Auf Volkes Meinung hören“ liest man zu dem gestrigen Beschluss im Bundestag.
Im Terrorherbst 1977 kippt die Stimmung. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Im Krisenstab diskutieren dies Politiker. Mit Vehemenz stellt sich Bundeskanzler Helmut Schmidt dagegen und erstickt die Debatte.
Anfang 1969 regiert CDU Bundeskanzler Kiesinger mit der SPD. Eine Zeitbombe tickt. Zum 31.12.1969 würde eine Verjährung aller NS Morde eintreten. 65% des Volkes sind dafür. Der Kanzler und die SPD wollen aber die Verjährung aufheben, damit NS Mörder nicht ungeniert rumlaufen können. Teile der CDU fürchten um die Macht, denn die rechtsextreme NPD ist seit 1967 zweistellig in einigen Landtagen, man sorgt sich um ihren Einzug in den Bundestag.
CDU Politiker wie z.B. Kai Uwe von Hassel wollen sich die Machtoption offen halten und befürchten Stimmverluste nach rechtsextrem. Sie übernehmen deren Forderung, dass „endlich Schluss sein soll“. Die Verjährung für Gaskammern und Erschießungskommandos soll gelten. Der selbe Teil der CDU lanciert, eine „Koalition gegen links“ antizipierend, die Parole „Die NPD ist nicht rechtsextremistisch“.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden Schmidt und Barzel (CDU) erarbeiten einen Kompromiss. Die Verjährung der NS Morde tritt nicht ein, gegen den Willen der NPD und von Teilen der CDU.
Nur so kann später der Düsseldorfer Majdanek Prozess (Bild: Angeklagte Hermine Ryan) stattfinden. Dieser setzt einen kleinen aber wichtigen Kontrapunkt zur vorherigen deutschen Justiz-Schande der Sobibor, Belzec und Treblinka Prozesse der 1960er.
Im Herbst 1983 ist eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Stationierung der US Mittelstreckenraketen zur Abschreckung der Aggression durch Moskauer SS-20. Helmut Schmidt opfert in letzter Konsequenz Macht und Karriere um den NATO-Doppelbeschluss und die Stationierung gegen „Volkes Stimme“ durchzusetzen. Es ist mehr als nur Spekulation, dass sonst der Kommunismus im Osten vielleicht nicht so implodiert wäre.
Teile der Grünen Fraktion stellen damals deswegen den Parlamentarismus in Frage. Abgeordnete sollen nach dem „imperativen Mandat“ die Vorgaben von Basis oder Wähler mechanisch 1:1 im Bundestag vertreten. „Verfassungsfeindlich“ antworten die Mehrheit der anderen Politiker.
Die heutigen Grünen haben inzwischen aufgrund der neuen Bedrohungslage durch die neue geopolitische Lage, ihre Meinung geändert.
Dies brachte Habeck klar zum Ausdruck.
Nicht besser wäre es, wenn das Parlament von temporären Meinungsumfragen gesteuert würde. Dreimal hat sich Helmut Schmidt dagegen gestemmt, hat so Schaden vom Deutschen Volk abgewendet.
„Politiker sollten (…) ihr Urteil nicht durch Meinungsfragen beeinflussen lassen, man darf Wahlen nicht durch Demoskopie ersetzen“, so später der Alt-Kanzler.
Randbemerkung für Friedrich Merz: Seit Jahren ist die Mehrheit der Deutschen Wähler – über 60% – für die Einführung einer Vermögenssteuer ab 1. Million Euro. …. das müsste man in der Logik von gestern eigentlich umsetzen.
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Kommentar von
Natürlich wäre die Vermögensteuer heute gerechtfertigt. Als Gegenargument kommt dann immer, dass der Erhebungsaufwand hoch wäre.
Das mag sein. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto größer ist natürlich der Aufwand. Und eine Gemäldegalerie im Wert von mehreren 100 Millionen ist eben etwas aufwändiger, als Vermögen zu ermitteln.
Allerdings gibt es in anderen Bereichen heute dazu schon Erleichterungen.
Als Beispiel sei hier genannt, dass der Grund- und Bodenwert heute schon eine feststehende Größe ist.
Es gibt andere Bereiche, die einfacher steuerrechtlich zu erfassen sind. Beispiel Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft
Zeichen der Geschichte: Warum ein AfD-Verbotsverfahren dringend notwendig ist
Zum Anhören
Ein Beitrag von
Wie viele Signale braucht es noch um zu verstehen, dass wir endlich die Überprüfung eines AfD-Verbotsverfahrens einleiten müssen?
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Kommentar von
Die Bilder sprechen eine unmissverständliche Sprache.
Sie zeigen eine beunruhigende Parallelität zwischen der AfD und Symboliken vergangener nationalsozialistischer und rechtsextremer Organisationen. Ein kritischer Vergleich offenbart, wie sich narrative und visuelle Muster wiederholen und wie gezielte Rhetorik an alte Mechanismen anknüpft, um Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung zu fördern.
Die Bildsprache im Wandel der Geschichte
Die erste Collage zeigt die Inszenierung der AfD: ein charismatischer Auftritt mit symbolischer Gestik und emotionalem Überschwang. Das Foto daneben stammt aus der NSDAP-Zeit, mit dem Slogan “Alles für Deutschland” im Hintergrund, einer Machtdemonstration, die Massenversammlungen instrumentalisierte. Die Bildsprache suggeriert Einheit und Stärke, während im Subtext ideologische Abgrenzung und autoritäre Strukturen gefestigt wurden.
Diese Ästhetik ist nicht zufällig. Sie knüpft an historische Erinnerungsmuster an, um subtil eine emotionale Resonanz zu erzeugen – bei denen, die empfänglich für nationalistische Narrative sind. Solche Inszenierungen haben das Potenzial, autoritäre Bewegungen zu legitimieren, indem sie inhaltliche und visuelle Anknüpfungspunkte bieten.
Das “Rückfahrticket” – eine perfide Wiederholung
Die zweite Collage zeigt die Entwicklung rechter Parteien, die sich trotz ideologischer Unterschiede stets ähnlicher Symbolik bedienen. Ob AfD, NPD oder NSDAP – das Konzept eines „Tickets“ ins Herkunftsland hat sich als Instrument menschenfeindlicher Propaganda bewährt. Historische Beispiele wie die Freifahrkarte nach Jerusalem, eine perfide Anspielung auf die systematische Vertreibung und Vernichtung der Juden im Holocaust, erinnern an das Ausmaß rassistischer Ideologien.
Heutige Narrative, wie das Abschiebeticket der AfD, bedienen sich desselben Mechanismus: einer vermeintlich harmlosen Metapher, die jedoch eine tief verankerte Ideologie transportiert. In der modernen Gesellschaft lässt sich ein solches „Ticket“ nicht mehr als zynische Satire abtun – es ist ein gezieltes politisches Signal.
Warum ein Verbotsverfahren notwendig ist
Angesichts solcher Überlappungen drängt sich die Frage auf: Wie viele Signale brauchen wir noch, um die Gefahr zu erkennen? Die AfD überschreitet mit ihrer Propaganda kontinuierlich Grenzen, indem sie fremdenfeindliche Konzepte legitimiert, historische Erinnerungen instrumentalisiert und demokratische Werte untergräbt. Ein Verbotsverfahren gegen die Partei wäre kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern ein notwendiger Schutz unserer Demokratie.
Historische Erfahrungen lehren uns, dass das Wegsehen fatale Konsequenzen hat. Bereits die Weimarer Republik zerbrach an dem Versäumnis, rechtsextreme Bewegungen frühzeitig zu stoppen. Wir dürfen denselben Fehler nicht wiederholen.
Fazit: Demokratie schützen heißt handeln
Die AfD hat bewiesen, dass sie nicht nur eine Partei des Protests ist, sondern eine Partei, die den Rechtsstaat aushöhlt und gesellschaftliche Spaltung befördert. Ein Verbotsverfahren mag rechtlich komplex sein, doch die Frage sollte nicht sein, ob es eingeleitet wird, sondern wann. Denn wer Geschichte kennt, weiß: Schweigen bedeutet Zustimmung. Es ist Zeit, klare Grenzen zu setzen und unsere Demokratie zu verteidigen – bevor es zu spät ist.
Deshalb meine Ansicht
Die AfD passt nicht zu Deutschland.
Und wer meint man kann sich doch klar über das Recht der freien Meinungsäußerung die Demokratie angreifen, den erinnere ich gerne an Artikel 18 des Grundgesetzes:
Auszug
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere
– die Pressefreiheit,
– die Lehrfreiheit,
– die Versammlungsfreiheit,
– die Vereinigungsfreiheit,
– das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis,
– oder das Asylrecht
zum Kampfe
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,
verwirkt diese Grundrechte.…..
Jeder, der gegen die Demokratie hetzt, hat kein Anspruch auf diese Grundrechte!
Wie fühlt man sich, wenn man sein eigenes Kind allein in ein fremdes Land schickt, um das Kind zu retten, und man weiß, dass man das Kind nicht wiedersehen wird, weil man aufgrund seiner Religion umgebracht werden wird? Diese Frage ist kein Gedankenexperiment, sondern war in den Jahren 1938/39 traurigste Realität.
Heinz Albert Lichtwitz, genannt Heini, kam am 12.06.1932 als Sohn jüdischer Eltern zur Welt. Seine Mutter Ilse beging 1937 Suizid. Sein Vater, Rechtsanwalt Dr. Max Lichtwitz, erkannte die Mordpläne der Nationalsozialisten früh und schickte Heinz mit einem Kindertransport am 03.02.1939 nach England.
Mit nicht einmal sieben Jahren lebte Heini plötzlich bei dem jüdischen Ehepaar Winifred und Morris Foner in einem ihm unbekannten Land mit einer Sprache, die Heini nicht beherrschte. Kontakt zum Vater? E-Mail, WhatsApp, Skype – diese Kommunikationsmittel gab es noch lange nicht, es blieb nur die postalische Korrespondenz.
Sein Vater schrieb Heini also regelmäßig bunte Postkarten; ob er noch echte Hoffnung auf ein Wiedersehen mit seinem Sohn hatte, wissen wir nicht. 1941 schrieb er an einen Freund: „Sage ihm [Heini] bitte später einmal, dass ich ihn nur aus tiefer Liebe und Sorge um seine Zukunft fortgegeben habe, dass ich ihn aber auf der anderen Seite Tag für Tag auf das Schmerzlichste vermisst habe und dass mein Leben seinen Sinn verloren hat, wenn es nicht doch noch einmal eine Möglichkeit geben sollte, ihn wiederzusehen.“
Aus Heini wurde unterdessen langsam Henry. Bald sprach er Englisch besser als Deutsch, so dass sein Vater ihm schließlich auch auf Englisch schrieb.
Die Nationalsozialisten deportierten Max Lichtwitz am 09.12.1942 nach Auschwitz, wo sie ihn am 08.01.1943 ermordeten. Max hatte seinen Sohn nicht wiedersehen dürfen.
Henry wurde Chemiker und lebt heute in Israel.
Max Lichtwitz‘ postalische Frage an seinen Sohn „Hast Du mich noch nicht vergessen?“ ist herzzerreißend. Und sie beschämt mich in diesen Tagen, in denen wir so viel von Antisemitismus und Remigration hören.
Die Postkarte ist Teil der sehenswerten Ausstellung „I said, ‚Auf Wiedersehen‘ – Kindertransport nach Großbritannien 1938/39“, die in Stuttgart in der Württembergischen Landesbibliothek noch bis zum 25.01.2025 während der allgemeinen Bibliotheksöffnungszeiten kostenfrei zu sehen ist. Besuchen Sie bitte diese von der Berthold Leibinger Stiftung GmbH geförderte Ausstellung, wenn Sie dazu die Möglichkeit haben. Denn das solche Postkarten nicht wieder geschrieben werden müssen, liegt aktuell in unserer Hand.
Bitte mache mir hierzu eine reißerische Überschrift
1. Es gab NSDAP Mitglieder, die ein sozialistisches Programm verfolgten.
2.Sie wurden 1926 de facto in der Partei kalt gestellt.
3. Sie waren genauso Anti-Semiten wie der Rest der Führung.
4. Die Brüder Otto und Gregor Strasser waren ihre Wortführer, Hitler und Göring stellten sich ihnen entgegen. Sie waren gegen deren sozialistische Programmatik. Goebbels wechselte die Fronten nach 1926.
5. Otto Strasser blieb zeitlebens rechtsextrem und Antisemit , verließ aber die Partei 1930 und ging später ins Exil.
6. Gregor Strasser (Bild) war ab 1932 völlig isoliert und wurde – auf Befehl Hitlers – 1934 ermordet.
7. Hitler war nicht kommunistisch, nicht sozialistisch, nicht links.
8. Sollte jemand etwas anderes behaupten, dann lügt diese Person.
9. Hitler verfolgte primär eine völkische Agenda, genau so wie die Partei von Frau Weidel.
Wenn #Antidemokraten die Presse missbrauchen: Lektionen aus der Geschichte und aktuelle Gefahren
Text zum vorlesen
Die #Presse ist eine der stärksten Säulen einer Demokratie – ein Kontrollorgan, das Macht hinterfragt und die Wahrheit ans Licht bringt. Doch was passiert, wenn diese Säule von Antidemokraten oder Einzelpersonen mit immensem Einfluss unterwandert wird? Ein Blick in die #Geschichte und auf aktuelle Entwicklungen zeigt, wie gefährlich es ist, wenn Medien nicht mehr für, sondern gegen die Demokratie arbeiten.
Propaganda im Dritten Reich –
Ein erschreckendes Beispiel ist die nationalsozialistische Propaganda in Deutschland. Joseph Goebbels nutzte Zeitungen, Radio und Filme, um eine Ideologie der Angst, des Hasses und der Manipulation zu verbreiten. Kritische Journalisten wurden mundtot gemacht, während Staatspropaganda die öffentliche #Meinung kontrollierte.
McCarthy-Ära in den USA –
In den 1950er Jahren missbrauchte Senator Joseph #McCarthy die Presse, um eine „Hexenjagd“ auf angebliche Kommunisten zu veranstalten. Reißerische Schlagzeilen schürten Angst und zerstörten Existenzen – oft ohne Beweise. Die Medien wurden so zum Werkzeug einer paranoiden #Kampagne gegen Andersdenkende.
Kontrolle der Presse in autoritären Regimen –
Ob in der Sowjetunion unter Stalin oder in modernen Autokratien: Pressefreiheit wird regelmäßig eingeschränkt. In Russland beispielsweise erleben wir auch heute staatlich kontrollierte Medien, die alternative Narrative unterdrücken und Propaganda verbreiten, um die Macht des Regimes zu sichern.
Die Rolle von Elon Musk –
In der heutigen Zeit tragen nicht mehr nur Regierungen, sondern auch Einzelpersonen erheblich zur Meinungsbildung bei. Elon Musk, als einer der reichsten und einflussreichsten Menschen der Welt, nutzt soziale Netzwerke wie X (ehemals Twitter), um Themen und #Narrative gezielt zu setzen. Dabei sorgt sein Handeln oft für Polarisierung und #Desinformation.
Sein Aufkauf und die Umgestaltung von X zeigen, wie schnell Kommunikationskanäle verändert und manipuliert werden können. Wenn eine einzelne Person entscheidet, welche Inhalte priorisiert oder zensiert werden, wird die Pressefreiheit gefährlich ausgehöhlt. Das Risiko: Die Plattform, die früher ein Sprachrohr für viele war, ist zu einem Werkzeug werden, das die Meinung einer kleinen, mächtigen Elite widerspiegelt.
Warum der Blick in die Geschichte relevant ist –
Die Muster wiederholen sich. Antidemokraten und mächtige Einzelpersonen wissen: Wer die Medien kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit. Der Missbrauch der Medien untergräbt nicht nur das Vertrauen in Journalismus, sondern auch die Grundlagen freier Gesellschaften.
Wenn also Elon #Musk in der „Welt am Sonntag“ dazu aufruft, die A F D zu wählen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft wird, handelt es sich mitnichten nur um eine Meinungsfreiheit, die wir als #Demokratie aushalten müssen. Es ist vielmehr ein Missbrauch der deutschen Pressefreiheit.
Ein Kommentar von
Die Europäische Union hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um Hetze gegen die Demokratie auf Plattformen wie X (ehemals Twitter) zu bekämpfen:
1. EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet: Dieser Kodex wurde 2016 eingeführt und verpflichtet IT-Unternehmen, gemeldete Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Ziel ist es, die Verbreitung von Hassreden und Hetze im Netz einzudämmen.
2. Digital Services Act (DSA): Dieses Gesetz, das seit August 2023 in Kraft ist, verpflichtet große Online-Plattformen, Maßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte, einschließlich Hetze und Desinformation, zu ergreifen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.
3. Erweiterung der EU-Straftatbestände: Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, Hasskriminalität und Hetze in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen.
Dies würde bedeuten, dass entsprechende Rechtsverstöße in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden müssen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbreitung von demokratiefeindlicher Hetze auf sozialen Plattformen zu verhindern und die Meinungsfreiheit zu schützen, ohne dass sie als Deckmantel für Hasskriminalität missbraucht wird.
Übrigens: wer gegen die Demokratie hetzt, muss immer bedenken, dass wir in Deutschland den Art. 18 im Grundgesetz haben.
Dort steht:
„
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,verwirkt diese Grundrechte.
Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Es wird aus meiner Sicht Zeit, gegen die AfD-Parteiverbot zu beantragen.
Sollte dann Musk weiter für die AfD Werbung über „X“ machen, wäre dies ein sicherer Verstoß gegen EU-Recht!
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Wenn Elon Musk oder seine Plattform X (ehemals Twitter) aktiv Werbung für eine Partei wie die AfD machen würde, könnte dies durchaus rechtliche Konsequenzen haben – insbesondere, wenn es im Rahmen von EU-Recht als Förderung von demokratiefeindlicher Hetze eingestuft wird.
Folgende Aspekte sind dabei entscheidend:
1. Verletzung des Digital Services Act (DSA):
Der Digital Services Act (DSA), der 2023 in der EU in Kraft getreten ist, verpflichtet große Plattformen wie X zu Folgendem:
• Transparenzpflichten für politische Werbung: Werbung für politische Inhalte muss klar als solche gekennzeichnet sein, und die Finanzierung muss offengelegt werden. Eine nicht gekennzeichnete oder manipulativ gestaltete Kampagne wäre ein Verstoß.
• Verhinderung von Desinformation: Wenn Werbung oder Beiträge demokratiefeindliche Inhalte oder Hetze enthalten, müsste X Maßnahmen ergreifen, um diese zu entfernen.
Sollte Musk oder X hier gezielt demokratiefeindliche Inhalte unterstützen, könnte dies als Missachtung der DSA-Vorgaben gewertet werden. Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes könnten folgen.
2. Förderung verfassungsfeindlicher Parteien:
Die AfD steht in Teilen unter Beobachtung des deutschen Verfassungsschutzes. Werbung für eine Partei, die als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird, könnte als Unterstützung verfassungswidriger Aktivitäten interpretiert werden – besonders, wenn die Inhalte klar gegen demokratische Werte oder Minderheiten gerichtet sind.
3. Illegaler Hass im Internet:
Nach dem EU-Verhaltenskodex gegen Hassreden und der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2008/913/JI) ist die Verbreitung von Inhalten verboten, die:
• Hass schüren,
• zur Gewalt aufrufen oder
• gegen demokratische Prinzipien hetzen.
Wenn X durch Musk gezielt solche Inhalte verbreitet oder bewirbt, könnte dies gegen diese Regelungen verstoßen.
Konsequenzen:
• Rechtliche Sanktionen: Die EU könnte Strafen gegen X verhängen oder sogar den Zugang der Plattform in Europa einschränken.
• Imageverlust: Musk würde international in die Kritik geraten, was auch seinen anderen Geschäftsinteressen schaden könnte.
Im übrigen ist die Tesla Qualität auch nicht besonders gut. (Beispiel Radlauf herausgesprungen nach kurzer Zeit)
Das komplette Video hierzu
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Kommentar von
Ich hatte mich bereits vor rund zwei Jahren gegen Tesla entschieden. Das war nicht wegen der Qualität des Autos in erster Linie, sondern die Tatsache, dass und wie Elon Musk Twitter übernommen hat und dann Mitarbeiter entlassen hat, die Kommentare gelöscht hatten und auch antidemokratische Dinge entfernt hatten.
Ich empfinde Elon Musk als angehenden Diktator.
Aus diesem Grunde habe ich Musk und seine Produkte auf meine persönliche Sanktions-Liste aufgenommen.