#Russische #Pflegedienste #betrügen in großem StilRussische Pflegedienste betrügen die deutsche #Pflegekasse offenbar in großem Stil:
Wie die „Welt“ und der Bayerische Rundfunk berichten, hat eine Sonderermittlungsgruppe von #BKA und LKA Nordrhein-Westfalen in einem Abschlussbericht geschrieben, dass rund 230 ambulante Pflegedienste aus Russland, per Abrechnungsbetrug große Summen ergaunern.
So sollen die Dienste mit Patienten und Ärzten gemeinsame Sache machen und Leistungen abrechnen, die es es nicht gab.
Gesteuert werde das System von Netzwerken, die offenbar in #Berlin säßen.
Neuerdings verbindet die #SPD das Thema #Bürgerversicherung mit dem Thema „gleicher Beitragsanteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Krankenversicherung“.
Gleicher Beitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung hat zunächst eigentlich nichts mit der Bürgerversicherung zu tun.
Fakt ist, dass die folgenden Parteien eine Bürgerversicherung einführen wollen:
#SPD
#Grüne
#Linke
#AFD
Was wäre schlecht an einer Bürgerversicherung?
Bei der Bürgerversicherung sollen alle Bürger in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Von allen Einnahmen einnahmen wird dann der Krankenversicherungsbeitrag (ohne Obergrenze!) berechnet.
Was wäre schlecht daran?
Krankenversicherung der Rentner:
Bei der Beitragsberechnung würden dann auch bei der KVdR alle Einnahmen zur Beitragsberechnung berücksichtigt. So würden dann auch aus Zinsen, privaten Rentenversicherung, Mieteinnahmen usw. die Einkünfte berücksichtigt.
Derzeit werden bei der „Krankenversicherung der Rentner“ z.B. die Mieteinkünfte und Zinseinkünfte nicht berücksichtigt.
Mieter müssten auch mehr #Krankenversicherung bezahlen.
Auf Mieter würde eine saftige Mieterhöhung zukommen. Denn wenn der Vermieter plötzlich auf seine Mieteinnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste, würde der Vermieter diese Abgabe vom Mieter wieder holen.
Das schlimmste einer #Bürgerversicherung wäre allerdings….
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen gibt, könnten die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse „Kraft Gesetz“ schneller reduziert werden; der fehlende Wettbewerb würde zu erheblichen Leistungseinschränkungen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten einen Wettbewerb mit einem anderen Gesundheitssystem nicht mehr fürchten.
Beispiele, wie die Auswirkungen sind, kann man in England oder auch in Schweden (sei 2013) sehen. In Schweden muss ein Patient vom Allgemein-Mediziner, dann zum Facharzt und wenn eine Operation notwendig ist, dann entscheidet dort die Stadtverwaltung, wann der Bürger in ein Krankenhaus kommt.
Auch in anderen Ländern, in denen es eine sog. Bürgerversicherung gibt, sind erhebliche Leistungseinschränkungen. So werden in England bestimmte Operationen ab 65 Jahren nicht mehr durchgeführt. In einigen Ländern wird inzwischen das Lebensalter ab 65 als volkswirtschaftliche Belastung angesehen.
Die o. g. Parteien vertreten die Auffassung, dass Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erbracht werden, ja durchaus privat zusätzlich weiterhin abgesichert werden können. Zum einen kann dies nur der betuchte Rentner, zum anderen muss dieser Beitrag vollständig vom Arbeitnehmer alleine getragen werden; einen Arbeitgeberzuschuss oder einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es hierzu nicht geben.
Warum wollen die #SPD, #Grüne, #Linke oder #AFD denn die #Bürgerversicherung unbedingt?
Zunächst könnte vielleicht der paritätische Gedanke ein Grund sein. Ob dies bei den „Genossen“ wirklich der wahre Grund ist, muss man schon anzweifeln.
Es könnte jedoch auch ein ganz anderer Grund vorhanden sein:
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem festgelegt. Solange das Durchschnittsalter bei den gesetzlich Versicherten noch 30 Jahre war, konnten die gesetzlichen Krankenkassen´ohne Mühe alle Leistungen finanzieren. Da das Durchschnittsalter allerdings inzwischen bei 46 Jahren ist und bald ein Durchschnittsalter von 55-65 Jahren erreicht wird, gibt es zum einen geringere Beitragseinnahmen (Rentner haben geringere Einnahmen) und zum zweiten erheblich höhere Leistungsausgaben.
Da gesetzliche Krankenkassen keine Rücklagen bilden, ist mit erheblichen Beitragssteigerungen bzw. Leistungskürzungen zu rechnen.
Die Privaten Krankenversicherungen haben für diese Situationen in den letzten Jahrzehnten vorgesorgt. So haben die privaten Krankenversicherungen über 200 Mrd. Euro an Altersrückstellungen aufgebaut.
Würden die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen erheblich einschränken, würde die Lebenserwartung reduziert werden. Natürlich würde dies die Rentenkassen und die gesetzliche Pflegeversicherung entlasten.
Vielleicht ist dies ja der wahre Grund, warum die o.g. Parteien die Bürgerversicherung für Alle einführen wollen?
Allerdings: Wir leben alle nur einmal – und das Leben ist das kostbarste Gut. Die Gesundheit und Behandlungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben!
Übrigens: Laut den Wahlprogrammen der Parteien gibt es nur drei Parteien, die KEINE Bürgerversicherung wollen. Die sind:
#CDU
#CSU
#FDP
Wer ein langes gesundes Leben mit einem funktionierenden Gesundheitssystem möchte, dem bleibt letztendlich nur bei der kommenden Bundestagswahl eine der Parteien: #CDU, #CSU oder #FDP.
Bürgerversicherung – Nein Danke Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.
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Weitere Informationen zur Bürgerversicherung:
#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre
Das OLG #Koblenz hat mit Urteil vom 18.04.2016 – 12 U 996/15 entschieden, dass auch ältere Menschen, die nach einem unverschuldeten #Verkehrsunfall zu Hause Hilfe brauchen, vom #Unfallverursacher Geld für den „Haushaltsführungsschaden“ verlangen können.
Der Fall
Die Klägerin war bei einem #Verkehrsunfall durch einen Dritten verletzt worden. Sie begehrte u.a. Schadenersatz (Rentenzahlung) für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.
Fast nach jedem Personenschaden entsteht auch ein Haushaltsführungsschaden, wenn die verletzte Person zuvor den Haushalt mindestens teilweise durchgeführt hat. In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Kosten, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.
In der bisherigen Rechtsprechung galt überwiegend die Auffassung, dass ab etwa dem 75. Lebensjahr die Pflicht zur Haushaltsführung allgemein ende. Darauf berief sich auch der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.
Die Entscheidung
Nach Meinung des OLG Koblenz ist es im Rahmen der Zuerkennung eines Haushaltsführungsschadens nicht gerechtfertigt, diesen auf das 75. Lebensjahr zu begrenzen. Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbstständigkeit im Alter fortgehend steigt, musste nach der Überzeugung des OLG von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass die Klägerin ohne das Schadenereignis ihren Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbstständig führen würde.
Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn ganz konkret in der Person der Klägerin Umstände erkennbar wären, die dazu führen würden, die überwiegende Wahrscheinlichkeit dieses Verlaufs in Zweifel zu ziehen. Solche Umstände waren aber weder von der Beklagtenseite vorgetragen worden, noch waren sie für das Gericht ersichtlich.
Der Klägerin war damit die Rente ohne eine Befristung zuzuerkennen.
Zu einer vernünftigen Vorsorge gehört neben einer #Verkehrsrechtsschutzversicherung (gerade die Durchsetzung von #Schadensersatzansprüchen ist eine langwierige und finanziell teure Angelegenheit) auch die rechtliche Vorsorge durch entsprechende #Vollmachten.
#Stresstest #Pensionsfonds und #Pensionskassen Zumindest auf größere deutsche #EbAV kommt mit dem jüngst gestarteten Stresstest der europäischen Aufsicht zusätzlicher Aufwand zu. Die Frage nach dem Gestaltungswillen der Behörde bleibt, ebenso wie die nach der Sinnhaftigkeit der Operation. Frank Zagermann erläutert.Gerade einmal vier Monate nach Verabschiedung der überarbeiteten Pensionsfonds-Richtlinie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (#EIOPA) am 18. Mai 2017, erneut auf eigene Initiative, einen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (#EbAV) gestartet. Es kehrt also keine Ruhe an dieser Front ein. http://www.lbav.de/nicht-genug-dazu-gelernt/
Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.
Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.
Der Grund ist ganz einfach:
Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.
Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.
Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.
Welche Unterschiede gibt es zwischen:
#Bankvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Generalvollmacht
#Unternehmervollmacht ?
Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:
Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.
Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.
Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:
#Notfallordner für #Beamte
unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.
Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar
#Trump geht es nur um seine #Wirtschaft – und der Klimaschutz ist ihm völlig egal, solange die USA 🇺🇸 mit seiner Wirtschaft wächst.Vielleicht müssen erst Boykotts der amerikanischen Produkte erfolgen und die amerikanische Wirtschaft darunter leiden, damit Trump der Klimaschutz wichtig wird?
<Bitte teilen> – Es geht um die Zukunft unserer Kinder und unsere Zukunft!
Kein Bekenntnis zum Klimaschutz. Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Donald Trump: kam später als alle anderen – und blockierte.
Das Treffen der G7 verläuft angespannt – was an US-Präsident Trump liegt. Alle Teilnehmerstaaten reden auf den Gipfelneuling ein, aber der ist nicht zu bewegen. Mit den USA gibt es keine Einigung zu Flüchtlingen. Auch ein Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen fehlt.
Der G7-Gipfel wird als G6 plus USA enden – nicht zuletzt wegen Differenzen beim Klimaschutz. In der Abschlusserklärung des Treffens werde deutlich gemacht, dass sich die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu den sechs anderen Ländern nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen wollen, hieß es aus Diplomatenkreisen. Die Klimapolitik war neben Freihandel und Flüchtlingen eines der großen Themen auf Sizilien, bei dem keine Einigkeit mit US-Präsident Donald Trump erzielt werden konnte.
Die anderen Teilnehmerstaaten Deutschland, Japan, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Italien bekräftigten hingegen, die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgase schnell umsetzen zu wollen. Die Unterhändler saßen bis tief in die Nacht zusammen und setzten ihre Verhandlungen über die Abschlusserklärung am Vormittag fort.
Die Koalitionsparteien haben sich in den den offenen Punkten der #bAV-Reform geeinigt.
Die CSU war zunächst gegen ein Garantieverbot und hatte jetzt dem Garantieverbot zugestimmt.
Somit wird in der NEUEN BAV-Welt keine Mindestgarantie in der betrieblichen Altersversorung vorhanden sein.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können – wenn dies im Tarifvertrag zukünftig beschlossen wird – eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren, wobei es KEINE Auszahlungsgarantie gibt.
Daneben besteht die BISHERIGE betriebliche Altersversorgung weiter!
Es gibt ab 1.1.2018 zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung.
Wie geht es nun weiter?
Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden:
Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.
Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).
Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist inzwischen weiter fortgeschritten.
Zunächst jedoch ein wichtiger Hinweis: Für die bisherige betriebliche Altersversorgung ändert sich nichts wesentliches!
Nur in der neuen #BAV-Welt ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit!
In der neuen BAV-Welt gelten andere gesetzlichen Grundlagen, als in der bisherigen „Betrieblichen Altersversorgung“.
Neben der Haftung des Arbeitgebers, die bei der 2. Welt der BAV entfällt, ist auch die Kapitalanlage anders geregelt.
Die Kapitalanlage ist zwar auch chancenreicher, allerdings auch erheblich risikoreicher.
Viele Befürworter der 2.BAV-Welt verweisen auf die Entwicklung der Charts in den letzten 40 Jahren. Vergessen wird jedoch hierbei, dass der Aktientrend in unmittelbarem Einfluss der Demografie ist.
So hat Deutschland heute rund 82,5 Mio. Einwohner. Durch die geringe Geburtenrate (Fertilitätsrate) von 1,4 Kindern nimmt der Anteil der älteren Menschen sehr stark zu. Gleichzeitig schrumpft unsere Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64 Mio. Einwohner (ohne Zuwanderung).
Bei einer Zuwanderungsrate von jährlich 500.000 Menschen würde die Bevölkerung trotzdem auf ca. 73 Mio. Menschen schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird in den kommenden 30-50 Jahren auf über 65 Jahre ansteigen.
Dies trifft im übrigen nicht nur Deutschland, sondern alle Industriestaaten!
Warum der demografische Wandel für den Aktienmarkt gefährlich ist….
Wenn die Anzahl der Rentenbezieher gegenüber den Arbeitnehmer steigt, sind die Auswirkungen nicht nur in der gesetzlichen Rente, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung negativ sichtbar, sondern haben auch Auswirkungen auf den Kapitalanlage-, Aktien- und Immobilienmarkt.
Viele in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten schauen auf die Rentenauskunft und sehen lediglich den zu erwartenden Rentenbetrag. Selbst ohne Hochrechnung sind sich viele Versicherte nicht bewusst, dass es sich um die BRUTTO-Rente handelt. Von dieser Brutto-Rente müssen jedoch noch folgende Posten abgezogen werden:
Beitrag Krankenversicherung
Beitrag Pflegeversicherung
Steuern
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Das Problem wird für viele Versicherte sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann bestehende Spar-Reserven benötigt werden. Wurde in der Vergangenheit über Aktien angespart, dann müssen diese Aktien für die Aufbesserung der Rente verkauft werden.
Da der Kurs (Aktien, Fonds usw.) durch Angebot und Nachfrage entsteht, wird der Aktienkurs negativ durch einen höheren „Altenanteil“ sinken (der Anteil der Arbeitnehmer, die Aktien kaufen wird kleiner sein, als der Anteil der Senioren.
Die Hochrechnung der heutigen Charts ist aufgrund des demografischen Wandels ein Traum, der nicht mehr stimmt.
Gerade bei der Geldanlage über die Betriebsrente in der „2. Welt (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird dies zu Entwicklungen führen, die dazu führt, dass in Zukunft in Aussicht gestellte Renten völlig unzutreffend sein werden.
Wie sich dies in der Praxis auswirkt, wurde 2008 in den USA sichtbar, als die Renten der Amerikaner um 30 % aufgrund der Börsenkrise eingebrochen sind. Für einen Rentner, der eine hohe Rente hat, sind 30 % vielleicht verschmerzbar, nicht jedoch für einen Rentner, der nahe am Existenzminimum lebt.
Die „NEUE BAV-Welt“ – Betriebsrentenstärkungsgesetz – ist für den Durchschnittsverdiener nicht empfehlenswert! Auch wenn in der Prognose der „bisherigen BAV-Welt“ aufgrund der vorsichtigeren Kalkulation weniger erwirtschaftet wird, so ist dort eine Rentengarantie weiter vorhanden!
Und wer die Rentenvorsorge nicht in der bisherigen BAV-Welt machen kann (weil der Arbeitgeber nicht mitspielt), sollte dann auf Riesterprodukte oder Rürup zurückgreifen.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:
die Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Hinterbliebenenversorgung
vorzusorgen.
Als Alternativen bieten sich:
freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
private Versicherungen
die betriebliche Altersversorgung
an.
Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.
Die Hauptunterschiede sind in:
der Steuer
der Sozialversicherung
Erbrecht / Erbschaftsteuer
und ggf. Arbeitsrecht
vorhanden.
Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:
In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.
WICHTIG:
Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!
Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ein Machtpoker auf Kosten der Arbeitnehmer
Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:
sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält
kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).
Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.
Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.
In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.
Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.
Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.
Das Problem der Langlebigkeit:
Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.
Beispiele:
Lebenserwartung: 65-jähriger Mann
10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)
Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.
Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.
Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.
Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!
Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.
In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.
Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):
Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
Monatsrente 537,63 €
Heubeck Richttafel RT 2005 G:
Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
Monatsrente: 465,54 €
Generationentafel DAV 2004 R:
Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
Monatsrente: 350,14 €
Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.
Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!
Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:
Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.
Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.
Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).
Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.
Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!