Europas Autobranche in der Krise: Wirtschaftsminister plant Rettungspaket für die Elektrozukunft!

Ein Beitrag von

Robert Habeck
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Die europäische Autoindustrie steht unter erheblichem Druck. Für mich als Wirtschaftsminister hat es oberste Priorität, Klarheit und Planungssicherheit seitens der Politik herzustellen. Daher schlägt mein Ministerium konkrete Maßnahmen vor, um Käufervertrauen herzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gezielt die Elektromobilität zu unterstützen.

Robert Habeck

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Die Neue Teilen-Funktion bei blog-Demokratie.de

Ein mächtiges Werkzeug für Dich

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Neue Funktion über meine Internetseite Blog-Demokratie.de

Die mächtige Teilen-Funktion.

Wenn Dir bei LinkedIn ein Artikel gefällt, kannst Du zwar den Artikel bei LinkedIn teilen, allerdings nicht auf anderen Social-Media.
Damit ist die Teilen-Funktion oft auf die Personen begrenzt, die Du schon kennst oder mit denen Du bei LinkedIn Kontakt hast.

Die Teilen-Funktion hier bei

Blog-Demokratie.de

ist ein mächtigeres Werkzeug!

Wenn Du zukünftig hier von bei Blog-Demokratie einen Artikel teilen möchtest, gefällt dann kannst Du diesen Originalartikel direkt teilen, wenn Du unterhalb des Artikels die Funktion

<Teile diesen Artikel mit>

nutzt.

Wähle dann das entsprechende Social Media aus und klicke dann darauf.

WähldtvDu dann zum Beispiel „X“ aus, wird der Artikel bei „X“ (ehemals Twitter) über deinen Account geteilt.

Die Reichweite wird somit extrem erhöht.


Derzeit sind folgende Social Media – Teilungen möglich:

  • Facebook
  • x
  • Telegram
  • Tumblr
  • Pinterest
  • Reddet
  • Treads
  • WhatsAPP
  • Mastodon
  • Bluesky https://bsky.app
    Weitere werden in den kommenden Tagen folgen.

——

Für Dich entstehen durch die Teilen-Funktion keine zusätzlichen Kosten.

Vorsicht beim heizölkauf oder anderem online- Einkauf

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Bitte weiterleiten… Betrug bei onlineshops, auch bei Heizölkauf!!

VORSICHT auch beim #HEIZÖLKAUF!

AUCH bei anderen #ONLINEBESTELLUNGEN!

Wer die Preise vergleicht, findet so manchen Anbieter mit gaaaaaanz dollen #Konditionen.

Immer wenn eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangt wird, sollte man besonders vorsichtig sein, denn oft verstecken sich auch FAKE-Unternehmen dahinter.

Ich möchte jetzt nicht sagen, dass alles immer FAKES sind, wenn sie günstig sind.

Aber ein genaues recherchieren kann sich bezahlt machen.

Unsplash Nathan Ansell

Besonders, wenn einige Details nicht passen. Beispiel, bei dem ich kritisch werde: Über fast-oil24.com ist Heizöl bestellbar.

Im Feld Internetdomein steht „fast- oil. de“. Bei der E-Mail-Anschrift steht

fast- oil24. de

Im Impressum steht eine Berliner Anschrift, mit einer Telefonnummer aus wohl Hamburg 040 879 699 77. Ruft man dort an, dann kommt Rufnummer nicht vergeben.

Unsplash Bermix Studio

Im Impressum ist folgendes angegeben:

FastOil-24

Oeldirekt GbR

Dorotheenstr. 111

10117 Berlin


Das ist aber nicht der einzige seltsame ÖL-Verkäufer.

Im Internet tummeln sich auch GmbH´s, die vorgeben Heizöl billigst zu verkaufen.

Wer Zweifel bei einem ONLINEKAUF hat, sollte bei GmbH´s oder UG immer über bundesanzeiger.de einmal zusätzlich recherchieren.

Eine Ölverkaufsfirma hat beispielsweise in der Bilanz eine Summe von rund 140.000 Euro stehen. Schon seltsam.

Unsplash -Austrian National Library

Die Firma Kronberg-Energie GmbH aus Dietzhölztal hat beispielsweise die letzte Jahresbilanz am 11.4.2011 veröffentlicht (Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010).

Summe Aktive: rund 41.000 Euro. In der damaligen Bilanz sind Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Heinz Gimbel, Eckhard Rieger. Auf der Internetseite www. heizoel- profi. com sind diese Personen immer noch genannt.

Für mich riecht das nach Betrugsversuch, zumindest höchst seltsam!!!!!!


Einen interessanten Artikel hierzu gibt es auf der Internetseite

https://thomas-feil.de/heizoil24-erfahrungen-internetbetrug-fakeshop/

Die Kontrollmöglichkeiten hier kurz genannt:

  1. Impressum mit allen Angaben
  2. Bundesanzeiger.de bei AG, GmbH und UG

ChatGPT hilft auch Briefe perfekt zu formulieren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Am Samstag, dem 7.9.2024 ist eine Lufthansa Maschine mit einem Anschlussflug ausgefallen, so dass der Flug annulliert wurde.

Für mich bedeutete dieser ausgefallene Flug, dass ich in München war und eigentlich nur nur nach Stuttgart weiterfliegen wollte.

Lufthansa hat eine Übernachtung angeboten oder die Weiterfahrt mit der Bahn.

Aufgrund der Menge des Gepäcks wäre dies eine erhebliche Herausforderung gewesen (fünf Koffer plus zweimal Handgepäck für insgesamt drei Personen).

Man hätte auch die Übernachtung nehmen können und dann am nächsten Tag weiter fliegen können.

Eine Alternative hierzu wurde von Lufthansa bewusst nicht angeboten. Auf die Frage eines Taxis erhielt ich keine Antwort. Auf die Frage eines Mietwagens hatte mir Lufthansa ebenfalls keine Zusage erteilt.

Darüber wüsste man nichts, ob das geht. Wenn, dann müsste man eben die Kosten selbst zahlen…..

Interessant ist dann die Hilfe mit ChatGPT gewesen. ChatGPT hatte aufgrund meiner konkreten Frage auch eine konkrete Antwort. Und dies innerhalb von 5 Sekunden.

Frage von mir an chatGPT:

„Mein Anschlussflug von München nach Stuttgart wurde von der Lufthansa annulliert. Ersatzweise wurde mir die Bahn angeboten oder eine Hotelübernachtung mit dem Weiterflug am nächsten Tag.
Da wir zu dritt sind und fünf Koffer sowie Handgepäck hatten, wäre die Fahrt mit der Bahn eine erhebliche Herausforderung geworden.
Ich habe mich dazu entschlossen, einen Mietwagen zu nehmen.
Hier nun meine Frage: welche Entschädigungen stehen mir zu und welche Kosten muss die Lufthansa zusätzlich bezahlen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in der EU und in Deutschland hierzu?
Der Flug wurde 4 Stunden vor dem Abflug annulliert.“

Antwort von chatGpT

„In Ihrem Fall, da Ihr Flug von München nach Stuttgart annulliert wurde und Sie sich aufgrund der Umstände für einen Mietwagen entschieden haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung und auf die Erstattung von zusätzlichen Kosten. Im Folgenden erkläre ich, welche Entschädigungen Ihnen nach EU-Recht zustehen und welche Kosten die Lufthansa übernehmen müsste.

1. Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen in der EU. Da Ihr Flug innerhalb der EU stattfand, sind diese Rechte anwendbar.

  • Entschädigung bei Flugausfällen: Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und keine alternative Beförderung angeboten wurde, die zu ähnlichen Zeiten wie der ursprüngliche Flug abfliegt und ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Für Flüge innerhalb der EU mit einer Strecke unter 1.500 km beträgt die Entschädigung pauschal 250 EUR pro Passagier.
  • Ausnahmen: Die Fluggesellschaft ist von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie z. B. schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks. Allerdings wären betriebsinterne Gründe (z. B. technische Probleme) kein solcher Ausnahmegrund.

2. Erstattung der Ticketkosten oder alternative Beförderung

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Optionen:

  • Rückerstattung der Ticketkosten für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise (falls Sie die Bahn oder den Mietwagen verwendet haben).
  • Alternativbeförderung mit einem anderen Flug oder Transportmittel, das Ihnen die Airline angeboten hat (in Ihrem Fall wurde die Bahn oder eine Hotelübernachtung mit Weiterflug am nächsten Tag angeboten).

3. Kostenübernahme durch die Airline

Da Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben, sind zusätzliche Kosten entstanden. Die Lufthansa ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Kosten zu erstatten, wenn Sie sich aufgrund der Situation für den Mietwagen entschieden haben. Dies umfasst:

  • Kosten für den Mietwagen: Sie sollten diese der Airline in Rechnung stellen, da es eine angemessene Alternative zur angebotenen Bahnverbindung darstellt.
  • Verpflegungskosten: Falls Sie während der Wartezeit oder der Fahrt mit dem Mietwagen zusätzliche Verpflegungskosten hatten, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.

Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege aufzubewahren, um diese zur Erstattung einzureichen.

4. Schritte zur Geltendmachung der Ansprüche

  • Anspruch bei der Airline geltend machen: Sie können direkt bei der Lufthansa eine Entschädigung und die Erstattung der Kosten für den Mietwagen einfordern. Nutzen Sie hierfür das Online-Portal der Airline oder kontaktieren Sie deren Kundenservice.
  • Beschwerde bei der nationalen Behörde: Wenn Lufthansa nicht reagiert oder ablehnt, können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland wenden, das für die Durchsetzung der Fluggastrechte zuständig ist.

Zusammenfassung Ihrer möglichen Ansprüche:

  1. 250 EUR Entschädigung pro Person (für insgesamt drei Personen).
  2. Erstattung der Mietwagenkosten (statt der angebotenen Bahn).
  3. Verpflegungskosten, falls diese entstanden sind.

Halten Sie alle Belege bereit und nehmen Sie Kontakt zur Lufthansa auf, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.“

——

Zu Hause angekommen, habe ich dann ChatGPT darum gebeten, einen entsprechenden Brief an Lufthansa zu schreiben.

Aufgabe an chatGPT

„Bitte formuliere mir einen Brief für die Zahlung.

Aufgrund des ein annullierten Fluges 99999 bei Gesamtkosten der Flugtickets von 6817,89 für 3 Personen für mich ein erheblicher Mehraufwand entstanden.
Von 4 Flügen war einer ausgefallen.

Das gebuchte Taxi in Stuttgart musste storniert werden.

Ich musste einen Muetwagen nehmen, da es unzumutbar ist, alle Koffer selbst zu transportieren.


Mir sind folgende Kosten entstanden:

  1. Mietwagen von München nach Ditzingen: 476,84
  2. Treibstoff 43,90 Euro
  3. Stornokosten Taxi 130 Euro
  4. Flugausfall war für 3 Personen (Teilflugstrecke: 240 km).

Antwort:

Hier ist der von dir gewünschte Brief mit den entsprechenden Änderungen:


Werner Hoffmann
……Straße
Ort
E-Mail
Telefon:

——

Deutsche Lufthansa AG
Kundenbetreuung
Postfach 710234
60492 Frankfurt
Deutschland

[Datum]

Betreff: Entschädigungsforderung wegen Flugannullierung – Buchungsnummer LH9999

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um meine Ansprüche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgrund der Annullierung eines von vier gebuchten Flügen geltend zu machen.

Der annullierte Flug war Teil einer Buchung für drei Personen mit einer Gesamtsumme der Flugtickets in Höhe von ——- EUR.

Da der Flug (LH9999 vom ____ um _____Uhr) annulliert wurde und mir dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind, fordere ich Sie hiermit auf, die gemäß der Verordnung vorgeschriebene Entschädigung zu leisten.

Aufgrund der Flugdistanz von bis zu 1.500 km steht uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 EUR pro Person zu, was bei drei Personen eine Gesamtsumme von 750 EUR ergibt.

Darüber hinaus sind mir folgende zusätzliche Kosten entstanden, die ich ebenfalls erstattet haben möchte:

  1. Mietwagen von München nach ______: 476,84 EUR
  2. Treibstoffkosten: 43,90 EUR
  3. Stornokosten für ein Taxi: 130,00 EUR

Die Gesamtsumme der entstandenen zusätzlichen Kosten beläuft sich somit auf 650,74 EUR.

Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme von 1.400,74 EUR (750 EUR Entschädigung + 650,74 EUR zusätzliche Kosten) auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Werner Hoffmann
IBAN: DE
BIC: XXXXXEFFXXX

Ich bitte um eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte ich bis dahin keine Antwort oder Zahlung erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Werner Hoffmann


Dieser Brief ist nun komplett nach deinen Wünschen angepasst.

Wichtig beim Verreisen – Handgepäck-Regeln gelockert: Was du wissen musst

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Urlaub ja – aber nur in demokratischen Ländern, in denen auch die Pressefreiheit gilt!

Hier ein besonderer Reisetipp. Übrigens, wenn ich verreise, dann möglichst nur in demokratische Länder und Länder in denen auch die Pressefreiheit gilt.

Ein Ärgernis ist für mich immer, das die mitgebrachten Getränke immer am Flughafen entsorgt werden mussten, wenn der Trinkbehälter größer als 100 ml hatte.

Dies ist jetzt in vielen Flughäfen endlich vorbei!

Viele kennen die strengen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck nur zu gut. Doch einige Flughäfen haben diese Vorschriften nun gelockert. Erfahre hier, welche Flughäfen das betrifft und was das für dich bedeutet.

Bisherige Regelung

Vor jeder Flugreise musstest du Flüssigkeiten in Behälter umfüllen, die nicht mehr als 100 Milliliter fassen durften. Diese Behälter mussten dann in einer durchsichtigen Zipper-Tasche verstaut werden. Diese Regelung wurde aus Sicherheitsgründen eingeführt, da es in der Vergangenheit Versuche gab, Flüssigsprengstoff als Softdrink getarnt ins Flugzeug zu schmuggeln.

Das Ende der 100-ml-Regel

Dank einer neuen Scanner-Technologie kann das Flughafenpersonal nun 3D-Bilder deines Handgepäcks erstellen und diese mithilfe von Künstlicher Intelligenz genau untersuchen. Dadurch können Alkohol, Sprengstoff und andere Flüssigkeiten leichter voneinander unterschieden werden. Diese technische Neuerung ermöglicht es dir nun, Flüssigkeiten mit einem Volumen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitzunehmen.

Wo die Regel nicht mehr gilt

Die neuen Scanner kosten etwa 500.000 Euro pro Stück, weshalb bisher nur wenige Flughäfen diese teuren Geräte angeschafft haben. Noch nicht alle Terminals nutzen sie. In den kommenden Jahren sollen jedoch weitere Flughäfen vollständig auf diese neue Technologie umstellen. Informiere dich vor deiner Reise über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Flughafens.

In diesen Flughäfen gilt die Lockerung bereits:

Inland:

  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Köln/Bonn
  • München
  • Stuttgart

Ausland:

  • Barcelona
  • Dublin
  • Eindhoven
  • Fiumicino und Leonardo da Vinci (Rom)
  • Genf
  • Helsinki
  • London City Airport
  • London-Heathrow (ab Sommer)
  • Madrid
  • Malpensa (Mailand)
  • Palma de Mallorca
  • Paris-Orly
  • Schiphol (Amsterdam)
  • Shannon

Was darf nicht ins Handgepäck?

Es gibt immer noch bestimmte Gegenstände, die du nicht im Handgepäck mitführen darfst. Dazu gehören:

  • Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 100 ml (außer an den oben genannten Flughäfen)
  • Scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren oder Nagelfeilen
  • Explosive oder brennbare Materialien wie Feuerzeuge oder Spraydosen
  • Werkzeuge wie Schraubenzieher oder Zangen
  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände wie Pistolen oder Elektroschocker

Es ist wichtig, dass du dich vor deiner Reise über die genauen Bestimmungen deiner Fluggesellschaft und deines Zielflughafens informierst, da diese je nach Land und Fluggesellschaft variieren können.

——-

Übrigens: Sinnvoll ist bei Reisen im Ausland

– eine #Auslandsreisekrankenversicherung

– eine #Reiseversicherung

Ich empfehle hier eine ganzjährige Versicherung.

Günstig ist hier z.B. die #Debeka-Auslandsreisekrankenversicherung für eine. Jahresbeitrag von 8 Euro pro Erwachsene (Kinder: 6 Euro)

Achtung Webseitenbetreiber – Bitte neue Vorschriften beachten

Achtung: Neue Impressumspflichten seit dem 14.05.2024

Viele Betreiber von Webseiten haben es noch nicht bemerkt – das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist da. Welche Änderungen bringt es und was musst du jetzt wissen?

Hintergrund des neuen Gesetzes

Am 26. April 2024 hat der Bundesrat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Dieses Gesetz ist aufgrund des Digital Service Act der EU (Verordnung 2022/2065) notwendig geworden. Am 13. Mai 2024 wurde das DDG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 14. Mai 2024 in Kraft.

Das DDG ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG), das seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr gültig ist. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde umbenannt und heißt jetzt Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Zudem ersetzt das DDG das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).

Änderungen für das Impressum

Eine wichtige Änderung betrifft das Impressum von Webseiten. Du musst dein Impressum aktualisieren und Verweise auf das TMG durch Verweise auf das DDG ersetzen. Die grundlegenden Informationspflichten bleiben jedoch unverändert.

Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde und richtet eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste ein, die Verstöße gegen das DDG ahndet.

Impressumspflicht nach § 5 DDG

Bisher war die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung in § 5 TMG festgelegt. Diese Pflicht findet sich nun in § 5 DDG. Du musst folgende Informationen bereitstellen:

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Kontaktinformationen
  • Gegebenenfalls Handelsregistereinträge oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Das Impressum sorgt für Transparenz und ermöglicht es Nutzern, dich bei rechtlichen Fragen oder Problemen zu kontaktieren.

Änderungen bei der Cookie-Opt-In Regelung

Die Regelung, dass für das Setzen und Auslesen technisch nicht notwendiger Cookies eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erforderlich ist, wurde von § 25 TTDSG auf § 25 TDDDG verschoben. Der Inhalt der Regelung bleibt gleich. Du solltest deine Datenschutzerklärung oder Cookie-Richtlinie entsprechend anpassen.

Veraltete Verweise im Impressum

Beim Überprüfen deines Impressums solltest du auch kontrollieren, ob noch der „Verantwortliche nach § 55 Abs. 2 RfStV“ genannt wird. Diese Regelung findet sich seit November 2020 in § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV). Es sollte daher „Inhaltlich verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV“ heißen.

Fazit

Die bisher als „Telemediendienste“ bekannten Dienste heißen nun „digitale Dienste“. Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Der Inhalt und die Adressatenkreise der Gesetze bleiben unverändert. Du musst deine Verweise im Impressum von § 5 TMG auf § 5 DDG ändern und gegebenenfalls Verweise auf das TTDSG anpassen. Überprüfe auch, ob du noch einen „Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 RfStV“ benennst und ändere dies entsprechend.

KI – Künstliche Intelligenz – AI-Tools für den unterschiedlichen Gebrauch

KI – Keine Angst vor AI-Tools

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Vor künstlicher Intelligenz muss man keine Angst haben. Da KI jedoch etwas völlig Neues ist, ist es normal, dass man vor KI und den Software-Tools etwas Angst hat.

Die anerzogene Angst hat ja auch sein Gutes, denn man geht mit Bedacht damit um. Dies ist im Übrigen etwas völlig normales.

Egal ob es um den

  • die Einführung der Eisenbahn, dem Kraftfahrzeug, dem Computer, dem Laptop oder um das Smartphone / Iphone gegangen ist,
  • oder um den Zuzug von Flüchtlingen (bei den Preußen waren es die Hugenotten, nach dem 2. Weltkrieg waren dies in Deutschland die Siebenbürgen-Deutschen, Russlanddeutsche, Italiener, Spanier, Türken, Jugoslawien, Polen, den Syrern, Afghanen und Ukrainer).

Jede Münze hat zwei Seiten

Auch bei der KI oder den einzelnen AI-Programmen gibt es zwei Seiten. KI nimmt jetzt erst richtig Fahrt auf. Und so wie ich die Situation einschätze, ist die Entwicklung viel schneller und umfangreicher, als die Nutzung von Computer, Laptop, Smartphone – iPhone auf einmal.

AI beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch enorme Chancen. Natürlich wird auch AI viele Jobs auch überflüssig machen, aber auch völlig neue Jobs entstehen lassen.

Jobs, wie beispielsweite Übersetzer, Telefonistin, Schreibkräfte werden in den kommenden Jahren alle beim Standardgeschäft entfallen. Auch in der Beratung werden viele Berater mit dem durchschnittlichen Wissen wegfallen.

Dafür werden Menschen mit AI-Kenntnissen immer mehr benötigt, denn AI enthält heute schon etwa 4.500 AI-Tools. Und die Entwicklung hat erst begonnen.

Die Schwierigkeit bei der Auswahl der richtigen AI-Tools ist dabei ein know-how zu haben, das richtige Werkzeug auszuwählen.

Es ist vergleichbar mit einem Werkzeugkoffer, in dem 5.000 Werkzeuge sind und man nun die richtigen Werkzeuge für die spezifische Arbeit auswählt.

So gibt es ja auch unterschiedliche Tätigkeiten.

  • Einen Text oder Buch schreiben,
  • einen Newsletter schreiben schreiben zu lassen und automatisch zu verteilen
  • Wissen abfragen,
  • einen Film durch KI zu produzieren,
  • eine Musik komponieren zu lassen,
  • einen Sprechervideo zu entwickeln und automatisch das Video in 40 Sprachen übersetzen zu lassen, so dass der User meint, dass die Person deutsch russisch, englisch etc. sprechen kann. Und dann noch bei den Aufnahmen die „äh“ und „hm“ ausschneidet, ohne dass dies dem Filmbetrachter auffällt.
User

Mit welcher Version greift chatgpt jetzt auch auf Daten aus dem Internet zu?ChatGPT

ChatGPT kann auf Daten aus dem Internet zugreifen, wenn es über bestimmte Funktionen verfügt. In der aktuellen Nutzung hier kann ich auf Daten aus dem Internet zugreifen, indem ich das „browser“ Tool verwende, um Suchanfragen durchzuführen und Informationen aus aktuellen Quellen zu extrahieren. Dies ist unabhängig von der Modellversion, da es eine zusätzliche Fähigkeit ist, die aktiviert werden kann.

Die Modellversion, die Sie erwähnen, basiert auf der GPT-4-Architektur. GPT-4 selbst hat diese Funktion nicht nativ eingebaut, sondern die Möglichkeit, auf das Internet zuzugreifen, wird durch das spezifische Setup und die aktivierten Tools wie den „browser“ ermöglicht.

Wenn Sie nach einer bestimmten Version von GPT-4 fragen, die mit integriertem Internetzugriff kommt, wäre dies kein Standardmerkmal des Modells selbst, sondern eine zusätzliche Funktionalität, die durch die Plattform oder Umgebung bereitgestellt wird, in der das Modell ausgeführt wird.

Künstliche Intelligenz – Was bedeutet AI?

AI steht für „Artificial Intelligence“ bzw. „Künstliche Intelligenz“ auf Deutsch. Künstliche Intelligenz bezieht sich auf die Schaffung von Computern oder Maschinen, die in der Lage sind, Aufgaben zu erledigen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu gehören Fähigkeiten wie:

  1. Maschinelles Lernen: Systeme, die aus Daten lernen und Vorhersagen oder Entscheidungen treffen können, ohne explizit dafür programmiert zu sein.
  2. Verarbeitung natürlicher Sprache: Die Fähigkeit von Computern, menschliche Sprache zu verstehen, zu interpretieren und darauf zu antworten.
  3. Computer Vision: Die Fähigkeit, Bilder und Videos zu analysieren und zu interpretieren.
  4. Robotics: Der Einsatz von AI in Robotern, die Aufgaben in der physischen Welt ausführen können.
  5. Expertensysteme: Systeme, die menschliche Expertise nachahmen und komplexe Entscheidungen in bestimmten Bereichen treffen können.

AI umfasst eine breite Palette von Technologien und Anwendungen, von einfachen Automatisierungen bis hin zu komplexen Systemen, die menschenähnliche Intelligenz simulieren können.

In der neuen Haupt-Rubrik „KI- AI“ werde ich zukünftig einige Beiträge veröffentlichen. KI ist für mich ein sehr spannendes Thema, für mich sogar noch spannender, als als der erste Laptop, mein erstes BASIC-Programm oder dbase-Programm (war früher einmal für Datenbank-Softwareentwicklung), das ich privat einmal entwickelt hatte.

Agrarsubventionen – 80 Prozent in klimaschädliche Produktion

Die Perversität bei den Agrarsubventionen, die uns allen schadet

Ein Beitrag von Christoph Bautz

Christoph Bautz Campact demokrat Geschäftsführender Vorstand

Eine neue Studie zeigt: Über 80 % der europäischen Agrarsubventionen fließen in die klimaschädliche Produktion tierischer Lebensmittel. Eine katastrophale Bilanz angesichts der weiter zunehmenden Klimakrise. Gleichzeitig steht fest: Die derzeitige Agrarpolitik setzt den Landwirt*innen weiter zu. Doch anstatt die Agrarwende einzuleiten, knickt Brüssel derzeit vor den Protesten der Agrarindustrie und rechten Netzwerken ein. Das alles ist fatal. Eine Einordnung wieso.

—> Wohin die Gelder genau fließen & was das für die Bäuer*innen bedeutet 
82 % der Agrarsubventionen fließen in die Produktion tierischer Lebensmittel. Dabei sind das diejenigen Produkte, die am meisten CO2-Emissionen verursachen. Zwei Bereiche stechen besonders hervor: Die Futtermittelproduktion mit 44 % und fast 40 % für die direkte Tierhaltung. Übersetzt bedeutet das: Wir schütten Geld in den Futtertrog der Massentierhaltung.

Denn die Subventionen fließen in erster Linie in Großbetriebe. Wer viel hat, bekommt auch viel Geld. Als Folge wird dadurch das „Wachse oder Weiche“-Prinzip verstärkt und lässt viele kleinere Höfe sterben. Das zeigt sich wie folgt: Agrarunternehmen mit über 100 Hektar Fläche machen nur 3 % aller EU-Betriebe aus, aber ihre Zahl ist in 10 Jahren um 16 % gestiegen. Mittlerweile nutzen sie 52 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.

—> Wie Brüssel darauf reagiert
Angesichts dieser Datenlage wäre ein Umschwenken dringend notwendig, doch in Brüssel werden derzeit etliche Klima- und Umweltauflagen gestrichen, neue kommen erst gar nicht mehr auf den Tisch. Ein Beispiel: Das Gesetz zum Wiederaufbau der Natur (Nature Restoration Law) steckt mal wieder in der Warteschleife. Die finale Abstimmung ist jetzt auf Juni verschoben – Ausgang ungewiss.

Generell herrscht in Brüssel Angst, die Bauernproteste radikalisieren sich derweil weiter – angeheizt aus rechten Kreisen und einer Agrarlobby, die ihre Gunst der Stunde sieht, lästige Klima- und Umweltanforderungen loszuwerden.

—> Wieso das fatal ist
Die katalanische Region Spaniens hat schon vor einem Monat den Wassernotstand ausgerufen.  Forscher*innen warnen in Großbritannien, dass dort im Sommer Wasserknappheit droht. Eine kürzlich erschienene Studie des PIK – Potsdam Institute for Climate Impact Research zeigt auf: Die Klimakrise heizt die Inflation hierzulande an – und zwar teils bedenklich stark.

Die Kosten tragen wir alle. Gleichzeitig ist ein Abbau von Klima- und Umweltvorgaben in der Landwirtschaft Öl ins Klimakrisen-Feuer. Hitzewellen oder Sturzfluten werden zunehmen. Hinzu kommt das fatale Zeichen an die Agrarlobby und rechte Netzwerke: Ihr kommt mit allem durch.

Und zu guter Letzt wird gerade die Chance verpasst, eine Agrarwende einzuleiten. Besonders letzteres wäre die adäquate Antwort auf die Proteste gewesen. Die Landwirt*innen den Respekt zukommen zu lassen, den sie verdient haben – allen voran bei der Bekämpfung der Arten- und Klimakrise, die unsere gesamte Lebensgrundlage zu vernichten droht.

Zur Studie: https://www.nature.com/articles/s43016-024-00949-4

#ArtikelQuelle —> https://www.linkedin.com/posts/christoph-bautz_eine-neue-studie-zeigt-%C3%BCber-80-der-europ%C3%A4ischen-activity-7180890283868336128-YjSw?utm_source=share&utm_medium=member_ios

——

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

#HaraldLesch bringt es wieder mal auf den Punkt!

Dem #Klima ist es schittegal, wer was an co2 hochschleudert und ineffektiv die Energie nutzt.

Und genau deshalb sollte die Energiewende beschleunigt werden.

– #Vollstromer statt #Vielverbrenner

– #Vollstromer statt #Hybrid

– #Erneuerbare #Energie statt #fossile Energie

– #Windkraft und #Photovoltaik statt #Atomkraft, #Kohle, #Öl, #Gas

YouTube – Link —> https://youtu.be/iAMOyhISxmE?si=PmxSXYQBaBr6GSK0

——-

Ring der Cyberkriminellen zerschlagen

Rekord-Ransomware #LockBit zerschlagen: Ende einer Ära!

Ein sehr positiver Beitrag von Carsten Meywirth – Direktor Cyberkriminalität des Bundeskriminalamts

Heute kam es nach monatelangen Ermittlungen zum Durchbruch: LockBit, die seit Anfang 2022 aktivste — und nach eigenen Angaben „älteste, internationale Ransomware der Welt“ — ist Geschichte.

Die Gruppierung hinter LockBit hat allein in den vergangenen beiden Jahren über 2.200 Unternehmen und Institutionen erpresst — die Dunkelziffer dürfte noch viel höher liegen.
 
 
Strafverfolgungsbehörden aus zehn Nationen, darunter das #LKA #Schleswig-Holstein, die #Staatsanwaltschaft #ZAC in #Köln und das #Bundeskriminalamt, haben unter Federführung der National Crime Agency (#NCA) und koordiniert von #Europol die Infrastruktur von #LockBit ausgehoben und nachhaltig zerschlagen.

Im Rahmen der Operation #Cronos wurden zwei Personen festgenommen und drei internationale Haftbefehle erlassen.

Über 200 Krypto-Konten, die im Zusammenhang mit LockBit stehen, wurden eingefroren.

Die technische Infrastruktur der #Ransomware befand sich auf 34 Servern in den

– #Niederlanden,

– #Finnland,

– #Frankreich,

– #Schweiz,

– #Großbritannien,

– #USA,

– #Australien

und #Deutschland.

Sie wird nun — samt den 14.000 Nutzeraccounts — von den Strafverfolgungsbehörden kontrolliert.
 
Die Spuren führen zurück bis ins Jahr 2019, als die Täter erstmals ihre Ransomware #ABCD einsetzten.

Sie zeigten sich außerordentlich innovationsfreudig und entwickelten die Variante über die Jahre weiter zu

– #LockBit,

– #LockBit 2.0 und

– #LockBit 3.0. Daneben entwickelten sie eigene Tools und rekrutierten aggressiv neue Affiliates in der Underground Economy.

Auch mit dem wohl ersten „Bug-Bounty-Programm“ in der Geschichte der #Cybercrime, bei dem eine Million Dollar Belohnungen für neue #Exploits ausgelobt wurden, sorgte LockBit für Schlagzeilen.

Ebenfalls geht die sogenannte Triple Extortion — eine Vorgehensweise, bei der die Täter ihren Lösegeldforderungen mit zusätzlichen #DDoS-Attacken Nachdruck verleihen — auf LockBit zurück.
 
Gute Nachricht für alle Geschädigten:

Die Kolleginnen und Kollegen aus Japan konnten ein #Decryption-Tool entwickeln, mit denen sich mittels der LockBit 3.0 Ransomware verschlüsselte Dateien wiederherstellen lassen.

Der Link folgt in den Kommentaren.

Quelle —> https://www.linkedin.com/posts/carstenmeywirth_lockbit-zac-cronos-activity-7165671051304153088-rkjt?utm_source=share&utm_medium=member_ios

#cybercrimedoesnotpay

Kommentare

Zum Decrytion-Tool: https://www.nomoreransom.org/en/decryption-tools.html

Alice Weidel und AfD werden langsam langweilig…

Wie Weidel & Co. Dich steuern wollen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wer sich die Reden von Alice Weidel & Co anhört und nur einmal über die Strategie nachdenkt, die dahintersteckt, merkt recht schnell, dass es an Substanz fehlt. 

Und nur einfältige Menschen übernehmen dies dann. 

Übrigens ist dies auch bei Trump nichts anderes.

Welche Strategie steckt dahinter? 

Zum einen will Weidel immer Hetze und Neid schüren, also den Zuhörer auf die Emotionsebene holen.

Denn nichts ist dann einfacher, dem Wähler den klaren Kopf zu rauben.

Zum anderen wird ein Spiel betrieben, bei dem der Zuhörer gedanklich fixiert wird. 

Denke nicht an einen rosa Elefanten. Denke auch nicht an einen grauen Elefanten.“

Weidel betreibt das Spiel nicht ganz gleich, sondern perfide ähnlich.

Weidel und ihre Partei hetzen über Flüchtlinge (Kopftuchträger, Messerwerfer usw). Und die AfD-Aktivisten suchen Storys über

– Kriminelle

– Sexuelle Belästigung.

Wenn feststeht, dass diese Geschichten nicht einwandfrei von einem Deutschen verübt wurden, wird diese Story im Netz tausendfach geteilt.

Und es werden auch genug Stories im Netz verteilt, die es nie gegeben hat.

„Du kannst in einer Sekunde nur an eine Sache denken. Nur an eine Sache. Ein zweiter Gedanke wird nach hinten verdrängt.“

Ziele dieser Strategie sind

– dem Zuhörer laufend mit der „Gefahr“ Ausländer zu fesseln,

– und die Gegner der AfD damit zu beschäftigen, dass die Ausländer nicht so schlimm sind bzw. eben den Gegenbeweis immer wieder anzutreten. Dies bindet viel Energie, so dass die wirklich wichtigen Punkte ausser Acht gelassen werden.

Hetzstrategie wurde auch von CDU durch Merz übernommen

Wörter wie Pascha, Sozialtourismus, Bürgergeld-„Faulenzia„ wurden besonders durch Merz benutzt. Merz hat die AfD-Strategie versucht zu kopieren. 

Erfolge der Bundesregierung – z.B. die Energiesicherheit unabhängig von Russland nach dem russischen Angriffskrieg sicherzustellen – wurden dadurch meisterhaft weggeschwiegen.

Auch das Heizungsgesetz, das von irgendeinem Politiker in der Rohvesion als Entwurf vorhanden war, wurde sofort zerlegt. Es war ja eigentlich noch ein Rohentwurf.

Schaut man sich den Stimmenzuwachs bei der AfD an, dann ist feststellbar, dass jede populistische Äußerung der CDU dazu führte, dass die AfD mehr Stimmen erhalten hatte.

Die CDU hatte es durch ihr Verhalten (Merz, Linnemann und Spahn) erreicht, dass der Wähler auch nur noch mit Emotion entscheidet.

– Neid auf Bürgergeldempfänger

– Hetze „Sozialtourismus“ auf ukrainische Bürgergeldempfänger

– Geschichten über Kriminelle

– Macho-Verhalten von Ausländern

Das sind und waren die Schwerpunkte, auf die die CDU die Wähler fokussiert hat.

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Wie kann man als Wähler wirklich die wichtigen Punkte selektieren und dann entscheiden, welche Partei die Richtige ist?

Eigentlich recht einfach. Man braucht ein Blatt Papier, so wie bei einem geplanten Einkauf. Wer ohne Einkaufsliste hungrig zum einkaufen geht, kennt das Ergebnis: Der Einkaufswagen ist voller, als gewollt und die wichtigen Dinge vergisst man auch mal.

Beim Einkaufen ja nicht ganz so tragisch, denn man kann ja nochmals einkaufen gehen.

Bei einer Wahl ist dies jedoch folgenreicher!

Deshalb wäre es sinnvoll, eine Liste anzufertigen, was für einen wirklich wichtig ist.

Hier einige Beispiele:

– Arbeitsplatz

– Gesundheit

– Frieden 

– Bestehen der Europäischen Union

– Gendern

– Rente 

– Finanzielle Sicherheit auch in Notsituationen durch persönlichen Versicherungsschutz

– Finanzielle Sicherheit auch in Notsituationen durch staatliche Hilfe (Sozialhilfe)

– Finanzielle Hilfe durch Aufstockung des Lohns, wenn der Lohn zu gering ist durch Bürgergeld (Arbeit muss sich lohnen)

– Bildungspolitik, kostenfreies Bildungsangebot für Alle

– Straßen- und Verkehrssicherheit (Sichere Straßen, sichere Brücken)

– Pünktlichkeit von Zug und anderen Verkehrsmitteln

– Internetzuverlässigkeit

– Pflegeabsicherung

– Pflegesicherheit durch Pflegedienst

– Verfügbarkeit von Handwerkern

– Ausreichendes Warenangebot

– Weniger Kriminalität (Wann hatten Sie selbst eine kriminelle Bedrohungslage)?

– Schutz des Eigentums (Wann hatten Sie selbst eine Bedrohung Ihr Eigentum zu verlieren?

– Sexuelle Belästigung (Wann wurden Sie selbst schon einmal oder öfters von welchen Personen körperlich sexuell belästigt?, wann wurden Sie sexuell „angemacht mit Worten“?)

Sicherlich gibt es noch viele andere Punkte.

Eine Liste über diese Punkte zu fertigen ist der erste Schritt.

Als zweiten Schritt sollten dann einmal vielleicht fünf Prioritätengruppen erstellt werden. In jeder Gruppe dürfen dann jeweils nur 20 % der gesammelten Wünsche berücksichtigt werden.

Und was ist dann wohl die Folge?

Ganz einfach: Du hast Dein persönliches Bewertungssystem und bist nicht mehr fehlgeleitet durch die Szenarienbeschreibungen von AfD & Co.

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