Renten-Experte (Sachkunde Rentenberater nach RDG Theor.)
Ein aktueller Fall vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zeigt, wie hart deutsche Rentenregeln sein können:
Ein 47-jähriger Kfz-Mechaniker aus dem Raum Stuttgart verlor seine volle Erwerbsminderungsrente – wegen eines einzigen fehlenden Monats mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung.
Seit 2017 bezog der Mann eine befristete Erwerbsminderungsrente.
Als er deren Verlängerung beantragte, lehnte die Deutsche Rentenversicherung ab. Begründung:
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht mehr erfüllt – konkret fehlte ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen im relevanten Fünfjahreszeitraum.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung. Eine Wiedereinsetzung aus Härtegründen wurde abgelehnt.
Was viele nicht wissen: Ein Mini-Job hätte gereicht
Minijob kann helfen – Rentenexperte Renten-Experte.de
Besonders bitter:
Ein Minijob über rund 175 Euro monatlich, ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, hätte gereicht, um diesen einen fehlenden Monat mit Pflichtbeiträgen zu füllen.
Warum ist das so?
Minijobs (bis 538 Euro monatlich, Stand 2025) gelten grundsätzlich als versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern man sich nicht aktiv davon befreien lässt.
Das bedeutet:
Auch ein vergleichsweise kleiner Nebenjob kann vollwertige Rentenversicherungszeiten aufbauen.
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Führt ein Minijob zur Rentenkürzung?
Viele Rentenbezieher sind verunsichert: Darf ich überhaupt einen Minijob ausüben, ohne dass mir meine Erwerbsminderungsrente gekürzt wird? Die Antwort ist: Ja – aber nur bis zu bestimmten Grenzen.
Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze* bei rund 19.661,25 Euro brutto pro Jahr, was etwa 1.638 Euro monatlich entspricht. Ein Minijob mit 175 Euro liegt also deutlich unterhalb dieser Grenze.
Überschreitet der Hinzuverdienst* diese Grenze, werden 40% des darüber hinausgehenden Betrags von der Rente abgezogen,
Damit ist übrigens auch die maximale Stundenzahl von weniger als 3 Stunden pro Tag unterschritten, denn der Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro. Bei 175 Euro Minijob ergeben sich weniger als 14 Stunden pro Monat.
Fazit: Ein Minijob in Höhe von 175 Euro monatlich führt nicht zur Rentenkürzung, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Zugleich kann er aber entscheidend für den Versicherungsschutz sein, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung notwendig sind – wie im geschilderten Fall.
In einem besonderen Fall ist der pflichtversicherte Minijob ebenfalls wichtig:
Hat jemand die 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahre nicht erfüllt und ist in den letzten zwei Jahren arbeitslos, dann werden diese Zeiten NICHT ANGERECHNET, es sei denn man macht einen Minijob (ohne Befreiung).
(Aber auch bei dieser zweijährigen Frist gibt es Ausnahmen von der Ausnahme., die ein Rentenberater kennt.)
Ist dann der MONATSLOHN über 165 Euro, dann findet eine Anrechnung darüber hinaus auf das Arbeitslosengeld statt.
Bei ALG1 (Arbeitslosengeld I) werden bestimmte Einkünfte aus Nebenjobs oder sonstigen Tätigkeiten auf die Leistung angerechnet.
Die ersten 165 Euro Netto-Einkommen aus einem Nebenjob sind dabei anrechnungsfrei.
Alles darüber hinaus wird in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
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Was dieses Urteil auch deutlich macht
Rentenexperte Werner Hoffmann
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, sollte sich immer wieder auch von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.
Ein unabhängiger Rentenberater ist im Rentenrecht vergleichbar mit einem Steuerberater im Steuerrecht.
Der unabhängige Rentenberater wird nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, sondern vom Klienten und handelt ohne Weisungsgebundenheit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gerade dies ist bei der Vertretung der Interessen des Klienten wichtig.
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Rentenbescheide unter der Lupe: Die erschreckende Realität
In Deutschland erhalten jährlich Millionen Bürger ihren Rentenbescheid – ein Dokument, das über ihre finanzielle Zukunft im Alter entscheidet. Doch was, wenn dieses Dokument fehlerhaft ist?
Unabhängige Rentenberater schlagen Alarm: In bis zu 40 % der geprüften Fälle sind Rentenbescheide fehlerhaft – meist zum Nachteil der Betroffenen. Diese Fehler reichen von fehlenden Versicherungszeiten über falsch berechnete Rentenansprüche bis hin zu nicht anerkannten Kindererziehungszeiten.
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Die Ursachen: Ein komplexes System mit vielen Stolpersteinen
Unvollständige Datenübermittlung: Arbeitgeber versäumen es, alle relevanten Zeiten korrekt zu melden.
Technische Probleme: Softwarefehler oder Übertragungsprobleme führen zu fehlerhaften Berechnungen.
Menschliches Versagen: Zahlendreher oder fehlende Anerkennung von Ausbildungszeiten können gravierende Auswirkungen haben.
Bewusst falsche Angaben durch Arbeitgeber: In Einzelfällen werden Versicherungszeiten absichtlich nicht gemeldet – zum Beispiel zur Einsparung von Beiträgen. Besonders im Ausland kam es vor, dass Arbeitgeber systematisch Beiträge nicht abgeführt haben. In Ländern wie Italien agierten manche Firmen früher regelrecht im Stil der Mafia: Beschäftigte wurden zwar auf dem Papier geführt, aber es floss kein einziger Euro in die Rentenkasse.
Besonders problematisch ist, dass viele dieser Fehler erst Jahre später entdeckt werden – oft zu spät für eine vollständige Korrektur.
Auch hier kann ein Rentenberater durchaus helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu minimieren – etwa durch gezielte Nachweise, Anträge auf Kontenklärung oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie dem Überprüfungsantrag.
Die Sicht der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide korrekt sei. Laut interner Statistiken lag die Fehlerquote nach Prüfung von Widersprüchen im Jahr 2023 bei lediglich 0,6 %. Dennoch empfiehlt die DRV, den Versicherungsverlauf regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit den Beratungsstellen aufzunehmen.
Was können Betroffene tun?
Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen. Besonders folgende Punkte sollten beachtet werden:
Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs: Fehlen Zeiten, die angerechnet werden sollten?
Korrekte Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten: Sind diese vollständig erfasst?
Richtige Berechnung der Rentenhöhe: Entspricht der Betrag den Erwartungen und bisherigen Berechnungen?
Bei Unklarheiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, wobei Nachzahlungen in der Regel auf vier Jahre begrenzt sind.
Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Rentenberechnung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler passieren können – sei es aus Versehen, durch Schlamperei oder gar durch systematische Täuschung wie in manchen mafiösen Firmenstrukturen früherer Jahrzehnte.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Rentenbescheide stets sorgfältig geprüft und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.
Wichtiger Hinweis
Sehr oft werden die Rentenanträge auch beim örtlichen Rathaus eingereicht.
Oft sind dort jedoch die Mitarbeiter nicht gründlich ausgebildet.
Regelmäßig handelt es sich um normale Verwaltungsangestellte, die nur eine Schnellausbildung über die Ausfüllung eines Rentenantrages erhalten haben.
Entstehen hier auch nur kleine Fehler, kann sich dies durchaus erheblich auswirken.
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Jeder Rentenversicherte sollte es nicht scheuen, einen unabhängigen Rentenberater einzuschalten.
Der unabhängige Rentenberater hat eine Stellung, die übrigens mit einem Steuerberater vergleichbar ist.
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Kleiner Fehler – große Auswirkung
Würde durch einen Fehler die Rente um 10 Euro zu niedrig sein, dann sind das in 20 Jahren
Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de
Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.
Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!
Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.
Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.
Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.
So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand
– verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,
– ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,
– und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.
Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.
Die britische Financial Times hat einen massiven Fehlbetrag in Teslas Geschäftszahlen entdeckt:
Ganze 1,4 Milliarden US-Dollar an Investitionsausgaben für Eigentum und Ausrüstung scheinen im zweiten Halbjahr 2024 spurlos verschwunden zu sein.
Eine Summe, die selbst für ein Weltunternehmen wie Tesla Fragen aufwirft – und Erinnerungen an frühere Finanzskandale weckt.
Ein rätselhafter Unterschied
Laut den von Tesla selbst veröffentlichten Daten hat das Unternehmen zwischen Juli und Dezember 2024 6,3 Milliarden Dollar in physische Güter investiert. Doch der tatsächliche Wertzuwachs in Teslas Besitz beläuft sich im gleichen Zeitraum nur auf 4,9 Milliarden Dollar. Eine Differenz von 1,4 Milliarden, für die bislang jede Erklärung fehlt.
Zwar sind kleinere Abweichungen zwischen Investitionsausgaben und Bilanzwerten in der Unternehmenswelt nichts Ungewöhnliches – etwa durch Vorlaufkosten oder Projektverschiebungen.
Doch dieser Unterschied ist außergewöhnlich groß und taucht ausgerechnet im vierten Quartal 2024 auf – ein Zeitraum, der bereits zuvor mit schlechten Nachrichten für Tesla Schlagzeilen machte.
Börsenaufsicht eingeschaltet – Musk schweigt
Die Anomalie wurde im Rahmen der bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Cashflow-Berichte entdeckt. Experten halten den plötzlichen Wertverfall für ein potenzielles Warnsignal: Unzureichende interne Kontrollen, undurchsichtige Buchungen – und möglicherweise ein tieferliegendes strukturelles Problem bei Tesla.
Ein Professor der SRH Berlin University of Applied Sciences zieht gar Parallelen zum Wirecard-Skandal – ein Vergleich, der Elon Musk gar nicht gefallen dürfte.
Bisher gibt es keine Stellungnahme von Tesla. Auch ob der fehlende Betrag in kommenden Quartalen auftaucht oder ob hier ein handfester Bilanzskandal im Anrollen ist, bleibt ungewiss.
Mehr Schulden, weniger Autos
Die Enthüllung trifft Tesla in einer denkbar kritischen Phase. Der Absatz von Elektroautos ist zuletzt weltweit, besonders aber in Europa, dramatisch eingebrochen. Der Aktienkurs des Konzerns ist seit Jahresbeginn um über 40 Prozent gefallen, nachdem er kurz zuvor ein Rekordhoch erreicht hatte. Und obwohl Tesla mit 37 Milliarden US-Dollar über ein gewaltiges Vermögen verfügt, hat man sich zusätzlich 6 Milliarden Dollar Schulden aufgenommen – ein Schritt, der in der aktuellen Lage für Unverständnis sorgt.
Fest steht:
Investoren, Analysten und Aufsichtsbehörden werden jetzt ganz genau hinschauen.
Zusätzliche Hintergrundinfos:
• Die Financial Times hatte bereits im Fall Wirecard früh auf Ungereimtheiten hingewiesen – was dem Medium zusätzliche Glaubwürdigkeit verleiht.
• Tesla unterliegt als börsennotiertes Unternehmen in den USA strengen Berichtspflichten nach dem Sarbanes-Oxley Act, der nach dem Enron-Skandal eingeführt wurde – Verstöße könnten also strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Der Einbruch der Verkaufszahlen trifft Tesla in einem zunehmend umkämpften Markt: Chinesische Hersteller wie BYD holen rasant auf, während klassische Autobauer wie VW und Hyundai ihre E-Modelle immer stärker pushen.
• Elon Musk verkauft sich gerne als Visionär, doch seine Twitter-Aktivitäten und politische Positionierungen haben dem Unternehmen bereits mehrfach PR-Krisen eingebrockt.
Möglicherweise steht Tesla am Anfang einer neuen Krise – oder aber Elon Musk zieht wie so oft ein Ass aus dem Ärmel. Doch diesmal scheint selbst der Markt misstrauisch zu werden.
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Musk und die Politik – ein kalkulierter Kurswechsel?
Immer häufiger wird spekuliert, ob Elon Musk seinen politischen Einfluss nicht nur aus ideologischen Gründen sucht, sondern auch als strategischen Selbstschutz.
Bereits 2023 intensivierte er seine Nähe zu republikanischen Kreisen – insbesondere zu Donald Trump und dessen Umfeld. Dabei zeigte er sich offen für eine aktivere Rolle in der Politik – etwa bei der Neugestaltung der Aufsichtsbehörden, sollten die Republikaner die US-Wahl 2024 gewinnen.
Tatsächlich kursieren Berichte, wonach Musk intern Interesse bekundet haben soll, eine Schlüsselrolle im Umfeld einer möglichen Trump-Regierung zu übernehmen – etwa als eine Art “Reformer” oder “Zerschläger” von Institutionen wie der US-Verbraucherschutzbehörde (CFPB) oder der Börsenaufsicht (SEC), die Tesla regelmäßig unter die Lupe nehmen.
Kritiker sehen darin den Versuch, sich potenziellen Ermittlungen und regulatorischen Hürden zu entziehen – ein gefährlicher Drahtseilakt zwischen Unternehmertum, politischem Aktivismus und Eigeninteresse. Vor allem die SEC dürfte mit Argwohn beobachten, ob Musk künftig versucht, Aufsicht durch Einfluss zu ersetzen.
Was steckt wirklich dahinter?
Ob es sich bei den 1,4 Milliarden Dollar um ein schlichtes Buchhaltungsproblem, eine Verzögerung in der Projektbilanzierung oder doch um ein tieferes strukturelles Defizit handelt – das bleibt offen. Doch fest steht: Investoren, Analysten und Aufsichtsbehörden werden jetzt ganz genau hinschauen.
Und Elon Musk? Der hat sich längst in Stellung gebracht – in der Politik, im Medienzirkus und womöglich bald im Machtzentrum einer neuen Regierung. Ob das dem Tesla-Image hilft – oder den Anfang vom Ende markiert – ist derzeit völlig offen.
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Faktencheck: Musk & Politik
• Nähe zu Trump: Elon Musk hat sich seit 2022 zunehmend politisch positioniert und seine frühere, eher liberale Haltung abgelegt. Auf X (ehemals Twitter), das er selbst besitzt, verbreitet er regelmäßig konservative und regierungsfeindliche Positionen. 2023 traf er sich mehrfach mit Donald Trump und hochrangigen republikanischen Parteistrategen. Insider berichteten, dass Musk in Gesprächen über die mögliche Neustrukturierung von Bundesbehörden beteiligt gewesen sein soll, falls die Republikaner 2024 wieder an die Macht kommen.
• Politischer Einfluss durch „X“: Mit der Übernahme von Twitter hat Musk nicht nur ein Meinungsmedium kontrolliert, sondern auch aktiv genutzt, um politische Narrative zu prägen – oft im Sinne republikanischer oder libertärer Positionen. Kritiker werfen ihm vor, so eine eigene Medienmacht aufgebaut zu haben, mit der er auch wirtschaftliche und regulatorische Debatten beeinflussen will.
• Super-PAC-Initiative: 2023 kündigte Musk an, einen sogenannten Super-PAC zu gründen, also ein politisches Aktionskomitee, das unbegrenzt Spenden einwerben darf, um konservative Kandidaten und „wirtschaftsfreundliche Reformen“ zu fördern. Ziel sei es, „den Verwaltungsstaat zu entschlacken“ – ein bekanntes republikanisches Schlagwort, das vor allem auf Institutionen wie die SEC, die FTC (Federal Trade Commission) oder die EPA (Umweltschutzbehörde) zielt.
• Konflikte mit Behörden: Tesla und Musk stehen schon länger im Visier von US-Aufsichtsbehörden. Die SEC hatte ihn bereits 2018 zu einer Millionenstrafe verdonnert, nachdem er irreführende Tweets über einen angeblichen Börsenrückzug von Tesla veröffentlicht hatte. Auch jüngst ermittelt die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) wegen Problemen mit dem Autopiloten – einem weiteren sensiblen Tesla-Geschäftsbereich. In diesem Kontext wirkt Musks Wunsch nach politischem Einfluss nicht rein ideologisch, sondern strategisch motiviert.
• Expertenwarnungen: Mehrere US-Wirtschaftswissenschaftler, darunter Professoren der Stanford University und der NYU, haben öffentlich davor gewarnt, dass eine Verquickung von Musks wirtschaftlicher Macht mit politischem Einfluss aufsichtsrechtliche Risiken birgt. Sollte Musk tatsächlich eine Rolle in einer deregulierten, republikanisch geführten US-Regierung übernehmen, könnte das zu einem Interessenskonflikt führen, der die Integrität von Marktregeln gefährdet.
Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.
Zum Vorlesen
FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente
Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?
Was steckt genau dahinter?
Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.
Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:
Rentenexperte – Renten-Experte.de .
1. Höhere Rentenquote in Italien
• In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.
• Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!
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2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen
• Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.
• Beispiel:
• Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto
• Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.
• In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .
3. Finanzierung und Nachhaltigkeit
• Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.
• Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.
4. Unterschiede im Renteneintrittsalter
Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .
• In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.
• Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.
Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.
5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten
• Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.
• Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.
Warum wird diese Behauptung genutzt?
• Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.
• Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.
• Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.
Fazit
• Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.
• Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.
• Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.
Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.
——
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!
Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.
Deutschland
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.
• Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.
• Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.
So bezahlt die gesetzliche Rente:
Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
etc.
Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.
Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.
Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.
Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.
• Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.
Beitragsbemessungsgrenze
• Westdeutschland: 7.550 € pro Monat
• Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat
• Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.
Zusätzliche Finanzierung
• Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).
Italien
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
• Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).
• Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33%desBruttolohns.
• Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).
Beitragsbemessungsgrenze
• Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.
Zusätzliche Finanzierung
• Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.
Fazit
Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.
Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.
Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.
Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.
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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.
Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.
Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.
Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.
Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.
Grund:
In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.
So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.
Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.
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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.
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Übrigens:
Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,
weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:
• Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
• Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)
• Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.
2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung
Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:
• Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,
• Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,
• Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,
Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.
3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge
Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:
• Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
• Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren
• Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen
Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.
Fazit
Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.
Zuletzt noch eine Anmerkung:
Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.
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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.
Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.
Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:
Rentenexperte – Renten-Experte.de
1. Höhere Rentenquote in Italien
• In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.
• Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!
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2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen
• Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.
• Beispiel:
• Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto
• Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.
• In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
3. Finanzierung und Nachhaltigkeit
• Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.
• Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.
4. Unterschiede im Renteneintrittsalter
Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen
• In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.
• Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.
Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.
5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten
• Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.
• Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.
Warum wird diese Behauptung genutzt?
• Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.
• Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.
• Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.
Fazit
• Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.
• Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.
• Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.
Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.
——
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!
Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien
Deutschland
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.
• Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.
• Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.
So bezahlt die gesetzliche Rente:
Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte
Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.
• Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.
Beitragsbemessungsgrenze
• Westdeutschland: 7.550 € pro Monat
• Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat
• Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.
Zusätzliche Finanzierung
• Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).
Italien
Wer zahlt?
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
• Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).
• Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.
Beitragssatz (Stand 2024)
• Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.
• Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.
• Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).
Beitragsbemessungsgrenze
• Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.
Zusätzliche Finanzierung
• Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.
Fazit
Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.
Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.
Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.
Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.
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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.
Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.
Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.
Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.
Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.
Grund:
In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.
So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.
Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.
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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.
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Übrigens:
Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,
weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:
• Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
• Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)
• Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.
2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung
Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:
• Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter
• Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung
• Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung
Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.
3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge
Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:
• Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
• Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren
• Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen
Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.
Fazit
Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.
Zuletzt noch eine Anmerkung:
Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.
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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Wirtschaftsnobelpreisträger warnt vor Trumps ökonomischem Kurs
Mit markanten Slogans und großen Versprechungen sicherte sich Donald Trump erneut das Amt des US-Präsidenten. Doch während er mit dem Motto „Make America Great Again“ wirtschaftlichen Aufschwung propagiert, warnen führende Wirtschaftsexperten davor, dass die USA sich stattdessen auf einem besorgniserregenden wirtschaftlichen Abstieg befinden könnten.
Besonders kritisch äußert sich der Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz, der als Professor an der Columbia-Universität tätig ist. Er sieht in Trumps Wirtschaftspolitik erhebliche Risiken für die Stabilität des Landes. Insbesondere die von Trump eingeführten Strafzölle könnten die Inflation massiv anheizen und die USA langfristig wirtschaftlich schwächen.
Donald Trump. Showman ohne Verstand.
Trumps Strafzölle: Gefahr für Wirtschaftswachstum und Investitionen
Schon vor Trumps Wiederwahl warnten Experten vor seiner protektionistischen Handelspolitik. Nun scheint sich diese Sorge zu bewahrheiten: Trump setzt auf exorbitante Strafzölle, vor allem im Handel mit China und der Europäischen Union. Diese Politik soll vermeintlich die heimische Wirtschaft stärken, doch nach Ansicht von Stiglitz könnten die negativen Folgen überwiegen:
• Steigende Inflation: Durch höhere Importzölle verteuern sich viele Waren für US-Verbraucher, was die Inflation weiter in die Höhe treibt.
• Rückgang ausländischer Investitionen: Die Unsicherheit über langfristige Handelsbeziehungen schreckt internationale Investoren ab.
• Stagnierender Arbeitsmarkt: Unternehmen könnten aufgrund der gestiegenen Produktionskosten gezwungen sein, Arbeitsplätze abzubauen oder ins Ausland zu verlagern.
„Wenn die US-Regierung Handelsabkommen willkürlich aufkündigt, stellen sich Unternehmen die Frage: Wollen wir das Risiko eingehen, hier zu investieren?“, so Stiglitz. Dadurch könnten die USA an Attraktivität für globale Konzerne verlieren.
Praxisbeispiel: Wie Trumps Zölle die Produktionskosten hochtreiben
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie die von Trump eingeführten Einfuhrzölle Unternehmen massiv belasten können. Betrachten wir den Weg eines Stahlimports in die USA und seine Weiterverarbeitung bis zur Endfertigung eines Automobils.
Ohne Zölle sähe der Ablauf folgendermaßen aus:
Ein Unternehmen importiert eine Einheit Stahl im Wert von 1 Million US-Dollar in die USA. Da keine Einfuhrzölle erhoben werden, bleibt der Preis für den Rohstoff unverändert. Nach einer Wertsteigerung von 120 % durch Weiterverarbeitung erhöht sich der Wert auf 2,2 Millionen US-Dollar. Anschließend wird der Stahl nach Mexiko exportiert, wo er in der Automobilproduktion weiterverarbeitet wird. Durch eine weitere Wertsteigerung von 180 % steigt der Wert auf 6,16 Millionen US-Dollar. Das fertige Automobil wird schließlich zurück in die USA importiert – ebenfalls ohne Zoll. Die endgültigen Kosten für das importierte Fahrzeug belaufen sich auf 6,16 Millionen US-Dollar.
Mit Zöllen steigen die Kosten jedoch drastisch:
Aufgrund eines Einfuhrzolls von 25 % auf Stahl erhöht sich der Anfangswert bereits auf 1,25 Millionen US-Dollar. Nach der Verarbeitung mit einer Wertsteigerung von 120 % ergibt sich ein neuer Wert von 2,75 Millionen US-Dollar. In Mexiko wird das Material weiterverarbeitet und erfährt eine Wertsteigerung von 180 %, was den Preis auf 7,7 Millionen US-Dollar erhöht. Bei der Wiedereinfuhr des fertigen Autos in die USA fällt nun erneut ein Einfuhrzoll von 25 % an, wodurch die endgültigen Kosten auf 9,63 Millionen US-Dollar steigen.
Diese Rechnung zeigt deutlich, dass Trumps protektionistische Maßnahmen die Produktionskosten um 3,47 Millionen US-Dollar in die Höhe treiben – eine Belastung, die letztendlich von Unternehmen und Verbrauchern getragen wird.
Droht den USA eine „Stagflation“?
Laut Joseph Stiglitz könnte Trumps Wirtschaftspolitik die USA in eine „Stagflation“ führen – eine seltene und besonders gefährliche wirtschaftliche Situation, in der hohe Inflation mit stagnierendem Wirtschaftswachstum einhergeht. Dies könnte die US-Wirtschaft in eine der schwersten Krisen seit Jahrzehnten stürzen.
Hauptursachen für eine solche Entwicklung könnten sein:
• Steigende Produktionskosten durch Strafzölle
• Handelskriege, die den Exportmarkt der USA schmälern
• Zunehmende Investitionsunsicherheit durch abrupte wirtschaftspolitische Entscheidungen
Sollte Trump an dieser Strategie festhalten, könnte die US-Wirtschaft in den kommenden Jahren erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
Fazit: Die massiven Risiken von Trumps Wirtschaftspolitik
Während Donald Trump seine Wirtschaftspolitik als Schutz für die US-Industrie verkauft, warnen renommierte Experten wie Joseph Stiglitz vor den langfristigen Folgen. Trumps Handelskonflikte, Strafzölle und unvorhersehbare Entscheidungen könnten Investoren abschrecken und die USA in eine Phase wirtschaftlicher Unsicherheit führen.
Das Beispiel der Stahl- und Automobilindustrie zeigt eindrucksvoll, wie stark sich protektionistische Maßnahmen auf die Produktionskosten auswirken können. Während Unternehmen ohne Zölle effizient und wettbewerbsfähig arbeiten könnten, treiben Trumps Maßnahmen die Preise in die Höhe und schaden letztlich der US-Wirtschaft. Sollte sich der von Stiglitz prognostizierte Negativtrend bewahrheiten, könnte sich Trumps Wirtschaftskurs langfristig als schädlich für die USA und den globalen Handel erweisen.
Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft
Die Abgeltungsteuer in Deutschland liegt aktuell bei 25 %. Das bedeutet: Wer Kapitaleinkünfte hat, zahlt nur 25 % Steuern – unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist. Das ist unfair.
Wer arbeitet oder Mieteinnahmen hat, zahlt seinen individuellen Steuersatz. Oft liegt dieser weit über 25 %. Doch Kapitalerträge werden begünstigt. Das führt zu Ungleichheit und verzerrt den Markt. Eine Lösung wäre, die Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % zu erhöhen. Gleichzeitig sollte es einen Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro geben.
Was bedeutet das für normale Sparer?
Viele Menschen befürchten bei Steuererhöhungen, dass auch kleine Sparer belastet werden. Das ist hier nicht der Fall. Wer bis zu 333.000 bis 500.000 Euro angespart hat und eine Verzinsung von 3 % erhält, müsste keine Steuern zahlen. Der Freibetrag deckt das ab.
Die Steuererhöhung würde nur Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften treffen, die über dem Freibetrag liegen. Wer viel Geld aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen verdient, müsste mehr abgeben – genauso wie jeder andere Steuerzahler auch.
Warum hilft das dem Wohnungsmarkt?
Die aktuelle Steuerstruktur trägt dazu bei, dass weniger in den Wohnungsbau investiert wird. Kapital bleibt lieber in Anleihen, Aktien oder verzinsten Geldanlagen, weil diese steuerlich begünstigt sind. Mit einer gerechteren Besteuerung könnte sich das ändern:
1. Geld fließt in den Wohnungsbau. Wer Geld anlegen will, könnte durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile eher in Immobilien investieren.
2. Investoren überdenken ihre Strategie. Wer sein Kapital bislang nur in Finanzprodukte steckt, wird durch die höhere Steuer auf Zinserträge belastet. Wohnimmobilien könnten wieder interessanter werden.
3. Der Markt gewinnt doppelt. Mehr Investitionen in Wohnungen bedeuten mehr Angebot. Das kann Mietpreise stabilisieren und den Wohnungsmarkt entlasten.
Drei Beispiele, die zeigen, warum das gerecht ist
Ein lediger Rentner mit 300.000 Euro auf der Bank und einer monatlichen Rente von 2.500 Euro erhält bei einer Verzinsung von 3 % im Jahr 9.000 Euro Zinsertrag. Da der Freibetrag bei 10.000 bis 15.000 Euro liegt, zahlt er keine Steuern auf seine Kapitalerträge. Seine Altersvorsorge bleibt unangetastet.
Ein verheiratetes Rentnerpaar mit 300.000 Euro auf der Bank und einer gemeinsamen monatlichen Rente von 4.000 Euro hat ebenfalls Zinserträge von 9.000 Euro im Jahr. Da Freibeträge pro Person gelten, bleiben ihre Kapitalerträge steuerfrei. Auch hier ändert sich nichts.
Anders sieht es beim Multimillionär aus: Ein lediger Anleger, der nicht arbeitet und 10 Millionen Euro auf der Bank hat, erzielt bei einer Verzinsung von 4 % jährlich 400.000 Euro Zinserträge. Aktuell zahlt er nur 100.000 Euro Steuern, weil er mit 25 % besteuert wird. Mit einer Erhöhung auf 40 % und einem Freibetrag von 15.000 Euro würde er 153.000 Euro Steuern zahlen.
Das ist fair, denn selbst dann zahlt er noch weniger als ein normaler Arbeitnehmer mit einem Spitzensteuersatz von 42 %.
Fazit
Eine faire Besteuerung von Kapitaleinkünften schafft Gerechtigkeit, ohne dass kleine Sparer belastet werden. Gleichzeitig kann der Wohnungsmarkt profitieren. Die Reform wäre einfach umsetzbar – und längst überfällig.
Finanzen Invest BlackRock
Wer gegen eine faire Steuerreform sein wird
Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % mit einem Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro würde vor allem große Kapitalbesitzer stärker belasten. Während normale Sparer und Rentner mit überschaubaren Ersparnissen kaum oder gar nicht betroffen wären, müssten Multimillionäre mit hohen Kapitaleinkünften künftig einen faireren Beitrag leisten.
Doch genau das gefällt bestimmten Interessengruppen nicht. Besonders Investment- und Vermögensverwalter wie BlackRock & Co. haben ein starkes Interesse daran, dass Kapitalerträge weiterhin niedrig besteuert werden. Eine höhere Abgeltungsteuer würde ihre Geschäftsmodelle weniger attraktiv machen, da viele ihrer Kunden von den bisherigen Steuerprivilegien profitieren.
Auch Unternehmensvereine und Arbeitgeberverbände würden sich mit aller Kraft gegen eine solche Reform stemmen. Dazu gehören etwa:
• Die Familienunternehmer – ein Verband, der sich eng mit der FDP verbunden fühlt und Steuersenkungen für Unternehmer propagiert.
• Die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) – eine wirtschaftsliberale Lobbyorganisation, die sich gerne als unabhängig darstellt, aber neoliberale Interessen verfolgt und eng mit CDU/CSU verknüpft ist.
• Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) – die Wirtschaftsflügel der Unionsparteien, die stets Steuersenkungen für Vermögende fordern.
Nicht zu vergessen ist die AfD, die sich zwar als Partei „des kleinen Mannes“ inszeniert, aber wirtschaftspolitisch vor allem die Interessen der Multimillionäre und Großkapitalbesitzer vertritt. Ihre steuerpolitischen Vorschläge entlasten in der Regel die Reichen, während Sozialausgaben und öffentliche Investitionen gekürzt werden sollen.
Weitere Organisationen, die sich gegen eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen stellen dürften, sind:
• Der Verband Deutscher Banken (BdB) – als Interessensvertretung der Finanzbranche wird er sich vehement gegen höhere Steuern auf Kapitalerträge wehren.
• Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – setzt sich für eine möglichst unternehmensfreundliche Steuerpolitik ein, die hohe Vermögen schützt.
• Die Stiftung Marktwirtschaft – eine neoliberale Denkfabrik, die regelmäßig gegen höhere Steuern für Vermögende argumentiert.
• Die Ludwig-Erhard-Stiftung – ebenfalls wirtschaftsliberal geprägt und für eine möglichst geringe Steuerlast auf Kapital.
Diese Akteure werden versuchen, jede Steuererhöhung als „Standortnachteil“ oder „Angriff auf den Mittelstand“ zu brandmarken. Dabei geht es in Wahrheit um den Schutz der wohlhabendsten 1 %, die weiterhin von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten. Eine gerechtere Steuerpolitik würde den Wohlstand breiter verteilen – und genau das ist es, was diese Lobbygruppen verhindern wollen.
Die Website „wirtschaftlichefreiheit.de“ weckt auf den ersten Blick Vertrauen:
Ein akademisch anmutender Titel, Beiträge von Professoren und Experten sowie eine professionelle Aufmachung.
Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich besorgniserregende Hintergründe, die den Anspruch auf neutrale Information erheblich infrage stellen.
Ein fragwürdiges Impressum
Bereits das Impressum der Seite ist nicht vollständig, wie es das Telemediengesetz (TMG) fordert.
Als Kontaktperson wird Norbert Berthold genannt – ein Ökonom, der sich seit Jahren in kontroversen Debatten positioniert.
Sein Name ist nicht unbekannt, vor allem wenn man sich mit neoliberalen Wirtschaftskonzepten und eurokritischen Positionen auseinandersetzt.
Der Titel „Wirtschaftliche Freiheit“ klingt zunächst harmlos.
Doch der Begriff lässt sich auch als Synonym für neoliberale Ideologien verstehen, die marktradikale Ansätze und die Minimierung staatlicher Eingriffe propagieren.
Was als wissenschaftliche Plattform erscheint, könnte sich somit als einseitige Lobbyarbeit entpuppen.
Verbindungen zu umstrittenen Kreisen
Was die Seite besonders beunruhigend macht, sind die politischen Hintergründe ihres prominentesten Vertreters.
Laut Wikipedia war Norbert Berthold Mitunterzeichner des eurokritischen Manifests „Die währungspolitischen Beschlüsse von Maastricht:
Eine Gefahr für Europa“ (1992) sowie des „Hamburger Appells“ (2005), der sich gegen staatliche Regulierungen aussprach.
Noch brisanter:
Berthold war ein Stammautor auf dem Blog „Die Freie Welt“, der von den AfD-nahen Politikern Beatrix und Sven von Storch betrieben wird.
Selbst 2018 wird er dort noch als Blogger im Impressum genannt.
Die Nähe zu dieser Plattform, die für rechtspopulistische Inhalte bekannt ist, wirft ein düsteres Licht auf die vermeintlich wissenschaftliche Neutralität von „wirtschaftlichefreiheit.de“.
Einseitige Berichterstattung
Ein weiteres Problem ist die selektive Themenwahl und Darstellung auf der Website.
Beiträge kritisieren wiederholt staatliche Sozialsysteme wie die Rentenversicherung, ohne dabei die Gesamtsituation differenziert zu beleuchten.
So wird beispielsweise suggeriert, dass die gesetzliche Rentenversicherung zum Scheitern verurteilt sei, da die Anzahl der Rentner steige und die Zahl der Erwerbstätigen sinke.
Doch ein Blick auf die Fakten zeigt ein anderes Bild:
Von 2010 bis 2024 stieg die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland von 40 auf 46 Millionen.
Zudem trägt die Rentenversicherung heute enorme Zusatzlasten, die politisch beschlossen wurden, wie
– Erziehungzeiten
– Berückdichtigungszeiten
– Mütterrente,
– Grundsicherung
– oder Zuschläge für die Grundrente.
Diese werden nicht vollständig aus dem Bundeshaushalt gegenfinanziert.
Natürlich ist es sinnvoll, die gesetzliche Rentenversicherung durch betriebliche und private Altersvorsorge zu ergänzen.
Doch ein reines Kapitaldeckungssystem birgt enorme Risiken, wie Finanzkrisen eindrucksvoll gezeigt haben.
Auch wäre die Wiedervereinigung von Deutschland mit einem Kapitaldeckungsverfahren nicht durchführbar gewesen, außer der Steuerzahler hätte für die aus der DDR stammenden Bürger einen entsprechenden 3-Stelligen Mrd.-Betrag aufgebracht.
Nur durch das Umlageverfahren war es möglich die damaligen DDR-Rentner zu integrieren.
Ebenso wird sehr oft behauptet, dass die Rentenversicherung unwirtschaftlich wäre oder das falsche System wäre.
Generationenberater Werner Hoffmann
Aufgrund meiner Ausbildungen (auch Versicherungskaufmann in der Kranken- und Lebensversicherung kenne ich die Vorteile und Nachteile alle gesetzlichen und privaten Versorgungssysteme.
Beide Systeme ergänzen sich. Je nach Jahrzehnt kann auch die gesetzliche Rentenversicherung erhebliche Vorteile haben; wenn in ca 20 Jahren die geburtenstarken Jahrgänge wegsterben und in Deutschland zwar selbst zu wenig Kinder (heute) geboren wurden, wird höchstwahrscheinlich die Zuwanderung neue Erwerbstätige in Deutschland eingliedern.
Man sollte auch nicht übersehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit Umlageverfahren eine ideale Ergänzung durch die betriebliche Altersversorgung und private Altersversorgung jeweils als Kapitaldeckungsverfahren braucht, wobei die bAV eine Pflicht werden muss.
Fazit
„wirtschaftlichefreiheit.de“ zeigt einmal mehr, wie vermeintlich wissenschaftliche Plattformen genutzt werden können, um ideologische Botschaften zu verbreiten.
Die Nähe zu umstrittenen Kreisen, ein fragwürdiges Impressum und eine einseitige Darstellung von Themen lassen an der Seriosität dieser Seite zweifeln.
Leser sollten die Inhalte kritisch hinterfragen und sich bewusst sein, dass hier nicht die ganze Wahrheit präsentiert wird.
Bleiben Sie wachsam und informieren Sie sich aus verschiedenen, neutralen Quellen – besonders bei Themen, die unser aller Zukunft betreffen.
Die #Energiewende eilt von Erfolg zu Erfolg aber Deutschland bekommt davon gefühlt nichts mit. Keine Wunder: Die Öffentlichkeit wird einfach täglich so sehr mit Falschinformation, Übertreibungen und Panikmache beschossen, dass die tatsächliche Lage und der enorme Erfolg völlig untergeht.
Fakt 1 ist: Erneuerbare haben die 60 % locker geknackt. Fakt 2 ist: Die Strompreise haben sich längst wieder normalisiert und die Industriestrompreise sind dank vieler Entlastungen gesunken Fakt 3 ist: Der Emissionfaktor sinkt 2025 zügig Richtung 300 g CO2 pro kWh Fakt 4 ist: 0 Blackouts 2024, das Stromnetz hat derzeit so wenig Wackler wie selten Fakt 5 ist: Wir verbrennen inzwischen pro Jahr so wenig Kohle wie in den 50ern!!! Also bevor das Wirtschaftswunder überhaupt so richtig zugeschlagen hat!
Weil in all diesen Feldern also nichts mehr für Panikmache zu holen ist, wird plötzlich der Stromimport zum Problem erklärt.
Seit den 90er Jahren haben wir einen Strom-Binnenmarkt, der die Versorgung in Europa erheblich besser und sicherer gemacht hat, aber plötzlich soll das das große Problem sein? Das ist schlicht absurd!
Dabei stimmt sogar Eines: Wir haben ein Problem mit dem Strommarkt. Genauer: Mit dem Strommarktdesign.
Derzeit kommt es durch das Design des Strommarktes bei extremen Wetterlagen in Deutschland zu Preisspitzen, die sachlich kaum erklärbar sind. Denn sachlich haben wir genug Erzeugungskapazitäten, um Deutschland 2mal zu versorgen.
Aber: Die fossilen Backup-Erzeugungskapazitäten liegen im Grunde komplett bei 5 Unternehmen, wobei 1 Unternehmen (RWE) einen riesigen Anteil hat.
Wir haben also gar kein Problem mit einer „zu dezentralen und schnellen“ Energiewende – wir haben ein Problem mit einem zu langsamen und zu zentralen Strommarktdesign.
Aber während die Großen immer noch verschleppen gehen viel Stadtwerke längst tatsächlich VoRWEg. Bauen konsequent die Energiewende voran und sorgen mit für Rekordzubauraten an Batteriespeichern.
Denn auch das ist so eine Sache, die absurderweise untergeht: Strom kann man speichern und die Zubaurate dieser Speicher entwickelt sich gerade exponentiell!
DAS ist der Spirit den wir brauchen. Wer etwas nicht will, findet Gründe – wer etwas will, findet Wege! …… Diese und andere schöne Grafiken und ihren Hintergrund präsentiere ich bald auf dem SID – STADTWERKE-IMPACT-DAY. 29-30.01. in Lübeck. Mit Grafiken, mit Witz und sogar mit Musik. Yiha!