Steuerprivileg für Reiche gerechter gestalten: Warum Kapitaleinkünfte endlich fair besteuert werden müssen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.

Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.

Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.

Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre

Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:

Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.

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Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.

Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften

Derzeit werden

Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,

während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.

Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.

Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.

Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze

Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.

Doch das Modell hat mehrere Schwächen:

1. Beitragsbemessungsgrenze:

      •   Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).

      •   Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.

2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:

      •   Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:

      •   Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Das Ergebnis:

Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.

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Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:

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Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %

Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.

Vorteile dieses Modells:

1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:

      •   Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.

      •   Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.

2. Effizienz und weniger Bürokratie:

      •   Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.

      •   Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.

3. Fairness:

      •   Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

      •   Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.

Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes

Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %

1.000: € 250 € 350 € 400 €

10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €

100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €

Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.

Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.

Soziale Abfederung durch Steuererklärung

Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.

Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.

Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.

Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie

Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.

Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.

Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.

Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.

Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

Ein Beitrag von

Rentenexperte Werner Hoffmann

Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Anhören:

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Im Teil 2 geht es auch kurz um die gesetzliche Rentenversicherung.

Teil 1 Berufsunfähigkeitsversicherung

„Einen interessanten Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich heute in der Pfeffeeminzia gelesen.“

Stell dir vor, dein Beruf ist plötzlich Geschichte – sei es durch Krankheit oder einen Unfall. In einem Moment stehst du noch mitten im Arbeitsleben, im nächsten kämpfst du mit Arztbesuchen, Krankenkasse, Arbeitgeber und zig Formularen. Das allein ist schon stressig genug. Doch wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast, wartet noch eine weitere Hürde: der Antrag auf deine BU-Rente. Und dieser Antrag hat es in sich.

Der Papierkrieg beginnt

Der Teufel steckt im Detail:

Du musst deinem Versicherer genau schildern, was du beruflich gemacht hast, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Einschränkungen du hast. Dazu kommen jede Menge Unterlagen – ärztliche Befunde, Berichte, Dokumente. Alles muss akkurat und vollständig sein. Das kostet Zeit und Nerven.

Es gibt sogar Leute, die schon beim Ausfüllen kapitulieren oder irgendwann während des Prüfprozesses einfach nicht mehr reagieren.

Kein Wunder:

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brechen 11 Prozent der Antragsteller das nervenaufreibende Hin und Her mit der Versicherung ab – und verzichten damit auf ihre BU-Rente.

Wie dich Versicherer unterstützen können

Doch nicht alle lassen dich im Regen stehen. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie Kunden unterstützen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.

Manche bieten ein sogenanntes „Teleclaiming“ an – ein Service, bei dem ein Mitarbeiter dich telefonisch durch den Antrag führt.

Andere Versicherer schicken sogar jemanden direkt zu dir nach Hause, um dir zu helfen.

Zusätzlich gibt es Maßnahmen wie feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates über den Bearbeitungsstand und Unterstützung bei Umschulungen oder Wiedereingliederungen in den Beruf.

Besonders hervorgehoben wird die Hannoversche Lebensversicherung, die gute Erfahrungen mit ihrem Hilfsprogramm gemacht hat.

Der Vorteil: Wenn alles richtig eingereicht wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.

Die externe Beratung – dein Joker im Ernstfall

Wenn es brenzlig wird, beispielsweise wenn ein Antrag abgelehnt werden könnte, bieten manche Versicherer auch finanzielle Unterstützung für externe Beratungen an. Unternehmen wie die Hannoversche, Axa oder LV 1871 übernehmen teilweise die Kosten, wenn du dir einen unabhängigen Berater zur Seite holst.

Die Hannoversche zahlt hier sogar bis zu 500 Euro – der höchste Betrag am Markt. Diese Experten können helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, bevor es zur Ablehnung kommt.

Wann du vorsichtig sein musst

BU-Experten warnen jedoch: Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss gut durchdacht sein.

Stellst du ihn zu früh oder mit unvollständigen Informationen, riskierst du nicht nur eine Ablehnung, sondern auch Nachteile bei einer späteren Nachversicherung oder einer Dynamikerhöhung deiner BU-Rente.

Ein häufiger Fehler:

Viele geben im Antrag ihre aktuelle Tätigkeit an, statt die Tätigkeit, die sie zuletzt gesund ausüben konnten.

Beispiel:

Du hast erst im Akkord gearbeitet, wurdest später wegen Rückenschmerzen in eine leichtere Abteilung versetzt und hast am Ende Stunden reduziert.

Für die Prüfung des Anspruchs zählt dein ursprünglicher Beruf, nicht die „Schon-Arbeit“, die du zuletzt gemacht hast.

Wann Experten helfen müssen

In schwierigen Fällen raten viele Experten dazu, frühzeitig einen BU-Spezialisten einzuschalten.

Dieser kennt alle Fallstricke und vertritt deine Interessen gegenüber der Versicherung. Makler können das oft nicht leisten, da ihnen das nötige Spezialwissen fehlt und sie für diese aufwändige Arbeit in der Regel nicht vergütet werden.

Ein BU-Experte hingegen prüft deinen Fall intensiv, bevor du einen Antrag überhaupt stellst – und kann so verhindern, dass du unnötig in die Ablehnung rutschst.

Das schleichende Risiko: Wenn du zu lange wartest

Es passiert häufig, dass Menschen sich über Jahre hinweg mit gesundheitlichen Einschränkungen durchs Berufsleben schleppen und die BU-Rente gar nicht beantragen.

Manche reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in leichtere Tätigkeiten, ohne zu merken, dass sie eigentlich längst berufsunfähig sind. Das Problem:

Wenn du dich Stück für Stück „anpasst“, sieht die Versicherung möglicherweise keinen Anlass für eine BU-Rente.

Der Antrag muss dann beweisen, dass du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst – nicht erst seit gestern, sondern ab dem Zeitpunkt, als es wirklich kritisch wurde.

Fazit: Hol dir rechtzeitig Unterstützung

Ein BU-Antrag ist keine Kleinigkeit.

Wenn du Fehler machst, riskierst du im schlimmsten Fall deine Rente.

Deshalb gilt: Je komplizierter dein Fall, desto wichtiger ist es, Experten hinzuzuziehen. Viele Versicherer bieten bereits Unterstützung an – nutze sie. Und wenn es wirklich kompliziert wird, zögere nicht, dir professionelle Beratung zu holen. Dein Anspruch auf BU-Rente könnte davon abhängen.

Teil 2 Erwerbsminderungsrente

So holst du das Beste für dich heraus!

Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, solltest du nichts dem Zufall überlassen.

Der Weg dorthin ist oft lang und kompliziert, und es gibt viele Details, die du beachten musst, um nicht leer auszugehen.

Hier sind die wichtigsten Grundsätze, die dir helfen, alles richtig zu machen.

1. Hol dir professionelle Unterstützung

Natürlich könntest du dich an den kostenfreien Versicherungsältesten deiner Gemeinde, den Rentenantrags-Service oder die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aber stell dir das wie einen Steuerfall vor: Du würdest doch auch nicht den Finanzbeamten fragen, wie du Steuern sparen kannst, oder? Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein ist hier viel eher dein Ansprechpartner – und genau so ist es bei der Erwerbsminderungsrente.

Für deinen Rentenantrag gibt es Experten, die sich wirklich auskennen:

   •   Unabhängiger Rentenberater:

Dieser Profi hat sich darauf spezialisiert, dich durch den Antragsdschungel zu begleiten und kennt alle Kniffe, um deinen Antrag optimal zu gestalten.

   •   Fachanwalt für Sozialrecht: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn du gegen eine Ablehnung vorgehen musst, ist ein Fachanwalt Gold wert.

   •   Experte für betriebliche Altersversorgung: Wenn du zusätzlich eine Betriebsrente hast, benötigst du einen Rentenberater mit Zusatzqualifikation, zum Beispiel einen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“. Dieser kennt sich nicht nur mit der gesetzlichen Rente aus, sondern auch mit deiner betrieblichen Altersvorsorge und sorgt dafür, dass du keine Ansprüche verlierst.

2. Prüfe den Schwerpunkt des Beraters

Bevor du dich für einen Rentenberater entscheidest, solltest du genau nachfragen, ob er sich auch mit Erwerbsminderungsrenten auskennt. Nicht jeder Rentenberater ist auf alle Themen spezialisiert. Manche konzentrieren sich auf Altersrenten oder bestimmte Versorgungsbereiche und haben weniger Erfahrung mit den Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente.

Ein Experte für Erwerbsminderungsrenten weiß, worauf es ankommt:

   •   Fragen zur gesundheitlichen Beurteilung: Hier kommt es auf Details an. Wie wird deine Erwerbsfähigkeit eingeschätzt? Was steht in den Gutachten, und wie kannst du dich bei Unklarheiten absichern?

   •   Nachweise und Unterlagen: Fehlende Dokumente oder ungenaue Angaben sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Ein guter Berater sagt dir genau, was du brauchst.

   •   Vermeidung von Fehlern: Der Berater hilft dir, typische Fehler zu vermeiden – etwa falsche Zeitangaben oder das Weglassen relevanter Fakten.

Fazit: Qualität vor Zeitdruck

Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist ein komplexer Prozess.

Mit einem Profi an deiner Seite bist du besser vorbereitet und hast deutlich bessere Chancen, dass dein Antrag bewilligt wird. Also: Nimm dir die Zeit, den richtigen Rentenberater auszuwählen – es lohnt sich.

Im nächsten Teil erfährst du, welche Schritte du gehen musst, um dich optimal vorzubereiten und welche Unterlagen du frühzeitig zusammensuchen solltest. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

Teil 3: Vorbereitung ist alles – So machst du deinen Rentenantrag startklar

Nachdem du nun weißt, warum ein Experte wichtig ist und worauf du bei der Wahl eines Rentenberaters achten solltest, geht es jetzt ans Eingemachte: Wie bereitest du dich optimal auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente vor? Hier sind die entscheidenden Schritte, damit dein Antrag nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend ist.

1. Sammle alle relevanten Unterlagen

Ein vollständiger Antrag steht und fällt mit den richtigen Nachweisen. Je besser deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dokumente:

   •   Ärztliche Gutachten und Befunde: Hole dir alle aktuellen und älteren ärztlichen Berichte. Diese dokumentieren, wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt hat.

   •   Berichte von Klinikaufenthalten: Falls du in der Vergangenheit stationär behandelt wurdest, solltest du alle Entlassungsberichte einreichen.

   •   Arbeitgeberbescheinigung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, welche Tätigkeiten du ausgeführt hast und wie sich deine Einschränkungen ausgewirkt haben.

   •   Rehabilitationsberichte: Falls du an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hast, ist der Abschlussbericht entscheidend, um zu zeigen, ob und wie sich deine Arbeitsfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat.

2. Beschreibe deinen Berufsalltag detailliert

Viele Anträge scheitern, weil nicht klar wird, welche Aufgaben du in deinem Beruf wirklich hattest und warum du diese nicht mehr ausführen kannst. Daher solltest du genau beschreiben:

   •   Wie sah dein typischer Arbeitstag aus?

   •   Welche körperlichen oder geistigen Anforderungen waren nötig?

   •   Gab es besonders belastende Aufgaben?

Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr stundenlang Auto fahren und Kunden besuchen kann, muss genau schildern, warum Alternativen wie Bürotätigkeiten nicht infrage kommen.

3. Erkläre, warum Umschulungen nicht möglich sind

Die Rentenversicherung prüft oft, ob du statt einer Rente eine Umschulung machen könntest. Du solltest deshalb im Antrag nachvollziehbar darlegen, warum eine Umschulung für dich nicht infrage kommt – sei es wegen gesundheitlicher Einschränkungen, deines Alters oder anderer Gründe.

4. Lasse deinen Antrag gegenlesen

Egal wie gut du vorbereitet bist: Ein zweites Paar Augen hilft immer. Dein Rentenberater oder ein Sozialrechtsexperte sollte deinen Antrag vor der Einreichung prüfen. So vermeidest du Formfehler und unklare Formulierungen, die zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen könnten.

5. Sei auf mögliche Gutachtertermine vorbereitet

In vielen Fällen bestellt die Rentenversicherung eigene Gutachter, um deine Arbeitsfähigkeit zu bewerten. Bereite dich auf diese Termine gut vor:

   •   Sei ehrlich, aber sachlich über deine Einschränkungen.

   •   Erkläre, wie sich deine Beschwerden im Alltag äußern und welche Belastungen dir schwerfallen.

   •   Beschreibe, welche Hilfsmittel oder Unterstützung du benötigst, um den Alltag zu bewältigen.

Fazit: Vorbereitung spart dir Zeit und Nerven

Ein gut durchdachter Antrag und die Unterstützung durch einen Experten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Wenn du rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellst und ehrlich über deinen Gesundheitszustand berichtest, stehen die Chancen gut, dass du nicht lange warten oder mit Ablehnungen kämpfen musst.

Im nächsten Teil schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn dein Antrag dennoch abgelehnt wird und welche Schritte du einleiten solltest, um erfolgreich Widerspruch einzulegen. Denn auch hier gilt: Aufgeben ist keine Option!

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Und bald geht die Hetze gegen Bürgergeldempfänger wieder los!

Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen…
Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein……
Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!

Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.

Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).

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Zum Vergleich:
Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €


Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.


Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!

Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.

Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,

abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!

Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.

Und wer bezahlt dies?

Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.

Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.

Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!

Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.

Ein Mindestlohn von 12,41 € ist Sklavenhaltung!

Ich bin kein Linker!

Sondern Rentenexperte!

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Versuchen Sie nur einen Monat mal vom Bürgergeld zu leben.

Von 563 Euro (+Wohnungsmiete begrenzt auf 500 Euro/45qm beim Alleinstehenden, wobei Strom, Telefon etc auch durch 563 gedeckt werden muss!

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Bürgergeld als Sündenbock: Wie Milliardenverluste durch Steuerhinterziehung verschleiert werden!

Ein Beitrag von

Jan Bredack

In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.

Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?

Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.

Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.

Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.

Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.

Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.

Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.


Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.

Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!

Eine 4-köpfige Familie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.

Hungernde Kinder? Sollen doch zur Tafel gehen!“ – CSU zeigt ihr wahres Gesicht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Können doch zur Tafel gehen“: Wirbel um Satz von CSU-Kandidatin

SPD kritisiert Äußerung als „herzlos und kalt“ 

Kritik kam auch von der bayerischen SPD. Die Aussage der Würzburger CSU-Direktkandidatin sei „herzlos“, erklärten die Sozialdemokraten in einer Pressemitteilung.

SPD-Sozialexpertin Doris Rauscher sieht darin eine „unglaubliche Kälte gegenüber der Not bedürftiger Kinder und eine groteske Auffassung von Sozialstaat“.

Kinder seien nicht schuld daran, wenn ihre Eltern kaum finanzielle Mittel hätten, so Rauscher: „Jedes Kind hat das Recht auf faire Chancen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Es ist unsere Aufgabe als Politik, genau dafür zu sorgen.“ 

Behr: „Äußerung verdreht und aufgebauscht“ 

Gegenüber BR24 wehrt sich CSU-Landtagskandidatin Behr gegen die Kritik an ihrer Aussage. Sie sei „verdreht und aufgebauscht“ worden. 

Ihre Äußerung sei bei der Diskussion um das Bürgergeld gefallen. Sie habe zuvor vorgerechnet, dass eine Familie ohne Einkommen mit drei Kindern aktuell über 2.200 Euro monatlich netto „und damit als Taschengeld“ übrighabe, da alle anderen Alltagskosten wie etwa Miete und Heizung vom Staat übernommen würden. Ihre Äußerung, dass die Kinder ja zur Tafel gehen könnten, sei eine Betonung des Faktes gewesen, dass diese Familien ja zudem noch Anspruch darauf hätten, sich Lebensmittel von der Tafel zu holen. „Die Tafel kommt also noch obendrauf!“ 

CSU-Kandidatin: „Verletzende Lüge im Wahlkampf“ 

Die Äußerung sei ihr zwar „rausgerutscht“, jetzt werde ihr aber „etwas in den Mund gelegt und aus dem Zusammenhang gerissen! Mir ging es um den Missbrauch von Sozialleistungen (…). Und jetzt tut man so, als ob ich gesagt hätte: ‚Die armen, hungrigen Kinder sollen zur Tafel gehen'“.

Dass der Tafelverein eine solche Äußerung kritisiere, sei verständlich. Dabei handele es sich aber eben um eine Lüge, die sie sehr verletze: „Es ist Wahlkampf.“ Behr steht nach eigenen Worten indes „voll und ganz hinter den Tafeln“. Sie habe dreimal ehrenamtlich bei der Tafel mitgearbeitet und setze sich auch dafür ein, dass die Tafeln mit Lebensmittel bestückt würden.

Dass ihre Äußerungen mit einem Raunen des Publikums goutiert worden sind, hätte sie nicht mitbekommen, meint die CSU-Landtagskandidatin.

Merz will Alte, Arme, Kranke, Kleinrentner aufs Land schicken!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Merz will den Wohnungszuschuss pauschalieren.

Populismus wieder einmal pur!

Bei der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms ist mir schlecht geworden.

Nein, ich bin davon nicht selbst betroffen!

Aber was Merz und Söder hier vorstellen, ist perfide!

Merz will die Wohnungsmietzuschüsse pauschalieren.

Was das genau bedeutet, wird dann klar, wenn man die Details betrachtet.

Wer bekommt Wohnungszuschüsse?

  1. Sozialhilfeempfänger
  2. Bürgergeldempfänger
  3. Aufstocker, also Arbeitnehmer mit sehr geringem Einkommen (z.B. Teilzeit, Mindestlohn)
  4. Arbeitnehmer mit geringen Einkünften
  5. Rentner mit einer Rente von bis zu 1.300 bis 1.500 Euro

Welche Auswirkung hätte dies?

Die Menschen aus Gruppe 1 und Gruppe 2 müssten auch auf begrenzte Angebote zurückgreifen. Behinderte müssten beispielsweise ohne Behindertenwerkstätten, ohne Ärzte zurechtkommen. Auch andere Leistungen sind im Landbereich nicht vorhanden.

Zu 3 und 4. Aufstocker sollen also weiter weg ziehen vom Arbeitsplatz und auch Fahrzeiten von täglich 3 bis 4 Stunden in Kauf nehmen. egal ob Teilzeit oder alleinerziehend!

Zu 5. Rentner:

Rentner, die ihr Leben lang an einem Ort gewohnt haben und gerade im Alter möglichst die Infrastruktur brauchen, sollen ins Land abgeschoben werden!

Im Landbereich ohne Krankenhäuser, weniger Pflegeheime, keine Fachärzte.

Mir fällt da nur ein Kommentar ein:

Pfui Teufel! Herr Merz, Sie verdienen es nicht Bundeskanzler zu werden.

Sie haben nicht die Demut, die ein Bundeskanzler vor dem Volk brauchen.

Friedrich Merz –

Einkommen: 1 Mio. Euro pro Jahr

Vermögen: ca. 12 Mio. Euro

Die CDU-Bürgergeldgeschichte einmal anders erzählt.

Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt.
Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden

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Friedrich #Merz #CDU #Nebelkerzen

#Bürgergeld #Mindestlohn

Tolle Geldanlage von Merz? Vorsicht vor den Plänen von Friedrich Merz, BlackRock & Co.

Ein Beitrag von

„Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen“

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

– Demokratie der Mitte. Weil Extremflügel das Land zerstören! –

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„Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen“

Ein Beitrag von Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte. Weil Extremflügel das Land zerstören!

Das Merz-Spiel:

Linke-Tasche – Rechte-Tasche!

Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt, vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trick-Spiel von Merz letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

Merz will die notwendigen Investitionen  von Deutschland über den Sparer finanzieren, so dass diese Schulden nicht im Schuldenberg von Deutschland eine Rolle spielen.

Was bedeutet das?

Merz möchte die Sparer ermuntern, ihre Sparbuchgelder für Investitionen anzulegen.

In der Fernsehsendung von Caren Miosga hatte Merz behauptet, dass das Sparbuchvermögen 2,8 Billionen Euro beträgt.

Weiter meinte Merz: wenn nur 10 % für Investitionen genutzt werden könnten, dann wäre dies ein sehr hoher Betrag.

Nach der Sendung hatte ich diese Zahl einmal überprüft.

Das Bundesamt für Statistik hatte im Oktober 2023 ein gesamtes Vermögen von Spareinlagen und Sparbriefe von 531,9 Milliarden Euro ermittelt.

Wenn 10 % davon genutzt werden könnten, dann wären die gerade einmal ein Betrag von 53 Milliarden Euro.

Und dieser Betrag ist nicht gerade besonders hoch für eine ordentliche Investition, so dass auf die Anhebung der Schuldenbremse verzichtet werden kann.

Aber lassen wir zunächst einmal die Aussage von Friedrich Merz mit seinen 2,8 Billionen Euro gelten.

Wie sollen die privaten Spargelder interessant in einem Investitionszuschuss angelegt werden?

Dafür erhalten die Sparer eine Geldanlage mit Mindestverzinsung. Das eingezahlte Kapital soll laut Friedrich Merz immer garantiert sein.

Und so könnte dies organisiert sein:

Für die Einsammlung der Gelder werden mehrere Finanzinstitute tätig, die diese an einen Hauptdealer weiterleiten.

Dieser Hauptdealer bündelt die Gelder und tätigt Investitionen.

Der Vermögensverwalter – zum Beispiel BlackRock – erhält für diese Tätigkeit Depotgebühren, Transaktionsgebühren und zusätzliche Kosten für die Verwaltung der Investitionsprojekte.

BlackRock legt das Geld an, etwa in Abfallwirtschaft, Brücken oder Gefängnisgebäude. Dafür erhält BlackRock Zinsen oder Gewinne.

Ein Teil dieser Gewinne wird für Gebühren einbehalten.

Und sollte eine Investition scheitern?

Kein Problem – der Staat haftet mit Mindestzins und Kapitalsicherung.

Moment mal! STOP!

Der Staat – das sind doch wir!

Wir zahlen als Steuerzahler die Zinsen und haften für die Verluste.

Von der linken Tasche geht’s in die rechte Tasche.

Wenn etwa die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. Renditen erwirtschaften und steigern. Aber wie?

Nun, da gibt es ein paar sogenannte betriebswirtschaftliche Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

•   Abwasserleitungen werden seltener erneuert.

•   Kläranlagen werden weniger gebaut.

•   Politische Auflagen werden reduziert. Da der Staat ja für die für Verluste haftet, wenn BlackRock & Co. Verluste machen, werden vielleicht Umweltauflagen einfach mal abgeschwächt.

Ist das aus der Luft gegriffen und reine Fantasie?

Sicherlich nicht.

In Großbritannien führte die Privatisierung der Abfallwirtschaft zu Stränden voller Klopapier und Fäkalien, weil die noch intakten Kläranlagen die Menge des Abwassers nicht mehr reinigen konnten.

Auch in Deutschland gibt es Beispiele, die deutlich machen, was bei einer Auslagerung und Umwandlung in einer Teilprivatisierung passieren kann.

Seit der Bahnreform 1994 wurden über 5.400 Kilometer Schienenstrecken stillgelegt!

Tja. Und wie oft kommen Züge unpünktlich?

Und durch die Privatisierungswelle von Krankenhäusern stehen heute einige Kliniken vor dem Kollaps.

Privatisierungen sind kein Mittel, um die Schuldenbremse einzuhalten!

Wer das nicht erkennt, muss wohl für Merz sein.

Merz versucht, staatliche Institutionen zu privatisieren. Doch die Nachteile zahlen wir als Verbraucher und Steuerzahler.

Die CDU will mit Merz also ein Sparprodukt entwickeln, das eine Mindestverzinsung bietet und eine Kapitalauszahlung garantiert ist. Dafür sollen dann vielleicht auch zusätzlich wie früher bei Riester Zulagen gezahlt werden, was jedoch noch völlig offen ist.

Offen ist auch, wann die Rückzahlungen jeweils möglich sind. Ist das genauso schnell möglich, wie bei einem Sparbuch? Oder gibt es längere Wartezeiten?

All dies ist noch offen und wird nicht kommuniziert.

Schaut man sich das Sparvermögen an, das der sogenannte Mediansparer auf dem Sparbuch hat, dann ist dies ein Betrag von gerade einmal 6300 Euro.

Als Mediansparer bezeichnet man den Sparer, der genau in der Mitte liegt. 50 % haben mehr Sparvermögen und 50 % haben ein geringeres Sparvermögen.

Interessant ist die Aufteilung des Sparbuchvermögens. So haben 20 % der Bevölkerung gerade einmal bis zu 500 Euro auf dem Sparbuch. 20 Prozent bis 40 % der Bevölkerung haben nicht mehr als 2000 Euro auf dem Sparbuch.

40 bis 60 Prozent der Bevölkerung haben 6000 Euro auf einem Sparbuch und 60 bis 80 Prozent der Bevölkerung haben bis zu 20000 Euro dort geparkt.

Nur die oberen 80 bis 100 Prozent der Bevölkerung liegen darüber.

Ein Merz-Blackrock & Co.-Fonds macht also nur für die Bürger Sinn, die zu den oberen 80 Prozent der Bevölkerung gehören. Und hier liegt der nächste Knackpunkt!

Die oberen 80 Prozent legen dann Geld in dem Merz-Blackrock & Co.-Fonds an, erhalten eine Mindestverzinsung und eine Garantie auf ihr gezahltes Kapital.

Als Folge der Privatisierungsinvestitionen müssen jedoch alle Bürger unter dieser Konstruktion leiden.

Mit der Unpünktlichkeit der Bahn und dem Rückbau der Gleisstrecken müssen auch nur die Menschen leiden, die auf die Bahn angewiesen sind.

Sehr gut Verdienende und Vermögende nutzen auch seltener die Bahn.

Und wenn solche Investitionen nicht gut gehen, dann bezahlt der Staat die Garantie und diese Garantie müssen dann alle Steuerzahler mittragen.

Für Vermögende kann es eine gute Geldanlage sein, wenn die Investition gut geht.

War es eine Fehlinvestition, dann zahlt ja der Staat und somit jeder Steuerzahler.

Über 80 Prozent der Bevölkerung tragen dieses hohe Risiko mit.

Je nach Investition kann das Risiko auch sehr hoch sein.

Nehmen wir einmal an, Friedrich Merz fällt es ein, die Forschung der Kernfusion mit solch einem Merz-Spar-Produkt über Blackrock & Co. Zu finanzieren.

Wissenschaftler sehen den Erfolg, dass mehr Energie herauskommt, als man hineinsteckt, als sehr gering an.

Positiv denkende Forscher, die mit Kernfusion auch Ihren Lebensunterhalt verdienen, gehen davon aus, dass die Forschungsergebnisse frühestens in 25 bis 35 Jahren abgeschlossen sind.

Kommt dann die eierlegende Wollmilchsau heraus, dann daurt es nochmals rund 10 bis 15 Jahre, bis die ersten Kernfusionsreaktoren fertig sind.

Wie gesagt: Das ist eine positive Einschätzung.

Wird so ein Projekt eine Pleite, dann bekomme ich als Sparer zwar mein Geld mit einer Mindestverzinsung wieder, allerdings bezahle ich diesen Ausfall wieder über meine Steuern.

Und Sparer, die nur 20000 Euro auf der hohen Kante haben, weil man eine Reserve vielleicht für ein neues Auto mal benötigt, können es sich nicht leisten, in diesem Merzfonds einzuzahlen.

Zumal man bei so einer Produktart auch nicht jeden Tag einfach ein- und aussteigen kann.

Es gibt bei dieser Idee bei der Umsetzung nur ein paar Gewinner.

Für die meisten Bürger wird es als Steuerzahler und Verbraucher eher ein Drauflegegeschäft.

Gewinnen können hierbei die oberen 10 bis 20 Prozent der Sparer, aber auch nur dann wenn die Investitionen erfolgreich werden!

Wer auf jeden Fall gewinnt ist BlackRock & Co..

Ja.

Und natürlich setzt sich damit Friedrich Merz ein Denkmal.

Positiv oder negativ? Das wird sich erst später herausstellen!

Die ganze Idee ist für Deutschland falsch! 

Sinnvoller wäre, wenn die Bürger attraktive Konditionen für Sparbriefe und Finanzierungschätze erhält und der Staat selbst dann die Investitionen steuert und durchführt.

In meinen Augen würde Merz die Zukunft von Deutschland an Blackrock & Co. verkaufen!

Ehrlicher wäre es ohne Bilanztricks die Schuldenbremse auf 80 Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzupassen!

Damit würden wir uns im Durchschnitt der EU bewegen und haben ausreichend Spielraum für Investitionen.

Ich möchte hier jedoch noch zwei Punkte anmerken.

Erstens:

Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind als Produkt eigentlich nicht so schlecht gewesen. Schlecht waren bei den beiden Produkten die extrem hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten, die so mancher Anbieter verlangt hat.

Und bei der Riester-Rente waren auch die Fondsprodukte schlecht. Denn wenn beispielsweise die Börse eingeknickt war, mussten die Fonds die angesparten Gelder schnell in schlecht verzinste Kapitalanlagen umdecken. Dadurch war bei so mancher Riester-Rente dann nur so viel herausgekommen, wie man eingezahlt hatte.

Zweitens:

Den Merz-BlackRock-Euro wie ich ihn jetzt einfach mal nenne, hat nichts mit einer zusätzlichen Altersversorgung zu tun, wie beispielsweise einem Deutschlandfonds, einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente.

Merz will mit seinem Ideenprodukt die Sparbuchvermögen anlocken und mit diesem Geld Privatisierungen durchführen. Er frisiert damit die echte Schuldenhöhe. Denn diese Gelder kommen dann nicht vom Staat, sondern von den Sparbucheigentümern.

Nur wenn die Investition Schiffbruch erleidet, haftet der Staat und dann dadurch jeder Steuerzahler.

Und natürlich auch indirekt die Bürger, die soziale Leistungen erhalten.

Denn je weniger Geld der Staat zur Verfügung hat, desto mehr besteht die Gefahr, dass Kürzungen bei den Sozialleistungen stattfinden!

Wäre Deutschland ein Unternehmen, dann müsste bei dieser Art von Um-Die-Ecke-Finanzierung eine Rückstellung in der Bilanz gebildet werden. Dies steht zumindest in Paragraph 249 HGB. Dort heißt es in Absatz eins : „Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

Bitte teile dieses Video mit Deinen Freunden!

Noch ist dieses CDU-Szenario nicht Wirklichkeit – aber es könnte wahr werden.

Teile diesen Film bitte. Vielen Dank.

Wie viele Steuerpflichtige würden von der SPD-Idee profitieren?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)

  • Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
  • 80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
  • Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen

Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.

Knapp 97% würden entlastet werden.
Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren.
Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen.
Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für

  • mehr Zufriedenheit
  • und senkt somit die Unzufriedenheit
    und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!

Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen.
Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.

——-

Kommentar von

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.

—-

Hier die Idee der SPD

Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.

Hintergrund der Idee

Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Konkrete Vorschläge

Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.

Einführung der Reichensteuer

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.

Auswirkungen und Kritik

Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.

Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.

Fazit

Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

——-

Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?

Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder

Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

   •   Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.

Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.

Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern

Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:

   •   Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusammengefasst:

   •   Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.

   •   Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.

   •   Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.

   •   Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.

Was eint Putin, Trump und Merz?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ganz einfach: Die fossile Energie!
Kleine Anmerkubg…. Die neue #CDU-#Merz hat das wohl nicht erkannt?!?!????
Oder warum:

  • trat #Jens #Spahn beim Parteitag der #Republikaner in den #USA auf?
  • äußert sich #Merz in der Weise zu #Trump, in dem Merz sagt, er würde mit Trump schon klar kommen?
  • äußert sich Merz einen Tag nach der #Parteispende von Stefan #Quandt (#BMW) zu Verbrennern in der Weise, dass „das #Verbrennerverbot ein Fehler sei, der wieder zurückgenommen werden muss? „
  • sagte #Merz bei der Teilnahme an der #Betriebsveranstdltung von #Enpal „Erkann überhaupt nicht verstehen, warum in Deutschland so wenige #Wärmepumpen (2023) eingebaut werden.
    Fakt war doch, dass Merz vor dem Invest von #Blackrock noch gegen Wärmepumpen gehetzt hatte (2022) und Panik verbreitete, jetzt noch schnell die #Öl- und #Gasheizung zu erneuern, so lange das noch geht. #Söder und #Aiwanger machten da ebenso noch mit.
    Merz macht da genauso zu 1000% mit beim #Bashing #gegen
  • #Grüne,
  • #erneuerbare #Energie
  • #Contra Atomkraftwerke
    Merz ist und bleibt ein #Lobbyist der fossilen Energie und ist heute immernoch ein geistiger BlackRock-Mitarbeiter.
    Und als #Wirtschaftsanwalt weiß er ganz genau, wie man durch die #Nebelkerzen z.B.
  • #Bürgergeld
  • #Migration
    von den wesentlichen Zielen, die er für BlackRock hat:
  • #Atomkraftwerke
  • #fossile #Energie (also auch #Investment aller Fossilsparten)
  • Schwächung der #gesetzlichen #Rentenversicherung, damit diese dann als #Endziel #privatisiert wird.
    Das wäre dann für BlackRock der nächste große Wünsch-Dir-Was- Erfüllungsbraten!

Und warum #Blackrock plötzlich #Nebelkerzen-Werbung über

  • #Krebsforschung
  • #Miniinvestments in #Wärmepumpen publiziert,
    ist auch klar.
    BlackRock betreibt positive #Imagepflege.

———

Vereint für den Klimawandel, getrennt nachher abkassieren. Und damit es nicht so auffällt, einfach ein paar Nebelkerzen zünden.

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