Werner Koller Ökonomie / Politische Philosophie / Wirtschaftsrecht.
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Es hält sich sowohl in der Politik wie auch in manchen Kommentaren zu meinen Beiträgen hartnäckig der Mythos, dass Bürgergeldbezug besser wäre als zu arbeiten. Nein, ist es nicht.
Es gibt auf Basis der aktuellen Rechtslage schlicht keine Konstellation, nach der es für Bürgergeldbezieher ökonomisch nicht sinnvoller wäre, eine Arbeit auch zum Mindestlohn aufzunehmen.
Quelle: S. Unten *
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Ein Kommentar von
dieses ist aber verschwindend wenig Staatsbetrug im Vergleich zu den Nadelstreifenbetrügern, zudem fließt das Geld dieser Leute zeitnah wieder in den Wirtschaftsprozess von Lebensmittel, Kleidung usw., wo der Staat min. mit 60% wieder dabei ist! Die Nadelstreifenbetrüger verbringen das Geld eher in Steueroasen ….
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Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
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Der echte #Sozialschmarotzer bleibt nicht nur unbehelligt, sondern wird von der #Lobby #umgarnt und hofiert. Lobby und Sozialschmarotzer (Steuerverkürzung Steuerhinterzieher) Beide haben eine Zweckbeziehung. Der #Neoliberalismus ist das Mittel zum #Selbstzweck und als Argumente gelten Wörter wie
100 % #Bürokratieabbau
kein #Lieferkettengesetz
maximale #Steuerfreiheit für Konzerne
„Eigenverantwortung“ für die Kleinen, #Schlupflöcher für die Großen
Wachstum um jeden Preis, egal wer dafür zahlt
Freiheit nur für jene, die es sich leisten können
fordert die Abschaffung von Mindestlohn oder reduziertem Mindestlohn für ausländische Arbeitskräfte bzw. in der Landwirtschaft
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Ein Kommentar von
Bernd Korthaus.
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Zitat: Quelle: S. Unten**
Der wirtschaftlich denkende Mensch wird auch „homo oeconomicus“ genannt (= rationaler, eigennütziger Nutzenmaximierer). Besonders in der Konstellation „Paar“ wird deutlich, warum manche sagen „Warum soll ich täglich 8 Stunden arbeiten, um nur 348 Euro mehr zu haben im Monat? Dann lieber Netflix oder nebenher schwarz.“ Isso.
Die Frage ist, ab wann „lohnt“ es sich wirklich, die Couch zu verlassen? Das wäre eher wenn der Arbeitende doppelt so viel verdient. Das bedeutet im Umkehrschluss, das Bürgergeld müsste gesenkt werden oder das Mindesteinkommen erhöht werden, oder beides gemeinsam als Kompromiss.
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Eine Antwort vonWerner Hoffmannzum Kommentar vonBerndKorthaus
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Der Mensch ist weit mehr als der oft zitierte homo oeconomicus. Ja, wir streben nach Verbesserung, Sicherheit, vielleicht auch nach „mehr“. Aber den Menschen allein auf den rationalen, eigennützigen Nutzenmaximierer zu reduzieren, greift viel zu kurz. Wir sind auch zutiefst soziale Wesen – homo socialis – die Bindungen suchen, Verantwortung übernehmen und Sinn im Miteinander finden.
Das Argument „warum arbeiten, wenn am Ende nur 348 € mehr bleiben?“ verkennt genau diesen Punkt: Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern Teilhabe, Selbstwirksamkeit, soziale Anerkennung. Wer den Menschen nur ökonomisch denkt, entwertet alle immateriellen Faktoren, die unser Leben prägen. Wir sind keine Kalkulationsmaschinen – wir sind Beziehungswesen.
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Eine weitere Antwort von
Josefina Bajer
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Zitat: ***
Bernd Korthaus, alle politischen Entscheidungen bauen auf eben diesem falschen Wirtschaftsdenken. Es ist mitnichten so, dass diese Theoreme keinen Einfluss hätten.
Und es ist ein neolibertäres Denken, dass Menschen pur aus Egomanie handeln.
„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.
Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.
Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.
Verstehe ich Sie richtig?
Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „
Carsten Linnemann (CDU):
„Da ging es um die Klimakleber.
Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“
Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:
Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.
Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.
▪️ Jens Spahn für Wirtschaft ▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“ ▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales
Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.
Warum ist das so?
Ein Beispiel sehen wir oben.
Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.
In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.
Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.
Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.
Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.
Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Zum Vorlesen
AfD und die Hetze mit Halbwahrheiten beim Bürgergeld
Tino Chrupalla, Spitzenpolitiker der AfD, behauptete kürzlich im ZDF, dass 50 % der Bürgergeldempfänger in Deutschland Ausländer seien.
Diese Aussage ist nicht nur inhaltlich ungenau, sondern zeigt einmal mehr das Muster der AfD:
Mit verkürzten und pauschalen Aussagen wird gezielt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gehetzt.
Die tatsächlichen Hintergründe – die eine differenzierte Betrachtung ermöglichen würden – werden dabei bewusst weggelassen.
Die Fakten: Wer bezieht Bürgergeld?
Tatsächlich sind etwa 48 % der Bürgergeldempfänger Ausländer. Diese Zahl allein sagt jedoch wenig aus. Ein erheblicher Teil dieser Menschen ist erwerbstätig, verdient aber so wenig, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Deshalb erhalten sie ergänzend Bürgergeld – genauso wie viele Deutsche in prekären Beschäftigungen.
Auch bei deutschen Bürgergeldempfängern gibt es eine erhebliche Anzahl an Menschen, die sogenannte Aufstocker sind – also Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Allerdings ist die Anzahl der Aufstocker bei den deutschen Niedriglohnempfänger wesentlich geringer, als bei Ausländern.
Doch während diese Gruppe von der AfD meist ignoriert wird, nutzt die Partei jede Gelegenheit, um gegen ausländische Bürgergeldempfänger zu hetzen.
Warum sind viele Ausländer auf Bürgergeld angewiesen?
Arbeitsmarktexpertin Prof. Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärt dazu im ZDF:
„Die Zahl erklärt sich meiner Ansicht nach damit, dass es Menschen sind, denen beim Zuzug viele wichtige Ressourcen fehlen – Sprache, Netzwerke, Informationen, Jobangebote.
Sie müssen oft sehr schnell ihre Herkunftsländer verlassen und haben nicht die Zeit, sich für die (Arbeitsmarkt-)Integration vorzubereiten.“
Ein weiteres wichtiges Argument:
Viele Ausländer haben noch nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Während deutsche Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zunächst Arbeitslosengeld beziehen, haben viele ausländische Arbeitskräfte oder Geflüchtete keine oder nur eine kurze Beitragszeit.
Deshalb landen sie im Falle der Arbeitslosigkeit direkt im Bürgergeld-System.
Der Fall der ukrainischen Geflüchteten: Ein Beispiel für differenzierte Betrachtung
Ein besonders großer Teil der ausländischen Bürgergeldempfänger sind Ukrainerinnen und Ukrainer.
Rund 700.000 ukrainische Geflüchtete sind leistungsberechtigt für Bürgergeld.
Der Grund:
Ihnen wurde 2022 nach der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg sofort ein Anspruch auf Grundsicherung eingeräumt.
Trotz guter Qualifikationen vieler Ukrainer gibt es Hürden bei der Arbeitsmarktintegration:
1. Nachhaltige Integration braucht Zeit
Deutschland verfolgt beim Umgang mit Geflüchteten eine Strategie, die auf Sprache und Bildung setzt. Das heißt: Bevor Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden, sollen sie Deutsch lernen und ihre Qualifikationen anerkennen lassen. Andere Länder wie Polen oder die Niederlande setzen hingegen auf eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, oft in schlecht bezahlte Jobs.
2. Sprachbarrieren erschweren den Arbeitsmarkt-Einstieg
Ukrainisch und Deutsch sind sprachlich sehr verschieden. In Polen fällt es vielen Geflüchteten leichter, da sich die Sprachen ähneln. In Deutschland müssen sie erst eine komplett neue Sprache lernen.
3. Anerkennung von Abschlüssen dauert
Viele ukrainische Berufsabschlüsse sind in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Besonders im Gesundheitsbereich oder in der Pflege gibt es komplizierte Prüfverfahren, die eine Beschäftigung verzögern.
4. Frauen haben es besonders schwer
Zwei Drittel der arbeitssuchenden Ukrainer sind Frauen, viele von ihnen alleinerziehend.
Ohne ausreichende Kinderbetreuung ist es für sie fast unmöglich, eine reguläre Arbeit aufzunehmen.
Die AfD ignoriert all diese Faktoren und reduziert die Debatte auf die einfache, aber irreführende Botschaft:
„Zu viele Ausländer leben vom Bürgergeld.“ So wird gezielt ein Feindbild geschaffen – ohne dabei zu erklären, warum die Zahlen tatsächlich so sind, wie sie sind.
AfD-Rhetorik: Hetze statt Lösungen
Anstatt realistische Lösungen für Probleme auf dem Arbeitsmarkt vorzuschlagen, setzt die AfD auf populistische Stimmungsmache.
Das zeigt sich nicht nur bei der Bürgergeld-Debatte, sondern auch bei Äußerungen anderer konservativer Politiker.
CSU-Politiker Alexander Dobrindt etwa forderte kürzlich, dass ukrainische Geflüchtete zurückgeschickt werden sollten, wenn sie in Deutschland keine Arbeit finden.
Dabei ignoriert er, dass es sich in den meisten Fällen um Frauen handelt, die mit ihren Kindern geflohen sind.
Wie genau diese Mütter ohne Arbeit in eine unsichere Kriegsregion zurückkehren sollen – darauf gibt Dobrindt keine Antwort.
Fazit: Wer hetzt, bietet keine Lösungen
Die AfD versucht mit Halbwahrheiten und verkürzten Aussagen, Stimmung gegen Migranten und Geflüchtete zu machen.
Tino Chrupallas Aussage über die Bürgergeldempfänger ist ein klassisches Beispiel für diese Strategie: Es wird eine hohe Zahl in den Raum gestellt, ohne die eigentlichen Hintergründe zu beleuchten.
Eine sachliche Debatte über den Arbeitsmarkt und Sozialleistungen wäre notwendig – doch die AfD ist daran nicht interessiert.
Stattdessen setzt sie auf Angst, Feindbilder und einfache Antworten auf komplexe Probleme.
Wer das durchschaut, erkennt: Es geht der Partei nicht um Lösungen, sondern um Spaltung.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.
Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.
Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.
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Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre
Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:
Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.
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Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.
Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften
Derzeit werden
Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,
während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.
Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.
Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.
Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze
Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.
Doch das Modell hat mehrere Schwächen:
1. Beitragsbemessungsgrenze:
• Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).
• Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.
2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:
• Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.
3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:
• Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Das Ergebnis:
Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.
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Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:
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Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %
Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.
Vorteile dieses Modells:
1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:
• Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.
• Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.
2. Effizienz und weniger Bürokratie:
• Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.
• Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.
3. Fairness:
• Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
• Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.
Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes
Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %
1.000: € 250 € 350 € 400 €
10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €
100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €
Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.
Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.
Soziale Abfederung durch Steuererklärung
Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.
Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.
Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.
Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie
Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.
Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.
Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.
Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.
Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Zum Anhören:
Im Teil 2 geht es auch kurz um die gesetzliche Rentenversicherung.
Teil 1 Berufsunfähigkeitsversicherung
„Einen interessanten Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich heute in der Pfeffeeminzia gelesen.“
Stell dir vor, dein Beruf ist plötzlich Geschichte – sei es durch Krankheit oder einen Unfall. In einem Moment stehst du noch mitten im Arbeitsleben, im nächsten kämpfst du mit Arztbesuchen, Krankenkasse, Arbeitgeber und zig Formularen. Das allein ist schon stressig genug. Doch wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast, wartet noch eine weitere Hürde: der Antrag auf deine BU-Rente. Und dieser Antrag hat es in sich.
Der Papierkrieg beginnt
Der Teufel steckt im Detail:
Du musst deinem Versicherer genau schildern, was du beruflich gemacht hast, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Einschränkungen du hast. Dazu kommen jede Menge Unterlagen – ärztliche Befunde, Berichte, Dokumente. Alles muss akkurat und vollständig sein. Das kostet Zeit und Nerven.
Es gibt sogar Leute, die schon beim Ausfüllen kapitulieren oder irgendwann während des Prüfprozesses einfach nicht mehr reagieren.
Kein Wunder:
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brechen 11 Prozent der Antragsteller das nervenaufreibende Hin und Her mit der Versicherung ab – und verzichten damit auf ihre BU-Rente.
Wie dich Versicherer unterstützen können
Doch nicht alle lassen dich im Regen stehen. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie Kunden unterstützen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.
Manche bieten ein sogenanntes „Teleclaiming“ an – ein Service, bei dem ein Mitarbeiter dich telefonisch durch den Antrag führt.
Andere Versicherer schicken sogar jemanden direkt zu dir nach Hause, um dir zu helfen.
Zusätzlich gibt es Maßnahmen wie feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates über den Bearbeitungsstand und Unterstützung bei Umschulungen oder Wiedereingliederungen in den Beruf.
Besonders hervorgehoben wird die Hannoversche Lebensversicherung, die gute Erfahrungen mit ihrem Hilfsprogramm gemacht hat.
Der Vorteil: Wenn alles richtig eingereicht wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.
Die externe Beratung – dein Joker im Ernstfall
Wenn es brenzlig wird, beispielsweise wenn ein Antrag abgelehnt werden könnte, bieten manche Versicherer auch finanzielle Unterstützung für externe Beratungen an. Unternehmen wie die Hannoversche, Axa oder LV 1871 übernehmen teilweise die Kosten, wenn du dir einen unabhängigen Berater zur Seite holst.
Die Hannoversche zahlt hier sogar bis zu 500 Euro – der höchste Betrag am Markt. Diese Experten können helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, bevor es zur Ablehnung kommt.
Wann du vorsichtig sein musst
BU-Experten warnen jedoch: Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss gut durchdacht sein.
Stellst du ihn zu früh oder mit unvollständigen Informationen, riskierst du nicht nur eine Ablehnung, sondern auch Nachteile bei einer späteren Nachversicherung oder einer Dynamikerhöhung deiner BU-Rente.
Ein häufiger Fehler:
Viele geben im Antrag ihre aktuelle Tätigkeit an, statt die Tätigkeit, die sie zuletzt gesund ausüben konnten.
Beispiel:
Du hast erst im Akkord gearbeitet, wurdest später wegen Rückenschmerzen in eine leichtere Abteilung versetzt und hast am Ende Stunden reduziert.
Für die Prüfung des Anspruchs zählt dein ursprünglicher Beruf, nicht die „Schon-Arbeit“, die du zuletzt gemacht hast.
Wann Experten helfen müssen
In schwierigen Fällen raten viele Experten dazu, frühzeitig einen BU-Spezialisten einzuschalten.
Dieser kennt alle Fallstricke und vertritt deine Interessen gegenüber der Versicherung. Makler können das oft nicht leisten, da ihnen das nötige Spezialwissen fehlt und sie für diese aufwändige Arbeit in der Regel nicht vergütet werden.
Ein BU-Experte hingegen prüft deinen Fall intensiv, bevor du einen Antrag überhaupt stellst – und kann so verhindern, dass du unnötig in die Ablehnung rutschst.
Das schleichende Risiko: Wenn du zu lange wartest
Es passiert häufig, dass Menschen sich über Jahre hinweg mit gesundheitlichen Einschränkungen durchs Berufsleben schleppen und die BU-Rente gar nicht beantragen.
Manche reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in leichtere Tätigkeiten, ohne zu merken, dass sie eigentlich längst berufsunfähig sind. Das Problem:
Wenn du dich Stück für Stück „anpasst“, sieht die Versicherung möglicherweise keinen Anlass für eine BU-Rente.
Der Antrag muss dann beweisen, dass du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst – nicht erst seit gestern, sondern ab dem Zeitpunkt, als es wirklich kritisch wurde.
Fazit: Hol dir rechtzeitig Unterstützung
Ein BU-Antrag ist keine Kleinigkeit.
Wenn du Fehler machst, riskierst du im schlimmsten Fall deine Rente.
Deshalb gilt: Je komplizierter dein Fall, desto wichtiger ist es, Experten hinzuzuziehen. Viele Versicherer bieten bereits Unterstützung an – nutze sie. Und wenn es wirklich kompliziert wird, zögere nicht, dir professionelle Beratung zu holen. Dein Anspruch auf BU-Rente könnte davon abhängen.
Teil 2 Erwerbsminderungsrente
So holst du das Beste für dich heraus!
Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, solltest du nichts dem Zufall überlassen.
Der Weg dorthin ist oft lang und kompliziert, und es gibt viele Details, die du beachten musst, um nicht leer auszugehen.
Hier sind die wichtigsten Grundsätze, die dir helfen, alles richtig zu machen.
1. Hol dir professionelle Unterstützung
Natürlich könntest du dich an den kostenfreien Versicherungsältesten deiner Gemeinde, den Rentenantrags-Service oder die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aber stell dir das wie einen Steuerfall vor: Du würdest doch auch nicht den Finanzbeamten fragen, wie du Steuern sparen kannst, oder? Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein ist hier viel eher dein Ansprechpartner – und genau so ist es bei der Erwerbsminderungsrente.
Für deinen Rentenantrag gibt es Experten, die sich wirklich auskennen:
• UnabhängigerRentenberater:
Dieser Profi hat sich darauf spezialisiert, dich durch den Antragsdschungel zu begleiten und kennt alle Kniffe, um deinen Antrag optimal zu gestalten.
• Fachanwalt für Sozialrecht: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn du gegen eine Ablehnung vorgehen musst, ist ein Fachanwalt Gold wert.
• Experte für betriebliche Altersversorgung: Wenn du zusätzlich eine Betriebsrente hast, benötigst du einen Rentenberater mit Zusatzqualifikation, zum Beispiel einen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“. Dieser kennt sich nicht nur mit der gesetzlichen Rente aus, sondern auch mit deiner betrieblichen Altersvorsorge und sorgt dafür, dass du keine Ansprüche verlierst.
2. Prüfe den Schwerpunkt des Beraters
Bevor du dich für einen Rentenberater entscheidest, solltest du genau nachfragen, ob er sich auch mit Erwerbsminderungsrenten auskennt. Nicht jeder Rentenberater ist auf alle Themen spezialisiert. Manche konzentrieren sich auf Altersrenten oder bestimmte Versorgungsbereiche und haben weniger Erfahrung mit den Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente.
Ein Experte für Erwerbsminderungsrenten weiß, worauf es ankommt:
• Fragen zur gesundheitlichen Beurteilung: Hier kommt es auf Details an. Wie wird deine Erwerbsfähigkeit eingeschätzt? Was steht in den Gutachten, und wie kannst du dich bei Unklarheiten absichern?
• Nachweise und Unterlagen: Fehlende Dokumente oder ungenaue Angaben sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Ein guter Berater sagt dir genau, was du brauchst.
• Vermeidung von Fehlern: Der Berater hilft dir, typische Fehler zu vermeiden – etwa falsche Zeitangaben oder das Weglassen relevanter Fakten.
Fazit: Qualität vor Zeitdruck
Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist ein komplexer Prozess.
Mit einem Profi an deiner Seite bist du besser vorbereitet und hast deutlich bessere Chancen, dass dein Antrag bewilligt wird. Also: Nimm dir die Zeit, den richtigen Rentenberater auszuwählen – es lohnt sich.
Im nächsten Teil erfährst du, welche Schritte du gehen musst, um dich optimal vorzubereiten und welche Unterlagen du frühzeitig zusammensuchen solltest. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!
Teil 3: Vorbereitung ist alles – So machst du deinen Rentenantrag startklar
Nachdem du nun weißt, warum ein Experte wichtig ist und worauf du bei der Wahl eines Rentenberaters achten solltest, geht es jetzt ans Eingemachte: Wie bereitest du dich optimal auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente vor? Hier sind die entscheidenden Schritte, damit dein Antrag nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend ist.
1. Sammle alle relevanten Unterlagen
Ein vollständiger Antrag steht und fällt mit den richtigen Nachweisen. Je besser deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dokumente:
• Ärztliche Gutachten und Befunde: Hole dir alle aktuellen und älteren ärztlichen Berichte. Diese dokumentieren, wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt hat.
• Berichte von Klinikaufenthalten: Falls du in der Vergangenheit stationär behandelt wurdest, solltest du alle Entlassungsberichte einreichen.
• Arbeitgeberbescheinigung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, welche Tätigkeiten du ausgeführt hast und wie sich deine Einschränkungen ausgewirkt haben.
• Rehabilitationsberichte: Falls du an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hast, ist der Abschlussbericht entscheidend, um zu zeigen, ob und wie sich deine Arbeitsfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat.
2. Beschreibe deinen Berufsalltag detailliert
Viele Anträge scheitern, weil nicht klar wird, welche Aufgaben du in deinem Beruf wirklich hattest und warum du diese nicht mehr ausführen kannst. Daher solltest du genau beschreiben:
• Wie sah dein typischer Arbeitstag aus?
• Welche körperlichen oder geistigen Anforderungen waren nötig?
• Gab es besonders belastende Aufgaben?
Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr stundenlang Auto fahren und Kunden besuchen kann, muss genau schildern, warum Alternativen wie Bürotätigkeiten nicht infrage kommen.
3. Erkläre, warum Umschulungen nicht möglich sind
Die Rentenversicherung prüft oft, ob du statt einer Rente eine Umschulung machen könntest. Du solltest deshalb im Antrag nachvollziehbar darlegen, warum eine Umschulung für dich nicht infrage kommt – sei es wegen gesundheitlicher Einschränkungen, deines Alters oder anderer Gründe.
4. Lasse deinen Antrag gegenlesen
Egal wie gut du vorbereitet bist: Ein zweites Paar Augen hilft immer. Dein Rentenberater oder ein Sozialrechtsexperte sollte deinen Antrag vor der Einreichung prüfen. So vermeidest du Formfehler und unklare Formulierungen, die zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen könnten.
5. Sei auf mögliche Gutachtertermine vorbereitet
In vielen Fällen bestellt die Rentenversicherung eigene Gutachter, um deine Arbeitsfähigkeit zu bewerten. Bereite dich auf diese Termine gut vor:
• Sei ehrlich, aber sachlich über deine Einschränkungen.
• Erkläre, wie sich deine Beschwerden im Alltag äußern und welche Belastungen dir schwerfallen.
• Beschreibe, welche Hilfsmittel oder Unterstützung du benötigst, um den Alltag zu bewältigen.
Fazit: Vorbereitung spart dir Zeit und Nerven
Ein gut durchdachter Antrag und die Unterstützung durch einen Experten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Wenn du rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellst und ehrlich über deinen Gesundheitszustand berichtest, stehen die Chancen gut, dass du nicht lange warten oder mit Ablehnungen kämpfen musst.
Im nächsten Teil schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn dein Antrag dennoch abgelehnt wird und welche Schritte du einleiten solltest, um erfolgreich Widerspruch einzulegen. Denn auch hier gilt: Aufgeben ist keine Option!
Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen… Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein…… Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!
Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.
Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).
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Zum Vergleich: Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €
Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.
Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld. ——
Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!
Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.
Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,
abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!
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Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.
Und wer bezahlt dies?
Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.
Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.
Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!
Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.
In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.
Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?
Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.
Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.
Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.
Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.
Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.
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Ein Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.
Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.
Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.
Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!
Eine 4-köpfigeFamilie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Können doch zur Tafel gehen“: Wirbel um Satz von CSU-Kandidatin
SPD kritisiert Äußerung als „herzlos und kalt“
Kritik kam auch von der bayerischen SPD. Die Aussage der Würzburger CSU-Direktkandidatin sei „herzlos“, erklärten die Sozialdemokraten in einer Pressemitteilung.
SPD-Sozialexpertin Doris Rauscher sieht darin eine „unglaubliche Kälte gegenüber der Not bedürftiger Kinder und eine groteske Auffassung von Sozialstaat“.
Kinder seien nicht schuld daran, wenn ihre Eltern kaum finanzielle Mittel hätten, so Rauscher: „Jedes Kind hat das Recht auf faire Chancen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Es ist unsere Aufgabe als Politik, genau dafür zu sorgen.“
Behr: „Äußerung verdreht und aufgebauscht“
Gegenüber BR24 wehrt sich CSU-Landtagskandidatin Behr gegen die Kritik an ihrer Aussage. Sie sei „verdreht und aufgebauscht“ worden.
Ihre Äußerung sei bei der Diskussion um das Bürgergeld gefallen. Sie habe zuvor vorgerechnet, dass eine Familie ohne Einkommen mit drei Kindern aktuell über 2.200 Euro monatlich netto „und damit als Taschengeld“ übrighabe, da alle anderen Alltagskosten wie etwa Miete und Heizung vom Staat übernommen würden. Ihre Äußerung, dass die Kinder ja zur Tafel gehen könnten, sei eine Betonung des Faktes gewesen, dass diese Familien ja zudem noch Anspruch darauf hätten, sich Lebensmittel von der Tafel zu holen. „Die Tafel kommt also noch obendrauf!“
CSU-Kandidatin: „Verletzende Lüge im Wahlkampf“
Die Äußerung sei ihr zwar „rausgerutscht“, jetzt werde ihr aber „etwas in den Mund gelegt und aus dem Zusammenhang gerissen! Mir ging es um den Missbrauch von Sozialleistungen (…). Und jetzt tut man so, als ob ich gesagt hätte: ‚Die armen, hungrigen Kinder sollen zur Tafel gehen'“.
Dass der Tafelverein eine solche Äußerung kritisiere, sei verständlich. Dabei handele es sich aber eben um eine Lüge, die sie sehr verletze: „Es ist Wahlkampf.“ Behr steht nach eigenen Worten indes „voll und ganz hinter den Tafeln“. Sie habe dreimal ehrenamtlich bei der Tafel mitgearbeitet und setze sich auch dafür ein, dass die Tafeln mit Lebensmittel bestückt würden.
Dass ihre Äußerungen mit einem Raunen des Publikums goutiert worden sind, hätte sie nicht mitbekommen, meint die CSU-Landtagskandidatin.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Merz will den Wohnungszuschuss pauschalieren.
Populismus wieder einmal pur!
Bei der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms ist mir schlecht geworden.
Nein, ich bin davon nicht selbst betroffen!
Aber was Merz und Söder hier vorstellen, ist perfide!
Merz will die Wohnungsmietzuschüsse pauschalieren.
Was das genau bedeutet, wird dann klar, wenn man die Details betrachtet.
Wer bekommt Wohnungszuschüsse?
Sozialhilfeempfänger
Bürgergeldempfänger
Aufstocker, also Arbeitnehmer mit sehr geringem Einkommen (z.B. Teilzeit, Mindestlohn)
Arbeitnehmer mit geringen Einkünften
Rentner mit einer Rente von bis zu 1.300 bis 1.500 Euro
Welche Auswirkung hätte dies?
Die Menschen aus Gruppe 1 und Gruppe 2 müssten auch auf begrenzte Angebote zurückgreifen. Behinderte müssten beispielsweise ohne Behindertenwerkstätten, ohne Ärzte zurechtkommen. Auch andere Leistungen sind im Landbereich nicht vorhanden.
Zu 3 und 4. Aufstocker sollen also weiter weg ziehen vom Arbeitsplatz und auch Fahrzeiten von täglich 3 bis 4 Stunden in Kauf nehmen. egal ob Teilzeit oder alleinerziehend!
Zu 5. Rentner:
Rentner, die ihr Leben lang an einem Ort gewohnt haben und gerade im Alter möglichst die Infrastruktur brauchen, sollen ins Land abgeschoben werden!
Im Landbereich ohne Krankenhäuser, weniger Pflegeheime, keine Fachärzte.
Mir fällt da nur ein Kommentar ein:
Pfui Teufel! Herr Merz, Sie verdienen es nicht Bundeskanzler zu werden.
Sie haben nicht die Demut, die ein Bundeskanzler vor dem Volk brauchen.
Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt. Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden