Europa im Rentencheck: Wer zahlt wirklich – Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Staat?

Europa im Rentencheck: Wer zahlt wirklich – Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Staat?

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
www.Renten-experte.de

Die Rentendebatte wird oft verkürzt geführt. Ein Blick nach Europa zeigt: Entscheidend ist nicht nur die Beitragshöhe – sondern wer zahlt.

Resümee der Beitragsverteilung

In Europa gibt es drei Modelle:

1. Paritätisch
Deutschland, Schweiz, USA
Ausgewogen, aber begrenzte Leistungsspielräume.

2. Arbeitgeberlastig
Frankreich, Italien, Spanien, Belgien
Höhere Renten möglich, aber hohe Lohnkosten.

3. Arbeitnehmerlastig
Rumänien, Ungarn, Kroatien, Litauen
Unternehmen entlastet, aber niedrigere Renten.

4. Mit starker Staatsbeteiligung
Norwegen, Luxemburg, Schweden
Stabile Systeme durch Steuern und Sonderfinanzierung.

Ländervergleich Arbeitgeber / Arbeitnehmer

Deutschland – 9,3 / 9,3
Frankreich – ca. 17–18 / ca. 10–11
Belgien – ca. 25 / ca. 13
Luxemburg – 8 / 8
Österreich – 12,55 / 10,25

Schweden – ca. 10 / ca. 7
Norwegen – ca. 14,1 / 8,2
Finnland – ca. 16–17 / ca. 7–8

Italien – ca. 24 / ca. 9–10
Spanien – ca. 23,6 / ca. 4,7
Portugal – 23,75 / 11

Polen – ca. 9,8 / ca. 9,8
Tschechien – 21,5 / 6,5
Slowakei – ca. 14 / ca. 9,4

Ungarn – 0 / 18,5
Rumänien – 0 / 25
Bulgarien – ca. 11–12 / ca. 8–9
Kroatien – 0 / ca. 20
Slowenien – 8,85 / 15,5

Estland – ca. 20 / ca. 2
Lettland – 23,6 / 10,5
Litauen – ca. 1–2 / ca. 19–20

Irland – ca. 11 / 4
USA – 6,2 / 6,2

Europa-Durchschnitt

Arbeitgeber: 12,8 Prozent
Arbeitnehmer: 10,6 Prozent

Das entspricht einem Verhältnis von etwa 55 Prozent Arbeitgeber zu 45 Prozent Arbeitnehmer.

Die zentrale Erkenntnis

Europa ist nicht paritätisch. Arbeitgeber zahlen im Schnitt mehr.

Deutschland liegt mit 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil und 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil zwar bei 50/50, aber unter dem europäischen Arbeitgeberniveau. Damit ist Deutschland im Vergleich relativ arbeitnehmerbelastet.

Der entscheidende Unterschied

Top-Systeme nutzen zusätzliche Finanzierungsquellen:

Norwegen nutzt Öl- und Energiegewinne,
Luxemburg profitiert vom Finanzsektor,
Skandinavien setzt stark auf Steuerfinanzierung.

Rente ist keine reine Beitragsfrage, sondern eine Verteilungsfrage.

Schlussgedanke

Hohe Renten entstehen dort, wo Arbeitgeber stärker beteiligt sind, der Staat aktiv mitfinanziert und zusätzliche Einnahmequellen genutzt werden.

Deutschland liegt genau dazwischen – und genau deshalb ist die Rentendebatte hier so brisant.

#Rente #Europa #Sozialstaat #Altersvorsorge #Deutschland

Teil 1d: Gesamtvergleich Altersversorgung Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber dort deutlich mehr zahlen – und Friedrich Merz auf Kapitaldeckung setzt!

Teil 1d: Gesamtvergleich Altersversorgung Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber dort deutlich mehr zahlen – und Friedrich Merz auf Kapitaldeckung setzt!

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
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Das verschweigt Friedrich Merz & auch die Anhänger von Arbeitgeberverbänden

Der Vergleich der Altersversorgung zwischen Österreich und Deutschland zeigt ein klares Bild: Nicht die Systeme unterscheiden sich grundsätzlich – sondern die Verteilung der Lasten.

Gesetzliche Rente

Österreich:
Arbeitgeber: 12,55 Prozent
Arbeitnehmer: 10,25 Prozent

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 Prozent
Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

Österreich erzielt ein deutlich höheres Rentenniveau, weil mehr Beiträge in das System fließen – vor allem von Arbeitgebern.

Betriebliche Altersversorgung

Österreich:
häufig arbeitgeberfinanziert, kollektive Lösungen, echte Zusatzrente.

Deutschland:
oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 Prozent.

In Deutschland ist die bAV daher oft keine echte Arbeitgeberleistung.

Private Vorsorge

Deutschland:
hohe Bedeutung, notwendig zur Schließung von Lücken.

Österreich:
Ergänzung, nicht existenziell.

In Deutschland wird das Risiko stärker auf den Einzelnen verlagert.

Die politische Dimension

Friedrich Merz spricht häufig vom notwendigen Umbau hin zu mehr Kapitaldeckung. Vordergründig geht es um den Generationenvertrag.

Tatsächlich stellt sich aber eine andere Frage: Soll die Verantwortung stärker von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer verlagert werden?

Denn Kapitaldeckung bedeutet in vielen Modellen:

mehr Eigenvorsorge,
weniger kollektive Finanzierung,
geringere direkte Arbeitgeberbeteiligung.

Resümee

Der Vergleich zeigt klar: Österreich erreicht höhere Renten, weil Arbeitgeber stärker eingebunden sind und höhere Beiträge gezahlt werden.

Deutschland hingegen verlagert zunehmend Verantwortung auf den Einzelnen.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob das System finanzierbar ist – sondern: Wer soll die Altersvorsorge tragen?

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Werner Hoffmann. WhatsAPP: +49715634354

#Rente #Deutschland #Österreich #Sozialstaat #Altersvorsorge

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

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Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Übergang in die Rente problemlos verläuft – doch genau hier lauert eine oft unterschätzte Gefahr. Ein aktueller Fall, über den auch das Handelsblatt berichtet hat, zeigt deutlich: Der Rentenantrag kann rechtlich das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Im konkreten Fall beantragte ein Arbeitnehmer eine Altersrente und wollte gleichzeitig weiterarbeiten. Der Arbeitgeber verwies jedoch auf eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Anspruch auf Altersrente besteht.

Das bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Kiel im Urteil (Az.: 5 Sa 66/25). Grundlage ist zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach sind sogenannte auflösende Bedingungen zulässig. Bedeutet: Besteht ein Rentenanspruch, kann das Arbeitsverhältnis automatisch enden – ohne Kündigung.

Entscheidend ist also nicht nur der Rentenbezug, sondern bereits der Rentenanspruch. Wer einen Antrag stellt, kann damit selbst die Beendigung seines Jobs auslösen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass solche Klauseln existieren. Gleichzeitig entstehen oft weitere Nachteile:

  • Wegfall arbeitsvertraglicher Ansprüche,
  • Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV),
  • Nachteile bei privaten Rentenverträgen,
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen,
  • Verlust wichtiger Gestaltungsmöglichkeiten.

Gerade bei Teilrente oder Weiterbeschäftigung ist die Lage komplex. Ein vorschneller Rentenantrag kann langfristige finanzielle Nachteile auslösen, die später kaum korrigierbar sind.

Auch wichtig: Eine Weiterbeschäftigung muss meist neu vereinbart werden – ein automatisches Weiterarbeiten gibt es häufig nicht.

Wichtiger Hinweis:

Wer in der Rente weiterarbeiten möchte, sollte vor dem Antrag unbedingt eine individuelle Beratung durchführen. Nur so lässt sich klären, welche Nachteile entstehen können und wie man diese vermeidet.

Das betrifft nicht nur den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch Eingriffe in bbetriebliche und private Altersvorsorge.

Gerade hier zeigt sich der Unterschied: Eine strategische Bewertung erfolgt durch einen spezialisierten Rentenberater.

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)

WhatsApp: +49 7156 34354
Text: „Ich bitte um Rückmeldung wegen Rente und Weiterbeschäftigung“

Festnetz: 07156 967-1900

#Rente #Arbeitsrecht #Weiterarbeiten #Betriebsrente #Rentenberatung

Renten-Schock in Deutschland: Droht jetzt die größte Kürzung aller Zeiten?

Renten-Schock in Deutschland: Droht jetzt die größte Kürzung aller Zeiten?

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Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de -.

Die Rentendebatte in Deutschland eskaliert – und sie trifft einen wunden Punkt unserer Gesellschaft. Aussagen von Friedrich Merz, wonach die gesetzliche Rente künftig nur noch eine Basisabsicherung sein soll, sorgen für massive Kritik. Viele sprechen bereits von der größten Rentenkürzung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Doch was steckt wirklich dahinter? Klar ist: Die gesetzliche Rentenversicherung steht unter enormem Druck. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Das Umlagesystem gerät zunehmend an seine Grenzen.

Die zentrale Aussage von Merz: Die gesetzliche Rente könne künftig nicht mehr den Lebensstandard sichern, sondern nur noch eine Grundversorgung darstellen. Alles darüber hinaus müsse durch private und betriebliche Vorsorge abgesichert werden.

Genau hier setzt die Kritik an. Vor allem aus der SPD kommt der Vorwurf, dass dies faktisch einer Rentenkürzung gleichkomme. Denn wenn die gesetzliche Rente nur noch ein Minimum abdeckt, sinkt ihr Anteil am bisherigen Einkommen deutlich.

Die Folgen könnten gravierend sein: Altersarmut droht für Millionen Menschen, insbesondere für Durchschnittsverdiener und Geringverdiener, die keine zusätzlichen Rücklagen bilden können.

Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter: Die gesetzliche Rente war nie als Vollversorgung gedacht. Vielmehr sei sie immer nur ein Teil eines Mehr-Säulen-Systems gewesen. Die Realität zwinge nun zu Anpassungen.

Doch genau hier liegt der gesellschaftliche Konflikt: Soll die Rente weiterhin den Lebensstandard sichern – oder nur noch das Existenzminimum?

Die möglichen Konsequenzen sind weitreichend:

– stärkerer Ausbau der privaten Vorsorge,
– wachsende Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung,
– mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters,
– sinkendes Rentenniveau im Verhältnis zum Einkommen.

Besonders kritisch: Wer wenig verdient oder keine Möglichkeit zur privaten Vorsorge hat, könnte langfristig zu den Verlierern gehören.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht mehr, ob sich das System verändert – sondern wie stark und wen es am Ende trifft. Sicher ist: Ohne Reformen wird die gesetzliche Rente in ihrer heutigen Form kaum bestehen bleiben.

Deutschland steht vor einer der größten sozialpolitischen Entscheidungen der kommenden Jahrzehnte.

#Rente #Deutschland #Altersarmut #Merz #Politik

Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
www.Renten-experte.de

Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland ist längst überfällig. Aus meiner Sicht ist klar: Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung als Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen wie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie der privaten Vorsorge ist grundsätzlich richtig und notwendig.

Zwei Systeme – eine sinnvolle Risikostreuung

Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner.

Dem gegenüber stehen kapitalgedeckte Systeme, bei denen Kapital angespart wird.

Diese Kombination sorgt für eine wichtige Risikostreuung:

  • Umlage abhängig von Demografie und Beschäftigung,
  • Kapitaldeckung abhängig von Zinsen und Märkten.

Das Problem: Die bAV ist zu komplex

So sinnvoll die bAV ist – sie ist heute:

  • zu kompliziert,
  • zu unübersichtlich,
  • zu stark reguliert.

Viele Arbeitnehmer verstehen nicht mehr:

  • wie ihre Versorgung funktioniert,
  • welche Kosten entstehen,
  • welche Leistungen sie erhalten.

Das führt zu Unsicherheit – und bremst die Verbreitung.

Fünf notwendige Reformschritte

1. Arbeitgeberhaftung reduzieren
Die Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG schreckt viele Unternehmen ab.

2. Mindest-Arbeitgeberzuschuss von 30 %, besser 50 %
Die bAV braucht echte Arbeitgeberbeteiligung statt reiner Entgeltumwandlung.

3. Mehr Flexibilität und Portabilität
Beim Jobwechsel muss die Mitnahme einfach und selbstverständlich sein.

4. Kosten deutlich senken
Zu hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten mindern die Rendite.

5. Berufsunfähigkeitsschutz integrieren
Notwendig ist eine verpflichtende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung mit bis zu 1.000 Euro monatlich.
Für Geringverdiener sollte der Beitragsanteil für Berufsunfähigkeit 25 % betragen.
Ohne diesen Schutz droht oft der Weg in die Grundsicherung – und damit Belastung für den Staat.

Der größte Fehler im System

Die bAV ist für Millionen gedacht – aber nur für Experten verständlich.

Resümee

Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist richtig. Doch die bAV braucht dringend Reformen: weniger Komplexität, mehr Transparenz, höhere Arbeitgeberbeiträge, geringere Kosten und integrierten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Nur so wird sie wieder ein starker Baustein der Altersvorsorge.

#bAV #Rente #Altersvorsorge #Betriebsrente #Berufsunfähigkeit

Renten-Schock: 84.000 Euro zurückzahlen – So kann ein Fehler zur finanziellen Katastrophe werden!

Renten-Schock: 84.000 Euro zurückzahlen – So kann ein Fehler zur finanziellen Katastrophe werden!

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Werner Hoffmann
-Unabhängiger Rentenberater (RDG)-

Ein aktueller Fall zeigt, wie dramatisch Fehler im Rentenbezug werden können. Ein Rentner musste rund 84.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen, weil er über Jahre zu hohe Leistungen erhalten hatte.

Der Grund: Er bezog eine Rente, auf die er in dieser Höhe keinen Anspruch hatte. Die Überzahlung blieb lange unbemerkt – bis sie entdeckt und vollständig zurückgefordert wurde.

Rechtlich ist das klar geregelt. Nach § 50 SGB X müssen zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden, unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat.

Entscheidend ist jedoch § 45 SGB X. Hier geht es um den sogenannten Vertrauensschutz. Dieser kann greifen, wenn der Betroffene auf die Richtigkeit der Zahlung vertrauen durfte. Er entfällt aber, wenn falsche Angaben gemacht wurden, grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Fehler erkennbar war.

Zusätzlich gelten Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I. Änderungen wie Einkommen oder Beschäftigung müssen unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert Rückforderungen.

Der Fall zeigt: Auch jahrelange Zahlungen bieten keine Sicherheit. Rentenbescheide können jederzeit rückwirkend überprüft und korrigiert werden.

Interessant ist jedoch ein anderer Fall: Bei einer Rückforderung von rund 47.000 Euro Witwenrente entschieden das Sozialgericht Stuttgart und das Landessozialgericht zugunsten der Betroffenen. Der Vertrauensschutz wurde hier stärker gewichtet.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Vor einem Gerichtsverfahren sollte geprüft werden, wie hoch die Chancen sind, eine Rückforderung abzuwehren. Diese Einschätzung kann neben einem Anwalt auch ein zugelassener Rentenberater vornehmen.

Deshalb gilt: Ein Rentenantrag sollte niemals ohne strategische Prüfung gestellt werden. Behörden nehmen Anträge auf – sie prüfen jedoch keine Optimierungsmöglichkeiten.

Diese erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem RDG.

Kontakt zu Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Festnetz: 07156 967-1900
WhatsApp: +49 7156 34354

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Textinhalt

„Guten Tag, ich habe gerade Ihren Artikel bezüglich der Rückforderung von Renten gelesen. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Festnetznummer: _____
Mein Name ist: _____“

#Rückzahlung #Rente

 #SGBVI #Witwenrente #Sozialgericht #

Merz will gesetzliche Rente zur Mini-Grundversorgung machen

Merz will gesetzliche Rente zur Mini-Grundversorgung machen

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Werner Hoffmann.

Dass Friedrich Merz die gesetzliche Rente zunehmend nur noch als Basisversorgung betrachtet, ist kein Zufall – sondern Ausdruck einer klaren politischen Strategie. Offiziell wird argumentiert, das Umlagesystem sei angesichts des demografischen Wandels nicht mehr tragfähig. Doch diese Begründung greift zu kurz.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert seit Jahrzehnten nach dem Umlageprinzip: Die heute Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Generation. Dieses System ist nicht per se instabil – es hängt maßgeblich davon ab, wie es politisch ausgestaltet wird. Beitragssätze, Einbeziehung weiterer Gruppen und staatliche Zuschüsse spielen eine zentrale Rolle.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass das Umlagesystem sehr wohl leistungsfähig sein kann. Dort beträgt der Beitragssatz 22,8 %, wobei Arbeitnehmer 10,25 % und Arbeitgeber 12,55 % tragen. Zusätzlich fließen erhebliche Steuermittel in das System. Das Ergebnis ist ein deutlich höheres Rentenniveau als in Deutschland.

Wenn es Merz tatsächlich um eine ehrliche Debatte über Umlageverfahren und Kapitaldeckung ginge, müsste man genau hier ansetzen. Warum wird nicht darüber gesprochen, die gesetzliche Rente zu stärken – etwa durch höhere Beiträge oder eine breitere Finanzierungsbasis?

Stattdessen wird die gesetzliche Rente schrittweise zur Grundversorgung degradiert. Die Konsequenz ist klar: Die Bürger sollen verstärkt privat und betrieblich vorsorgen. Doch auch hier zeigt sich ein Ungleichgewicht. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es keine verpflichtende 50/50-Aufteilung der Beiträge. Oft tragen Arbeitnehmer den Großteil über Entgeltumwandlung selbst.

Damit wird deutlich, worum es tatsächlich geht:

Erstens: Entlastung der Arbeitgeber.
Durch eine schwächere gesetzliche Rente bleiben Arbeitgeberbeiträge stabil oder werden indirekt reduziert.

Zweitens: Stärkung der Finanzmärkte.
Wenn mehr Menschen privat vorsorgen müssen, fließen enorme Summen in kapitalgedeckte Systeme – und damit zu großen Vermögensverwaltern wie BlackRock.

Das Problem: Kapitalmärkte unterliegen Schwankungen. Krisen, Inflation oder Börseneinbrüche können die Altersvorsorge erheblich gefährden. Das Umlagesystem hingegen basiert auf Solidarität und ist deutlich weniger anfällig für solche Risiken.

Resümee:
Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell, sondern eine Frage politischer Prioritäten. Wer sie zur Mini-Grundversorgung macht, verschiebt Verantwortung – weg vom solidarischen System, hin zum Einzelnen und zu den Finanzmärkten. Das österreichische Modell zeigt: Es geht auch anders.

#Rente #Merz #Altersvorsorge #Österreich #bAV

Abmahnwelle rollt: Warum „unabhängig“ für Versicherungsmakler jetzt zur gefährlichen Falle wird!

Abmahnwelle rollt: Warum „unabhängig“ für Versicherungsmakler jetzt zur gefährlichen Falle wird!

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Werner Hoffmann.

Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Derzeit gehen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weitere Verbraucherschützer verstärkt gegen Versicherungsmakler vor, die in ihrer Werbung mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten. Der Vorwurf: irreführende Werbung.

Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung – unter anderem durch das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 63/25). Die Gerichte stellen klar: Wer Provisionen oder Courtagen von Versicherungsunternehmen erhält, kann nicht gleichzeitig als vollständig unabhängig gelten.

Versicherungsmakler erhalten ihre Vergütung in der Regel von den Versicherern. Dadurch entsteht ein möglicher Interessenkonflikt, denn die Produktauswahl beeinflusst direkt die eigene Bezahlung. Auch wenn Makler nicht an einzelne Unternehmen gebunden sind, bedeutet das laut Rechtsprechung keine echte Neutralität.

Die Werbung mit „Unabhängigkeit“ suggeriert jedoch genau das – und wird deshalb zunehmend untersagt.

Besonders deutlich wird die Abgrenzung zum Versicherungsberater: Dieser arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis, wird also direkt vom Kunden bezahlt und erhält keine Provisionen. Nur so ist echte finanzielle Unabhängigkeit gegeben.

Wichtig für Verbraucher:
Begriffe wie „unabhängig“ sind kein bloßes Marketingdetail, sondern entscheidend für die Objektivität einer Beratung.

Unabhängig können sich in der Versicherungsbranche nur die #Versicherungsberater nennen, da ein Versicherungsberater vom Kunden direkt bezahlt wird und keine Provisionen erhält.

In der gesetzlichen Rentenberatung gilt: Unabhängig darf sich ausschließlich ein Rentenberater nennen. Der Begriff „Rentenberater“ ist gesetzlich geschützt.

Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungsälteste oder kommunale Versicherungsämter dürfen sich nicht als „Rentenberater“ oder „unabhängig“ bezeichnen, da sie nur Anträge aufnehmen und keine entgeltliche strategische Beratung leisten.

Wer sich unbefugt als Rentenberater bezeichnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 RDG und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Gleiches gilt, wenn ein Makler sich unzulässig als Rentenberater registrieren lässt oder seine Maklertätigkeit verschweigt – auch hier drohen Bußgelder und der Entzug der Registrierung.


#Versicherungsmakler #Unabhängigkeit #Rentenberater #Verbraucherschutz #Rechtsdienstleistungsgesetz

Renten-Anpassung zum 01.07.2026: Jetzt offiziell 4,24 % mehr Rente!

Renten-Anpassung zum 01.07.2026: Jetzt offiziell 4,24 % mehr Rente!

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Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Zum 01.07.2026 steigen die gesetzlichen Renten um exakt 4,24 %. Doch entscheidend ist: Was kommt wirklich netto an?

1. Aktueller Rentenwert

– Bis 30.06.2026: 40,79 € pro Entgeltpunkt,
– Ab 01.07.2026: 42,52 € pro Entgeltpunkt,

2. Durchschnittsrenten

– Männer: ca. 1.300 € → 1.355 €,
– Frauen: ca. 900 € → 938 €,

3. Eckrente (45 Jahre Durchschnitt)

– Vorher: 1.835,55 €,
– Nachher: 1.913,40 €,

4. TopTen-Rentner (Praxis – reale Zahlen)

– Vor 01.07.2026:
Brutto: 3.735,82 €,
Netto: 3.267,92 €,
→ Abzug: 12,52 %,

– Ab 01.07.2026:
Brutto: 3.894 €,
Netto: ca. 3.406,50 €,

Reales Plus netto: ca. 138,60 € monatlich

Wichtig – oft unterschätzt

Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (KVdR, Pflege bei 1 Kind).

Zusätzlich können anfallen:
– Einkommensteuer,
– ggf. Kirchensteuer,

Das tatsächliche Plus kann dadurch noch geringer ausfallen.

Die entscheidende Erkenntnis

Die 4,24 % gelten für alle – aber der Unterschied entsteht durch die richtige Strategie:
– vollständige Zeiten,
– richtige Rentenart,
– optimaler Antrag,
– gezielte Nachzahlungen.

Anträge stellen viele – Optimierung macht nur der unabhängige Rentenberater (RDG).

Resümee

Die Rentenerhöhung bringt mehr Geld – aber erst nach Abzügen zeigt sich die Wahrheit.
Wer nur auf die Anpassung schaut, verschenkt oft mehrere hundert Euro im Monat.

#Rentenanpassung #Rente2026 #NettoRente #Eckrente #Rentenberater

70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

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Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG). –

Die AfD verspricht eine Rente von 70 % des Einkommens.

Klingt nach Sicherheit. Klingt nach Gerechtigkeit. Klingt nach einem einfachen politischen Versprechen.

Ist es aber nicht – zumindest nicht so, wie viele Menschen es verstehen.

Der entscheidende Trick

Die Zahl „70 %“ wirkt so, als würde diese Rente direkt aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

Genau das ist der große Denkfehler.

Denn das heutige Rentenniveau in Deutschland liegt deutlich darunter. Eine gesetzliche Rente von 70 % wäre nur mit massiven zusätzlichen Einnahmen möglich. Die gesetzlichen Beiträge müssten hierzu um über 100 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen.

Was wirklich gemeint sein kann

Realistisch wären 70 % nur als Gesamtversorgung denkbar:

  • gesetzliche Rente,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • private Vorsorge.

Doch genau diese Unterscheidung wird politisch oft nicht sauber erklärt.

Und die AfD kann natürlich ganz einfach von 70% Gesamtversorgung sprechen. Letztendlich sind da dann auch eine Privatvorsorge enthalten, die sozial Schwächere überhaupt nicht aufbauen können.

Sozial Schwache werden weiter belastet und Arbeitgeber sogar weniger beteiligt.

AfD-Rente ist letztendlich CDU-Hardcore!

Der eigentliche Trick

Viele Menschen hören: „Ich bekomme 70 % Rente.“

Gemeint sein kann aber nur: 70 % als theoretische Gesamtversorgung aus mehreren Quellen.

Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Und die AfD geht noch einen Schritt weiter. Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung, sondern vom Staat gezahlt werden.

Damit könnten diese Leistungen aber relativ schnell entfallen.

Besser ist, wenn der Bund diese versicherungsfremden Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt.

Dadurch besteht eine höhere Garantie, wobei der Bundeszuschuss trotzdem erhöht werden müsste!

Resümee

Die 70 %-Aussage der AfD ist politisch geschickt, aber fachlich unscharf.

Wer den Eindruck erweckt, die gesetzliche Rente allein könne 70 % liefern, spielt mit falschen Erwartungen.

Ohne klare Finanzierung bleibt die Zahl vor allem eines:

Ein großes Versprechen – aber kein belastbares Rentenkonzept.

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#Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

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