Position der Parteien zum Transparenzgesetz und Hinweisgebergesetz

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.

Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.

Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.

Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben

CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz

Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.

Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.

Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.

Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:

Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.

Stellungnahmen der Parteien

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.

   •   SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.

   •   Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.

   •   FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.

   •   CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.

   •   AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.

Abstimmungen im Bundestag

Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.

   •   Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.

   •   FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.

   •   AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:

Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.

   •   CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.

   •   SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.

   •   Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.

   •   FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.

   •   AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.

Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.

Hier jedoch eine kleine Ergänzung:

Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten

Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.

Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.

Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.

Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!

Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare

In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.

1. Transparenzregister-Webinare

Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.

Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:

   •   Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters

Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.

   •   Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister

Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.

   •   Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte

Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.

   •   Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen

Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.

   •   Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine

Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.

   •   Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent

Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.

   •   Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur

Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.

2. Die E-Bilanz

Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:

   •   eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln

Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.

   •   eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop

Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.

   •   eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung

Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.

3. Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:

   •   Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal

Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.

   •   Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z

Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.

   •   Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst

Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.

   •   Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP

Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.

   •   Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen

Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.

Teilnahme und Anmeldung

Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.

Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.

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Praxistest: Wasserstoff kann im Verbrennungsfahrzeug nicht eingesetzt werden

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Die Zukunft von Wasserstoff im PKW-Verkehr: Chancen und Grenzen

Wasserstoff als Energiequelle für Pkw scheint vielversprechend, doch Fakten und Herausforderungen zeigen, warum eine breite Nutzung derzeit unrealistisch ist.

Effizienz von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen1. Wasserstofffahrzeuge (Verbrennungsmotor):

      •   Produktion (Elektrolyse): 60–70 % Wirkungsgrad (30–40 % Verlust).
      •   Speicherung und Transport: Weitere 10–15 % Verluste.
      •   Verbrennung im Motor: Wirkungsgrad von 30–40 % (60–70 % Verlust).
Gesamtwirkungsgrad: Nur 12–20 %.
2. Elektrofahrzeuge:
      •   Akkuladung: 90–95 % Effizienz (5–10 % Verlust).
      •   Bewegungsumwandlung: Elektromotoren erreichen ebenfalls 90–95 %.
Gesamtwirkungsgrad: 85–90 %.

Zusammenfassung: Elektrofahrzeuge erreichen bis zu 90 % Wirkungsgrad, Wasserstofffahrzeuge maximal 20 %.

Wasserstoffbedarf und Herausforderungen1. Hoher Wasserstoffbedarf: Die globale Fahrzeugflotte umfasst 1,4 Milliarden Fahrzeuge. 100 Millionen Wasserstofffahrzeuge würden etwa 20 Millionen Tonnen Wasserstoff jährlich benötigen. 2. Weitere Sektoren mit großem Bedarf: Chemische Industrie, Stahlproduktion und Schwerlastverkehr verbrauchen ebenfalls große Mengen Wasserstoff. 3. Produktionskapazität und technologische Hürden: Die Wasserstoffproduktion erreicht weltweit rund 70 Millionen Tonnen pro Jahr, größtenteils fossilen Ursprungs. „Grüner“ Wasserstoff ist derzeit kaum verfügbar und erfordert hohe Investitionen. 4. Nebenprodukt Sauerstoff: Die Elektrolyse erzeugt Sauerstoff ohne ausreichende Nachfrage.

Perspektiven und Fazit

Eine breite Wasserstoffnutzung im Verkehr ist auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die notwendige Infrastruktur zur Wasserstoffproduktion ist unterentwickelt, und andere Sektoren haben einen höheren Bedarf. Langfristig wird Wasserstoff wichtig, doch für den Pkw-Verkehr ist die direkte Elektrifizierung die effizientere und realistischere Lösung.

#Wasserstoff #H #CDU ##FDP #Technologieoffenheit

Radioaktiv verseuchtes Wasser in der Asse

Ein Beitrag von

Daniel Mautz

Friedrich Merz und sein „Masterplan“ für die Energiewende: Windräder abreißen, weil sie hässlich sind?!

Friedrich Merz – Windkraftwerke abreißen, weil sie hässlich sind und nicht in die Landschaft passen

Da steht Merz bei Maybrit Illner und philosophiert über die „Hässlichkeit“ von Windrädern – als wäre das unser größtes Problem in Sachen Energie. Klar, Herr Merz, das wahre Übel sind die Windräder und nicht etwa die zigtausend Tonnen strahlender Müll, für den wir seit Jahrzehnten keine Lösung haben.

Während Merz von der Bühne aus über „hässliche“ Windräder meckert, kämpfen Bergleute im Atommülllager Asse mit ganz anderen Problemen: radioaktives Salzwasser!

Ein erneuter Beweis dafür, dass wir das atomare Erbe noch Generationen mit uns schleppen werden – und trotzdem träumen Atom-Befürworter:innen weiterhin von der „sauberen“ Kernenergie.

Merz’ „Strategie“:
Windräder wegräumen, die Energiewende blockieren und stattdessen auf ein System setzen, das nicht nur unbezahlbar teuer, sondern auch maximal gefährlich ist.

Wer jetzt noch glaubt, dass Atomkraft die Lösung ist, hat wohl ganz bewusst die Augen vor der Realität verschlossen.

Besser: #teamHabeck

Quelle des Berichts NDR

Zitat

Atomlager Asse: Bergleute stoßen auf radioaktives Salzwasser

Stand: 08.11.2024 14:31 Uhr

Im maroden Atommülllager Asse II sind am Freitag Bergleute bei Bohrungen auf kontaminiertes Wasser gestoßen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) rätselt über die Herkunft.

In der salzhaltigen Lauge seien laut BGE radioaktiver Wasserstoff (Tritium) und Cäsium-137 festgestellt worden. Die Messwerte hätten 15.000 Becquerel Tritium und 7 Becquerel Cäsium-137 pro Liter betragen. Die Einheit Becquerel misst die Aktivität, ein Becquerel entspricht einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde. Das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie das Landesbergamt (LBEG) seien über den Fund informiert worden, teilte die BGE am Freitag mit.

BGE: Wasser stammt nicht aus Bereichen mit radioaktiven Abfällen

Demnach sei das Salzwasser in einer Tiefe von 700 Metern gefunden worden, also oberhalb der Haupteinlagerungsebenen für Atommüll in 725 und 750 Meter. Die Lösung könne folglich nicht aus den Bereichen mit radioaktiven Abfällen stammen, heißt es bei der BGE weiter. Zudem schließt die Behörde die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene als Ursprungsort des Salzwassers aus, da sich diese Kammer im Osten des Bergwerks befinde. Das Salzwasser sei hingegen im Westen aufgefangen worden. Die BGE vermutet, dass das belastete Wasser aus früheren bergbaulichen Arbeiten der Betreiber vor 2009 stammen könnte. Das Unternehmen werde die Herkunft des Wassers untersuchen.

Ungewöhnlich starke Bewegungen im Gestein

Die festgestellten Messwerte erlaubten es, das Salzwasser uneingeschränkt im Bergwerk zu verwenden. Zum Beispiel könne es genutzt werden, um einen speziellen Beton herzustellen. Es sei jedoch nicht erlaubt, die kontaminierte Lauge extern zu entsorgen. Die BGE hatte im Sommer dieses Jahres ungewöhnlich starke Bewegungen im Gestein des früheren Salzbergwerks registriert. Seit Jahren sickert Salzwasser in das marode Bergwerk und dringt in immer tiefere Schichten vor. Rund 126.000 Fässer mit Atommüll und chemischen Abfällen wurden zwischen 1967 und 1978 in der Grube eingelagert.

Atomlager Asse: Bergleute stoßen auf radioaktives Salzwasser

Stand: 08.11.2024 14:31 Uhr

Im maroden Atommülllager Asse II sind am Freitag Bergleute bei Bohrungen auf kontaminiertes Wasser gestoßen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) rätselt über die Herkunft.

In der salzhaltigen Lauge seien laut BGE radioaktiver Wasserstoff (Tritium) und Cäsium-137 festgestellt worden. Die Messwerte hätten 15.000 Becquerel Tritium und 7 Becquerel Cäsium-137 pro Liter betragen. Die Einheit Becquerel misst die Aktivität, ein Becquerel entspricht einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde. Das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie das Landesbergamt (LBEG) seien über den Fund informiert worden, teilte die BGE am Freitag mit.

BGE: Wasser stammt nicht aus Bereichen mit radioaktiven Abfällen

Demnach sei das Salzwasser in einer Tiefe von 700 Metern gefunden worden, also oberhalb der Haupteinlagerungsebenen für Atommüll in 725 und 750 Meter. Die Lösung könne folglich nicht aus den Bereichen mit radioaktiven Abfällen stammen, heißt es bei der BGE weiter. Zudem schließt die Behörde die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene als Ursprungsort des Salzwassers aus, da sich diese Kammer im Osten des Bergwerks befinde. Das Salzwasser sei hingegen im Westen aufgefangen worden. Die BGE vermutet, dass das belastete Wasser aus früheren bergbaulichen Arbeiten der Betreiber vor 2009 stammen könnte. Das Unternehmen werde die Herkunft des Wassers untersuchen.

Ungewöhnlich starke Bewegungen im Gestein

Die festgestellten Messwerte erlaubten es, das Salzwasser uneingeschränkt im Bergwerk zu verwenden. Zum Beispiel könne es genutzt werden, um einen speziellen Beton herzustellen. Es sei jedoch nicht erlaubt, die kontaminierte Lauge extern zu entsorgen. Die BGE hatte im Sommer dieses Jahres ungewöhnlich starke Bewegungen im Gestein des früheren Salzbergwerks registriert. Seit Jahren sickert Salzwasser in das marode Bergwerk und dringt in immer tiefere Schichten vor. Rund 126.000 Fässer mit Atommüll und chemischen Abfällen wurden zwischen 1967 und 1978 in der Grube eingelagert.“

Zitatende

Zwischenbericht Vollstromer Audi Q8 55 e-tron im Vergleich zum Verbrenner

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Zwischenbericht

Seit Juni 2024

   •   Produziert durch Photovoltaik: 1,06 MWh

      •   Davon ins Netz abgegeben: 715,2 kWh

      •   In Audi geladen: 344,9 kWh

      •   Netzentgelt-Rückerstattung: 8,5 Cent x 715,2 kWh = 60,79 €

Verbrauch Audi über Wallbox

   •   Von Photovoltaik: 344,9 kWh

   •   Vom Stromnetz: 785 kWh

      •   Kosten: 27 Cent x 785 kWh = 211,95 €

      •   Abzüglich Vergütung: -60,79 €

      •   Zusätzlich extern: 154 €

      •   Gesamtkosten: 305,16 €

Externes Laden: Bei Fahrten über 300 km.

Gefahrene km: 5.176 km

Klima Auto Verbrennerfahrzeug

Vergleich Benzinkosten

   •   Verbrauch: 9 Liter / 100 km

   •   Berechnung: 5.176 x 9 / 100 = 465 Liter

   •   Kosten: 465 x 1,7 € = 791,93 €

Kostendifferenz

   •   Benziner: 791,93 €

   •   Stromer: 305,16 €

   •   Ersparnis: 486,77 €

Hochrechnung auf 1 Jahr

   •   5 Monate: 486,77 €

   •   1 Jahr: 1.168,24 €

      •   Zusätzliche Einsparungen:

         •   40 % geringere Inspektionskosten

         •   Kein Öl- oder Ölfilterwechsel

         •   Geschätzte Wartungskostenersparnis: 350 €

Gesamtersparnis im Jahr: 1.518,24 €

Langzeitkosten Verbrennungsmotor (bis 150.000 km in 10 Jahren):

   •   Zündkerzenwechsel, Luftfilter, Ölfilter

   •   Einspritzanlage, Vergaser

   •   Benzinleitung, Benzintank

   •   Keilriemen, Katalysator

   •   Auspuffanlage inkl. Krümmer

   •   Kupplung, Getriebe, Motordichtung, Zahnriemen erneuern

——

Vorsicht, wenn jetzt jemand denkt oder sagen will, dass die Akkus besonders umweltschädlich sind.

——-

Vergleich von Akku und Benzin auf eine Gesamtlaufzeit von 150.000 km

Immer wieder ist zu lesen, dass die Akku bei einem Vollstromer  doch so umweltschädlich seien. 

Viele wird vielleicht erst jetzt gleich bewusst, wie umweltschädlich Vergaser oder Hybridfahrzeuge sind.

Hierzu eine detaillierte Beleuchtung zunächst einmal beim Elektrofahrzeug

Wie viel seltene Erde steckt im Elektrofahrzeug in den Akkus? 

Das Akku des Audi Q8 55 e-tron besteht aus Lithium-Ionen-Zellen, die wichtige Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan enthalten.

Diese Rohstoffe sind entscheidend für die Energiedichte, Langlebigkeit und Stabilität des Akkus, tragen aber auch ethische und ökologische Herausforderungen mit sich:

Lithium

Lithium:

Das Element sorgt für eine hohe Energiedichte und Ladefähigkeit der Batterie.

Der Abbau, vor allem in Südamerika, führt jedoch zu Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit, da viel Wasser für die Extraktion benötigt wird.

Nickel auch in 1 und 2 €

Nickel:

Nickel erhöht die Energiedichte und verbessert die Leistung der Batterie.

Der Abbau ist energieintensiv und erzeugt giftige Rückstände, die oft in die Umwelt gelangen.

Kobalt: Kobalt stabilisiert die Batterie und erhöht die Sicherheit.

Der Abbau von Kobalt, vor allem im Kongo, steht unter starker Kritik aufgrund menschenrechtlicher Probleme wie Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsbedingungen.

Nickel wird auch bei Stahlherstellung genutzt

Mangan:

Mangan verbessert die Leistung und Effizienz.

Der Abbau ist vergleichsweise weniger problematisch, aber die Gewinnung und Verarbeitung können ebenfalls ökologische Folgen haben.

Viele Hersteller, darunter Audi, arbeiten daran, diese Materialien sparsamer einzusetzen oder Alternativen zu entwickeln, um die Abhängigkeit von problematischen Rohstoffen zu reduzieren.

Auch das Recycling von Batterien und die Wiederverwendung der Materialien spielen eine zunehmend wichtige Rolle, um die Umweltbelastungen zu verringern und Rohstoffkreisläufe zu schließen.

Die Recyclingquote beträgt inzwischen etwa 95 %.

Wieviel wiegt ein Akku bei einem Mittelklassewagen und einem Audi Q8

Das Gewicht einer 114 kWh Lithium-Ionen-Batterie hängt von der spezifischen Konstruktion und den verwendeten Materialien ab.

Im Allgemeinen liegt das Gewicht solcher Batterien für Elektroautos zwischen 6 und 7 kg pro kWh. Bei 114 kWh würde die Batterie daher etwa 680 bis 800 kg wiegen.

Wieviel seltene Erden sind in den Elektrofahrzeugen ist drin?

Die genaue Menge an Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan in der Batterie des Audi Q8 55 e-tron wird von Audi nicht öffentlich spezifiziert. Allgemein enthalten Lithium-Ionen-Batterien pro Kilowattstunde (kWh) Kapazität etwa:

Lithium: 0,3 bis 0,8 

Mangan: 0,1 bis 0,3 kg

Kobalt wird auch bei Stahl- und medizinischen Hilfsmitteln eingesetzt

Kobalt: 0,1 bis 0,3 kg

Mangan: 0,1 bis 0,3 kg

Bei einer Batteriekapazität von 114 kWh (brutto) im Audi Q8 55 e-tron ergibt sich somit eine geschätzte Gesamtmenge von:

Lithium: 34 bis 80 kg

Nickel: 91 bis 171 kg

Kobalt: 11 bis 30 kg

Mangan: 11,4 bis 34,2 kg

Sind Neodym oder Dysprosium  im Audi Q8 -55 etron?

Nein. Diese Stoffe sind nicht enthalten.

Vergleich zum Verbrenner

Wie viel Benzin verbraucht ein Mittelklassewagen, wenn er 150.000 km gefahren ist?

Ein Mittelklassewagen verbraucht etwa 8 Liter pro 100 km.

Auf 150.000 km ergibt sich sein Verbrauch von 12.000 Liter Benzin und für den Ölwechsel etwa 60 bis 100 Liter Öl sowie der Austausch unterschiedlicher Bauteile, die ein Elektrofahrzeug nicht braucht. 

Hierzu zählen:

– Verbrennungsmotor

– Zündkerzen

– Luftfilter

– Kühler

– Keilriemen

– Auspuff

– Katalysator

– Vergaser

– Einspritzanlage

– Benzintank

– Benzinleitung

– fast immer Getriebe

– Getriebeöl

Außerdem sind die Wartungsarbeiten beim Vollstromer um ca 30 bis 40 Prozent geringer (keine Zündkerzen, bestimmte andere Schmierstoffe etc),

Vollstromer brauchen meistens auch kein Getriebe und somit kein Getriebeöl.

Und nun kommen wir zunächst zu dem Benzin, das bei einem Mittelklassewagen verbraucht wird und wie hoch und welche Komponenten hier zum Einsatz kommen

Benzin, Diesel eFuel oder HVO sind ineffektive Treibstoffe

Zunächst grundsätzlich vorab: Kraftstoffe für Verbrennungsmaschinen sind letztendlich deshalb ineffizient, weil mit dem Kraftstoff Hitze entsteht und dann wieder durch spezielle Vorgänge die Wärme abgeleitet werden muss.

Diese Ableitung erhitzt auch die Umwelt.

Wenn 50 bis 70 Millionen fahrende Heizungen auf den Straßen unterwegs sind, erhitzt dies auch die Umwelt.

Oft ist die Effizienz bei vielleicht 30 Prozent, aber bezogen auf den Kraftstoff.

Bezogen auf den Energieaufwand ab der Suche des Erdöls wird die Effizienz vielleicht bei knapp 10 Prozent liegen.

Wie wird Benzin gewonnen und welche Stoffe werden eingesetzt?

Bei einer Effizienz von 40 Prozent bei 12.000 Benzin werden 30.000 Liter Rohöl benötigt.

Bei der Förderung und Verarbeitung von Rohöl entsteht tatsächlich eine erhebliche Menge an Abfall und Schadstoffen, die sowohl die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit beeinflussen können. Hier sind die wichtigsten Abfälle und Giftstoffe, die typischerweise anfallen, und eine detaillierte Beschreibung der Restmengen:

1. Produktionswasser (Abwasser):

Menge: Pro Liter Rohöl entstehen etwa 3 bis 10 Liter Produktionswasser, was bei 30.000 Litern Rohöl rund 90.000 bis 300.000 Liter Abwasser ergibt.

   •   Inhalt: Enthält Salze, gelöste organische Stoffe, Schwermetalle (wie Blei, Quecksilber und Arsen), Kohlenwasserstoffe und Chemikalien (z. B. Korrosionsschutzmittel und Inhibitoren).

   •   Umweltauswirkungen: Diese Abwässer können bei unsachgemäßer Entsorgung Grundwasser und Oberflächengewässer kontaminieren und die lokale Umwelt schädigen.

2. Bohrschlamm:

   •   Menge: Bei der Förderung von 30.000 Litern Rohöl entstehen schätzungsweise 1.890 bis 2.835 Kilogramm Bohrschlamm, abhängig von der Tiefe und geologischen Bedingungen.

   •   Inhalt: Der Bohrschlamm enthält Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, Ölrückstände sowie Additive und Chemikalien, die beim Bohren eingesetzt werden.

   •   Umweltauswirkungen: Bohrschlamm wird oft in Schlammgruben gelagert und kann bei Lecks Schwermetalle und Chemikalien in den Boden und ins Wasser freisetzen.

3. Begleitgase:

   •   Menge: Abhängig vom Fördergebiet und der Rohölqualität wird ein Teil der Begleitgase (Methan, Ethan und Propan) oft abgefackelt, insbesondere in Regionen ohne ausreichende Gas-Infrastruktur.

   •   Inhalt: Methan ist ein starkes Treibhausgas, während das Abfackeln zu CO₂ und anderen Schadstoffen wie Schwefeldioxid und Stickoxiden führt.

   •   Umweltauswirkungen: Methan trägt erheblich zum Treibhauseffekt bei, und das Abfackeln kann Luftverschmutzung und sauren Regen verursachen.

4. Kohlendioxidemissionen (CO₂):

   •   Menge: Bei der Förderung von 30.000 Litern Rohöl entstehen etwa 6.000 bis 9.000 Kilogramm CO₂ (bei einem Durchschnitt von 20-30 kg CO₂ pro Barrel Rohöl).

   •   Umweltauswirkungen: CO₂ ist ein Haupttreiber des Klimawandels und trägt zur globalen Erwärmung bei.

5. Verunreinigte Böden und Schlacke:

   •   Menge: Während des Betriebs kann es zu Leckagen und Verschüttungen kommen, die Böden verschmutzen. Die genaue Menge ist schwer zu quantifizieren und variiert stark nach Standort.

   •   Inhalt: Verschmutzte Böden enthalten Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle und organische Verbindungen, die das Ökosystem langfristig schädigen können.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Verunreinigungen können die lokale Fauna und Flora gefährden und sind nur schwer zu reinigen.

Zusammenfassung der Abfälle und Giftstoffe

   •   Abwasser: 90.000 bis 300.000 Liter, enthält Salze, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe.

   •   Bohrschlamm: 1.890 bis 2.835 Kilogramm, enthält Schwermetalle, Ölrückstände, Chemikalien.

   •   Begleitgase: Emissionen wie Methan, CO₂, Schwefeldioxid, Stickoxide.

   •   CO₂-Emissionen: 6.000 bis 9.000 Kilogramm.

   •   Verunreinigte Böden: Schwankend, abhängig von Standortbedingungen und Betriebspraktiken.

Diese Schadstoffe und Reststoffe stellen erhebliche Herausforderungen für den Umweltschutz dar und erfordern aufwändige Maßnahmen zur Abfallbehandlung und -entsorgung, um Umweltschäden zu minimieren.

Bei einer Laufleistung von 150.000 Kilometern und einem Benzinverbrauch von 12.000 Litern entsteht eine erhebliche Menge an CO₂ und weiteren Schadstoffen durch die Verbrennung des Kraftstoffs. Die Menge der Emissionen lässt sich wie folgt abschätzen:

1. CO₂-Emissionen

   •   Berechnung: Ein Liter Benzin produziert etwa 2,3 kg CO₂.

   •   Gesamtemissionen:

12.000 mal 2,3 = 27.600 CO₂

   •   CO₂ gesamt: 27.600 kg (oder 27,6 Tonnen).

2. Stickoxide (NOx)

   •   Durchschnittlich entstehen 1,2 bis 1,6 Gramm NOx pro Kilometer bei einem Benzinmotor.

   •   Gesamtemissionen:

150.000 mal 1,4 = 210.000 NOx oder 210 kg NOx

   •   NOx gesamt: 210 kg.

3. Kohlenmonoxid (CO)

   •   Benzinmotoren emittieren etwa 5 bis 20 Gramm CO pro Kilometer.

   •   Gesamtemissionen (angenommen 10 g CO/km):

150.000 mal 10 CO = 1.500.000 g CO = 1.500 kg CO}

   •   CO gesamt: 1.500 kg.

4. Kohlenwasserstoffe (HC)

   •   Emissionen: Im Durchschnitt etwa 0,5 bis 1,0 Gramm HC pro Kilometer.

   •   Gesamtemissionen:

150.000 mal 0,75 g HC/km= 112.500 g HC= 112,5 kg HC}

   •   HC gesamt: 112,5 kg.

Zusammenfassung der Gesamtemissionen über 150.000 km:

   •   CO₂: 27.600 kg (27,6 Tonnen)

   •   Stickoxide (NOx): 210 kg

   •   Kohlenmonoxid (CO): 1.500 kg

   •   Kohlenwasserstoffe (HC): 112,5 kg

Diese Emissionen umfassen nur die direkten Abgase des Fahrzeugs. Weitere Umweltbelastungen durch die Herstellung und den Transport des Benzins sowie durch Abrieb von Bremsen und Reifen sind darin nicht enthalten.

Vergleich von Umweltbelastungen zwischen Stromer und Verbrenner

Klarer Sieger ist hier der Vollstromer. Insbesondere, wenn man die Recyclingquote berücksichtigt.

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Unterschiede in der Garantie

Hersteller von Elektrofahrzeugen geben eine Garantie auf die Akkus, die mindestens sechs Jahre und 160000 km oder bis zu zehn Jahre und 200.000 km gilt. 

Bei Verbrennerfahrzeuge ist mir kein Fahrzeug mit einer ähnlichen Garantie bekannt.

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Thema Reichweite des Fahrzeuges.

Viele Mittelklassewagen schaffen heute schon mit einer Batterieladung etwa 300 km.

Der Audi Q8 55 e-tron hat eine Reichweite von 300 bis 400 km in der Praxis.

Dies dürfte im Durchschnitt auch ausreichend sein. Es gibt natürlich auch Kleinwagen, die nur 200 km Reichweite haben. 

Prinzipiell wird jedoch die Reichweite in den nächsten Jahren bei den Mittelklassewagen erheblich auch zunehmen.

Wie viele Ladesäulen gibt es in Deutschland?

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass es zu wenig Ladesäulen gibt. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall. Stand vom 1. September 2024 gab es in Deutschland insgesamt 145.857 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. 

Und auch das Problem Wartezeit ist heute schon ein Problem der Vergangenheit. 

Ich lade beispielsweise bei mir zu Hause an meiner eigenen Wollbox und muss nur noch auf längeren Reisen eine Ladung unterwegs vornehmen.

Insofern ist die Gesamtbeladezeit im Jahr viel geringer wie früher und ich muss nicht mehr an der Tankstelle zusätzliche Dinge zu teuren Preisen kaufen (Süßigkeiten und so weiter).