#BAV – Betriebliche Altersversorgung – Ein Überblick

Die #Altersversorgung ist für viele Menschen ein komplexes Gebilde, das schwer zu verstehen ist.

Die Alternativen in der Altersversorgung sind zwischen privaten und betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten vorhanden.

Die notwendige zusätzliche Altersversorgung kennt nur eine Richtung, so wie auch die Autobahn. Denn ohne geplante Altersvorsorge bleibt nur eine gesetzliche Rente. Und die wird nach folgende Faustformel berechnet:

(Beispiel für Durchschnittsverdiener mit 36.267 Euro Bruttoverdienst, Anzahl der Jahre 40 Jahre;
(Jahre x Rentenpunkte) x (aktueller Rentenwert)
40 Jahre 1,0 X 30,45 € = 1.248 €.

Abzuziehen sind hiervon noch:

  • #Steuern, Kirchensteuer, Solidaritätsbeitrag
  • #und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

Zusätzliche Altersversorgung ist dringend wichtig – Aber wie?

Für eine übersichtliche Darstellung haben wir das nachfolgende Bild entworfen. Es erleichtert die Übersicht aller Alternativen:

Altersversorgung Wählen Sie Ihre Spur
Altersversorgung Wählen Sie Ihre Spur. Vielleicht müssen Sie auch zwei- oder dreigleisig Ihre Altersversorgung gestalten.

Jede Form der Altersversorgung hat seine Chancen und Risiken.

Die Chancen und Risiken werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Produktvarianten vorgegeben.

Gerade gesetzliche Bestimmungen, z.B. durch:

#Einkommensteuergesetz (#EStG)
# Erbschaftsteuergesetz (#ErbStG)
#Sozialversicherungsrecht
#Arbeitsrecht

spielen eine wichtige Rolle.

Hilfreich sind Gespräche mit Fachleuten zu dieser gesamten Materie.

Besonders empfehlenswert ist der:

# Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Da es bundesweit derzeit nur etwa 360 Absolventen gibt, bietet auch der gemeinnützige Verein Forum-55plus Informationen über die Altersversorgung an.

Tel.: 07156 / 343 54

Information zu dem Berufsbild „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) finden Sie nachfolgend.

Das Spezialstudium bietet ein umfangreiches Know-How für alle Altersvorsorgeprodukte. Das Studium umfasst z.B.:

#Direktversicherungen
#Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
#Pensionsfonds
#Pensionszusage (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer)
#Riesterrente
#Unterstützungskasse (pauschal dotierte und rückgedeckte U-Kasse)
#Zeitwertkonten
#Riester-Rente in der betrieblichen Altersversorgung
#Finanzmathematik
#Bilanzkenntnis (z.B.: Jahresabschluss)
#Arbeitsrecht
#Steuerrecht
#Sozialversicherungsrecht

Das Studium findet an der Hochschule Koblenz und beim Campus-Institut in München statt. Insgesamt sind etwa 7 Wochen Präsenzunterricht ein Teil des Studiums, das mit Eigenstudium (zu Hause) ergänzt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch beim campus-institut. de

 

 

 

 

#BRSG – 5 Versicherer wollen #DasRentenwerk.de gründen

#Barmenia – #Debeka – #Gotaher – #HUKCoburg – #DieStuttgarter stärken die Kräfte mit gemeinsamen Angebot bei der #Betriebsrente

Mit dem Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente fällt auch der Startschuss für die weitere Planung eines gemeinsamen Angebots von fünf Traditions-Versicherern in diesem Markt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ beabsichtigen die Lebensversicherer:

-Barmenia
-Debeka
-Gothaer
-HUK-COBURG
-Die Stuttgarter

eine flexible #Betriebsrente anzubieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können.

Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben noch zustimmen. Die erforderliche Fusionskontrollanmeldung haben die beteiligten Unternehmen am Dienstag, 30. Mai 2017 eingereicht.

Mit dem Zusammenschluss entsteht ein Schwergewicht im bAV-Markt, das mehr Bewegung in den von wenigen Unternehmen dominierten Markt bringen und die beteiligten Versicherer konkurrenzfähig machen soll.

„Durch die Reform entsteht mehr Bewegung – und das wird den Beschäftigen zugutekommen“, sieht Uwe Laue Vorteile für die Arbeitnehmer.

Bereits heute verwalten die beteiligten Versicherer über eine Million Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.

#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG – Der aktuelle Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens 

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) soll zum 1.1.2018 umgesetzt werden.

Die 1. Lesung war am 10.3.2017
Eine öffentliche Anhörung fand am 27.3.2017 statt.

Inzwischen wurden verschiedene Streitpunkte zwischen den Interessenverbänden (#Gewerkschaften, #Arbeitgeberverbände) als Kompromisse in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Am 1.6. und 2.6.2017 wird die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden.

Am 7.7.2017 soll der Gesetzentwurf beim Bundesrat die Zustimmung erhalten, so dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 1.1.2018 in Kraft treten soll.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält neben einigen Verbesserungen in der Betrieblichen Altersversorgung (#BAV) auch einige Nachteile für die Arbeitnehmer, die auch von Gewerkschaften bewusst hingenommen – vielleicht sogar mit einigen Hintergedanken – unterstützt werden.

Einzelheiten werden hier und im Blog von Forum-55plus veröffentlicht.

https://blog.forum-55plus.de/?s=BRSG

#Stresstest #Pensionsfonds und #Pensionskassen

#Stresstest #Pensionsfonds und #Pensionskassen Zumindest auf größere deutsche #EbAV kommt mit dem jüngst gestarteten Stresstest der europäischen Aufsicht zusätzlicher Aufwand zu. Die Frage nach dem Gestaltungswillen der Behörde bleibt, ebenso wie die nach der Sinnhaftigkeit der Operation. Frank Zagermann erläutert.Gerade einmal vier Monate nach Verabschiedung der überarbeiteten Pensionsfonds-Richtlinie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (#EIOPA) am 18. Mai 2017, erneut auf eigene Initiative, einen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (#EbAV) gestartet. Es kehrt also keine Ruhe an dieser Front ein.
http://www.lbav.de/nicht-genug-dazu-gelernt/

Die 2. BAV-Welt – #Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist inzwischen weiter fortgeschritten.

Zunächst jedoch ein wichtiger Hinweis: Für die bisherige betriebliche Altersversorgung ändert sich nichts wesentliches!

Nur in der neuen #BAV-Welt ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit!

In der neuen BAV-Welt gelten andere gesetzlichen Grundlagen, als in der bisherigen „Betrieblichen Altersversorgung“.

Neben der Haftung des Arbeitgebers, die bei der 2. Welt der BAV entfällt, ist auch die Kapitalanlage anders geregelt.

Die Kapitalanlage ist zwar auch chancenreicher, allerdings auch erheblich risikoreicher.

Viele Befürworter der 2.BAV-Welt verweisen auf die Entwicklung der Charts in den letzten 40 Jahren. Vergessen wird jedoch hierbei, dass der Aktientrend in unmittelbarem Einfluss der Demografie ist.

So hat Deutschland heute rund 82,5 Mio. Einwohner. Durch die geringe Geburtenrate (Fertilitätsrate) von 1,4 Kindern nimmt der Anteil der älteren Menschen sehr stark zu. Gleichzeitig schrumpft unsere Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64 Mio. Einwohner (ohne Zuwanderung).

Bei einer Zuwanderungsrate von jährlich 500.000 Menschen würde die Bevölkerung trotzdem auf ca. 73 Mio. Menschen schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird in den kommenden 30-50 Jahren auf über 65 Jahre ansteigen.

Dies trifft im übrigen nicht nur Deutschland, sondern alle Industriestaaten!

Warum der demografische Wandel für den Aktienmarkt gefährlich ist….

Wenn die Anzahl der Rentenbezieher gegenüber den Arbeitnehmer steigt, sind die Auswirkungen nicht nur in der gesetzlichen Rente, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung negativ sichtbar, sondern haben auch Auswirkungen auf den Kapitalanlage-, Aktien- und Immobilienmarkt.

Viele in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten schauen auf die Rentenauskunft und sehen lediglich den zu erwartenden Rentenbetrag. Selbst ohne Hochrechnung sind sich viele Versicherte nicht bewusst, dass es sich um die BRUTTO-Rente handelt. Von dieser Brutto-Rente müssen jedoch noch folgende Posten abgezogen werden:

  • Beitrag Krankenversicherung
  • Beitrag Pflegeversicherung
  • Steuern
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Das Problem wird für viele Versicherte sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann bestehende Spar-Reserven benötigt werden. Wurde in der Vergangenheit über Aktien angespart, dann müssen diese Aktien für die Aufbesserung der Rente verkauft werden.

Da der Kurs (Aktien, Fonds usw.) durch Angebot und Nachfrage entsteht, wird der Aktienkurs negativ durch einen höheren „Altenanteil“ sinken (der Anteil der Arbeitnehmer, die Aktien kaufen wird kleiner sein, als der Anteil der Senioren.

Die Hochrechnung der heutigen Charts ist aufgrund des demografischen Wandels ein Traum, der nicht mehr stimmt.

Gerade bei der Geldanlage über die Betriebsrente in der „2. Welt (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird dies zu Entwicklungen führen, die dazu führt, dass in Zukunft in Aussicht gestellte Renten völlig unzutreffend sein werden.

Wie sich dies in der Praxis auswirkt, wurde 2008 in den USA sichtbar, als die Renten der Amerikaner um 30 % aufgrund der Börsenkrise eingebrochen sind. Für einen Rentner, der eine hohe Rente hat, sind 30 % vielleicht verschmerzbar, nicht jedoch für einen Rentner, der nahe am Existenzminimum lebt.

Die „NEUE BAV-Welt“ – Betriebsrentenstärkungsgesetz – ist für den Durchschnittsverdiener nicht empfehlenswert! Auch wenn in der Prognose der „bisherigen BAV-Welt“ aufgrund der vorsichtigeren Kalkulation weniger erwirtschaftet wird, so ist dort eine Rentengarantie weiter vorhanden!

Und wer die Rentenvorsorge nicht in der bisherigen BAV-Welt machen kann (weil der Arbeitgeber nicht mitspielt), sollte dann auf Riesterprodukte oder Rürup zurückgreifen.

Weitere allgemeine Informtationen:

Forum-55plus.de e.V.
E-Mail: presse@forum-55plus.de
Tel.: (07156) 343 54

 

#BAV – Betriebliche Altersversorgung Nr. 1

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:

  • die Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung

vorzusorgen.

Als Alternativen bieten sich:

  • freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • private Versicherungen
  • die betriebliche Altersversorgung

an.

Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.

Die Hauptunterschiede sind in:

  • der Steuer
  • der Sozialversicherung
  • Erbrecht / Erbschaftsteuer
  • und ggf. Arbeitsrecht

vorhanden.

Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:

In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.

WICHTIG:

Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!

Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz
Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ein Machtpoker auf Kosten der Arbeitnehmer

Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:

  • sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
  • von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält

kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).

Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.

Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.

In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.

Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.

Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.

Das Problem der Langlebigkeit:

Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.

Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.

Beispiele:

Lebenserwartung: 65-jähriger Mann 

  • 10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
  • 16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
  • 17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
  • 20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
  • 23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)

Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.

Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.

Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.

Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!

Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.

In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.

Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):

  • Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
    Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
    Monatsrente 537,63 €
  • Heubeck Richttafel RT 2005 G:
    Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
    Monatsrente: 465,54 €
  • Generationentafel DAV 2004 R:
    Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
    Monatsrente: 350,14 €

Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.

Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!

Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:

Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.

Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.

Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).

Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.

Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!

 

#Bürgerversicherung Nr. 6 – Kollaps der Bürgerversicherung in Großbritannien

Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!

Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

 

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

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#Bürgerversicherung Nr. 4 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.

In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.

Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.

Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.

Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….

…..ODER….

man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.

Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:

  • Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
  • Zahnersatz: 3,3 Mrd.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)

Darüber hinaus muss der Versicherte bei:

  • Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
  • Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
  • insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)

schon selbst bezahlen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.

Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.

Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.

#Bürgerversicherung Nr. 5 – Wieder das alte System wie in der DDR?

Ein bisschen erinnert die #Bürgerversicherung an die ehemalige #DDR.

Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).

Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.
Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.

Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.

Irgendwie irrsinnig. Oder?

Wenn es nach dem Wahlprogramm von:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

geht, dann soll die Bürgerversicherung kommen.

Weitere Informationen rund um die Fakten zur Bürgerversicherung:

Bürgerversicherung Nr. 1:

#Bürgerversicherung Nr. 1:

Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/02/25/buergerversicherung-nr-1-warum-die-buergerversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-gefaehrlich-waere-2/

Bürgerversicherung Nr. 2:

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/04/buergerversicherung-nr-2-warum-die-buergerversicherung-fuer-mieter-teuer-wird/

Bürgerversicherung Nr. 3:

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/05/buergerversicherung-nr-3-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Bürgerversicherung Nr. 4 – 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Kommt das Betriebsrentengesetz noch 2018 zustande?

#Betriebsrente – #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Und die Gefahren für Rentner bei der Betrieblichen Altersversorgung, wenn das sogenannte Sozialpartnermodell kommt.

Was #Gewerkschaften und #Unternehmensverbände teilweise beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz fordern, ist nicht mehr nachvollziebar.

So wollen beide Gruppen, dass bei Betriebsrenten keine Rentengarantie vorhanden ist. Die Rente kann dann vom Ertrag des Anlagemanagement abhängig sein, nach dem Motto: „Einmal gibts viel Rente und einmal eben weniger.

Für die zukünftigen #Rentner nicht gerade sinnvoll, denn der Durchschnittsrentner muss schon jetzt von seiner #Rente:

– Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge

– und Steuern 

bezahlen. Und der zu versteuernde Anteil wird weiter auf bis zu 100% der Rente ansteigen.

Aus diesen Gründen ist eine weitere unsichere Zusatzrente nach dem sogenannten Sozialpartnermodell für viele Rentner zu gefährlich. Es treibt die Rentner zu einer ungewisse Zukunft bei der Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung.

Wer Rentner ist, hat bei den Gewerkschaften eh keine Lobby.

Einzig die #Versicherungswirtschaft fordert für die Betriebsrente eine Rentengarantie zu behalten.

Ein Lob auf die Versicherungswirtschaft in diesem speziellen Fall!

Wir fordern die Beibehaltung von #Rentengaratieen zum Rentenschutz.

Als Ergänzung ein Artikel aus der Stuttgarter Nachrichten:“
Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten
Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer #Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.
Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.

Fristen für Beratung werden knapp

Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.
Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.

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