STROM-SCHOCK DURCH REICHE? Demonstrationstage – WARUM DEUTSCHLAND SICH DIESE ENERGIEPOLITIK NICHT MEHR LEISTEN KANN!

Ein Beitrag von

Burkhard Schwarz

Wir können uns den teuren Strom aus Öl & Gas von Frau Reiche nicht länger leisten.

Während andere Länder massiv in günstige erneuerbare Energien investieren, droht Deutschland den Anschluss zu verlieren. Fossile Energie ist nicht nur klimaschädlich – sie ist vor allem eines: teuer, unsicher und wirtschaftlich rückständig.

Doch statt konsequent auf Zukunftstechnologien zu setzen, verfestigt sich unter der aktuellen politischen Führung der Eindruck, dass alte Strukturen geschützt werden. Besonders kritisch wird gesehen, dass Frau Reiche zu stark mit den Interessen großer Energiekonzerne wie E.ON verwoben ist. Eine unabhängige Energiepolitik, die sich am Wohl der Bevölkerung und der Wirtschaft orientiert, sieht anders aus.

Die Folgen sind gravierend: steigende Strompreise, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und eine massive Verunsicherung für Unternehmen wie auch private Haushalte. Gleichzeitig droht die gezielte Schwächung der Wind- und Solarbranche – genau jener Industrien, die Deutschland eigentlich stärken müssten.

Anstatt Innovation zu fördern, wird gebremst. Anstatt Kosten zu senken, werden sie künstlich hoch gehalten.

Frau Reiche wird die Wind- und Solarbranche in Deutschland ruinieren.

Sie ist die schlechteste Wirtschaftsministerin, die Deutschland je hatte.

Reiche Rücktritt

Kommentar von Werner Hoffmann:
Was hier passiert, ist brandgefährlich für unseren Wirtschaftsstandort.

Während China und andere Länder mit Hochdruck ihre Energiepreise senken und sich damit Wettbewerbsvorteile sichern, wird Deutschland bewusst in eine Kostenfalle geführt. Teurer Strom ist kein Naturgesetz – er ist politisch gemacht.

Wer heute fossile Strukturen schützt, zerstört aktiv die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Es geht längst nicht mehr nur um Klima, sondern um Arbeitsplätze, Wohlstand und industrielle Stärke. Eine Politik, die das ignoriert, handelt gegen die Interessen der Bevölkerung.

#Energiewende #Strompreise #ErneuerbareEnergien #Deutschland #Wirtschaftspolitik

Sechsfach abkassiert: Wie fossile Energie Verbraucher systematisch zur Kasse bittet

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

„Wir Verbraucher zahlen 6-mal für die fossile Energie“ – ein Satz, der zunächst übertrieben klingt, bei genauerem Hinsehen jedoch erschreckend real ist. Denn fossile Energie ist nicht nur an der Zapfsäule oder auf der Heizkostenabrechnung teuer. Sie belastet uns an vielen Stellen gleichzeitig – oft unsichtbar und langfristig.

Der erste Kostenblock entsteht bereits vor der eigentlichen Nutzung: der Aufbau der Infrastruktur. Pipelines, Raffinerien, Tanklager und Kraftwerke werden über Jahre hinweg aufgebaut und finanziert. Diese Investitionen werden letztlich in die Preise einkalkuliert und auch durch staatliche Mittel unterstützt – also durch Steuergelder.

Der zweite Kostenfaktor sind direkte und indirekte Subventionen während der Nutzung. Fossile Energieträger profitieren seit Jahrzehnten von steuerlichen Vorteilen, staatlichen Förderungen und politischen Rahmenbedingungen, die ihre Nutzung künstlich günstig erscheinen lassen. Doch „günstig“ ist hier nur eine Illusion – die Rechnung wird an anderer Stelle präsentiert.

Drittens folgen die sogenannten Nachlaufkosten: Rückbau von Anlagen, Renaturierung zerstörter Flächen oder – besonders drastisch – die jahrzehntelange Finanzierung von Zwischen- und Endlagern bei der Atomkraft. Diese Kosten werden häufig nicht von den Verursachern getragen, sondern auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Viertens entstehen massive Umweltschäden. Klimawandel, Extremwetter, Luftverschmutzung und gesundheitliche Folgen führen nicht nur zu steigenden staatlichen Ausgaben, sondern auch zu höheren Versicherungsbeiträgen. Auch diese Kosten tragen wir – als Verbraucher und als Gesellschaft.

Fünftens: Die fossile Lobby schützt ihr System aktiv. Dezentrale Energieformen wie private Photovoltaikanlagen oder kommunale Windräder werden politisch und regulatorisch oft benachteiligt, ausgebremst oder wirtschaftlich unattraktiver gemacht. So bleibt die Abhängigkeit von fossilen Strukturen künstlich bestehen.

Und schließlich der sechste Punkt: Steuervermeidung. Große Energiekonzerne nutzen internationale Konstruktionen wie Lizenzverträge oder Gewinnabführungen ins Ausland, um ihre Steuerlast in Deutschland zu minimieren. Gewinne werden verschoben – die Belastung bleibt hier.

Das Ergebnis ist ein perfides System: Der Verbraucher zahlt mehrfach – direkt an der Tankstelle, indirekt über Steuern und zusätzlich über steigende Versicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig profitieren Konzerne und politische Unterstützer von einem System, das auf fossiler Abhängigkeit basiert.

Wer also behauptet, die Energiewende sei zu teuer, sollte sich fragen: Wie teuer ist es wirklich, am Alten festzuhalten?

Die Abartigkeit der CDU/CSU wird nur noch durch die FDP und AfD übertroffen.

ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki
ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki

Eine Frage zum Schluss:

Gehörte bei der damaligen Vergütung von Friedrich Merz nicht auch eine Aktienbeteiligung, Optionen oder Optionsscheine an BlackRock zur Bezahlung?

Wäre es denn dann nicht leicht erklärbar, warum Friedrich Merz weiter ein mittelbarer Lobbyvertreter von Atomenergie, Energiekonzerne und der fossilen Lobby bleibt?

Oder hat er solche Beteiligungen auf Frau und Kinder übertragen?

#Energiewende #FossileEnergie #Klimakrise #Subventionen #Steuergerechtigkeit

Digitaler Gewalt-Skandal im Bundestag: Migration als Ablenkungsmanöver? Heftige Kritik an Friedrich Merz

Ein Beitrag von

Marc Raschke

Marc Raschke.

Stell Dir vor, unser Kanzlerersatz-Produkt kraucht gut eine Woche nicht unter seinem Stein hervor, nachdem durch #Deutschland ein Aufschrei wegen digitaler Gewalt gegangen ist. Und dann wird Fritze im Bundestag dazu gefragt. Und was macht er? Lässt einmal mehr erkennen, wie begrenzt sein Horizont ist. Und wie durchtrieben er von seinem rassistischen Weltbild ist.

So sehr, dass er selbst in einem Fall, in dem ein weißer Mann (Christian Ulmen) im Feuer der Kritik steht, weil er einer Woman of Colour (Collien Fernandes) über Jahre digitale Gewalt angetan hat, die Ursache in der Gefahr durch #Migration sieht. Der rechtsradikale Fritze ist offenkundig nicht mehr zurechnungsfähig.

Nichts, aber auch gar nichts belegt das, was Fritze da behauptet. Und wenn er tatsächlich jetzt mit der Polizeilichen #Kriminalitätsstatistik um die Ecke kommt, zitiere ich gerne aus meinem Buch „#Demokratie am Limit?“, in dem ich beschreibe, warum diese Statistik nichts besagt:

  1. In der Statistik werden nur Fälle aufgenommen, die zur Anzeige gebracht werden. Über tatsächliche Schuld und Verurteilung besagt diese Statistik nichts. Und wir wissen aus der #Forschung, dass Menschen einen „Erdal“ schneller anzeigen als einen „Marc“. Heißt: Vieles, was „Marcs“ tun, bleibt im Schnitt öfter unangezeigt,
  2. Wir wissen auch, dass das Risiko, dass ein „Erdal“ von der Polizei angehalten und durchsucht wird, um 20 % höher liegt als bei einem „Marc“, Stichwort #racialprofiling,
  3. In der Kriminalstatistik werden auch alle Fälle von Menschen aufgenommen, die gar nicht in Deutschland leben; und gerade in Grenzregionen sind Raub & Co. „beliebt“, da Flucht sofort ins „#Ausland“ möglich,
  4. Verstöße gegen gewisse Delikte können „Marcs“ gar nicht begehen; z. B. ein Verstoß gegen das #Aufenthaltsrecht,
  5. Viele Taten, die in den eigenen vier Wänden begangen werden (z. B. #Vergewaltigung in der Ehe), werden nie zur Anzeige gebracht.

Die Statistik bildet also keine Realität ab, sondern ein völlig unbrauchbares Zerrbild. – Merz ist ein elender Lügner! Widerwärtig!

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann. – Überzeugter demokratischer Europäer.-

Auch hier wird wieder deutlich dass der derzeitige Bundeskanzler Friedrich Merz dem #ADMS

– AlteDeutscheMännerSyndrom –

treu bleibt.

Er ist und bleibt in allen Punkten der Vergangenheit zugewendet und hält daran fest.

Dies gilt nicht nur beim Thema Gleichberechtigung, sondern auch:

– Fossile Lobby (BlackRock-Anteilseigner verdienen daran prächtig

-Atomkraft (BlackRock-Anteilseigner verdienen daran prächtig)

Auch in diesem Punkt gilt:

Die Abartigkeit der CDU – CSU wird nur noch von der FDP und der AfD überboten!

#DigitaleGewalt #Migration #Kriminalitätsstatistik #RacialProfiling #Demokratie

Quelle:
https://www.linkedin.com/posts/marc-raschke-109787163_deutschland-migration-kriminalitaeutsstatistik-share-7442823442518749184-mSTf

Teil 4 – Die letzte Schlacht um den Motor am Beispiel von Audi Q8

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann,
Überzeugter demokratischer Europäer

Die Debatte um das sogenannte Verbrenner-Aus ist längst mehr als eine technische Diskussion.

Sie ist zu einem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Machtkampf geworden. Milliardeninvestitionen, Industrieinteressen und geopolitische Abhängigkeiten treffen hier direkt auf Klimaziele, Marktkräfte und Erwartungen der Verbraucher.

Besonders deutlich wurde das beim Streit um das europäische Verbrenner-Aus. Kurz vor der Entscheidung wurde das Thema eFuels plötzlich wieder in den Mittelpunkt gerückt. Der Eindruck entstand: Der Verbrennungsmotor könne doch noch eine langfristige Zukunft haben.

Doch immer deutlicher wird:
Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich die Mobilität verändert – sondern wie schnell.

Der Versuch, den Verbrennungsmotor durch neue Versprechen zu verlängern, wirkt zunehmend wie ein Festhalten an einer vergangenen Ära. Begriffe wie „hocheffizienter Verbrenner“ oder „klimaneutrale Verbrennung“ vermitteln den Eindruck, als ließe sich ein physikalisch begrenztes System durch Innovation grundlegend neu erfinden.

Audi-Vergleich – Qudi Q8 etron zu Audi-Verbrenner oder Audi Q8 Hybrid

Doch selbst mit synthetischen Kraftstoffen oder Hybridlösungen bleibt das zentrale Problem bestehen:
Der Verbrennungsmotor nutzt Energie vergleichsweise ineffizient. Ein großer Teil geht weiterhin als Wärme verloren.

Machen wir uns nichts vor: Auch bei eFuels entsteht CO₂. Diese chemische Reaktion lässt sich weder durch politische Beschlüsse noch durch wohlklingende Narrative aufheben. Vielleicht hätten manche Fossil-Politiker im Chemieunterricht genauer zuhören sollen.

Parallel entwickeln sich Alternativen mit hoher Geschwindigkeit. Batterietechnologien werden leistungsfähiger, Ladeinfrastruktur dichter und erneuerbarer Strom zunehmend zur kostengünstigsten Energiequelle. Damit verschiebt sich die wirtschaftliche Realität oft schneller, als politische Narrative oder industrielle Strategien folgen können.

Für Verbraucher entsteht dadurch ein Spannungsfeld zwischen Gewohnheit und Veränderung. Arbeitsplätze, industrielle Strukturen und regionale Wertschöpfung stehen ebenso auf dem Spiel wie Energiepreise und Versorgungssicherheit.

Die Zeit des ADMS – des „AlteDeutscheMännerSyndroms“ – geht jedoch spürbar zu Ende. Vollstromer haben sich technisch enorm weiterentwickelt und machen den klassischen Verbrennungsmotor in einem Großteil der Alltagssituationen zunehmend überflüssig. Und Deutschland ist keine isolierte Autowelt: Globale Märkte, technologische Dynamik und internationale Konkurrenz treiben den Wandel schneller voran, als nationale Debatten ihn bremsen können.

#VerbrennerAus #Elektromobilität #Industriepolitik #Mobilitätswende #EUPolitik

Teil 1 – eFuels – Der große Verbrenner-Bluff – Wie Politik und Lobby Physik ignorieren

Der hocheffiziente Verbrenner

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann,
Überzeugter demokratischer Europäer

Der Verbrennungsmotor erlebt politisch gerade ein erstaunliches Comeback. Begriffe wie „hocheffizient“, „klimaneutral“ oder „Technologieoffenheit“ prägen Debatten – besonders im Zusammenhang mit sogenannten eFuels. Doch ein Blick auf die Physik zeigt: Hier wird oft mehr Hoffnung verkauft als Realität.

In diesem Video wird erklärt, wie politisch Manuel Hagel linientreu fachlich Blödsinn erzählt.

Denn eFuels entstehen aus Strom, Wasserstoff und CO₂. Der Weg von der erneuerbaren Energie bis zum Antrieb eines Autos ist lang – und voller Verluste. Während ein Elektroauto rund 70 bis 80 Prozent der eingesetzten Energie tatsächlich in Bewegung umsetzt, kommen beim eFuel-Verbrenner oft nur 10 bis 15 Prozent auf der Straße an. Der Rest verpufft als Wärme oder geht in Produktionsprozessen verloren.

Trotzdem wird politisch suggeriert, der Verbrenner könne mit synthetischen Kraftstoffen eine klimafreundliche Zukunft haben. Diese Erzählung wirkt beruhigend: Millionen bestehender Fahrzeuge könnten weiter genutzt werden, die vertraute Technik bliebe erhalten. Für Teile der Industrie und für Lobbyorganisationen ist das attraktiv. Schließlich hängen ganze Wertschöpfungsketten am klassischen Motor.

Doch Effizienz ist keine Frage von Meinung oder Parteiprogramm. Sie folgt naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten. Wer fünf- bis siebenmal mehr Strom benötigt, um dieselbe Strecke zurückzulegen, verschiebt die Herausforderungen nur. Besonders in einer Zeit, in der erneuerbare Energie kostbar bleibt.

Die Debatte um eFuels zeigt deshalb exemplarisch, wie technologische Zukunftsfragen politisch emotionalisiert werden. Zwischen wirtschaftlichen Interessen, Arbeitsplatzsorgen und Freiheitsversprechen gerät die nüchterne Betrachtung der Systeme oft in den Hintergrund. Dabei entscheidet am Ende nicht die Lautstärke von Kampagnen, sondern die Realität von Kosten, Energiebedarf und Infrastruktur.

Der große Verbrenner-Bluff besteht also weniger darin, dass eFuels unmöglich wären. Sondern darin, dass sie als Massenlösung präsentiert werden – obwohl sie nach heutigem Stand vor allem für Spezialbereiche wie Luftfahrt oder Schifffahrt sinnvoll erscheinen.

#eFuels #Elektromobilität #Energiewende #Verkehrspolitik #Klimaschutz

Teil 1

https://blog-demokratie.de/teil-2-der-hocheffiziente-verbrenner-wie-narrative-fakten-ersetzen/

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Zum Vorlesen

YouTube player
FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
  • etc.

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

——-

Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Zum Vorlesen:

YouTube player
Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

——-

Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

China-Russland-Nordkorea-Belarus – Hauptblock der Diktaturen-

Die zukünftige #Weltordnung wird aus 3 Gruppen bestehen: #Demokratische Welt, #Diktatur und „noch offen“

Der Krieg in der #Ukraine wird lange Zeit keinen Sieger kennen.

Vielmehr ist mit einem „frozen conflict“ zu rechnen, der uns viele Ressourcen und lange Jahre beschäftigen wird.

Es wird ein Konflikt zwischen der freien und demokratischen Welt und den Technokratien und Diktaturen dieser Welt.

Auf der einen Seite der Block mit den USA und Europa, auf der anderen das alles dominierende China mit dem Anhängsel Russland. Große Teile der Welt wie Afrika, Südamerika und Indien unentschlossen bzw. in Abhängigkeiten zu China in und Russland! Diese Kontinente und Länder dürfen wir nicht kampflos aufgeben.

Was viele gerne übersehen: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat die Resolution zur humanitären Situation in der Ukraine mit großer Mehrheit von 140 Länder. angenommen. China, Indien und 36 andere Länder enthielten sich der Stimme. Es war die Bevölkerungsmehrheit auf unserem Planeten! Dies sollte uns eine Warnung sein.

Die Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg beweist, welche Ziele die Politiki China’s verfolgt. Beide Länder denken in Blöcken und Einflusssphären. Beide schrecken nicht davor zurück, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu generieren und zu nutzen, um ihre Macht auszudehnen. #China ist für Europa deshalb nicht nur ein wirtschaftlicher Konkurrent, sondern längst ein sicherheitspolitisches Risiko. Peking arbeitet an einer Weltordnung jenseits unserer westlich-liberalen Prinzipien mit brutalsten Methoden und Unterdrückung.

Noch ist der Westen wirtschaftlich und militärisch China und #Russland weit überlegen. Aber wir müssen unsere Werte aktiver verteidigen und unsere Interessen stärker durchsetzen.

Die „neue Seidenstraße“ bedarf ebenso unseres Widerstands wie das starke Engagement von China in Afrika. Auch der Ausverkauf unserer Industrie von Unternehmen wie Kuka oder Putzmeister ist zu unterbinden.

Es gilt: Wehret den Anfängen, aber China ist schon viel weiter!

https://amp-n–tv-de.cdn.ampproject.org/c/s/amp.n-tv.de/wirtschaft/China-greift-Grundfesten-des-EU-Binnenmarktes-an-article23261677.html

Die Länder des demokratischen Flügels sind:

  • Europäische Union
  • Europäische demokratische Staaten, wie z.B. Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien
  • Australien
  • USA (noch, so lange nicht wieder Trump Präsident ist)
  • Japan
  • Südkorea
  • Taiwan

Länder mit Diktatur:

  • China
  • Russland
  • Belarus
  • Nordkorea

Andere Staaten, die entweder technokratische, diktatorische oder demokratische Züge haben, aber noch offen sind:

  • Indien
  • Venezuela

Omikron Delta Virus – Vergleich Südafrika und Deutschland

Immer wieder argumentieren #Impfgegner, dass die #Pandemie von Delta und #Omikron in #Südafrika nicht so schlimm gewesen wäre. Man bräuchte gar keine #Impfung….

Diese Aussage ist falsch.
Grundsätzlich muss man die landesspezifischen Angaben vergleichen.
Bei einem Vergleich muss man also folgende Angaben ebenso berücksichtigen:
-Klima
-Einwohnerzahl
-Fläche eines Landes
-Einwohner je km²
-Lebenserwartung
-Tourismusquote
-Business-Reisequote

Vergleicht man #Deutschland mit #Südafrika wird sehr schnell deutlich, dass beide Länder NICHT vergleichbar sind.
Daten aus Deutschland / Südafrika
-Klima (Kältere Temperaturen, Aufenthalt öfters in geschlossenen Räumen), im Winter weniger Lüftung, als in Südafrika)

Art: Deutschland / (Südafrika)

  • Einwohnerzahl 83,2 Mio. / (59,3 Mio.)
  • Fläche eines Landes 357.000 km² / (1,2 Mio. km²)
  • Einwohner je km²: 233 / (48,2)
  • Lebenserwartung: M:78,8; F:83,5 / (M:56/F:60)
  • Tourismusquote: 40 Mio. / (10,5 Mio.)
  • Business-Reisequote: 33 Mio., sehr hoch / (sehr niedrig)

Betrachtet man die #Vergleichsdaten, dann ist nachvollziehbar, warum in #Südafrika die Anzahl der Infizierten und Verstorbenen im Vergleich zu Deutschland geringer war.

Südafrika (Stand: 9.1.2022)

  • Anzahl Infizierte: 3,53 Mio.
  • Tote: 92.530

Deutschland:

  • Anzahl Infizierte: 7,57 Mio.
  • Tote: 114.000

In allen Ländern, in denen

  • die Einwohnerzahl je qkm niedrig ist,
  • weniger Reisen stattfinden (und dies auch auf die Fläche des Landes)
  • die Lebenserwartung niedriger ist und die Menschen ab 70 selten sind
  • das Klima eher nicht kalt ist,

wird die Anzahl der #Corona-#Infizierten und #Corona-#Verstorbenen niedriger sein, als in Deutschland.

Wäre in diesen Ländern eine adäquate Impfung wie in Deutschland, dann wäre die Corona-Infiziertenrate bzw. Todesrate noch erheblich geringer.

Es beweist, dass eine Impfung in Deutschland sinnvoll ist. Die Impfplicht kombiniert mit Kontaktbeschränkungen und Masken ist der einzige sinnvolle Weg.

Schaut man sich Länder wie Eritrea (6 Mio. Einwohner) an, dann ergibt sich auch dort ein extremes Beispiel mit fast keinen Infizierten, denn dort fährt selten ein Tourist oder Geschäftsmann hin.

Mit 8.419 Infizierten und 82 Corona-Toten in der gesamten Zeit der Corona-Pandemie wird dies sehr deutlich.

bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

bAV betriebliche Altersversorgung BAG-Urteil LAG Hamm 4 Sa 852/17 Beratungshaftung in der betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitgebern Maklern Versicherungsunternehmen Lebensversicherungen Direktversicherung Pensionskasse Unterstützungskasse Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

Urteil Landgerichts Hamm mit weit reichenden Folgen für Arbeitgeber, bAV-Berater, Versicherungsvermittler, Makler  und Versicherer

Das Urteil des LAG Hamm wird – was bisher noch nicht so wahrgenommen wird – weitreichende Folgen haben.

Nicht nur bei Arbeitgebern wird dieses Urteil zu mehr Achtsamkeit bei der Beraterauswahl führen müssen, sondern auch bei Versicherern ein weiteres Risiko auslösen.

Neben der weiteren Risiko-Klassifizierung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (ggf. Zusatzprämie für Makler, die in der bAV beraten) wird dieses Urteil auch zu einer Vertriebsanpassung führen müssen.

Insbesondere bei Ausschließlichkeitsvertretern und angestellten Außendienstmitarbeitern werden hier Veränderungen notwendig werden.

Warum dies der Fall sein kann, wird deutlich, wenn man das Urteil des LAG Hamm genauer betrachtet:

Am 6.12.2017 hat das LAG Hamm ein Urteil gefällt (4 Sa 852/17), das in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere in der Beratung – weitreichende Folgen haben kann. Es ging hierbei um die Entgeltumwandlung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz und vor allem um die Beitragspflicht.

Das LAG Hamm den Arbeitgeber verurteilt, dem früheren Arbeitnehmer den entstandenen Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, zu bezahlen.

Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung nicht über die bevorstehende Beitragspflicht von einmaligen Kapitalleistungen ab dem 1. Januar 2004 aufgeklärt. Das betrifft ausdrücklich auch die von ihm ab 2017 weiterhin zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung

Die Leitsätze des Urteils:

  1. Verlangt der Arbeitnehmer, einen bestimmten Teil seiner künftigen Entgeltansprüche nach § 1a BetrAVG umzuwandeln, können den Arbeitgeber Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (hier: Hinweis auf eine anstehende Änderung des § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V), deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können.
  2. Überträgt der Arbeitgeber die Information und Beratung über den von ihm gewählten Durchführungsweg einem Kreditinstitut, ist dieses als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 Satz 1 BGB anzusehen.

Link:  http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2017/4_Sa_852_17_Urteil_20171206.html


Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zwar zugelassen (BAG 3 AZR 206/18), inwieweit jedoch das BAG dies anders sieht, kann bezweifelt werden. Grund: Das Urteil des LAG Hamm bezieht sich letztendlich auf das BAG-Urteil (BAG 21.01.2014, 3 AZR 807/11) und wurde darauf aufgebaut.

Nach dem damaligen BAG-Urteil (2014) wurde zwar der nachfolgende Leitsatz:

„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.“

verfügt, allerdings mit folgendem Zusatz:

„15……..Der Gesetzgeber hat in § 1a BetrAVG die Verantwortungsbereiche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch dahin abgegrenzt, dass er die Entscheidung, künftige Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, ausschließlich dem Arbeitnehmer zugewiesen und den Arbeitgeber erst dann zur Mitwirkung verpflichtet hat, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung zur Entgeltumwandlung getroffen und bekundet hat.

Ein „Verlangen“ nach Umwandlung eines bestimmten Teils künftiger Entgeltansprüche kann erst dann bekundet werden, wenn die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, von dem Arbeitnehmer bereits getroffen wurde. Erst wenn dies geschehen ist, ist der Arbeitgeber zur Mitwirkung durch Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Durchführung der Entgeltumwandlung verpflichtet.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangt, bestimmte Informationspflichten hat.

Das BAG nennt hier auch beispielhaft die Pflicht des Arbeitgebers über

  • den Durchführungsweg
  • den konkreten Versorgungsträger
  • die Art der Zusage
  • und die Versicherungsbedingungen (Versorgungsbedingungen) des externen Versorgungsträgers

zu informieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. So gehören auch die Erläuterung der Besteuerung bzw. Verbeitragung in der Anwartschafts- und Leistungphase dazu.

Die Erfüllung der Informationsverpflichtung ist auch zu dokumentieren.

Mehrfach wurde schon gerichtlich entschieden, dass die Aushändigung der Versicherungsunterlagen Pflicht ist (BAG 3AZR 807/11 v. 21.1.2014 –; BAG 3 AZR 17/09 v. 15.9.2009; LAG Düsseldorf 12 Sa 751/12 v. 13.6.2012)

Der Arbeitgeber muss, wenn er Auskunft erteilt, diese vollständig und richtig erteilen. Hierbei wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit unterstellt. Je komplexer die Versorgung ist, desto umfangreicher muss der Arbeitgeber informieren.

Wenn ein Arbeitgeber diese Information durch einen externen Berater erledigen lässt, dann ist dieser Berater oder das Beratungsunternehmen als Erfüllungsgehilfe zu betrachten (§ 278 Satz 1 BGB).

Zitat § 278 BGB:

„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden……“

 

Wenn dieser Erfüllungsgehilfe eine ausreichende Information unterlässt, dann haftet hierfür der Arbeitgeber.

Im „Innenverhältnis“ kann dann der Arbeitgeber allerdings bei fehlenden Informationspflichten Regress fordern.

 

Mögliche Szenarien:

  1. Berater ist als Makler oder Mehrfachagent

In diesem Fall wird der Arbeitgeber direkt den Makler in Regress nehmen. Je nach Fallkonstellation kann der Regress durch die Vermögenschadenshaftpflicht gedeckt werden, oder der Makler hat (mind. einen gewissen Teil) selbst zu bezahlen.

 

  1. Berater ist Ausschließlichkeitsvertreter (z. B. angestellter Außendienstmitarbeiter)

Bei angestellten Außendienstmitarbeitern haftet die Versicherungsgesellschaft und wird in der Regel den Schaden selbst begleichen müssen. Ein Regress beim angestellten Außendienstmitarbeiter ist meist auch schwierig.

Beweislastumkehr

Die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird bei der Arbeitnehmerhaftung zu Gunsten des Arbeitnehmers modifiziert. Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber (darlegen und) beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten, d. h. verschuldet hat.

 

Allein dies führt dazu, dass der Arbeitgeber (Versicherungsunternehmen)  in der bAV einem angestellten Arbeitnehmer dieses Verschulden nachweisen muss und es nicht an der fehlenden Aus- und Fortbildung, die der Arbeitgeber zu veranlassen hat, lag.

Und selbst wenn der Fehler durch den Arbeitnehmer eigenverschuldet wurde, wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Bei den meisten Gesellschaften wird die betriebliche Altersversorgung – insbesondere die Entgeltumwandlung durch Direktversicherung und beispielsweise Pensionskasse – von fast jedem Vermittler angeboten.

Daraus resultieren auch in der Praxis, dass die Arbeitgeber-Beratung und die laufende Betreuung der bestehenden bAV-Verträge durch den Versicherungsvermittler übernommen wird.

Wenn ein Versicherungsvermittler die betriebliche Altersversorgung nicht als Kerngeschäft anbietet, dann ist das Knowhow nicht auf dem aktuellen Stand. Dies führt zu Fehlberatungen, wie es im Übrigen beim LAG Hamm im Urteil festgestellt wurde.

bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben
bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben

Allerspätestens wenn es um die laufende Arbeitgeber-Betreuung geht, sollten ausschließlich bAV-Spezialisten (oder Personen mit qualifiziertem bAV Berufs- oder Studienabschluss) die laufende Betreuung des Arbeitgebers übernehmen.

Beachtet dies das Versicherungsunternehmen, ist das Risiko eines Regresses durch den Arbeitgeber (VN) minimiert. Wird dies nicht beachtet, müsste dieses erhöhte Risiko unternehmensintern berücksichtigt werden (Risikomanagement und Solvency II).

 

Für Arbeitgeber ergibt sich, dass der Versicherungsvermittler gut ausgewählt werden sollte.

Ist der Vermittler durch entsprechende Nachweise qualifiziert (z. B. Schreiben der Gesellschaft oder qualifizierter Ausbildungsnachweis, beispielsweise „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung), dann ist hierdurch eine Risikominimierung schon geboten.

 

Für alle Beteiligten bedeutet dies:

Die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Hand von Spezialisten, die sich auch laufend weiterbilden müssen.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, den Berater nicht (ausschließlich) nach Sympathie auszuwählen, sondern auch auf entsprechenden Ausbildungen oder Nachweise zu achten.

Und zum Schluss noch folgender Hinweis an Arbeitgeber, die der Auffassung sind: „Da lasse ich keine betriebliche Altersversorgung zu“:

Wenn ein Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ablehnt und dies später durch den Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, dann ergibt sich für den Arbeitgeber ein erheblicher Schaden. Denn gem. dem o. g. Urteil muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum einen zulassen und haftet bei Nichtzulassung für den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers. Und dies könnte für einen Arbeitgeber der höchst mögliche Schaden bedeuten.

Moderne Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung speziell für die Personalbindung und der Personalgewinnung.

Gerade im Zeitalter des Fachkräftemangels – der inzwischen auch im regulären Personalmarkt aufgrund der guten Konjunktur vorhanden ist – kann durch intelligente Baustein-Firmen-Versorgungssysteme das Personalmarketing erheblich erleichtert werden.

Last, but not least: Im o. g. Fall handelt es sich zwar um die betriebliche Altersversorgung in der „bisherigen Welt“, allerdings wäre dieser Haftungsfall auch in dem Sozialpartnermodell (neue „bAV-Welt 2“ entstanden.

 

© www.bav-Experte.de

Fachliteratur: www.bAV-Leitfaden.de

Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de
Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de

 

bav-Experte--bav-Leitfaden
bav-Experte- Werner Hoffmann Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

 

 

 

 

 

 

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen