In den vergangenen zehn Jahren wurden in Deutschland jährlich zwischen etwa 250.000 und 300.000 Wohnungen fertiggestellt. Im Jahr 2023 lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen bei rund 294.000.
Von diesen Neubauten waren weniger als ein Drittel klassische Mietwohnungen, was etwa 98.000 Einheiten entspricht. Der Anteil der durch Privatpersonen vermieteten Wohnungen betrug im Jahr 2022 rund 43 % des gesamten Mietwohnungsbestands.
Warum ist der private Wohnungs-Vermietungsmarkt so eingebrochen?
Nun könnte man natürlich sagen, dass dies an dem Mietrecht oder den Baukosten liegt.
Das ist viel zu weit hergeholt.
Der Hintergrund ist viel einfacher.
Zum einen liegt dies derzeit an den gestiegenen Bauzinsen.
Noch stärker liegt dies an der ungleichen Besteuerung von Mieteinkünften und Kapitaleinkünften.
Mieteinkünfte werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Bei Kapitaleinkünften gilt ein Abgeltungsteuersatz von 25 %!
20.000 Euro Mieteinkünfte können somit bis zu 9.000 Euro Einkommensteuer auslösen.
20.000 Euro Zinseinkünfte lösen nur maximal 5.000 Euro Steuern aus.
Insofern ist der Kampf der Giganten Zinseinkünfte zu Mieteinkünfte sehr ungleich und schädigt den Wohnungsmarkt.
Noch dazu kommt, dass die gebrauchten Immobilien im Kaufpreis in den kommenden 5 bis 10 Jahren sehr stark fallen werden.
Gründe:
Mieter werden immer öfter auf Nutzung einer Garage mit Stromanschluss mit mindestens 11 KW Wert legen. Der EEG des Elektroautos ist positiv vorprogrammiert.
Umstellung auf Wärmepumpen oder Nahheizung, Fernheizung sind ebenso unausweichlich.
Ebenso wird der Wohnungsmarkt unter Umständen abnehmen; zumindest könnte diese Gefahr im Landbereich vielleicht bestehen.
Zumindest bestehen auch Unsicherheiten in der weiteren Entwicklung.
Gründe:
Derzeit leben in Deutschland etwa 1 Mio. Ukrainer und 1 Million Syrer. Würden theoretisch diese Menschen wieder in die Heimatländer zurückwandern, wären zu viele Mietwohnungen vorhanden und auch ein extremer Arbeitskräftemangel vorhanden.
Die Anzahl an älteren Menschen, die im Pflegeheim leben müssen, wird extrem zunehmen, wodurch dann auch der Wohnungsmarkt weniger Nachfrage erlebt.
Autonomes Fahren wird zu einer völligen Verschiebung des Wohnungsmarktes und der Infrastruktur beitragen. Während derzeit noch rentennahe Jahrgänge und Rentner lieber in Kreisstädte umziehen (Erreichbarkeit von Ärzten, Krankenhaus, Einkaufen, Kulturellem Angebot), wird das autonome Fahren dazu beitragen, dass auch der Landbereich wieder an Attraktivität zurückgewinnt. Beim Autonomen Fahren (Stufe 5 v. 5, mindestens 4 von Stufe 5) sehe ich einen Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren als maximale Entwicklungszeit.
Mercedes hat bereits eine Zulassung jetzt bis 92 km/h mit autonomer Stufe 3 von 5.
Und für die deutsche Autoindustrie wäre dies auch eine Chance international wieder an Fahrt zu gewinnen.
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Wieder zurück zum derzeitigen Hauptproblem:
Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge muss aus meiner Sicht dringend auf 35 bzw. 40 % angepasst werden.
Wer ein niedriges zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt dann durch die Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung eine zu hoch gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet
Bürgergeld zu hoch?- Sicherlich nicht! Der Mindestlohn ist zu niedrig!
Mit besonderem Tipp für Arbeitgeber, Arbeitnehmer auch im Niedriglohnsektor zu finden und zu binden am Ende des Artikels
Zunächst aber erklärt, warum der Mindestlohn zu niedrig ist
Zitat von
„Was soll eigentlich immer dieser Quatsch mit den „Fehlanreizen“?
Was ist denn das Bürgergeld?
Es ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert. Mehr nicht.
Wenn nun also Menschen mit Vollzeitarbeit kaum mehr oder sogar weniger als das Existenzminimum verdienen (Stichwort „Aufstocker“), dann ist das Problem doch offensichtlich nicht ein zu großzügiges Bürgergeld sondern zu niedrige Löhne.
Wenn es hier überhaupt Fehlanreize gibt, dann für Unternehmen einen, ihren MA zu wenig zu zahlen und sich diese Arbeit also indirekt von uns allen subventionieren zu lassen.“
Nachfolgend die Erläuterungen, warum der Mindestlohn zu niedrig ist und wie hoch der Mindestlohn sein muss
Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.
Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.
Damit ist der Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.
Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich
Gründe:
Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.
Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.
Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.
Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.
Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.
Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.
Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.
Und hier ist eine Absenkung undenkbar.
Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?
Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.
Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
In 2023:
Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.
Der besondere Tipp für Arbeitgeber für Mitarbeiterfindung und langfristige Mitarbeiterbindung
Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden
Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz eine besondere Rolle.
Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.
Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.
Zwei Beispiele:
Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.
Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.
Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.
Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.
Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung
Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!
Beispiel: Rentenservice
Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig. Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber. So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.
Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar.
Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.
Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.
So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht,
Werner Hoffmann
www.bAV-Experte.de
www.Renten-Experte.de
Werner Hoffmann
Qualifikationen
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
-Vers.kfm. (IHK)
– Fachwirt Marketing (AKAD)
– Generationenberater (IHK)
– Seniorenberater (NWB-Akademie)
– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)
– NLP Practitioner (DVNLP)
– TA Practitioner
Fachautor von:
– bAV-Leitfaden.de
(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)
⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:
– Notfallordner Privat
– Notfallordner für Gesundheitsberufe
– Notfallordner für Handwerker
– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler
– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen
Weitere Beispiele zum Thema #Bürgergeld, #Mindestlohn
Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/
#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.