Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.
Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?
Der Mindestlohn wird von:
– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern
– drei #Gewerkschaftsvertreter,
– zwei #Wissenschaftler
– und einem Vorsitzende(n)
alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.
Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.
Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).
Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.
Warum gibt es Kritik?
#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.
Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.
Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.
Hochrechnung auf Monatslohn
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.
Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.
Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?
Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.
Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €
Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von
45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.
Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.
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Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?
Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023
Individueller Jahresverdienst : allgemeine Jahresverfiendt = Entgeltpunkt
also beispielsweise
24.960 € : 43.142 = 0,5786 Entgeltpunkte ergeben.
Daraus würden sich bei 45 Jahren theoretisch
45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.
ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.
Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.
Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.
Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten
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Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.
Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.
Weitere Infos über
www.bAV-Experte.de
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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.
Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?
Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.
In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.
Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.
In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.
Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.
Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.
Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.
Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.
www.Renten-Experte.de
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