Was kostet die #Pflege? Welche Leistungen bezahlt die #Pflegeversicherung?

Mann mit Demenz
Viele #Pflegeheime beantragen derzeit die Anpassung der Pflegestufe. Hintergrund ist:
– die Neugliederung der #Pflegeversicherung ab 1.1.2017
– und die Verbesserung der Einnahmeseite bei den Pflegeheimen,
 
Für den zu Pflegenden bzw. die Familienangehörigen wird es allerdings bei der Höherstufung auch teurer.
 

Übersicht der #Pflegekosten (Baden-Württemberg)

 
 
2014:
 
Pflegestufe I: 3.017 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 1.953 €
 
Pflegestufe II: 3.558 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.228 €
 
Pflegestufe III: 4.227 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.615 €
 
 
2016:
 
Pflegestufe I: 3.135 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 2.071 €
 
Pflegestufe II: 3.618 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.288 €
 
Pflegestufe III: 4.341 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.729 €
 
 
Neben diesen Eigenbeteiligungen entstehen im Durchschnitt noch ca. 300 Euro Nebenkosten für Kleidung, Friseur, Fußpflege und andere Nebenkosten.
 
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#Ambulante Pflege:

Sehr oft entsteht die falsche Ansicht, dass die Pflege zu Hause günstiger ist. DIes ist nicht der Fall. Bei der Versorgung zu Hause entstehen neben den üblichen Kosten:
– Ernährung
– Miete oder Investitionskosten in das eigene Heim
– Reinigungskosten/Garten/Handwerker
– Nebenkosten (Energie, Telefon, Internet, Gema usw.)
die Kosten für die ambulante Pflegekraft. Diese sind nicht günstiger, da die Pflegekräfte Fahrtzeiten und Fahrtkosten haben.
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#Osteuropäische #Haushaltshilfen:

Wer meint, dass polnische Haushaltshilfen günstiger sind, der irrt sich. Für Haushaltshilfen gibt es von der Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Betrag (Angehörigenpauschale).
 
 
Die #Eigenbeteiligungen übersteigen sehr oft die eigenen Einnahmen (Rente, Pension; insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner noch zu Hause wohnt oder auch Pflegefall ist.
 
Wann bezahlt die #Sozialhilfe?
Bevor die #Sozialhilfe eintritt müssen sämtliche Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro verbraucht werden. Anschließend bezahlt zwar die Sozialhilfe bedingte ungedeckte Kosten, allerdings werden dann die Abkömmlinge in Regress genommen, wenn das Einkommen 1.800 Euro überschreitet. Der überschreitende Betrag wird zu 50 % von der Sozialhilfe eingenommen, so dass eine Kostendeckung der Pflegekosten stattfindet.
 
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass – wenn die Sozialhilfe eingebunden ist,:
– Geschwister untereinander die Einkommenssituation erfahren
– auch rückwirkend eine #Schenkungsprüfung stattfindet (die letzten 10 Jahre) und Schenkungen der Eltern an die Kinder zurückgegeben werden müssen (BGB).
– die #Vermögensprüfung heute sehr umfangreich durchgeführt wird. Die Sozialämter und auch die Finanzämter haben die Berechtigung auch Kontenklärungen der letzten 10 Jahre durchzuführen.
– Ebenso ist jeder #Steuerpflichtige verpflichtet gegenüber dem Finanzamt oder Sozialamt nachzuweisen, woher er welche Einnahmen hat (Schwarzgeldprüfung), nicht umgekehrt.
 
 
 
Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche #Pflegeabsicherung ist. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine #Pflegezusatzversicherung sehr wichtig.
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Vorsicht bei den Angeboten:

Die Angebote der Privaten Pflegeversicherung sind sehr unterschiedlich. Insbesondere der Leistungsumfang bei den Pflegestufen I und Pflegestufen II sind oft Mogelpackungen. So gibt es Angebote bei denen in Pflegestufe 0, I oder II nur sehr geringe Leistungen fällig werden.
Gerne können Sie sich an den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. wenden,:
– wenn Sie eine bestehende Pflegezusatzversicherung haben und diese überprüfen lassen möchten
– oder eine Pflegezusatzversicherung benötigen.
Der gemeinnützige Verein erhält keine Vergütungen von Versicherungen.
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Sofern Sie ein Angebot überprüfen lassen möchten, können Sie dies direkt an folgende E-Mail-Anschrift senden:

Forum-55 Plus.de e. V. (gemeinnützig)

Gottfr.-Keller-Str. 73
71254 Ditzingen

Tel: (07156) 343 54
Fax: (07156) 318 81
E-Mail: service@forum-55Plus.de

#Paare ohne #Kinder #Notfall #Notfallordner

Wer als #Paar #kinderlos ist, sollte diesen Film ansehen:

YouTube player

Gerade Paare ohne Kinder sollten sich frühzeitig über verschiedene Lebenssituationen Gedanken machen.

Nicht nur ältere Paare, sondern auch junge Paare müssen bestimmte Punkte wissen und regeln.

Oft werden gewisse Vorsorgebereiche weit weg geschoben. Man will ja das Leben genießen und Spaß haben.

Wer nur den Spaß im Blickfeld hat,
missachtet die Wertschätzung des Partners.

erste Hilfe - Stabile Seitenlage
erste Hilfe – Stabile Seitenlage

Denn durch Lebensereignisse, wie z.B.:

  • Unfall
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Tod

ist ein Partner nicht nur einfach weg, sondern er hinterlässt einen Partner mit vielen Sorgen.

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehören nicht nur die Versicherungen:

  • #Unfallversicherung / #Berufsunfähigkeitsversicherung
  • #Risikolebensversicherung
  • #Pflegezusatzversicherung

sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:

  • #Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
  • #Patientenverfügung
  • #Bestattungsverfügung
  • #Testament

Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.

Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.

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