Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
www.renten-experte.de


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#Rente #Witwenrente #Rentenberater #Sozialrecht #Frauen

Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
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Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

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Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

#Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

Bundessozialgericht stoppt Rentenkürzungen: Dieses Urteil schützt Millionen – und ihre Erben

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

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Viele Rentnerinnen und Rentner erleben Jahre nach Rentenbeginn eine böse Überraschung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft alte Bescheide erneut und fordert Geld zurück oder kürzt laufende Renten. Genau hier hat das Bundessozialgericht (BSG) nun eine klare Grenze gezogen.

Mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 6/24 R) entschied das BSG, dass rückwirkende Rentenkürzungen unzulässig sein können, wenn die Rente rechtmäßig bewilligt wurde und die Betroffenen korrekt gehandelt haben.

Worum ging es?

Im konkreten Fall hatte ein Rentner bei Antragstellung die gesetzlich zulässige Hochrechnung fehlender Entgeltzeiten gewählt. Die Rente wurde daraufhin bewilligt und ausgezahlt. Jahre später wollte die Rentenversicherung die Rente nach unten korrigieren, weil inzwischen tatsächlich gemeldete Entgeltdaten niedriger ausfielen.

Das BSG lehnte dies ab.

Die Kernaussage des Urteils

Hat die Rentenversicherung eine Rente auf zulässiger Grundlage bewilligt und
* wurden keine falschen Angaben gemacht,
* keine Mitwirkungspflichten verletzt und
* durfte auf den Rentenbescheid vertraut werden,
dann ist eine nachträgliche Kürzung allein wegen späterer Daten nicht erlaubt. Der Vertrauensschutz der Rentner hat hohes Gewicht, weil Lebensplanung, Wohnkosten und laufende Verpflichtungen darauf beruhen.

Sehr wichtig – auch für die Erben

Was viele nicht wissen: Im Todesfall eines Rentenversicherten gehen mögliche Rückforderungsansprüche auf die Erben über. Diese haften dann für angeblich zu Unrecht gezahlte Rentenbeträge – selbst Jahre nach dem Rentenbeginn.

Gerade deshalb ist es entscheidend, alle Rentenbescheide, Schriftwechsel und Berechnungsgrundlagen dauerhaft aufzubewahren.

Eine klare Dokumentation im Notfallordner von

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
www.Not-Fallordner.de

kann im Ernstfall entscheidend sein – für Rentner ebenso wie für ihre Hinterbliebenen.

Wann Kürzungen weiterhin möglich sind

Das Urteil schützt nicht bei Täuschung. Rückforderungen bleiben möglich, wenn bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden.

Resümee

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Rentnern und ihren Erben erheblich. Wer Post zu Kürzungen oder Rückforderungen erhält, sollte diese unbedingt prüfen lassen und nichts vorschnell akzeptieren.

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55 Plus und plötzlich ohne Job – warum Rentenberatung jetzt über Existenzen entscheidet

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Wenn ein Betrieb schließt oder Personal abbaut, trifft es Beschäftigte über 55 besonders hart. Arbeitslosigkeit in diesem Alter ist kein normaler Einschnitt mehr – sie wird schnell zur existenziellen Frage. Denn anders als mit 30 oder 40 geht es nicht mehr nur um einen neuen Job, sondern um die ganz konkrete Zukunft der Rente.

Genau hier beginnt meine Tätigkeit als Rentenberater – und genau hier wird sie unverzichtbar.

Viele Betroffene stehen plötzlich vor Fragen, die sie sich vorher nie stellen mussten: Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente, wenn ich arbeitslos werde? Zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder II für die Rente? Drohen dauerhafte Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen muss? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen? Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, mit Direktzusagen oder Versorgungswerken? Wie lassen sich Übergangszeiten sinnvoll gestalten, ohne lebenslange Rentenverluste?

Diese Fragen werden häufig zu spät gestellt. Und genau das ist gefährlich.

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Fehlentscheidungen in den letzten fünf bis zehn Berufsjahren wirken lebenslang. Ein nicht gestellter Antrag, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine falsch gewählte Rentenart können mehrere hundert Euro monatlich kosten – dauerhaft.

Als Rentenberater analysiere ich nicht nur einzelne Punkte, sondern den gesamten Versicherungsverlauf: Beschäftigungszeiten, Lücken, Krankheitszeiten, Kindererziehungszeiten, Sonderregelungen und konkrete Handlungsoptionen. Ziel ist immer: Schäden vermeiden, Spielräume nutzen, Perspektiven schaffen.

Gerade bei Menschen über 55 ist die Beratung oft auch emotional. Arbeitsplatzverlust bedeutet nicht nur Einkommenseinbußen, sondern Verunsicherung, Zukunftsangst und die reale Gefahr des sozialen Abstiegs. Umso wichtiger ist Klarheit – mit belastbaren Zahlen und realistischen Szenarien.

Dabei stehen nicht nur die Betroffenen selbst in der Verantwortung. Auch Arbeitgeber, Gewerkschaften und Insolvenzverwalter tragen eine moralische Pflicht. Sozialpläne, Abfindungen und Transfergesellschaften müssen rentenrechtlich mitgedacht werden. Eine Abfindung kann helfen – oder schaden. Eine Transferlösung kann Zeit verschaffen – oder Rentenansprüche mindern, wenn sie falsch umgesetzt wird.

Rentenberatung sollte daher frühzeitig erfolgen – idealerweise ab dem Moment, in dem sich Arbeitsplatzverlust abzeichnet. Dann lassen sich Weichen stellen, Abschläge begrenzen und Übergänge sinnvoll planen.

55 Plus ist kein Randthema. Es ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Und Rentenberatung ist dabei kein Luxus, sondern konkreter Schutz vor Altersarmut.


Über den Autor

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater

www.Renten-Experte.de
Telefon: (07156) 967-1900
WhatsApp: (07156) 34354

Qualifikationen:
Unabhängiger Rentenberater (RDG),
Gerichtlich zugelassener Rentenberater (1. Instanz),
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH),
Generationenberater (IHK),
Seniorenberater (NWB-Akademie),
Versicherungskaufmann (kein Produktverkauf),
Marketingfachwirt (IHK).

#Rentenberatung #55Plus #Arbeitslosigkeit #Altersvorsorge #BetriebsbedingteKündigung

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.))

Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht mehr für den Alltag. Ursache ist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Die 40 Prozent, die am Ende angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Schon kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben.

Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Oft werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst durch fachkundige Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden.

Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und Angehörige.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


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SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU 40 % der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Rentenbescheide unter der Lupe: Die erschreckende Realität

In Deutschland erhalten jährlich Millionen Bürger ihren Rentenbescheid – ein Dokument, das über ihre finanzielle Zukunft im Alter entscheidet. Doch was, wenn dieses Dokument fehlerhaft ist?

Unabhängige Rentenberater schlagen Alarm: In bis zu 40 % der geprüften Fälle sind Rentenbescheide fehlerhaft – meist zum Nachteil der Betroffenen. Diese Fehler reichen von fehlenden Versicherungszeiten über falsch berechnete Rentenansprüche bis hin zu nicht anerkannten Kindererziehungszeiten.

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Die Ursachen: Ein komplexes System mit vielen Stolpersteinen

  • Unvollständige Datenübermittlung: Arbeitgeber versäumen es, alle relevanten Zeiten korrekt zu melden.
  • Technische Probleme: Softwarefehler oder Übertragungsprobleme führen zu fehlerhaften Berechnungen.
  • Menschliches Versagen: Zahlendreher oder fehlende Anerkennung von Ausbildungszeiten können gravierende Auswirkungen haben.
  • Bewusst falsche Angaben durch Arbeitgeber: In Einzelfällen werden Versicherungszeiten absichtlich nicht gemeldet – zum Beispiel zur Einsparung von Beiträgen. Besonders im Ausland kam es vor, dass Arbeitgeber systematisch Beiträge nicht abgeführt haben. In Ländern wie Italien agierten manche Firmen früher regelrecht im Stil der Mafia: Beschäftigte wurden zwar auf dem Papier geführt, aber es floss kein einziger Euro in die Rentenkasse.

Besonders problematisch ist, dass viele dieser Fehler erst Jahre später entdeckt werden – oft zu spät für eine vollständige Korrektur.

Auch hier kann ein Rentenberater durchaus helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu minimieren – etwa durch gezielte Nachweise, Anträge auf Kontenklärung oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie dem Überprüfungsantrag.

Die Sicht der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide korrekt sei. Laut interner Statistiken lag die Fehlerquote nach Prüfung von Widersprüchen im Jahr 2023 bei lediglich 0,6 %. Dennoch empfiehlt die DRV, den Versicherungsverlauf regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit den Beratungsstellen aufzunehmen.

Was können Betroffene tun?

Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen. Besonders folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs: Fehlen Zeiten, die angerechnet werden sollten?
  • Korrekte Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten: Sind diese vollständig erfasst?
  • Richtige Berechnung der Rentenhöhe: Entspricht der Betrag den Erwartungen und bisherigen Berechnungen?

Bei Unklarheiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, wobei Nachzahlungen in der Regel auf vier Jahre begrenzt sind.

Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Rentenberechnung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler passieren können – sei es aus Versehen, durch Schlamperei oder gar durch systematische Täuschung wie in manchen mafiösen Firmenstrukturen früherer Jahrzehnte.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Rentenbescheide stets sorgfältig geprüft und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtiger Hinweis

Sehr oft werden die Rentenanträge auch beim örtlichen Rathaus eingereicht.

Oft sind dort jedoch die Mitarbeiter nicht gründlich ausgebildet.

Regelmäßig handelt es sich um normale Verwaltungsangestellte, die nur eine Schnellausbildung über die Ausfüllung eines Rentenantrages erhalten haben.

Entstehen hier auch nur kleine Fehler, kann sich dies durchaus erheblich auswirken.

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Jeder Rentenversicherte sollte es nicht scheuen, einen unabhängigen Rentenberater einzuschalten.

Der unabhängige Rentenberater hat eine Stellung, die übrigens mit einem Steuerberater vergleichbar ist.

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Kleiner Fehler – große Auswirkung

Würde durch einen Fehler die Rente um 10 Euro zu niedrig sein, dann sind das in 20 Jahren

10 € x 12 Monate x 20 Jahre= 2.400 Euro.

Eine Erstberatung kostet etwa 100 bis 180 Euro.

Eine Investition, die sich rechnet.

Renten-Experte.de
Link https://www.renten-experte.de

#Rentenbescheid #Rentenfehler #Versicherungsbetrug #Rentenmafia #Altersvorsorge

RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

– verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

– ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

– und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

#Rente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #FreiwilligeBeiträge #Rentenplus

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

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FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
  • etc.

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Zum Vorlesen:

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Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

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1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

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2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

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Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

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Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Der Kampf um deine BU-oder Erwerbsminderungsrente: Warum der Antrag zur Herausforderung wird

Ein Beitrag von

Rentenexperte Werner Hoffmann

Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Anhören:

YouTube player

Im Teil 2 geht es auch kurz um die gesetzliche Rentenversicherung.

Teil 1 Berufsunfähigkeitsversicherung

„Einen interessanten Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich heute in der Pfeffeeminzia gelesen.“

Stell dir vor, dein Beruf ist plötzlich Geschichte – sei es durch Krankheit oder einen Unfall. In einem Moment stehst du noch mitten im Arbeitsleben, im nächsten kämpfst du mit Arztbesuchen, Krankenkasse, Arbeitgeber und zig Formularen. Das allein ist schon stressig genug. Doch wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast, wartet noch eine weitere Hürde: der Antrag auf deine BU-Rente. Und dieser Antrag hat es in sich.

Der Papierkrieg beginnt

Der Teufel steckt im Detail:

Du musst deinem Versicherer genau schildern, was du beruflich gemacht hast, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Einschränkungen du hast. Dazu kommen jede Menge Unterlagen – ärztliche Befunde, Berichte, Dokumente. Alles muss akkurat und vollständig sein. Das kostet Zeit und Nerven.

Es gibt sogar Leute, die schon beim Ausfüllen kapitulieren oder irgendwann während des Prüfprozesses einfach nicht mehr reagieren.

Kein Wunder:

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brechen 11 Prozent der Antragsteller das nervenaufreibende Hin und Her mit der Versicherung ab – und verzichten damit auf ihre BU-Rente.

Wie dich Versicherer unterstützen können

Doch nicht alle lassen dich im Regen stehen. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie Kunden unterstützen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.

Manche bieten ein sogenanntes „Teleclaiming“ an – ein Service, bei dem ein Mitarbeiter dich telefonisch durch den Antrag führt.

Andere Versicherer schicken sogar jemanden direkt zu dir nach Hause, um dir zu helfen.

Zusätzlich gibt es Maßnahmen wie feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates über den Bearbeitungsstand und Unterstützung bei Umschulungen oder Wiedereingliederungen in den Beruf.

Besonders hervorgehoben wird die Hannoversche Lebensversicherung, die gute Erfahrungen mit ihrem Hilfsprogramm gemacht hat.

Der Vorteil: Wenn alles richtig eingereicht wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.

Die externe Beratung – dein Joker im Ernstfall

Wenn es brenzlig wird, beispielsweise wenn ein Antrag abgelehnt werden könnte, bieten manche Versicherer auch finanzielle Unterstützung für externe Beratungen an. Unternehmen wie die Hannoversche, Axa oder LV 1871 übernehmen teilweise die Kosten, wenn du dir einen unabhängigen Berater zur Seite holst.

Die Hannoversche zahlt hier sogar bis zu 500 Euro – der höchste Betrag am Markt. Diese Experten können helfen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, bevor es zur Ablehnung kommt.

Wann du vorsichtig sein musst

BU-Experten warnen jedoch: Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss gut durchdacht sein.

Stellst du ihn zu früh oder mit unvollständigen Informationen, riskierst du nicht nur eine Ablehnung, sondern auch Nachteile bei einer späteren Nachversicherung oder einer Dynamikerhöhung deiner BU-Rente.

Ein häufiger Fehler:

Viele geben im Antrag ihre aktuelle Tätigkeit an, statt die Tätigkeit, die sie zuletzt gesund ausüben konnten.

Beispiel:

Du hast erst im Akkord gearbeitet, wurdest später wegen Rückenschmerzen in eine leichtere Abteilung versetzt und hast am Ende Stunden reduziert.

Für die Prüfung des Anspruchs zählt dein ursprünglicher Beruf, nicht die „Schon-Arbeit“, die du zuletzt gemacht hast.

Wann Experten helfen müssen

In schwierigen Fällen raten viele Experten dazu, frühzeitig einen BU-Spezialisten einzuschalten.

Dieser kennt alle Fallstricke und vertritt deine Interessen gegenüber der Versicherung. Makler können das oft nicht leisten, da ihnen das nötige Spezialwissen fehlt und sie für diese aufwändige Arbeit in der Regel nicht vergütet werden.

Ein BU-Experte hingegen prüft deinen Fall intensiv, bevor du einen Antrag überhaupt stellst – und kann so verhindern, dass du unnötig in die Ablehnung rutschst.

Das schleichende Risiko: Wenn du zu lange wartest

Es passiert häufig, dass Menschen sich über Jahre hinweg mit gesundheitlichen Einschränkungen durchs Berufsleben schleppen und die BU-Rente gar nicht beantragen.

Manche reduzieren ihre Arbeitszeit oder wechseln in leichtere Tätigkeiten, ohne zu merken, dass sie eigentlich längst berufsunfähig sind. Das Problem:

Wenn du dich Stück für Stück „anpasst“, sieht die Versicherung möglicherweise keinen Anlass für eine BU-Rente.

Der Antrag muss dann beweisen, dass du deinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kannst – nicht erst seit gestern, sondern ab dem Zeitpunkt, als es wirklich kritisch wurde.

Fazit: Hol dir rechtzeitig Unterstützung

Ein BU-Antrag ist keine Kleinigkeit.

Wenn du Fehler machst, riskierst du im schlimmsten Fall deine Rente.

Deshalb gilt: Je komplizierter dein Fall, desto wichtiger ist es, Experten hinzuzuziehen. Viele Versicherer bieten bereits Unterstützung an – nutze sie. Und wenn es wirklich kompliziert wird, zögere nicht, dir professionelle Beratung zu holen. Dein Anspruch auf BU-Rente könnte davon abhängen.

Teil 2 Erwerbsminderungsrente

So holst du das Beste für dich heraus!

Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, solltest du nichts dem Zufall überlassen.

Der Weg dorthin ist oft lang und kompliziert, und es gibt viele Details, die du beachten musst, um nicht leer auszugehen.

Hier sind die wichtigsten Grundsätze, die dir helfen, alles richtig zu machen.

1. Hol dir professionelle Unterstützung

Natürlich könntest du dich an den kostenfreien Versicherungsältesten deiner Gemeinde, den Rentenantrags-Service oder die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aber stell dir das wie einen Steuerfall vor: Du würdest doch auch nicht den Finanzbeamten fragen, wie du Steuern sparen kannst, oder? Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein ist hier viel eher dein Ansprechpartner – und genau so ist es bei der Erwerbsminderungsrente.

Für deinen Rentenantrag gibt es Experten, die sich wirklich auskennen:

   •   Unabhängiger Rentenberater:

Dieser Profi hat sich darauf spezialisiert, dich durch den Antragsdschungel zu begleiten und kennt alle Kniffe, um deinen Antrag optimal zu gestalten.

   •   Fachanwalt für Sozialrecht: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn du gegen eine Ablehnung vorgehen musst, ist ein Fachanwalt Gold wert.

   •   Experte für betriebliche Altersversorgung: Wenn du zusätzlich eine Betriebsrente hast, benötigst du einen Rentenberater mit Zusatzqualifikation, zum Beispiel einen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“. Dieser kennt sich nicht nur mit der gesetzlichen Rente aus, sondern auch mit deiner betrieblichen Altersvorsorge und sorgt dafür, dass du keine Ansprüche verlierst.

2. Prüfe den Schwerpunkt des Beraters

Bevor du dich für einen Rentenberater entscheidest, solltest du genau nachfragen, ob er sich auch mit Erwerbsminderungsrenten auskennt. Nicht jeder Rentenberater ist auf alle Themen spezialisiert. Manche konzentrieren sich auf Altersrenten oder bestimmte Versorgungsbereiche und haben weniger Erfahrung mit den Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente.

Ein Experte für Erwerbsminderungsrenten weiß, worauf es ankommt:

   •   Fragen zur gesundheitlichen Beurteilung: Hier kommt es auf Details an. Wie wird deine Erwerbsfähigkeit eingeschätzt? Was steht in den Gutachten, und wie kannst du dich bei Unklarheiten absichern?

   •   Nachweise und Unterlagen: Fehlende Dokumente oder ungenaue Angaben sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Ein guter Berater sagt dir genau, was du brauchst.

   •   Vermeidung von Fehlern: Der Berater hilft dir, typische Fehler zu vermeiden – etwa falsche Zeitangaben oder das Weglassen relevanter Fakten.

Fazit: Qualität vor Zeitdruck

Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist ein komplexer Prozess.

Mit einem Profi an deiner Seite bist du besser vorbereitet und hast deutlich bessere Chancen, dass dein Antrag bewilligt wird. Also: Nimm dir die Zeit, den richtigen Rentenberater auszuwählen – es lohnt sich.

Im nächsten Teil erfährst du, welche Schritte du gehen musst, um dich optimal vorzubereiten und welche Unterlagen du frühzeitig zusammensuchen solltest. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

Teil 3: Vorbereitung ist alles – So machst du deinen Rentenantrag startklar

Nachdem du nun weißt, warum ein Experte wichtig ist und worauf du bei der Wahl eines Rentenberaters achten solltest, geht es jetzt ans Eingemachte: Wie bereitest du dich optimal auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente vor? Hier sind die entscheidenden Schritte, damit dein Antrag nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend ist.

1. Sammle alle relevanten Unterlagen

Ein vollständiger Antrag steht und fällt mit den richtigen Nachweisen. Je besser deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dokumente:

   •   Ärztliche Gutachten und Befunde: Hole dir alle aktuellen und älteren ärztlichen Berichte. Diese dokumentieren, wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt hat.

   •   Berichte von Klinikaufenthalten: Falls du in der Vergangenheit stationär behandelt wurdest, solltest du alle Entlassungsberichte einreichen.

   •   Arbeitgeberbescheinigung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, welche Tätigkeiten du ausgeführt hast und wie sich deine Einschränkungen ausgewirkt haben.

   •   Rehabilitationsberichte: Falls du an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hast, ist der Abschlussbericht entscheidend, um zu zeigen, ob und wie sich deine Arbeitsfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat.

2. Beschreibe deinen Berufsalltag detailliert

Viele Anträge scheitern, weil nicht klar wird, welche Aufgaben du in deinem Beruf wirklich hattest und warum du diese nicht mehr ausführen kannst. Daher solltest du genau beschreiben:

   •   Wie sah dein typischer Arbeitstag aus?

   •   Welche körperlichen oder geistigen Anforderungen waren nötig?

   •   Gab es besonders belastende Aufgaben?

Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr stundenlang Auto fahren und Kunden besuchen kann, muss genau schildern, warum Alternativen wie Bürotätigkeiten nicht infrage kommen.

3. Erkläre, warum Umschulungen nicht möglich sind

Die Rentenversicherung prüft oft, ob du statt einer Rente eine Umschulung machen könntest. Du solltest deshalb im Antrag nachvollziehbar darlegen, warum eine Umschulung für dich nicht infrage kommt – sei es wegen gesundheitlicher Einschränkungen, deines Alters oder anderer Gründe.

4. Lasse deinen Antrag gegenlesen

Egal wie gut du vorbereitet bist: Ein zweites Paar Augen hilft immer. Dein Rentenberater oder ein Sozialrechtsexperte sollte deinen Antrag vor der Einreichung prüfen. So vermeidest du Formfehler und unklare Formulierungen, die zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen könnten.

5. Sei auf mögliche Gutachtertermine vorbereitet

In vielen Fällen bestellt die Rentenversicherung eigene Gutachter, um deine Arbeitsfähigkeit zu bewerten. Bereite dich auf diese Termine gut vor:

   •   Sei ehrlich, aber sachlich über deine Einschränkungen.

   •   Erkläre, wie sich deine Beschwerden im Alltag äußern und welche Belastungen dir schwerfallen.

   •   Beschreibe, welche Hilfsmittel oder Unterstützung du benötigst, um den Alltag zu bewältigen.

Fazit: Vorbereitung spart dir Zeit und Nerven

Ein gut durchdachter Antrag und die Unterstützung durch einen Experten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Wenn du rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellst und ehrlich über deinen Gesundheitszustand berichtest, stehen die Chancen gut, dass du nicht lange warten oder mit Ablehnungen kämpfen musst.

Im nächsten Teil schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn dein Antrag dennoch abgelehnt wird und welche Schritte du einleiten solltest, um erfolgreich Widerspruch einzulegen. Denn auch hier gilt: Aufgeben ist keine Option!

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