Debeka und Versicherungskammer Bayern steigen bei Axa-Joint Venture ein

Die privaten Krankenversicherer 

#Debeka, Versicherungskammer Bayern werden voraussichtlich in der #Digitalisierung bei dem Joint Veture „#MGS Meine-Gesundheits-Services GmbH“ beteiligen.

MGS hat eine digitale Plattform, die Patienten, Ärzte und Krankenhäuser besser vernetzen soll. 
Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben von Debeka und VKB noch zustimmen.

Wenn Kinder minderjährig sind – Sorgerechtsverfügung Pflichtsache

Wichtig für Eltern mit minderjährigen Kindern: Was passiert, wenn:– beide Eltern durch Krankheit oder Unfall versterben oder

– ein Elternteil verstirbt oder durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird.

#Sorgerechtsverfügung – erläutert anhand eines Filmbeispiels
https://youtu.be/OCD0o3wRm8A

Wenn ein Partner stirbt und ein minderjähriges Kind Miterbe wird, wird für die Verwaltung des Erbes einen Vormund eingesetzt. Dies ist in der Regel nicht der überlebende Elternteil, sondern das Vormundschaftsgericht.

Auch in diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll…..

Die Sorgerechtsverfügung ist nicht nur dann notwendig, wenn beide Eltern versterben oder geschäftsunfähig sind, sondern u.U. auch ein Elternteil verstirbt.

In einer Sorgerechtsverfügung wird beispielsweise abgefaßt, wer das Vermögen des Kindes verwaltet und auch wer warum das Sorgerecht für das Kind bekommen soll.

Im Notfallordner-Vorsorgeordner sind hierzu viele Tipps und Anregungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Lucentis-Rabatt für die Debeka

Lucentis gibt es für #Debeka-Versicherte nun mit Rabatt.
Lucentis gibt es für Debeka-Versicherte nun mit Rabatt. 

#Novartis und die privaten Krankenversicherung Debeka haben einen Rabattvertrag über die Behandlung mit dem Arzneimittel Lucentis® geschlossen. Damit geht Novartis neue Wege. Lucentis-Rabattverträge mit gesetzlichen Krankenkassen hat das Unternehmen bereits zahlreich.

Die Novartis Pharma GmbH hat mit der größten privaten Krankenkasse Deutschlands, der Debeka, einen Rabattvertrag über die Behandlung mit dem Augenarzneimittel Lucentis® 10 mg/ml (Ranibizumab) geschlossen. Der monoklonale Antikörper Lucentis ist indiziert zur Behandlung der (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) sowie einer Visusbeeinträchtigung infolge einer choriodalen Neovaskularisation, eines diabetischen Makulaödems oder eines retinalen Venenverschlusses (Venenastverschluss oder Zentralvenenverschluss).

Lucentis® hat in der Vergangenheit schon viele Schlagzeilen gemacht. Das Arzneimittel ist teuer – die Lauertaxe listet es mit 1262,96 Euro, Importe sind rund 16 Euro günstiger – und es gibt günstigere Konkurrenz: Avastin® (Bevacizumab), das allerdings nicht zur Behandlung der AMD, sondern gegen verschiedene Krebserkrankungen zugelassen ist. Dennoch kommt es off-label zum Einsatz. Ein weiteres Konkurrenzprodukt ist Eylea® (Aflibercept). Bis 2022 steht Lucentis® noch unter Patentschutz. In den USA läuft dieser bereits 2020 aus. Es gibt bereits Ranibizumab-Biosimilars in der Pipeline.  

Novartis: Therapiefreiheit bleibt uneingeschränkt

Mittlerweile hat Novartis mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge über Lucentis® abgeschlossen. Nun ist mit der Debeka die erste private Krankenversicherung mit an Bord. Wie Novartis mitteilt, gewährleiste der Vertrag eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Debeka-Mitglieder, die eine Therapie mit Lucentis® benötigen. Dabei schränkten die Vertragsmodalitäten weder die Therapie- und Verordnungsfreiheit der Ärzte noch die Wahlfreiheit der Debeka-Versicherten ein.
Die Abrechnung der Rabatte erfolgt direkt zwischen den Vertragspartnern. Rechtsgrundlage der Vereinbarung ist § 78 Abs. 3 Satz 2 des Arzneimittelgesetztes (AMG). Der Vertrag läuft bereits und soll zunächst bis 31. Dezember 2018 gültig sein.

Es handelt sich um den ersten Rabattvertrag, der für ein Produkt aus dem Novartis-Portfolio mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen wurde. Ob das Unternehmen künftig auch anderen Privaten Preisnachlässe gewähren wird, lässt Novartis offen. In absehbarer Zeit werde man keine weiteren Vereinbarungen dieser Art bekannt geben, schließe sie aber für die Zukunft nicht aus, erklärte eine Novartis-Sprecherin gegenüber DAZ.online.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/07/26/lucentis-rabatt-fuer-debeka

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Witwenabfindungen bei Wiederverheiratung

„Wenn Du wieder heiratest, dann bekommst Du eine Abfindung der Witwenversorgung.“ –

Dies ist bei Beamtenwitwen – aber auch in der betrieblichen Altersversorgung durchaus denkbar. Wenn die Witwe dann allerdings gesetzlich versichert (in der Kranken- und Pflegeversicherung) gewesen ist, dann mussten diese Abfindungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet werden.

Hieraus entstand dann ein Beitrag, den die Witwe noch bezahlen musste. Dies hat nun das Bundessozialgericht geklärt und ist zu der Auffassung gekommen, dass dies falsch ist! Das Urteil gilt auch für Fälle aus der Vergangenheit!

Wer als Witwe/Witwer eine Abfindung für die Wiederverheiratung erhalten hat und dafür Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zahlen musste, kann nun Geld zurückfordern.

In einem Streitfall verneinte das BSG bereits im Jahr 2003 die Frage, ob eine Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz ein Versorgungsbezug darstellt.

Da durch die Abfindung keine bereits geschuldete regelmäßige Versorgungsleistung ersetzt wird, fehlt es an einem Versorgungszweck. Vielmehr wurde ein familienpolitisches Ziel erkannt, da aufgrund des finanziellen Anreizes der Eheabsichten entgegenstehende wirtschaftliche Überlegungen ausgeräumt werden.

BSG-Urteil gilt für alle Witwenabfindungen

Der GKV-Spitzenverband hat in seinen „Grundsätzlichen Hinweisen zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezügen (…) vom 29.9.2016“ nochmals klargestellt, dass im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung  Witwenabfindungen nicht als Versorgungsbezüge anzusehen und damit nicht beitrags- und meldepflichtig sind. Da diese Klarstellung zeitlich nicht begrenzt ist, waren aus Witwenabfindungen bereits in der Vergangenheit keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Konsequenzen für Zahlstellen

Sollten derartige Kapitalabfindungen der Krankenkasse als Einmalbezug gemeldet worden sein, ist der Fall rückabzuwickeln. Dies bedeutet für die Zahlstelle, dass die abgegebenen Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren zu stornieren sind. Da die Krankenkasse aus den Stornierungsmeldungen nicht den Anlass erkennt, sollte auch im Sinne des Versorgungsbeziehers der Krankenkasse dies zusätzlich formlos mitgeteilt werden.

Konsequenzen für Versorgungsbezieher

Aufgrund der fehlenden Beitragspflicht werden von der zuständigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist die bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückgezahlt. Die Erstattung ist vom Versorgungsbezieher bei der Krankenkasse zu beantragen. Für das Erstattungsverfahren ist es hilfreich, wenn wie beschrieben die Zahlstelle der Krankenkasse darstellt, dass es sich bei der (stornierten) Einmalzahlung um eine Witwenabfindung handelte.

Zahlung der Beiträge durch die Zahlstelle

Sofern im Einzelfall die Zahlstelle die Beiträge aus der Witwenabfindung abgeführt hat, würde eine Stornierung der Meldungen die systemseitige Rückabwicklung der Beitragszahlung verursachen. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, vorab mit der betroffenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Zuständigkeit für die Erstattung der Beiträge zu klären.

#Vorruhestand – Ist ein betriebliches #Ruhegeld immer eine beitragspflichtige betriebliche Altersversorgung (#BAV)?

Ist ein betriebliches Ruhegeld immer eine beitragspflichtige betriebliche Altersversorgung?

Zunächst vorab: Die Vorinstanzen:

  • SG Duisburg – S 31 KR 43/11 –
  • LSG Nordrhein-Westfalen – L 1 KR 199/12

–haben diese Sichtweise zunächst vertreten.

Erst das Bundessozialgericht (BSG, 12.Senat) aus Kassel hatte am 20.07.2017 eine andere Meinung vertreten.

Leistungen, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Überbrückungsfunktion und ohne vorgesehene Beendigung bei Renteneintritt zahlt, sind zunächst keine beitragspflichtigen Versorgungbezüge.

Erst ab dem Renteneintritt sind sie als beitragspflichtige Versorgungsbezüge anzusehen.

Erst ab dem Renteneintritt bzw. dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Gedanke eines „ursprünglichen Überbrückungszwecks“ nicht mehr vorhanden.
In diesem Fall wurde ein „betriebliches Ruhegeld bereits mit dem 55. Lebensjahr an den Kläger gezahlt, also weit vor dem Rentenbeginn.

Unter der Gesamtbetrachtung der betriebliches „betrieblichen Ruhegeldes“, das in der Versorgungsordnung und dem Bewilligungsschreiben ersichtlich war, ist die Beitragspflicht in der Sozialversicherung getrennt zu betrachten.

 

 

Flexi-Gesetz

Am 1. Juli ist das neue “Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben” (kurz Flexi-Gesetz) in Kraft getreten. Danach wirkt sich das Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag steigernd auf das Alterseinkommen aus.
Nun können Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. 

Wer im regulären Rentenalter (Regelaltersgrenze) ist, darf jetzt zu seiner Rente unbegrenzt hinzuverdienen. 

Allerdings gilt das nicht für Frührentner. 

Sonderzahlungen in gesetzliche Rentenversicherung ab 50 möglich

Alle Arbeitnehmer, die 

– das 50. Lebensjahr vollendet haben und 

– für die rentenrechtlichen Zeiten von mindestens 35 Jahren bis zum Alter von 63 aus heutiger Sicht erreichbar sind, 

können sich eine Zusatzrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen.

Der Hebel dazu ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrages zur Kompensation der im Alter von 63 Jahren anfallenden Rentenabschläge, sofern eine abschlagsfreie Rente ab 63 wegen der nicht mehr erreichbaren 45 Versicherungsjahre nicht möglich ist.

Wird eine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, ist der Rentenbezug mit Abschlägen in Höhe von 0,3 % je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente verbunden. 

Die Abschläge gleichen die Kosten der Rentenversicherung für den längeren Rentenbezug aus.

Beispiel: Der Ausgleichsbetrag kann auch in Teilzahlungen erfolgen, zum Beispiel über fünf Jahre für einen in 1958 geborenen Arbeitnehmer, der nächstes Jahr 58 Jahre alt wird (58er). 

Den Ausgleichsbetrag von 40.000 EUR zum Ausgleich eines Rentenabschlages von 10,8 % bzw. rund 160 EUR im Monat bei Berücksichtigung der ab 01.07.2017 zu erwartenden kräftigen Rentenerhöhung kann der 58er also über fünf Jahresraten zu jeweils 8.000 EUR aufbringen.

Die fünf Teilzahlungen sinken auf jährlich 4.000 EUR, wenn nur die Hälfte des Rentenabschlages ausgeglichen werden soll – auch das ist möglich. 

Dann fällt auch nur der halbe Rentenabschlag von 80 EUR bei der vorgezogenen Altersrente mit 63 Jahren weg. 

Die Beitragszahlung kann auch in Teilzahlungen erfolgen. Dabei sind bis zu zwei Teilzahlungen pro Jahr möglich. 

Sofern man nicht mit 63 in Rente geht, erhöhen sich durch die laufenden Teilzahlungen die Entgeltpunkte und damit später auch die Altersrente beim Erreichen der Regelaltersgrenze von 66 Jahren für Jahrgang 1958.

Bereits nach aktuellem Recht bestand die Möglichkeit, die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen. 

Diese Möglichkeit wurde jedoch nur selten in Anspruch genommen (rd. 1.000 Fälle pro Jahr), da ein relativ hoher Beitrag zu zahlen ist und die Beitragszahlung grundsätzlich erst ab dem 55. Lebensjahr erfolgen konnte; zudem sind dann Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge auf die volle Altersrente zu entrichten.

Manche mögen auch die Wette auf ihre Lebensdauer und damit die Inanspruchnahmedauer der eigenen Rentenleistungen nicht.

Die Höhe der Beitragszahlung hängt dabei vom Umfang der Rentenminderung und der Dauer der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ab.

Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Abschlag ist und je früher die Rente in Anspruch genommen wird.

Seit dem 1. Juli 2017 kann also die Beitragszahlung bereits ab dem 50. Lebensjahr erfolgen.

Die konkrete Höhe der Beiträge kann einer besonderen Rentenauskunft des Rentenversicherungsträgers über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden.

Weitere Hinweise zum Flexi-Gesetz:
1. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
2. Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der vollständige Beitrag beitragsfrei gewährt werden.
3. Zur vollständigen Information gehört auch der Hinweis darauf, dass das Angebot der Ausgleichsbeiträge nur für den Optimisten trägt, der von einer langen Lebenserwartung für sich und seine Hinterbliebenen ausgeht. Der Pessimist wird hier ansonsten nicht zugreifen wollen. 

4. Die volle Rentenhöhe unterliegt dann der Besteuerung der Altersrente und der Beitragszahlung für Kranken- und Pflegeversicherung (im Beispielfall sind das 1.500 EUR Altersrente). Also zahlt man auf den eingekauften Abschlag noch einmal Steuern – ansonsten nur auf die reduzierte Rentenhöhe nach erfolgtem Abschlag. Auch das ist sicherlich nicht nach jedermanns Geschmack.

Rürup-Rente 2017 – Wie wird die steuerliche Möglichkeit berechnet?

Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.

Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
  • Vorstände
  • Beamte
  • Handwerker (als Selbstständige)
  • Pensionäre
  • Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.

Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.

Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.

Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.

Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.

Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.

Bestimmte Personen, z. B.:

– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte

müssen jedoch einige Besonderheiten beachten. 

Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html

nachgelesen werden.

Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.

 

Private Krankenversicherung: Debeka mit höchsten Zuwachs

#Debeka erneut Sieger nach PKV-Zuwächsen im Jahr 2016 – sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt.

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:

Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente und andere Organe.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.


Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkpnfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsanlage berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

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Rund 30 Prozent der privaten Krankenversicherer konnten ihren Bestand an Vollversicherten im Jahr 2016 weiter ausbauen.
Die Debeka ist erneut der Gewinner nach Nettozuwachs. Sie bleibt der größte Anbieter auf dem Markt. Die DKV hatte wieder das stärkste Minus zu vermelden. Das geht aus den aktuellen Zahlen im Map-Report hervor.

Die Zahl der Krankenvollversicherten ist im Jahr 2016 nach Aussage des PKV-Verbands schon zum fünften Mal gesunken. Der Rückgang betrug 17.300 Versicherte, die Zahl der Vollversicherten liegt nun bei 8,77 Millionen. Das Minus war allerdings geringer als im Jahr davor. Der Fachverband begründet das damit, dass der Abwärtstrend in der Vollversicherung als dem Kerngeschäft der privaten Versicherer offenbar unterbrochen sei. Im zweiten Halbjahr 2016 sei es zum ersten Mal seit mehreren Jahren gelungen, einen positiven Nettozugang zu erzielen. Auffallend ist allerdings die sehr unterschiedliche Entwicklung, die die einzelnen Gesellschaften nehmen, wie die Map-Report-Reaktion mit gerade veröffentlichten Daten belegt.

Aus einer Vorabveröffentlichung zur Bilanzanalyse der privaten Krankenversicherung im Jahr 2016 geht hervor, dass nur 13 der 32 geprüften Gesellschaften einen Zuwachs ausweisen. Die Debeka ist erneut der Gewinner, sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt. Die Continentale kommt mit einem Zuwachs von 20.000 Mitgliedern auf den zweiten Rang. Dieser Effekt entstand durch die Verschmelzung mit der früheren Mannheimer Krankenversicherung. Auch bei der HanseMerkur, der HUK-Coburg, der Signal und der AXA wurden erhebliche Zuwächse beobachtet.

Die DKV und die Central waren dagegen die Verlierer am Markt. Die Central hat ihren Rückgang erheblich verringert, sie verlor aber immer noch über 11.000 Vollversicherte. Auch die Allianz musste mit 10.000 Vollversicherten einen deutlichen Rückgang verschmerzen. Weiterer Verlierer waren die Versicherungskammer Bayern, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, die Gothaer und die LKH.

Gesundheitslotsen« sollen Pflege erklären

Welche Pflegestufe kann ich beantragen? Wer hilft meinen Eltern in der Kurzzeitpflege? Und welche Klinik ist am besten? Eine Orientierung durch den Angebotsdschungel sollen künftig Gesundheitlosen bieten. Dazu gibt es jetzt eine Ausbildung.

Kürzere Verweildauern in Kliniken, immer variablere Pflegeangebote und eine wachsende Flut an Gesundheitsinformationen: Für Patienten und ihre Angehörige wird es immer schwieriger, sich im Informations- und Angebotsdschungel zu orientieren. Die Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) #Fürth der #Diakonie #Neuendettelsau mit der zertifizierten Weiterbildung zum »#Gesundheitslotsen (WLH)« Abhilfe schaffen. Das zweisemestrige Angebot der fünf Jahre alten, privaten Hochschule startet erstmals im kommenden Wintersemester.
Komplexität der Pflege nimmt zu

Hintergrund ist die wachsende Komplexität der individuellen Pflegebedarfe in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Angebote in der Pflegewirtschaft immer variabler. Der einzelne Mensch könne sich angesichts des Wachstums an Gesundheitsinformationen und Leistungen kaum noch selbst ein Bild machen. »Wir müssen das Wissen für Gepflegte und pflegende Angehörige zusammenbringen«, begründet Gesundheitsökonom und Leiter des WLH-Forschungsinstituts Jürgen Zerth das Zertifikatangebot. Es gehe um eine »menschlichere Gestaltung des Gesundheitswesens«. Wer kennt schon die Pflegegrade auswendig?

Das berufsbegleitende Angebot richtet sich etwa an die Mitarbeiter der Sozialämter oder Apotheken. Selbst Personalabteilungen der Unternehmen sieht Zerth als Zielgruppe. Die sollten sich nicht nur um Kindergartenplätze für den Nachwuchs der Beschäftigten kümmern, sondern auch Hilfe bei deren pflegebedürftigen Eltern bieten. Inhaltlich stehen in den sechs Modulen unter anderem die Bereiche Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen, Rechte der Akteure oder auch die Planung und Koordination von Patientenfällen auf dem Lehrplan. Auch der Bereich der Patientenverfügung könnte noch hinzukommen.

Gesundheitslotsen sollen medinisch-fachliche Möglichkeiten kennen

In letzterem Bereich »trifft Individualität auf Komplexität«, ergänzt der Onkologe Jan Schildmann, zugleich Medizinethiker an der WLH. Seinen Erfahrungen zufolge fehle den Patientenverfügungen, die daheim im stillen Kämmerlein aufgesetzt werden, die »Durchschlagskraft«. Das liege zum Beispiel an fehlenden Kenntnissen über die medizinisch-fachlichen Möglichkeiten.

In der Praxis scheitere die persönliche Verfügung schon an dem simplen Problem für Rettungssanitäter oder Ärzten: Wo findet sich das Dokument? Aktuell gibt es etwa in München »qualifizierte Gesprächspartner«, die beim Abfassen einer Patientenverfügung unterstützen. Dadurch könne sowohl der medizinischen Teil als auch die persönlichen Wertvorstellungen besser berücksichtigt werden.

Unterstützung der Patienten in den Regionen verbessern

Schildmann beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie diese Unterstützung von Patienten »systematisch und praktisch in den Regionen« strukturiert werden müsste. Der internationale Fachterminus heißt »Advance Care Planning«, auf Deutsch etwa Behandlung im Voraus planen. Schildmann hat dabei die Patienten im Blick: »Es geht nicht nur um ein längeres Leben, sondern auch um Lebensqualität«, weiß der praktizierende Onkologe von den Krebsstationen.

Sowohl für Zerths Patientenlotsen als auch für Schildmanns »Advance Care Planning« ist derzeit noch offen, inwieweit digitale Angebote die Beratung unterstützen können. Egal ob man an Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Hausärzte oder Sozialämter denke: Die Klage über fehlende Zeit sei durchgängig. Entsprechend könnte die Digitalisierung im Medizin- und Pflegebereich dazu beitragen, »Informationen zu komprimieren«, sagt Zerth. Doch am Ende gelte für ethische Medizin und Pflege: »Es spricht der Mensch mit dem Menschen.«

Gesundheitslotse – Ausbildung auf einen Blick

Abschluss: Hochschulzertifikat Gesundheitslotse

Dauer: 2 Semester oder 1 Jahr

Typische Gruppengröße: 10-25 Studierende

Beginn: erstmalig zum 1. Oktober 2017

Voraussetzungen: ein qualifizierter Berufsabschluss mit dreijähriger Berufspraxis und Erfahrungen, die in das Profil des Gesundheitslotsen einzuordnen sind (kein Abitur oder Fachabitur notwendig)

Unterricht: Präsenzunterricht an ausgewählten Wochenenden (Donnerstag bis Samstag)

Bewerbung: Bis 15. September 2017

Kosten: 1.600 Euro pro Semester 

http://www.wlh-fuerth.de/home/

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