Renten-Streit eskaliert: Will Friedrich Merz die gesetzliche Rente zur Mini-Versorgung machen?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann. – Überzeugter demokratischer Europäer, Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Die Aussage von Friedrich Merz, die gesetzliche Rentenversicherung könne künftig nur noch eine „Basisversorgung“ sein, ist politisch brisant – und bewusst unklar formuliert.

Denn was heißt „Basisversorgung“ konkret?
Realistisch bedeutet das: eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung.

Begründet wird das mit dem demografischen Wandel und der angeblichen Schwäche des Umlagesystems. Doch genau hier beginnt die Verkürzung – oder besser gesagt: die Teillüge.

1. Politisch verursachte Belastungen

Die gesetzliche Rentenversicherung wurde über Jahre mit Aufgaben belastet, die eigentlich aus Steuern finanziert werden müssten:

  • Kindererziehungszeiten,
  • Grundrentenzuschläge,
  • DDR-Altlasten,
  • Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung.

Diese Leistungen sind sinnvoll – aber sie wurden nicht vollständig ausgeglichen. Das Problem ist also auch politisch gemacht.

2. Mehr als nur Altersrente

Die gesetzliche Rente umfasst deutlich mehr:

  • Hinterbliebenenrenten,
  • Erwerbsminderungsrenten,
  • Reha-Leistungen.

Und das bei Verwaltungskosten von nur etwa 1–1,5 % – deutlich effizienter als viele private Systeme.

3. Paritätische Finanzierung fehlt privat

Die gesetzliche Rente wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.

Bei privater Vorsorge entfällt diese Parität oft.
Das bedeutet: Mehr Belastung für den Einzelnen.

4. Kapitaldeckung – und wer profitiert

Private Vorsorge führt direkt in die Kapitalmärkte – und damit zu großen Akteuren wie BlackRock.

Und genau dort war Friedrich Merz tätig.

Zufall – oder politisches Interesse?

Resümee

Die Debatte wird als Streit zwischen Umlage und Kapital dargestellt.

Tatsächlich geht es um etwas anderes:
Wer trägt das Risiko im Alter – die Gesellschaft oder der Einzelne?

Und noch entscheidender:
Wer verdient daran?

Und noch eine Ergänzung:

Die AfD spricht von 70% Rente. Dabei verschweigt die AfD immer, dass die AfD die gesetzliche Rente ähnlich miserabel abschmelzen will und die Differenz zu 70% dann durch Privatvorsorge und betriebliche Altersversorgung abdecken will, wobei auch hier ausgespart wird, dass dies vom Arbeitnehmer vollständig bezahlt werden soll.

#Deutschland #Rente #FriedrichMerz #Altersvorsorge #Politik

Rürup-Rente 2017 – Wie wird die steuerliche Möglichkeit berechnet?

Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.

Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
  • Vorstände
  • Beamte
  • Handwerker (als Selbstständige)
  • Pensionäre
  • Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.

Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.

Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.

Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.

Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.

Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.

Bestimmte Personen, z. B.:

– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte

müssen jedoch einige Besonderheiten beachten. 

Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html

nachgelesen werden.

Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.

 

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