Alice Weidel – Hass und Neid schüren ist ihr Geschäft

Langsam langweilt Alice Weidel ihre Wähler, denn ihre Show ist immer gleich und ohne Inhalt

Ein Beitrag von Sebastian Holtkemper

Deutschland wird von Idioten regiert, hat sie einst im Bundestag posaunt, und sie weiß alles besser.

Deswegen klagte sie diese Woche im Bundestag an..

—>.. dass Deutschland brenne,
—> .. dass die geschundenen Leistungsträger am Ende seien, als deren Anwalt sie sich und ihre Partei grundsätzlich versteht, und
—> .. dass die Medien den Protest der Landwirte und Spediteure verschweigen würden.

Stattdessen sei die AfD mal wieder Opfer, Opfer der angeblichen Schmutzkampagne von CORRECTIV.

Mit ihrem Körper kann sie diese gewünschte Kraft und ihre #Levitenleserei jedoch nicht ausdrücken.

Er kann ihr #Angriffsvokabular nicht in Körpersprache übersetzen.

Ihr Körper erscheint wie verpanzert.

Wenn wir vor Kraft strotzen und angriffslustig sind, öffnet sich unsere Brust, sie dehnt sich aus und wir zeigen uns mit flüssigen Bewegungen ungeschützt.

Denn wir fühlen uns sicher.

Bei Alice Weidel will der Oberkörper aber nicht jede Bewegung ihres Kopfes mitmachen, so als müsste sie sich schützen.

Gerade dieses Missverhältnis offenbart, wie einstudiert und gespielt ihre Aggressivität ist.

Alice Weidel spielt eine Rolle in einem Stück, das ihren eigenen Namen trägt.

Und nicht nur das:

—.) .. Auch kein Wort liefert Alice Weidel dazu, dass man in eine #Krise nicht hineinsparen darf.

—> .. Kein Wort darüber, dass man in einer guten wirtschaftlichen Situation den #Leitzins erhöhen kann aber nicht in einer Krise.

—> .. Kein Wort darüber, dass #Deutschland in #Europa darauf beharrt, die Schuldenquote von 60 Prozent einzuhalten, was die meisten europäischen Partnerländer gar nicht können.

!!! Alice Weidel sagt es nicht, weil sie es selbst nicht versteht. !!!

Deswegen muss Alice Weidel auch umso mehr die Migranten zu Sündenböcken machen.

Weil Alice Weidel diese volkswirtschaftlichen Zusammenhänge nicht versteht, taugt die AfD auch nicht als Oppositionspartei und sie nicht als Levitenleserin.

Wegen dieses Missverhältnisses zwischen Anspruch und Wirklichkeit grimmasiert Weidel auch so augenscheinlich und verpasst den richtigen Moment, ihren geplanten Höhepunkt zu setzen:

„Ich sag Ihnen auch warum“, kündigt Weidel die Antwort an, warum die Regierung die Bürger im Stich lässt, und fällt in ein kurzes Loch

……!!!

Ihre Stimme bricht bei dem Wort WARUM..

…als hätte sie für einen kurzen Moment den Faden verloren.

Weil sie Ihr eigenes Land hassen“,


kommt es dann mit kurzer Verzögerung.

—> .. Hatte Weidel wie eine nicht ausreichend vorbereitete Schauspielerin ihren Text nicht richtig im Griff !?

—> .. Stimmte ihr Atemtraining nicht

Auch deswegen wird Weidel mit diesem Schauspiel immer mehr zu ihrer eigenen Karikatur, die im besten Sinne des Philosophen Henri Bergsons nur zum Lachen ist.   

Inspiration & Quelle: Malte Krüger
Bildquelle: Getty Images

Quelle —> https://www.linkedin.com/posts/sebastian-holtkemper_levitenleserei-angriffsvokabular-krise-activity-7159591753358934016-j-Wb?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Mein Kommentar:

Wer sich die Reden von Alice Weidel & Co anhört und nur einmal über die Strategie nachdenkt, die dahintersteckt, merkt recht schnell, dass es an Substanz fehlt.

Und nur einfältige Menschen übernehmen dies dann.

Übrigens ist dies auch bei Trump nichts anderes.

Welche Strategie steckt dahinter?

Zum einen will Weidel immer Hetze und Neid schüren, also den Zuhörer auf die Emotionsebene holen.

Denn nichts ist dann einfacher, dem Wähler den klaren Kopf zu rauben.

Zum anderen wird ein Spiel betrieben, bei dem der Zuhörer gedanklich fixiert wird.

Denke nicht an einen rosa Elefanten. Denke auch nicht an einen grauen Elefanten.“

Weidel betreibt das Spiel nicht ganz gleich, sondern perfide ähnlich.

Weidel und ihre Partei hetzen über Flüchtlinge (Kopftuchträger, Messerwerfer usw). Und die AfD-Aktivisten suchen Storys über

– Kriminelle

– Sexuelle Belästigung.

Wenn feststeht, dass diese Geschichten nicht einwandfrei von einem Deutschen verübt wurden, wird diese Story im Netz tausendfach geteilt.

Und es werden auch genug Stories im Netz verteilt, die es nie gegeben hat.

„Du kannst in einer Sekunde nur an eine Sache denken. Nur an eine Sache. Ein zweiter Gedanke wird nach hinten verdrängt.“

Ziele dieser Strategie sind

– dem Zuhörer laufend mit der „Gefahr“ Ausländer zu fesseln,

– und die Gegner der AfD damit zu beschäftigen, dass die Ausländer nicht so schlimm sind bzw. eben den Gegenbeweis immer wieder anzutreten. Dies bindet viel Energie, so dass die wirklich wichtigen Punkte ausser Acht gelassen werden.

Hetzstrategie wurde auch von CDU durch Merz übernommen

Wörter wie Pascha, Sozialtourismus, Bürgergeld-„Faulenzia„ wurden besonders durch Merz benutzt. Merz hat die AfD-Strategie versucht zu kopieren.

Erfolge der Bundesregierung – z.B. die Energiesicherheit unabhängig von Russland nach dem russischen Angriffskrieg sicherzustellen – wurden dadurch meisterhaft weggeschwiegen.

Auch das Heizungsgesetz, das von irgendeinem Politiker in der Rohvesion als Entwurf vorhanden war, wurde sofort zerlegt. Es war ja eigentlich noch ein Rohentwurf.

Schaut man sich den Stimmenzuwachs bei der AfD an, dann ist feststellbar, dass jede populistische Äußerung der CDU dazu führte, dass die AfD mehr Stimmen erhalten hatte.

Die CDU hatte es durch ihr Verhalten (Merz, Linnemann und Spahn) erreicht, dass der Wähler auch nur noch mit Emotion entscheidet.

– Neid auf Bürgergeldempfänger

– Hetze „Sozialtourismus“ auf ukrainische Bürgergeldempfänger

– Geschichten über Kriminelle

– Macho-Verhalten von Ausländern

Das sind und waren die Schwerpunkte, auf die die CDU die Wähler fokussiert hat.

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Wie kann man als Wähler wirklich die wichtigen Punkte selektieren und dann entscheiden, welche Partei die Richtige ist?

Eigentlich recht einfach. Man braucht ein Blatt Papier, so wie bei einem geplanten Einkauf. Wer ohne Einkaufsliste hungrig zum einkaufen geht, kennt das Ergebnis: Der Einkaufswagen ist voller, als gewollt und die wichtigen Dinge vergisst man auch mal.

Beim Einkaufen ja nicht ganz so tragisch, denn man kann ja nochmals einkaufen gehen.

Bei einer Wahl ist dies jedoch folgenreicher!

Deshalb wäre es sinnvoll, eine Liste anzufertigen, was für einen wirklich wichtig ist.

Hier einige Beispiele:

– Arbeitsplatz

– Gesundheit

– Frieden

– Bestehen der Europäischen Union

– Gendern

– Rente

– Finanzielle Sicherheit auch in Notsituationen durch persönlichen Versicherungsschutz

– Finanzielle Sicherheit auch in Notsituationen durch staatliche Hilfe (Sozialhilfe)

– Finanzielle Hilfe durch Aufstockung des Lohns, wenn der Lohn zu gering ist durch Bürgergeld (Arbeit muss sich lohnen)

– Bildungspolitik, kostenfreies Bildungsangebot für Alle

– Straßen- und Verkehrssicherheit (Sichere Straßen, sichere Brücken)

– Pünktlichkeit von Zug und anderen Verkehrsmitteln

– Internetzuverlässigkeit

– Pflegeabsicherung

– Pflegesicherheit durch Pflegedienst

– Verfügbarkeit von Handwerkern

– Ausreichendes Warenangebot

– Weniger Kriminalität (Wann hatten Sie selbst eine kriminelle Bedrohungslage)?

– Schutz des Eigentums (Wann hatten Sie selbst eine Bedrohung Ihr Eigentum zu verlieren?

– Sexuelle Belästigung (Wann wurden Sie selbst schon einmal oder öfters von welchen Personen körperlich sexuell belästigt?, wann wurden Sie sexuell „angemacht mit Worten“?)

Sicherlich gibt es noch viele andere Punkte.

Eine Liste über diese Punkte zu fertigen ist der erste Schritt.

Als zweiten Schritt sollten dann einmal vielleicht fünf Prioritätengruppen erstellt werden. In jeder Gruppe dürfen dann jeweils nur 20 % der gesammelten Wünsche berücksichtigt werden.

Und was ist dann wohl die Folge?

Ganz einfach: Du hast Dein persönliches Bewertungssystem und bist nicht mehr fehlgeleitet durch die Szenarienbeschreibungen von AfD & Co.

AfD und Putinland – ehemals Russland

von Eva Fagerlund

n-tv 01.10.2023: „Die AfD und Russland – eine seit Jahren enge Verbindung, daran hat sich auch nach Putins Angriffskrieg in der Ukraine kaum etwas geändert. Noch immer reisen AfD-Abgeordnete nach Moskau – und in den Bundestags-Büros der Partei sitzen glühende Putin-Fans. Die AfD-Bayern fordert sogar, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Warum Russland so interessant ist für die AfD, hat Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv untersucht.“

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von Werner Hoffmann

Dass Putin ein russisches Imperium schaffen will, zu dem komplett Europa eingenommen werden soll, hat neben der Machtmotivation auch wirtschaftliche Hintergründe.

Das wichtigste Exportgut Russlands im Jahr 2021 sind Erdöl, Erdölerzeugnisse und verwandte Waren (SITC Abschnitt 33) mit einem Exportanteil von rund 37,3 Prozent gewesen.

Bei welchem Rohstoff ist Russland weltweit führend?

Erdölreserven. Laut der Energiestudie 2007 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe liegen die sicher gewinnbaren Erdölreserven Russlands bei ca. 10 Milliarden Tonnen.

Schaut man sich die Werte von Russland aus dem Jahr 2014 an, dann ergibt sich folgendes Bild:

So wie Saudi Arabien, die USA (Trump) und Iran bemerkt auch Russland, dass die erneuerbare Energie auf dem Vormarsch ist und die fossilen Energieexporte abgenommen haben.

Die USA setzte unter Trump weiter auf Fracking, während die Biden-Regierung die erneuerbare Energie fördert und den menschengemachten Klimawandel auch publiziert. Daneben wird allerdings weiter Fracking genutzt.

Saudi-Arabien fährt ebenso eine Doppelstrategie und hatte durch einen Teilverkauf über Aktieneinnahmen (Aramco) frisches zusätzliches Cash eingenommen, das in erneuerbare Energie und Softwareentwicklung gesteckt wurde. Die Marktkapitalisuerung von Saudi Aramco beträgt derzeit 7,96 Billionen. Saudi Aramco wurde nur zu 1,5% verkauft. Es war der größte Börsengang aller Zeiten.

Der Iran exportiert trotz Sanktionen der USA Öl in neuen Höchstmengen. Das geht aus von Reuters veröffentlichten Branchendaten hervor. Im Dezember 2022 exportierte der Iran nach Angaben des Energieberatungsunternehmen SVB International durchschnittlich 1,14 Millionen Barrel (ein Barrel sind 159 Liter) pro Tag.

China ist nach Angaben der Beratungsfirma FGE der Hauptkunde für iranisches Öl. Die meisten Importe würden allerdings als aus anderen Ländern stammend umdeklariert, erklärten FGE-Experten.

Russland sieht langfristig – wie auch alle oben genannten Länder, dass die fossile Energie sich rückläufig entwickeln wird.

Die Entwicklung der erneuerbaren Energie in Europa – insbesondere in Deutschland – würden die Exportgeschäfte früher oder später einbrechen lassen.

Insoweit hat Putin nicht auf Veränderung gesetzt, sondern sich vorgenommen, die erneuerbare Energie empfindlich zu stören. Auch hier spielt die AfD eine entsprechende Rolle.

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Bericht in n-tv —>

Quelle —> Text anhören —> Link —> https://www.n-tv.de/politik/Die-machen-das-aus-Uberzeugung-article24434349.html

Bensmann zur AfD und Russland“Die machen das aus Überzeugung“

Die AfD und Russland – eine seit Jahren enge Verbindung, daran hat sich auch nach Putins Angriffskrieg in der Ukraine kaum etwas geändert. Noch immer reisen AfD-Abgeordnete nach Moskau – und in den Bundestags-Büros der Partei sitzen glühende Putin-Fans. Die AfD-Bayern fordert sogar, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Warum Russland so interessant ist für die AfD, hat Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv untersucht.

ntv.de: Warum ist Russland für die AfD so wichtig? Will die Partei so ein Thema besetzen oder geht es um potenzielle Wählerstimmen? 

Bensmann: Um Stimmenfang geht es der AfD immer. In den neuen Bundesländern mag das Russland-nahe Auftreten noch ankommen, aber in den westlichen Bundesländern sicher weniger. Es ist eher ein Cocktail verschiedener Sichtweisen: In der rechtsvölkischen Ideologie Deutschlands ist ein stark ausgeprägter Hass auf die USA und die liberalen Demokratien verankert. Hinzu kommt ein Russlandkitsch und die rechte Sehnsucht, zusammen mit Russland Europa beherrschen zu können. Zusätzlich sind in der AfD offenbar noch viele Komsomolzen der deutsch-sowjetischen Freundschaft unterwegs.

Welches Ziel verfolgt die AfD mit ihrem Russland-Kurs?

Da sind der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl Maximilian Krah oder der völkische Chefideologe Björn Höcke sehr klar. Die liberalen Demokratien des politischen Westens sollen mit Hilfe Russlands zerstört werden. Das westliche Wertesystem wird als „Regenbogenimperium“ verunglimpft. Für Krah ist der russische Einmarsch in die Ukraine ein Zeichen für den Untergang des Westens. Krah setzt auf einen russischen Sieg, denn davon könne „die politische Rechte gewinnen“. Höcke, der starke Mann in der AfD, wählt in diesem Krieg „den Osten“.

Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv

Wie ist Ihr Eindruck: Ist diese russlandfreundliche Position bei AfD-Politikern fest verankert in den Köpfen, steckt da eine Ideologie dahinter? 

Es gibt Konjunkturritter. Dazu gehört der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter aus Essen. Der hatte kaum etwas mit Russland zu tun, und kaum ist er im Bundestag, besucht er die Empfänge in der russischen Botschaft und lässt sich als bestellter Wahlbeobachter einladen. Allerdings gibt es diese tiefsitzende völkische Ideologie, die den freien Westen und die liberale Demokratie zerstören will und dafür sind offenbar Leute wie Höcke und Krah bereit, das Bündnis mit Putin und dem Kreml einzugehen. 

Profitiert die AfD auch finanziell von Russland?

Es gibt immer Gerüchte. Der „Spiegel“ hat recherchiert, dass der Zoll beim Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten höhere Summen Bargeld festgestellt habe, als dieser aus Russland kam. Dann haben wir natürlich die Spendenaffäre, zu der unter anderem auch Correctiv recherchiert und viel herausgefunden hat, aber da wurde die millionenschwere Wahlkampfunterstützung aus der Schweiz organisiert. 

Meine jetzige Recherche konzentriert sich vor allem auf die programmatische Hinwendung der AfD nach Russland. Auch verfügt die AfD, da sie in den Parlamenten sitzt, über genügend Geldmittel. Einen Eindruck habe ich bei der Recherche jedoch gewonnen: Die machen das nicht aus irgendwelchen Verpflichtungen heraus, die machen das aus Überzeugung.

Wie nah ist die AfD an der russischen Regierung dran?

Die AfD-Spitze ist seit 2017 regelmäßig nach Moskau gefahren. Alice Weidel und Tino Chrupalla, die die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion leiten, reisten vor dem Krieg in die russische Hauptstadt und wurden vom russischen Außenminister Sergej Lawrow empfangen. Das ist schon die ganz große Bühne. Und bei diesen Reisen haben Weidel oder Chrupalla nicht etwa Demokratiedefizite in Russland kritisiert, sondern dafür geworben, die Sanktionen gegen Russland aufzuheben.

Die AfD dient sich an, beobachtet Wahlen und bescheinigt den Russen „Demokratie“. Eine Win-Win-Situation oder hat eine Seite mehr davon?

Der russische Präsident Wladimir Putin will die Demokratien Europas als Ganzes auflösen, dafür ist ihm jedes Mittel recht, und so hofiert er rechte Bewegungen wie die AfD in Deutschland. Die AfD fühlt sich ernstgenommen und hofiert Putin. Beide erhoffen sich dadurch einen Machtgewinn in Europa und Deutschland. Das ist das eigentlich Gefährliche.

Russlands Außenminister Sergej Lawrow und AfD-Chef Tino Chrupalla treffen sich im Dezember 2020 in Moskau.
(Foto: picture alliance/dpa/TASS)

Wie massiv ist der Einfluss der russischen Regierung hier in Deutschland, den die AfD ermöglicht?

Für den direkten Einfluss aufs deutsche Regierungshandeln waren vor dem Krieg die russischen Netzwerke in der SPD natürlich effektiver. Die Russlandnähe der AfD wirkt sich jetzt noch nicht auf die Ampelregierung aus. Aber die AfD macht Stimmung, heizt Konflikte an. Und Russland nutzt alles, was in den Demokratien Gesellschaften spaltet.

Russland-Deutsche AfD-Abgeordnete und russische Mitarbeiter haben Zugang zum Bundestag – wie gefährlich ist das?

Das ist ein Problem. Im Bundestag sitzt eine prorussische Fraktion, die Zugang zu sensiblen Informationen hat. Doch dafür trägt jeder Mensch die Verantwortung, der die AfD gewählt hat.

Überschätzen wir die Rolle der AfD hier?

Die AfD liegt bei Umfragen um die 20 Prozent. Sie ist eine Partei, die die Bundesrepublik aus der Westbindung führen möchte und die USA als „raumfremde Macht“ ansieht. Die Westbindung, das atlantische Bündnis mit den USA, die Verankerung in der NATO sicherten Deutschland und Europa nach dem Zweiten Weltkrieg Demokratie und Wohlstand, und ja, sie ermöglichten Deutschland die Wiedervereinigung. Dass nun eine Partei bei 20 Prozent Zustimmung liegt, die all diese Errungenschaften in Frage stellt, ist schon bemerkenswert. Denn eigentlich ist die Wahl ziemlich klar: Westbindung oder Eurasien, Miami oder Sibirien. Wenn die USA die Rolle als Schutzmacht über Europa nicht mehr wahrnehmen, kommt Putin rein.

Warum spielt Bayern eine so große Rolle?

In Bayern wird am 8. Oktober gewählt. Und der bayerische Landesverband ist extrem prorussisch. Er hat eine „Bayerischen Dialoginitiative“ verabschiedet, in der das alles sehr klar steht. „Bayern als Brückenbauer zwischen Ost und West statt als Unterstützer Bidens einseitiger US-Interessen- und Geopolitik für eine gezielte Spaltung Eurasiens“ und fordert, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Dieser Satz hat Sprengstoff. Damit verortet die AfD Bayern und Deutschland nicht mehr als Teil der Westbindung, sondern in Eurasien. Für die AfD sichern die USA nicht Demokratie und Freiheit in Europa, sondern spalten. Es ist die Frage, wie viele bayerische Wähler diesen Kurs unterstützen und Deutschland und Bayern nach Russland führen wollen.

Nach dem Überfall auf die Ukraine wurden einige AfD-Abgeordnete vom Vorstand zurückgepfiffen und durften die besetzten Gebiete nicht bereisen. Wird es jetzt auch für die AfD zu heikel?

Zu Beginn des Kriegs gab es auch in der AfD Leute, die sich auf die Seite der Ukraine stellten, und die AfD brauchte einige Zeit, den Kurs zu finden. Die provokante Reiseplanung der AfD-Landtagsabgeordneten in die von der russischen Armee besetzten Gebiete fand in dieser Zeit statt. Doch jetzt ist der Zug abgefahren. Die AfD hat sich in diesem Krieg auf die Seite Russlands gestellt, und die wenigen Unterstützer der Ukraine sind in der Minderheit.

Warum ist der Begriff „Eurasien“ so problematisch und wer hat diesen Begriff ins Leben gerufen?

Eurasien klingt auf den ersten Blick harmlos. Er ist ein Begriff aus der Geologie und beschreibt die zusammenhängende Landmasse von Europa und Asien. Aber die russischen Nationalisten, vor allem Alexander Dugin, haben diese geologische Beschreibung in einen Kampfbegriff geformt. Eurasien soll ein Machtbereich werden, der von Russland dominiert und aus dem die USA vertrieben wird. Der Kreml hat diese Wortwahl übernommen. Der ehemalige russische Präsident Dimitri Medwedew, einer der härtesten Kriegstreiber in Moskau, hat nach dem russischen Überfall auf die Ukraine genau dieses formuliert: Er will einen Wirtschaftsraum von Lissabon von Wladiwostok, der dann von Russland natürlich dominiert würde.

Ein zweiter Begriff ist die „multipolare Weltordnung“. Der klingt auch erstmal harmlos. „Multipolare Welt“ benutzt auch der Bundeskanzler Olaf Scholz. Er beschreibt eine Welt mit mehreren Machtzentren, wie Indien, Brasilien, China, Russland und den USA. Und wieder haben russischen Nationalisten und der Kreml diesen zu einem Kampfbegriff gemacht.

Aus einer „multipolaren Weltordnung“ sollen die USA als Ordnungsmacht vertrieben werden, und in jeder Region kann die dortige Großmacht über die Anrainerstaaten und die Menschen verfahren, wie es ihr beliebt. Universelle Menschenrechte und die Souveränität eines Staates im jeweiligen Machtbereich eines Hegemons gelten nicht mehr. Was das bedeutet, wenn „die multipolare Weltordnung“ Wirklichkeit wird, können wir nun in Bergkarabach sehen. Die Türkei, Russland und Aserbaidschan verfügen über das Schicksal von 150.000 Menschen, ob ihnen Vertreibung, Tod oder Folter droht. Und beide Begriffe finden sich auch bei der AfD. Und das könnte man auch so übersetzen. Deutschland hat die Wahl: Eurasien oder Westbindung, Miami oder Sibirien.

Mit Marcus Bensmann sprach Dimitri Blinski 

Quelle: ntv.de

AfD verbot – JETZT

Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.

DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG

GASTBEITRAG GERTRUDE LÜBBE-WOLFF, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39). 

Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).

DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR

Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).

Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.

MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG

Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)

NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?

Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).

IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER

Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen. 

(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)

DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.

Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).

SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG

Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist. 

Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).

NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO

Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).

Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD

Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.

Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.

DILEMMA-DIAGNOSE

Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen. 

Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.

MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN

Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).

Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?

Zitatende

Fortsetzung hier —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/ex-verfassungsrichterin-afd-verbot-alternative/?utm_source=app_share

Einen weiteren Artikel finden Sie hier

Wehrhafte Demokratie

Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

https://verfassungsblog.de/author/gertrude-luebbe-wolff/

Die perfide Perversion in Perfektion der AfD

Wie die AfD Russland auch unterstützen willl

Jetzt ist es auch offiziell: Die #AfD will #Putins #Krieg #finanzieren, indem sie wieder auf #russisches #Gas %umsteigt.


—> Wer also Krieg will, wählt AfD!


Ich nenne dies die #Perversion in #Perfektion
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-fraktion-legt-papier-fuer-afd-gefuehrte-bundesregierung-vor-a-a350a21b-72cf-4f54-8e9f-c520e462ccc7?sara_ref=re-so-app-sh