Wie der menschengemachte Klimawandel geleugnet wird

1.600 Wissenschaftler behaupten, dass es den menschengemachten Klimawandel überhaupt nicht gibt.

Stefan Lenz hat hierzu in einem YouTube-Video recherchiert.

Ein sehr interessanter und gut recherchierter YouTube – Beitrag, der deutlich macht, wie der menschengemacht Klimawandel geleugnet wird.

Link

https://youtu.be/mnGGzyRS-Gs?si=lz4wtLVPBFVhxIId

Der Terror durch Hamas

Das 9/11 für Israel – Und für die Palästinenser, die im Gazastreifen durch die Hamas ebenso als Geisel festgehalten werden ein Chaos

Von

EIN BERICHT WELCHER ZU HERZEN GEHT UND TIEF BERÜHRT.
ES ZEIGT DIE GRAUSAMKEITEN DER HAMAS

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum
„Sie sind hier, sie verbrennen uns“
Von
t-online
Aktualisiert am 14.10.2023 – 20:36 Uhr

Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.
Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.
Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.
Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille
Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israel flogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.
Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.
Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNN daraus.

„Eine ganze Familie getötet, nur weil sie Juden waren“
Die Schwester erklärte dem Sender, die Hamas-Terroristen hätten zuvor durch das Fenster des Schutzraums geschossen und Tamar und Yonathan getroffen. „Verwundet hielten sie durch – und entschieden, dass sie eher an einer Rauchgasvergiftung sterben würden, als mitgenommen zu werden.“
Was wohl passiert wäre, wenn die Terroristen in den Schutzraum eingedrungen wären, offenbart der Tod von Yonathans Mutter Carol Siman Tov, die im selben Kibbuz lebte: Sie wurde in ihrem Schutzraum erschossen. „Eine ganze Familie wurde von Mördern getötet, nur weil sie Juden waren“, schrieb ein Freund der Familie auf Facebook.

Ein Artikel von t-online—>

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum „Sie sind hier, sie verbrennen uns“

Zitat —> „Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.

Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.

Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.

Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille

Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israelflogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.

Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.

Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNNdaraus.

Fortsetzung —> https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100258908/israel-die-letzten-sms-der-hamas-opfer-mama-ich-liebe-dich-.html

Weitere Infos bei Wikipedia zu Palästinenser

—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästinenser#:~:text=Als%20Palästinenser%20galten%20ursprünglich%20alle,anderen%20Ländern%20lebende%20Angehörige%20gebraucht.

#israelkrieg #hamas #abscheulich

AfD verbot – JETZT

Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.

DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG

GASTBEITRAG GERTRUDE LÜBBE-WOLFF, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39). 

Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).

DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR

Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).

Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.

MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG

Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)

NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?

Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).

IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER

Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen. 

(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)

DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.

Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).

SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG

Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist. 

Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).

NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO

Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).

Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD

Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.

Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.

DILEMMA-DIAGNOSE

Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen. 

Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.

MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN

Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).

Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?

Zitatende

Fortsetzung hier —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/ex-verfassungsrichterin-afd-verbot-alternative/?utm_source=app_share

Einen weiteren Artikel finden Sie hier

Wehrhafte Demokratie

Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

https://verfassungsblog.de/author/gertrude-luebbe-wolff/

Was und wo ist der Gazastreifen?

Hintergründe zum Gazastreifen

Von Yves Willers

Fakten über Gaza. Gaza wird von der Hamas Propaganda als riesengroßes Gefangenenlager geschildert.Die Not vieler Menschen ist unstrittig. Ursachen und Verantwortliche vielfältig.

1.) Gaza ist 360 Quadratkilometer gross. Größer als mehrere unabhängige Nationen und selbstverwaltete Territorien z.B. Malta, Malediven und Grenada. Das Gebiet ist etwa so groß wie das Emirat Ajman.

2.) Die Bevölkerungsdichte ist eine der höchsten der Welt, aber deutlich niedriger als in Singapur und den Sonderverwaltungszonen Hong-Kong und Macao.

3.) Das Bruttosozialprodukt pro Kopf ist eines der niedrigsten der arabischen Welt, nur ein Viertel der Bevölkerung im Westjordanland. Mit 1440 Dollar ist es etwa so hoch wie das von Pakistan, Timor-Leste, Kirgisistan und Nepal. Doppelt so hoch wie das der Menschen in Sudan und Eritrea. 
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4.) Die Geburtenrate ist – vergleichsweise – mit 27,6/1000 hoch. Dreifach so hoch wie die von Dänemark, doppelt so hoch wie die von Saudi Arabien, dem Iran und dem Kosovo. Deutlich niedriger als die von Äthiopien, Nigeria und Afghanistan.

5.) Im Einklang mit dem UNO Vollversammlungsbeschluss wurde das Gebiet am 22. September 1948 unter der Verwaltung der Palästinensischen Regierung gestellt. Ab 1952 wurde die palästinensische Regierung von Ägypten (nicht Israel) schrittweise entmachtet, das Gebiet ebenso schrittweise, endgültig 1959, von Ägypten – im Widerspruch zum Völkerrecht – annektiert.

6.) Seit dem Mittelalter lebten nachweislich Juden in Gaza, sie wurden 1929 von der arabischen Bevölkerung gewaltsam vertrieben.

7.) Im Juni 2007 hat die Hamas gewaltsam im Gaza Gebiet die demokratisch erworbene Machtstellung zementiert. Sie hebelte die bestehende demokratische Grundverfassung aus und verdrängte Gewaltsam die demokratische Opposition.

Hamas ist bisher immer Teil des Problems für die Menschen in Gaza gewesen. Niemals Teil der Lösung.

Übrigens

Vor 25 Jahren wurde der internationale Flughafen von Gaza eröffnet (Bild). Ein Casino und eine Industriezone waren geplant . Gaza hätte zum Singapur des östlichen Mittelmeers werden können.

Stattdessen beschloß Hamas daraus eine theokratische Hölle zu machen, in der die Bevölkerung als Geiseln und dreifaches Schutzschild für Terrorismus, Antisemitismus und als Handlager der globalen Destabilisierung durch Iran und Russland gehalten wird.

Weitere Informationen auch bei Wikipedia

Gazastreifen —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gazastreifen

Israel —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Israel

Palästina —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästina

Judentum —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Judentum

Hamas —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hamas

Muslimbruderschaft oder Moslembruderschaft, genannt auch Muslimbrüder —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muslimbrüder

Jordanien —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jordanien

#israel #istandwithisrael #stophamas #neverforget #weremember

#Judentum, #Gazastreifen, #Hamas, #Palästina, #Jordanien

Festkörperbatterie für Auto – bis zu 1.500 km Reichseite

Toyota unterzeichnet Vertrag zur Massenproduktion von Festkörperbatterien für Elektrofahrzeuge mit einer Reichweite von 1.500 km

Der Einsatz von Materialien, die von Idemitsu Kosan entwickelt wurden, wird es Toyota ermöglichen, diese energiedichten Batterien bis 2028 auf den Markt zu bringen.

Toyota hat mit seinem japanischen Kollegen Idemitsu Kosan einen Vertrag über die Massenproduktion von Elektrofahrzeugen mit ultrahoher Reichweite und Festkörperbatterien abgeschlossen .

Idemitsu Kosan, Japans zweitgrößter Ölraffinierer, scheint ein unwahrscheinlicher Partner für den EV-Bereich zu sein. Toyota sagt jedoch , dass Idemitsu seit 2001 an der Entwicklung der „Elementartechnologien“ für die Batterien arbeitet, fünf Jahre bevor Toyota 2006 begann, sie zu verfolgen.

Es ist das erste große Update zu den Plänen des Unternehmens , als Erster diese Batterien der nächsten Generation anzubieten. Toyota sagt, dass die neue Technologie aufgrund der höheren Energiedichte letztendlich dazu führen wird, dass Elektrofahrzeuge mit einer einzigen Ladung 932 Meilen zurücklegen und in nur 10 Minuten hochfahren können.

Konkret hat Idemitsu an der Entwicklung eines neuen Materials für die Batterien gearbeitet, einem festen Sulfidelektrolyten.

Mit der Partnerschaft möchte Toyota die Materialkompetenz von Idemitsu mit seiner eigenen Produktionskompetenz kombinieren, um Festkörperbatterien für Verbraucher Wirklichkeit werden zu lassen.

„Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf Sulfid-Festelektrolyte, die als vielversprechendes Material zur Erzielung hoher Kapazität und Leistung für BEVs [Batterie-Elektrofahrzeuge] gelten“, sagt Toyota.

„Sulfid-Festelektrolyte zeichnen sich durch Weichheit und Haftung an anderen Materialien aus, was für die Massenproduktion von Batterien geeignet ist.“

Toyota legte einen Drei-Phasen-Plan mit dem Ziel vor, Festkörperbatterien bis 2027–2028 zu kommerzialisieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Festkörper-Elektrofahrzeuge zu diesem Zeitpunkt weit verbreitet sein werden, da die „Massenproduktion in vollem Umfang“ erst später beginnen wird.

Es bleibt auch abzuwarten, in welchen Märkten Toyota sie einführen würde und wie viel sie kosten würden. Sie dürften teurer sein und dies auch noch über Jahre hinweg bleiben, prognostiziert Reuters .

In der ersten Phase werden Toyota und Idemitsu „gemeinsam an der Entwicklung besserer Sulfid-Festelektrolyte arbeiten und dabei auf Qualität, Kosten und Lieferzeiten achten.“ Dies wird in einer Idemitsu-eigenen Pilotanlage geschehen.

Sobald das Material fertig ist, beginnt die zweite Phase. Zu diesem Zeitpunkt wird Idemitsu eine größere Pilotanlage errichten und „Massenproduktionstechnologie erhalten“. In Phase drei schließlich beginnt die „Vollserien-Massenproduktion“.

Honda hat außerdem Pläne angekündigt , bis zum Ende des Jahrzehnts Elektrofahrzeuge mit Festkörperbatterien einzuführen. Sowohl Honda als auch Toyota stehen in der Kritik, dass sie bei Elektrofahrzeugen langsam vorankommen, insbesondere im Vergleich zu Tesla und dem chinesischen Autohersteller BYD , und sie versuchen aufzuholen.

Anfang des Jahres entließ Toyota einen CEO, der zuvor Bedenken hinsichtlich der Umstellung auf eine vollelektrische Produktpalette geäußert hatte.

Mit einem neuen CEO an der Spitze strukturierte das Unternehmen das Unternehmen dann rund um Elektrofahrzeuge um und ernannte seine Luxusmarke Lexus zum Flaggschiff für Elektrofahrzeuge.

Die Elektrofahrzeugpalette von Toyota besteht derzeit nur aus zwei Modellen, dem Toyota bZ4X und dem Lexus RZ, beide mit durchschnittlicher bis geringer elektrischer Reichweite. Das erste Unternehmen, das Festkörperbatterien anbietet, könnte ihm in einem Bereich, in dem es ins Hintertreffen geraten ist, einen Vorsprung verschaffen.

„Toyota glaubt, dass der Schlüssel zur Veränderung der Zukunft der Autos in einer Zusammenarbeit zwischen der Automobil- und der Energieindustrie liegt“, sagte Koji Sato, Präsident und CEO von Toyota, in einer Pressekonferenz (Video unten).

„Unsere beiden Unternehmen [Idemitsu und Toyota] werden sich zusammenschließen, um Festkörperbatterien zu produzieren und Innovationen mit Ursprung in Japan zu realisieren.“

Übersetzt aus der Internetseite

https://uk.pcmag.com/cars-auto/149135/toyota-inks-deal-to-mass-produce-solid-state-ev-batteries-with-932-mile-range

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Nach unserer Einschätzung wird die Luxusklasse Lexus sicherlich auch bei den ersten Modellen dabei sein.

Interessantes zum Judentum

In jedem Mitgliedsland der Arabischen Liga lebten vor 1945 Juden, heute kaum noch. Und die Geschichte war nicht harmonisch und ihr Wegzug war vielfach nicht freiwillig. Ein Beispiel ist Ägypten.

Von Yves Willers

Juden lebten dort seit der Zeit Alexander des Großen. Mehrfach wurden die Gemeinden vernichtet und entstanden auf neues. Die Juden wurden permanent von den christlichen orthodoxen Patriarchen verfolgt, deswegen empfingen sie 642 n.Chr. die muslimischen Eroberer als Befreier.

Aber der ihnen aufgezwungene Status als Menschen zweiter Klasse war demütigend. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diejenige die die Sondersteuer für „Dhimmis“ nicht aufbringen konnten immer wieder verhaftet, wenn sie nicht zum Islam konvertierten.

In der Abfolge der herrschenden muslimischen Dynastien wechseln sich Perioden relativer Sicherheit mit Ausbrüchen fanatischer Verfolgung ab. Mehrfach wird die komplette Vernichtung der jüdischen Gemeinde geplant so z.B. unter Baibars I. im 13.Jahrhundert und von Ahmed Pascha im Jahr 1524. Auf Druck der westlichen Mächte wird die Dhimmi-Steuer 1856 im ganzen osmanischen Reich abgeschafft, eine wirtschaftlichen Blütezeit der jüdischen Gemeinde beginnt.

Islamische Reformbewegungen (z.B. von Djemal al-Afgani) und Säkularisierung schaffen zeitweilig im 19. Jahrhundert ein toleranteres Klima. Führungsfiguren der ägyptischen Befreiungsbewegung im 20.Jahrhundert stammen aus der jüdischen Gemeinde, z.B. René Qattawi und Mourad Farag. Letzterer verfasst das berühmte Gedicht „Ägypten, Land meiner Geburt, meine Heimat“.

Mit der Gründung der antireformerischen Muslimbruderschaft 1928 verschlechtert sich die Lage der jüdischen Gemeinde erneut. Die Bruderschaft sympathisiert mit Hitler-Deutschland, wird von ihr gefördert und lanciert reihenweise antisemitische Hetzschriften. Die Saat geht auf – in Erwartung des Sieges des Deutschen Afrikakorps finden 1942 erneut Pogrome statt.

Nach dem Teilungsbeschluss für Palästina der UNO Vollversammlung 1947 endet die fast 2500 jährige Geschichte der jüdischen Gemeinde. Innerhalb weniger Jahre verlassen die 75.000 Juden das Land, vielfach in Folge von Verfolgung, Entrechtung und Enteignung.

Ägypten wird zum Fluchtort für Täter des Holocaust und anderer Nazis. Johann von Leers (Bild), Goebbels „Propagandist der Vernichtung“, konvertiert zum Islam und führt seine Tätigkeit, nun für Präsident Nasser, unverändert in Kairo fort. Die SS-Folterärzte Aribert Heim (KZ Mauthausen) und Hans Eisele (KZ Buchenwald) finden dort Schutz vor dem Strafrecht. Auch Leopold Gleim, für die Gestapo in Warschau aktiv, führt seine Tätigkeit in Ägypten fort.

Deutschland hat den furchtbaren Höhepunkt des Antisemitismus geschaffen, aber keine Nation, weder christliche noch muslimische, ist unschuldig. Jede hat hat sich an dieser Schande 2000 Jahre lang beteiligt. Der christliche und islamische Antisemitismus schufen den Zionismus, nicht umgekehrt.

Weitere Informationen zum Judentum gibt es auch über folgende Links

– Wikipedia „ Judentum“ —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Judentum

– Wikipedia „Holocaust“ —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Holocaust

– Wikipedia „Israel“ —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Israel

Aktuelle Berichte und News:

– Ermordung von Menschen – Vergewaltigung von Frauen und Mädchen – Abschlachtung von Kindern und Babys

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– Sie ist brutal ermordet worden. Emily Hand.

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– In jedem Mitgliedsland der Arabischen Liga lebten vor 1945 Juden.

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#israel #istandwithisrael #stophamas #neverforget #weremember

#israel #Gefahr_Demokratie, #Historie und #Gegenwart, #Linksextreme und #DieLinke, #Politik, #Rechtsradikale #Reichsbürger #Rechtspopulisten #2. #Weltkrieg, #Ägypten, #Hamas, #Holocaust, #Israel, #Jude, #Judentum, #Yves #Willers, #Yves W., #AfD

Private Krankenversicherung Debeka

Seit Jahrzehnten ist die Debeka Krankenversicherung die führende Wachstumsmaschine

Woran liegt es, dass die Debeka Krankenversicherung aG seit Jahrzehnten überdurchschnittlich wächst?

Krankenversicherung – #PKV: Wer die meisten #Vollversicherten hinzugewann

private #Krankenversicherung

Der Bestand an Vollversicherungen stagniert in der Privaten Krankenversicherung (PKV). So schafften es nur 14 von 33 Unternehmen in 2022, Kunden in der Vollversicherung hinzuzugewinnen. Versicherugsbote zeigt in seiner neuen Bildstrecke, wem dies am besten gelang.

Und trotzdem gibt es einzelne Private Aktankenvwesichrrungen, die jedes Jahr Netto beständig wachsen.

Auch im letzten Jahr ist die #debeka um 13.158 Vollversicherte gewachsen.

Das Erfolgsrezept ist sicherlich auch, dass die Debeka Krankenversicherung durch die Unternehmensform

  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) einen genossenschaftlichen Charakter hat
  • im Gesamtkonzern mit der Debeka Lebensversicherung a.G.mit rund 10 Tochtergesellschaften unabhängig von externen Aktionären handeln kann
  • weiter auf Personalausbau setzt.

Neben dem Personalausbau im Außendienst und in der IT setzt die Debeka auch auf Auszubildende und Dualstudenten und ist innerhalb der Branche der führende Ausbildungsbetrieb.

https://www-versicherungsbote-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.versicherungsbote.de/id/4912300/PKV-Wer-die-meisten-Vollversicherten-hinzugewann/index.amp

#Debeka #krankenversicherung #Rentenversicherung #Ausbildungsbetrieb #PKV #Dualstudium #Versicherung #private_Krankenversicherung #zukunftgestalten #zukunftgemeinsamgestalten

Was kommt nach Elektromobilität als Weiterentwicklung?

Das autonome Fahren wird Deutschland revolutionieren

Viel wird heute darüber diskutiert ob und wann jemals das autonome Fahren möglich ist.

In San Francisco gehören autonome Taxis inzwischen zur Selbstverständlichkeit.

Wem das zu utopisch klingt, der kann sich dies im Film bei YouTube ansehen.

Autonomes Taxi in San Francisco —> https://youtu.be/x6Dpa-DiHWQ?si=_lfJ8-6PPzYcFjo8

Teilautonomes Fahren bei Daimler

—> https://youtu.be/KtoZQ4MvbAw?si=pS8hpd57oPHTSF4m

Dieser Daimler hatte mich heute auf der Autobahn überholt.

Aufgefallen war mir das Fahrzeug durch seinen besonderen Aufbau auf dem Dach

Dass in Deutschland in diesem Bereich ebenso geforscht und investiert wird, kann man sehr deutlich erkennen.

Elite-Universität in Karlsruhe

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine der ersten Elite-Unis Deutschlands und wurde schon 2006 als eine der Elite-Unis in die Exzellenzinitiative aufgenommen.

Unternehmen, wie beispielsweise Bosch und Daimler betreiben dort auch aktive Personalsuche.

Satellitensteuerung über 5G oder – und KI

Bisher geht es hauptsächlich darum Fahrzeuge via 5G sekunden- und cm- genau steuern.

Inzwischen ist auch KI ein Steuerungsinstrument. Dabei wird dann das Fahrzeug mittels Smartphone beauftragt ein Fahrzeug zum passenden Bedarf zu suchen und zu Hause vor die Haustüre zu bringen.

Dabei bestimmt der Fahrzeugbesteller

– den Fahrzweck,

– die Anzahl der Personen, die mitfahren sollen,

– das Ziel

– den Zwischenstopp

– die Ankunftzeit

– die Rückreisezeit.

Dass autonomes Fahren ist in 5 Stufen unterteilt

Stufe 1

Stufe 1 des automatisiertes Fahren kennen heute schon viele PKW-Besitzer.

Zur Stufe 1 gehören Tempomat, automatische Abstandsregeltempomat und automatische Spurhalteassistent

Stufe 2

Beispiele: Auf der Autobahn gleichzeitig die Spur zu halten, zu bremsen und zu beschleunigen. Auch der Überholassistent ist eine Level-2-Funktion. Ebenso das automatische Einparken, bei dem der Fahrzeugführer nicht mehr zum Lenkrad greifen muss. Diese Fähigkeiten haben etwa der Autopilot von Tesla sowie Distronic+, der Lenkassistent in der Mercedes S-Klasse.

Stufe 3: Hochautomatisiertes Fahren

Hochautomatisierte Autos (Level 3) können bestimmte Fahraufgaben selbstständig und ohne menschlichen Eingriff bewältigen, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum und unter geeigneten, vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen. Sie überholen, bremsen, beschleunigen – je nachdem, wie es die Verkehrssituation erfordert.

Sobald der Fahrer seinen Pkw in den hochautomatisierten Modus versetzt, darf er seine Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abwenden. Das bedeutet: Man darf zum Beispiel Zeitung lesen oder sich den Kindern auf den Rücksitzen zuwenden.

Stufe 4: Vollautomatisiertes Fahren

Auf diesem Level führen die technischen Systeme alle Fahraufgaben selbsttätig durch, der Pkw kann auch längere Strecken ohne Eingriff zurücklegen.

Der Wagen könnte also auf die Autobahn auffahren, sich auch bei hoher Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, der Spur folgen, blinken, überholen, bei Bedarf bremsen, beschleunigen und die Autobahn schließlich wieder verlassen.

Stufe 5: Autonomes Fahren

Mit der fünften und letzten Stufe ist das autonome Fahren vollendet. Der Pkw wird jetzt komplett vom System geführt und erledigt alle dazu erforderlichen Aufgaben selbsttätig. Selbst komplexe Situationen – etwa das Queren einer Kreuzung, das Durchfahren eines Kreisverkehrs oder das richtige Verhalten an einem Zebrastreifen – kann der autonome Wagen bewältigen. Es gibt keinen Autofahrer mehr, sondern nur noch Passagiere.

Aus heutiger Sicht wird KI mit Satellitentechnik wohl zusammenarbeiten und daraus wird dann auch noch Stufe 6 entstehen.

Als Anwender gebe ich nur noch den Zweck, die Anzahl der Personen, das Ziel mit Ankunfts- und Rückfahrtzeit ein.

Was wird sich durch das autonome Fahren verändern?

Autonome Fahrzeuge sind in der Anschaffung zunächst teurer, bieten aber auch erhebliche Vorteile.

So entfällt die Parkplatzsuche und ggf. die Finanzierung des Kaufpreises sowie die KfZ- Versicherung, Steuer und Reparaturkosten.

Psychologie

Das Statussymbol „Mein Auto“ wandelt sich in „Meine Vielfältigkeit“.

Jeder Nutzer kann zu jeder Zeit sich sein Wunschauto auch nach Bedarf auswählen.

Carsharing wird dann eine viel größere Rolle spielen.

Ebenso wird es – zumindest ab Stufe 5 – keine Rolle mehr spielen, wie alt der Fahrer ist. Vorsorgeuntersuchungen und Reaktionstestunterduchungen ab 60 oder 70 Jahren sind dann nicht notwendig.

Die Landflucht der älteren Generation ist dann Vergangenheit.

Immer öfter erleben Landgemeinden, dass Senioren in die nächste Kreisstadt – möglichst zentrumsnah – umziehen. Denn im Zentrum ist das Leben, die Einkaufsmöglichkeiten, die Ärzte, Krankenhaus und auch ein Pflegeheim.

Auch dies ist ein Grund, warum die Immobilienpreise in Großstädten und Kreisstädten überproportional ansteigen.

Auch bei der Joungfamily ist eine gute Infrastruktur gefragt. Das Homeoffice hat hier allerdings bei unterschiedlichen Berufen dazu geführt, dass man auch in die weitere Peripherie (30-60 Min.) umziehen kann.

Weniger oft in die Firma fahren, da kann Strecke auch weiter sein. Und wenn dann noch das Fahrzeug autonom fährt, dann ist dies noch entspannter.

Technologieoffenheit ist der letzte Versuch die fossile Energie weiter zu verkaufen

Die fossile Energie und Atomkraft will Dich alle Türen offen halten und entzieht damit der erneuerbaren Energie die Entwicklung und baut Hemmschuhe auf

Von

Der Begriff #Technologieoffenheit ist positiv besetzt.

Verwendet wird er in der Regel aber von Menschen, die an alten Technologien festkleben und Veränderungen aufhalten wollen.

Das schadet dem #Klimaschutz und der Wirtschaft.
Mehr dazu im #WDR5 Interview:

Kann „Technologieoffenheit“ das Kima retten?

„Technologieoffenheit“ klingt erstmal vernünftig. Die Idee: Mit E-Fuels und grünem Wasserstoff erreichen wir in Zukunft die Klimaneutralität. Elif Şenel spricht mit Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme. Er sieht darin eine Ausrede, uns nicht zu verändern.

Hier der Link zum Podcast —> https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/300/3002811/wdr5neugiergenuegtfreiflaeche_2023-10-04_kanntechnologieoffenheitdaskimaretten_wdr5.mp3

«Ich habe mich für die Schweiz noch nie so geschämt»

20Minuten: „Toni Frisch spricht Klartext, dafür ist der Alt-Botschafter bekannt. Ein Gespräch über «Putinversteher» und seine Enttäuschung über die Rolle der Schweiz.

https://www.20min.ch/story/krieg-gegen-die-ukraine-ich-habe-mich-fuer-die-schweiz-noch-nie-so-geschaemt-890345802507

Von

Darum gehts: Es gibt nicht viele, die mehr zum Krieg in der Ukraine wissen als Alt-Botschafter Toni Frisch (77).

Von 2015 bis 2021 war er OSZE-Koordinator der Arbeitsgruppe Humanitäre Fragen in der Ostukraine.

Schon nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl leitete er Hilfsprogramme vor Ort, kannte Michail Gorbatschow und andere hohe Funktionäre der ehemaligen UdSSR.

Frisch ist für bekannt dafür, kein Blatt vor denMund zu nehmen. Ein Gespräch über Russlands Angriffskrieg, Roger Köppel und die Rolle der Schweiz.“

„Was sagen Sie zur Haltung der Schweiz in den letzten eineinhalb Jahren?

Ich habe mich für die Schweiz und unsere Regierung noch nie so geschämt.

Wieso schämen Sie sich für die Schweiz?

Wir verstecken uns hinter der Neutralität – hinter den Herrliberger-Scheuklappen, wie ich sie gerne nenne.

Die Diskussionen um die Waffenausfuhr, um die 25 alten Panzer, waren lächerlich. Vor allem aber: Wir stehen weit unten auf der Liste der Länder, welche sich humanitär für die Ukraine engagieren.

Die Schweiz macht lange nicht, was sie tun sollte. Sie zeigt sich sehr zögerlich und knauserig. Das schadet auch unserem Ruf in der Welt.“

#Schweiz #Krieg #Ukraine #Russland #Putin #Köppel

Darum gehts

  • Es gibt nicht viele, die mehr zum Krieg in der Ukraine wissen als Alt-Botschafter Toni Frisch (77).
  • Von 2015 bis 2021 war er OSZE-Koordinator der Arbeitsgruppe Humanitäre Fragen in der Ostukraine.  
  • Schon nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl leitete er Hilfsprogramme vor Ort,  kannte Michail Gorbatschow und andere hohe Funktionäre der ehemaligen UdSSR.
  • Frisch ist für bekannt dafür, kein Blatt vor denMund zu nehmen. 
  • Ein Gespräch über Russlands Angriffskrieg, Roger Köppel und die Rolle der Schweiz.

Toni Frisch ist ein Schweizer der alten Schule, pragmatisch und mit Haltung. Im Krieg in der Ukraine war er von Anfang an involviert (Box unten). Ein Telefonat ins Welschland, wo Frisch gerade am Weinlesen ist.

Herr Frisch. Viele machen die Nato mit ihrer Osterweiterung für den Angriff auf die Ukraine verantwortlich, man habe Russland dazu gedrängt. Was sagen Sie dazu?


Dass die Dichte an Putinverstehern, die wir in der Schweiz haben, bedenklich hoch ist.
Wie erklären Sie sich das?

Ich kann es mir nicht so ganz erklären. Für mich sind das abgeschottete Leute und solche, die sich nicht interessieren. Es sind oft notorische Nein-Sager, die Wissenschaft, Medien und Politik gleichermassen und prinzipiell in Frage stellen, aber die Effizienz der Propaganda nicht erkennen.

Es sind längst nicht nur alle SVP-Anhänger der konservativen Sorte. Im «Bund» bezeichnete auch eine SP-Politikerin die Nato als Kriegstreiberin. Ich schrieb ihr, dass es grotesk sei, wenn eine Nationalrätin – ich sage jetzt nicht, dass es Margret Kiener Nellen war – auf diesem Informationsstand sei und eine solche Haltung vertrete.
Wie reagieren Sie auf «Putinversteher»?

Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Bei einem Referat kam ein Mann zu mir. Er sei als SVP-Anhänger in der Ukraine-und Neutralitätsfrage ganz auf der Linie der «Weltwoche». «Hören Sie», sagte ich ihm, «Putin spricht von Genozid, von Völkermord im Donbass und der Notwendigkeit der Entnazifizierung der Ukraine. Das ist an den Haaren herbeigezogen, Putin ist ein Lügner.

Aber auch ein Roger Köppel sagte die Unwahrheit, wenn er in der ‹Weltwoche› behauptet, dass sich die Schweiz nun im Krieg befinde, weil sie die Sanktionen des Westens mitträgt.» Man muss die Dinge beim Namen nennen.
«Wir kennen die Realitäten in Russland. Wer das nicht tut, will es nicht wissen.»
Toni Frisch
Immerhin reiste Roger Köppel nach Russland, um – angeblich anders als die «Massenmedien» – drei Tage aus Moskau zu berichten.
Und, was berichtete er? Dass alles nicht so schlimm sei? Das ist ja lächerlich. Wir kennen die Realitäten in Russland. Wer das nicht tut, will es nicht wissen.
Was sagen Sie zur Haltung der Schweiz in den letzten eineinhalb Jahren?
Ich habe mich für die Schweiz und unsere Regierung noch nie so geschämt.
Wieso schämen Sie sich für die Schweiz?

Wir verstecken uns hinter der Neutralität – hinter den Herrliberger-Scheuklappen, wie ich sie gerne nenne. Die Diskussionen um die Waffenausfuhr, um die 25 alten Panzer, waren lächerlich. Vor allem aber: Wir stehen weit unten auf der Liste der Länder, welche sich humanitär für die Ukraine engagieren. Die Schweiz macht lange nicht, was sie tun sollte. Sie zeigt sich sehr zögerlich und knauserig. Das schadet auch unserem Ruf in der Welt.
«Es fehlten Engagement und Gesamtkonzept. So blieb es bei schönen Worten.»

Wie ist die Zurückhaltung im humanitären Bereich zu erklären?
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit hat die benötigten Mittel nicht – und kämpft auch nicht entschlossen genug dafür. Obgleich die Bedürfnisse wachsen, ist beim geplanten, neuen Rahmenkredit vielmehr sogar ein finanzieller Rückbau vorgesehen. Kommt dazu, dass die Deza unter ihrer Direktorin in einer schwieriger Lage ist, weil diese im Schweizer Parlament nur noch ungenügend verankert ist.
Was müsste die Schweiz Ihrer Meinung nach tun?
Ich bin insbesondere von unserem Aussendepartement enttäuscht. Auf der Lugano-Konferenz letztes Jahr hätten wir uns verbindlicher einsetzen müssen. Sie war ein Geschenk und hätte uns international Prestige eingebracht. Man hätte dort wirklich etwas anpacken können, etwa die internationale Koordination im Bereich Entminung. Doch letztlich fehlten Engagement und Gesamtkonzept. So blieb es bei den schönen Worten.
«Für mich enttäuschend und geradezu vermessen.»
Toni Frisch
Soeben hat der Bundesrat 100 Millionen Franken für die Minenräumung beschlossen. Sind Sie damit nicht zufrieden?
Nein, eigentlich nicht. Zusammen mit einer kleinen Gruppe Ehemaliger des EDA haben wir dem EDA nebst anderen Massnahmen genau das bereits im Frühjahr 2022 vorgeschlagen. Ich habe sogar Bundesrat Cassis kurz vor der Konferenz persönlich geschrieben, dass die Schweiz beziehungsweise er selbst unbedingt ein sehr konkretes, verbindliches Zeichen setzen sollte. Damit wäre auch die nachhaltige Wirkung der Konferenz erhöht.
Wir sollten doch im Bereich Entminung vorangehen, wo wir Ressourcen und Know-how haben – und dazu gleich eine Nachfolgekonferenz auf technischem Niveau vorschlagen und die nötigen Schritte einleiten. Dass das alles nun so lange dauerte und man immer noch von einer «Vorreiterrolle der Schweiz» spricht, ist für mich enttäuschend und geradezu vermessen.