Unterschied #Betreuungsvollmacht und #Vorsorgevollmacht

Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.

Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.

Der Grund ist ganz einfach:

Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.

Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.

Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.

Welche Unterschiede gibt es zwischen:

  • #Bankvollmacht
  • #Vorsorgevollmacht
  • #Generalvollmacht
  • #Unternehmervollmacht ?

Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:

YouTube player

 

Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.

Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.

Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:

  • #Notfallordner für #Beamte
  • unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
  • 45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.

Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

*(inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).

#Betriebsrentenstärkungsgesetz Garantieverbot bleibt im #BRSG

Die Koalitionsparteien haben sich in den den offenen Punkten der #bAV-Reform geeinigt.
Die CSU war zunächst gegen ein Garantieverbot und hatte jetzt dem Garantieverbot zugestimmt.

Somit wird in der NEUEN BAV-Welt keine Mindestgarantie in der betrieblichen Altersversorung vorhanden sein.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können – wenn dies im Tarifvertrag zukünftig beschlossen wird – eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren, wobei es KEINE Auszahlungsgarantie gibt.

Daneben besteht die BISHERIGE betriebliche Altersversorgung weiter!

Es gibt ab 1.1.2018 zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung.

Wie geht es nun weiter?

Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden:

Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.

Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).

#BAV – Betriebliche Altersversorgung Nr. 1

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:

  • die Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung

vorzusorgen.

Als Alternativen bieten sich:

  • freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • private Versicherungen
  • die betriebliche Altersversorgung

an.

Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.

Die Hauptunterschiede sind in:

  • der Steuer
  • der Sozialversicherung
  • Erbrecht / Erbschaftsteuer
  • und ggf. Arbeitsrecht

vorhanden.

Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:

In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.

WICHTIG:

Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!

Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz
Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ein Machtpoker auf Kosten der Arbeitnehmer

Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:

  • sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
  • von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält

kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).

Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.

Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.

In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.

Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.

Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.

Das Problem der Langlebigkeit:

Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.

Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.

Beispiele:

Lebenserwartung: 65-jähriger Mann 

  • 10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
  • 16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
  • 17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
  • 20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
  • 23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)

Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.

Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.

Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.

Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!

Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.

In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.

Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):

  • Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
    Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
    Monatsrente 537,63 €
  • Heubeck Richttafel RT 2005 G:
    Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
    Monatsrente: 465,54 €
  • Generationentafel DAV 2004 R:
    Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
    Monatsrente: 350,14 €

Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.

Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!

Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:

Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.

Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.

Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).

Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.

Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!

 

#Bürgerversicherung Nr.7 – Neue Argumente der SPD

Seit kurzem bringt die #SPD wieder neue Argumente für die #Bürgerversicherung ins Spiel.

Die SPD ist für die Bürgerversicherung und argumentiert damit, dass der Beitrag in der Krankenversicherung zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden soll.

Zunächst hört sich dies plausibel an und würde sicherlich von jedem Arbeitnehmer befürwortet werden.

Tatsache ist jedoch, dass dies für die Arbeitnehmer nur die halbe Wahrheit ist. Fakt ist, dass die SPD die Bürgerversicherung möchte und geschickt das o. g. Argument mit der #Bürgerversicherung verbindet.

Allerdings würde die Bürgerversicherung für alle Arbeitnehmer und Rentner teurer werden.

Wenn es sich um Arbeitnehmer / Rentner handelt, die zur Miete wohnen, würde die Bürgerversicherung zu einer weiteren Mietsteigerung führen. Grund: Die Einführung der Bürgerversicherung soll dazu genutzt werden, dass alle Einnahmen bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt werden – und das ohne Obergrenze (keine Beitragsbemessungsgrenze). 

Der Vermieter müsste also Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen bezahlen. Und in diesem Fall würde der Vermieter die Mehrbelastung auf die Mieten draufschlagen!

Ein Arbeitnehmer, der zur Miete wohnt müsste mit Mietsteigerungen von ca. 13% rechnen!

Wenn der Arbeitnehmer / Rentner selbst Eigentum und Zinseinnahmen oder Zusatzrente von einer privaten Rentenversicherung bezieht, müsste auch hierauf ein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden (ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze).

Letztendlich würde durch die Bürgerversicherung die „Krankenversicherung der Rentner“ wegfallen und der Beitrag in der Krankenversicherung – wie bei einem freiwillig Krankenversicherten – alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung -berücksichtigen.

Neben diesen Verschlechterungen würde durch eine Bürgerversicherung der Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen entfallen.

Da die Leistungen „kraft Gesetz“ festgelegt werden, wäre durch einen fehlenden Wettbewerb die Leistungskürzung sehr schnell umsetzbar.

Nun, auch eine Lösungsmöglichkeit  des „Altenproblems“. 

Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung würde wieder durch eine frühere Sterblichkeit der Rentner entlastet!
Wer dies nicht will, sollte gegen die Bürgerversicherung bei der kommenden Bundestag stimmen.

Für die Bürgerversicherung sind im Übrigen folgende Parteien:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

Gegen die Bürgerversicherung sind:

  • #CDU
  • #CSU
  • #FDP
Bürgerversicherung
Bürgerversicherung – Nein Danke
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.

#Bürgerversicherung Nr. 6 – Kollaps der Bürgerversicherung in Großbritannien

Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!

Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

 

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

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#Bürgerversicherung Nr. 4 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.

In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.

Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.

Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.

Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….

…..ODER….

man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.

Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:

  • Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
  • Zahnersatz: 3,3 Mrd.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)

Darüber hinaus muss der Versicherte bei:

  • Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
  • Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
  • insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)

schon selbst bezahlen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.

Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.

Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.

#Bürgerversicherung Nr. 5 – Wieder das alte System wie in der DDR?

Ein bisschen erinnert die #Bürgerversicherung an die ehemalige #DDR.

Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).

Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.
Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.

Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.

Irgendwie irrsinnig. Oder?

Wenn es nach dem Wahlprogramm von:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

geht, dann soll die Bürgerversicherung kommen.

Weitere Informationen rund um die Fakten zur Bürgerversicherung:

Bürgerversicherung Nr. 1:

#Bürgerversicherung Nr. 1:

Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/02/25/buergerversicherung-nr-1-warum-die-buergerversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-gefaehrlich-waere-2/

Bürgerversicherung Nr. 2:

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/04/buergerversicherung-nr-2-warum-die-buergerversicherung-fuer-mieter-teuer-wird/

Bürgerversicherung Nr. 3:

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/05/buergerversicherung-nr-3-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Bürgerversicherung Nr. 4 – 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Kommt das Betriebsrentengesetz noch 2018 zustande?

#Betriebsrente – #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Und die Gefahren für Rentner bei der Betrieblichen Altersversorgung, wenn das sogenannte Sozialpartnermodell kommt.

Was #Gewerkschaften und #Unternehmensverbände teilweise beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz fordern, ist nicht mehr nachvollziebar.

So wollen beide Gruppen, dass bei Betriebsrenten keine Rentengarantie vorhanden ist. Die Rente kann dann vom Ertrag des Anlagemanagement abhängig sein, nach dem Motto: „Einmal gibts viel Rente und einmal eben weniger.

Für die zukünftigen #Rentner nicht gerade sinnvoll, denn der Durchschnittsrentner muss schon jetzt von seiner #Rente:

– Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge

– und Steuern 

bezahlen. Und der zu versteuernde Anteil wird weiter auf bis zu 100% der Rente ansteigen.

Aus diesen Gründen ist eine weitere unsichere Zusatzrente nach dem sogenannten Sozialpartnermodell für viele Rentner zu gefährlich. Es treibt die Rentner zu einer ungewisse Zukunft bei der Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung.

Wer Rentner ist, hat bei den Gewerkschaften eh keine Lobby.

Einzig die #Versicherungswirtschaft fordert für die Betriebsrente eine Rentengarantie zu behalten.

Ein Lob auf die Versicherungswirtschaft in diesem speziellen Fall!

Wir fordern die Beibehaltung von #Rentengaratieen zum Rentenschutz.

Als Ergänzung ein Artikel aus der Stuttgarter Nachrichten:“
Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten
Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer #Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.
Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.

Fristen für Beratung werden knapp

Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.
Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Für GKV-Versicherte wird es teurer!!!

Zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es aufgrund des Systemunterschieds einen harten Wettbewerb.

Zu gerne möchten #SPD, #Grüne, #Linke und #AFD die #Bürgerversicherung beim Wahlsieg durchsetzen. Die Gründe sind vielschichtig und bei genauerer Betrachtung gefährlich.

Ein Hauptgrund im Wahlkampf die Bürgerversicherung zu fordern ist, dass es sich natürlich gut anhört, wenn „Alle für Einen und Einer für Alle“ da sind. Solidarprinzip gehört natürlich auch in die Gewinnung so mancher Partei.

Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum die eine oder andere Partei (insbesondere Politiker) die Bürgerversicherung möchte.

Leistungsausgaben je Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse steigt ins Unermessliche.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Leistungsausgaben je Versicherten in der einzelnen Altersgruppe.

  • Ein heute 40-Jähriger verbraucht etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages.
  • Ein heute 65-Jähriger braucht schon das 1,5-fache des Durchschnittsbeitrages, also 300 % mehr an Leistungen.

Da der Durchschnitt der Bevölkerung 2015 bei etwa 44 Jahren war und die Bevölkerung pro Jahr um 3 Monate älter wird, ist leicht feststellbar, dass durch die Zunahme der älteren Bevölkerung der Beitrag schnell 3-fach so hoch sein wird.

Das ist jedoch nur ein Teil des Problems der gesetzlichen Krankenkassen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Problem noch massiver.

Interessanterweise gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keine Statistiken über die Leistungsausgaben je Altersgruppe in Abhängigkeit zum Durchschnittsbeitrag (lediglich früher). Auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes gibt es in Bezug auf Beiträge nur eine Übersicht des Beitragssatzes. Und selbst wenn der Beitragssatz stabil bleiben würde, so ist der Beitrag in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen.

Wie löst die private Krankenversicherung das „Problem der Alten“?

Zunächst folgende Anmerkung: Es gibt kein „Problem der Alten“! Denn wir wollen alle älter werden und das gesund oder mit medizinisch guter Versorgung!

Die privaten Krankenversicherungen bilden je Altersgruppe sogenannte Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellung kann man sich wie ein Sparbuch der einzelnen Altersgruppen vorstellen.

Bis 2015 hatten die privaten Krankenversicherungen bereits über 220 Mrd. Euro (ohne Pflegeversicherung) für ihre Versicherten angespart.
Diese Altersrückstellungen gehören nicht den Versicherungen, sondern den einzelnen Altersgruppen.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit ebenso Altersrückstellungen gebildet hätten, müssten die gesetzlichen Krankenkassen heute über 2 Bio. Euro bereits auf der hohen Kante haben.

Angespart wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen als Altersrückstellung kein CENT.


Die fehlende Altersrückstellung wird für die gesetzlichen Krankenkassen zu einem riesigen Problem, wenn immer mehr Versicherte über 55 Jahre werden.


Folge: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen die Leistungen erheblich abbauen. Durch den Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen ist dies jedoch sehr schwierig.


Damit die Leistungen der GKV abgebaut werden können, muss der Wettbewerb verhindert werden. Am Besten wäre es natürlich, wenn es keine private Krankenversicherungen mehr geben würde.

Dann wäre der Leistungsabbau schneller durchführbar.


Ein Schelm der Böses dabei denkt……

Ein Leistungsabbau würde natürlich nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch die Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Krankenkasse entlasten.

In Russland ist beispielsweise durch Leistungseinschränkung und Verschlechterung der medizinischen Versorgung das Lebensalter um rund 5 Jahren zurückgegangen….


Vielleicht ist es auch eines der Ziele, einzelner Parteien oder Politiker hierdurch die Lebenserwartung in Deutschland zu senken und damit die gesetzliche Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.


Liebe SPD, Grüne, Linke und AFD und Politiker:

Das höchste Gut des Lebens ist die Gesundheit, Freiheit und Demokratie!

Ohne Gesundheit ist das Leben schneller vorbei. Deshalb Finger weg von dem Wettbewerb und – NEIN zur Bürgerversicherung!!!

Für Interessierte, die o. g. Zahlen nachschauen wollen:

PKV-Verband: Altersrückstellungen

GKV-Spitzenverband: Link:

Sterbetafelvortrag der deutschen Aktuare: Link

260 #Regionalseiten bei FACEBOOK von #Forum-55plus.de

#Regional #Forum55plus 

Mit rund -260 regionalen FACEBOOK-Seiten und 260 Twitter Seiten – bietet das Forum-55plus.de für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an. Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es somit eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort Bundesland auswählen und dann die Stadt anklicken. Danach nur noch auf der neu öffnenden Seite <gefällt mir> anklicken. 

Ein Hinweis muss beachtet werden:

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten. Hintergrund ist, dass hierdurch zB Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.