Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

1. werden wir immer mehr Ältere und

2. zu wenige Erwerbstätige haben,

es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

Senioren finden keinen Pflegedienst

Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

Zitat von Saarbrücker Zeitung:

„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung bei Regelung im Tarifvertrag

#Arbeitgeberzuschuss bei #Entgeltumwandlung in #Direktversicherung #Pensionskasse #Pensionsfonds bei #Tarifvertrag- Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran“

Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

Der Arbeitgeberverband liegt hier mit seiner Rechtsauffassung falsch.

Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeberzuschuss nach §1a Abs.1a BetrAVG tarifdispositiv ist (s. §19 Abs.1 BetrAVG), allerdings gibt es im Tarifvertrag meines Wissens keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung.

Sollte der Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt werden, wird dies mit Sicherheit vor dem 3.Senat des BAG landen, insbesondere bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen; hier muss ab 2019 ein AG-Zuschuss gezahlt werden und eine Neuregelung im TV wird bis 1.1.2019 wohl kaum zu erwarten sein.

Bei bestehenden Entgeltumwandlungen könnte theoretisch noch eine TV-Regelung erfolgen, denn hier ist Zeit bis 2022.

Für neue Entgeltumwandlungen wäre es für die Arbeitgeber höchst risikoreich den Arbeitgeberzuschuss nicht zu gewähren.

Entscheidet der 3.Senat des BAG in Zukunft, dass ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, dann muss dieser Arbeitgeberzuschuss nicht nur rückwirkend gezahlt werden, sondern es entsteht hierdurch dann die Einstandspflicht nach §1 Abs.1 S.3 BetrAVG.

Dies hat weit reichende Folgen.

Scheidet ein Arbeitnehmer aus, dann ist die versicherungsförmige Übertragung nach §2 Abs.2 (bei Direktversicherung), nach §2 Abs. 3 (Pensionskassen) nicht möglich. Hierdurch kann dann nur die sogenannte m/n-tel Übertragung (Quotierung) erfolgen.

Eine ähnliche Situation ergibt sich im Übrigen bei der sogenannten „spitzen Abrechnung“ des Arbeitgeberzuschusses. Sofern der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen weniger als 15% Sozialversicherungsersparnis hat (Beispiel: Arbeitnehmer verdient über der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken-/Pflegeversicherung), dann kann nach §1a Abs. 1a BetrAVG der Arbeitgeber auch einen geringeren Arbeitgeberzuschuss leisten.

Ein Berechnungstool ist auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/zuschuss-entgeltumwandlung-gesetzliche-pflicht

ALLERDINGS:

Unklar ist, ob der Arbeitgeberzuschuss auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, die sicherlich auch durch den 3.Senat des Bundesarbeitsgericht entschieden wird.

Auch hier könnte dann eine Einstandspflicht des Arbeitgebers drohen.

Arbeitgeberverbände sind gut beraten immer 15% als Zuschuss zur Entgeltumwandlung bei:

– Direktversicherungen

– Pensionskassen

– Pensionsfonds

zu gewähren, wenn im Tarifvertrag keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss vorhanden ist.

Ergänzend hierzu ein Hinweis:

In betriebswirtschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Ersparnis an Arbeitgeber-Abgaben wesentlich höher ist. Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlungen neben den Sozialversicherungsbeiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft auch:

– Umlage 1 (bis 30 AN)

– Umlage 2

– Insolvenzabgabe (Umlage 3)

Darüber hinaus ergeben sich Ersparnisse bei den Fluktuationskosten (Austritts- und Eintrittskosten) von – je nach Branche – bis zu 280% des Jahresgehalts eines Arbeitnehmers.

Hierdurch sind in der Praxis auch Arbeitgeberzuschuss zwischen 20-35% möglich.

Im Zeitalter des Fachkräftemangels können Arbeitgeber hier gut punkten, wenn sie einen höheren Zuschuss gewähren.

Denn: je höher der Zuschuss ist, desto interessanter ist die Entgeltumwandlung und je höher ist die Mitarbeiterbindung.

Den Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

finden Sie über den Link:

https://sz.de/1.4077703

Werner Hoffmann

Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)

www.bav-Experte.de

Direktversicherung Verbeitragung der Rente

#Direktversicherung #Verbeitragung #Sofortauszahlung #Kapitalabfindung #Rentenzahlung #BSG 10.19.1987 #KVdR

Verbeitragung eines Kapitals aus einer Direktversicherung zur Finanzierung einer Sofortrente

(BSG vom 10.10.2017, AZ: B 12 KR 1/16 R)

Ergänzender Hinweis zu diesem #BSG-#Urteil:

Bei gesetzlich #Krankenversicherten #Rentnern ist zwischen KVdR- und freiwillig gesetzlich #Krankenversicherten zu unterscheiden.

Bei #KVdR-Versicherten sind private Rentenversicherungen nicht beitragspflichtig.

#Freiwillig #versicherte #Rentner bezahlen auch Beiträge für Privatrente, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte usw.

Bei Privatversicherten entsteht hierdurch keine weitere Beitragspflicht.

Was passiert aber, wenn eine Direktversicherung mit Sofortauszahlung in eine lebenslang laufende private Rente angelegt?

Hier hat das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt.

Die fällige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung unterliegt der Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung.

Dies gilt ebenfalls, wenn das Kapital in einen Versicherungsvertrag für eine sofortbeginnende Rente fließt.

Die Verbeitragung hat mit Verteilung auf 120 Beitragsmonate zu erfolgen. Für diesen Zeitraum hielt der Senat es jedoch nicht für angezeigt, die Sofortrente ebenfalls zu verbeitragen.

Empfehlung: Bereits bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage empfiehlt es sich, dem Mitarbeiter bereits in Wahlrecht bezüglich der Auszahlungsform zu eröffnen.

www.bav-Experte.de

Rente in Russland Lebensarbeitszeit verlängert

#Russland verlängert #Lebensarbeitszeit – #Rentenbeginn später, obwohl die Lebenserwartung in Russland schon wesentlich kürzer als in Deutschland ist.

#Rente #Russland Zehntausende protestieren in Russland.

Regierung will das Rentenalter bis 2034 schrittweise anheben. Männer sollen statt wie bisher mit 60 künftig mit 65 Jahren in Rente gehen, Frauen sollen 8 Jahre länger arbeiten.

Die Pläne hatten landesweit einen Schock ausgelöst. Viele hatten auf eine Rentenerhöhung gehofft, nun sollen sie länger arbeiten. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer liegt unter 65 Jahren.

Im russischen Durchschnitt ist die Lebenserwartung für Männer etwa 67 und für Frauen rund 77 Jahre. In Deutschland, wo die Rente ab 2031 mit 67 Jahren beginnen soll, liegt die Lebenserwartung für Männer bei rund 78 und für Frauen bei rund 83 Jahren.

Die Rente in Russland beträgt ca. 200 Euro und reicht gerade für Miete und Grundnahrungsmittel und einmal in 6 Monaten für eine neue Kleidung.

Interessanter Link:

https://www.n-tv.de/politik/Zehntausende-protestieren-in-Russland-article20549922.html

www.bav-Experte.de

Gesetzliche Krankenkassen erhöhten um mehr als das Doppelte

#Private #Krankenversicherung #PKV – #Gesetzliche #Krankenkassen #GKV –

Private Krankenkassen hatten Beitragserhöhungen bei jährlich 1,4% im Durchschnitt, bei #gesetzlicher #Krankenkasse (#GKV) im gleichen Zeitraum um jährlich 3,2%

Somit haben die gesetzlichen Krankenkassen von 2010 bis 2016 um mehr als das Doppelte (im Vergleich zu privaten Krankenversicherungen) den Beitrag erhöht.

Die PKV ist besser als ihr (aktueller) Ruf

In den kommenden Jahren wird dies noch extremer werden, da in der gesetzlichen Krankenkasse der Beitrag und die Leistungen sich aus folgenden Faktoren berechnet:

  • Durchschnittsalter der Versicherten
  • Durchschnittsverdienst der Versicherten
  • Beschäftigtenquote

Das Durchschnittsalter steigt in Deutschland.

In den kommenden 20 Jahren steigt das Durchschnittsalter auf ca 56 Jahre an. Hierdurch steigen die Leistungsausgaben erheblich an, da die gesetzlichen Krankenkassen keine Altersrückstellungen bildet.

Die privaten Krankenversicherungen haben deshalb in der Vergangenheit bereits für ihre Versicherten bereits über 250 Mrd. Euro angespart.

Durchschnittsverdienst und Vollbeschäftigung

Aufgrund der geringen Arbeitslosigkeit und der Steigerung des Durchschnittsverdienstes konnte zwar der Beitragssatz fast stabil bleiben, allerdings ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem angestiegen. Steigt das Gehalt, kassiert die gesetzliche Krankenkasse auch beim gleichen Beitragssatz mehr.

Sofern die Vollbeschäftigung sinkt, würden weniger Beitragseinnahmen entstehen, die dann auch zu einem höheren Beitragssatz führen. Wer dann weiter wie bisher verdient, bezahlt dann überproportional mehr Beitrag.

Diese Folgen sind auch den GKV-Befürwortern bekannt. Um den Wettbewerb auszuschalten, möchten die GKV-Befürworter die Bürgerversicherung.

Wenn kein Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen würde, könnten die Leistungen einfacher reduziert werden.

Dies wäre für alle gesetzlich Versicherten – insbesondere für Ältere – dramatisch.

Aus diesem Grund darf eine Bürgerversicherung niemals eingeführt werden.

Weitere Informationen zu den Beitragserhöhungen finden Sie auf der Internetseite

http://www.procontra-online.de/artikel/date/2018/03/die-pkv-ist-besser-als-ihr-aktueller-ruf/

#PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit

#PKV #Private #Krankenversicherung Was sind #Alterungsrückstellungen?

Wie ist die Funktionsweise?

Wofür sind die Altersrückstellungen?

Warum tragen Altersrückstellungen zur #Generationengerechtigkeit bei und warum ist dies besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nachdem sogenannten Umlagesystem. Das Umlagesystem ist dann extrem anfällig, wenn zu wenig junge Menschen vorhanden sind und die Leistungsbezieher (meist ältere Menschen) anwächst und die Lebenserwartung zunimmt.

Auf der nachfolgenden Seite wird dies erläutert.

http://www.zukunftsuhr.de/

bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft zeitlich möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil der Personalabteilung die Verwaltung übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH):

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

übernehmen.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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Notfallordner mit Speziallösungen

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MrWissen2Go Mirko Drotschmann erläutert den demographischen Wandel

Wie entwickelt sich Deutschland?

Wie verändern sich Städte?

Was passiert mit der Rente?

Brauchen wir weiter so viele Immobilien?

Ein Film, der die Zukunft beleuchtet.

https://youtu.be/yXG_izhMuwE

Man sollte sich nicht nur mit der derzeitigen Situation befassen, wo wir heute stehen, sondern auch den vorgezeichneten Weg betrachten.

Denn dann wird deutlich, dass das Sozialsystem alleine die Rente nicht tragen kann.

Blog bAV-Versorgung

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Seit diesem Wochenende gibt es einen neuen Blog, der sich mit den Themen #betriebliche und #private #Altersversorgung befasst und viele Tipps und Hintergrundinformationen befasst.

Der Blog kommt aus dem Haus des #bAV-#Leitfaden.de

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(Autor: Werner Hoffmann)

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