Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann
Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.
Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.
Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.
Alter vs. neue Witwenrente
Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.
Einkommensanrechnung
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.
Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.
Änderungen ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.
Mein Rat
Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,
ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.
Was ändert sich 2026?
1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.
2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.
3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.
Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,
unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.
Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG) www.Renten-Experte.de
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Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.
Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.
Der rechtliche Hintergrund
Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.
Minijob
Wo liegt das Problem?
Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.
Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.
Konkretes Beispiel
Eine Vergleichsberechnung ergab:
Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich
Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.
Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.
Wann ist Vorsicht geboten?
Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
der Gesamtleistungswert ist niedrig.
In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.
Wer sollte das prüfen?
Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.
Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.
Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG) www.Renten-Experte.de
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Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen sich auf geringere Nettoauszahlungen einstellen. Der Grund liegt nicht in einer Kürzung der gesetzlichen Rente selbst, sondern in steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Diese Zusatzbeiträge werden direkt von der Bruttorente einbehalten. Während die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt, müssen Rentnerinnen und Rentner den kassenindividuellen Zusatzbeitrag vollständig allein tragen. Jede Erhöhung wirkt sich somit unmittelbar auf die monatliche Auszahlung aus.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Auch hier sind die Beitragssätze gestiegen. Besonders Kinderlose zahlen einen höheren Anteil. Zusammengenommen führen diese Anpassungen dazu, dass trotz stabiler oder sogar leicht steigender Bruttorenten weniger Geld auf dem Konto landet.
Betroffen sind Millionen Ruheständler. Schon wenige Zehntelprozentpunkte mehr können bei einer durchschnittlichen Rente spürbare Auswirkungen haben. Bei 1.500 Euro Bruttorente bedeutet eine Erhöhung schnell einen zweistelligen Betrag im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das zu mehreren hundert Euro.
Ein weiterer Punkt: Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Während einige Anbieter moderat erhöhen, verlangen andere deutlich mehr. Ein Kassenwechsel kann daher sinnvoll sein. Die gesetzlichen Leistungen bleiben dabei grundsätzlich gleich, Unterschiede gibt es vor allem im Service oder bei Zusatzangeboten.
Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen kann die steigende Belastung existenziell werden. In bestimmten Fällen kommt Grundsicherung im Alter in Betracht, wenn die laufenden Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können.
Wichtig ist deshalb, Renten- und Beitragsbescheide genau zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen. Gerade im Zusammenspiel von Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung entstehen häufig Fragen, die individuell geklärt werden sollten.
Fakt bleibt: Die steigenden Sozialabgaben treffen eine Generation, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat – und nun genau rechnen muss, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.
Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, ob ein Kassenwechsel für Sie sinnvoll ist, wie hoch Ihre Abzüge korrekt berechnet werden oder ob weitere Ansprüche (z. B. Zuschüsse, Grundsicherung) bestehen, kann eine unabhängige Beratung durch einen Rentenberater viel Geld und Ärger sparen.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) www.Renten-Experte.de
Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.
Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.
Der rechtliche Hintergrund
Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.
Wo liegt das Problem?
Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.
Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.
Konkretes Beispiel
Eine Vergleichsberechnung ergab:
Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich
Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.
Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.
Wann ist Vorsicht geboten?
Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
der Gesamtleistungswert ist niedrig.
In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.
Wer sollte das prüfen?
Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.
Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.
Nach jahrelangem Stillstand war Deutschland beim Heizen endlich auf dem richtigen Weg. 2025 wurden erstmals mehr klimafreundliche Wärmepumpen als Gasheizungen eingebaut.
Und jetzt? Gestern kippte die Bundesregierung die Vorgaben für klimafreundliches und kostengünstiges Heizen. Die CDU hat sich voll durchgesetzt – und die SPD stimmte zu.
Mit diesen Änderungen macht die Bundesregierung der fossilen Öl- und Gasindustrie ein riesiges Geschenk, schwächt massiv den Verbraucherschutz und beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor.
Wenn Gasheizungen jetzt weiter laufen sollen, dann wird es vor allem Mieter:innen teuer zu stehen kommen, denn sie entscheiden nicht über die Heiztechnologie, müssen aber die immer weiter steigenden Kosten tragen.
Der steigende Einbau von Wärmepumpen zeigt, dass viele Menschen die Wärmewende aktiv voranbringen. Statt Planungssicherheit droht nun erneut Verunsicherung und Zögern beim Heizungstausch.
Screenshot
Die Regierung hat sich für Lobbyinteressen entschieden. Jetzt werden es wieder Verbraucher:innen und Kommunen sein, die Vernunft beweisen müssen – und effizientere sowie klimafreundliche Wärmepumpen und Wärmenetze trotzdem voranbringen.
Du willst etwas tun? Unterschreibe unsere Petition an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Link in den Kommentaren.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) www.Renten-Experte.de
Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente einen deutlichen Kurswechsel für Menschen, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. Das Versprechen: mehr Netto vom Brutto, weniger Hürden und ein spürbarer Anreiz, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben.
Kern der Regelung ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Erwerbseinkommen neben der Altersrente. Dieser Betrag soll zusätzlich zur Rente steuerfrei bleiben und damit echte Vorteile bringen.
Entscheidend ist jedoch: Die Steuerfreiheit greift ausschließlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und jünger bedeutet das: erst ab 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer also früher in Rente geht, etwa über eine vorgezogene Altersrente, profitiert von der Aktivrente nicht.
Ein weiterer Punkt: Rentnerinnen und Rentner sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Freiwillige Beiträge können die spätere Rente weiter erhöhen. Wer darauf verzichtet, erhält sofort mehr Netto. Das schafft Wahlfreiheit, ist aber im Detail stark von der persönlichen Situation abhängig.
Auch für Arbeitgeber kann die Aktivrente interessant sein, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben können. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann das eine echte Entlastung bedeuten.
Kritisch diskutiert wird außerdem, ob diese Begünstigung im Rahmen der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Inwiefern dieses Gesetz im Rahmen der Gleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt, bleibt abzuwarten. Denn Selbstständige werden nach derzeitigem Stand in diesem Bereich nicht in gleicher Weise berücksichtigt.
Resümee: Die Aktivrente kann finanziell attraktiv sein, aber nur für diejenigen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer früher in Rente geht, bleibt außen vor.
* Protest vor dem Kapitol in Tennessee (Symbolbild).
Republikaner im US-Bundesstaat Tennessee haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem Abtreibung künftig mit dem Tod bestraft werden kann. Auch Frauen, die an der „Tat“ beteiligt sind, etwa indem sie Informationen zu entsprechenden Einrichtungen weitergeben, sollen laut Entwurf bestraft werden können.
Genauer soll das Gesetz dafür sorgen, dass Frauen wegen Schwangerschaftsabbruch entweder lebenslang oder lebenslang ohne Möglichkeit zur Begnadigung ins Gefängnis kommen oder hingerichtet werden können. „Mittäterinnen“, worunter auch Ärzt:innen fallen können, wird wiederum mit bis zu 15 Jahren Gefängnis und hohen Geldstrafen gedroht.
*Ärztin im Krankenhausflur (Symbolbild).
Schon jetzt hat Tennessee eines der strengsten Abtreibungsgesetze, ein Verbot selbst bei Vergewaltigung oder Inzest. Aber auch der Rest der USA ist dank Trump immer mehr „auf Linie“: Immer wieder hört man, dass Frauen nach Fehlgeburten überprüft oder angeklagt werden, weil man ihnen Abtreibung unterstellt.
Am Rande sei erwähnt, dass durch diese Verschärfungen die Geburtenrate nicht gestiegen oder die Zahlen der Abtreibungen gesunken sind. Frauen erhalten nun schlicht weniger medizinische Hilfe, auch in medizinisch notwendigen und lebensbedrohlichen Fällen, weil Ärzt:innen Angst vor den Folgen haben.
*Gerichtssaal als Symbol für drohende Strafverfolgung (Symbolbild).
Überraschen dürfte das wenige: Die USA machen natürlich nicht plötzlich Stopp in ihrer Entwicklung Richtung Faschismus. Umso lauter wirkt das Schweigen unserer Medien und eigener Politiker:innen, die Entsandten der MAGA-Bewegung sogar mit Standing Ovations auf der Münchener Sicherheitskonferenz ehrten. Da muss man doch mal fragen: Sicherheit für welche Personengruppe genau?
*Betroffene Perspektive, emotionale Lage (Symbolbild).
Was via Donald Trump und Co. verkündet wird, sind keine Dinge, bei denen man „Zugeständnisse“ machen sollte, in der naiven Hoffnung, dass es danach so wird „wie früher“. Radikalisierung hört nicht plötzlich auf. Ohne Widerstand beobachten wir, wie über ICE-Angriffe versachlicht, Trumps „Locker Room Talk“ anekdotisch und Frauenrechte nebensächlich berichtet wird.
*Politische Rede und polarisierte Debatte (Symbolbild).
Daniel Günther macht gerade etwas, was in der Union selten geworden ist.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident will eine Steuer auf gezuckerte Getränke über den Bundesrat durchsetzen, nachdem der CDU-Parteitag den Antrag seines Landesverbands abgeschmettert hat.
Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp nannte die Zuckersteuer „grüne Bevormundungspolitik“. Ein Framing, das direkt aus dem Handbuch der Getränkeindustrie stammt. Und ein Framing, das eine Mehrheit der CDU-Delegierten offenbar bereitwillig übernommen hat. Günther selbst hat den Mechanismus klar benannt. Die Argumente auf dem Parteitag hatten nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern es war eine Abwehrdebatte, weil man glaubte, die Zuckersteuer belaste die Wirtschaft.
Dabei sagen die Fakten das Gegenteil. Der Zuckerkonsum verursacht jährlich Gesundheitskosten von knapp zwölf Milliarden Euro in Deutschland. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ist übergewichtig.
*
46 Verbraucher- und Medizinerverbände hatten vor dem Parteitag für eine Zuckersteuer geworben, darunter die Bundesärztekammer. Länder, die eine solche Steuer eingeführt haben, verzeichnen nachweislich einen Konsumrückgang. Laut Forsa befürworten 60 Prozent der Bevölkerung eine gestaffelte Zuckersteuer.
*
Aber auf einem CDU-Parteitag wiegt das Wort „Bevormundung“ offenbar schwerer als die Bundesärztekammer, die Datenlage und die internationale Erfahrung zusammen. Die Antragskommission hatte die Ablehnung vorab empfohlen. So funktioniert vorgelagerte Einflussnahme ohne offenes Lobbying.
Herr Günther, bleiben Sie dran. Der Bundesrat ist der richtige Weg. Es gibt in diesem Land zu wenige Unionspolitiker:innen, die bereit sind, sich mit der eigenen Partei anzulegen, wenn die Evidenz eindeutig ist.
*
Wer Gesundheitsprävention als Bevormundung abtut, betreibt keine bürgerliche Politik, sondern Umsatzschutz für die Süßgetränkeindustrie.
Ein Kommentar von Werner Hoffmann
Es gibt doch noch ein paar Politiker auch in der CDU, die vernünftig ticken und nicht den Lobbyverbänden unterliegen.
*
Allerdings: Die jetzige Bundesregierung ist insbesondere in der CDU/CSU an Arbeit für die fossile, Gastro-, Landwirtschafts-, Wurst-, Tankstellen-, Multimillionärs-, Lobby nur noch durch FDP oder AfD zu übertreffen.
Hier Bild-URL aus deiner Mediathek einfügen: PASTE_IMAGE_1_URL
Bild 2: Kinderklinik – Prävention zeigt Wirkung
Originaltext des Links von Daniel Mautz
Daniel Günther macht gerade etwas, was in der Union selten geworden ist
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident will eine Steuer auf gezuckerte Getränke über den Bundesrat durchsetzen, nachdem der CDU Deutschlands-Parteitag den Antrag seines Landesverbands abgeschmettert hat.
Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp nannte die Zuckersteuer „grüne Bevormundungspolitik“. Ein Framing, das direkt aus dem Handbuch der Getränkeindustrie stammt. Und ein Framing, das eine Mehrheit der CDU-Delegierten offenbar bereitwillig übernommen hat. Günther selbst hat den Mechanismus klar benannt. Die Argumente auf dem Parteitag hatten nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern es war eine Abwehrdebatte, weil man glaubte, die Zuckersteuer belaste die Wirtschaft.
Dabei sagen die Fakten das Gegenteil. Der Zuckerkonsum verursacht jährlich Gesundheitskosten von knapp zwölf Milliarden Euro in Deutschland. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ist übergewichtig.
46 Verbraucher- und Medizinerverbände hatten vor dem Parteitag für eine Zuckersteuer geworben, darunter die Bundesärztekammer. Länder, die eine solche Steuer eingeführt haben, verzeichnen nachweislich einen Konsumrückgang. Laut Forsa befürworten 60 Prozent der Bevölkerung eine gestaffelte Zuckersteuer.
Aber auf einem CDU-Parteitag wiegt das Wort „Bevormundung“ offenbar schwerer als die Bundesärztekammer, die Datenlage und die internationale Erfahrung zusammen. Die Antragskommission hatte die Ablehnung vorab empfohlen. So funktioniert vorgelagerte Einflussnahme ohne offenes Lobbying.
Herr Günther, bleiben Sie dran. Der Bundesrat ist der richtige Weg. Es gibt in diesem Land zu wenige Unionspolitiker:innen, die bereit sind, sich mit der eigenen Partei anzulegen, wenn die Evidenz eindeutig ist.
Wer Gesundheitsprävention als Bevormundung abtut, betreibt keine bürgerliche Politik, sondern Umsatzschutz für die Süßgetränkeindustrie.
Die Union warnt seit Monaten vor angeblichem NGO-Einfluss auf die Regierung. Doch die energiepolitische Realität zeigt ein anderes Bild. Während Umweltverbände mehr Tempo bei Erneuerbaren und Speichern fordern, belegt eine aktuelle Recherche, wer offenbar direkten Zugang zu ministeriellen Entscheidungsprozessen hat.
Dem Handelsblatt liegt ein internes Papier von RWE zur geplanten Kraftwerksstrategie vor. Brisant: Dieses Papier soll auf Bitte des Ministeriums erstellt und an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übermittelt worden sein. Es geht um die Kriterien für neue Kraftwerke, die noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden sollen.
**
Die vorgeschlagenen Anforderungen sind hoch relevant. Anlagen sollen
10 Stunden am Stück Strom liefern können,
kurz darauf erneut 10 Stunden liefern müssen,
und der Strom dürfe nicht aus Parallelschaltung stammen.
Für neue Gaskraftwerke sind diese Kriterien erfüllbar. Für Batteriespeicher wären sie laut Experten faktisch ein Ausschlusskriterium. Damit würde die Ausschreibung strukturell fossile Kapazitäten begünstigen, während Speichertechnologien – zentral für die Energiewende – ausgebremst würden.
*
Zusätzlich spricht sich RWE gegen eine Begrenzung der Zuschlagsmenge pro Unternehmen aus. Das Bundeskartellamt hatte jedoch vor wachsender Marktmacht großer Stromerzeuger gewarnt. RWE plant offenbar bis zu 3 Gigawatt neue Gaskapazitäten. Kartellrechtlich wären eher rund 1 Gigawatt vertretbar. Ohne Begrenzung droht eine weitere Konzentration von Marktmacht.
Die entscheidende Frage lautet: Warum wird ein einzelner Konzern um ein Positionspapier gebeten – und nicht ein breites Spektrum aus Wissenschaft, Speicherbranche und Zivilgesellschaft? Lobbyismus gehört zur Demokratie. Doch wenn politische Rahmenbedingungen so formuliert werden, dass sie strukturell nahezu nur einem Geschäftsmodell nutzen, entsteht ein Problem für Wettbewerb, Klimaziele und Glaubwürdigkeit der Energiepolitik.
*
Es geht hier nicht nur um Gas oder Speicher. Es geht um Marktmacht und um die strategische Richtung der Energiewende.
Ein Kommentar von
** Werner Hoffmann – Überzeugter demokratischer Europäer.*
Die jetzige Bundesregierung ist insbesondere in der CDU/CSU an Arbeit für die
fossile,
Gastro-,
Landwirtschafts-,
Wurst-,
Tankstellen-,
Multimillionärs-,
Lobby nur noch durch FDP oder AfD zu übertreffen.
*
Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Regierung, die so extrem mit diesen Lobbyorganisationen einen Pakt geschlossen hatte. Und dies zum Nachteil der normalen Verbraucher und Bürger.
Die Union behauptet immer wieder, „die NGOs“ würden im Geheimen Einfluss auf die Regierung ausüben. Das ist natürlich schon vom Ergebnis her betrachtet Unsinn, weil die Regierung ja genau das Gegenteil von dem macht, was „die NGOs“ wollen (wenn man vielleicht mal vom ADAC absieht). Welche Lobby WIRKLICH Macht und Einfluss ausübt, hat gerade einmal mehr das Handelsblatt aufgedeckt: Catiana Krapp liegt ein internes Papier von RWE zur geplanten Kraftwerksstrategie vor, das der Konzern offenbar AUF BITTE DES MINISTERIUMS an Katherina Reiche geschickt hat. Darin geht es um die Regeln für neue Kraftwerke, die dieses Jahr ausgeschrieben werden sollen. (Artikel: https://hbapp.handelsblatt.com/cmsid/100201683.html H+: Lobby-Papier: RWE setzt voll auf Gaskraftwerke und will Batteriespeicher ausgrenzen)
*
Was auf den ersten Blick technisch klingt, ist politisch hoch relevant: Denn die von RWE vorgeschlagenen Kriterien würden faktisch dazu führen, dass – Überraschung! – 1. vor allem neue Gaskraftwerke gefördert werden, während Batteriespeicher hingegen kaum noch eine Chance hätten, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Anlagen sollen nach RWE:
10 Stunden am Stück Strom liefern können
kurz darauf erneut 10 Stunden liefern müssen
der Strom soll auch nicht aus Parallelschaltung kommen dürfen
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Diese Anforderungen sind natürlich 1:1 auf neue Gaskapazitäten zugeschnitten. Experten sagen: Für Speicher wären sie ein absolutes K.O.-Kriterium.
Zusätzlich spricht sich RWE gegen eine Begrenzung der Zuschlagsmenge pro Unternehmen aus – obwohl das Bundeskartellamt zuletzt vor wachsender Marktmacht großer Stromerzeuger gewarnt hat. Der Hintergrund: RWE möchte gerne 3 GW neue Gaskapazitäten bauen, wenn es nach dem Kartellamt ginge, dürften sie aber nur 1 GW zubauen.
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Es steht aber noch eine viel größere Frage im Raum: Warum wird ein einzelner Konzern – und sonst niemand – um ein Positionspapier gebeten? Lobbyismus gehört in einem gewissen Maß zur Demokratie: Unternehmen und Verbände vertreten ihre Interessen. Aber wenn politische Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie strukturell nur einem Geschäftsmodell nutzen – und Alternativen faktisch ausgeschlossen werden, dann wird es haarig. Und wenn solche Regeln dann noch Gaskonzerne bevorzugen und von einer ehemaligen Gas-Lobbyistin kommen, umso mehr.
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Es geht hier nicht nur um Gas oder Speicher. Es geht um Marktmacht und den Erfolg der Energiewende. Und genau diesen Erfolg scheint Katherina Reiche mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ob bei den Redispatch-Regeln, die auf die Interessen von E.ON zugeschnitten werden, beim Energieeffizienzgesetz oder bei der Kraftwerksstrategie – überall stehen die Zeichen auf Lobbysturm der fossilen Industrie.
Katherina Reiche sollte wegen ihrer offensichtlich einseitigen Lobbypolitik umgehend zurücktreten und das Amt einer Person mit größerer Integrität und weniger Interessenkonflikten überlassen.