Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.
Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:
– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt
– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)
– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.
Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.
Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!
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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt:
1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.
2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.
3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.
4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:
Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:
1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:
Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt.
Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.
So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:
Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:
– Zinseinkünfte
– Mieteinkünfte
– Rente aus privater #Rentenversicherung
– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage
Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.
Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.
Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:
– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.