Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Massenkündigung bei Doge:
21 Mitarbeiter verlassen Musk-geführte Behörde aus Protest
Die von Elon Musk geleitete Effizienzbehörde Doge steht vor einem massiven personellen Aderlass.
Donald Trump: wenn er flucht und seinen Willen nicht bekommt.
21 Mitarbeiter, darunter Ingenieure, Datenwissenschaftler und Produktmanager, haben aus Protest gegen die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Behörde ihre Kündigung eingereicht.
Sie kritisieren insbesondere den Umbau der Behörde in eine politische und technologische Machtinstanz, die Regierungsfunktionen einschränkt und sensible Daten zentralisiert.
#Elon #Musk und die Strippenfigur #Donald #Trump.
Der Vorfall ist ein Rückschlag für Musk und US-Präsident Donald Trump, der mit der Doge den Regierungsapparat verschlanken und Stellen abbauen will.
“Wir können diesen Kurs nicht länger mittragen”
In einem gemeinsamen Schreiben begründen die ausgeschiedenen Mitarbeiter ihren Schritt.
Sie sehen ihre berufliche Integrität gefährdet und lehnen es ab, „technische Entwicklungen voranzutreiben, die Regierungsstrukturen destabilisieren, den Datenschutz gefährden oder öffentliche Dienste einschränken“.
Sie verweisen darauf, dass ihre Arbeit ursprünglich darauf ausgelegt war, den öffentlichen Sektor effizienter zu gestalten – nicht, ihn gezielt zu untergraben.
Die umstrittene Rolle der Doge-Behörde
Die Doge wurde als Teil von Trumps Plänen zur Reform der Bundesverwaltung ins Leben gerufen.
Elon Musk hatte die Idee dazu in einem öffentlichen Gespräch mit Trump präsentiert und direkt seine Unterstützung zugesagt.
Die Behörde verfolgt das Ziel, bürokratische Abläufe zu straffen, hat aber in den letzten Monaten zunehmend umstrittene Maßnahmen ergriffen.
Dazu zählt unter anderem die weitreichende Neustrukturierung der Entwicklungshilfebehörde USAID, bei der 2.200 Mitarbeiter beurlaubt wurden, was faktisch einer Stilllegung gleichkommt.
Besonders kritisch wird zudem der Zugriff der Doge auf Daten des US-Finanzministeriums gesehen.
Durch diesen Zugang erhält die Behörde umfangreiche Informationen zu Personal- und Finanzstrukturen des Staates. Datenschützer warnen vor den möglichen Konsequenzen einer solchen Zentralisierung sensibler Informationen.
Musk und seine wirtschaftlichen Interessen
Musks Beteiligung an der Doge-Behörde wirft auch wirtschaftliche Fragen auf. Seine Unternehmen, darunter SpaceX und Tesla, profitieren von milliardenschweren Verträgen mit der US-Regierung und stehen gleichzeitig unter regulatorischer Beobachtung.
Kritiker vermuten, dass Musk über seinen Einfluss in der Behörde strategische Vorteile für seine Firmen sichern könnte.
Mit dem Weggang von 21 Schlüsselkräften verliert Doge nun wesentliche Expertise im Bereich Technologie und Datenanalyse. Ob Musk und Trump ihre geplanten Reformen dennoch konsequent umsetzen können, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass der Widerstand gegen die Behörde wächst.
Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen.
Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann.
Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.
Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.
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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen
Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.
Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:
1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.
2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.
Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?
– Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet
Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.
– Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden
Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.
– Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür
Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.
– Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene
Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.
Fazit
Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.
Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.
Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.
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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften
Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.
4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“
Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.
Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?
Besonders betroffen gewesen wären:
• Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten
• Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden
• In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind
Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.
Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?
Soziale Folgen:
• Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.
• Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.
Rechtliche Folgen:
• Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.
• Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.
Wirtschaftliche Folgen:
• Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.
• Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.
Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.
Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen
Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.
Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.
Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.
Ich finde das einen ganz wichtigen Beitrag, und ich empfehle jedem, der sich für Meinungsbildung im Allgemeinen, für Politik und insbesondere für das Thema Migration interessiert, sollte sich diese gut fünf Minuten gönnen.
Hier spricht Lars Wendland, Vorsitzender der Gewerkschaft der Bundespolizei. Er steht und spricht für all die Menschen, die das umsetzen müssen, was Merz und Söder vorschlagen, nämlich die Grenzen zuzumachen. Niemand ist wohl näher dran an der Praxis. Und er sagt:
– Friedrich Merz suggeriere den Deutschen Bürger:innen „Wir machen alles zu“ und das sei nach Aussage Wendlands schon personell „nicht machbar“.
– Die Aussage, dass wir „die Kontrolle verloren haben“ ist nicht richtig.
– Es ist auch falsch, das „nichts passiert“ oder nichts getan wird! Es wird aktuell sehr viel getan, und es wirkt. Es kommen derzeit auch über die Außengrenzen 40% weniger Menschen nach Europa.
– Wir brauchen eine europäische Lösung, nämlich das „Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)“. Es geht nur die Europäische Lösung!
– Die Vorschläge von Merz seien auch unwirksam. Denn niemand, der abgewiesen wird, fährt dann einfach wieder nach Hause. Sie versuchen es, auch mit Hilfe von Schleusern, immer und immer wieder. Es gäbe sogar „Garantieschleusungen“.
Bemerkenswert auch der Teil, wo Lanz seine Aussage, wir hätten die Kontrolle verloren, zu relativieren versucht. Ich sehe nicht, dass Wendland sich angegriffen gefühlt hat. Er hat ganz sachlich geantwortet. Und Lanz ändert dann seine Formulierung auch in „wir haben das Gefühl“. Genau das ist der Punkt. Wie sollen denn „die Menschen“ [TM] ein anderes Gefähl haben, wenn ihnen ständig durch Leute wie Markus Lanz (und der AfD und der CDU und vielen Medien) erzählt wird, wir hätten die Kontrolle verloren?
Wir haben jetzt zwei Optionen:
– Entweder wir machen die nationalen Grenzen zu, wie Merz und Söder jetzt fordern.
Das ist schon mal gelogen, und nur Politischer Aktionimus. Das geht nicht. Das sagt jemand, der es genau wissen muss. Und selbst wenn wir es versuchen, spalten wir damit Europa, verstoßen gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonventionen und und und – nur um den Bürger:innen „das Gefühl zu geben“, dass jetzt etwas getan wird.
– Oder wir gehen die Probleme wirklich an.
Das ist einmal der Schulterschluss mit Europa. Und ja, den Landräten und den Bürgermeistern und vielen Menschen wächst da was über den Kopf. Aber dann muss man die eben unterstützen. Und man muss die Behörden besser ausstatten.
Auch die Sicherheitsbehörden. Mit deutlich mehr Budget (siehe auch Schuldenbremse). Und das würde auch die wirklichen Probleme angehen und wirksam Kriminalität bekämpfen.
Und man muss sich wirklich überlegen, ob man einem Mann zum Kanzler machen will, der nachweislich die Bürger:innen manipuliert, indem er falsche Dinge suggeriert, nur um seine Ideen durchzusetzen – und dabei noch Unwiksames vorschlägt. Wenn das passiert, und Merz Vorschläge nichht wirken, haben wir 2029 sicher die AfD.
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.
Dass #Merz jetzt auf #AfD -Zustimmung hofft, ist schlimmer, als es sich der Wähler vorstellen kann!
Für mich stellt sich die Frage, was Merz als regierungsführende Partei machen würde, wenn Merz-CDU zum Beispiel
den Mindestlohn nicht verändern will
das Bürgergeld abschaffen will
Subventionen bei Atomkraft und dafür die Rentenhöhe von 48% abbauen will
Blackrock in den Bereich Privatisierung eingebunden werden soll,
aber der Koalitionspartner nicht zustimmt…..
Bedient er sich dann auch der Mehrheit bei der AfD????
11.000 Arbeitsplätze gestrichen? Was passiert da eigentlich?
Manche Parteien tun gerade so: Es müsste nur die Regierung weg, dann ginge es unserer Industrie und allen Unternehmen besser. Ich habe das mal am Beispiel von ThyssenKrupp hinterfragt.
Kein Unternehmen hat in Deutschland jemals so viel Förderung bekommen wie ThyssenKrupp unter dieser Regierung.
Dass es unsere Stahlbranche schwer hat, war schon lange vor dem Regierungswechsel so.
Die Gründe dafür sind vielfältig, vor allem überschwemmt China aber gerade die Welt mit Billig-Stahl, was uns die Preise kaputtmacht. Darauf haben wir nur sehr begrenzt Einfluss.
Können wir also nichts machen und es wäre dann sowieso egal, wer regiert? Überhaupt nicht!
Manche Parteien versuchen die Energiewende als Wurzel allen Übels hinzustellen. Dabei ist das genau das, was die Stahlbranche möchte. Und das sage nicht ich, das sagt sie selbst. Wir sind da schon gut unterwegs, müssen aber in der Übergangszeit die Energiepreise noch stärker drücken. Genau das hatte die Ampel vor. Dann hat das Verfassungsgericht aber verboten, dass wir dafür Geld aus der Corona-Zeit nehmen. Und die FDP hat sich geweigert, stattdessen Schulden aufzunehmen, um unserer Industrie zu helfen. Obwohl die Industrie das ganz deutlich eingefordert hat. Auch die CDU lehnt das bislang ab.
Deswegen: Es macht einen Unterschied, wer regiert. Und man kann etwas machen gegen all das, was gerade passiert. Aber Sprüche klopfen ist halt nicht machen. Wenn uns unsere Arbeitsplätze wichtig sind, müssen wir jetzt Geld in die Hand nehmen.