Rürup-Rente 2017 – Wie wird die steuerliche Möglichkeit berechnet?

Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.

Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
  • Vorstände
  • Beamte
  • Handwerker (als Selbstständige)
  • Pensionäre
  • Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.

Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.

Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.

Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.

Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.

Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.

Bestimmte Personen, z. B.:

– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte

müssen jedoch einige Besonderheiten beachten. 

Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html

nachgelesen werden.

Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.

 

Kommt eine #Nahles-#Rente zu der #Riesterrente und #Rüruprente noch hinzu?

Andrea #Nahles plant eine #Betriebsrentenänderung, die ohne Beratung auskommen soll.

#Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die #Betriebsrente in Deutschland reformieren. Zukünftig sollen auch Tarifpartner #Pensionskassen einrichten können. So schön es sich anhört, es ist jedoch höchst umstritten.

Wie soll die Nahles-Rente funktionieren?

Mit der Neuregelung soll der weitere Auf- und Ausbau der #betrieblichen #Altersversorgung gestärkt werden“, heißt es in einem Konzept.

Im Detail sehen die geplanten Änderungen des Betriebsrenimagetengesetzes vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Pensionskassen oder Pensionsfonds einrichten. In Tarifverträgen könnte dann vorgesehen werden, dass die Arbeitgeber Beiträge für die Betriebsrente zusagen.

Die Arbeitnehmer sollen von der #Pensionskasse oder dem #Pensionsfonds eine Mindestleistung zugesagt bekommen.

__Betriebsrente

Andrea Nahles :
„Anders als bei der klassischen Betriebsrente geht die Haftung für künftige Leistungen vom Arbeitgeber auf die neue Einrichtung über. Mit ihrer Beitragszahlung sind die Betriebe aus dem Schneider. Würden die Betriebsrenten fest in Tarifverträgen verankert, könnte „der weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden“.

Die Nahles-Rente soll völlig automatisiert, also ohne Berater abschlossen werden, so dass kein Vertreter daran etwas verdient.

Betriebliche Altersvorsorge

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Welche Vor- und Nachteile bietet die #Nahles-#Rente?

Vertriebs- und Abschlusskosten:

Zunächst einmal ist der Entwurf recht schmackhaft, wenn keine Vertriebskosten für den Abschluss entstehen. Allerdings steckt hier der Teufel im Detail.

Seit einigen Jahren gibt es die sogenannte Metallrente. Auch hier wurde in der Vergangenheit keine Provision an die Vermittler vergütet. Als Folge wurde die Metallrente auch selten abgeschlossen. Dies ist verständlich, denn wenn ein Berater nichts verdient, fehlt es natürlich auch an der Motivation zur Beratung. Vermittler, Banken und Makler bieten dann lieber andere Produkte an, bei denen die Beratung auch vergütet wird.

Abschluss der Nahles-Rente nur bei Pensionskasse und Pensionsfonds

Wenn es nach Andrea Nahles geht, sollen die Tarifparteien Pensionskassen und Pensionsfonds gründen und nur noch der Abschluss einer Nahles-Rente möglich sein. Der Arbeitnehmer soll also keine Wahlfreiheit haben. Entweder er macht die Nahles-Rente, oder er muss auf die staatlichen Förderungen verzichten.

Einzelne Gewerkschaften erhalten hierdurch mehr Macht, denn in den Pensionskassen bzw. -fonds werden dann – wie bei der Metallrente – wieder hoch dotierte Stellen geschaffen, die dann wahrscheinlich z.B. von Gewerkschaftsfunktionären besetzt werden.

Das vom Bundestag verabschiedete Tarifeinheitsgesetz würde dazu führen, dass die größten Gewerkschaften bei der Altersversorgung das Sagen haben. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Die Kombination von der „Nahles-Rente“ und „Tarifeinheitsgesetz“ würde den großen Gewerkschaften nicht nur Macht, sondern auch einen Geldregen bescheren, zumindest würden im Beirat der Pensionskassen und Pensionsfonds einige Funktionäre entlohnt werden können.

Betrachtet man die Nahles-Rente in Kombination mit dem Tarifeinheitsgesetz, dann lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass Andrea Nahles als DGB-Sympathisantin vielleicht dem DGB einen Bärendienst erweisen will.

Wer nicht wählen darf, verweigert sich!

Wenn ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließen möchte, benötigt er regelmäßig zwar keine Zustimmung des Arbeitgeber, allerdings kann der Arbeitgeber das Versicherungsunternehmen vorschreiben.

Dies dürfte auch ein Grund sein, warum die betriebliche Altersversorgung nicht von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen wird und es in vielen Betrieben eine größere Anzahl von Verweigerern gibt.

Wer beispielsweise in einem tarifgebundenen Betrieb der IG Metall arbeitet, darf die betriebliche Altersversorgung nur bei der Metallrente abschließen. Risikoträger der Altersvorsorgeverträge des Versorgungswerks MetallRente sind mehrere Versicherungen, wie Allianz, Generali, ERGO, R+V Versicherung und Swiss Life.  Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die teilweise unter dem Marktdurchschnitt Leistungen erbringen.

Unsere Anregungen an die Politik:

1. Im Zeitalter der EDV sollte es jedem Arbeitgeber zugemutet werden, dass jeder Arbeitnehmer das Versicherungsunternehmen, bei dem die Direktversicherung bzw. Pensionskasse abgeschlossen wird frei wählen können. Eine Wahlfreiheit des Anbieters würde dazu führen, dass die Akzeptanz einer zusätzlichen Altersversorgung ansteigt.

Der moderne Mensch möchte sich nicht von Politik und Tarifparteien vorschreiben lassen, wo er seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung machen darf, damit er steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann.

Es darf und kann nicht sein, dass Steuervorteile in der Altersversorgung nur derjenige erhält, der aufgrund:

  • eines Tarifvertrages
  • oder der Vorgabe durch den Arbeitgeber

seine Altersvorsorge abschließt. Hier muss endlich eine Wahlfreiheit für den Arbeitnehmer eintreten.

Warum hier dem Arbeitnehmer keine Wahlfreiheit gewährt wird, ist nur damit zu begründen, dass Arbeitgeber und auch Gewerkschaften ein Geschäft für sich wittern. Schließlich ist und war bei den vermögenswirksamen Leistungen auch keine Vorgabe bei dem Anlageinstitut vorhanden.

2. Wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge (im Vergleich zur Bruttolohnzahlung). Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber verpflichtend zusätzlich in die betriebliche Altersversorgung einbringen.

Laut Wikipedia hat Andrea Nahles folgende Engagements:

Nahles war von 2000 bis 2004 als Vertreterin der SPD Mitglied im ZDF-Fernsehrat.[9] Sie ist Mitherausgeberin der Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft (spw). Seit 2004 ist Nahles Vorsitzende des Fördervereins Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem sowie Vorsitzende des Beirats der Parteischule im Willy-Brandt-Haus.

Ferner ist sie Mitglied der Gewerkschaft IG Metall,

der gemeinnützigen Europäischen Sonnenenergievereinigung Eurosolar und von Attac.