt, könnte durch die Überlastung durch Nichtgeimpfte die Sterberate trotzdem erheblich ansteigen. Grund: Die Überlastung der Krankenhäuser führt auch zu schlechteren Behandlungsmöglichkeiten anderer Krankheiten.

Insofern ist nicht auszuschließen, dass wir bis April 2022 nochmals 90.000 Tote (an Übersterblichkeit Corona und anderer Krankheiten, die nicht so umfangreich behandelt werden können) haben werden.

Vieles hängt also davon ab, wie hoch die Impfquote in den kommenden 3 Monaten ist.

Eigentlich benötigen wir mindestens 85-90 % mit vollständiger Impfung

#datascience #deeplearning

politik #cdu #spd #Grüne #Linke #FDP #Corona #Mutation #Delta #Omega #Gamma #Virus #Covid

Rechtsanwalt Ralf Ludwig mit falschen Aussagen über Masken

Warum versucht der #Rechtsanwalt #Ralf #Ludwig durch bewusst falsche Zitate für die #Querdenker sich stark zu machen?

Wie Anwälte bei den Querdenkern richtig Kasse machen können

Der Rechtsanwalt zitierte in einem YouTube-Video Empfehlungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus einer Empfehlung wurde dann eine Verordnung….

Die Rechtsanwaltkanzlei Markus Mingers hatte sich mit den Aussagen des Rechtsanwalts Ralf Ludwig in einem speziellen YouTube-Video befasst.

Ralf Ludwig ist dem Flügel der Querdenker mehr als nahestehend.

Im folgenden YouTube-Video nimmt Markus Mingers zu diesem Video Stellung und klärt auf.

https://youtu.be/lpMJ21jYKsM

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist gegen die Falschaussage von Rechtsanwalt Ralf Ludwig vorgegangen.

Zitat der gesetzlichen Unfallversicherung

DGUV wehrt sich erfolgreich gegen Verbreitung von Falschinformationen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Ralf Ludwig erwirkt (Az. 09 O 2588/20).

Danach ist es Ludwig unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin folgendes zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

  • Die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske, unabhängig vom Atemwiderstand, in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
  • Die DGUV bestätige jetzt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften.
  • Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.

Ludwig hatte diese falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt wurde auf Video aufgezeichnet und u.a. über youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet. Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.

Quelle: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_412928.jsphttps://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_412928.jsp

Nun stellt sich für einen Beobachter, welche Beweggründe wohl ein Rechtsanwalt haben könnte Maskenempfehlungen so zu verändern, dass Rektoren und Arbeitgeber Angst gemacht werden soll, wenn sie eine Maskenpflicht durchsetzen.

Corona-Verharmloser neigen sehr oft dazu vor Masken und Impfen Angst zu machen und verunsichern damit vor Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Es sind einzelne Puzzleteile, die oft ein ganzes Bild ergeben

Auch für den einen oder anderen Anwalt ergeben sich natürlich geringere Mandantenzahlen. Beratende Berufe haben teilweise erhebliche Umsatzeinbußen.

Insofern gibt es aber auch Anwälte, die in der Zielgruppe der Verschwörungs-Mystiker eine neue Einkommensquelle sehen.

Alleine aus den Verstößen, die sich bei Demonstrationen ergeben, könnte ein Anwalt hohes Kapital schlagen.

Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Ralf Ludwig solche Mandanten kostenfrei berät und verteidigt.

Dies gilt höchst wahrscheinlich nicht nur für einen einzelnen Anwalt.

In Hannover wurden alleine über 100 Klagen eingereicht, um gegen die Maskenpflicht zu klagen

Auch in anderen Bundesländern nimmt dies extrem zu.

Die Querdenker und deren Anwälte legen damit nicht nur die Gerichte lahm, sondern schaden unserer Demokratie.

Neben der Exekutive (Politei) beschäftigen die Querdenker jetzt auch noch extrem die Judikative und verursachen Kosten für den Staat, die Allgemeinheit.

Unter anderem wird auch der Beitrag in der Rechtsschutzversicherung dann wohl wieder steigen, wobei die Rechtsschutzversicherungen bei mehr als ein bzw. zwei Schäden auch die Möglichkeit haben den Vertrag zu kündigen.

Gewinnen tut bei solchen Aktivitäten der Anwalt.

In dem Ersten Urteil, das irrtümlicherweise gefällt wurde (vom Amtsgericht,das dafür überhaupt nicht zuständig gewesen wäre(, wurde dem Qerdenkeranwalt recht gegeben.

Zuständig hätte eigentlich das Verwaltungsgericht sein müssen

Fakt ist, dass zukünftig die Gerichte besser auf die Zuständigkeit achten müssen und werden.

Quelle:

https://www.n-tv.de/panorama/Querdenker-Kreise-fluten-Gerichte-mit-Klagen-article22495952.html

Impfen – Impftermine- Senioren brauchen Hilfe

Senioren brauchen Hilfe zum Impftermin zu kommen

Bitte unterstützt unseren nachfolgenden Aufruf für #Impfpatenschaften! Jede #Spende hilft – und das Teilen des Aufrufs auch.

Wenn der Impftermin ansteht, brauchen viele #Seniorinnen und #Senioren Transport und Begleitung.

Helfen Sie mit und übernehmen Sie mit jeweils 50 € #Rotary-Impfpatenschaften: damit wird jeweils eine Person vom #Stuttgarter #Fahrdienstleister Quadriga abgeholt, begleitet und wieder nach Hause gebracht.
Die Fahrer schauen, ob alle Unterlagen dabei sind, helfen vor Ort als Begleitperson und fahren in einem professionell desinfizierten Fahrzeug.

Bitte spenden Sie auf das Konto der #Rotary #Stiftung #Stuttgart: https://lnkd.in/dXRif94

Rotary Stiftung Stuttgart
IBAN: DE76 6008 0000 0908 9251 00

Verwendungszweck „Impfpatenschaft, Insbesondere für Fahrdienste“

Wer ist der Rotary Club und welche Ziele hat die Organisation?

Ein Blick bei Wikipedia hilft:

Rotary International ist die Dachorganisation der Rotary Clubs. Dabei handelt es sich um international verbreitete Service-Clubs, zu denen sich Angehörige verschiedener Berufe unabhängig von politischen und religiösen Richtungen zusammengeschlossen haben. Als seine Ziele nennt Rotary humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben. Im deutschsprachigen Raum nennen sich die Mitglieder Rotarier. Die Clubs werden auch als soziales und berufliches Netzwerk genutzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International?wprov=sfti1https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International?wprov=sfti1

Querdenker – Demo — Gefahr für die Allgemeinheit

Querdenker – Demo — Gefahr für die Gesundheit

Die #Querdenker-#Demonstration in Stuttgart zeigt, dass die Veranstalter nicht geeignet sind eine Demonstration umzusetzen.

Das Tragen von Masken wurde genauso ignoriert, wie die Abstandsregel.

Die Ignoranz der Regeln durch die Teilnehmer wird durch die Veranstalter nicht untersagt.

Natürlich besteht ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration, allerdings nur unter Einhaltung von gesundheitlicher und ordnungsgemäßer Regelungen.

Werden diese Regeln nicht eingehalten und durch den Veranstalter nicht kontrolliert, müssen die Personen, die dagegen verstoßen ein Ordnungsgeld von 10 Tagessätzen bezahlen.

Auch die Veranstalter müssen hier in die Mithaftung genommen werden.

Eine Petition geht hier sogar noch weiter und ist durchaus begrüßenswert.

Wer diese Petition unterschreiben möchte,kann dies über den Link —> https://www.openpetition.de/petition/online/genug-ist-genug tun

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Notfallordner
Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Gesamte AfD wurde heute zum Verdachtsfall erklärt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt die gesamte AfD Berichten zufolge zum Rechtsextremismus-„Verdachtsfall“.

Das ermöglicht den Einsatz von Informanten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel.

Die gesamte AfD wird ab sofort vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf Sicherheitskreise. Die Partei hatte mit juristischen Mitteln versucht, gegen die mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vorzugehen. Die Behörde selbst will sich noch nicht äußern. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, hieß es laut ARD in einer Erklärung. 

Dem Inlandsgeheimdienst erlaubt die Einstufung als Verdachtsfall den Einsatz von Informanten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel. Zuvor hatte die Behörde dem Bundesinnenministerium ein neues Gutachten zur AfD vorgelegt. 

Das Ministerium ließ sich mit der Beurteilung der vorgelegten Begründung mehrere Wochen Zeit. Ob diese inzwischen abgeschlossen ist, wollte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag nicht beantworten: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesinnenministerium in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

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