Europa im Rentencheck: Wer zahlt wirklich – Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Staat?

Europa im Rentencheck: Wer zahlt wirklich – Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Staat?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
www.Renten-experte.de

Die Rentendebatte wird oft verkürzt geführt. Ein Blick nach Europa zeigt: Entscheidend ist nicht nur die Beitragshöhe – sondern wer zahlt.

Resümee der Beitragsverteilung

In Europa gibt es drei Modelle:

1. Paritätisch
Deutschland, Schweiz, USA
Ausgewogen, aber begrenzte Leistungsspielräume.

2. Arbeitgeberlastig
Frankreich, Italien, Spanien, Belgien
Höhere Renten möglich, aber hohe Lohnkosten.

3. Arbeitnehmerlastig
Rumänien, Ungarn, Kroatien, Litauen
Unternehmen entlastet, aber niedrigere Renten.

4. Mit starker Staatsbeteiligung
Norwegen, Luxemburg, Schweden
Stabile Systeme durch Steuern und Sonderfinanzierung.

Ländervergleich Arbeitgeber / Arbeitnehmer

Deutschland – 9,3 / 9,3
Frankreich – ca. 17–18 / ca. 10–11
Belgien – ca. 25 / ca. 13
Luxemburg – 8 / 8
Österreich – 12,55 / 10,25

Schweden – ca. 10 / ca. 7
Norwegen – ca. 14,1 / 8,2
Finnland – ca. 16–17 / ca. 7–8

Italien – ca. 24 / ca. 9–10
Spanien – ca. 23,6 / ca. 4,7
Portugal – 23,75 / 11

Polen – ca. 9,8 / ca. 9,8
Tschechien – 21,5 / 6,5
Slowakei – ca. 14 / ca. 9,4

Ungarn – 0 / 18,5
Rumänien – 0 / 25
Bulgarien – ca. 11–12 / ca. 8–9
Kroatien – 0 / ca. 20
Slowenien – 8,85 / 15,5

Estland – ca. 20 / ca. 2
Lettland – 23,6 / 10,5
Litauen – ca. 1–2 / ca. 19–20

Irland – ca. 11 / 4
USA – 6,2 / 6,2

Europa-Durchschnitt

Arbeitgeber: 12,8 Prozent
Arbeitnehmer: 10,6 Prozent

Das entspricht einem Verhältnis von etwa 55 Prozent Arbeitgeber zu 45 Prozent Arbeitnehmer.

Die zentrale Erkenntnis

Europa ist nicht paritätisch. Arbeitgeber zahlen im Schnitt mehr.

Deutschland liegt mit 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil und 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil zwar bei 50/50, aber unter dem europäischen Arbeitgeberniveau. Damit ist Deutschland im Vergleich relativ arbeitnehmerbelastet.

Der entscheidende Unterschied

Top-Systeme nutzen zusätzliche Finanzierungsquellen:

Norwegen nutzt Öl- und Energiegewinne,
Luxemburg profitiert vom Finanzsektor,
Skandinavien setzt stark auf Steuerfinanzierung.

Rente ist keine reine Beitragsfrage, sondern eine Verteilungsfrage.

Schlussgedanke

Hohe Renten entstehen dort, wo Arbeitgeber stärker beteiligt sind, der Staat aktiv mitfinanziert und zusätzliche Einnahmequellen genutzt werden.

Deutschland liegt genau dazwischen – und genau deshalb ist die Rentendebatte hier so brisant.

#Rente #Europa #Sozialstaat #Altersvorsorge #Deutschland

Neue betriebliche Altersversorgung: Einfacher, günstiger und fairer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Dennoch wird sie von vielen Beschäftigten nicht genutzt. Gründe sind hohe Kosten, mangelnde Transparenz und Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Deshalb braucht Deutschland eine moderne betriebliche Altersversorgung, die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig entlastet.

Sehr viele EU-Länder haben als Standard schon Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent eingeführt.

1. Ansparen wie bei den vermögenswirksamen Leistungen

Die Beiträge sollten einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen monatlich feste Beträge ein – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen.

2. Arbeitgeber enthaften – dafür 50 Prozent Zuschuss

Viele Arbeitgeber scheuen die bAV wegen der Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese Haftung sollte entfallen.

Im Gegenzug sollte ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt werden. Der Arbeitgeber sollte mindestens 50 Prozent des Gesamtbeitrags finanzieren – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zahlt ein Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro monatlich ein, müsste der Arbeitgeber weitere 100 Euro beisteuern. Dadurch entsteht deutlich schneller ein wirksamer Kapitalaufbau.

3. Niedrige Kosten, 80-Prozent-Garantie und freie Anbieterwahl

Viele bestehende Produkte leiden unter hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Deshalb sollten gesetzliche Obergrenzen für sämtliche Kosten eingeführt werden.

Zugleich sollte eine Mindestgarantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge vorgeschrieben werden. So bleiben die Chancen der Kapitalanlage erhalten, während das Verlustrisiko begrenzt wird.

Ebenso wichtig ist ein nahezu kostenfreier Wechsel zwischen Versorgungsträgern. Wer mit einem Anbieter unzufrieden ist, sollte sein Kapital problemlos auf einen anderen übertragen können.

4. Schutz bei Berufsunfähigkeit und Todesfall

Eine moderne betriebliche Altersversorgung darf sich nicht allein auf die Altersrente beschränken.

Je nach Branche werden schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig oder versterben vorher. Deshalb müssen Leistungen bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene verpflichtender Bestandteil jeder betrieblichen Altersversorgung sein.

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, benötigt ebenso Schutz wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder im Todesfall.

Fazit

Eine moderne betriebliche Altersversorgung sollte einfach, transparent und kostengünstig sein. Arbeitgeber würden von Haftungsrisiken befreit, müssten dafür aber die Hälfte der Beiträge finanzieren.

Arbeitnehmer erhielten höhere Ansprüche, mehr Wettbewerb, bessere Wechselmöglichkeiten sowie Schutz bei Berufsunfähigkeit und Tod.

So könnte die betriebliche Altersversorgung zu einer starken zweiten Säule der Altersvorsorge werden – im Interesse der Beschäftigten und nicht primär der Anbieter.

#Betriebsrente #Altersvorsorge #BetrieblicheAltersversorgung #Rentenreform #SozialeSicherheit

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