Neue EU-Regeln ab 27. September 2026: Dieses Label müssen Online-Shops künftig zeigen!

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann.

Für Verbraucher und Online-Händler ändert sich ab 27. September 2026 einiges. Dann müssen neue EU-Vorgaben zur gesetzlichen Gewährleistung und zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien angewendet werden.

Ziel der Europäischen Union ist es, Verbraucher beim Kauf besser darüber zu informieren, welche Rechte sie ohnehin gesetzlich besitzen und welche zusätzlichen Garantien Hersteller freiwillig anbieten.

Gesetzliche Gewährleistung wird sichtbarer

Verbraucher haben beim Kauf einer Ware gesetzliche Gewährleistungsrechte. Künftig soll darüber durch eine europaweit harmonisierte Mitteilung besonders deutlich informiert werden.

Im stationären Handel soll diese Information gut sichtbar erscheinen. Auch beim Onlinehandel muss sie dem Verbraucher deutlich zugänglich gemacht werden.

Damit soll verhindert werden, dass Käufer eine freiwillige Herstellergarantie mit ihren gesetzlichen Rechten verwechseln.

Neues GARAN-Label für längere Herstellergarantien

Zusätzlich führt die EU ein einheitliches Label für freiwillige Haltbarkeitsgarantien ein.

Das sogenannte GARAN-Label kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet.

Das Label enthält unter anderem:

• Dauer der Garantie in Jahren
• Name des Herstellers
• Modellbezeichnung
• Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
• QR-Code mit weiteren Informationen

Für Verbraucher kann das beim Kauf sehr interessant werden. Zwei vergleichbare Geräte können künftig leichter danach beurteilt werden, welcher Hersteller tatsächlich länger für die Haltbarkeit seines Produktes einsteht.

Warum macht die EU das?

Die Regelung ist Teil der europäischen Strategie für einen nachhaltigeren Konsum. Langlebige und reparierbare Produkte sollen besser erkennbar werden und Verbraucher sollen fundierter entscheiden können.

Für Online-Händler bedeutet dies: Spätestens zum 27. September 2026 sollten Shops, Produktseiten und Verbraucherinformationen auf die neuen Vorgaben vorbereitet sein.

Die neuen Vorgaben sind damit nicht nur zusätzliche Bürokratie. Sie können Verbrauchern künftig auf einen Blick zeigen, welche Produkte mit einer besonders langen Herstellergarantie ausgestattet sind.

KI-Hinweis:
Die verwendeten Bilder wurden teilweise oder vollständig mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration des Beitrags.

#Verbraucherschutz #Onlineshop #Gewährleistung #Garantie #EURecht

Achtung Abmahnfalle: Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026 oft Pflicht!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen weiter, die einen Online-Shop betreiben oder über ihre Internetseite Verträge abschließen, Veranstaltungen verkaufen, kostenpflichtige Termine buchen lassen oder sonstige Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern durchführen.

Wichtig: Es betrifft nicht nur klassische Online-Shops!

Seit dem 19. Juni 2026 gilt für viele Internetseiten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Wer mit Verbrauchern online Verträge abschließt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Widerrufsfunktion, also einen Widerrufsbutton, bereitstellen.

Der Widerrufsbutton ist überall dort erforderlich, wo Verbraucher online Verträge abschließen können und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das kann auch Terminbuchungen, Veranstaltungsbuchungen, Seminaranmeldungen, Mitgliedschaften oder andere Online-Verträge betreffen.

Die wichtigsten Vorgaben:

Pflicht seit: 19. Juni 2026
Beschriftung: klar und eindeutig, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“
Platzierung: hervorgehoben, deutlich sichtbar und leicht zugänglich
Ablauf: maximal zwei Schritte: „Vertrag widerrufen“ und danach „Widerruf bestätigen“
Bestätigung: unverzüglich elektronisch, zum Beispiel per E-Mail

Rechtsgrundlage ist § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen.

Mein dringender Hinweis:

Lassen Sie Ihre Internetseite schnellstmöglich prüfen und den Widerrufsbutton einpflegen, wenn Ihre Seite betroffen ist.

Denn Abmahnungen können teuer werden. Schon theoretisch können bei mehrfachen Abmahnungen erhebliche Kosten entstehen. Deshalb sollte niemand warten, bis die erste Abmahnung kommt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Personen weiter, die eine geschäftliche Internetseite, Buchungsseite oder Verkaufsseite betreiben.

Wer heute handelt, vermeidet morgen möglicherweise teure Probleme.

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

#Widerrufsbutton #Abmahnung #Onlineshop #Internetrecht #Verbraucherschutz

TESLA-SCHOCK: 1,4 Milliarden Dollar verschwunden – Platzt jetzt die Tesla-Elektro-Blase?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann .

Zum Vorlesen

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Tesla-Schock https://youtu.be/47z3_zOckM0?si=o6_–4v4PUgvUF8-
#Elon #Musk #Technokrat und #AutoKRAT

Was verschweigt Elon Musk?

Die britische Financial Times hat einen massiven Fehlbetrag in Teslas Geschäftszahlen entdeckt:

Ganze 1,4 Milliarden US-Dollar an Investitionsausgaben für Eigentum und Ausrüstung scheinen im zweiten Halbjahr 2024 spurlos verschwunden zu sein.

Eine Summe, die selbst für ein Weltunternehmen wie Tesla Fragen aufwirft – und Erinnerungen an frühere Finanzskandale weckt.

Ein rätselhafter Unterschied

Laut den von Tesla selbst veröffentlichten Daten hat das Unternehmen zwischen Juli und Dezember 2024 6,3 Milliarden Dollar in physische Güter investiert. Doch der tatsächliche Wertzuwachs in Teslas Besitz beläuft sich im gleichen Zeitraum nur auf 4,9 Milliarden Dollar. Eine Differenz von 1,4 Milliarden, für die bislang jede Erklärung fehlt.

Zwar sind kleinere Abweichungen zwischen Investitionsausgaben und Bilanzwerten in der Unternehmenswelt nichts Ungewöhnliches – etwa durch Vorlaufkosten oder Projektverschiebungen.

Doch dieser Unterschied ist außergewöhnlich groß und taucht ausgerechnet im vierten Quartal 2024 auf – ein Zeitraum, der bereits zuvor mit schlechten Nachrichten für Tesla Schlagzeilen machte.

Börsenaufsicht eingeschaltet – Musk schweigt

Die Anomalie wurde im Rahmen der bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Cashflow-Berichte entdeckt. Experten halten den plötzlichen Wertverfall für ein potenzielles Warnsignal: Unzureichende interne Kontrollen, undurchsichtige Buchungen – und möglicherweise ein tieferliegendes strukturelles Problem bei Tesla.

Ein Professor der SRH Berlin University of Applied Sciences zieht gar Parallelen zum Wirecard-Skandal – ein Vergleich, der Elon Musk gar nicht gefallen dürfte.

Bisher gibt es keine Stellungnahme von Tesla. Auch ob der fehlende Betrag in kommenden Quartalen auftaucht oder ob hier ein handfester Bilanzskandal im Anrollen ist, bleibt ungewiss.

Mehr Schulden, weniger Autos

Die Enthüllung trifft Tesla in einer denkbar kritischen Phase. Der Absatz von Elektroautos ist zuletzt weltweit, besonders aber in Europa, dramatisch eingebrochen. Der Aktienkurs des Konzerns ist seit Jahresbeginn um über 40 Prozent gefallen, nachdem er kurz zuvor ein Rekordhoch erreicht hatte. Und obwohl Tesla mit 37 Milliarden US-Dollar über ein gewaltiges Vermögen verfügt, hat man sich zusätzlich 6 Milliarden Dollar Schulden aufgenommen – ein Schritt, der in der aktuellen Lage für Unverständnis sorgt.

Fest steht:

Investoren, Analysten und Aufsichtsbehörden werden jetzt ganz genau hinschauen.

Zusätzliche Hintergrundinfos:

   •   Die Financial Times hatte bereits im Fall Wirecard früh auf Ungereimtheiten hingewiesen – was dem Medium zusätzliche Glaubwürdigkeit verleiht.

   •   Tesla unterliegt als börsennotiertes Unternehmen in den USA strengen Berichtspflichten nach dem Sarbanes-Oxley Act, der nach dem Enron-Skandal eingeführt wurde – Verstöße könnten also strafrechtliche Konsequenzen haben.

   •   Der Einbruch der Verkaufszahlen trifft Tesla in einem zunehmend umkämpften Markt: Chinesische Hersteller wie BYD holen rasant auf, während klassische Autobauer wie VW und Hyundai ihre E-Modelle immer stärker pushen.

   •   Elon Musk verkauft sich gerne als Visionär, doch seine Twitter-Aktivitäten und politische Positionierungen haben dem Unternehmen bereits mehrfach PR-Krisen eingebrockt.

Möglicherweise steht Tesla am Anfang einer neuen Krise – oder aber Elon Musk zieht wie so oft ein Ass aus dem Ärmel. Doch diesmal scheint selbst der Markt misstrauisch zu werden.

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Musk und die Politik – ein kalkulierter Kurswechsel?

Immer häufiger wird spekuliert, ob Elon Musk seinen politischen Einfluss nicht nur aus ideologischen Gründen sucht, sondern auch als strategischen Selbstschutz.

Bereits 2023 intensivierte er seine Nähe zu republikanischen Kreisen – insbesondere zu Donald Trump und dessen Umfeld. Dabei zeigte er sich offen für eine aktivere Rolle in der Politik – etwa bei der Neugestaltung der Aufsichtsbehörden, sollten die Republikaner die US-Wahl 2024 gewinnen.

Tatsächlich kursieren Berichte, wonach Musk intern Interesse bekundet haben soll, eine Schlüsselrolle im Umfeld einer möglichen Trump-Regierung zu übernehmen – etwa als eine Art “Reformer” oder “Zerschläger” von Institutionen wie der US-Verbraucherschutzbehörde (CFPB) oder der Börsenaufsicht (SEC), die Tesla regelmäßig unter die Lupe nehmen.

Kritiker sehen darin den Versuch, sich potenziellen Ermittlungen und regulatorischen Hürden zu entziehen – ein gefährlicher Drahtseilakt zwischen Unternehmertum, politischem Aktivismus und Eigeninteresse. Vor allem die SEC dürfte mit Argwohn beobachten, ob Musk künftig versucht, Aufsicht durch Einfluss zu ersetzen.

Was steckt wirklich dahinter?

Ob es sich bei den 1,4 Milliarden Dollar um ein schlichtes Buchhaltungsproblem, eine Verzögerung in der Projektbilanzierung oder doch um ein tieferes strukturelles Defizit handelt – das bleibt offen. Doch fest steht: Investoren, Analysten und Aufsichtsbehörden werden jetzt ganz genau hinschauen.

Und Elon Musk? Der hat sich längst in Stellung gebracht – in der Politik, im Medienzirkus und womöglich bald im Machtzentrum einer neuen Regierung. Ob das dem Tesla-Image hilft – oder den Anfang vom Ende markiert – ist derzeit völlig offen.

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Faktencheck: Musk & Politik

   •   Nähe zu Trump: Elon Musk hat sich seit 2022 zunehmend politisch positioniert und seine frühere, eher liberale Haltung abgelegt. Auf X (ehemals Twitter), das er selbst besitzt, verbreitet er regelmäßig konservative und regierungsfeindliche Positionen. 2023 traf er sich mehrfach mit Donald Trump und hochrangigen republikanischen Parteistrategen. Insider berichteten, dass Musk in Gesprächen über die mögliche Neustrukturierung von Bundesbehörden beteiligt gewesen sein soll, falls die Republikaner 2024 wieder an die Macht kommen.

   •   Politischer Einfluss durch „X“: Mit der Übernahme von Twitter hat Musk nicht nur ein Meinungsmedium kontrolliert, sondern auch aktiv genutzt, um politische Narrative zu prägen – oft im Sinne republikanischer oder libertärer Positionen. Kritiker werfen ihm vor, so eine eigene Medienmacht aufgebaut zu haben, mit der er auch wirtschaftliche und regulatorische Debatten beeinflussen will.

   •   Super-PAC-Initiative: 2023 kündigte Musk an, einen sogenannten Super-PAC zu gründen, also ein politisches Aktionskomitee, das unbegrenzt Spenden einwerben darf, um konservative Kandidaten und „wirtschaftsfreundliche Reformen“ zu fördern. Ziel sei es, „den Verwaltungsstaat zu entschlacken“ – ein bekanntes republikanisches Schlagwort, das vor allem auf Institutionen wie die SEC, die FTC (Federal Trade Commission) oder die EPA (Umweltschutzbehörde) zielt.

   •   Konflikte mit Behörden: Tesla und Musk stehen schon länger im Visier von US-Aufsichtsbehörden. Die SEC hatte ihn bereits 2018 zu einer Millionenstrafe verdonnert, nachdem er irreführende Tweets über einen angeblichen Börsenrückzug von Tesla veröffentlicht hatte. Auch jüngst ermittelt die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) wegen Problemen mit dem Autopiloten – einem weiteren sensiblen Tesla-Geschäftsbereich. In diesem Kontext wirkt Musks Wunsch nach politischem Einfluss nicht rein ideologisch, sondern strategisch motiviert.

   •   Expertenwarnungen: Mehrere US-Wirtschaftswissenschaftler, darunter Professoren der Stanford University und der NYU, haben öffentlich davor gewarnt, dass eine Verquickung von Musks wirtschaftlicher Macht mit politischem Einfluss aufsichtsrechtliche Risiken birgt. Sollte Musk tatsächlich eine Rolle in einer deregulierten, republikanisch geführten US-Regierung übernehmen, könnte das zu einem Interessenskonflikt führen, der die Integrität von Marktregeln gefährdet.

Stuttgarter Zeitung: Kündigung eines Abos unmöglich? Ein Erfahrungsbericht

Was ist beim Leserservice der Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten los? Diese Frage stellt sich nach den jüngsten Vorkommnissen, die ich heute öffentlich machen werde.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Zum Vorlesen

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Link https://youtu.be/3WTeSJ-IX2Y?si=FnyxDdEwIE-lRvwz

Der Fall: Eine Kündigung, die ignoriert wird

Am 11. August 2024 kündigte Herr Herbert H. sein Zeitungsabonnement per Fax.

Drei Personen waren Zeugen des Versands.

Dennoch wurde weiterhin der Abo-Betrag von seinem Konto abgebucht.

Es erfolgte keine schriftliche Bestätigung!

Im Gegenteil. Man versuchte weiter abzubuchen.

Als Herr H. das Geld über seine Bank zurückbuchen ließ, erfolgte keine Reaktion seitens des Verlags.

Auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung blieb aus.

Am 27. November 2024 schickte er eine weitere Kündigungs-E-Mail an service@stz.zgs.de – wieder ohne Erfolg. Stattdessen erhielt er am 2. Januar 2025 eine Zahlungserinnerung über 127,80 €, gefolgt von einer Mahnung am 16. Januar 2025.

Telefonischer Kundenservice? Fehlanzeige!

Heute versuchte ich über 15 Mal, den Leserservice telefonisch unter 0711 / 7205 – 6016 zu erreichen – jedes Mal wurde der Anruf nach wenigen Sekunden automatisch beendet.

Als ich schließlich die Zentrale kontaktierte, teilte mir ein Mitarbeiter namens We.. mit, dass die angegebene Nummer wohl falsch sei und die richtige 0711 / 7205 – 6161 lautet. Dort sei jedoch nach 17 Uhr niemand mehr erreichbar.

Auf der Mahnung ist tatsächlich jedoch die Durchwahl

Laut Zentrale der Zeitung ist wohl die falsche Telefonnummer abgedruckt. Methode?

0711 / 7205 6016

Absicht oder Schlamperei?

Ein derartiger Ablauf lässt den Verdacht aufkommen, dass es sich nicht nur um einen simplen Organisationsfehler handelt, sondern möglicherweise um eine bewusste Strategie, um Kunden von der Kündigung ihres Abonnements abzuhalten.

Rechtliche Konsequenzen drohen

Herr Herbert H. (94 Jahre) hat bereits angekündigt, dass er die unrechtmäßigen Forderungen nicht begleichen wird.

Falls der Verlag weiterhin darauf besteht, wird die Angelegenheit juristisch geprüft – was zusätzliche Kosten für die Zeitung bedeuten könnte.

Es ist nicht hinnehmbar, dass langjährige Abonnenten durch solche Praktiken in eine Zahlungspflicht gedrängt werden, obwohl sie ihr Abo fristgerecht gekündigt haben.

Die Frage bleibt:

Ist dies ein Einzelfall – oder haben auch andere Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht?

Publiziert in folgenden Social Media

Maden es zu keiner Reaktion gekommen ist, hatte ich bei dem Leserservice noch einmal angerufen.

Nach einer längeren Wartezeit, hatte ich dann eine Kundenberaterin am Telefon,

Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Rechnungsbeträge ab Dezember wieder gutgeschrieben werden.

Für die Rücküberweisung würde dann nochmals eine Kontonummer benötigt.

Die Kontonummer von Herrn H. M. wurde dann der Stuttgarter Zeitung mitgeteilt.

Was trotzdem etwas ärgerlich ist:

Warum wurde der Kündigungseingang (Fax) nicht bestätigt und warum einfach im September weiter abgebucht?

Warum kam auch auf die letzte Beschwerde keine Rückantwort?

Tipp für jeden, der ein Abonnement kündigt:

Kündigung möglichst per E-Mail und per Fax. Faxbestätigung aufbewahren. und bei dem Versenden einer E-Mail darum bitten, dass der Empfang bestätigt wird.

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